Ladies and Gentlemen,
leider werde ich einiges erst später veröffentlichen dürfen (aber vieles schon jetzt…), sicher ist allerdings, dass ich mich mittlerweile ernsthaft frage, ob nicht die Feuerwehr, das Bundesgesundheitsamt oder irgendein Katastrophenschutz informiert werden müsse: Ich muss es für möglich halten, dass in Essen eine infektiöse, das Zentralhirn befallende Geisteskrankheit ausgebrochen sein könnte, die ich mit Hinweis auf zwei der ersten scheinbaren Opfer, Amtsrichterin Margrit Lichtinghagen und Landrichter Jörg Schmitt, in Anlehnung an den Rinderwahn als Richterwahn bezeichnen möchte. Der Fall Bayyoud ist noch lange nicht vorbei, auch wenn Bayyoud ein psychisch schwer verkrachter Narzist mit erkennbar niedrigen geistigen Grenzen, keineswegs ein hochintelligenter Freiheitskämpfer ist: Ich habe es längst nicht publizistisch ausgewertet, was über Lichtinghagen nachweisbar ist, es ist wirklich erschreckend, dass solche eine Person als Richterin arbeitet. Was Schmitt angeht, so habe ich heute Strafanzeige gegen ihn erstattet:
Strafanzeige-gegen-Richter–Joerg-Schmitt-LG-Essen
und das ist nur eine Kleinigkeit am Rande: Obwohl noch zahllose Termine im Verfahren um die „rechnungsähnlichen Offerten“ anstanden, entschloss Richter Schmitt sich, als er seinen Worten folgend erfahren hatte, dass „Sobottka und Engelen“ Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen hatten, zum Erstaunen der Rechtsanwälte, zahllose vorgeworfene Taten nach § 154 StGB einzustellen und die Beweisaufnahme zu beenden. Ich zitiere aus einer mir vorliegenden Email eines Angeklagten vom 24.11. 2015, in der er über das Geschehen in der Hauptverhandlung an jenem Tag berichtet:
Hinweis vom Richter: Sobottka und Engelen haben Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen. Geht aber nicht weiter drauf ein. …..
……………..
Richter weißt hin: Fälle im allgemeinen nach 154 § stpo einzustellen
IGV Fälle: ca. 1000 Fälle einzustellen
HGV Fälle: ca. 38 Fälle einzustellen
Im allgemein wird alles auf versuchter beschränkt.
IGV: 10 Betrug vollendet
HGV: 15 Betrug vollendet
Im allgemeinen weißt der Richter darauf hin. Richter ist am Ende der Beweisaufnahme.
Richter will aufeinmal Schluss machen, ob bis Ende Febr / Anfang März terminiert ist.
Anwälte weisen darauf hin, das Sie sich selbst für den Schluss vorbereiten müssen, das gehe nicht so schnell. Es wird ganze
2 Std darüber diskutiert.
Nun, offenbar sind Engelens öffentliche Auftritte und meine Internetanklagen, gepusht von anarchistischer Internet-Avantgarde, bei Willkürrichtern sehr gefürchtet. Denn weshalb sonst wurde das Verfahren, das eigentlich noch bis März 2016 reichen sollte, zum Erstaunen auch aller beteiligten Anwälte just an dem 24.11.2015 für praktisch beendet erklärt (Ende der Beweisaufnahme), an dem der Richter zu erkennen gab, dass ein devoter Angeklagter, Ive Jason Denning, über seinen devoten Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen, Düsseldorf, ihm gepetzt hatte, eine Email von Engelen und mir erhalten zu haben? „Braver“ Ive Jason Denning, „braver“ Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen, das hat tolle Pluspunkte beim Richter gegeben – und ein (im Falle Dennings) mittlerweile rechtskräftiges Urteil wegen Bandenbetrugs, obwohl es definitiv keine Bande gab und Denning nach menschlichem Ermessen gar nicht wusste, was überhaupt lief, demnach jedenfalls hätte freigesprochen werden müssen! Solche Rechtsanwälte wie Albrecht Holtzhausen sind es, die Richter wie Schmitt durch ihre extreme Arschkriecherei zu Unholden werden lassen, denen jeder Realitätsbezug fehlt: Selbst unschuldige Mandanten treiben sie in Richtung Geständnis, damit sie bloß des Richters liebes Kind sein können! Es ist zum Kotzen!
