Gerechtigkeit für Dipl.-Ing. Frank Engelen, Duisburg ! / z.K.:Dr. Annekatrin Neuhaus, Amtsgericht Duisburg, Dr. Frank Sandlos,Dr. Christoph Oster,“Fachanwalt für Familienzerstörung“ Rechtsanwalt Michael Kotzhorst, SPD Duisburg, Die Grünen Duisburg, CDU Duisburg, Die Linke Duisburg, AfD Duisburg

Vorab, ohne Kommentierung, die eigenen Worte des Frank Engelen. In den nächsten Tagen folgt noch einiges, doch ich muss mir selbst erst einen besseren Überblick verschaffen, bevor ich Stellung beziehe. Auch von Frank Engelen zur Verfügung gestellte Dokumente werde ich selbstverständlich veröffentlichen. Sofern jemand sich durch die Worte Engelens zu Unrecht angeklagt / beschuldigt fühlt, hat er selbstverständlich die Möglichkeit, das hier klarzustellen (Kommentare).

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Gesendet: Sonntag, 09. November 2014 um 11:02 Uhr
Von: „Frank Engelen“
An: „KurtGyurcsik@aol.com“ , „simpf34@yahoo.de“
Cc: „XXXXXXX  – Europe“ , „weinmann.hintergruende@googlemail.com“ , „timo.richter@richter-nachrichten.de“ , „winfried-sobottka@gmx.de“ , „winfried-sobottka@freegermany.de“ , „Biber_weibchen_26_Mai_@gmx.de“ , „sekr.totalitarismusabwehr.brd@googlemail.com“ , „archezeit@gmx.de“ , „redaktion@focus.de“
Betreff: Re: Polizeiüberfall und das gnadenlose Vorgehen des Willkürstaates

Frank Engelen schrieb am 11:57 Sonntag, 9.November 2014:

Liebe Unterstützer,

Ihr kennt mich als Kämpfer für Gerechtigkeit und vor allem als Menschenrechtler, der gegen den AMTLICHEN KINDERHANDEL kämpft.

Die Freundin, ber der ich übernachten darf, berichtete vorhin, dass ich im Schlaf viel geredet hätte und sehr unruhig geschlafen hätte. Wach wurde ich vor 7:30 Uhr nicht.

Was Ihr bitte tun könnte, ist diese Information zu verbreiten und versuchen, in die Medien zu bringen.

Die Freunde, die mir momentan zur stehen, machten mich auf Folgendes aufmerksam:

Mein Rechtsanwalt, welcher mit einkopiert ist, hatte am Freitag Morgen per Fax bereits den Befangenheitsantrag gegen die Richterin Dr. Neuhaus gestellt.

Das war ggf. insofern kontraproduktiv, als dass das m.E. korrupte Gericht nunmehr die Möglichkeit hatte, sich eine weitere Strategie auszudenken, wie sie mich weiterhin körperlich schädigen können.

Vgl. hierzu § 223 StGB.

Nach der Ablehnung des Befangenheitsantrags (oder bereits davor?) erließ die Richterin einen Vorführbefehl und wies den „Gutachter“, also einen Mediziner an, die Polizisten zu begleiten, mich aufzuspüren, ggf. in mein Haus einzubrechen und mich dort auf die Verhandlungsfähigkeit hin zu untersuchen.

Die Richterin soll den Auskünften mehrerer Personen zufolge, Herrn Dr. Frank Sandlos mehrfach aufgefordert haben, die Polizei zu begleiten und und wie beauftragt zu handeln, was gegen sein ärztliches Gelübbde spricht.

Umso nachvollziehbarer wird das Verhalten des Mediziners, wenn man beachtet, dass eine gute Freundin zwei weitere Atteste von zwei unabhängigen Ärzten vom 06.11.2014 meinem Rechtsanwalt übergab, welcher diese der Richterin vorlegte.

Umso unnachvollziehbarer wird sodann das Verhalten der Richterin, die nunmehr dennoch darauf bestand, mich zwangsweise vorzuführen und mir damit vorsätzlich weiteren gesundheitlichen Schaden zuführen wollte und dieses auch tat.

