Ladies and Gentlemen!
Dass Gustl Mollath zum jetzigen Zeitpunkt immer noch nicht frei sein würde, hatten so manche nicht erwartet. Und was derzeit von der juristischen Front vernehmbar ist, hört sich nicht gut an. Nicht, weil die Tatsachen gegen Mollath und seine Freilassung sprächen. Im Gegenteil: Ginge es vor deutschen Gerichten mit rechten Dingen zu, müsste Mollath längst frei sein. Und so werden manche allmählich skeptisch, fragen sich, in welchem Lande sie eigentlich leben.
Ich weiß es natürlich längst, in welchem Lande wir leben, und so werde ich durch die Entwicklung im Falle Mollath auch nicht überrascht – überrascht wäre ich, wenn er bereits frei wäre oder bald frei käme.
So hat sich auch meine Überzeugung nicht geändert, dass Kampf mit ganz anderen Mitteln der PR und in wesentlich intensiverem Maße nötig wäre – was ich betreffend den Fall Mollath behaupte, seitdem ich ihn wahrgenommen habe, also etwa seit November 2012.
Aber natürlich habe ich das ja immer nur behauptet, weil ich ein Ideologe bin (so Dr. Rudolf Sponsel) und weil ich eigene Ziele verfolge, während Mollath mir egal ist (so der Opa-Blog und ähnlich Prof. Henning Ernst Müller).
Nun, dass ich keineswegs zu Unrecht in Schwarz male. kann man an der miserablen Entwicklung der aktuellen Petition ablesen, die noch viel erbärmlicher verläuft als ihre Vorgängerin. Hier ein Überblick per 23.05. 2013 mittags:
Die aktuelle Online.-Petition pro Freilassung Mollath verzeichnet 4.652 Unterzeichner. Gestartet am 09.03. 2013, läuft sie seit 75 Tagen.
Tagesdurchschnitt bisher: 62,03
Ihre Vorgängerin, gestartet am 20.11. 2012, also 2 Monate und 18 Tage früher, lief nur 60 Tage – und schaffte es auf 6.810 Untzerzeichner.
Tagesdurchschnitt: 113,5
D.h., in den sechs Monaten, die seit Start der ersten Petition (20.11.2012)bis heute (23.05.2012) vergangen sind, konnten nicht nur keine Petitionszeichner gewonnen werden, sondern wurden in beträchtlichem Maße Petitionszeichner verloren, und zwar ausgehend von einem Niveau, das ohnehin als sehr niedrig betrachtet werden muss:
Insgesamt (1. Pet.): 6.810 Unterzeichner
(zum Vergleich: Volksentscheid gegen Studiengebühren in Bayern, bei dem nur volljährige Bayern zeichnen durften, die dazu eine öffentliche Abstimmungsstelle aufsuchen mussten, also nicht einfach online abstimmen konnten: 1.352.618).
Da weiß man wirklich gar nicht, woran das liegen kann: So ungeheuer schlaue und fähige Leute wie der Mollath-Unterstützerkreis, Opablog plus Anhänger, Gabriele Wolff-Blog plus Anhänger und so weiter, darunter pensionierte Richter, aktive Staatsbeamte, Rechtsanwälte, Ärzte usw. – also auch noch Leute, die nicht unbedingt auf jedem Cent sitzen müssen, anders als ich als ideologischer Hartz-IV-Empfänger.
Doch nun kommt die große Rettungsaktion, der Opablog macht mobil:
Da sieht man sofort, dass man es mit gewieften Strategen zu tun hat, die ganz genau wissen, wie man PR systematisch plant und aufzieht! Zum Glück für sie sind PR-Konflikte üblicherweise viel ungefährlicher als militärische Auseinandersetzungen – sonst müsste man jetzt schon Massengräber für sie buddeln.
Nun, ich bin überzeugt, dass es das Beste sei, diese Leute erst einmal wurschteln zu lassen, denn sie müssen noch sehr, sehr viel lernen, vor allem über sich selbst und ihre eigenen Grenzen.
Auch Leute wie Prof. Müller und Oliver Garcia, obwohl sie schon einiges erkannt haben, dürften trotz ihrer Intelligenz und ihres an sich guten Willens noch lange nicht so weit sein, dass sie über ihre bürgerlichen Denkkäfige hinaus denken könnten.
Was mich angeht, so habe ich selbst ein paar Sachen auszufechten, so dass ich in der nächsten Zeit beschäftigt sein werde – auch im Internet.
Liebe Grüße
Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Justiz, Psychiatrie, Banken und Politik: Alle Machthaber gegen einen. Der Fall Mollath ist kein Ausnahmefall.
Eine alte ‚Weisheit‘ der Machtapparate lautet: Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Trotzdem gibt es nachteilige Verhaltensweisen wie Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html . Auch gibt es Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ) usw..
Eine alte Juristenweisheit zum Egoismus der Justiz lautet: Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand. (von http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/20736 ).
Es sind Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit mit Manipulationen (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“. In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
Ein Richter a.D.: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
Der Gesetzgeber hat von seinem Handwerk offenbar keine Ahnung.
Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
“Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. (Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt).
Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat an den Rechtssuchenden ungerechtfertigt. Bei ungerechtfertigter Bereicherung besteht normalerweise ein Herausgabeanspruch.
Die Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).