Ich werde das Material umgehend prüfen und ggfs. auch veröffentlichen. Sollte es nicht das hergeben, was Frank behauptet, dann wird dieser Artikel verschwinden und an seine Stelle eine Entschuldigung treten. Sollte es aber stimmen, dann werde ich im Verein mit anarchistischen Hackern dafür sorgen, dass im Internet die Fetzen fliegen.
Auch Bernd Schreiber scheint interessiert zu sein.
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Folgende Email erhielt ich als Weiterleitung vom Dipl.-Ing. Frank Engelen, Familienwohl Duisburg:
Sehr geehrtes Redaktionsteam,
wie mit einem Ihrer Mitarbeiter telefonisch besprochen, übersende ich Ihnen meine Informationen zu einem Fall in Ihrem Zuständigkeitsbereich, in dem eine Vormundsperson der Diakonie Niederberg e.V. die Prostitution, der Ihr zum Schutz Befohlenen 16 Jährigen Minderjährigen zu fördern scheint oder es mindestens billigend zulässt und sogar offen benennt, dass Ihre Schutzbefohlene sogar „Spaß daran habe“ – gemeint war, „auf den Strich zu gehen“.
Die junge Teenagerin berichtet mir gegenüber komplett Gegenteiliges. Sofern es zuvor der Tatsache entsprach,was eine Maßnahme aus der Not heraus!
Sarah stünde nach entsprechenden Vorbereitungen gerne zu einem Interview bereit.
Sie benötigt dringende Hilfe.
In der letzten „Einrichtung der staatlichen Kinder- und Jugendhilfe“, der Firma „OASE“
Willkommen
durfte Sarah keine Schule besuchen, sondern musste an einer Art „Homeschooling“ teilnehmen, wo sie, ihrer Auskunft nach, gar nichts lernte!
Geht auch gar nicht, wenn man die unterschiedliche Altersstruktur der dortigen Insassinnen und deren unterschiedliche Vorbildung betrachtet.
Wie auch im Fall des Kinderhandelskandals des Jugendamtes der Stadt Gelsenkirchen (und wie hier vorliegend München, Duisburg, etc.) werden hier Kinder von der Bildung ferngehalten und ihnen somit die Zukunft verbaut.
Hier ein Transskript der Tonaufnahme mit dem Vereinsvormund der Firma Diakonie Niedergang e.V., Velbert, Frau Gallinat ab Minute 11:10:
Frank Engelen: „Genau, das würde ich auch so sehen. Und hier könnte man eine Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 BGB nicht mehr von der Hand weisen. Weil das Kind ist ja faktisch im Moment unterversorgt. Und da sollten…“ – Unterbrechung durch den Vereinsvormund Gallinat
Gallinat: „Sie haben Sarah nicht gesehen. Sie kann sich sehr gut versorgen!“
Frank Engelen: „das heißt, auf den Strich gehen!“
Gallinat: „Ja! Und die findet das auch in Ordnung!“
Ich werde die Tonaufzeichnung gerne zur Verfügung stellen.
Tel.: 020 65 / 899 762
0157 544 79 537
Hier eine Zusammenstellung der bisher bekannten, beteiligten Personen:
Frau Doris Gallinat,
Mitarbeiterin der Firma DIAKONIE-Niergang e.V. in Velbert
Tel.: 0157 / 71 53 08 30
Oder: 020 51 / 95 22 80
Weitere Ansprechpartner:
Frau Serin, JA Velbert, derzeit in Urlaub, bis 01.06.15: 020 51 / 800 97 53
Vertreten durch Frau Breddemann: 020 51 / 800 – 97 52
Teamleiterin Frau Driever: 020 51 / 800 97 42
Die Beweisaufnahme finden Sie hier:
Für Nachfragen jeder Art stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Anbei finden Sie unser Schreiben an das Jugendamt der Stadt Velbert.
Herzlichst
Frank Engelen
Tel.: 020 65 / 899 762
Mobil: 0157 544 79 537
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Ich habe meine Auftraggeberin heute persönlich kennengelernt.
Es ist alles noch wesentlich schlimmer, als bisher vermutet.
Wir berichten weiter.
Sehr geehrter Herr Engelen,
ich hab mir das von Ihnen erstellte Schreiben in der
PDF-Version an das JA Velbert durchgelesen.
Nach meinen Recherchen bin ich derzeit zur folgenden
Sichtweise gelangt:
Die 16jährige Frau, sicherlich kein Kind mehr, verweigert eine
sozialpädagogische Betreuung. Aus diesem Grunde bekommt sie auch
keine finanziellen Hilfen mehr, so meine Vermutung und ihr wird vermutlich
ein Unterbringung in ein Obdachlosenheim angeboten.
Die junge Frau hat sich dazu entschieden, sich zu prostituieren.Das
entnehme ich dem Schreiben in PDF-Version die Sie ins Netz
gestellt haben. Nicht in Ordnung ist die Namensnennung der jungen Dame
hier in der Öffentlichkeit und hat wahrscheinlich jetzt eine Strafanzeige
gegen Sie zur Folge wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte
zur Folge.
Doch wie wollen Sie das verhindern, dass sich die Frau prostituiert?
Indem Sie diese psychiatrisieren lassen, wie es früher z.B. zu
Nazi-Zeiten üblich war oder auch noch lange nach dem WK oder
auch üblich, sie in den Knast zu sperren, bzw. sie in ein geschlossenes
Heim sperren zu lassen ? Diese Zwangsmaßnahmen verschlimmern
mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre soziale und psychische Situation spätestens
durch eine Art Zeitzündereffekt, – spätestens nach Ihrer Entlassung, so alle
als seriös geltenden Fachmeinungen hierzu. Behören und belese Sie sich.
Auch mit anderen polizeilichen Methoden schafft man keine
dauerhaft wirkende Abhilfe. Es handelt sich auch schon deswegen weniger
um ein polizeiliches, noch ein rein juristisches Problem, sondern eher ein
typisch sozialpädagogisches Problem mit einer entsprechenden Zuständigkeit.
Schon deswegen ist das vorliegende Problem, bittschön, kaum von einem Laien
wie Sie es sind zu lösen, sondern, wenn überhaupt, von kompetenten,
sozialpädagogisch hierzu ausgebildeten Fachkräften zu leisten.
Darüber hinaus gibt es anerkannte und Vereine
mit einem e.V., die als gemeinnützig anerkannt sind, die sich mit
der Prostitution von Minderjährigen beschäftigen. Setzen Sie sich
mit einem solchen Verein in Verbindung. Wichtig bei allem Einsatz hier
mit diesem Klientel ist die Freiwilligkeit der Mitarbeit des Klientel, hier einer
jugendlichen Prostituierten,
die Voraussetzung . Einsperren von Prostituierten war gestern und das ist
auch gut so. Mit solchen rabiaten
Methoden kam man in der Vergangenheit und so auch gegenwärtig nicht weit. Wir leben
in einer völlig sexualisierten Gesellschaft, in der Sexualität als Ware
gehandelt wird. Das man damit aus der Armut rauskommen kann, die
ständig zunimmt, haben verarmte Jugendliche schon lange begriffen. Dem hier
angesprochenen Klientel geht es meist um das persönliche Leben und
Überleben im Kapitalismus, in einer immer menschenfeindlicheren Umgebung,
in der nur derjenige die Chance hat zu überleben, wenn er die Strategien
die zum Überleben nötig sind, begriffen und deren praktische Anwendung
erlernt hat und erfolgreich anwenden kann. Alle, die Skrupel haben,
Überlebensstrategien in die Praxis umzusetzen oder es auf Grund ihrer
sozialen Herkunft und Schulbildung zu den sozial Benachteiligten
gehören, landen oft als Strandgut auf der Straße, in die Psychiatrie oder
im Knast oder alternativ im Sexgeschäft oder begehen konsequenterweise
sogar nicht selten sogar Suizid.
Es bringt auch nichts, wenn Sie Herr Engelen hier den „lieben Onkel“ spielen,
um die so „arme junge Frau“ beschützen zu wollen. Wären Sie bereit auch diese
junge Frau zu betreuen, wenn sie sich für diesen Lebenswege endgültig und zur
Gänze entschieden hat? Wohl kaum. Ein guter Vater, eine gute Mutter aber hält
auch dann zum Sohn, wenn er eine Bank überfallen hat wegen Verarmung oder
wenn die Tochter aus Überlebensgründen sich der Prostitution zuwendet hat,
aus dem Munde stinkt oder durch einen Unfall geistig behindert wird. Mit nur rein
ideologischen Motiven beseitigen Sie weder die Prostitution von Minderjährigen
als gesellschaftliches Phänomen, noch helfen Sie tatsächlich einer Einzelperson
konkret aus der Misere der Jugendprostitution zu
entkommen in einer immer mehr auf harten Überlebenskampf orientierten Gesellschaft.
Die junge Frau hat sich vermutlich für den Lebensweg als Prostituierte entschieden. Das mag
anrüchig für Sie sein aber mit welchen legalen Mitteln wollen Sie das verhindern?
Der jungen Frau steht es frei, sich vom JA auch finanziell
unterstützen zu lassen. Sie muss nur dort um Hilfe bitten und sich den
Bedingungen beugen, die das JA, bzw. der Vormund ihr stellt. Das bedeutet
in der Regel eine Unterbringung in ein nicht geschlossenes Heim aber in einer
betreuten Wohnform. Weigert sie sich, muss sie auch notfalls eine
Obdachlosenunterkunft annehmen, so die Gesetze und die Verfahrensweise
der derzeit üblichen Jugendhilfe. Sollten aber SIE die Frau tatsächlich aufnehmen
(falls die Behörden und das JA und FG es zulassen) , rechnen Sie nicht damit,
finanziellen Unterstützungen in der Form von Unterhalt oder und Betreuungsgelder
zu bekommen. Was anderes wäre, wenn ich für die junge Frau als verantwortlicher
Sozialpädagoge sie dann in der Form einer ISE = „Intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe“
unterbringen würde, mit ihrer völlig freien, wohlwollenden Zustimmung versteht sich.
Diese würde dann mit mindestens ca. 130 Euro pro Tag oder
mehr finanziert werden. Der Haken: Ich bin ein Mann und die Klientin weiblich.
Das wird zu einem Problem werden, erst recht bei Ihnen weil Sie Laie sind.
Außerdem müsste ein solche Unterbringungsmöglichkeit auch vom örtlichen Jugendamt
anerkannt sein. Das aber haben Sie sich schon lange vergeigt, durch ihre Art mit Behörden
und Ämter umzugehen,
Ich hatte ja vor langer Zeit Ihnen immer wieder angeboten, gemeinsam ein Schutzhaus
unter meiner Verantwortung natürlich zu betreiben. Doch Sie wollen als „Techniker-Fuzzy“
von einem „Sozialpädagogen-Fuzzy“ –(- > = Ihre Art Kommunikation zu betreiben ! ) nichts wissen.
Außerdem geraten Sie schnell in den Verdacht ohne eine fachlich kompetente Ausbildung
zu haben und weil Sie zudem ein Mann sind, eine Zuhältertätigkeit auszuüben, wenn
die junge Frau, was eher wahrscheinlich ist, ihre Tätigkeit als Prostituierte
weiter ausüben sollte. Schnell wird Ihr „Schutzhaus“ so zu einem „Schmutzhaus“
Vor einer Aufnahme ohne meine Mithilfe, kann ich schon deswegen nur dringend
abraten.
Der Vormund und die betroffene junge Frau wünschen offensichtlich aus menschenrechtlichen,
vielleicht auch aus frauenrechtlichen, wie anderen, z.B. sozialpädagogischen gearteten
Gründen , keine solche Zwangsmaßnahmen, was ich eher für lobenswert halte.
Wie es aussieht, WILL die junge Frau zwar eine finanzielle Unterstützung
beziehen, weigert sich aber sich in die Obhut des amtlich bestellten Vormundes
zu begeben. Aus dieser Entscheidung der betroffenen, 16-jährigen, kurz vor
der Volljährigkeit sich befindenden jungen Frau resultieren auch alle weiteren Probleme.
bei der ganzen Betrachtungsweise sind auch die Persönlichkeitsrechte der jungen Frau
zu beachten (sic ! ).
Die Prostitution von 16-jährigen Minderjährigen ist zwar verboten, doch mit Zwangsmaßnahmen
treibt man die junge Frau in das dunkle Zuhälter- Milieu und das sollte
aus meiner fachlichen Sicht als Experte für Erziehung und Soziales
dringend verhindert werden, jedenfalls so lange sie minderjährig ist. Ist sie
volljährig, ist die Prostitution aus meiner religiösen Sicht zwar abzulehnen aber
durchaus konform mit dem Gesetz und nur mit diesem habe ich mich
zu beschäftigen in der Tätigkeit als Sozialpädagoge und Erziehungswissenschaftler,
wenn ich mit den Ämtern und Behörden zusammenarbeiten will und muss.
