Staatsverbrechen: @ Prof. Renate Volbert, Forensik Berlin, Prof. Günter Köhnken, Uni Kiel, Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Düsseldorf /z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Uni Regensburg, OSTA Gabriele Wolff, Gustl Mollath

An:

Prof. Renate Volbert, Forensik Berlin, Prof. Günter Köhnken, Uni Kiel, Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Düsseldorf

Ladies and Gentlemen!

In NRW sitzt seit Jahren ein heute 26-Jähriger, den man nach Lage der Dinge absichtlich falsch wegen Mordes verurteilt hat, um die wahren Mörderinnen, fünf Töchter aus „guten Kreisen“, vor Verfolgung zu bewahren.

Ich werde mich auch noch in anderer Form an Sie wenden, vorab zum „Geständnis“ des Verurteilten – Sie kann man insofern ja als Experten betrachten.

Alles, was nun folgt, können Sie auch als PDF-Datei sichern, und ich bitte Sie und alle LeserINNEN, es auch zu tun:

https://apokalypse20xy.files.wordpress.com/2013/02/philip-jaworowski-falsches-gestaendnis3.pdf

MfG

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Das völlig unglaubhafte „Geständnis“ des Philip Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski

Inhalt:

1. Grundsätzliches zum „Geständnis“ des Philip Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski und zu falschen Geständnissen allgemein

2. Auszüge aus dem nur noch als grotesk zu bezeichnenden „Geständnis“ des Philip Jaworowski

Zur Überprüfung der Zitate aus dem Strafurteil, zitiert mit „Urteil PJ“:

http://feuerkraft.files.wordpress.com/2012/10/strafurteil-mordfall-nadine-ostrowski.pdf

1. Grundsätzliches zum „Geständnis“ des Philip Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski und zu falschen Geständnissen allgemein

Philip Jaworowski hat erst nach langem Bestreiten der Tat, bis zur Erföffnung der Hauptverhandlung gegen ihn, den Mord an der Nadine Ostrowski „gestanden“, obwohl eine Vielzahl von Indizien ihn bei oberflächlicher Betrachtung schon bei der Festnahme sehr schwer belasteten, ihn geradezu zu überführen schienen.

Das „Geständnis“, das er laut Strafurteil und Prozessberichterstattung ablieferte, war voller Unstimmigkeiten, Widersprüche zur Spurenlage und Erinnerungslücken. So befand selbst das Gericht in seinem Urteil: Dagegen sind die Angaben des Angeklagten zum Tatablauf durch die nach der Tat vorgefundenen Tatspuren und durch das Gutachten des Sachverständigen…im Sinne der getroffenen Feststellungen wiederlegt (sic!).“ (Urteil PJ, S. 30)

Man kann, wie im Folgenden noch ausgeführt wird, sagen, dass jeder Zeuge, der so unglaubhaft und widersprüchlich aussagte, wie Philip Jaworowski es im Falle seines „Geständnisses“ getan hatte, von niemandem mehr ernst genommen würde. Im Grunde glaubte ihm das Gericht auch nur eines oder gab diesen Glauben vor: Dass Philip Jaworowski die Nadine ermordet hatte (Urteil PJ, S. 30).

Dennoch wird das Geständnis hochgehalten, hieß es sowohl im Internet als auch in Presseartikeln immer wieder: „Sobottka behauptet, Philip sei unschuldig, dabei hat Philip die Tat doch gestanden!“

Wenn ein Geständnis der Beweis einer Täterschaft wäre, könnte ich mich sehr schnell zum Mörder von Martin Luther King und den Kennedy-Brüdern machen, wie unmittelbar klar wird. Ich brauchte dann nur zu sagen: „Ich habe diese drei ermordet!“

Mithin ist ein Geständnis kein Beweis, sondern im Grunde nur ein Indiz,

wird erst dann zum Beweis, wenn der Täter Wissen offenbart, das mit absoluter Sicherheit (sic!) nur der Täter haben kann.

Dennoch wird Geständnissen ein besonderes Gewicht zugemessen, weil es grundsätzlich natürlich nicht klug ist, sich selbst falsch zu belasten.

Dennoch kommt es immer wieder zu falschen Geständnissen, und zwar keineswegs selten. Zitat aus einem Aufsatz der Prof. Renate Volbert, die zu den Expertinnen betreffend falsche Geständnisse gehört, und des Dr. med. Steffen Lau:

In einer Analyse von Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland aus den 50er und 60er Jahren betrug der Anteil von Falschgeständnissen bei den mehr als 1000 Wiederaufnahmeverfahren knapp 7 Prozent.“(Forensik Berlin, http://www.forensik-berlin.de/forschung/falsche.html, im folgenden „Forensik Berlin“)

Dabei kommt es selten zufällig zu falschen Geständnissen, und ein Risikofaktor sind den Beschuldigten falsch belastende Indizien:

Beispielsweise ist die Präsentation falscher Beweise, die nach vorliegenden empirischen Erkenntnissen die Gefahr falscher Geständnisse erhöht, in amerikanischen Vernehmungen erlaubt, in deutschen Vernehmungen ist dagegen jede Form von Täuschung verboten.“(Forensik Berlin)

Eine andere Gefahr für die Entstehung falscher Geständnisse ist hoher Druck, der von den Vernehmern ausgeht, wie der Kieler Professor für Rechtspsychologie Günter Köhnken im Zusammenhang mit einem falschen Geständnis in einem Kieler Mordprozess bildhaft erklärte:

„Herr Schwertz war nahe daran zu gestehen, auch Kennedy und Wallenstein ermordet zu haben!“, rief Köhnken erbost den Richtern der 8. Großen Strafkammer zu, als er nachzeichnete, wie die Ermittler den Angeklagten bearbeitet hatten, bis er selbst glaubte, der Täter zu sein. „Man muss einen Menschen nur lange genug weichkochen“, so Köhnken, „bis er an sich und seinem Gedächtnis zweifelt.“ (DER SPIEGEL, Ausgabe 06/2010, „Lange genug weichgekocht“, Gisela Friedrichsen, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69003629.html , im Folgenden „DER SPIEGEL)

Auch Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Strafverteidiger aus Düsseldorf, schreibt in seinem Fachaufsatz:

Im Falle des Philip Jaworowski lagen, siehe oben, Indizien vor, die kaum noch einen Zweifel an seiner Täterschaft zu lassen schienen.

So äußerte ein langjährig enger Freund von Philip, als er erfuhr, dass die Polizei Philip als Tatverdächtigten im Mordfall Nadine verhaftet hatte: „Die Polizei spinnt!“ Doch von den Indizien ließ er sich überzeugen, was deutlich macht, welches Belastungsgewicht ihnen beigemessen wurde, wie in einem Online- Artikel der WAZ-Gruppe nachgelesen werden kann:

Bewegend verlief die Aussage des langjährigen Freundes Jakob H., den Philipp am Tag nach dem Mord anrief und mitteilte: „Hey, Jakob, Mord in Wengern!“ Als Philipp am 14. September verhaftet wurde, wollte Jakob das nicht glauben („die Polizei spinnt“) – bis die Beweislage erdrückend wurde. Gestern fragte der Zeuge mit traurigem Blick auf den Angeklagten: „Was hat er sich dabei nur gedacht, als er mich anrief?“

( http://www.derwesten.de/wr/region/rhein_ruhr/was-hat-er-sich-nur-gedacht-als-er-mich-anrief-id1953620.html , weiter unten in Form von Screenshots.)

Die vorgezeigten Indizien erzeugten also eine Situation, in der ein Leugnen der Tat zwecklos schien, vergleichbar der Vorzeigung falscher Beweismittel in amerikanischen Ermittlungen, auf die im Artikel von Forensik-Berlin hingewiesen wird.

