Ladies and Gentlemen,
stellen Sie sich bitte folgendes vor: Ein böser Nachbar fällt Ihren Apfelbaum ohne Ihre Einwilligung, weil ihn im Herbst die Wespen stören. Juristisch ist der Baum eine Sache –
also macht Ihr Nachbar sich jedenfalls der Sachbeschädigung schuldig. Zum Glück haben Sie einen unwiderlegbaren Beweis: Automatisch wurde ein Video aufgenommen, außerdem haben zeugen den Vorfall beobachtet. Sie erstatten also Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen Ihren Nachbarn. Einen Monat später erhalten Sie einen Brief von der Staatsanwaltschaft, in dem dann steht: „Ihre Strafanzeige wegen Körperverletzung habe ich eingestellt, weil ich keinen Rechtsgrund für Ermittlungen sehe.“ Dann werden Sie sich fragen, ob der Staatsanwalt noch richtig im Kopf sei, denn schließlich hatten Sie ja gar nicht wegen Körperverletzung, sondern wegen Sachbeschädigung angezeigt, und zwar unter Umständen, unter denen an der von Ihrem Nachbarn begangenen Sachbeschädigung gar nicht zu zweifeln war!
Unmöglich? Keineswegs. Mit solchen Tricks arbeitet die Staatsanwaltschaft Essen, um…
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