Ich bin derzeit dabei, längst gesammeltes und gesichtetes Material nach neuen Gesichtspunkten zu katalogisieren, die eine Verwendung sowohl im Strafverfahren, als auch im Internet und zur Weiterleitung an beliebige Stellen sehr vereinfachen. Das ist harte Arbeit, wird sich allerdings auszahlen.
In welcher Weise dabei Quellen katalogisiert werden, kann man sich z.B. hier ansehen:
https://apokalypse20xy.wordpress.com/pdf-dateien-zu-philip-jaworowski-und-seinem-gestandnis/
Abgesehen davon konsultiere ich selbstverständlich anerkannte Experten aus den Bereichen Rechtsmedizin, Rechtspsychologie, Rechtswissenschaft, Kriminalistik, Kriminologie, Journalismus, um meine Urteile zu fundieren.
Ich bleibe dabei, dass Ida Haltaufderheide, Janina Tönnes, Jana Kipsieker, Julia Recke und Celia Recke die Mörderinnen der Nadine Ostrowski sein müssen.
Ich bleibe dabei, dass Rechtsanwalt Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus seinen Mandanten Philipp Jaworowski verraten haben muss, aufgrund seiner Intelligenz und seines Wissens gewusst haben muss, dass Philip Jaworowski nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein konnte.
Ich bleibe dabei, dass Prof. Dr. med. Hebebrand versucht habe, den Angeklagten Philip Jaworowski zu einem Geständnis zu nötigen, ich bleibe auch dabei, dass Hebebrand des weiteren so erhebliche Kardinalfehler in der Beurteilung der Persönlichkeit des Philip Jaworowski begangen habe, dass bereits an der Geschäftsfähigkeit Hebebrands zu zweifeln ist.
Ich bleibe auch dabei, dass KHK Thomas Hauck wissentlich an den tatsächlichen Mörderinnen vorbei in Richtung eines Unschuldigen ermittelt habe.
Neu ist der Vorwurf, den ich gegenüber den Rechtsmediziner Dr. Eberhard Josephi erhebe, nämlich, dass auch ihm klar gewesen muss, dass das Verletzungsbild der Leiche nicht zu dem vom Gericht proklamierten Tatablauf passte, und dass Dr. Josephi dennoch, devot gegenüber dem Gericht, mit bedingtem Vorsatz an der Falschverurteilung des Philip Jaworowski mitwirkte.
Ich fordere Dr. Josephi auf, schnellstmöglich die rechtsrelevanten Tatsachen einerseits gegenüber den Behörden, andererseits auch öffentlich zu erklären, andernfalls wird er letztlich als Mittäter eines Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden.
Es wird alles ganz nach dem Gesetz ablaufen, das ist allerdings etwas anderes als der Wunsch einer verbrecherischen Justiz.
Lünen, den 17. November 2012
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka