Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann hat nach eingehender Prüfung der nachweisbaren Fakten zum zweiten Mal mir gegenüber klar Stellung zum Mordfall Nadine Ostrowski bezogen. Seine nüchternen und logischen Darlegungen sind klar: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein, wenn man es ausschließen will, dass er Unmögliches geschafft haben könnte. Siehe den Brief unten, der auch als PDF-Datei einsehbar ist (Telefonnummern geschwärzt):Prof-Dr-Ing-Andreas-Wittmann_an_Winfried-Sobottka-Luenen_zK_Prof-Henning-Ernst-Mueller_Uni-Regensburg-2014-05-07

Hervorhebungen im Text (fett) sind von mir, die Fußnoten habe ich im Sinne besserer Lesbarkeit des Briefes in roter Farbe gesetzt und mit elfenbeinfarbenem Hintergrund untermalt.Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Brief des Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann vom 07. Mai 2014 zum Mordfall Nadine Ostrowski an Winfried Sobottka

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas Wittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an Medizinprodukten
Kemmannstraße 136
42349 WuppertalDipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-HaarmanmStr. 75
44536 Lünen

Wuppertal, den 07. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Sobottka,

vor einiger Zeit machten Sie mich im Rahmen Ihrer Kommentare auf dem Beck-Blog von Prof. Müller zum Fall Mollath auf den aus Ihrer Sicht ebenfalls skandalösen Fall des Mordes an Nadine O. aus Wetter aufmerksam.

Auf Grund Ihrer Anregung habe ich mich nun länger mit dem Fall beschäftigt, die einschlägigen Presseartikel sowie das von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Urteil analysiert. Dabei bin ich auf eine Vielzahl an Ungereimtheiten gestoßen, die einer genaueren Untersuchung bedurften.

Daher hatte ich Kontakt zu den beiden Journalisten der WAZ-Gruppe aufgenommen, die über den Strafprozess berichtet hatten, und auch den Versuch unternommen, mit den am Prozess beteiligten Anwälten der Verteidigung und der Nebenklage zu kommunizieren. Weiterhin habe ich versucht, brieflich mit dem Verurteilten Philip Jaworowski Kontakt aufzunehmen.

Bei meinen Recherchen stieß ich zwangsläufig auch auf die von einem Anonymus
betriebene Internetpräsenz  dasgewissen.wordpress.com, auf der offenbar der
Versuch unternommen wird, Sie zu diskreditieren. Hierzu möchte ich direkt feststellen, dass Behauptungen nicht dadurch richtiger werden, dass man sie ständig wiederholt. Wer auch immer der Betreiber dieser „Hassseite“ ist, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen, Sie würden ohne gesichertes Faktenwissen auf Lügen und Phantastereien setzen, sind vor dem Hintergrund meiner eigenen Recherchen als Verleumdung einzustufen.

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

Auch wenn ich noch nicht umfassend und abschließend Stellung beziehen kann, so möchte ich doch jetzt schon auf einige Punkte hinweisen, die meines Erachtens in besonderer Weise verdeutlichen, dass das Urteil in Teilen nicht haltbar ist, während von Ihnen aufgestellte Hypothesen sich widerspruchsfrei in den Rahmen unstrittiger Tatsachen einfügen lassen.

Dabei beziehe ich mich, soweit keine andere Quelle angegeben ist, auf die Angaben
im Urteil. Meine Einschätzungen zum Komplex des Telefonkabels hatte ich Ihnen ja bereits am 3. Februar dieses Jahres zukommen lassen.

Laut Urteil müsste Philip J. die Tat zwischen 00:03 Uhr und ca. 00.38 Uhr am 20.08.2006 begangen haben. Jedenfalls habe er bis 00:03 Uhr eine Handy-Kommunikation mit Nadine K. durchgeführt, während er um 00.43 Uhr nachweislich zu Hause war. Rechnet man 5 Minuten für die Fahrt vom Tatort zu Philips Wohnung, dann bleibt die Zeitspanne von 00:03 Uhr bis 00:38 Uhr, mithin 35 Minuten, die dem Philip am Tatort maximal hätten zur Verfügung stehen können. Spuren soll er dabei keine hinterlassen haben – bis auf eine DNA-Spur an einem Lichtschalter.