Es gilt also hier Rechtsgüter abzuwägen. Einerseits sind die Persönlichkeitsrechte
der Frau zu beachten, die sich weigert den Empfehlungen des Vormundes
oder des Jugendamtes zu folgen, andererseits gilt es zu verhindern, dass sie sich
als Minderjährige prostituiert. Ein möglicher sozialpädagogischer begehbarer
Weg, sie deswegen in eine Art Schutzhaft zu nehmen, ist aus meiner Sicht kein
geeigneter Weg, sie auf den „rechten Weg“ wie auch immer, zu bringen.
Mit Zwang und Gewalt erreicht man hier nichts. Vielmehr sollte man der jungen
Frau fachlich kompetente sozialpädagogische Hilfe anbieten, für den Fall, dass
sie welche sucht, was ja derzeit offenbar auch geschieht. Sie jedenfalls haben
keine fachlich kompetente Erfahrung im Umgang mit minderjährigen Prostituierten
oder von Prostitution bedrohten Minderjährigen. Schon in Ihrer Eigenschaft als
Mann haben Sie schlechte Karten hierzu.,
Aus vielerlei Gründen sind Sie nicht geeignet hier als Laie den Beschützer
einer 16-ährigen Prostituierten zu spielen. Überlassen Sie das die Arbeit mit einer
einer minderjährigen Prostituierten den hierzu fachlich ausgebildeten
Fachkräften. Als Laie machen Sie hier mehr kaputt als heile, wie gehabt.
Noch einmal:
Mit der Ausübung von Zwang kommt man hier nicht weiter, weder durch eine
Psychiatrisierung, noch durch Einsperren in einem geschlossenen Heim,
noch durch eine Betreuung durch Laien, noch durch Jugendknast. Eher wird der
Schaden durch solche Maßnahmen noch vergrößert als beseitigt.
Um mir ein abschließendes Urteil zu erlauben, müsste man mir den ganzen Vorgang
zugänglich machen und die junge Dame, wie die Kolleginnen vom JA usw. selber
mal sprechen. Da dieses mir versagt bleibt, ist das oben Geschriebene nur mit Bedacht
zu lesen. Ich habe die junge Prostituierte nie gesehen, kenne auch die Akte nicht.
Herzlichst, gehaben Sie sich wohl
Dipl.-Päd., Dipl. Soz.-Päd. Michael Strerath
Erziehungswissenschaftler u. Sozialpädagoge
Strerath, es gibt keine institutionalisierten „Erziehungswissenschaften“, das, was Sie meinen und studiert haben, ist nichts anderes als dogmatisch angelegter Unsinn, Sie sind sozusagen ein Diplom-Scharlatan. Das vorab.
Nun steht die 16-jährige Frau also vor der Entscheidung, sich entweder von Scharlatanen das Hirn waschen zu lassen, oder sich zu prostituieren, oder zu verhungern.
Und das ist für Sie total in Ordnung!
Diagnose: Sie müssen geisteskrank sein.
Mir ist an etlichen Stellen bereits aufgefallen, daß Herr Strerath, der eigenen Angaben zufolge kurz vor dem Ableben stehen soll, respektive meine aber auch die Arbeit anderer MENSCHEN versucht schlecht zu machen und unser eherenamtliches Engagement zum gesundheitlichen Wohl der betroffenen Menschen als Scharlatanerie darzustellen.
Genau dieses Verhalten ist bei Scientologen, Satanisten, Menschenhändlern, etc. bekannt.
Weitere Schlußfolgerungen liegen auf der Hand.
Anna Sarah D., über deren Kopf und GEGEN ihren Willen deren „Vormund“ Doris Gallinat ein Kontakt-Verbotsverfahren einleitete, wurde zum Schein von der Rechtsanwältin http://www.hopfgarten.de/anwaelte/wuppertal/iris-wrobel.aspx vertreten.
Ggf. eine Busenfreudin der potentiellen Straftäterin gem § 180 StGB Doris Gallinat.
http://dejure.org/gesetze/StGB/180.html