Wie jemand zum Opfer krimineller bayerischer Polizei und Justiz werden kann, hat Bürgermeister Albert Müller, Scheyern, erfahren müssen, als er etwas Ungehöriges getan hatte: Frauen heimlich unter dem Rock fotografiert, auf einer Rolltreppe von unten.
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Dabei ist es tatsächlich absolut klar, dass das Verhalten des Bürgermeisters den Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllte, wie seine Rechtsanwältin Regina Rick, München, kurz, knapp und zutreffend erläutert:
Das entspricht auch dem, was der Münchner Rechtsanwalt Stephens in einem Aufsatz erklärte, er ist Experte für das Sexualstrafrecht und das Strafrecht:
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Demgegenüber behauptet Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, wenn er kein Vollidiot sein sollte, dann wider besseres Wissen, was bei einmaligem Tun keine Beleidigung sei, werde durch Mehrfaches Tun bezogen auf verschiedene Personen doch zur Beleidigung:
herrgott, wie sperre ich diesen Blog. „Spenden für die Ukraine“…ups, in wessen Taschen, hallo? Und so weiter und so fort. Seich.
Wie melde ich mich hier ab? Typisch für Kabale- Blöglein, so wie you tube, rinn kömmste geschmiert, raus musste suchen 17 Stunden. Also, bitte, wie melde ich mich hier ab. Dank für Antwort.
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