Doch Folgendes soll er alles getan haben:

· Mehrfach soll er Schläge mit einer ca. 1 kg schweren Maglite wuchtig ausgeteilt haben,
· einen Telefonapparat aus der Wand gerissen haben,
· das Opfer auf engstem Raume (1 Quadratmeter Gäste-WC!) von hinten gedrosselt haben,
· dem Opfer mindestens 12 Messerstiche in Kopf und Hals zugefügt haben,
· einen Küchenschrank geöffnet und einen Topf entnommen haben,
· mindestens einen Wasserhahn betätigt haben,
· mindestens 2 Türen geschlossen haben (Haustür und Gäste-WC-Tür)
· und mindestens eine Tür geöffnet haben (Haustür).

Während man noch annehmen kann, er habe beim Öffnen und Verschließen von Türen ein Papiertaschentuch oder Ähnliches benutzt, um eine Auftragung von Spuren zu vermeiden, so erscheint spätestens ein spurenfreies Drosseln auf engstem Raume von hinten unmöglich: Das Opfer bleibt, so die mir zur Verfügung stehende Literatur, mindestens zwischen 6 und 10 Sekunden bei Bewusstsein(1),während der Täter mit maximalem Krafteinsatz versucht, die Drosselschlinge möglichst fest zu ziehen. Der Überlebenskampf des Opfers und die vehementen Mühen des Täters führen dabei zwangsläufig zu engem Körperkontakt, bei dem in der Regel massenhaft Mikrospuren in beide Richtungen übertragen werden. Entsprechend hätte man hinten an der Leiche und ihrer Kleidung Mikrospuren des Täters finden müssen (Faserspuren, Hautschuppen, Schweißspuren). Doch offensichtlich hatte es solche Spuren vom Verurteilten nicht gegeben, denn sonst wären sie als Tatspuren 1. Klasse sicherlich im Urteil erwähnt worden.

Auch das Fehlen jeder Abwehrverletzung der Ermordeten gegen das Drosseln spricht gegen die Theorie, dass sie bewegungsfähig vor dem Spiegel im Gäste-WC gestanden habe, während der Täter sie von hinten drosselte. Denn wenn ein handlungsfähiges Opfer gedrosselt wird, so wehrt es sich – aus verständlichen

(1) „Eine Unterbrechung der arteriellen Hirnversorgung hat demgegenüber bereits nach wenigen Sekunden den Verlust des Bewusstseins zur Folge: Bei über 100 Versuchspersonen wurde eine Druckmanschette um den Hals rasch stark aufgepumpt, alle verloren das Bewusstsein innerhalb von 6 bis 10 Sekunden (Rossen und Kabat 1943).“ zitiert nach (Burkhard Madea, „Praxis Rechtsmedizin – Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung“, 2. Aufl., 2006, Heidelberg und Bonn, S. 156)

 

Gründen und bereits instinktiv – massiv dagegen.  Der BGH erkennt in einem bekannten Urteil an, dass ein Drosseln ohne Abwehrverletzungen bedeute, dass dem Opfer eine Gegenwehr nicht möglich gewesen sei (2):

Gegenwehr führt dann beispielsweise dazu, dass die Drosselmarke verrutscht, dass beim Versuch, die Schlinge zu weiten, Kratzspuren am Hals entstehen, dass Material von der Schlinge abgekratzt wird und unter den Fingernägeln als Spur verbleibt, dass das Opfer es schafft, den Täter zu kratzen, wobei Teile seiner Haut und seines Blutes als Spuren unter den Fingernägeln des Opfers verbleiben. Solche Spuren gab es nicht an der Leiche der Nadine, sonst wären sie zweifellos im Urteil erwähnt worden.

Was die Spurenlage angeht, liegen hier praktisch zwei sich ergänzende Unmöglichkeiten vor:  Unmöglich ist es einerseits, dass der Verurteilte das Opfer wie im Urteil dargestellt gedrosselt haben kann, weil es keine Mikrospuren von ihm an der Rückseite der Leiche gab, die darauf hindeuteten. Unmöglich ist es zweitens aber auch, dass Nadine, wäre sie handlungsfähig gewesen, sich gegen einen so schwerwiegenden Angriff nicht gewehrt hätte, wozu sie immerhin mindestens 6 Sekunden Zeit gehabt hätte.  Doch hätte sie sich gewehrt, dann hätte das Spuren hinterlassen müssen – und die fand man nicht.

Hier soll der Verurteilte also etwas getan haben, was er vor dem Hintergrund der Spurenlage gleich aus zwei triftigen Gründen unmöglich getan haben kann! Und das ist ein fester Bestandteil des vom Gericht angenommenen Tatablaufs!

Demgegenüber muss ich zugeben, dass Ihr Tatmodell, demnach Nadine zum Zeitpunkt des Drosselns durch eine Fesselung mit Frischhaltefolie fixiert gewesen sei, nicht in erkennbarem Widerspruch zur Spurenlage steht, sondern sich in die Spurenlage einfügt.

(2) „Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

 

Vergleichbar sind andere Aspekte aus meiner Sicht einzuordnen: Das aus Unwahrheiten, Erinnerungslücken und Ungeklärtheiten bestehende „Geständnis“ des Philip Jaworowski passt wesentlich besser zu einem Unschuldigen, von dem ein Geständnis verlangt wird, um das Strafmaß niedrig zu halten, als zu einem Täter, der durch ein offenes und ehrliches Geständnis  nur noch gewinnen könnte.

Die der Nadine zugefügten Schlagverletzungen hätten ihr auch nach meiner Überzeugung nicht zugefügt werden können, wenn sie zur Abwehr fähig gewesen wäre. Auch hier geht das Urteil von praktisch Unmöglichem aus, während Ihr Modell, demnach Nadine vor den Schlägen fixiert worden sein musste, zur objektiven Spurenlage passt.

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

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7 Gedanken zu „Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

  1. Sehr geehrter mirkowellen frisierter Sherlock Holmes,
    sicherlich wird es Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass sich der Täter nicht durch das Geständnis an sich sondern durch eine bedeutende Aussage vor Gericht selbst überführt hat, nochmals nachzulesen in Ihrer eigenen hier geposteten Datei GST-000, nämlich bei der Identifizierung des Tatwerkzeuges. Niemand außer dem Täter selbst konnte wissen, dass sich das Tatmesser NICHT unter den vorgelegten Messern befand und dazu noch sagen wo es sich tatsächlich befindet.

    Eine öffentliche Entschuldigung wäre angebracht

    • Ich habe das äußerst zynische „mikrowellen frisierter“ einmal stehen lassen, damit auch auf dem Wege erkennbar ist, wessen Geistes Kind Sie sind: Offenbar finden Sie es witzig, wenn jemand heimtückisch gefoltert und allmählich gemordet wird: Sie sind ein satanisches Arschloch.

      Außerdem liegen Sie völlig falsch:

      Prof. Andreas Wittmann führt in seinem Brief insgesamt 3 Gründe dafür an, dass Philip die Tat nicht begangen haben kann, der erste betrifft die Schlagverletzungen an der linken Oberstirn:

      Kopfverletzungen, die die Handlungsunfähigkeit des Opfers voraussetzen, obwohl es medizinisch betrachtet handlungfähig gewesen sein muss! Hier müsste zur Widerlegung der von Prof. Wittmann behaupteten Unmöglichkeit dargelegt werden, wie Philip es hätte schaffen KÖNNEN, das Stillehalten der Nadine zu erzwingen, während er ihr „mindestens“ dreimal auf die selbe, sehr schmerzempfindliche Stelle schlug.

      Haben Sie dafür eine Erklärung?

      Wenn nicht, dann ist schon hier alles klar:

      Dann haben wir, wie behauptet, hier schon einen Grund dafür, dass Philip unmöglich der Täter sein kann.

      Dann gilt die Sherlock-Holmes-Weisheit Nr. 1:

      „Wenn man das Unmögliche ausgeschlossen hat, dann ist die Wahrheit in dem zu finden, was dann noch als Rest verbleibt, wie unwahrscheinlich es auch scheinen mag.“

      Das bedeutet auch, dass alle Fakten, alle unbestreitbaren Ereignisse in, vor und nach der Hauptverhandlung nicht mit Philips Täterschaft erklärt werden können, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen sein MÜSSEN!

      So sieht es auch betreffend das angebliche Tatmesser aus. Natürlich wurde da inszeniert, um genau den Eindruck öffentlich zu erzeugen, den Sie nun auch erzeugen wollen. Auf der Basis war dann wirklich für alle klar, dass Philip der Täter sein musste, und alles, was anschließend nicht zum „Täter Philip“ passte, wurde dann eben einfach „geschluckt“.

      • Ich darf mich dazu noch mal zu Wort melden, bzw. bin dazu nun verpflichtet Ihnen meine Sicht der Dinge vorzutragen.