Denn nach Kenntnis, dass ein Haftbefehl gegen mich ergangen ist, fühle ich mich nirgends mehr sicher.

Herr Lüdicke,

sofern noch nicht geschehen, stellen Sie bitte einen weiteren Befangenheitsantrag unter Berufung auf obige Information.

Sofern sich die Richterin darüber geärgert haben sollte, dass der Arzt Dr. Rüschenbeck nicht wie gehofft eingeknickt ist – und er war wirklich kurz davor und hatte sich lediglich umentschieden, bei der Wahrheit zu bleiben und das weitere Attest mit dem aktuellen Befund auszustellen, weil ich darauf bestanden hatte, dass ich eine Kopie von den Abrechnungsscheinen der Techniker Krankenkasse erhalte, um eine weitere ärztliche Meinung einzuholen!

Das Praxispersonal wollte mir nämlich genau diese NICHT herausgeben!

Sie meinten, sie bräuchten diese Notfall-Abrechnungsscheine im Original.

Nur durch Beharren auf einer Kopie von beiden Scheinen und weil noch andere Patienten die Situation miterlebten und meiner Angabe, die Kopie der Scheine für meine Unterlagen zu benötigen, da die vorherige Argumentation, die Scheine für einen Zahnarztbesuch zu benötigen, damit zunichte gemacht wurde, dass ich dazu ein weiteres Original bei der TK anfordern müsse, konnte es gelingen, in Besitz dieser Dokumente zu bekommen.

Meine Hausärztin, die sich bereits Sorgen um mich gemacht hatte und sichtlich erleichtert war, dass ich nunmehr vor ihr stand und nicht wie befürchtet schon lange weggesperrt worden bin, auch wenn sie eigentlich schon Feierabend hatte, führte die notwendigen Maßnahmen durch und stellte das beiliegende Attest aus.

Insofern erscheint es auch als Anmaßung ärztlicher Qualifikationen, wenn die Richterin nunmehr zwei ärztliche Befunde anzweifelt und einen dritten Arzt dazu anweist, gegen zwei Kollegen anzutreten und deren Befunde zu wiederlegen.

Da Herr Dr. Frank Sandlos sich auf diesen Schmuh einließ, ist auch er wegen Befangenheit abzulehnen.

Ein weiterer Zeuge, welcher im Gerichtssaal war, teilte seine Wahrnehmung mit, dass die Richterin dem „Gutachter“ durch die Blume zu verstehen gegeben habe, dass er im Auftrag der Richterin arbeite und daher auch genau das zu tun habe, was sie von ihm verlange.

Die ärztliche Objektivität ging damit sicherlich verloren.

Herr Lüdicke,

bitte nehmen Sie auch Kontakt zum Diplom-Mediziner und Psychiater Herrn Meißner auf.

Erteilen Sie ihm bitte den Auftrag in Form einer höflichen Bitte, eine Bewertung der Gesamtsituation zu erstellen.

Er möchte bitte das Verhalten des Arztes bewerten, welcher sich von der Richterin hat einschüchtern lassen, gegen die ärztlichen Grundsätze, Menschen zu helfen, statt ihnen Schaden zuzufügen.

Weiterhin möchte er bitte eine fachärztliche Stellungnahme zu dem Verhalten der Richterin als Psychiater verfassen, welche sich anmasst, zwei Atteste von Medizinern anzuzweifeln und einen Menschen, der nachweislich krank ist, unter Gewalt in einem Gericht vorzuführen.

Wichtig könnte bei dieser fachärztlichen Beurteilung die Information sein, dass die Richterin Dr. Neuhaus dem Arzt Dr. Rüschenbeck am Donnerstag am Telefon mitteilte, dass es wenig störe, wenn der Patient drei Mal pro Stunde die Verhandlung verlassen müsste, weil er zur Toilette müsse, um sich dort zu übergeben oder dem Drang seines Enddarmes nachzugeben.

Es sei schließlich ein ARZT zugegen, so dass der Patient im Gericht „in guten Händen“ sei.

Obgleich ich vermute, dass Dr. Rüschenbeck die Funktion des beschriebenen Arztes genau wusste, tat er erstaunt, als ich ihm mitteilte, dass es ein Psychiater sei, welcher den Auftrag erhalten hatte, meine SchuldUNfähigkeit festzustellen.

Obgleich die Jungrichterin Dr. Neuhaus in einem persönlichen Kennenlerngespräch mitgeteilt hatte, dass es zu einer Einweisung in eine forensische Anstalt unter Berufung auf Paragraph 63 StGB einer Landgerichtsentscheidung bedürfe, so ist für mich das Verhalten dieser Richterin nicht anders zu erklären, als dass sie genau diese Absicht verfolgt.

Denn, in dem persönlichen Gespräch in ihrem Büro, zu welchem drei Mal Anrufe bzw. das persönliche Erscheinen der Schreibkraft Herr Sanderhoff erfolgten, um sich nach dem Befinden der Richterin und danach, ob ich etwaig „wieder gewalttätig werde“ zu erkundigen, teilte ich der Richterin mit, dass ich VOLLKOMMEN SCHULDFÄHIG BIN !

Die Richterin antwortete daraufhin recht unsicher wirkend, dass ich das gar nicht feststellen oder bestimmen könne. Das könne nur der Gutachter, der vom Gericht beauftragt wurde (Auftrag = Geschäftsverhältnis zwischen Gericht und Leistungserbringer.

Meine Aufforderung, stattdessen festzustellen, ob ich überhaupt eine Straftat begangen hätte, bevor wir uns in einem Gerichtsgebäude treffen und maß- und sinnlos Steuergelder verschwenden, ließ sie unbeantwortet.

Sofern die Richterin nun vorgibt, lediglich im Rahmen ihrer richterlichen Ermittlungspflicht gehandelt zu haben, als sie hinter meinem Rücken und entgegen der ärztlichen Schweigepflicht mit meinem Arzt sprach um Fragen zu „körperlichen Gebrechen“, also ggf. Knochenbrüche oder ähnlich, die mich physikalisch daran hindern würden, zur Verhandlung zu erscheinen, so stellt sich die Frage, warum die Richterin nicht zuvor ihrer richterlichen Ermittlungspflicht nachgekommen ist, festzustellen, ob ich überhaupt irgendwelche Straftaten begangen haben könnte.

Bezüglich des Straftatvorwurfes des, m.E. mehrfachen Straftäters Dr. Christoph Oster in Bezug auf die §§ 223, 225 und 171 StGB, welcher neben meinen Kindern Jasmin, Juliana und aktuell auch Franzisca durch das grundlose Hausverbot zum Zwecke des Fernhaltens des Vaters von seinen Kindern auf Geheiß der psychisch kranken Mutter und des Jugendamtes und der Privatrichterin Jennifer Schiefer vorsätzlich an der
körperlichen Gesundheit schädigt, auch das Kind Katharina Zangari körperverletzt und dem SORGEBERECHTIGTEN VATER Antonio Zangari keine Auskünfte über die persönlichen Verhältnisse seines Kindes erteilt und von seiner Pflicht, den SORGEBERECHTIGTEN VATER unverzüglich darüber zu informieren, dass seine Tochter Fehlzeiten in erheblichem Maße ansammelte (75 bis 80 % !) um zusammen mit den Eltern eine Lösung des offensichtlichen Problems zu erarbeiten.

Dr. Christoph Oster schädigt also NACHWEISLICH UNTER VORSATZ IHM ZUM SCHUTZ BEFOHLENE KINDER !!!

Bezüglich des Polizeiüberfalls vom 14.01.2013, in weklchem die Attentäter meine Freundin Simone Pfeiffer verhafteten, nur weil die Kollegen in Friedberg, Hessen und sie selber nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind, die Identität der etwaigen Denunziantin Frau *********** feststustellen, welche der Polizei die unwahre Tatsache berichtete, Frau Simone Pfeiffer, welcher vor den kriminellen Polizisten an ihrem Wohnort auf der Flucht war, wolle sich umbringen.

Herr Lüdicke,

stellen Sie im laufenden Strafverfahren bitte den ANTRAG auf Feststellung der Identität der Frau **********, welche die Polizei in Friedberg oder Umgebung angerufen haben soll.

Die, in der Akte genennte Telefonnummer ist aktiv, jedoch nimmt keiner ab.

Demzufolge wird der Besitzer zu lokalisieren sein.

Es gibt Hinweise darauf, dass es sich bei der Besitzerin der Handynummer um eine Frau Susanne Schneider, Friedberg Hessen handeln könnte.

Frau Schneider war im Besitz der Zugangsdaten zu Frau Pfeiffers Account bei Facebook und einem Mailprovider.

Betrachtet man sodann den weiteren Überfall der Polizei auf meine Person am 23.04.2014, dann entsteht der Verdacht, dass genau diese Sachverhaltsaufklärung nicht gewünscht sein könnte.

Sodann ergibt sich der Verdacht der Straftat nach § 334 StGB – VERFOLGUNG UNSCHULDIGER

Um diesbezüglich die willkürlich und strafbar erscheindenden Handlungsweisen der Richterin und der kooperienden Staatsanwältin und weiteren Beteiligten, bzw. deren Nachfolgern an Gesetz und Ordnung anzupassen, beauftrage ich Sie hiermit, Strafantrag gegen die Richterin Frau Dr. Neuhaus zu stelen wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger.

Hier die Rechtsgrundlage:

§ 344 StGB
Verfolgung Unschuldiger
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

Für heute sind meine Kräfte aufgezehrt, so dass ich auf Ihre Unterstützung angeweisen bin.

Meine Ärte teilten mit, dass es in meiner Situation verständlich sei, dass ich als Folge der Traumatisierung immer wieder versucht sei, selber in meinen Sachen zu schreiben.

Sie wollten mir verständlich machen, dass genau dieses für den Gesundungsprozess abträglich ist, da ich mich immer wieder von neuem mit den Überfälle beschäftigen würde.

Wie aber soll ich davon ablassen, wenn mein Wahlverteidiger keine Zeit für seinen Mandanten findet, ihn vor den Folgen rechtswidriger Strafverfolgung und den gesundheitlichen Folgen zu schützen?

Schauen Sie sich daher bitte auch noch einmal den § 380 StPO an.

Gemäß dieser Rechtsvorschrift hätte die dort tätige Staatsanwältin überhaupt keinen Strafantrag gegen mich stellen dürfen !!!!

Wenn man jedoch betrachtet, dassdas Privatgericht Familiengericht und das Privatgericht Strafgericht zusammenarbeiteten, um mich unschuldig zu verfolgen und aus dem Verkehr zu ziehen, dann wird diese Handlungsweise erklärbar.

Also ist auch die dort tätige Staatsanwältin wegen Verfolgung Unschuldiger und Rechtsbeugung anzuzeigen !!!

Um Mißverständnisse zu vermeiden, erinnere ich lediglich vorbeugend an die Rechtsanwaltsordnung, etc.

§ 380 StPO
[Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung]
(1) Wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist. Gleiches gilt wegen einer Straftat nach § 323a des Strafgesetzbuches, wenn die im Rausch begangene Tat ein in Satz 1 genanntes Vergehen ist. Der Kläger hat die Bescheinigung hierüber mit der Klage einzureichen.
(2) Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen, daß die Vergleichsbehörde ihre Tätigkeit von der Einzahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig machen darf.
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der amtliche Vorgesetzte nach § 194 Abs. 3 oder § 230 Abs. 2 des Strafgesetzbuches befugt ist, Strafantrag zu stellen.
(4) Wohnen die Parteien nicht in demselben Gemeindebezirk, so kann nach näherer Anordnung der Landesjustizverwaltung von einem Sühneversuch abgesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Engelen

PS: anbei auch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zum Verfahren gegen die Privatrichterin Jennifer Schiefer wegen Rechtbeugung und vorsätzlicher Körperverletzung an meinen Kindern!

Die numnehr dritte Strafanzeige dieser Form gegen das kriminelle Subjekt unserer Gesellschaftn und Willkürjustiz scheint erste Wirkung zu zeigen.

Die Privatrichterin Schiefer agiert in der Sache des m.E. nachweislich kriminellen Berufsbetreuers Klaus-Peter Stilkerig vorsichtiger, indem sie den, von der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Thomas Blatt eingereichten Vollstreckungsauftrag in Form der Verhaftung – dem „Berufsverbrecher“, der sich an den Thalidomid-Geldern seiner ehemaligen Probandin Karin Regorsek bereicherte und diese veruntreute und der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Thomas Blatt in den Rachen schob, scheint die Fan-Gruppe auf Facebook nicht zu gefallen !!! – als unbegründet zurückwies !

Sodann ist festzustellen, dass der als „Heizeranwalt“ bekannte „Fachanwalt für Familienzerstörung“ Michael Kotzhorst es offensichtlich ablehnt, seine langjährige Mandantin und etwaige, sofern den Gerüchten Glauben geschenkt werden darf, Geschlechtspartnerin Tanja Engelen, in dem aktuellen Sorgerechtsverfahren zu vertreten.

Anders ist es bisher nicht zu erklären, dass die nachweislich psychisch kranke alleinerziehende Mutter, welche unsere Töchter im Jahr 2010, kurz VOR der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge mit Instrumenten körperverletzte (sie impfte unsere Kinder als einjährige Krankenpflege-HELFERIN intramuskulär) nunmehr ohne anwaltliche Unterstützung auftritt und dem Gericht in eigenem Namen unwahre Tatsachen mitteilt.
Sie behauptet dorch tatsächlich, sie haben unseren Kindern nie mals verboten, ihren Vater zu sehen.

Wie will sie dann erklären, dass sie Franzisca wie einen abgerichteten Hund mittels Fingerzeig von der Schaukel auf dem Spielplatz Wiesenstraße am 24.10.2013 holte undzuvor auch den einen oder anderen Antrag auf Umgangsausschluss stellte??

Langsam wird die Luft wohl dünner, so dass sich das System nicht mehr anders zu wehren weiß, als rechtliebende Menschen, die zudem anderen Menschen helfen, zu verfolgen und wegzusperren.

Den hier vorliegenden Informationen zufolge, sollen es sogar zwei weitere Fachanwälte für Familienrecht abgelehnt haben, das Mandat für die körperverletzende Mutter zu übernehmen !!!

Frank Engelen schrieb am 0:36 Sonntag, 9.November 2014:

Hallo zusammen und danke für Eure Unterstützung!

Viele von Euch rufen regelmäßig an und fragen nach meinem Befinden.

Andere haben sicherlich zu viel zu tun und ärgern sich vielleicht auch, dass ich aktuell nicht für Beratungsgespräche zur Verfügung stehe.

Der Ärger wird ggf. von Dauer sein, wenn nun nicht alle zusammenhalten.

In der Auswahl des Verteilers liegt keine Wertung.

Die im offenen Verteiler aufgenommenen Menschen sind m.E. bekennende Widerstandskämpfer, mindestens aufgeklärte Meschen, die den Scheinstaat, bzw. die wahren Ziele der scientologischen Machthaber durchschaut haben.

Ich selber bin aktuell wenig belastbar.
Schlaf finde ich aktuell dadurch, dass Durchfall und Erbrechen zehren.
Dennoch führt der aktuelle Streß, der Ausbau des Stromzählers am letzten Donnerstag, das Verhalten der Richterin, deren Zweifel an zwei ärztlichen Attesten, die Ausstellung eines Haftbefehls und die Beauftragung des Psychiters Dr. Frank Sandlos, entgegen seiner Pflicht, Menschen zu helfen, mich zu Hause zusammen mit der Polizei aufzusuchen, um meine Verhandlungsfähigkeit festzustellen, zu einem deutlich erhöhten Blutdruck, Pulsrasen und erneuten Albträumen, während derer ich oft schweißgebadet aufwache.

Meine Ärzte meinten, dass solche Symptome posttraumatischer Belastung nachlassen könnten, wenn ich eine sichere Umgebung aufsuchen würde, wo die Häscher der Richterin und Willkürjustiz keinen Zugriff auf mich haben.

Leider weiß ich auch, dass die Kinderhändler, welche ja Hand ind Hand mit korrupten Richtern zusammenarbeiten, auch vor Krankenhäusern keinen Halt machen – vgl. Beispiel der Frau Roß vom JA Oberhausen Osterfeld, welche einem 9-jähigen Mädchen drei Mal nachgestellt hat und zuletzt im EKO mit zwei Mann Polizei einem JUDENKIND gleich eingesammelt hat, um der Fremdbetreuungsindustrie die Möglichkeit der Verwahrlosung des Kindes durch den Entzug der Eltern und etwaiger sadistischer Experimente alá Joseph Mengele zu geben.

Zwei von Euch, die mir in der letzten Woche sehr geholfen haben, haben mich in einer Art erlebt, die ggf. undankbar erschienen sein könnte.

Auch wenn wir das bereits geklärt hatten und ich mich bei Euch entschuldigt hatte, habe ich das dennoch mit meinem Arzt besprochen. Dieser teilte mir mit, dass ich so schnell als möglich aus dieser Belastungssituation raus müsste.

Da auch meine körperliche Gesundheit dazu Anlass gibt, werde ich dem Rat meines Arztes folgen und ins Krankenhaus gehen.

Kurt sagte, dass in Peine grad Rota-Viren umgehen….

Ihr könnt mir und somit Euch selbst momentan am besten helfen, wenn Ihr die Sache publiziert.

Wie man sieht, kann es JEDEN treffen.

Ein Denunziant – ob es ihn nun real gibt oder nicht, wie im hiesigen Fall die Phantomfigur „************“ ruft bei irgendeiner Polizei an, welche gar nicht ihrer Pflicht nachkommen und die Identität überprüft und behauptet, Du willst Dich umbringen.

Und schon überfällt Dich die Polizei in Deinem Haus oder bei Freunden und verhaftet Dich und sperrt Dich mittels Psych-KG-Verfahren in die Geschlossene Forensik….

Solche Willkür muss ein Ende finden.

Wenn Ihr neben Euren Portalen Zugang zur Mainstream-Presse habt, könnt Ihr gerne meine Daten freigeben.

Ich schaue nun, ob ich wieder ein paar Stunden Schlaf finden kann.

Da die Richterin mit Haftbefehl nach mir fahnden lässt, schlafe ich aktuell trotz der privaten Unterkunft nicht tief, so dass der Schlaf auch nicht erholsam ist….

Anbei übrigens die Bilder von der Pfeffersprayattacke.

Die Drecksäcke müssten eigentlich hängen oder aber auch mit dem Zeug zugesprüht, so wie es vermutlich der Rädesführer des Überfallkommandos, POK Jenke bei mir tat.

Die Bilder belegen eindeutig, dass er das Capsaicin-Gel, welches die Dose in einem kleinen Finger dicken Strahl verlässt, über meinen gesamten Kopf verteilt hat.

Besonders schmerzhaft waren die Ohren!

Und, um da heran zu kommen, muss schon gezielt und mehrfach gesprüht werden !!!!

Und das war nur möglich, indem der Sack mir in Richtung Kicker gefolgt ist, so wie Simone berichtete und mir trotz des sofortigen Weglaufens und Einstellens meiner Nachfragen nach der Rechtmäßigkeit des „Einsatzes“ meinen Hinterkopf noch eingesaut hat.

Bei dritten Bild hatte ich versucht, die Augen zu öffnen, was nicht gelang.

Gerne dürft Ihr auch den Link zu den Beweisaufnahmen veröffentlichen, damit die Verbrecher populär werden.

Polizeiüberfall

image

Polizeiüberfall
140114_Polizeiüberfall_Haus_Engelen_und_Entführung_Frau Pfeiffer.WAV 1. Nov.

Auf drive.google.com anzeigen

Vorschau nach Yahoo

Bella,

Dir übrigens noch meinen allerherzlichsten Dank !!!

Ich habe heute gehört, dass Du auch dort warst.
Genauso wie Eva, die freundlicher Weise die Atteste zum Gericht gebracht hat und sich auch das Schauspiel kurz angeschaut hat.

Herrn Laumen will ich auch kurz danken!

Beim nächsten Mal werden weitere Unterstützer und Prozeßbeobachter anreisen, welche aktuell auf Grund des Bahnstreikes nicht kommen konnten.

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