Na ja, Dummheit und Unterwürfigkeit müssen bestraft werden, so gesehen hat Denning seine Strafe durchaus verdient, doch für die übrigen Angeklagten sieht es nun besser aus: Der § 154 StGB ermöglicht die Einstellung von Anklagepunkten, wenn sie im Großen und Ganzen nichts an der Sache ändern, also nur aufhalten würden, lässt eine Einstellung aber nur zu Gunsten des Angeklagten zu. Das wiederum brachte Richter Schmitt, der nach mir vorliegender Zeugenaussage einem Untersuchungshäftling im Gefängnis sagte: „Wenn Sie Ihre Kinder aufwachsen sehen wollen, dann gestehen Sie!“, in seinem offenbar krankhaften Verfolgungseifer nicht über sein Herz – er, so wird ihm in einer Revisionsschrift vorgeworfen, habe den § 154 zu Ungunsten des Angeklagten und damit in unzulässiger Weise angewandt. Es ist unglaublich, was in dem Kontext aus zuverlässigen Quellen zu entnehmen ist – und es wird eines Tages vollständig darüber berichtet werden. Ich gehe davon aus, dass hier Rechtsbeugung vorliegt, zudem offensichtliche Manipulationen und Lügen aus dem Kreise des Landgerichts Essen, um das Anfertigen einer Revisionsbegründung zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Bemerkenswert: Das Landgericht Essen hat es immer noch nicht gewagt, die Strafakte samt der Revisionsanträge an den BGH weiterzuleiten (schriftliches Urteil lag am 19. 02. 2016 vor), offenbar traut Richter Schmitt sich nicht, möchte die Akte am liebsten für immer bei sich behalten (Stand: Freitag, 05.08. 2016).
Es wird – auch im Falle Lichtinghagen – zu wirklich außerordentlichen Veröffentlichungen kommen, und ich setze natürlich auf die Internetanarchisten, dass sie helfen werden, die Angst, die Willkürrichter schon jetzt vor uns haben, zu verstärken. Wer vor unseren Entlarvungen und Anklagen sicher sein will, hat eben nur eine Chance: Sauber zu bleiben.
Best regards
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Hat dies auf haluise rebloggt.
Hat dies auf Frank Engelen Familienwohl rebloggt.
und dann sprechen sie nicht mit uns. . . sie ordnen an. und bestrafen, wenn es nicht nach ihren Kopf geht.
Vor 3 Jahren Deine Erinnerungen anzeigen
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Rosel Zierd 2. September 2013 ·
… Ich habe ihm und auch dem Gericht stets gegenüber geäußert, dass ich keine Medikamente nehmen will und nun schreibt der vorherige RA D genau das Gegenteil als Begründung für sofortige Beschwerde. Ich habe bei der Verweigerung der beiden verordneten Medikamente Seroquel Prolong und Risperdal jeweils einen Antrag bei der Strafvollstreckungskammer bzw. dem Landgericht auf eine einstweilige Entscheidung gestellt, dass ich die Medikamente nicht mehr nehmen muss. Beide Eilanträge wurden bis heute nicht bearbeitet und nicht beschieden. Auch ein Nachfragen brachte keine Re-Aktion. Mit Freude habe ich deshalb gelesen, dass in einem analogen Fall bereits Erfolg hatten.
Wenn man nun also Niemandem zu einer Einnahme zwingen kann, dann ist es auch Unrecht, die Entlassung aus dem Maßregelvollzug von der Einnahme der Psychopharmaka abhängig zu machen, was genau in den in dem Beschluß der Strafvollstreckungskammer Mühlhausen AZ 10StVK 25/08 vom 22.3.1010 geschieht. Hier wäre also ein Ansatzpunkt.
Zudem hat mein Freund, ein Mit-Insasse beim Überlesen des Protokolls und Beschlusses schon 5 Ansatzpunkte gefunden, die so nicht stimmen und ein völlig falsches Bild ergeben. Er hat mich auch vor Weihnachten besucht und am 24.12. 09 mit mir telefoniert ohne dass er die Behauptung des ÖHK stützen würde, dass ich gerade am Heiligabend direkt nach dem Gottesdienst in eine Psychose gerauscht wäre und ich deshalb gefesselt und ins Koma gespritzt werden musste , damit die misshandelnde Ärztin Werneburg vor dem Amtsgericht Bad Salzungen behaupten kann, ich sei nicht verhandlungs- und vernehmungsfähig.
Denn meine Zeugenaussage wurde gebraucht für ein Fehlverhalten von Polizisten am 20.3.2005, was diese Psychiater selbst in Auftrag gegeben haben.