        Oftmals kommt es vor, dass sich Sachverständige im Tatablauf irren, da sie diesen lediglich anhand der vorgefundenen Spuren rekonstruieren müssen. Während einer Verhandlung kann sich aber anhand der Aussagen des Beschuldigten etwas ganz anderes ergeben. Hier hat das Gericht nicht hinreichend nachgehakt, sodass manches unplausibel klingt, weil man die widersprüchlichen Aussagen so hat stehen lassen, evtl. hätte Ihren vermeintlich unschuldigen Täter sonst noch ein härteres Strafmaß getroffen.

        Zur Erklärung:
        Auch ein an Armen und Beinen Festgehaltener, wie Sie behaupten, kann nicht drei mal an derselben Stelle getroffen werden, weil der Kopf nicht fixiert ist. Diesen würde jeder der bei bewusstsein ist reflexartig weg drehen. Wenn das Opfer aber zuerst bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt wurde, ist es problemlos möglich drei Mal dieselbe Stelle zu treffen. Wenn das Opfer zudem dabei nicht gestanden, sondern auf einem Stuhl gesessen hat verhindert die Lehne den Kontakt zwischen Opfer und Täter, sodass es nicht zur Übertragung von Mikrospuren kommt.

        Wollen Sie mehr hören?

        Ich bleibe dabei:
        Eine öffentliche Entschuldigung wäre angebracht

      • Wie Sie sicherlich wissen werden, beschuldige ich fünf Besucherinnen der Nadine Ostrowski, von denen die letzte erst um 23.45 Uhr gegangen sein will (Auffinden der Leiche durch heimkehrende Eltern: 1.30 Uhr), den Mord begangen zu haben.

        Dass die Leiche „an beiden Armen und Händen“ dunkle Hautverfärbungen aufwies, spricht dafür, dass sie an beiden Armen und Händen zugleich ergriffen wurde, wobei sie verzweifelt versuchte, sich loszureißen.

        Um ein Opfer in Todesangst sicher festzuhalten, sollte man je Arm besser zwei als nur eine Person einsetzen, denn schafft sie es, einen Arm frei zu bekommen, so kann sie mit diesem sofort eine erhebliche Verletzung der Angreifer herbeiführen und wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch tun (Auge ausstechen, Kehlkopf einschlagen z.B.). Ich denke also, man wird sie an jeder Seite mit jeweils zwei Personen ergriffen haben. Dann war noch eine fünfte Besucherin frei, um anderes zu tun. Logisch scheint es, dass diese sich zunhächst darum kümmerte, dass das Opfer nicht mehr treten konnte: Sie hätte dazu nur die Beine an irgendeiner Stelle mit Frischhaltefolie umwickeln müssen, was sehr schnell geht. Dann wäre sie schon wieder für anderes frei gewesen.

        Hält man sich vor Augen, dass Nadine zu dem Zeitpunkt zweifellos Todesangst spürte, während man doch noch einiges mit ihr vorhatte, nämlich, sie zunächst in ihren Schlafanzug zu kleiden und dann rituell zu foltern und zu morden, so musste es zweckmäßig erscheinen, ihren Willen zu brechen – mit Zufügung von Schmerzen. Dafür war die Haargrenze an der linken Oberstirn sehr gut geeignet: Extrem schmerzempfindlich, doch verletzbar, ohne die Handlungsfähigkeit zu beeinträchtigen, vergleichbar dem Nasenring eines Ochsen.

        Die fünfte Besucherin dürfte Nadine mit einer Hand kurz am Haarschopf gefasst haben, um ihren Kopf zu fixieren, mit der zweiten Hand ein recht präzises Schlaginstrument mit nicht zu großem Gewicht geführt haben, etwa einen sog. Reflexhammer. So war das Schlaginstrument leicht und präzise zu führen, und es bestand nicht die Gefahr, dem Opfer versehentlich den Schädel einzuschlagen (wozu ein wuchtiger Schlag mit Philips Maglite geführt hätte!!!).

        Nachdem ein paar Mal (mindestens 3 Mal) auf die selbe schmerzempfindliche Stelle geschlagen worden war, war Nadine innerlich gebrochen, wollte nur noch eines: Keine weiteren Schläge mehr auf die Wunde!!!

        Das war Folter der Spitzenklasse, Staatsschutz-IM Daniel Eggert.

