Bisher hatte ich immer gedacht, es sei den Universitäten vorbehalten, akademische Titel zu verleihen…
Aber der Generalbundesanwalt wird doch bestimmt wissen, was er tut? Oder womöglich doch nicht?

Immer wieder alles in Frage zu stellen von dem ich meine, es zu wissen.
Es ist richtig, die Ukraine zu unterstützen. Aber eine „Unterstützung“, die nicht darauf gerichtet ist, der Ukraine zu einem schnellen Sieg zu verhelfen und damit die Opferzahlen des Kriegs möglichst niedrig zu halten, die vielmehr bewirkt, dass ein langfristiger und für beide Seiten verlustreicher Stellungskrieg geführt wird, ist m.E. ein Verbrechen gegen das Völkerrecht, vergleichbar einem Völkermord. Vor diesen Umständen habe ich eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler Olaf Scholz beim Generalbundesanwalt erstattet, worüber ich die Regierungen anderer Länder zum Teil bereits informiert habe.
Ich werde auch die Pressestellen, weitere Länder und weitere Adressaten unterrichten. Der Krieg muss aufhören, gerechterweise kann er nur mit einem Sieg der Ukraine enden, wer den will, muss alles ohne Zögern und ohne Tabus tun, um die Ukraine zu unterstützen.
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Dipl.-Päd. Birgit Kaufhold, Bad
Eine Verfahrenspflegerin hat die Aufgabe, einer minderjährigen Person in einem Gerichtsverfahren beizustehen, ihre Interessen wahrzunehmen. Ähnlich ist die Aufgabe einer Umgangspflegerin, sie hat die Interessen des Kindes im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung wahrzunehmen. So sieht es offiziell aus.
Doch ist es so? So gut wie jeder weiß, dass Abgeordnete nach dem Grundgesetz in ihren Entscheidungen frei sind, nur ihrem Gewissen unterworfen seien. Doch in der Praxis sieht es anders aus: Tanzt ein Abgeordneter nicht nach der Pfeife seiner Partei- / Fraktionsführung, dann wird er, wenn er kein Direktmandat (über die Erstimmen) erzielen kann, nach der nächsten Wahl nicht mehr im Parlament vertreten sein. Damit würde er einen sehr gut bezahlten Job verlieren, der mit vielen zusätzlichen Annehmlichkeiten verbunden ist und zumeist lukrative Nebentätigkeiten ermöglicht. Was also wird er tun, wenn sein Gewissen sagt „nach links“ und die Fraktionsführung sagt „nach rechts“? Das ehemalige SPD-MdB Marco Bühler gibt die ehrliche Antwort darauf in seinem Buch: „Wir Abnicker“
Anders sieht es mit der Handlungsfreiheit der Verfahrensbeiständinnen und Umgangspflegerinnen auch nicht aus: Nicht von einer Fraktionsführung, sondern von Richtern ist es abhängig, ob sie in Wohlstand oder Armut leben. Und aus Sicht von Richtern geht es, auch wenn in ihren Beschlüssen stets behauptet wird, alles gehe um das Kindeswohl, zumeist eben gerade nicht um das Kindeswohl:
Streiten sich nach einer Trennung die Eltern, so stellen die Richter sich so gut wie immer auf eine der beiden Seiten, zumeist auf die stärkere (reichere, klügere, mächtigere). Denn diese Seite, wenn sie nicht gewinnt, kann zukünftig für mehr Ärger sorgen als die andere, wenn sie nicht gewinnt.
Und wenn sich jahrelange Dauerkonflikte abzeichnen, dann machen Richter es sich dauerhaft leicht: Ein Elternteil erhält alle Rechte, dem anderen werden alle Elternrechte genommen. Damit erhält er nicht einmal mehr einen wahren Einblick in die Entwicklung seiner Kinder, damit fehlt ihm selbst dann, wenn der Sorgeberechtigte das Kind noch so sehr vernachlässigt, misshandelt und missbraucht jede Möglichkeit zur Eröffnung eines neuen Verfahrens, denn dafür braucht er unabweisbare Beweise, dass sein Kind gefährdet ist.
Spielt eine Verfahrenspflegerin oder Umgangspflegerin bei schmutzigen Manipulationen eines Richters nicht mit, so entlässt er sie und beauftragt eine andere. Spielt sie aber mit, so erhält sie regelmäßig sehr gut dotierte Aufträge von ihr, mit lockerer Hand verdient sie dann gutes Geld.
Tatsache ist, dass Birgit Kaufholdim Fall der Gabi Baaske als Umgangspflegerin beauftragt war – vom 12. Familiensenat des OLG Hamm. Dem aber war daran gelegen, einer Berücksichtigung des Sachverhalts weiträumig aus dem Wege zu gehen.
Als Gabi Baaske zu beginn der Verhandlung am 30.09.22 sagte, sie wolle zunächst eine Scahverhaltsklärung und wolle dazu vortragen, sagte der Vorsitzende des Senats, Richter Paul Wesseler, „Dazu habe ich keine Lust!“ und schob die Sachverhaltsklärung (und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs) damit vom Tisch:
Nun, die Umgangspflegerin Birgit Kaufhold war vor allem auf eines bedacht: Tochter und Mutter sollten spielen, nicht aber reden! Das war ganz und gar im Sinne des Vaters, der seine Tochter nach Strich und Faden belügt und vernachlässigt, auf diese Weise auch schon schlimme Tatsachen geschaffen hat, und das war ganz im Sinne der Richter, die den Sachverhalt ja auch nicht klären wollten!
Gabi Baaske aber ist der Meinung, dass Mutter und Tochter über alles reden sollten, was für die Tochter wichtig ist. Nachdem die Richter-Sklavin Birgit Kaufhold
zur Kenntnis genommen hatte, dass die von ihren Sklavenhaltern, den OLG-Richtern Paul Wesseler, Jasmin Elbert und Dr. Ilka Muth gewünschte Tour, den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Tochter und Mutter von Anfang an unmöglich zu machen, nicht klappen konnte, griff sie zu einem hässlichen Trick, um ihre Umgangspflegschaft zu beenden, bevor Tochter und Mutter sich auch nur einmal gesehen hatten:
Sie konfrontierte Gabi Baaske, die ihre Tochter seit drei Jahren nicht sah, am Telefon damit, dass sich im Leben der Tochter ja vieles ereignet habe…. Gabi Baaske war starr vor Schreck. Hatte ihre Tochter einen Suizid-Versuch begangen? in der „Obhut“ des Vaters hatte sie ja schon mit sieben suizidale Vorstellungen! Doch konkretes wollte die offenbar durchgeknallte Umgangspflegerin nicht verraten… Gabi Baaske weinte nach dem Gespräch, war völlig aus dem Häuschen. Das, und darum muss sie wohl durchgeknallt sein, hätte die Dipl.-Soz-Päd, Birgit Kaufhold sich auch denken können: Man kann einer Mutter nicht sagen: „Mit ihrer Tochter ist viel passiert!“ und sie dann darüber im Ungewissen lassen, was denn überhaupt passiert sei, schon gar nicht, wenn die Tochter sich in der Obhut von Menschen befindet, denen die Tochter nichts bedeutet, in der Obhut von Menschen, in welcher die Tochter schon mit 7 Jahren Selbstmordgedanken hatte „Ich wollte, ich wäre tot!“
Mit erlogenen Vorwürfen wollte die durchgeknallte Birgit Kaufhold sich dann aus der Affäre ziehen, fern aller Tatsachen. Das wurde nun zur Anzeige gebracht, Strafantrag ist gestellt: