An Prof. Henning Ernst Müller
zur Kenntnis: Richter Rudolf Heindl,Gustl Mollath,Richter Ulrich Oehrle, Amtsgericht Lünen, Muschelschloss, Twitter, Nixe Muschelschloss, Anita Blasberg, Beate Lakotta, Michael Makiolla, Kerstin Kohlenberg, Opa Blog
Alle angeschriebenen und in Kenntnis gesetzten Personen werden um Verbreitung gebeten!
Betreff: Staatlicher Mord und absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen zu seiner Verdeckung
Mordfall Nadine Ostrowski – Komplex 2, Schlagverletzungen
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmöglich:Der damals 19-jährigePhilip, recht klein und nicht kräftig, soll der 15-jährigen Nadinegegenübergestanden haben. Sie habe nicht unter dem Einfluss von Drogen gestanden.
In der Situation soll Philip der Nadine „mindestens dreimal“ mit wuchtig auf nahezu die selbe Stelle am Kopf geschlagen haben, mit einer schweren Metalltaschenlampe. Eine andere Stelle am Kopf wurde jedoch nicht getroffen.
Ein Rechtsmediziner sagt, die Wunden hätten zwar schwer geblutet, die Handlungsfähigkeit der Nadine aber nicht eingeschränkt. Das heißt, auch nach dem ersten, nach dem zweiten und nach dem dritten Schlag war sie noch handlungsfähig.
Nadine war eine gesunde und durchaus kräftig gebaute 15-Jährige. Sie hatte zwei gesunde Arme und Hände, sie war in der Lage zu laufen, sich wegzudrehen, sich zu ducken. Und sie soll dem, der sie schlug, von Auge zu Auge gegenübergestanden haben.
Ich, Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, behaupte, dass es praktisch unmöglich ist, einen gesunden Menschen, der in seiner Bewegungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist (durch Fesselung z.B.), mindestens dreimal so zielgenau am Kopf zu treffen, aber an keiner einzigen anderen Stelle am Kopf, weil jeder Mensch in irgendeiner Weise reagiert, um das Auftreffen solcher Schläge auf seinen Kopf zu verhindern.
Das Areal, in dem die Schlagverletzungen sich befanden, wird im Strafurteil bezeichnet als „an der Behaarungsgrenze der linken Oberstirn.“ Auf einem Bild der Nadine habe ich jenes Areal mit einem schwarzen Rechteck markiert:
Nadine Ostrowski ist tot, ermordet. Ich behaupte, von fünf jungen Frauen ermordet, die kurz vor dem Auffinden der Leiche stundenlang allein mit Nadine am Tatort waren. Verurteilt hat man aber Philip Jaworowski, ich behaupte: Absichtlich falsch verurteilt. Deswegen stehe ich am 08. Februar 2013, 9.00 Uhr, als Angeklagter vor dem Amtsgericht Lünen. Denn die Mörderinnen und deren Helfer und Umfeld bekleiden stattliche Positionen in Staat und Gesellschaft, und deshalb will man mich unbedingt mundtot machen.
Ich hoffe, dass ich nicht allein mit den Komplizen der Verbrecher im Gerichtssaal sitzen werde, und verspreche allen, die erscheinen, einen sehr unterhaltsamen und aufschlussreichen Gerichtstag: Die merkwürdigen Schlagverletzungen sind nur ein Punkt von vielen!
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Guter Kommentar Winfried. Hab‘ nicht viel Zeit, nur kurz: die vom Gericht interessiert die Wahrheit nicht! Weiß aus sicherer Quelle, dass da ein verdammt krummes Ding mit Dir abgezogen werden soll. Die machen dieses Mal todernst!!! Versuch so viel Leute (unabhängige Beobachter!) mit zur Verhandlung zu bringen. Nur Öffentlichkeit kann diese „Justiz“ von schlimmen Straftaten abhalten!
Die machen schon lange todernst. Sie haben nur ein Problem: Sie haben absolut nichts, womit sie mir Angst machen können, und da ich mit allem rechne, bin ich in verschiedener Hinsicht auch auf alles vorbereitet. Sollten sie mit etwas Schmutzigem kommen, dann wird der Schuss letztlich nach hinten los gehen, und alle, die damit zu tun gehabt haben sollten, werden sich wünschen, sie hätten es besser gelassen.