Auch gab es eindeutig Druck auf Philip Jaworowski, umfassend zu gestehen, denn selbst der eingesetzte Gerichtspsychiater, Prof. Dr. med. Johannes Hebebrand, lockte mit dem Jugendstrafrecht für ein umfassendes Geständnis, und drohte andernfalls, die Anwendung des Erwachsenen-Strafrechts zu empfehlen – ein erheblicher Unterschied bei drohender Verurteilung wegen Mordes, wie in einem Online-Artikel aus der Prozessberichterstattung noch heute nachlesbar ist:

„Stehen Sie zu ihrer Tat, setzen Sie sich mit ihr auseinander“: Der Appell, den Prof. Johannes Hebebrand, Kinder- und Jugendpsychiater aus Essen, an den wegen Mordes angeklagten Philipp J. (20) richtete, ließ gestern im Schwurgerichtssaa

Und der sachverständige Gutachter begründete auch sogleich den Sinn seiner Worte: „Ich muss hier eine Empfehlung aussprechen, ob Ihre Tat nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.“

Und darauf zielt der Appell: Bekennt sich der 20-jährige Philipp J. zu der Tat in allen Einzelheiten, verzichtet er auf Ungereimheiten in seinen Aussagen, dann schließt das eine „Nachreife“ nicht aus und macht die Anwendung des Jugendstrafrechtes möglich.

( http://www.derwesten.de/wr/staedte/nachrichten-aus-wetter-und-herdecke/sie-sind-nicht-der-als-der-sie-sich-verkaufen-id2035444.html ,

weiter unten in Form von Screenshots)

Kurz gesagt: „Die Indizien sind erdrückend, Sie sind der Täter, und wenn Sie gestehen, können Sie mit zehn Jahren davonkommen, ansonsten riskieren Sie lebenslänglich.“

2. Auszüge aus dem nur noch als grotesk zu bezeichnenden „Geständnis“ des Philip Jaworowski

Obwohl er von der Nadine Ostrowski nichts wollte, obwohl er sie nur vom Ansehen und angeblich/tatsächlich vom Chatten unter Pseudonym kannte (wie hunderte(!) von Mädchen), obwohl sie ihm glaubhaft zu jung war (er hatte nachweislich eine Gleichaltrige im Auge), obwohl er noch nie zuvor im Leben ohne vernünftigen Grund bei Leuten angeschellt hatte, sei er aus „Langeweile“ auf die Idee gekommen, nachts um 24.00 Uhr bei ihr anzuschellen. ( Urteil PJ, S. 24 f.)

Viermal heißt es „obwohl“, weil es absolut nicht zu seinen Einstellungen und Lebensgewohnheiten passte, und das Motiv sei Langeweile gewesen!

Dabei habe er nicht einmal gewusst, ob Nadines Eltern womöglich anzutreffen seien. Ihm hätte also auch ein wütender Vater die Tür öffnen können. Doch für den Fall habe er sich eine Entschuldigung ausgedacht: Er habe sich verfahren und wolle nach dem Weg fragen. (Urteil PJ, S. 25). Dazu muss man wissen, dass Wetter-Wengern ein Dorf ist, in dem jeder jeden vom ansehen kennt, und dass niemand, der seit längerem in Wetter-Wengern wohnt, einem anderen dort erzählen kann, er habe sich in Wetter-Wengern verfahren. Philips Adresse war gerade einmal 2,3 km von der der Nadine entfernt, 5 Minuten Wegzeit mit dem Auto (nach Google-Map)!

Dann will Philip, der nie im Leben wegen Gewalttätigkeit in Erscheinung getreten war, der auch auf seinem PC keinerlei Inhalte hatte, die Bezüge zur Gewalt erkennen ließen, der Nadine wegen eines verbalen Gefechtes eine ca. 1 kg-schwere Taschenlampe so auf den Kopf geschlagen haben, dass die Kopfschwarte riss! (Urteil PJ, S. 27, S. 31)

Wie er es geschafft haben will, einer ihm gegenüberstehenden Nadine mindestens 3 Mal auf praktisch die selbe kleine Stelle an der Oberstirn zu schlagen, das erklärt er nicht. Der Rechtsmediziner Prof. Peter Betz, Universität Erlangen, und andere von mir befragte Rechtsmediziner halten halten das bei einem bewegungsfähigen Opfer für unmöglich.

