Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht, abgekürzt BVerfG, ist ein Element des 3-Klassen-BRD-Rechtssystems und wacht angeblich über die Verfassungsmäßigkeit des Handelns justizieller (Gerichte, sog. „ordentliche Gerichtsbarkeit) und sonstiger staatlicher Behörden. Es hat neben dem zahlreichen Abweisen materiell berechtigter und unberechtigter Beschwerden die Funktion, durch „Sonntagsentscheidungen“, die dann auch an die große öffentliche Glocke gehängt werden, den falschen Eindruck einer letztlich rechtsstaatlichen Justiz zu erzeugen. Seit 1993 (Regierung Kohl / Kinkel, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger) kann das BVerfG Eingaben OHNE ANGABE VON GRÜNDEN abweisen, was es vornehmlich dann tut, wenn es um Beschwerden gegen mannigfache und schlimmste Verfassungsverletzungen durch die sog. „ordentliche Gerichtsbarkeit“ geht, d.h. in Fällen, in denen man abweisen will, es aber nicht sauber / vorzeigbar begründen kann.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der satano-faschistische, lediglich pseudodemokratische und pseudorechtsstaatliche deutsche BRD-Staat zerstört und ein tatsächlich demokratischer und rechtsstaatlicher deutscher Staat zum Wohle des deutschen Volkes an seiner Stelle aufgebaut werden muss..Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS.