Frank Engelen kämpft für Kindes- und Familienwohl: Der Fall der Firma Perspektive GmbH, an der Molkerei 24 in 46284 Dosten

Da der Fall Mostafa Bayyoud mich zukünftig keinerlei Ressourcen mehr kosten wird, eine Erklärung dazu folgt morgen, werde ich in der nächsten Zeit Unterstützungsarbeiten für Dipl.-Ing. Frank  Engelen leisten, der menschenverachtenden und Menschenrechte verletzenden perversen Praktiken in der deutschen Familien-„Fürsorge“ entgegentritt.

Im Folgenden ein Fall, in dem Frank Engelen sich dafür einsetzt, dass ein Säugling bei seiner Mutter bleiben darf, die ihn liebt und ihm mehr geben kann als irgendjemand anderes:

 

Der Sachverhalt als PDF-Datei:    150408_Vormund_Katrin_Terwiel_Antrag_auf_Auskehrung_des_Kindergeldes. etc.

zugehörige Dokumente:

150407_Inobhutnahmebscheinigung_Strafantrag

Inobhutnahmebescheinigung_Fabian-Lukas_Klose

 

 

 

F A M I L I E N W O H L
Zum Wohle der Familie
Vater + Mutter + Kind = Familie
Vater + Kind ≠ Familie
Mutter + Kind ≠ Familie
Vater + Mutter ≠ Familie
Pflegepersonal + Kind ≠ Familie
Beratung und Unterstützung
In Kooperation mit den Jugendämtern
Frau
Amtsvormund Kathrin Terwiel
Sonnenwall 73-75
Tel.:
Fax.:
02 03 / 283 – 24 64
02 03 / 283 – 64 20
E-Mail: K.Terwiel@stadt-Duisburg.de
47051 Duisburg
08. April 2015
Amts-, Vormundschaft Fabian Lukas Klose, geb. 25.02.2015
Abwendung einer Kindeswohlgefährdung in Form der Untätigkeit der etwaig
juristischer Verantwortlichen gem. § 1666 BGB Abs. 2 BGB
Sehr geehrte Frau Terwiel,
ausweislich des beigefügten Elterntestaments, der Vorsorgeerklärung,- Vollmacht der
Katharina Klose vom 30.03.2015 kontaktiere ich Sie als vorübergehender Vormund meines
Mündels Fabian Lukas Klose und fordere Sie höflichst zum gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Wohl des Kindes, also im gemeinsamen Interesse zur Kooperation auf.
Wie auch sicherlich Sie wissen, habe ich mein Mündel samt seiner Mutter am 01. April 2015
aus ihrer Gefangenschaft in dem, als „Mutter-Kind-Heim“ der Firma Perspektive GmbH, an
der Molkerei 24 in 46284 Dosten getarnten Gefängnis befreit.
Seit ihrer Befreiung aus einer Art modernen Sklaverei, in welcher Menschen ihrer Freiheit
beraubt werden, damit andere, satanisch oder satanistisch, d.h. unmenschlich veranlagte
Personen sich am Schicksal, bzw. am Leid von Menschen finanziell bereichern und ggf.
auch psychosexuell oder in anderer passiver oder aktiver Form mit dem Leid der gequälten
Menschen befriedigen können, geht es Mutter und Kind sehr gut.
Wie Sie sicherlich der Inobhutnahme-Bescheinigung bereits entnommen haben, schlafen
nunmehr, da sie in unmittelbarer Nähe zueinander schlafen können, Mutter als auch Kind
erholsam tief und fest und wachen lediglich auf, wenn menschliche Bedürfnisse dieses
induzieren.
Lediglich der Zustand „auf der Flucht vor den Peinigern“, d.h. den Verursachern der
induzierten Familienzerstörung mit einhergehender Kindeswohlgefährdung durch Trennung
der Kinder von der Familie und weiteren Bezugspersonen und der Trennung von Mutter und
Kind mindestens während der Nacht und den einhergehenden Bindungsabbrüchen, bzw.
dem Leid auf Seite des Babys, wenn es vermeidbar lange Zeiträume ohne den Schutz und
die Fürsorge der Mutter auskommen musste und auf Gedeih und Verderb, der Willkür des, in
der Firma „Perspektive GmbH“ beschäftigten Personals ausgeliefert war, wann sie endlich
die Mutter wecken, welche zwei bis drei Stockwerke, in unerreichbarer Ferne zum Baby
schlafen musste, stellt eine enorme Belastung für Mutter und Kind dar, welche unverzüglich
abzustellen ist.2
Die Tatsache, dass im „Mutter-Kind-Gefängnis“ der Firma Perspektive GmbH von den
Kinder- und Menschenhändlern sehr schnell ein Steckbrief mit meinem Konterfei und
meinem Namen ausgehängt wurde, legt die Vermutung nahe, dass auch Sie, sehr geehrte
Frau Terwiel, wissen, wen Sie zum Wohle der Kinder kontaktieren könnten, bzw. müssten,
um Ihre Pflichten nach §§ 55 ff. SGB VIII und den entsprechenden gesetzlichen, im BGB
definierten Grundlagen zu erfüllen.
Leider blieb bis heute eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum gesundheitlichen sowie
wirtschaftlichen Schaden Ihres angeblichen, d.h. etwaigen Mündels aus.
Bevor wir uns also über Kompetenzen unterhalten und klären, wer aus rechtlicher Sicht die
Verantwortung für Mutter und Kind trägt, ist zu eruieren, wer dazu überhaupt befugt ist.
Meine Position ist durch Vorlage der Vorsorgevollmacht der Mutter gem. § 1776 BGB klar
und eindeutig.
Um einschätzen zu können, ob Sie rechtlich befugt sind, für ihr behauptetes Mündel und
etwaig auch deren Mutter zu sorgen, bzw. dem Gesetze nach dazu verpflichtet wären,
fordere ich Sie höflichst auf, folgende Dokumente vorzulegen:
1) Die Bestallungsurkunde Ihres Dienstherren nach § 55 Abs. 2 SGB VIII.
2) Die Mitteilung Ihres Dienstherrn über den Eintritt einer Vormundschaft an das
Familiengericht gem. 57 SGB VIII.
3) Den Nachweis über die Anhörung des Kindes, bzw. stellvertretend seiner Mutter oder
deren Sorgeberechtigten Eltern zur Auswahl des Beamten oder Angestellten des
Jugendamtes (§ 56 Abs. 2 SGB VIII). Gemäß der genannten Gesetzesgrundlage
wäre diese Anhörung selbst bei der ausnahmsweisen unterbliebenen Anhörung vor
der Übertragung der Pflichten der elterlichen Sorge für das Mündel, unverzüglich
nachzuholen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Vollmachtgeberin,
also die Mutter meines Mündels, berichtete, dass Sie während der gesamten Zweit
ihrer „Inhaftierung“ im „Mutter-Kind-Gefängnis“ keinen Kontakt zur Mutter oder Kind
gesucht hätten.
Das Ergebnis meiner, durch andere Amtspersonen wie Herrn Holger Pethkle, Herrn Pojana,
Frau Niggemann-Ropertz, Frau Gauss, Frau Goldschmidt, Frau Falcone und etwaig Weitere,
durch Ihr Verhalten oder Nicht-zurück-Melden erheblich erschwerten Ermittlungen, ist, dass
Sie die Pflichten als Vormund über mein Mündel, das Neugeborene Kind Fabian Lukas Klose
übertragen bekommen haben sollen.
Bestätigt wurden diese Ermittlungsergebnisse am gestrigen Dienstag, 07.04.2015 von
meiner Vollmachtgeberin, Frau Katharina Klose, welche über einen Anruf Ihrerseits und dem
Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter ihrer Mailbox mit dem plötzlichen
Wunsch des persönlichen Kennenlernens berichtete sowie durch eine Ihrer 16 Kolleginnen
und Kollegen, der Frau Nicole Mock.
Ihrer Kollegin Mock habe ich übrigens meine Kontaktdaten mit der Bitte um Weitergabe an
Sie und unverzüglicher Kontaktaufnahme zur Klärung der Zuständigkeiten und
Verantwortungen hinterlassen.
Für den Fall, dass die Übertragung der Vormundschaft auf Sie ordnungsgemäß, d.h. gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte, will ich Sie im Namen meiner Vollmachtgeberin
und zum Wohle meines, bzw. des gemeinsamen Mündels auffordern, folgende Schritte zu
unternehmen, bzw. den Nachweis etwaig bereits erfüllter vormundschaftlicher Pflichten zu
erbringen. Als Begründung für diese Aufforderung an Sie und zur Erklärung, warum ich
selber, als benannter Vormund nicht diesen Pflichten nachkomme, benenne ich Ihnen, dass
die, gegenüber meiner Vollmachtgeberin zur Leistung verpflichteten Ämter und Behörden
Beratungsstelle
F a m i l i e n w o h l
Moerser Str. 284
47228 Duisburg
Bankverbindung: Commerzbank
Tel.: 020 65 / 899 762
Fax: 020 65 / 899 763
Frank Engelen
e-mail:
Info@Familienwohl.de
Notfalltelefon: 0157 544 79 537
IBAN: DE25 3508 0070 0202 2254 00
BIC: DRESDEFF3503
aus nicht erklärbaren Gründen die erteilte Vorsorgevollmacht der Katharina Klose nicht
anerkennen:
1) Auskehrung des Kindergeldes für Fabian Lukas Klose ab dem Tag seiner Geburt,
25.02.2015, rechnerisch inkl. Der Leistung für den Monat April also 3 x 184 € = 525 €.
2) Auskehrung des Elterngeldes ab dem Tag der Geburt des Kindes Fabian Lukas
Klose, 25.02.2015.
3) Auskehrung der Anmeldebestätigung- Bescheinigung Ihres Mündels als juristische
Person (Personenstandserklärung).
4) Auskehrung der Geburtsurkunde Ihres Mündels Fabian Lukas Klose und des etwaig
vorhandenen Familienstammbuches der Familie Katharina Klose.
5) Nachweis über Ihre Amtstätigkeiten gem. § 52a SGB VIII oder im Falle der
Unterlassung dieser Pflichten auf Grund nicht gesehener Amtspflichten, den
Nachweis darüber, was Sie als etwaiger Inhaber der vollen elterlichen Sorge für das
Mündel Fabian Lukas Klose veranlasst haben, damit „das Jugendamt“, also die
Fallverantwortliche Frau Falcone im Rahmen ihrer Pflichten nach § 52a SGB VIII
getan und veranlasst hat. An dieser Stelle sei nochmals benannt, bzw. betont, dass
Strafanträge gegen Frau Falcone in Bezug auf Straftaten nach §§ 239, 239a und
239b StGB gestellt wurden. Es ist also eher nicht zu erwarten, dass eine Person, die
sich nach hiesiger Meinung des Kinder- und Menschenhandels strafbar gemacht hat,
auf der anderen Seite um seine ordinären Pflichten als Sacharbeiter im Allgemeinen
Sozialen Dienst des Jugendamtes erfüllt haben könnte.
6) Auskehrung des U-Heftes und des Impfausweises Ihres etwaigen Mündels sowie
Auskehrung der Krankenversichertenkarte Ihres etwaigen Mündels, damit die
sorgeverpflichtete Mutter pflichtgemäß ihr Kind den U-Untersuchungen und etwaig
notwendig werdenden medizinischen Behandlungen zuführen kann.
Etwaige weitere Aufgaben, die in Ihrem Verantwortungsbereich als Vormund des Kindes
liegen könnten, werden wir in dem, von mir gewünschten, hilfsweise zum Wohle des Kindes
(Mündels), bzw. der gesamten Familie Klose beantragten Kooperationstermin, besprechen.
Auf ausdrücklichen Wunsch meiner Vollmacht- und Auftraggeberin Frau Katharina Klose,
welcher durch Ihre Amtskollegin vom ASD Duisburg Rheinhausen Frau GAUSS am 02. April
2015 in erheblicher Form nachgestellt wurde (Organisation und Leitung eines
Polizeieinsatzes mit rechtswidrigem Eindringen in die Wohnung der Unbeteiligten Familie
Denise Kempken, von welcher Frau Klose über mich Kenntnis erlangte – vgl. auch
„Verfolgung Unschuldiger und die Methoden der GESTAPO, der „SS“ und anderer NAZIS,
sowie der STASI) wird der Ersttermin zur angestrebten Kooperation mit Ihnen, zunächst
ohne persönliche Anwesenheit der besorgten Mutter erfolgen.
Über eine telefonische Teilnahme kann verhandelt werden.
In der Hoffnung, zum Wohle des Kindes Fabian Lukas Klose und der Familie Katharina
Klose auf eine kurzfristige Antwort, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Frank Engelen
Erster Vorsitzender des Vereins und
Leiter der Beratungsstelle
FAMILIENWOHL
-Hier bist Du Mensch-
Anlage: „Elterntestament“, Vorsorgeerklärung der K. Klose gem. § 1776 BGB
Beratungsstelle
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Moerser Str. 284
47228 Duisburg
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Fax: 020 65 / 899 763
Frank Engelen
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14 Gedanken zu „Frank Engelen kämpft für Kindes- und Familienwohl: Der Fall der Firma Perspektive GmbH, an der Molkerei 24 in 46284 Dosten

