Frank Engelen kämpft für Kindes- und Familienwohl: Der Fall der Firma Perspektive GmbH, an der Molkerei 24 in 46284 Dosten

Da der Fall Mostafa Bayyoud mich zukünftig keinerlei Ressourcen mehr kosten wird, eine Erklärung dazu folgt morgen, werde ich in der nächsten Zeit Unterstützungsarbeiten für Dipl.-Ing. Frank  Engelen leisten, der menschenverachtenden und Menschenrechte verletzenden perversen Praktiken in der deutschen Familien-„Fürsorge“ entgegentritt.

Im Folgenden ein Fall, in dem Frank Engelen sich dafür einsetzt, dass ein Säugling bei seiner Mutter bleiben darf, die ihn liebt und ihm mehr geben kann als irgendjemand anderes:

 

Der Sachverhalt als PDF-Datei:    150408_Vormund_Katrin_Terwiel_Antrag_auf_Auskehrung_des_Kindergeldes. etc.

zugehörige Dokumente:

150407_Inobhutnahmebscheinigung_Strafantrag

Inobhutnahmebescheinigung_Fabian-Lukas_Klose

 

 

 

F A M I L I E N W O H L
Zum Wohle der Familie
Vater + Mutter + Kind = Familie
Vater + Kind ≠ Familie
Mutter + Kind ≠ Familie
Vater + Mutter ≠ Familie
Pflegepersonal + Kind ≠ Familie
Beratung und Unterstützung
In Kooperation mit den Jugendämtern
Frau
Amtsvormund Kathrin Terwiel
Sonnenwall 73-75
Tel.:
Fax.:
02 03 / 283 – 24 64
02 03 / 283 – 64 20
E-Mail: K.Terwiel@stadt-Duisburg.de
47051 Duisburg
08. April 2015
Amts-, Vormundschaft Fabian Lukas Klose, geb. 25.02.2015
Abwendung einer Kindeswohlgefährdung in Form der Untätigkeit der etwaig
juristischer Verantwortlichen gem. § 1666 BGB Abs. 2 BGB
Sehr geehrte Frau Terwiel,
ausweislich des beigefügten Elterntestaments, der Vorsorgeerklärung,- Vollmacht der
Katharina Klose vom 30.03.2015 kontaktiere ich Sie als vorübergehender Vormund meines
Mündels Fabian Lukas Klose und fordere Sie höflichst zum gesundheitlichen und
wirtschaftlichen Wohl des Kindes, also im gemeinsamen Interesse zur Kooperation auf.
Wie auch sicherlich Sie wissen, habe ich mein Mündel samt seiner Mutter am 01. April 2015
aus ihrer Gefangenschaft in dem, als „Mutter-Kind-Heim“ der Firma Perspektive GmbH, an
der Molkerei 24 in 46284 Dosten getarnten Gefängnis befreit.
Seit ihrer Befreiung aus einer Art modernen Sklaverei, in welcher Menschen ihrer Freiheit
beraubt werden, damit andere, satanisch oder satanistisch, d.h. unmenschlich veranlagte
Personen sich am Schicksal, bzw. am Leid von Menschen finanziell bereichern und ggf.
auch psychosexuell oder in anderer passiver oder aktiver Form mit dem Leid der gequälten
Menschen befriedigen können, geht es Mutter und Kind sehr gut.
Wie Sie sicherlich der Inobhutnahme-Bescheinigung bereits entnommen haben, schlafen
nunmehr, da sie in unmittelbarer Nähe zueinander schlafen können, Mutter als auch Kind
erholsam tief und fest und wachen lediglich auf, wenn menschliche Bedürfnisse dieses
induzieren.
Lediglich der Zustand „auf der Flucht vor den Peinigern“, d.h. den Verursachern der
induzierten Familienzerstörung mit einhergehender Kindeswohlgefährdung durch Trennung
der Kinder von der Familie und weiteren Bezugspersonen und der Trennung von Mutter und
Kind mindestens während der Nacht und den einhergehenden Bindungsabbrüchen, bzw.
dem Leid auf Seite des Babys, wenn es vermeidbar lange Zeiträume ohne den Schutz und
die Fürsorge der Mutter auskommen musste und auf Gedeih und Verderb, der Willkür des, in
der Firma „Perspektive GmbH“ beschäftigten Personals ausgeliefert war, wann sie endlich
die Mutter wecken, welche zwei bis drei Stockwerke, in unerreichbarer Ferne zum Baby
schlafen musste, stellt eine enorme Belastung für Mutter und Kind dar, welche unverzüglich
abzustellen ist.2
Die Tatsache, dass im „Mutter-Kind-Gefängnis“ der Firma Perspektive GmbH von den
Kinder- und Menschenhändlern sehr schnell ein Steckbrief mit meinem Konterfei und
meinem Namen ausgehängt wurde, legt die Vermutung nahe, dass auch Sie, sehr geehrte
Frau Terwiel, wissen, wen Sie zum Wohle der Kinder kontaktieren könnten, bzw. müssten,
um Ihre Pflichten nach §§ 55 ff. SGB VIII und den entsprechenden gesetzlichen, im BGB
definierten Grundlagen zu erfüllen.
Leider blieb bis heute eine Kontaktaufnahme Ihrerseits zum gesundheitlichen sowie
wirtschaftlichen Schaden Ihres angeblichen, d.h. etwaigen Mündels aus.
Bevor wir uns also über Kompetenzen unterhalten und klären, wer aus rechtlicher Sicht die
Verantwortung für Mutter und Kind trägt, ist zu eruieren, wer dazu überhaupt befugt ist.
Meine Position ist durch Vorlage der Vorsorgevollmacht der Mutter gem. § 1776 BGB klar
und eindeutig.
Um einschätzen zu können, ob Sie rechtlich befugt sind, für ihr behauptetes Mündel und
etwaig auch deren Mutter zu sorgen, bzw. dem Gesetze nach dazu verpflichtet wären,
fordere ich Sie höflichst auf, folgende Dokumente vorzulegen:
1) Die Bestallungsurkunde Ihres Dienstherren nach § 55 Abs. 2 SGB VIII.
2) Die Mitteilung Ihres Dienstherrn über den Eintritt einer Vormundschaft an das
Familiengericht gem. 57 SGB VIII.
3) Den Nachweis über die Anhörung des Kindes, bzw. stellvertretend seiner Mutter oder
deren Sorgeberechtigten Eltern zur Auswahl des Beamten oder Angestellten des
Jugendamtes (§ 56 Abs. 2 SGB VIII). Gemäß der genannten Gesetzesgrundlage
wäre diese Anhörung selbst bei der ausnahmsweisen unterbliebenen Anhörung vor
der Übertragung der Pflichten der elterlichen Sorge für das Mündel, unverzüglich
nachzuholen. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Vollmachtgeberin,
also die Mutter meines Mündels, berichtete, dass Sie während der gesamten Zweit
ihrer „Inhaftierung“ im „Mutter-Kind-Gefängnis“ keinen Kontakt zur Mutter oder Kind
gesucht hätten.
Das Ergebnis meiner, durch andere Amtspersonen wie Herrn Holger Pethkle, Herrn Pojana,
Frau Niggemann-Ropertz, Frau Gauss, Frau Goldschmidt, Frau Falcone und etwaig Weitere,
durch Ihr Verhalten oder Nicht-zurück-Melden erheblich erschwerten Ermittlungen, ist, dass
Sie die Pflichten als Vormund über mein Mündel, das Neugeborene Kind Fabian Lukas Klose
übertragen bekommen haben sollen.
Bestätigt wurden diese Ermittlungsergebnisse am gestrigen Dienstag, 07.04.2015 von
meiner Vollmachtgeberin, Frau Katharina Klose, welche über einen Anruf Ihrerseits und dem
Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter ihrer Mailbox mit dem plötzlichen
Wunsch des persönlichen Kennenlernens berichtete sowie durch eine Ihrer 16 Kolleginnen
und Kollegen, der Frau Nicole Mock.
Ihrer Kollegin Mock habe ich übrigens meine Kontaktdaten mit der Bitte um Weitergabe an
Sie und unverzüglicher Kontaktaufnahme zur Klärung der Zuständigkeiten und
Verantwortungen hinterlassen.
Für den Fall, dass die Übertragung der Vormundschaft auf Sie ordnungsgemäß, d.h. gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen erfolgte, will ich Sie im Namen meiner Vollmachtgeberin
und zum Wohle meines, bzw. des gemeinsamen Mündels auffordern, folgende Schritte zu
unternehmen, bzw. den Nachweis etwaig bereits erfüllter vormundschaftlicher Pflichten zu
erbringen. Als Begründung für diese Aufforderung an Sie und zur Erklärung, warum ich
selber, als benannter Vormund nicht diesen Pflichten nachkomme, benenne ich Ihnen, dass
die, gegenüber meiner Vollmachtgeberin zur Leistung verpflichteten Ämter und Behörden
Beratungsstelle
F a m i l i e n w o h l
Moerser Str. 284
47228 Duisburg
Bankverbindung: Commerzbank
Tel.: 020 65 / 899 762
Fax: 020 65 / 899 763
Frank Engelen
e-mail:
Info@Familienwohl.de
Notfalltelefon: 0157 544 79 537
IBAN: DE25 3508 0070 0202 2254 00
BIC: DRESDEFF3503
aus nicht erklärbaren Gründen die erteilte Vorsorgevollmacht der Katharina Klose nicht
anerkennen:
1) Auskehrung des Kindergeldes für Fabian Lukas Klose ab dem Tag seiner Geburt,
25.02.2015, rechnerisch inkl. Der Leistung für den Monat April also 3 x 184 € = 525 €.
2) Auskehrung des Elterngeldes ab dem Tag der Geburt des Kindes Fabian Lukas
Klose, 25.02.2015.
3) Auskehrung der Anmeldebestätigung- Bescheinigung Ihres Mündels als juristische
Person (Personenstandserklärung).
4) Auskehrung der Geburtsurkunde Ihres Mündels Fabian Lukas Klose und des etwaig
vorhandenen Familienstammbuches der Familie Katharina Klose.
5) Nachweis über Ihre Amtstätigkeiten gem. § 52a SGB VIII oder im Falle der
Unterlassung dieser Pflichten auf Grund nicht gesehener Amtspflichten, den
Nachweis darüber, was Sie als etwaiger Inhaber der vollen elterlichen Sorge für das
Mündel Fabian Lukas Klose veranlasst haben, damit „das Jugendamt“, also die
Fallverantwortliche Frau Falcone im Rahmen ihrer Pflichten nach § 52a SGB VIII
getan und veranlasst hat. An dieser Stelle sei nochmals benannt, bzw. betont, dass
Strafanträge gegen Frau Falcone in Bezug auf Straftaten nach §§ 239, 239a und
239b StGB gestellt wurden. Es ist also eher nicht zu erwarten, dass eine Person, die
sich nach hiesiger Meinung des Kinder- und Menschenhandels strafbar gemacht hat,
auf der anderen Seite um seine ordinären Pflichten als Sacharbeiter im Allgemeinen
Sozialen Dienst des Jugendamtes erfüllt haben könnte.
6) Auskehrung des U-Heftes und des Impfausweises Ihres etwaigen Mündels sowie
Auskehrung der Krankenversichertenkarte Ihres etwaigen Mündels, damit die
sorgeverpflichtete Mutter pflichtgemäß ihr Kind den U-Untersuchungen und etwaig
notwendig werdenden medizinischen Behandlungen zuführen kann.
Etwaige weitere Aufgaben, die in Ihrem Verantwortungsbereich als Vormund des Kindes
liegen könnten, werden wir in dem, von mir gewünschten, hilfsweise zum Wohle des Kindes
(Mündels), bzw. der gesamten Familie Klose beantragten Kooperationstermin, besprechen.
Auf ausdrücklichen Wunsch meiner Vollmacht- und Auftraggeberin Frau Katharina Klose,
welcher durch Ihre Amtskollegin vom ASD Duisburg Rheinhausen Frau GAUSS am 02. April
2015 in erheblicher Form nachgestellt wurde (Organisation und Leitung eines
Polizeieinsatzes mit rechtswidrigem Eindringen in die Wohnung der Unbeteiligten Familie
Denise Kempken, von welcher Frau Klose über mich Kenntnis erlangte – vgl. auch
„Verfolgung Unschuldiger und die Methoden der GESTAPO, der „SS“ und anderer NAZIS,
sowie der STASI) wird der Ersttermin zur angestrebten Kooperation mit Ihnen, zunächst
ohne persönliche Anwesenheit der besorgten Mutter erfolgen.
Über eine telefonische Teilnahme kann verhandelt werden.
In der Hoffnung, zum Wohle des Kindes Fabian Lukas Klose und der Familie Katharina
Klose auf eine kurzfristige Antwort, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Frank Engelen
Erster Vorsitzender des Vereins und
Leiter der Beratungsstelle
FAMILIENWOHL
-Hier bist Du Mensch-
Anlage: „Elterntestament“, Vorsorgeerklärung der K. Klose gem. § 1776 BGB
Beratungsstelle
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Fax: 020 65 / 899 763
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Sozialer Bürgerdienst in Duisburg: Anlaufstelle für alle, die vom Staat nicht verstanden werden!

Wenn es dicke kommt, dann oft an allen Fronten. Hat man Ärger mit dem einen Amt, dann oft auch bald mit einem anderen, ist der Arbeitsplatz erst einmal futsch, dann kommen die Probleme langsam, aber sicher gebündelt und so weiter. Für solche Fälle hat nun Dipl.-Ing. Frank Engelen Duisburg, ein Unternehmen ins Leben gerufen, dass genau dort weiterhelfen soll, wo es scheinbar nicht mehr weiter geht, und das zu Konditionen, die er als sozial bezeichnet.  Neben der reinen Beratung bietet sein Unternehmen auch handfeste Hilfen, so z.B. bei Umzügen:

Umzugsdienst-mit_sozialen Preisen_Duisburg_Dipl-Ing-Frank-Engelen

Preise-Umzugsdienst_Dipl-Ing-Frank-Engelen_Duisburg

Umzuege_Duisburg_zu-sozialen-Preisen_Dipl-Ing-Frank-Engelenaber auch bei Wohnungsauflösungen, Entrümpelungen usw.

und bei der Arbeitsbeschaffung und beruflichen Zukunftsplanung:

Jobvermittlung_und_Zukunftsplanung_

Am besten, ich lasse ihn selbst zu Wort kommen, und sie rufen ihn einfach unverbindlich an, wenn Sie etwas erledigt haben wollen, bei dem er Ihnen womöglich helfen könnte. Seine Telefonnummern usw. finden Sie am Ende seines Schreibens:

 

B Ü R G E R D I E N S T
Partner der und Mittler zwischen Jobcenter, ARGE und Kunden
Dienstleistungen aller Art
fair – kompetent –  zuverlässig
unser Angebot:
Sozialberatung
Beschreibung:
Bürgerdienst ist bürgernah, bürgerorientiert und immer füreinander da.

Unsere Mitarbeiter verstehen sich als Dienstleister der Mitmenschen und gehen entsprechend
menschlich mit unseren Kooperationspartnern um.

Wie dem Briefkopf zu entnehmen ist, verstehen wir neben unseren Privatkunden auch die Mitarbeiter in
Jobcentern und bei der ARGE als unsere Kooperationspartner, weil ohne ihre Unterstützung,
Menschlichkeit und wohlwollende Arbeit keine bürgerorientierten Dienstleistungen möglich wären.
Beratungsleistung / Beratungserfolge
Kürzlich führte der BÜRGERDIENST den Umzug für einen jungen Vater durch, der sich von seiner
Ehefrau getrennt hat. Es bestand und besteht Einvernehmlichkeit zwischen beiden Eltern.

Beide Eltern sind Kunde beim Jobcenter. Der Vater baut gerade ein kleines Unternehmen auf, um den
staatlichen Sozialleistungen bald den Rücken kehren zu können.

Die Mutter wurde schon vom Jugendamt „betreut“. Ihr wurde angeraten, dass der Vater seine Vaterschaft für die jüngste der drei Töchter abgebe ! Abgesehen davon, dass dieses UNMÖGLICH ist und vom Gesetze her illegal wäre, hat das Jugendamt damit werben wollen, der Mutter sodann Unterhaltsvorschuss leisten zu können.
Schulden, die der Vater sodann aufbauen würde !!!

WO indes die Kinder in der 43 m2 kleinen Wohnung des Vaters schlafen, wohnen und vom Vater betreut
werden sollen, bedachten weder die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes noch des Jobcenters.
Das Vorenthalten der gesetzlichen Informationen hatte sehr wahrscheinlich seine Begründung in der
Überlastung der jeweiligen Mitarbeiterinnen und der Tatsache, dass weder Vater noch Mutter explizite
Fragen an die Amtsfrauen gestellt hatten.

Ein Missstand, den viele Sachbearbeiterinnen in Jugend- und Sozialamt sowie dem Jobcenter und auch
der ARGE beklagen. Viele Eltern und andere Leistungsberechtigten finden nicht die Zeit, sich autark an Hand der vorhandenen und in den Ämtern ausliegenden Infobroschüren zu informieren, um gezielte Fragen stellen
zu können.

Die Sachbearbeiter haben wiederum keine Zeit, den Leistungsberechtigten sämtliche Fragen über deren
etwaige Kenntnisse zu deren Rechten zu stellen.

Ein Teufelskreis, den die Fachberater der gemeinnützigen und gemeinschaftlichen Organisationen
FAMILIENWOHL und BÜRGERDIENST in ihrer täglichen Arbeit gerne durchbrechen.

Ergebnisse:
Vater
1) Der Vater wird in Kürze im Jobcenter vorstellig, um nach einer neuen Mietbescheinigung für
eine 95 m2 großen Wohnung incl. drei Schlafzimmern für seine Kinder zu fragen.
2) Dann wird er eine geeignete Wohnung suchen, die Bescheinigung vom Vermieter ausfüllen
lassen und dem JC zur Genehmigung vorlegen.
3) Dann wird er den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Die zuvor erhaltenen 92
Euro waren sogar zu wenig, um einen Kleintransporter auszuleihen und den potentiellen
Freunden ein Essen für deren ehrenamtliche Unterstützung beim Umzug anzubieten.
4) Die freundliche Mitarbeiterin des Jobcenters wird den Vater bitten, zwei bis drei Angebote von
Umzugsfirmen einzuholen. Also vom BÜRGERDIENST und zwei weiteren Anbietern. So bleiben
der Wettbewerb und die Chancengleichheit gewahrt.
5) Da die Kinder auch in der Obhut des Vaters Betten, Schränke, Schreibtische und dergleichen
benötigen, muss der Vater einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
6) Sodann auch selbstverständlich den Antrag auf den Alleinerziehenden-Zuschlag, da auch er
seine Kinder ohne jedwede Barunterhaltsleistungen seiner, in Trennung lebenden Ehefrau,
während der 50 %igen Betreuungszeit alleine versorgen muss.

Mutter
1) Die Mutter wird im nächsten Telefonat oder besser schriftlich, die Jugendamtsmitarbeiterin nach
einer objektiven Bedarfsermittlung für die bereits angedachte „Familienhilfe“ bitten.
2) Bei allen Amts- und weiteren Wegen wird sie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz
achten und jedwede Schweigepflichtentbindungen vermeiden.
3) VOR der, vom Jobcenter gewünschten oder geforderten Ummeldung an der neuen Wohnadresse
wird auch sie drei Angebote für den, vom JC veranlassten Umzug, einholen und zur
Genehmigung einreichen.

Beide Eltern
1) Die Eltern werden im besten Interesse ihrer Kinder UND der Gesellschaft als Sozial- und
Solidargemeinschaft ihre, auf Veranlassung des Jugendamtes an einer „Förderschule“
eingeschulten Kinder, welche dort mit erstklassigen Noten „nur Einser“ oder im Zweier- bis
Viererbereich abschneiden, an einer ordentlichen Gesamtschule anmelden, um ihnen den
ordentlichen Schulabschluss bis hin zum Abitur zu ermöglichen.
2) Bei jedweden Fragen bezüglich der Entwicklung und Gesundheit und in schulischen sowie
beruflichen Angelegenheiten werden die Eltern den Familienberater der Beratungsstelle
FAMILIENWOHL kontaktieren

Es war schön und ein tolles Gefühl, der gesamten Familie während der Arbeit und so ganz nebenbei,
fast beim jedem Tragen eines Kartons oder Möbelstückes, eine weitere wertvolle Information mitzuteilen.
Ganz besonders der Blick der elf- oder zwölfjährigen Tochter bei der Information, dass sie bald auch in
der Wohnung des Vaters ein eigenes Zimmer haben und zusammen mit ihren Geschwistern bei ihrem
Vater schlafen kann, traf ins Herz.

Neben den vielfältigen täglichen Beratungserfolgen zum Wohle der Familien war dieses Beispiel derart
prägnant und tiefgehend, dass wir uns die Zeit genommen haben, dieses zu dokumentieren.
Wenn auch Sie Bedarf an Beratung in familiären oder sozialen Angelegenheiten haben oder auch nur
die Begleitung zu Ämtern und Behörden oder auch zu Ärzten, Kinderärzten und Krankenhäusernwünschen, sind Sie bei uns goldrichtig.
Herzlichst

Frank Engelen
B Ü R G E R D I E N S T
Im Dienst des Bürgers und
für eine zufriedene Gesellschaft und lebenswerte Zukunft
BÜRGERDIENST
Moerser Str. 284
47228 Duisburg
Bankverbindung: Commerzbank
Tel.: 020 65 / 899 762
Fax: 020 65 / 899 763
Frank Engelen
e-mail: Buergerdienst@Gmx.de
Mobil: 0157 544 79 537
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BIC: DRESDEFF350

Zum Inquisitionsverfahren der Richterin Margrit Lichtinghagen gegen Mostafa Bayyoud / Jörg Heinrichs, AG Essen, Alfred Doliwa, JVA Essen

Ladies and Gentlemen! (warum nicht: „Sehr geehrte Damen und Herren!“ ? – Weil es keine Herren gibt und weil es total verkehrt ist, den Mann über die Frau und gar auf eine Stufe mit einem Gott („Herr“ ist auch ein Synonym für den Christengott) zu stellen! Oder würden Sie zu einer Frau „Herrin“ sagen????)

Was bisher am AG Essen im Inquisitionsverfahren (anders kann man es nicht treffend sagen) zur justiziellen Hinrichtung (auch das kann man treffend nicht anders sagen) des Mostafa Bayyoud läuft, treibt in jedem gefühlsgesunden Menschen den Ekel hoch und bringt ihn zum Überschäumen.

Heute werden noch einige Veröffentlichungen folgen, die von Dipl.-Ing. Frank Engelen an den AG-Direktor als Anlage gefaxte Strafanzeige gegen Margrit Lichtinghagen bedarf noch einer kleinen Ergänzung, bevor ich sie mehrfach per FAX versende und dann auch im aktuellen Wortlaut ins Netz stelle.

Unterhalb meiner neuesten künstlerischen Gestaltung finden Sie die tatsächlich sehr lesenswerte Beschwerde des Dipl.-Ing. Frank Engelen an den Essener Amtsgerichtspräsidenten Jörg Heinrichs.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

margrit-lichtinghagen_amtsgericht-essen_richterin-margrit-lichtinghagen-joerg-heinrichs-amtsgerichtspraesident

frank engelen
Moerser Straße 284
Dipl.-Ing.
47228 Duisburg
MENSCHENRECHTLER
Tel.: (0 20 65) 89 97 62
Mitglied der AG zur Wiederherstellung
Fax: (0 20 65) 89 97 63
der Rechtstaatlichkeit und des Rechtstaates
Mobil: (0157) 544 79 537
Sprecher der Ortsgruppe Duisburg
Mitglied des Vereins Antikorruption-
Reformation 2014 e.V.
E-Mail: Antikorruption_2014@gmx.de

Frank Engelen × Moerser Straße 284 × 47228 Duisburg

Amtsgericht Essen Tel.: 02 01 / 803 – 0
Präsident des Amtsgerichts Essen Fax.: 02 01 / 803 – 1000
Herrn Jörg Heinrichs persönlich
Zweigertstraße 52

45130 Essen
Duisburg, 26.01.2015

Zutrittsregelung für das Gebäude des Amtsgerichts Essen
Schutz der Rechte der Bürger Deutschlands
Durchsetzung der rechtstaatlichen Gesetze der ZPO, StPO, StGB

Zugleich Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Rechtsverletzungen und Missachtung der Gesetze im Rahmen der Verfahrensführung im Prozess gegen Herrn Mostafa Bayyoud durch die Richterin am Amtsgericht Margrit Lichtinghagen

Sehr geehrter Herr Heinrichs,

am 20.01.2015 fand der erste Verhandlungstag gegen den Menschenrechtler Mostafa Bayyoud zum GZ 40 Ds 662/13 wegen angeblicher schwerer Körperverletzung an einem ehemaligen Nachbarn und angeblicher Beleidigungen gegenüber rd. 30 bis 50 Polizisten.

Bereits die Anklageschriften, vornehmlich des Oberstaatsanwalt Schmidtmann deuten darauf hin, dass alle, Herrn Bayyoud vorgeworfenen Straftaten frei erfunden sind.

Herr Bayyoud ist Professor für Psychologie und verfügt über weitere, hochqualifizierte Ausbildungen.

Bereits in seinem Herkunftsland Marokko hatte er erhebliche Probleme mit dem dortigen System (innerhalb der „Regierung“), weshalb er vor rd. 20 Jahren in Deutschland politisches Asylbeantragte.

Professor Bayyoud hatte sich geweigert, Studenten auf Weisung des Rektorats durchfallen zu lassen oder entsprechend überdurchschnittlich zu bewerten.

Es liegen aus objektiver Betrachtung also Anhaltspunkte für Strukturen in diesem Fall vor, die an Elitegesellschaften erinnern und je nach Quelle als „Freimaurer“, „Satanisten“ usw. bezeichnet werden.

In Deutschland angekommen wurde Professor auf Grund seines menschliches und dem Menschen zugewandten Verhalten sehr schnell von Andersdenkenden Maß genommen und als Ausländer und zudem Moslem in unserem Land schikaniert und meiner und der Auffassung weiterer Menschen zunehmend politisch verfolgt.

So verwundert es sehr, dass die Mitglieder der Essener Justizbehörden, der OStA Schmidtmann und die unter Ihrer Dienstaufsicht tätige Richterin am Amtsgericht Essen Lichtinghagen (mit bekannter Vergangenheit als Staatsanwältin in der Nachbarstadt Bochum, Bußgeldskandal an der Schule ihrer Tochter, etc.) die unwahren Tatsachenbehauptungen aufstellen und als Begründung für eine, dem Gesetze nach unzulässige Untersuchungshaft des zweifachen Familienvaters aufführen, bei Herrn Bayyoud würde akute Fluchtgefahr bestehen, weil er in Deutschland Ausländer sei.

Auf die prozessuale Historie will ich nicht weiter eingehen, das können Sie Behördenintern ermitteln. Jedoch will ich benennen, dass der Versuch Ihrer Mitarbeiterin, das Verfahren an das Landgericht abzugeben, nachdem sie sich mehr und mehr in Verfahrensfehler verstrickte, scheiterte.

Nun hat sie die leidige Pflicht, das Verfahren selber zum Abschluss zu bringen, wobei sie erneut gesetzliche Vorgaben missachtete und den Prozess vor rd. 30 Zuschauern äußerst eigenwillig, in vielen Bereichen sehr selbstherrlich führte.

In diesem Zusammenhang will ich auf die Beweismittelunterdrückung durch Ihre Mitarbeiterin zu sprechen kommen.

Laut Aussage des Beschuldigten Professor Bayyoud wurde nicht er gegenüber vier Polizisten in seiner Wohnung handgreiflich, sondern die Polizisten gegenüber ihm.

Als deutlichen Beweis kann er ärztliche Atteste über die, nunmehr erneut von den vier Polizisten gebrochene Hand vorlegen.

Nachdem sich der als Zeuge geladene Polizist, der Polizeioberkommissar Dreischer in seiner Zeugenaussage am 20.01.2015 in erhebliche Widersprüche verstrickte und Ihre Mitarbeiterin in dessen wie auch in der Zeugenbefragung der Hausfrau Jessica Majewski durch die Verteidigung in der Form eingriff, dass sie, der Wahrheitsfindung dienende Fragen verbot, beantragte der Angeklagte zu seiner rechtmäßigen und zweckmäßigen Verteidigung das Vorspielen einer Tonaufnahme als Beweis für seine Unschuld.

Und zwar hatte Herr Bayyoud in sicherer Kenntnis der, in den Essener Justizbehörden vorherrschenden Korruption, Rechtsbeugung und Polizeigewalt in seiner Wohnung geeignete Vorkehrungen getroffen, um die Polizisten bei erneuter Überschreitung der auch für sie geltenden Gesetze und Verüben von Straftaten gegenüber unschuldigen und zudem wehrlosen sowie nach Art. 20 GG gewaltfreien Bürgern Deutschlands auf frischer Tat zu überführen, bzw. die geeigneten Beweise zu sammeln.

Ihre Mitarbeiterin Frau Lichtinghagen, welche sich zuvor mehrfach mit ihrer linken Hand den Kopf stützte oder aber in sich zusammengesunken zur rechten Seite und nach hinten gekippt auf dem Richterstuhl verharrte, wirkte bei diesem Antrag sehr erschrocken und zunehmend nervös.

Nach kurzer Rücksprache mit dem, links von ihr sitzenden Rechtsreferendar verkündete sie mündlich den Beschluss, dass sie diesen Beweisantrag als unzulässig zurückweise.

Nach Auskunft der weiteren Zeugen, wurde dieser Beschluss offensichtlich nicht protokolliert.

Frau Lichtinghagen, welche auf mich mit der Situation maßlos überfordert wirkte, behauptete nervös, dass auf Grund der beinhalteten Straftat bezüglich des Anfertigens von Tonaufnahmen ohne Kenntnis und ohne vorherige Information an die Straftäter, dieser Tatsachenbeweis nicht zulässig sei.

Da ich vor kurzem in derselben Situation wie Herr Bayyoud vor Gericht stand, weil ich sechs (6), bzw. nach Auskunft des als OBERKRIMINELLEN Staatsanwalt HARDEN, bzw. seiner ebenfalls OBERKRIMINELLEN Kollegin FASSBENDER lediglich vier (4) Polizisten am 14.01.2013 gegen 22 Uhr in meinem eigenen Haus angegriffen haben oder zumindest den Anschein erweckt haben soll, die in sechsfacher Überzahl erschienenen gewaltbereiten Polizisten hätte angreifen können, habe ich mich mit der Rechtslage und der Rechtsprechung bezüglich des § 201 StGB ausführlich beschäftigt.

So ist in § 201Abs. 2, Nachsatz geregelt, dass sogar die Aufführung einer heimlich gefertigten Tonaufnahme straffrei ist, wenn sie zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen erfolgt.

Um Rechtsicherheit herzustellen, zitiere ich kurz die entsprechende Passage:

§ 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

Die Verletzung, bzw. das offensichtliche und vorsätzliche Beugen des Rechts gem. § 339 StGB durch Ihre Mitarbeiterin Lichtinghagen veranlasste mich die Worte der rechtbeugenden Richterin:

„Das ist kein zulässiger Beweis“

zur Wahrung bzw. Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Ordnung in dieser Verhandlung, in diesem Gerichtssaal mit:

„doch“

zu kommentieren.

Da Ihre Mitarbeiterin mit bekannter Historie als Staatsanwältin in Bochum, Lichtinghagen, ihrerseits nun offensichtlich keinerlei Interesse an der Wahrheitsfindung und der Einhaltung von Gesetzen und staatlicher Ordnung in dem, durch sie geführten Verfahren, hatte, ließ sie mich durch Zeichen an die zahlreich vorhandenen Sicherheitsbeamten durch Kopfnicken, bzw. seitliches, nach schräg oben gerichtetes Kopfdrehen aus dem Saal entfernen.

Da nunmehr auch ich als rechtserfahrener Bürger unseres Landes von der Willkür und der Rechtsbeugung Ihrer Mitarbeiterin betroffen wurde, teilte ich meine Empörung über die Willkürlichkeit und die permanente Rechtsverletzung der Frau Lichtinghagen, welche ihr Richteramt für alle Anwesenden Zeugen rechtsmissbräuchlich ausübte, in angemessener Lautstärke mit.

Sofern sich Ihre Mitarbeiterin durch die Art und Weise meines Vortrages beleidigt gefühlt haben könnte, so wie sie es bereits mehrfach dem Angeklagten Professor Bayyoud vorgeworfen hatte, so will ich mich vorsichtshalber dafür bei Ihnen zur Weiterleitung an Ihre Mitarbeiterin entschuldigen.

Nicht entschuldigen oder gar zurücknehmen will ich indes den Inhalt meines Sachvortrags, in welchem ich die festgestellte Rechtsbeugung durch Ihre Mitarbeiterin für alle Zeugen hörbar, benannte.

Zur Erhärtung dieser Anschuldigungen will ich auf das Parallelverfahren am Amtsgericht Duisburg unter Vorsitz der Privatrichterin „Dr.“ Neuhaus verweisen, in welchem die, in meinem Haus zum Eigen- und Schutz der Öffentlichkeit vor Wiederholungen der gegen mich gerichteten Polizeigewalt und Verbrechen durch die Staatsgewalten gefertigte Tonaufzeichnung zur Wahrheitsfindung bis zur Minute 4:30 laut vorgespielt wurde.

Dieser Tatsachenbeweis hatte u.a. den gewünschten Erfolg, dass der gegen meinen Willen anwesende Sachverständigengutachter keine andere Wahl mehr hatte, meine Schuldfähigkeit nicht weiter in Frage zu stellen, so wie es der gerichtliche Auftrag mittels Beweisbeschluss vorgesehen hatte.

Ist es doch als üblich bekannt, dass Systemgegner sehr gerne unter dem Vorwand psychisch krank zu sein oder an wahnhaften oder Wahrnehmungsstörungen zu leiden, mittels Verbringung in die Forensik für das System unschädlich zu machen.

Überraschen der Weise benannte der, zum Sachverständigengutachter beauftragte Psychiater genau diese Systematik !

Ich bitte nunmehr Sie, im Rahmen, der Ihnen zukommenden Dienstaufsicht, das Verhalten Ihrer Mitarbeiter bezüglich der Verfahrensleitung und der offenkundigen und vorsätzlichen Unterdrückung von Beweisen, zu überprüfen.

Bereits zuvor nahm sie mehrfach Einfluss auf die Zeugin Majewski, indem sie ihr suggestive Fragen stellte oder sogar Antworten in den Mund legte, als sich die angebliche Augenzeugin an bestimmte Sachverhalte nicht „erinnern“ konnte.

Ein derart manipulatives und offenkundig rechtbeugendes Verhalten habe ich während meiner nunmehr fünfjährigen Systemerfahrung noch nicht erlebt !

Weitere wichtige Informationen, die Sie zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe der Dienstaufsicht wissen sollten, sind u.a., dass die Richterin zu einem späteren Zeitpunkt die Öffentlichkeit aus der öffentlichen Verhandlung entfernen ließ, um die weiteren Zeugen, bei denen es sich vornehmlich um Polizisten handelte, in geheimer Runde zu verhören.

Da Ihre Mitarbeiterin bereits zuvor mehrfach und einmal wortwörtlich benannte, dass alleine Sie bestimme, was, wie protokolliert wird, legt hier die Vermutung nahe, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Augen- und Ohrenzeugen, die Aussagen der Polizisten für das Protokoll derart angepasst haben könnte, so dass sie in das Gesamtkonzept passen.

Bedenklich ist im Übrigen auch, dass ein als SKINHEAD wahrgenommener Polizist, welcher in Zivil gekleidet und als Zeuge geladen war, nach dem Ender der Verhandlung auf mich zugelaufen kam und behauptete, ich hätte im Gerichtsgebäude fotografieren wollen.

Diese Person, welche einen guten Kopf größer ist als ich, kam sehr aggressiv auf mich zu und drängte mich gegen das Geländer der Empore über dem Eingangsbereich / Sicherheitsbereich des Gerichtsgebäudes.

Auf die örtliche Unzuständigkeit innerhalb des Gerichtsgebäudes angesprochen und nach seinem Namen und Dienstgrad fragend, stellte der Polizist in Zivil die unwahre Tatsachenbehauptung auf, er könne hilfsweise eine Straftat verfolgen und mich daher vorläufig festnehmen!

Lediglich durch lautstarke Hilferufe und dem Verlangen nach zuständigen Sicherheitsbeamten der Justizbehörde konnte ich den aggressiven Polizisten von seinen geplanten und angedrohten Straftaten der Freiheitsberaubung und falscher Verdächtigung sowie dem Vortäuschen von Straftaten abhalten.

Bitte informieren Sie mich schriftlich über den Ausgang Ihrer Ermittlungen und der zu erwartenden Dienstrechtlichen Maßnahmen gegenüber Ihrer Mitarbeiterin Lichtinghagen zum Schutz der Bürger Deutschlands vor weiteren Rechtsbrüchen durch diese Person.

Die unverzügliche Suspendierung und Freistellung von jeglicher richterlichen Tätigkeit bis zur vollständigen Aufklärung der Sachverhalte wird als Schutzmaßnahme für die Bevölkerung als geeignete Disziplinarmaßnahme angesehen.

Gegebenenfalls wissen Sie bereits über die Überschreitung der Kompetenzen der, von der Richterin Lichtinghagen instruierten Wachleute?

Falls nicht, dann setze ich Sie auch hierrüber in Kenntnis und bitte ebenfalls um Überprüfung und Sanktionierung dieses Verhaltens.

Nachdem mich zwei Sicherheitsbeamte aus dem Gerichtssaal begleiteten, bzw. drängten, erteilten sie mir sofortiges Hausverbot für das Amtsgericht Essen.

Dabei wollten Sie mir sogar mein Eigentum unterschlagen, welches ich in dem abgezäunten Sicherheitsbereich vor dem Verhandlungssaal abgeben musste.

Nur durch striktes Beharren darauf, nicht ohne mein Eigentum das Gerichtsgebäude zu verlassen, konnte ich dieses wieder in Besitz nehmen.

Ebenfalls ausschließlich meiner Geistesgegenwärtigkeit ist es zu verdanken, dass auf Nachfrage der schriftlichen Bestätigung des, durch Ihr Wachpersonal ausgesprochenen Hausverbots, auf ein Annäherungsverbot an den Gerichtssaal, bzw. Flurbetretungsverbot abgemildert wurde.

Die Wachbeamten gaben zu ihrer Entlastung an, lediglich im Auftrag der Richterin Lichtinghagen zu handeln, so dass durch Sie auch die etwaig in Schriftform erlassenen Verfügungen / Anordnungen Ihrer Mitarbeiterin Lichtinghagen zu überprüfen sind.

Die Wachmänner teilten bisher lediglich in mündlicher Form mit, dass ich auf Weisung der Richterin Lichtinghagen nun von allen weiteren Verhandlungstagen der Zuhörerschaft ausgeschlossen sei.

Da bis heute eine schriftliche Bestätigung ausblieb, wende ich mich also auch mit diesem Anliegen an Sie, um zu erfahren, ob ich tatsächlich auf Weisung Ihrer Mitarbeiterin Lichtinghagen in meinen Grundrechten als Bürger Deutschlands beschnitten werden könnte und nicht mehr als Zuhörer der öffentlichen Verhandlung gegen den Menschenrechtler Bayyoud teilnehmen darf.

Nach dem Versandt dieses Schreibens werde ich mich auf dem Weg zur öffentlichen Behandlung in Ihrem Hause machen und Sie ggf. kontaktieren und um Hilfe bei der Wahrung und Durchsetzung meiner Grundrechte bitten, bzw. auffordern, falls es zu weiteren Rechts-, bzw. Grundrechtsverletzungen durch, unter Ihrer Dienstaufsicht tätigem Personal, kommen sollte.

Mit rechtstaatlichen Grüßen

________________________________________(eigenhändige Unterschrift)
Frank Engelen

Anlage:

Strafantrag des Dipl.-Kaufmannes Winfried Sobottka vom 26.01.2015

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Geisteskranke (Satanistin?) im Richteramt: Richterin Margrit Lichtinghagen / z.K. Thomas Kutschaty, Theo Jansen,SPD Altenessen,Amtsgerichtspräsident Jörg Heinrichs, Yilmaz Günes, Dr. Dimitri Piterski, Die Grünen Essen, Alfred Doliwa,Dipl.-Ing. Frank Engelen

Ist Amtsrichterin Margrit Lichtinghagen nur geisteskrank / geschäftsunfähig, oder auch Mitglied im Bund der Satanisten?

Tatsache: Wenn sie ihrer Urteilsfähigkeit nicht vollständig beraubt sein sollte (Schwachsinn), dann hat sie Mostafa Bayyoud wider besseres Wissen zu Unrecht in die Haft gebracht, denn sie begründet ihre Haftbefehle mit eindeutig / erkennbar falschen Beschuldigungen, einer vollkommen unsubstantiierten Meinungsäußerung eines Psychiaters, der den Mostafa Bayyoud niemals exploriert hatte und der seine Meinung auch nicht sachverständig begründen kann, und einem Konvolut von unbewiesenen Anschuldigungen, die sich auf angebliche verbale Entgleisungen Bayyouds beziehen, die nicht beweisbar sind, von ihm aber bestritten werden – mit Rückgriff auf Zeugen, unbestrittene Sachverhalte und Logik.

Unter diesen Umständen eingesperrt und zum Hungerstreik getrieben, wird dem Mostafa Bayyoud zudem die medizinische Versorgung in einem Krankenhaus verweigert, wird er stattdessen terrorisiert und gefoltert!

Wie weit also geht die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland? Ist sie ein Freibrief für geisteskranke, perverse und/oder profilneurotische Richter? Nicht nur in diesem Fall Margrit Lichtinghagen / Mostafa Bayyoud wird dieser Eindruck erweckt, es stinkt ganz erheblich in Deutschland!

Sehen Sie dazu klare Worte des Duisburger Dipl.-Ing. Frank Engelen, der sich auch sehr stark gegen Jugendamtsunrecht einsetzt und unter folgender Email kontaktiert werden kann:

familienwohl@yahoo.com

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Absichtliche Falschverfolgung Unschuldiger, Tatsachen- und Aktenmanipulation – das sind Dinge, die sich in der deutschen Justiz verbreiten konnten, weil sie sich nur selbst „kontrolliert“ und Medien, große Organisationen, Politiker usw. immer Abstand davon hielten, die Justiz öffentlich zu kritisieren.

Die Zustände sind nicht mehr besser als in Mafia-Hochburgen Süditaliens, doch Dank des freien Internets ist es erstmals möglich, breiten Schichten des Volkes die Wahrheit über die deutsche Justiz und über deutsche Jugendämter zu vermitteln.

Zum Fall Mostafa Bayyoud, um den es im Video oben zunächst geht, gibt es bereits mehrere Blogs im Internet, so dass man sich näher informieren kann: In nicht mehr zu leugnender Kumpanei von vermutlich rechtsradikalem Pack, Polizei und Justiz wurden Mostafa Bayyoud und seine Familie terrorisiert, wurde Mostafa Bayyoud durch eindeutige Falschbeschuldigungen kriminalisiert und in U-Haft verbracht, worauf er seit über 70 Tagen mit Hungerstreik antwortet.

Die schweren Anschuldigungen, die Dipl.-Ing. Frank Engelen (u.a. Mitbegründer von „Familienwohl“, Tel.: 020 65 / 899 762, Fax.: 020 65 / 899 763, Duisburg) im Video gegen die Essener Amtsrichterin Margrit Lichtinghagen erhebt, werden von mir, Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, nach Auswertung umfangreicher Akten in vollem Umfang übernommen, d.h., ich stehe in vollem Umfang hinter dem, was Frank Engelen im Video vor dem Essener Amtsgericht zur Richterin Lichtunghagen sagt. Auch die beiden Bayyoud-Unterstützer Youssef Bazine, Deutscher Diplom- Informatiker mit marrokanischer Abstammung, und Haddouch Zoubir, Dipl.-Ing. (Elektrotechnik), hay al Azhar Rue 38 n 40 Sisi Bernoussi Casablanca Marokko, stehen vollumfänglich hinter den Worten Engelens an Lichtinghagen und haben mich ausdrücklich gebeten, darauf öffentlich hinzuweisen.

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Dipl.-Ing. Frank Engelen, Duisburg, ruft auf zur Menschlichkeit / z.K.: JVA Essen, Alfred Doliwa, Thomas Kutschaty, SPD Essen, Mostafa Bayyoud

WG: Demo für das Leben Mostafa Bayyoud

December 28, 2014 5:06 am 2.1 MB

Frank Engelen <familienwohl@yahoo.com> schrieb am 4:51 Sonntag, 28.Dezember 2014:
auf fb geteilt.

super anbei noch mal für alle die friedens-mission.
nach der weihnachts-geschichte und der sankt martins-prozession das wichtigste instrument, die menschen zu erreichen und zu menschem verhalten zu bewegen.
Hallo ihr alle,

hier die Links zu der Videos bzgl. der Demo vom 26.12.14 in Essen.
VERBREITET DAS!!!!!!!!
VERBREITET DAS!!!!!!!!
VERBREITET DAS!!!!!!!!
Demo für das Leben: Frank Engelen vor dem JVA Essen
Demo für das Leben: Mostafa Bayyoud, Frank Engelen und Bernd Schreiber vor dem JVA Essen
Demo für das Leben Bayyoud:Frank Engelen vor dem Polizeipräsidium Essen
Demo für das Leben Bayyoud: Bernd Schreiber vor dem JVA Essen
ohne viel worte.ich bitte um weiterreichung an einen oder mehrere kompetente entscheidungsträger, dezidierte durchsicht und lösungsorientiertes handeln.

vermutungsweise sollten mitarbeiter der justiz mit einem etwaig mehrjährigen studium dazu in der lage sein.
menschenrechte dürfen in deutschland und anderswo nicht länger und schon gar nicht ungestraft gebrochen werden !!
Attachments:

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