So sieht sein ganzes „Geständnis“ aus, voller Unplausibilitäten, voller Widersprüche zur Spurenlage, voller „Erinnerungslücken“.

Allerdings gibt es einen Hinweis darauf, dass er sich mühte, das zu gestehen, was man ihm als Sachlage unter die Nase hielt. So gibt es von ihm zwei verschiedene Erklärungen dafür, dass einem bei ihm gefundenen Kabelstück ein Stecker fehlte.

Einmal hatte er nämlich erklärt, der Stecker sei ihm beim Drosseln wohl abgerissen. (Urteil PJ, S. 28) Das passte zu der ursprünglich vom Gericht gehegten Ansicht, ein unter der Leiche gefundener Stecker habe zu einem bei Philip gefundenen Kabel gehört. Doch dann erklärte Thomas Minzenbach, Kriminaltechniker beim LKA-NRW, der Setcker unter der Leiche und das bei Philip gefundene Kabel hätten niemals zusammengehört. Und daraufhin erklärte Philip dann, er habe den Stecker von dem bei ihm gefundenen Kabel abgeschnitten! (Urteil PJ, S. 28)

Es ist offenkundig, dass man dem „Geständnis“ des Philip Jaworowski keinerlei Wert beimessen kann!

Screenshots

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2 Gedanken zu „Staatsverbrechen: @ Prof. Renate Volbert, Forensik Berlin, Prof. Günter Köhnken, Uni Kiel, Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Düsseldorf /z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Uni Regensburg, OSTA Gabriele Wolff, Gustl Mollath

  1. Ihre Seite finde ich großartig, es war mir nicht bekannt, dass es so ein Organ gibt. Das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fehlurteile auf zu klären.

    Nach der Lektüre, Ihrer Beiträge, bin ich entsetzt, dass doch so viele Fehlurteile gibt.

    Habe auch ein sehr großes Problem, dass mich sehr bellastet und nicht damit klar komme:
    Bin 89 Jahre jung geblieben, 27 Jahre in zweiter Ehe sehr Glücklich verheiratet. Meine liebe Frau, ist am 05.01.16 sehr tragisch zu Tode gekommen. Auf Grund einer gemeiner Lüge, Vorsorgevollmacht Missbrauch ihrer Tochter Und durch Unterstützung der Justiz. Meine Frau lebt nicht mehr, kenne noch ihr Grab, Und mein Lebensabend zerstört. Kann Nachts nicht Schlafen, greife öfter zum Alkohol und die Tage vom 24.12.15 bis zum 05.01.16 mit meiner sterbender Frau, gehen mir nicht aus dem Kopf.

    3 Bemerkungen: Ihre Töchter haben sie in der Zeit nicht 1 mahl Besucht.
    Das Schreiben fällt mir sehr schwer, da unter einer Sehbehinderung leide.
    Ohne unsere Freunde und Verstoß des Gerichts Beschluss, hätte ich meine Frau auf ihren letzten schweren Weg nicht begleiten dürfen.

    Frage: Hat ein Beschuldigter kein Recht gehört zu werden, in unsern Rechtstaat?

    Es Grüßt Sie freundlich aus der Pfalz
    Horst lepkojus

    • Werter Horst Lepkojus, eine kurze Antwort auf Ihre Frage heißt: Wir haben keinen Rechtsstaat, es ist eine mit aller Macht dargebotene Lüge, dass wir einen Rechtsstaat hätten. Kinder werden aus intakten Familien gerissen, damit Systemangehörige und Heime mit lukrativen und uinproblematischen Pflegekindern „versorgt“ werden können, Witwen landen in der Psychiatrie, damit man ihre Häuser verscherbeln kann, und so weiter und so fort. Wir leben in einem wahrhaft satanischen System, das aber bemüht ist, sich den Anstrich eines demokratischen Rechtsstaates und einer humanen Gesellschaft zu geben.

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