  1. „Amtsvormund“ ist das Deutsche Jugendamt. Wenn also die Frau Kathrin Terwie sterben sollte, ist Fabian nicht
    ohne Vormund. Eine Vorsorgevollmacht, wie auch eine Patientenverfügung greift nicht bei Minderjährigen, also
    nicht bei der minderjährigen Mutter und schon mal gar nicht bei einem Säugling.
    Man kann auch nur Vormund werden auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung. Das sogen. „Elterntestament“
    von Herr Engelen ist eine juristische Missgeburt, es ist deswegen beinahe wirkungslos vor allem bei
    Minderjährigen. Einfach mal einen beliebigen RA fragen und schon wäre das Thema abgehakt. So oder so.
    Man mag ja sich ja mit der bürgerlichen Juristerei und Behördenwillkür mit Vorliebe anlegen wollen, dennoch
    sollte man sich im Klaren sein und vor einer Aktion wissen, was am Ende da auf einen zukommen kann an
    Repressalien. Einen Säugling zu entführen sieht z.B. die bürgerliche Rechtssprechung anders als Herr Engelen.
    Ich habe den Eindruck, dass Herr Engelen seine Aktionen nicht logisch zu Ende denkt. Tatsache kann z.B. sein,
    dass der minderjährigen Mutter auf Grund des Vorfalls das Kind entzogen wird. Was dann?

    • Ich war in einem Krankenhaus und hatte dort keinen Internetzugang. Kritische Kommentare veröffentliche ich, auch solche, die sachlich kritisch mit mir und meinen Worten und Taten umgehen.

  2. Hallo Herr Schreiber.,

    wie ich bereits vorhergesagt habe, die ganze Aktion von Herr Engelen ging komplett daneben.
    Ich meine Herr Schreiber, man kann noch von Glück reden, das der LKW nicht ansprang, sonst
    wäre vermutlich Engelen nicht mehr am Leben. Entweder hätte man ihn erschossen oder angeschossen
    oder er hätte einen schweren Unfall gebaut und hätte andere Menschen noch mit hineingezogen.
    Gar nicht auszudenken, was alles noch hätte passieren können.
    Ich hatte hier vorgewarnt und Herrn Engelen habe ich eine Beratung angeboten. Warum mein Kommentar nicht
    freigeschaltet wurde, kann ich nicht verstehen.
    Da wird nun die Justiz die nächste Strafe für ihn einläuten und das völlig unnötig.