Mir wäre es wichtig, die Zwangsbehandlung vom 24.12.2009 und auch die vom Jahr zuvor vom 4.2. 09 als solche zu definieren und nicht als Notfall und medizinische Notwendigkeit stehen zu lassen und damit die Forcierung des Freiheitsentzugs zu begründen.
Mir fällt es emotional äußerst schwer, auf jede einzelne Lüge durch das ÖHK einzugehen, ich fühle mich zutiefst verletzt durch diese Verleumdungen.
Kurz gesagt, gab es keinen, wie auch immer gearteten Notfall, und die sogenannten Verhaltensauffälligkeiten sind schlicht und ergreifend die Wirkungen der verabreichten Notfallmedikation Ciatyl Z Acutphase, wenn sie überhaupt wahr sind. . . … Die Ladung des Anhörungstermins dieses Jahr erhielt ich 1 Woche vor Termin. Daraufhin beantragte ich Einsicht in das Gutachten der Klinik. Dieses Gutachten des ÖHK erhielt ich erst am Vortag, den 17.3.2010 um 15.00 Uhr – obwohl dies bereits seit Anfang Januar der Klinikvertretung vorlag. Ich habe daraufhin mehrfach Terminverschiebung beantragt, was wiederum nicht beachtet wurde. Auch vor Beginn der Anhörung noch einmal. Wie ist die Rechtslage dazu ? Kann ich Vorbereitungszeit verlangen oder Terminverschiebung ?
Der tiefen emotionalen Betroffenheit am Tod eines Menschen mitbeteiligt zu sein und dem Wunsch, dafür zu büßen ist mittlerweile eine Bedürftigkeit nach Wiederteilnahme an unserer Gesellschaft und normalen Leben erwachsen.
Sich schuldig zu fühlen ist das Eine, wirklich schuldig zu sein – etwas anderes.
Wie Ihnen meine Mutter bereits geschildert hat, habe ich gleich nach meiner Tat am 1.4.2005 Verantwortung dafür übernommen und mich wurmt sehr, immer noch als Bekloppter abgestempel zu sein und meinen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können. Jede Strafe muss doch irgendwie absehbar sein und kann nicht die Verpflichtung enthalten, sich selbst schaden zu müssen oder lebenslänglich ohne Freiheit, ohne Entscheidungsmöglichkeit über den eigenen Körper, Gesundheit, über tägliche Handlungen, über Lebenszeitgestaltung, über Gedanken zu sein.
Wie fällt die Strafe in analogen Fälle aus? Auf der Autobahn bei Siegen hat ein Testfahrer von Mercedes 2003 einen Menschen tot gefahren und 1 Jahr Strafe bekommen. Bei jedem Verkehrsunfall ist mindestens ein Fahrer schuldig – Weil ich vordem in der Psychiatrie mit gehirnzerstörenden Drogen abgefüllt worden bin – muss ich mich mein Leben lang abfüllen lassen ?
Mir werden vom ÖHK immer wieder gefährdende Gedanken prognostiziert – ist das wahr ? können Psychiater Gedanken lesen ?
Können Psychiater die Zukunft vorhersagen ?
Sind Gedanken strafbar – falls die Unterstellungen der Psychiater tatsächlich stimmen würden ?
Ich verweigere die Medikamente vom ersten Tag in der Psychiatrie an und vom ersten Tag an werde ich gewaltsam gefesselt und zwangsgespritzt und durch Drohungen genötigt.
Seit ich die Medikamente in der Forensik Mühlhausen offen verweigere , bin ich in einer Zelle mit ständiger Kameraüberwachung – dadurch ist meine Privatsphäre gleich Null.
Außer der Arbeitstherapie bei einfachster subtiler Arbeit findet nichts statt. Vor dem 4.2.09 – auf Station II hatten wir diese Psychoedikation, bei der wir Inhalte der Psychopharmaka-Industrie-Marketing mit dem Stationspsychologen Herr Berger besprechen mussten.
Die damaligen Gespräche endeten meist in einer lautstarken Auseinandersetzung – einmal behauptete dieser Herr Berger sogar, ich wäre gefährlich, Eine Therapie oder Hilfe habe ich nicht erlebt. Über den Unfall vom 1.4.2005 wurde nie gesprochen und schon gar nicht über die Psychiatrie-Aufenthalte davor.
Ich möchte dies endgültig abschließen – 5 Jahre Freiheitsentzug unter extremen Bedingungen sind bestimmt genug. Wie lange sieht der Gesetzgeber als Höchststrafe für fahrlässige Tötung vor ? Wann beginnt die Wiedereingliederung ? Ich werde ständig am Fernstudium Abitur gehindert – kann aber meinen Beruf (Forstwirt) nie wieder ausführen: Es ist nicht mal ansatzweise von einem Leben äußerhalb der Forensik die Rede oder geplant oder überlegt worden. Das widerspricht mit Sicherheit dem Strafgesetzbuch und dem Sinn und Zwekc des Maßregelvollzugs.
Bei jeder Zwangsmisshandlung verschwinden alle meine Sachen – sie werden angeblich im Keller weggeschlossen und ich muss danach einen Antrag auf den anderen stellen, um meine Sachen stückchenweise wieder zu bekommen. Das fängt bei Kleidung an über Brief-Schreibzeug bis zur Gitarre und meinen Schulunterlagen. Wieso hat das ÖHK behauptet – ich hätte Kleidung verschenkt ? Ich habe keine Kleidung verschenkt – soviel habe ich gar nicht – also sind sie aus dem Keller verschwunden.
Mir wird keine Zwangsbehandlung angedroht, sie wird mir ohne Vorankündigung vollzogen. Da wird nicht etwa mit dem Patienten gesprochen – sondern ich wurde am Nachmittag von der Pflegerin Astrid in meine Zelle geschickt – in der Nacht erschienen dann wahrscheinlich alle Pfleger der Forensik und ich wurde mit körperlicher Gewalt ans Bett gefesselt, dann wurde ich von einem unbekanntem weißbekittelten Menschen gespritzt.
warum – geht mich nichts an – da ich nicht über Sprachfähigkeit verfüge, über Ohren zum Hören- spricht niemand mit mir – keine Begründung, keine Aufklärung, keine Information – und unter den Spritzen gibt es nur Angst – Bilder – keine reellen Gedanken – der Körper tut weh – er gehorcht dem Willen nicht – man kann nichts mehr – nichts – das Licht tut weh – Geräusche tun weh, sterben – damit das aufhört und nicht immer wieder nochmal gespritzt wird – verspricht man alles – man ist mit allem einverstanden – nur aufhören mit diesen Spritzen – und diesem Zustand.
Es ist eine absolute Ausgeliefertheit dieser psychaitrischen Übergewalt – die Angst macht und noch mehr Angst.
Ich gerade in Panik wenn meine Zelle zugeschlossen wird,
ich gerade in Panik, wenn eine Gruppe Pfleger auf mich zukommen,
ich habe Angst vor der Willkür und Unberechenbarkeit und Unvorhersehbarkeit der Psychiater.
Ich habe Angst vor der Nacht und vor dem Morgen,
davor einzuschlafen – sie könnten mich in diesem hilflosen Zustand wieder fesseln und zwangsspritzen – unter ständiger Kameraüberwachung –
sie dürfen nicht merken dass ich nicht schlafen kann – also darf ich mich nicht bewegen – viele Stunden der Nacht. das schlaucht –
zusätzlich zu der Wirkung der Psychopharmka und den körperlichen Auswirkungen.
Damit ich doch mal schlafen kann, versuche ich mir einzureden, dass diese Zwangsbehandlung jetzt nicht stattfinden kann . . . diese Sicherheit ist keine. . .
Dem Patienten in einer Psychiatrie wird mit der Diagnose jegliches MenschSein abgesprochen – das einzige was er noch sein darf ist: krank sein. Dagegen wehre ich mich – Vorher habe ich mich nicht mit Menschenrechten oder Psychiatrie beschäftigt – wenn überhaupt waren mir Menschenrechtsverletzungen nur über die Presse in China z.b. ein Begriff – was mich auch nicht weiter zu betreffen schien.
Nun bin ich selbst Teil dieser großen Thematik und ich bin selbst davon zutiefst getroffen und kenne die Wahrheit hinter den Kulissen.
Ich habe über meine Mutter 2 Ausdrucke aus dem Internet vor mir liegen – Es freut mich sehr, wenn ich dort lese, dass auch das UN Hochkommissaritat für Menschenrechte schreibt, dass die forensische Psychiatrie illegal ist.
Für das erlebte Gefühl von Unrecht und Unmenschlichkeit finde ich nun langsam eine Angriffs- und Ausdrucksmöglichkeit, was mir ermöglicht, wieder Atem zu holen und Kraft zu schöpfen. Es ist als erstes wichtig, einen wirksamen Schutz vor einer erneuten Zwangsmisshandlung zu erwirken.
Dann will und muss ich hier raus. das ist kein Leben – hier wird Jeder gebrochen und zum sabberndem Kleinkind therapiert oder zum Zombi.
Bitte helfen Sie mir Holger Zierd.
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