W.S. an U.A., 01.12. 2015 /z.K. Daniel J.L., Oberstaatsanwalt OStA Stefan Levin, Essen, Königin Silvia von Schweden,Friis Arne Petersen Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen,Düsseldorf

Ladies and Gents,

folgende Aufzeichnungen vom Hauptverhandlungstag am LG Essen gegen L. u.a. liegen mir vor:

24.11.15

Beginn 09:30

Richter liest Handakte vom Ra Stehmann vor.

Gutachterlicher Stellungnahme zur Strafbarkeit von Offerten.

Überprüfung von AGB und der Website

Hinweis von Richterin Rohrschneider:

Anmerkung: In der Handakte befinden sich nicht die monierten Offertenschreiben.

Hinweis vom Richter: Sobottka und Engelen haben Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen. Geht aber nicht weiter drauf ein.

09:35

Eine Nachfrage ergab, dass Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen aus Düsseldorf, dessen Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten Denning darin bestehen soll, dass er dem Gericht so devot wie möglich gegenübertritt, dem Richter gesagt hatte, dass eine Email von Sobottka und Engelen an die Angeklagten gesandt worden sei, worauf der Richter gemeint habe, das sei ihm schon bekannt. Nun, die Namen Sobottka und Engelen kennt man in der Essener Justiz sicherlich, zweifellos wird man sich sehr gefreut haben, weil man uns so gern hat.

Und das war an dem Tag nicht die einzige Überraschung, ich zitiere wiederum aus einer Aufzeichnung:

Richter weist hin: Fälle im allgemeinen nach 154 § stpo einzustellen

IGV Fälle: ca. 1000 Fälle einzustellen

HGV Fälle: ca. 38 Fälle einzustellen

Im Allgemeinen wird alles auf versuchter B. beschränkt.

IGV: 10 Betrug vollendet

HGV: 15 Betrug vollendet

Im allgemeinen weißt der Richter darauf hin. Richter ist am Ende der Beweisaufnahme.

Richter will aufeinmal Schluss machen, ob bis Ende Febr / Anfang März terminiert ist.

Anwälte weisen darauf hin, das Sie sich selbst für den Schluss vorbereiten müssen, das gehe nicht so schnell. Es wird ganze 2 Std darüber diskutiert.

Merkwürdig: An dem Tag, an dem im Gerichtssaal die Namen Engelen und Sobottka fallen, hat das Gericht nur noch eines im Sinn: So schnell wie möglich verurteilen, Verfahren dicht machen.

Ja, das kann man ja auch verstehen…   Schließlich ist man ja dabei, den Artikel 3 I GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“) auszuschalten, indem man Daniel J. L. & Co. nach Maßstäben bestrafen will, die man bei anderen nicht anzulegen wagt, weil sonst die Wirtschaft zusammenbrechen würde. Man kann das natürlich auch als eine Einzelfall bezogene Überinterpretation des § 263 StGB, also quasi als einen Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“, „Nulla poena sine lege!“ verstehen. Den Essener Richtern ist wie den BGH-Richtern eben nichts wirklich heilig, und dass nun plötzlich die Spür- und Kampfhunde Engelen und Sobottka ante portas stehen, kommt bei den Richtern wohl ähnlich an, als hätten wir sie beim Urinieren im Gruga-Park erwischt.

Ladies and Gents, mein aktuelles Problem ist, dass Juristen fast ausnahmslos keine Kenntnisse von Psychologie und Werbung haben, dass die meisten Juristen, vor allem in Richterämtern, es zudem nicht für möglich halten, dass sie Wissenlücken haben könnten, derer sie sich nicht bewusst sind. So gibt es immer wieder Fälle, in denen Richter sich eine Kompetenz der Beurteilung zutrauen, die sie gar nicht haben, und das Schlimme ist, dass sie ja auch niemals haftbar gemacht werden können, so dass es ihnen völlig egal sein kann, wenn sie aus Ahnungslosigkeit unsinnige Urteile fällen.

Einem Mathematiker würde ich sagen: Was ein Jurist unter „Vorstellungen“ bezüglich einer Sache versteht, ist für den Marketingexperten ein n-dimensionaler Raum von n einzelnen Vorstellungen, die im Idealfalle stochastisch voneinander unabhängig sein sollten (um Redundanzen zu vermeiden – das macht man dann meist mit einer Faktorenanalyse). Dieser Raum wird als „Image“ der Sache bezeichnet, und wenn die Sache ein Produkt ist, dann hat ein jeder potenzieller Käufer ein „Idealimage“ für diese Produktart in seinem Kopf, und kauft am liebsten das Produkt, das seinem Idealimage von dieser Produktart entspricht. Sinn des Marketings ist es nun einerseits, Produkte und Vorgehensweisen soweit den Kundenwünschen anzupassen, wie es sich rechnet (Grenzkriterium:  Grenzumsatz=Grenzkosten / U‘ = K‘), darüberhinaus aber dem Kunden zu suggerieren (also entgegen den Tatsachen vorzuschwindeln), das Produkt würde völlig oder zumindest bestmöglich seinen Wünschen / seinem produktspezifischen Idealimage entsprechen. Damit ist Produktmarketing grundsätzlich darauf aus, den potenziellen Kunden etwas vorzugaukeln, vorzuschwindeln – Fehlvorstellungen in ihnen zu bewirken, würde der BGH sagen. Und natürlich macht man das, um an das Geld der Kunden heranzukommen, und zwar auch dann, wenn die Kunden sich bei vollständigem Wissen über alle wesentlichen Tatsachen für ein Konkurrenzprodukt entscheiden würden oder ein solches Produkt gar nicht kaufen würden, also auch, um dem Kunden Geld abzunehmen, was man ihm sonst nicht abnehmen könnte, also um ihn  als Folge der Täuschung zu entreichern und sich selbst zu bereichern.  Ein Mathematiker würde das so verstehen, aber ein Jurist?????  Die verstehen immer nur „Bahnhof“!

Nun zwei beispiele dafür, wie Werbung im Sinne des § 263 täuscht, wenn man die für L. & Co. vorgesehenen Maßstäbe anlegt:

richter-joerg-schmitt_OStA-stefan-Levin_rechtsanwalt-albrecht-holtzhausen-duesseldorf_landgericht-essen_staatsanwaltschaft-essen-02

 

richter-joerg-schmitt_OStA-stefan-Levin_rechtsanwalt-albrecht-holtzhausen-duesseldorf_landgericht-essen_staatsanwaltschaft-essen-01

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3 Gedanken zu „W.S. an U.A., 01.12. 2015 /z.K. Daniel J.L., Oberstaatsanwalt OStA Stefan Levin, Essen, Königin Silvia von Schweden,Friis Arne Petersen Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen,Düsseldorf

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