        Dann legte man ihr den Kochhandschuh auf die Wunde und umwickelte ihren Kopf inklusive des Kochhandschuhs mehrfach mit Frischhaltefolie, stieß allerdings Atmungslöcher in Mundhöhe durch die Folie, weil man Nadine ja noch nicht töten wollte. Dann konnte man sie ausziehen und ihr den Schlafanzug anziehen, und wenn sich auch nur leisester Widerstand regte, dann drückte man durch Folie und Kochhandschuh auf die mürbe geschlagene Wunde am Oberkopf, was sofort einen unerträglichen Schmerz auslöste und Nadine wieder willfährig machte – wie der Nasenring einen Ochsen.

        ——————-

        Wie Sie sehen, mein Gegenmodell funktioniert passend zur Spurenlage und ist auch noch tatlogisch zu erklären.

        Doch was ist mit Ihrem Gegenmodell? Wieso sollte man jemandem auf die Oberstirn schlagen, der bewusstlos ist?

        Und Sie gehen tatsächlich davon aus, dass Nadine dem Philip, hätte er sie wirklich mitten in der Nacht besucht, die Gelegenheit gegeben hätte, sie von hinten zu erdrosseln, während sie auf einem Stuhl gesesssen hätte? Das ist doch völlig weltfremd, man dreht mehr oder weniger fremden Leuten nicht so ohne weiteres den Rücken zu (Schwächung der eigenen Position im Falle eines Konfliktes), man setzt sich auch nicht, während sie noch stehen (dito). Dieses Verhalten ist instinktiv verankert, schlägt sich immer nieder, wenn man sich nicht wirklich sicher sein kann, womit man rechnen muss.

        Doch selbst, wenn man annähme, Nadine hätte sich hingesetzt, und es dazu kommen lassen, dass Philip hinter ihr gestanden hätte, während sie saß, dann wäre es immer noch nicht nachvollziehbar, warum es keine Abwehrverletzungen gegen das Drosseln gab….

        Ihre Versuche in allen Ehren, aber Sie müssten schon ein insgesamt stimmiges Bild abliefern, das wirklich zu allem passt, nicht unstimmiges Stückwerk…..

  2. Wieso sollte man jemandem auf die Oberstirn schlagen, der bewusstlos ist? – Um sicher zu gehen, dass die Person auch tot ist, was aber nicht der Fall war.

    => Meinen Sie das im Ernst? Nadine war nach der Drosselung hirntot oder auf kurzem Wege dahin, Sie hätten Ihr zehnmal auf den Kopf schlagen können, ohne dass sie auch nur gezuckt hätte. Wer wissen will, ob jemand tot ist, prüft im Übrigen Pupillenreflexe, Atmungstätigkeit oder Pulstätigkeit, anstatt ihm auf den Kopf zu schlagen! Winfried Sobottka

    Das ist doch völlig weltfremd – Damit meinen Sie ja wohl eher Ihre Version. Völlig aus der Luft gegriffene Phantastereien.

    => Was soll denn daran weltfremd sein? Für Satanisten sind solche und noch ganz andere Sachen völlig normal. Winfried Sobottka

    Und Sie gehen tatsächlich davon aus, dass Nadine dem Philip…die Gelegenheit gegeben hätte, sie von hinten zu erdrosseln – wer ausser ihm selbst behauptet, dass sie ihn rein gelassen hat und sie überhaupt wusste, dass er im Haus war? Wer kommt schon mit einer Maglite (und wahrscheinlich auch mit einem Drosselkabel) zu besuch?

    => Philips "Geständnis" enthält praktisch nichts anderes als Lügen, das ist dem Urteil wie den Presseberichten immer wieder zu entnehmen, wurde von "Spickzetteln" abgelesen, "klang wie auswendig gelernt" (Presse) und erst nach einem halben Jahr des völligen Bestreitens abgegeben - als man ihn mürbe gemacht hatte!!! Winfried Sobottka

    Ich denke wir brechen an dieser Stelle auch besser ab.

