Strafanzeige wg. versuchten Mordes gegen Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann, Amtsgericht Lübbecke

Gabi Baaske

Sonnenwinkel 6

32361 Pr.-Oldendorf

An den Landesjustizminister des Landes NRW

vorab per FAX an: +49 211 8792-456

Peter Biesenbach, CDU

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

20.06.2021

Strafanzeige gegen den Amtsgerichtsdirektor Richter Thomas Beimann am AG Lübbecke

wegen versuchten Mordes in mittelbarer Täterschaft

Seien Sie gegrüßt, Peter Biesenbach,

hiermit erstatte ich Strafanzeige wegen versuchten Mordes in mittelbarer Täterschaft gegen den Amtsgerichtsdirektor Richter Thomas Beimann, AG Lübbecke, und zwar durch folgende Handlung:

Davon ausgehend, dass ich durch Kenntnis des Inhalts eines Gutachtens der Dr. Melanie Thole-Bachg zu Suizid oder um meine Kinder erweiterten Suizid neigen würde, siehe Anlagen 01 und 02,

sorgte er dafür, dass mir meine beiden jüngsten Töchter, damals 9 und 4 Jahre alt, in einer überraschenden Art und Weise genommen wurde, siehe ebenda, die mich schockieren und damit – aus Sicht des Richters Beimann – die Gefahr eines Suizids maximieren musste, siehe Anlage 04.

Zwar kann eine überraschende Wegnahme von Kindern nach § 1666 BGB angezeigt sein, doch wenn der Richter davon ausgeht, dass dies mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit zum Suizid einer Mutter führen werde, dann nimmt er einen durch sein Handeln kausal verursachten Selbstmord der Mutter jedenfalls billigend inkauf, wenn er keine Maßnahmen zum Schutz der Mutter ergreift, wie es beispielsweise in einem von Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi der Kanzlei Bemeroder, Wülfeler Straße 11 in 30539 Hannover dargestellten Fall geschehen ist (Anlage 03).

Dass Amtgsgerichtsdirektor von einer beträchtlichen Wahrscheinlichkeit dafür ausging, dass eine Verzweiflungstat Folge der Wegnahme meiner Kinder sein werde, wird bereits dadurch belegt, dass mir die Kinder, die bis dahin in meiner Obhut aufgewachsen waren, überraschend entzogen, damit auch stark traumatisiert wurden und ich fast drei Monate lang nicht einmal einen wie auch immer gearteten Kontakt zu ihnen herstellen konnte. Ein solch schwerwiegender Eingriff in Eltern- und Kinderechte ist nicht zulässig, wenn man andernfalls nicht von einer beträchtlichen Wahrscheinlichkeit für eine Verzweiflungstat ausgeht, was Amtsgerichtsdirektor Beimann demnach auch tat.

Die Sicherstellung, dass es meinerseits nicht zu einem Suizid kommen könnte, wäre ihm mit einem fünfminütigen Anruf bei der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Gesundheitsamt möglich gewesen, so dass man davon ausgehen muss, dass er einen kausal von ihm verursachten Selbstmord meinerseits sogar wollte.

Vermutetes Motiv: Bestechung durch den neureichen Kindesvater, womöglich organisiert durch den Rechtsanwalt Dr. Ralf Leiner, um über die Jahre geschätzte 600.000 Euro an Unterhaltszahlungen zu sparen und den Kindern den Rückweg zur Mutter endgültig abzuschneiden.

Dass ich erst jetzt Strafanzeige erstatte, liegt daran, dass mir die juristische Würdigung des Handelns, das Amtsgerichtsdirektor Beimann bot, bis vor kurzem nicht wirklich klar war.

Gezeichnet:

Anlage 01: Beschluss AG-Lübbecke, 11 F 42/14 vom 02.05.2014, 3 Seiten

Anlage 02: Beschluss AG-Lübbecke, 11 F 86/12 vom 15.05.2014, 4 Seiten

Anlage 03: Screenshot (1 Seite ) aus der Web-Seite:

https://www.sorgerecht-blog.de/blog/posts/familienpsychologisches-gutachten-sorgerecht-umgangsrecht-verfahrensbeistand-wechselmodell/

Anlage 04: Eidesstattliche Versicherung Gabi Baaske

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