    Als Anarchist müssten Sie doch auch wissen, dass
    Menschen kein Eigentum sind. _Auch Kinder gehören niemanden, als nur sich selber.
    Über deren Wohl wacht die staatliche Gemeinschaft. Darüber kann man ja diskutieren, weil
    die „staatliche Gemeinschaft“ nicht selten gegen das Wohl der Kinder verstößt. Darin sind wir uns
    ja sicherlich einig. Doch mann muss die Politik der kleinen Schritte verfolgen, Zwei Schritte vor und
    einen Schritt zurück. Das habe ich noch als KPD /ML-Sympathisant im Kopf über Leute aus
    Gelsenkirchen. Hinzu müssen die Aktionen auch was bringen und nicht noch alles Anständige
    am Anarchismus in Verruf bringen. Das können Sie sicherlich nachvollziehen.
    Als konvertierter Muslim ich bin kein Materialist mehr, dennoch habe ich einen weiten Horizont
    beim Denken und schotte mich nicht ab, indem ich mich von allen Ungläubigen und ihren
    Ideen distanziere. Ich will im Gespräch bleiben, denn nur über das Sprechen, also der Diskussion
    kommt man sich näher. Deswegen empfand ich es auch für Engelen kontraproduktiv sich
    nicht der Diskussion mit mir stellen zu wollen und mit mir im Gespräch zu bleiben.
    Das Ergebnis kennen wir jetzt ja. Und es wird eine erneute Verurteilung geben. 60 Tage müssen
    noch abgesessen werden. Was er jetzt gemacht hat, wirkt sich strafverschärfend aus.
    Er hatte in Dorsten Platzverweis bekommen und rief sofort bei der Polizei an und meldete eine
    Spontandemo an, worauf sofort die Polizei verstärkt hinzukam. Das er dann noch weglief und versucht hat
    den LKW zu starten, um zu flüchten war eine saudumme Entscheidung ( und schon fast kriminell )und er
    kann von Glück reden, dass der Diesel nicht sofort ansprang. Kaum auszudenken, was bei einer
    Flucht dann noch passiert wäre !!!!!! Denken Sie doch mal auch an die Unbeteiligten !!

    Ich meine, ich habe ihm die Rechtslage immer wieder als Dipl.-Päd. + Dipl.Soz.Päd verdeutlicht.
    Sein Elterntestament ist großer Käse. Ich habe es ihm als Experte für Erziehung und Soziales
    zig Mal erklärt. Er hat nicht das Recht jemanden in „Obhut“ zu
    nehmen, bei der minderjährigen Mutter hätte man ein Auge zugedrückt, es sei denn sie wäre
    geistig behindert o.ä. Aber bei dem Säugling, Mensch Schreiber, dass hätten Sie stoppen
    müssen. Das Baby ist kein Eigentum der Mutter. Die Mutter hat nur das natürliche Recht
    es zu pflegen und zu erziehen und das bittschön nach allen Regeln der Kunst. Kann sie das
    nicht,bestehen seitens des JA Zweifel, ist ein Mutter-Kind-Heim in aller Regel eine gute Einrichtung, Anarchie hin oder
    Anarchie her. Das gilt auch dann, wenn die eigene Familie ( Mutter der jungen Mutter) als Betreuung
    für die Erziehung und Pflege des Kindes nicht mehr ausreichend helfen kann. Das war so
    der Fall bei der jungen Frau, jedenfalls nach allen Ausführungen, die ich lesen konnte.

    Es gab und gibt keine gültige Vorsorgevollmacht für die junge Mutter und der Säugling
    ist auch nicht sein Mündel,. Alles Unsinn und Quatsch. Glauben Sie mir.
    Die junge Mutter wird und kann auch nicht im Heim festgehalten werden. Herr Engelen
    erzählt Blödsinn. Er hat da eine falsche Wahrnehmung. Festgehalten dagegen kann
    laut Beschluss des Gerichts der Säugling !!!

    Ich habe mehrmals ihm geschrieben ( ich wohne ja in seiner Nähe!), er solle sich mit mir
    treffen, ich würde ihn komplett beraten vor allen Aktionen über die Risiken etc.pp.
    Doch er weigert sich beständig, warum weiß der Teufel. Er benimmt sich derart als
    wäre er von dem „Satan persönlich“ geritten. Man kann das natürlich auch
    naturwissenschaftlich-psychiatrisch formulieren. Er ist wie von einem Wahn getrieben-
    verhält sich gegen jedwede Vernunft.Ich meine, bei einer vernünftigen Denke kann solch
    ein Scheiß doch gar nicht passieren !

    https://mega.co.nz/#F!BUd1WZgQ!x05T5KecPZ5xhM_NvQRHOw

    Wenn man sich die Tonaufnahmen anhört, so ist festzustellen, das seine Aktion völlig aus
    dem Ruder gelaufen ist und er sogar am Ende mit dem LKW fliehen wollte, trotz Aufruf
    rauszukommen!
    Da hat man von oben das Schiebedach aufgebrochen und die Scheibe eingeschlagen
    und ihn dann mit Pfefferspray traktiert und ihn verhaftet. Zuvor war er weggelaufen.
    Er hätte doch wissen müssen, das Weglaufen der größte Blödsinn ist und noch fast
    nie funktioniert hat, Der ganze Widerstand gegen die Staatsgewalt ist affig, das bringt
    nix, höchstens Ärger. Und die gewaltige Rumschreierrei macht im Zivilleben einen
    eher bekloppten Eindruck, vor allem im Rahmen einer Jugendhilfe. Das war schon
    bei der Bundeswehr irgenwie etwas irre, wie Sie vielleicht wissen.

    Vermutlich wird man ihn jetzt schon auf Grund der vorhergehenden psychologischen
    Untersuchung psychiatrisch untersuchen lassen. Das könnte anstatt Knast die
    Einkehr in die Forensik nach Bedburg Hau bedeuten, wenn er sich weigert sich
    untersuchen zu lassen.
    Ich habe ihm schon mal gebeten, mir Bescheid zu geben, damit ich ihn dort betreuen
    kann im Notfall.
    Eines sollte sich Engelen im Klaren sein: Das Dingen wird Folgen haben.
    Die Polizei hat sich ausdrücklich danach erkundigt, ob er psychische Schäden
    hat. Das war schon mal ein Hinweis, dass eine psychiatrische Untersuchung
    folgen kann, Macht er die nicht freiwillig mit, kommt er in die Geschlossene.

    Mit dem LKW fliehen zu wollen, deutet darauf hin, dass er in Kauf nimmt, dass
    bei einer Verfolgungsjagd Menschen zu Schaden kommen.
    Das sollten auch Sie wissen!

    Ich habe häufig ihn meine Hilfe angeboten. Weil ich selber Probleme habe, hatte
    ich ihn gebeten uns doch mal zusammenzusetzen. Doch irgendwie ist beim
    ihm ein Schalter im Hirn falsch gelegt worden. Wenn sich das zur aggressiven
    Psychose entwickeln sollte, ist er vielleicht länger Zeit weg vom Fenster.
    Wegen seiner Probleme mit den Raten für das Haus, hatte ich ihn angeboten
    dass ich bei ihm einziehen könne. Da bekäme die Miete in Höhe von ca 350 Euro
    monatlich bezahlt. Die Raten betragen 280 Euro. Damit wäre dieses Problem
    beseitigt. Doch Engelen will nicht. Er fantasiert davon, dass er mit dem LKW
    viel Geld verdienen könne. Es gibt ein Überangebot von Fuhrunternehmern, der
    Mark ist voll. Hinzu kommen noch viele Türken und Polen, die schwarz arbeiten
    und fast umsonst fahren. Ich habe ihm gesagt, wir sollten eine ordentliche
    Beratungsstellen-Arbeit machen, dann hätten wir eine Chance was Geld zu
    verdienen. Mir macht es nichts aus mit Materialisten und Anarchisten und
    Leuten der KPD/ML zusammen zu arbeiten, die sollen mir nur nicht auf den Keks
    gehen, das tue ich ja mit dem Islam auch nicht bei denen.

    Der LKW würde als Zusatzverdienst eingesetzt werden können, mehr ist
    nicht drin !!
    Engelen soll vor allem erst einmal die Kontakte von Weibern lassen, weil
    er mit ihnen ständig im Clinch liegt, wobei dabei auch eine Frau ist, die
    ihn schon einmal den SEK-Einsatz beschwert hat und er das in seiner
    Sex-Lust nicht merken will.

    Jetzt ist der LKW demoliert, ne neue Scheibe muss her und das Schiebedach
    muss repariert werden…Und er wird aufgefordert 60 Tage im Bau zu verbringen,
    wegen einer früheren Sache. Welch trübe Aussichten und er macht da
    einfach weiter !!! ???? So, als WOLLE er in seinem Unglück rennen.
    Da kann besser vom Hochhaus in den Tod springen, das geht schmerzfreier.

    Er soll vor allem die Finger von Minderjährigen lassen, was die Betreuung angeht.
    Bei dem Entzug eines Säuglings riskiert er automatisch Knast !!!
    Als er die jungen Mutter vor ein paar Wochen „befreit“ hat, rief er doch
    bei mir an ob ich nicht den Säugling und die minderjährige Mutter aufnehme.
    Hätte ich das gemacht, mich hätte man noch nicht einmal in den Knast
    gesperrt , sondern sofort in die Forensik. Ich habe ihm gesagt, ich bin doch
    nicht bescheuert.
    Zwei Wochen später fährt er wieder Dorsten ins Mutter-Kind-Heim
    und will die junge Mutter mit Kind rauslocken und drehte dabei emotional
    und mit seiner Stimme am Rad. Dabei müsste er doch wissen, das mit
    der Schreierei er den Erziehern nicht kommen kann, die sind immun gegen
    Schreierei, höchstens die Kinder und Mütter haben Angst bekommen.
    Und dann ruft der Trottel auch noch selber die Polizei. Unglaublich, wo
    er doch vorher schon merkte, dass der RA Saschenbrecker („Patverfue“) sein
    m.E. lächerliches sein eher Elterntestament nicht ausführlich beachtet hatte.

    Dieser Prozess wegen Kindesentführung oder Mithilfe dazu, kommt ja auch noch,
    neben dem Prozess weil er den
    Platzverweis nicht einhalten wollte, sondern stattdessen sofort anrief wegen
    einer Spontan-Demo. Dann lief er weg, anstatt stehen zu bleiben. Bei so etwas
    riskiert man dann auch noch, angeschossen zu werden. Dann noch die versuchte
    Flucht mit dem LKW. Kein leichter Tokack.

    Dann war er noch vorherige Woche in einem Chinarestaurant und
    hat da jemanden angesprochen wegen Jugendamt.
    Da soll er mal sehr vorsichtig sein, auch ich hatte schon die Bekanntschaft mit
    Leuten von den Triaden gehabt.Das ist noch ein ganz anderes Kaliber für Engelen !
    Mit denen ist wahrlich nicht mit zu spaßen. Hinter dem freundlichen Lächeln
    verbirgt sich nicht selten ein äußerst gehässiges Verhalten zu den „Kartoffeln.
    Das ich heute noch lebe, verdanke ich den Kenntnissen und Aufenthalt in
    der chinesischen Subkultur und dem Schutz eines starken Familien-Klans aus
    China.

    Es wäre freundlich , wenn Sie Herrn Engelen dazu raten würden, mal eine Pause
    einzulegen.
    Ich bedanke mich fürs Lesen und verbleibe mit
    freundlichem Gruß

    Strerath

  3. Herr Engelen,
    ich hab mir vorhin mal die Sprachaufnahmen angehört.

    Das alles wär Ihnen erspart geblieben, wenn Sie nicht
    einfach wie ein kleiner Junge weggelaufen wären oder
    noch besser auf mich gehört hätten. Ich hatte Sie
    als Experte für Erziehung und Soziales gewarnt.

    Sind Sie heilfroh, dass der Diesel nicht ansprang, sonst
    hätte es ein Großaufgebot an Polizei gegeben und Sie
    hätten womöglich noch Passanten totgefahren bei der
    Verfolgungsjagd. Wer A sagt muss auch B sagen und
    darf nicht einfach abhauen !!!

    Ich hatte Ihnen deutlich gesagt, Ihr Eltern-Testament
    ist Unsinn, Quatsch, Blödsinn ! Sie wollten es ja nicht
    glauben.

    Auch wollte niemand die junge Mutter von ihrem Kind
    trennen. Wo haben Sie den Unsinn her?

    Sie können nicht von einer Minderjährigen eine
    gültige Vorsorgevollmacht haben. Ebenso können Sie kein
    Vormund des kleinen Säuglings sein. Ebenso
    hirnrissig wie völlig verpeilt.
    Familienrichter und Jugendamt + Gutachter
    entscheiden. Sie entscheiden überhaupt nix.
    Sie haben noch nicht mal eine Kompetenz
    für erzieherische und sozialpädagogische
    oder erziehungswissenschaftlicheTätigkeiten.
    Und Jurist sind Sie auch nicht. Auch der Großvater
    hat schlechte Karten der minderjährigen Mutter

    Der Säugling ist kein Eigentum der Mutter !!!!
    Die Leibeigenschaft ist abgeschafft !!!

    Sie beleidigen mich mit „Sozialpädagogen-Fuzzy“.

    Na ja, hätten Sie mal auf mich als ein „Sozialpädagogenfuzzy“
    mal gehört und mich vor ihrer kindischen Aktion
    um Rat gefragt:

    —> „Darf ich oder darf ich nicht?“

    Dann hätte ich gesagt, lassen Sie den Scheißdreck !

    Es gibt auch keinen gesetzwidrigen amtlichen Kinderhandel
    in Deutschland, natürlich gibt es auch Ausnahmen.

    Und wenn in einem Heim für sexuell missbrauchte
    Mädchen diese nachts „Schwarze Männer“ sehen, so ist
    das nicht real, sondern sind Fantasieprodukte traumatisierter
    Mädchen und junger Frauen.

    Hätten Sie wie ich auch Psychologie studiert, wüssten Sie es.

    Schmeißen Sie ja Ihr Eltern-Testament weg – ab in die nächste
    Mülltonne damit !!
    Und Ihre Patientenverfügung wirkt auch nicht bei aggressiven
    Patienten etc. Sie kennen doch den Unterschied zwischen
    Theorie und Praxis ! Mit der Patverfue sind Sie nicht vor
    Psychiatrisierung geschützt !!!!
    Sie glauben es mir auch dieses Mal nicht??
    Na dann lassen Sie es mal darauf ankommen !

    Sie sind schneller in der Klapse als Sie glauben !

    Ich hatte Ihnen eine Zusammenarbeit angeboten aber sicherlich
    nicht um derartigen Müll und Blödsinn mitzumachen !
    Beinahe hätten Sie erreicht, dass der jungen Mutter
    das Kind weggenommen wird. Sie sollten sich schämen.
    Bei der Kathi Börner haben Sie erreicht, dass diese
    in die Klapse gekommen ist.
    Leider Fakt. Oder ist das alles von Ihnen derart geplant worden?`
    Wenn man mit jungen Menschen zu tun hat, sollte man immer
    die Folgen für diese bedenken !!!! Und die Folgen waren für
    mich abzusehen.

    Sie sollten VOR Ihren Aktionen ebenso immer die Folgen
    bedenken und berechnen ! Das aber tun Sie nicht !!!
    Ihr Wahnsinn hat Methode ! Sie basteln sich Elterntestamente
    zurecht und versuchen diese relativ dummen und unerfahrenen
    Menschen anzudrehen. So etwas ist Betrug !!! Das ist
    jedenfalls meine Meinung !

    Menschen mit Wahn oder wahnhaften Vorstellungen
    sind nicht fähig zum Perspektivewechsel .

    Und die junge Mutter wird Ihnen einen Vogel zeigen,
    wenn diese Sie noch einmal zu Gesicht bekommt.

    Sie haben sich komplett als behindert gezeigt.

    Sie sind doch kein Kind mehr, wieso laufen Sie vor
    der Polizei weg? Glauben Sie, die Polizei würde Sie
    laufen oder fahren lassen ?????? Durch das Weglaufen
    haben Sie sich psychologisch mehr als auffällig gemacht.
    Das dicke Ende wird wahrscheinlich noch kommen.
    Sie wissen schon, Jagdschein! Versprechen Sie dem Richter
    dass Sie keine Jugendhilfesachen mehr machen und
    auch keine Beratung etc. Dann wird der Richter milder
    sein. Tun Sie das nicht, wird er sagen, Sie sind eine
    Gefahr für Ihre Mitmenschen ! Das würde Knast oder
    Forensik bedeuten.

    Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen da vielleicht helfen.

    Rufen Sie mich an und wir machen eine Chronologie
    der Ereignisse. Vielleicht kann man was geradebiegen.

    Sie sollten wissen, dass eine minderjährige Mutter
    immer um ihr Kind fürchten muss, wenn Sie nicht
    vorschriftsmäßig mitmacht. Die Mutter lebt auch
    nicht im Gefängnis, sondern Sie kann das Heim
    jederzeit auf Dauer verlassen ——–aber dann
    ohne Kind !

    Es besteht auch die Wahrscheinlichkeit, dass die
    junge Mutter Sie anzeigen wird. Sind Sie hier kooperativ.
    Man wird sie unter Druck setzen,

    Unterlassen Sie vorerst jedwede Betreuungstätigkeit und
    Betreuungsberatung, ohne das ich einzelne Aktionen
    vorher abgesegnet habe . Hören Sie endlich auf mich !!
    Und hören Sie endlich auf mit Ihrem Satanistenquatsch
    oder sind Sie paranoid ?

    Bleibt zu hoffen, dass Sie aus der letzten Aktion gelernt haben!
    Wagen Sie sich nicht mehr in die Nähe von
    Kinderheime und Heime für Mutter+ Kind. Sie sind
    inzwischen polizeibekannt für Ihr aggressives, wie lautstarkes Auftreten.
    Damit haben Sie bei Jugendhilfeeinrichtungen immer schlechte Karten,
    auch bei der Polizei.
    Und Sie sind im Polizei-System drin, Egal wo Sie
    agieren, ob in Hamburg oder München, Sie stehen überall im
    Computer-System.

    Bei einer Entführung eines Säuglings drohen Ihnen langjährige
    Haftstrafen ! Machen Sie so etwas nie wieder !

    Und lassen Sie es sein, psychisch problematische Frauen bei
    sich aufzunehmen. Damit kommen Sie nicht zurecht. Deswegen
    stand ja bei Ihnen das SEK vor der Tür mit den bekannten Folgen
    bei Behinderung polizeilicher Maßnahmen !
    Hätte Schreiber solchen Unsinn gemacht ??

    Befolgen Sie zukünftig das was man Ihnen bei der Polizei sagt,
    hören Sie auf mit der Polizei diskutieren zu wollen.

    Das bringt nichts und weglaufen macht alles nur noch schlimmer.

    Herzlichst

    Strerath

  4. oben muss es heißen „starker Tobak“

    +++++Letzte Meldung von Frank E bei Facebook+++++Letze Meldung von Frank E bei Facebook++++

    Liebes Publikum,
    hier die letzten Meldungen als Notruf von Frank E:

    Letzte Zitate von Facebook:

    Anfang

    Dringender Aufruf bitte herrn kommissar sonntag von der Kripo Duisburg unter 0203 2800 anrufen und nach dem Ansinnen der Kripobeamten fragen, die vor meinem Haus auf mich warten. Meinen Laptop und andere bewise im fall Katharina Klose und den kriminellen dorstener Polizisten habe ich bei mir, so dass wir uns auch an einem anderen Ort treffen können. Rueckmeldungen unter 0157 544 79 537

    Silke M. Lachmund Vor zwei Stunden habe ich ihn noch erreicht. Jetzt habe ich ihm auf die Mailbox gesprochen, dass seine Freunde auf ihn aufpassen und an die Öffentlichkeit gehen, wenn ihm was passiert und dass er mich anrufen soll, wenn er kann.

    Ende

    Das war gegen 24 Uhr Samstag, den 19. April 2015, als ich das las

    Kommentar bitte freischalten

    Ich habe auch nicht den 100%igen Durchblicker, was derzeit, also jetzt in der Nacht abgeht,
    das nur mal ganz zuerst. Das Handy von ihm ist ausgeschaltet, damit er nicht geortet
    werden kann. Möglicherweise ist er mit dem LKW unterwegs und versucht
    sich zu verstecken. In anderern Worten: Frank E ist auf Flucht !
    In seinem psychischen Zustand und auch von Haft bedroht, m.E. ein äußerst
    gefährlicher Vorgang !!! Flucht bringt nichts, man wird ihn fassen, tot oder
    lebendig, früher oder später. Flucht macht alles noch komplizierter und auch
    gefährlicher, für ihn und für die Mitmenschen. Er hat hierdurch keine Vorteile, nur
    Nachteile !

    Die letzte Meldung von ihm kam vor einigen Stunden über ebay.
    Das war so gegen 21 Uhr . Möglicherweise war er wieder in Dorsten !
    Dazu habe ich einen Anhaltspunkt, schreibe aber nicht darüber.

    Dort meinte er immer noch, er sei im Recht wegen der Herausnahme der jungen
    Mutter + Säugling aus dem Mutter + Kindheim. Ich habe das vehement bestritten und
    auf meine fachliche Qualifikation hingewiesen. Im Gegensatz zu ihm, darf ich
    als Sozialpädagoge auch juristisch offiziell beraten in einem engen vorgebenden Rahmen
    der Jugendhilfe und Sozialhilfe etc.
    Er meinte, er wäre Ingenieur und könnte Gesetze genau lesen und interpretieren.
    Ich widersprach ihm.
    Er berief sich auf einen Paragrafen, nachdem das FG angeblich einen in dem Eltern-
    Testament benannten „Vormund“ annehmen müsse. Da hat Frank E was falsch verstanden.
    Ich habe ihm das an einem Beispiel erklärt:
    Was wäre, wenn die im „Eltern-Testament“ benannte Person,dort bereits „Vormund“ benannt,
    ein Verbrecher wäre , würde dann das FG + Jugendamt + Gutachter dieser Person
    als Vormund zustimmen? Natürlich nicht, Dem stimmt mir wohl jeder zu auch ohne
    akademisch einschlägig vorgebildet zu sein. Es gibt also de facto und de jure Auswahlkriterien.
    Nicht aber für Frank E. !! Leider., Die Eigenschaft von
    „Wahn“ ist es, nicht die Perspektive wechseln zu k ö n n e n ! In anderen Worten,
    Frank E ist einem Wahn verfallen. Mehr will ich hierzu nicht sagen, ich bin kein
    Psychiater, allerdings vorgebildet durch Studium im Fach Neurosenlehre; Krankheitslehre
    i.d. Psychoanalyse ( Abschluss im Diplomstudiengang Erziehungswissenschaften im
    Fach Psychologie).
    Praktisch gibt es auch keine Möglichkeit eine Entziehung des Kindes durch
    das JA zu verhindern. Es heißt zwar, man habe 48 Stunden Zeit für einen Widerspruch.
    Fakt jedoch, verläuft das zumeist in der Praxis völlig anders, also Frank E sich das vorstellt.
    Wenn Gefahr im Verzug nach Auffassung des JA , darf das JA das Kind rausholen. Der Richter
    wird in solchen Fällen IMMER einen Gutachter einsetzen. In aller Regel trifft man sich
    und berät die Situation, bevor das Gericht offiziell entscheidet.
    Der im „Eltern-Testament“ genannte Vormundschafts-Bewerber muss zwar das FG
    anhören, wird aber zwecks Exploration einem Gutachter zugeführt. In aller Regel
    halten Gutachter sich an der Sichtweise des JA, Widerspricht der Gutachter dem
    JA, hat der Richter ein Problem. Darauf komme ich hier nicht zu sprechen, das
    führe hier sonst zu weit.
    Tatsache ist, das sein „Eltern-Testament“ eine NULL-Nummer ist, juristisch nicht
    wirksam.
    Es reicht eben nicht, nur §en auswendig zu können, denn wenn es so wäre, bräuchte man
    ja nicht JURA zu studieren..

    Das die Polizei vor seiner Haustüre steht, hat seine Gründe. Zwei kämen aus meiner
    Sicht in Betracht.
    Einmal, dass man bei ihm durch den Vorfall in Dorsten + der 60 Tage, die er noch
    absitzen muss, latente Fluchtgefahr besteht und er deswegen einsitzen muss,
    Der zweite Grund wäre seine psychische Situation.
    Die hohe Wahrscheinlichkeit besteht aus meiner Sicht, dass er psychiatrisch
    untersucht wird. Es liegt ein amtlich gültiges Dokument vor, indem behauptet
    wird, er sei dem Wahnsinn ( so oder so ähnlich) verfallen. Er hat es vergeblich
    versucht über die Generalstaatsanwaltschaft zu negieren, anzufechten: erfolglos !

    Mithilfe dieses Dokuments besteht die hohe Wahrscheinlichkeit, das Frank E
    in die Forensik verbracht werden soll.
    Hinzu kommt ja noch der Straftatbestand an der Entführung eines Säugling
    beteiligt gewesen zu sein. Hier hat die junge Mutter aus Dorsten hochwahrscheinlich
    jetzt Strafanzeige gegen Frank E. gestellt. Hier gab es im
    Falle Kathi Bör ner, die er ja auch aus dem Heim holte, einer mehrfachbehinderten minderjährigen
    jungen Frau, nur zwei Möglichkeiten: Entweder Frank E wegzusperren oder die Kathi
    wegen Eigen- u. Fremdgefährdung in die Psychiatrie zu verbringen, um sie
    vor dem Zugriff und Belästigungen von Frank E zu schützen. Man hat sich für
    das Wegsperren von Kathi entschieden.
    Da die Gefahr latent besteht, dass Frank E zum Wiederholungstäter nach
    der Dorstener Entführung wird ( minderjährige Mutter + Säugling) , müsste man ihn aus dem
    Verkehr ziehen oder die junge Mutter mit dem Säugling ebenfalls in
    einer Psychiatrie verbringen, damit Frank E sie in Ruhe lässt. Das lässt
    sich aber kaum machen, da die Versorgung des Säuglings so nicht
    gewährleistet wäre. Also bleibt nur die Möglichkeit offen, Frank E in
    Sicherheitsverwahrung etc.- oder Normal.Knast zu stecken.
    Dieser Vorgang geschehe dann von der Polizei als eine dringende Notwendigkeit, um Kleinkinder
    vor seinem Zugriff zu schützen. So sieht es die Staatsanwaltschaft und
    auch das Gericht, sowie Polizei und Psychiater. Starker Tobak !
    Es ist allerdings meine Sichtweise der Dinge. Wie hier entschieden wird,
    weiß ich nicht genau.

    Ich habe Frank E mehrmals meine Hilfe angeboten. Doch er ignorierte alle
    meine Bemühungen und habe deswegen seinen Entwicklung kommen sehen.

    Wenn er jetzt mit
    dem LKW auf Flucht ist, so kann ich nur noch beten, dass nichts Schlimmes
    passiert. Es sieht leider nicht gut aus. Jarhamuk ALLAH !

    Man will ihn jetzt aus dem Verkehr ziehen.
    Falls Herr Frank E das hier liest, so sage ich ihm hier:

    Herr E, stellen Sie sich der Polizei, ich habe versprochen Sie zu betreuen, wenn
    Sie einsitzen müssen. Bleiben Sie ruhig und rufen die Polizei an !
    Wenn Sie das nicht tun, machen Sie alles nur noch schlimmer.
    Ich hatte Ihnen ein Angebot gemacht, auch beruflich zu helfen. Ich kann
    es sogar einrichten , dass Sie die Raten fürs Haus abzahlen können.
    Versuchen Sie ruhig zu bleiben, rufen die Polizei an und sagen, dass
    Sie große Angst haben und man vorsichtig mit Ihnen umgehen soll und
    das kein Pfefferspray benutzt werden solle, da Sie auch hiervor heftige
    Ängste entwickelt haben. Sagen Sie der Polizei, dass Sie keinen Widerstand leisten.
    Es kann sein, dass die Polizei mit gezogener der Waffe sich schützen will. Haben
    Sie keine Angst und nehmen Sie die Hände hinter dem Kopf und lassen
    sich Handschellen anlegen. Bleiben Sie unter allen Umständen ruhig.
    Rufen Sie also die Polizei an und stellen sich. Durch Ihre Flucht machen
    Sie alles nur noch sehr viel schlimmer.
    Sie gehen jetzt durch ein tiefes dunkles Tal aber mit der Hilfe von mir, Ihrem
    Rechtsanwalt und anderen Bekannten kommen Sie da wieder raus. Sie müssen
    sich nur anständig benehmen und tun was die Polizei Ihnen sagt und von Ihnen erwartet.
    Leisten Sie um Gottes Willen keinen Widerstand ! Schreien Sie nicht rum, bleiben Sie still
    und wehren sich nicht. Ich werde am Montag mit Ihrem Anwalt sprechen
    oder rufe ihn jetzt schon an. Es ist allerdings schon lange Nacht.

    Strerath

    • Ich weiß leider viel zu wenig, um mir ein qualifiziertes Urteil darüber zu erlauben, inwiefern Frank engelen sich möglicherweise falsch verhalten haben könnte, will aber einiges klarstellen:

      1. Dass Strerath sich immer wieder auf seine „fachliche Qualifikation“ bezieht, überzeugt nicht: Praktisch alle Verbrechen, die staatliche und halbstaatliche stellen an Kindern begehen, und niemand kann bezweifeln, dass es zig Tausende sind, werden von angeblich „fachlich Qualifizierten“ begangen.

      2. Wenn Strerath von „Entführung“ einer „Minderjährigen“ redet, so mag das der Sprachregelung der Staatsverbrecher entsprechen, erzeugt aber einen falschen Eindruck: Der 17-Jährigen wurde geholfen, aus einer von ihr selbst als unerträglich empfundenen Lage frei zu kommen, nichts geschah gegen ihren Willen!!!

      3. Wenn Strerath dem Frank Engelen einen „Wahn“ anhängt, dann kann es wohl nur der „Wahn“ sein, dass es in dieser Republik doch noch irgendwie möglich sein müsste, der Vernunft und der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen.

      Frank Engelen steht nicht allein, und Strerath, der übrigens auch nicht davor zurückschreckt, von anonymer Seite gegen mich betriebenen Rufmord quasi als entlarvende Kritik an mir zu feiern, sollte sich zu Tode schämen, dass er hier und anderswo staatliches Unrecht schön zu reden sucht.

  5. Wenn man sich meine Schriftsätze oben genau durchliest, sollte auffallen, dass es mir und der Justiz weniger um die minderjährige
    Mutter geht, sondern vielmehr um den Säugling.. Für diesen, nicht für minderjährige Mutter, liegt ein Beschluss des
    FG vor, nachdem der Säugling im Heim zu verbleiben hat, schon um die korrekte Pflege sicherzustellen. Die Mutter wird im Heim nicht
    festgehalten, sie kann zu jeder Zeit das Mutter-Kind-Heim verlassen, was natürlich entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen könnte oder sagen wir, mit Sicherheit nach sich ziehen wird.

    Herr Frank E vermerkte in der Konversation mit dem JA Duisburg, dass er der „vorübergehende Vormund des Mündel sei“. Das ist de jure falsch. Ich kann es gerne ihm zum X. Mal erklären, warum das so ist, gerne noch ausführlicher. Es kann auch keine Vorsorgevollmacht geben für eine Minderjährige im Vertrag mit Herrn Frank E. Das sind eklatante Fehler. Dabei braucht er doch nur sein „Eltern-Testament“ auf die juristische Gültigkeit bei einem RA für Familienrecht abklopfen zu lassen. Bei einem RA hat er es schon getan. Es handelt sich hier um den Verfasser der „Patverfue“, RA Herr Saschenbrecker. Der hat bereits Des-Interesse am „Eltern-Testament“ signalisiert, warum wohl? Auch bei Jugendaemter.com hat der fachlich versierte Moderator/ Admin erklärt warum das Eltern-Testament nicht derart wirken kann, wie Frank E. sich das vorstellt.

    Weil Frank E seinen Ärger über die Reaktion des RA Saschenbrecker zum Ausdruck brachte, hat er nun bei behoerdenstress.de nun Schreibverbot. Man belese und informiere sich. Man korrigiere mich, wenn ich da was falsch verstanden habe.

    Auf meine berufliche Qualifikation wies ich nur hin, um deutlich zu machen, dass ich kompetent bin zu diesem Thema nach dem Beratungsgesetz juristische Aussagen treffen und auch jur. Beratungen partiell durchzuführen. zu dürfen. Eine fachlich unqualifizierte Beratung kann im Einzelfall Schadensersatzklagen nach sich ziehen. Nach dem Beratungsgesetz darf Herr Frank E.
    keinen berufliche, juristische Beratungen durchführen. Das ist ihm schlicht und einfach gesetzlich verboten.
    Im welchem Umfang er das dennoch macht, entzieht sich meiner Kenntnisse. In mehreren Fällen ist es nachweislich geschehen.
    So hätte er der minderjährigen Mutter sagen müssen, dass unter keinen Umständen das Kind aus dem Heim geholt werden
    darf, weil sie und er damit gegen gerichtliche Auflagen verstoßen würden. Schlimm ist, wenn er sich als Fachmann aufspielt aber keiner ist.Herr Frank E ist weder Rechtsanwalt noch Sozialarbeiter etc. Seine Aussagen sind also mit Vorsicht zu genießen.

    Wenn Herr Frank E. seine Perspektive nicht ändern kann in dieser oben gen.Problematik, trotz meiner fachlich kompetenter Aussagen, oder Aussagen von Fachanwälten, haben die Fachanwälte oder ich entweder als Rechtsberater fachlich unqualifizierte Aussagen getroffen oder das mit dem Wahn bei Herrn Frank E. ist Fakt. Entweder oder !

    Zitat Anfang

    Der 17-Jährigen wurde geholfen, aus einer von ihr selbst als unerträglich empfundenen
    Lage frei zu kommen, nichts geschah gegen ihren Willen!!!

    Zitat Ende

    Quelle: W. apokalypse20xy v. 19.April 5:40 Uhr vorm

    Falsch

    Die minderjährige Mutter durfte und darf zu jeder Zeit das Heim verlassen. Dazu bedurfte sie keiner Hilfe.
    Das wurde bereits Herrn Frank E. zum X. Male durch die Polizei und auch von mir erklärt- ja aber bitte ohne
    Säugling ! Es geht weniger auch um die minderjährige Mutter, sondern primär um den Säugling. Hier hat
    Herr Frank E den gravierenden Fehler gemacht und beim Kindesentzug, geholfen, um den Begriff „Entführung“
    nicht zu nennen. Er hat dann das Kind beim Großvater
    abgegeben, wenn ich richtig informiert bin und die leibliche Mutter der Minderjährigen soll das beim JA „verpetzt“
    haben. So kam die junge Mutter samt Säugling wieder ins Heim. Wenn Babys ins Mutter + Kind+Heim kommen,
    liegt meist hierzu ein richterlicher Beschluss vor für das Kind. Das hätte Herr Frank E. wissen müssen. Er hätte
    mich nur zu fragen brauchen, Die Herausnahme eine Säuglings aus einem Mutter-Kind-Heim ohne Einwilligung
    des FG ist strafbar und kann im Einzelfall hart bestraft werden, auch durch die dauerhafte Trennung von Mutter
    und Kind, Wenn es so gekommen wäre, hätte Herr Frank E sicherlich den Beiden einen Bärendienst erwiesen.
    Eine ähnliche Panne hat es schon bei Kathi Börner gegeben, mit unerfreulichen Folgen für die junge Frau.
    Das Problem ist, und vielleicht sind wir uns hier einig, dass Herr Frank E, seine Aktionen nicht zu Ende denkt und
    womögliche Folgen nicht einkalkuliert und keine kompetenten Fachberater zur Hilfe nimmt. Das ist m.E. dumpfbackige
    Stümperei oder schreiben wir es mal so: Eine unqualifizierte Arbeitsweise.

    Warum sein RA Herr Lüdecke ihm da nicht reinen Wein eingeschenkt hat, weiß ich nicht. Da kann ich nur
    spekulieren….Ich kann nicht in seinem Kopf hineinsehen.

    Frank E. wird er ja jetzt nicht ohne Grunde strafrechtlich verfolgt. Aus diesem Grunde ist Frank E ja auch
    auf Flucht. Oder hat man ihn schon gefasst ?

    Entweder wir halten uns hier an die Gepflogenheiten einer intelligenten Diskussion oder wir veranstalten hier
    nur einen unterhaltsamen Plausch. Ich denke, das Thema ist viel zu ernst um hier nur unterhaltsam wirken zu
    wollen.

    Strerath

    • Eine Mutter kann nicht frei sein, solange man ihr Kind festhält, das ist doch völlig klar. Ich denke, die Diskussion hier müsse anders geführt werden: Welche tatsäc hlichen Gründe gibt es denn dafür, dass der Mutter nicht zugetraut wird, sich ohne staatliche Eingriffe um ihr Kind zu mkümmern?

  6. Bei minderjährigen Müttern ohne intakten Familienverhältnissen ( sic ! ),
    ist das als „staatliches Wächteramt“ bekannte Jugendamt ( Amt 51) durch
    eine Rechtsgrundlage immer geneigt, ja sogar verpflichtet, die minderjährige
    Mutter und das Kind entsprechend der erkannten Notlage in einem Heim für
    Mutter und Kind unterzubringen, in Zweifelsfällen zumindest das Kind. Oftmals
    werden auch junge Väter bei der Pflege ihres Kindes miteinbezogen. Die junge Mutter
    kann im Regelfall nicht zu einem Heimaufenthalt gezwungen werden, was ja
    auch keinen Sinn macht, wenn sie das Baby ablehnt, Ausnahmen sind möglich
    bei ganz jungen Müttern, also unter 14 Jahren.
    Die jungen Mutter kann auch vom Heim abgewiesen werden, wenn diese
    die Pflege und Erziehung nicht erlernen will oder aus gesundheitlichen Gründen
    nicht kann. Lehnt eine junge Mutter es ab, sich nach Angabe durch Fachkräfte
    anleiten zu lassen, muss die junge Mutter dann das Heim verlassen. Dagegen
    kann sie klagen.

    Die Rechtsgrundlage für dieses Angebot einer Unterbringung in einem
    Mutter+(Vater) und Kind-Heim, ergibt sich aus dem
    SGB VIII (§§ 19 / 34 / 41) sowie in Einzelfällen dem SGB XII (§ 53 ff und 67 ff).

    Das staatliche Wächteramt ist gesetzlich verpflichtet sich auf die Abwehr von
    Gefahren für das Kindeswohl zu beschränken. Dazu könnte ich auch noch was
    später schreiben.

    Das Jugendamt kann bei Erkennen von „Gefahr im Verzug“, das Kind sofort
    unterbringen und eine anfechtbare, richterliche Entscheidung im Nachholverfahren
    bewirken.
    Im Zweifelsfällen wird ein Gutachter vom FG hinzugezogen. Die junge Mutter darf sich
    auch durch einen Rechtsanwalt vertreten und beraten lassen.

    Weil zu befürchten ist, dass Herr Frank E erneut die junge Mutter + Säugling
    aus dem Dorstener Heim zu holen gedenkt, wird die junge Mutter + Säugling das Heim wechseln.
    Jedenfalls so lange Herr Frank E draußen sich frei bewegen kann. Das ist bereits auch
    bei der minderjährigen, mehrfachbehinderten Kathi B mit Wickelbedarf (!) geschehen.
    Sie wurde in die Psychiatrie verbracht, um sie vor Frank E zu schützen.
    Warum macht das Herr Frank E., wenn doch vorher ihm klar ist , dass er den
    Minderjährigen nur einen Schaden zufügt mit seiner Vorgehensweise ?!

    In beiden Fällen rief er mich dann noch an, ob ich die jungen Frauen bei mir
    aufnehme zu gedenke. Aber Hallo !!!!! Ich habe ihm darauf geantwortet, dass ich
    nicht bescheuert bin. Eine minderjährige junge Mutter mit Säugling sollte ich aufnehmen
    dazu noch eine junge, mehrfachbehinderte minderjährige Epileptikerin mit
    Wickelbedarf !!! Warum macht ER das nicht bei sich, wo ihm doch ein großes Haus
    zur Verfügung steht, mitsamt einem Stall mit Schafe.
    Ich verkneife mir hier lieber ein paar stammtischreife Bemerkungen …

    (Was geht es der Öffentlichkeit an, dass seine Tochter was an den Eierstöcken hatte,
    wobei er noch ihren Namen genannt hat?! )

    Herr Frank E verfügt über kein „Schutzhaus“. Alles Quatsch. Sein Verein ist auch nicht
    als gemeinnützig anerkannt und besteht aus ca. 3 Leutchen, ist also kein „e.V.“
    Herr Frank E kann auch keine sozialpädagogische Arbeit im Sinne der
    Jugendhilfegesetze leisten. Er verfügt auch über keine entsprechende ähnliche
    Ausbildung. Er darf auch, wenn er seine „Beratungsstelle“ beruflich betreibt, nicht
    juristisch beraten. Das ist ihm gesetzlich untersagt. Ich habe ihm deswegen meine
    Hilfe angeboten. Aber er hat sie stets strikt abgelehnt.

    Hier mal ein paar Hinweise, wie das im Mutter+Kind-Heim so abläuft.

    Klicke, um auf Mutter-Vater-Kind_Haus.pdf zuzugreifen

    http://www.jugendhilfe-iserlohn.de/index.php/stationaer/mutter-vater-kind-gruppen/mutter-vater-kind-gruppe-witten

    Kleiner Kommentar mit m.E. korrekter Antwort:

    http://www.netmoms.de/fragen/detail/mutter-kind-heim-vom-jugendamt-aus-kann-aber-nicht-23555370

    Zitat Anfang

    Der erste Schritt zum Erwachsen werden ist, das nicht immer alles
    so läuft, wie man es sich erträumt. Du willst das Beste für dein Kind.
    Also geht ihr ins Mutter-Kind-Heim
    und du reißt dich zusammen und passt dich an.
    Wenn du vorrangig an dich denkst, gibst du dein Kind in
    die Pflegefamilie damit es ihm gut geht. ABER du willst doch erwachsen
    sein, oder? Also denkst du an dein Kind und nicht an deine
    Unannehmlichkeiten. Im Leben ist alles im Wandel.
    Genieße dein Kind und das JETZT.

    Zitat Ende

    Bei der praktischen Pflege des Kindes, wie auch bei Erfolg der theoretischen Unterweisung
    über die Pflege des Kindes etc. wird nach einem Punkte-System vorgegangen.

    Beispiel praktizierte Pflegevorgänge:

    Halten des Säugling im Arm, der Kopf darf nicht freihängen.
    Punkt für das richtige Halten
    Punktabzug bei wiederholtem falschen Halten

    Geduldige Säuberung der Körperöffnungen wie Darm,
    Scheide oder Penis, Nase, Ohren u. Mund
    Punkt für vorschriftsmäßige Vorgehen

    Punktabzug bei mehrmaliger Nichtbeachtung der Pflegevorschriften.

    Hinweis: Die junge Mutter hatte bislang keinen einzigen Punkt
    bekommen.

    Gerade minderjährige Mütter bedürfen der fachlichen Anleitung
    für Pflege, Betreuung und Erziehung ihres Kindes. Auch deswegen, weil
    in der Regel auch ihre eigene soziale und psychische Entwicklung
    noch nicht abgeschlossen ist, gibt es eine Erziehung der jungen Mutter.
    Hier sind Fachkräfte am Werk, wie Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen.
    Vermehrt werden auch männl. Betreuungskräfte eingestellt.

    Herr Frank E hatte bislang immer die Gelegenheit gehabt mich über einem
    persönlichen Kontakt kostenlos und gratis anzuhören. Ich wohne ja
    ganz in seiner unmittelbaren Nähe. nur ca. 6 Kilometer entfernt.
    Dass er dieses Angebot nicht angenommen hat, ist mir
    unerklärlich, wenn überhaupt kann man diese Sturheit m.E. nur
    psychologisch oder gar psychiatrisch erklären, da er sich meinen
    Erkenntnissen nach zudem auch nirgendwo hat fachlich beraten lassen.

    Keinem normalen Menschen würde es einfallen, ausgerechnet vor einem
    Heim für Mutter+Kind eine derartige ausgefallene Ein-Mann-Show
    abzuwickeln, um dann vor der Polizei wie ein kleiner Junge weglaufen,
    um dann mit einem LKW (!) flüchten zu wollen. Aber Halloooooo !!!

    Äußerlich versucht Herr Frank E in eine Art cooler, verbal aggressiver
    Draufgänger- Manier aufzutreten. Könnte es dann zu einer körpernahen
    Konfrontation mit der Polizei kommen, verhält er sich wie ein völlig verängstigter
    kleine Junge. Und das, obwohl er ja diese Situation willkürlich provoziert
    hat.

    Auch diese Diskrepanz in seinem Verhalten zwischen Wollen und Sein ist
    für mich auffällig.
    In ernsthaften Konfliktsituationen neigt er nachweislich durchzudrehen.
    Die Tonaufnahmen sind der Beweis dafür.
    Das man ihn auch aus diesem Grunde vermutlich psychiatrisch untersucht will,
    erscheint mir nahe liegend. Das er sich davor fürchtet, kann ich nachvollziehen,
    da ja bereits ein amtlich wirkendes Dokument eines Psychologen gegen ihn
    vorliegt. Anders formuliert könnte man auch sagen, er hat sein Pulver verschossen
    macht aber dennoch weiter ! Auch das ist bedenklich. Ich hatte ihm
    angeraten eine Pause einzulegen, hatte ihn eingeladen zu ner Trekkingtour
    oder Übernachtungen im Wald, damit er mal zur Ruhe kommt. Er war
    für nichts zu haben, sondern war meinem Eindruck nach nur auf Agitation aus.

    Vor weiteren med-psych. Untersuchungen drückt sich Herr E., weil er vielleicht
    befürchtet in die geschlossene Forensik, zum Beispiel nach Bedburg Hau zu kommen.
    Diese Gefahr besteht meiner Meinung nach.

    Besser wäre es, Herr Frank E stellt sich der Polizei.

    Für das Haus können nun die Raten nicht abgestottert werden,
    es droht die Zwangsversteigerung akut !! Seine Schafe müssen versorgt
    werden und es kann sein, dass diese jetzt ins Tierheim gebracht werde, ä
    was enorme Kosten verursachen wird.
    Das Haus ist möglicherweise schon polizeilich versiegelt.

    Er möge mir eine Vollmacht über den RA Herrn Lüdecke erteilen,
    damit ich mich um alles kümmern kann.

    Herr Frank E wird es nicht schaffen, sich dauerhaft zu
    verstecken. Ich rate ihm dringend, sich schon deswegen der Polizei
    zu stellen!
    Um seiner Person habhaft zu werden, werden jetzt vermutlich
    im großen Stil Telefone und Handys abgehört, Internet verfolgt und
    ICPO-Interpol und PBoli eingeschaltet. Was da genau abläuft und noch
    ablaufen wird, weiß ich nicht.

    Besser jedoch, er stellt sich. Wer ihm bei seiner Flucht behilflich ist, macht sich
    evtl. strafbar.

    Für Herrn Frank E. ist das besagte Mutter-Kind-Heim im „amtlichen
    Kinderhandel“ verstrickt und sogar die Polizei hängt aus seiner Sicht
    mit drin, deckt den „Kinderhandel“. Und ihn, der alles „aufgedeckt“ hat,
    will man nun fangen und sein „Beweismaterial“ vernichten.

    So jedenfalls sein verquere Sichtweise.

    Obwohl er Platzverweis bekam, versuchte er noch bei der Polizei
    fast in der gleichen Minute noch eine „Spontandemo“ anzumelden.

    Deswegen wurde auch der Chef der örtlichen Polizei gerufen, Der
    wollte sich mit ihm unterhalten. Da lief er von panischer Angst
    getrieben schnellstens weg und wollte mit dem LKW flüchten, was
    aber die Polizeikräfte verhindern konnten. Zu seinem Glück, wäre
    er losgefahren, wäre es zu einer gefährlichen Verfolgungsjagd
    gekommen!!!

    Sollte er das große Glück haben, dieses Mal noch mit einem blauen
    Auge davon zu kommen, so rate ich ihm alle Tätigkeiten hinsichtlich
    Beratung und Jugendhilfe sofort einzustellen. Tut er es nicht, werden
    die Richter sicherlich nicht Gnade vor Recht walten lassen.

    • Gnade vor Recht? Von welchem Recht reden Sie? Von dem theoretisch existierenden Recht, das in praxi nach Strich und Faden gebrochen wird – von Richtern, Jugendämtern etc?

      Tatsache ist, dass die kriminellen Praktiken von Politik, Justiz, Polizei und sonstigen Behörden doch längst dafür gesorgt haben, dass wir kein Rechtssystem mehr haben, was sich natürlich auswirkt, im Verhalten von Bürgern niederschlägt – auch im Verhalten des Frank Engelen.

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