    => Mir war vorher klar gewesen, dass Sie keine Argumente haben konnten. Was meinen Sie, wie hart meine Behauptung, die Besucherinnen seien die Mörderinnen, von mir selbst auf den Prüfstand gestellt worden war, auch in zahllosen Gesprächen mit anderen, bevor ich sie so klar und deutlich erhob, wie es nun der Fall ist? Winfried Sobottka

    Eine öffentliche Entschuldigung wäre angebracht
    Gute Nacht

    => Angebracht sind die sofortige Freilassung und die vollständige Rehabilitierung des Philip Jaworowski sowie die unmittelbare Verhaftung der Besucherinnen, des Vaters der Jana Kipsieker, der Nadine noch lebend gesehen haben will, sowie der Nadine Kampmann, die dafür sorgte, dass Philip kein Alibi haben konnte, und der Sarah Freialdenhoven, die dem Philip die faulen Indizien unterschob, und dann die lückenlose und schonungslose Aufklärung der Tatumstände und aller Hintergründe. Winfried Sobottka

  3. Irgendwie kapiere ich die Feststellungen des damaligen Gerichts genausowenig wie der Prof. Dr. Ing,.Wittmann usw.
    Wenn mich jemand mit einem Telefonkabel drosselt, dann würde ich mich wehren, auch wenn ich nur 6-10 Sekunden hätte. Zumal wenn ich es nicht bewusst machen würde, so würde mein Unterbewusstsein oder meine Reflexe doch sagen „Alter da drückt dir jemand die Luft ab! Wenn du dich selbst nicht wehren willst, ich bin dein Körper und ich werde mich wehren“! Also ich kapiere nicht wie da dann KEINE DNS Spuren gefunden sein sollen. Weil man schlägt doch dann um sich oder bewegt/wehrt sich! Und also muss doch jemand eben halt da Spuren hinterlassen haben. Es gibt nicht, dass NIEMAND Spuren hinterlässt, wo er sich aufhält! So verliert man Haare und Hautschuppen usw.! Und sowas müsste man doch eben finden! Und eben wenn man gedrosselt wird, wird man doch versuchen nach der Person zu greifen (sei es bewusst oder unbewusst).

    Irgendwie stinkt das ganz schön zum Himmel was damals die Justiz da verzapt hat. Irgendwie total unlogisch! Ich kenne niemanden, der sich nicht wehren würde, wenn man ihn versucht zu erdrosseln….Zumal es ja auch noch weitere Widersprüche gibt.

    Ich kann mich nur Winfried Sobottka und dem Prof. Dr. Ing Wittmann anschließen! Der Kerl kann nicht der Täter gewesen sein, weil eben WIE kann jemand der Täter gewesen sein, der nur EINE MINI-DNS-Spur hinterlassen haben will??? Man verliert immer überall Hautschuppen, Haare usw. (genau DAS wird auch von den Rettungshundestaffeln ausgenutzt, wenn eine vermisste Person gesucht wird…)!

    Meine Forderung: Freiheit für Philip Jaworowski!!!

    Mike

    Abschließend erlaube ich mir noch auf den Fall von Andreas Schmidt hinzuweisen, wo der kriminell agierende Staatsanwalt Hans Jörg Jansen von der Staatsanwaltschaft Dortmund vorsätzlich Beweismittel vernichtete nur um eine Verurteilung aufrecht zu erhalten:

    http://www.wn.de/Muenster/1657835-Verurteilter-Betrueger-wehrt-sich-Herr-Schmidt-kaempft-um-seine-Wahrheit
    http://justizalltag-justizskandale.info/?p=2573
    http://www.westline.de/westfalen/muenster/nachrichten/ln/51-jaehriger-Muensteraner-sieht-sich-als-Opfer-der-Justiz-seit-fast-zehn-Jahren-fordert-er-eine-Wiederaufnahme-des-Verfahrens;art1191,1922168
    http://katharina1978.blog.de/2014/07/21/51-jaehriger-muensteraner-sieht-opfer-justiz-seit-fast-zehn-jahren-fordert-wiederaufnahme-verfahrens-18932610/

    • Es kann aus vielen Gründen kein Zweifel an der Unschuld Philips bestehen:

      http://die-volkszeitung.de/NADINE_OSTROWSKI/00-INHALTS-VZ.HTM

      Viele Menschen können es sich nicht vorstellen – aber die BRD ist ein faschistischer Verbrecherstaat.

      Vielen Dank für Ihre aufschlussreichen Links- ich werde es mir erlauben, über den Fall selbst etwas zu veröffentlichen. Wenn Staatsanwälte Beweismittel vernichten, von denen sie selbst wissen, dass sie wichtig sind, dann ist mein Interesse geweckt.

      LG

      Winfried Sobottka

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