@ U.A.: Kämpfen für Christian Wahi und Magdalena D*****? / Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Falk Würfele, Rechtsanwalt Dr. jur. Uwe Vahrenbrink

Liebe Schwestern und Brüder!

Christian Wahi und Magdalena D**** sind nach meiner Überzeugung aus mehreren Gründen zugleich zu Unrecht verurteilt worden, und für beide bedeutet das – so oder so – eine massive Beeinträchtigung.

Zu verdanken haben sie es – so meine gut begründbare Überzeugung – Falschaussagen der Hauptangeklagten Elvis Dondras und Daniel J. L., mit denen diese, so ebenfalls meine gut begründbare Überzeugung, den Richter Jörg Schmitt gnädig stimmen wollten, um selbst möglichst gut davonzukommen.

Nun, es gibt nur einen Weg für Christian, mit dem ich keinen Kontakt mehr habe, seitdem er offensichtlich abgetaucht ist,  und Magdalena, mit der ich niemals Kontakt hatte, von der Christian mir aber versicherte, dass sie eine höchst anständige Frau sei, der es stets fern gelegen habe, etwas Ungesetztliches zu tun, und dass  sie wirklich keine Ahnung davon gehabt habe, was hinter ihrem Rücken geschah.

Dieser Weg heißt: Wiederaufnahmeverfahren.

Dafür braucht man einen neuen Grund. Ein neuer Grund wäre z.B., wenn die Verurteilten Elvis Dondras und Daniel J. L. zugeben würden, Wahi und * falsch belastet zu haben, um Vorteile bei der Strafzumessung zu erlangen.

Nun, damit werden die beiden Halunken, so muss man sie nennen, nachdem, was sie nachweislich getan haben, so ganz ohne Weiteres nicht herauskommen. Entsprechend müsste man eine öffentliche Atmosphäre schaffen, in der es ihnen leichter fiele, weil sie sich einigermaßen sicher sein könnten, dass ihnen ein solches Geständnis keine gravierenden Nachteile bringt. bei den beiden geht alles nach folgendem Schema: „Wie stehe ich mich, wenn ich etwas tue, und wie stehe ich mich, wenn ich genau das nicht tue?“

Und derzeit können sie sich sagen: „Was solls´, was mit Christian und Magdalena geschieht, ist ja nicht unser Bier…. Aber wenn wir jetzt gestehen, falsch ausgesagt zu haben….“

Na ja, diese Basis ist ziemlich ungeeignet, man müsste vielmehr eine Basis schaffen, in der sie es wagen könnten und wollten, auszupacken.

Dabei könnten einige Anwälte beruflich draufgehen, die Essener Justiz einen beträchtlichen Rufschaden erleiden, dem Justizminister der Kragen platzen, die eine oder andere Anwaltskammer zum Toben gebracht werden, ein gewisser Anwalt aus Dortmund im Knast landen….

Liebe Schwestern und Brüder, wenn ich so überlege…  Ich denke, wir sollten es machen, auch wenn es nicht von heute auf morgen gehen wird…

Es wird auch nicht von heute auf morgen gehen, sondern noch länger dauern als der Kampf für Christian und Magdalena, aber ich bin mir nun ganz sicher, dass Anarchistinnen und Anarchisten kämpfen werden, bis die unten zu findende Errettungsbotschaft umgesetzt sein wird und alle Menschen von da an den Himmel auf Erden haben werden!

 

Nein, ich hätte es ohne Euch nicht gekonnt, und dass es Euch so klar ist wie mir, dass alle das angstfrei und ungestört sagen können müssen, was sie sagen wollen, und dass am Ende, wenn alle Argumente gebracht sind,  die Gerechten und Vernünftigen unter den Frauen für alle zu entscheiden haben müssen, weil die Menschheit nur so und nicht auf anderem Wege das Himmelreich auf Erden haben kann, dass Euch das ebenso klar ist wie mir, das heißt, das sich mein Leben schon jetzt gerechnet hat.

Das heißt aber nicht, dass ich gedenke, mit dem Kämpfen aufzuhören.

Ich liebe Euch!

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS , Messias der höchsten Gottheit, der Göttin der Schöpfung, und das ist ihre Botschaft an die Menschheit:

„Die Menschheit richte sich danach, was die Gerechten und Vernünftigen unter den Frauen am Ende des freien und für alle zugänglichen Streites der Argumente wollen, im Kleinen, im Großen, in Allem!“   (Das ist zugleich die Formel für die Optimierung der menschlichen Kollektivintelligenz).

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2017/12/24/united-anarchists-winfried-sobottka-ist-der-messias/

W.S. an U.A., 01.12. 2015 /z.K. Daniel J.L., Oberstaatsanwalt OStA Stefan Levin, Essen, Königin Silvia von Schweden,Friis Arne Petersen Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen,Düsseldorf

Ladies and Gents,

folgende Aufzeichnungen vom Hauptverhandlungstag am LG Essen gegen L. u.a. liegen mir vor:

24.11.15

Beginn 09:30

Richter liest Handakte vom Ra Stehmann vor.

Gutachterlicher Stellungnahme zur Strafbarkeit von Offerten.

Überprüfung von AGB und der Website

Hinweis von Richterin Rohrschneider:

Anmerkung: In der Handakte befinden sich nicht die monierten Offertenschreiben.

Hinweis vom Richter: Sobottka und Engelen haben Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen. Geht aber nicht weiter drauf ein.

09:35

Eine Nachfrage ergab, dass Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen aus Düsseldorf, dessen Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten Denning darin bestehen soll, dass er dem Gericht so devot wie möglich gegenübertritt, dem Richter gesagt hatte, dass eine Email von Sobottka und Engelen an die Angeklagten gesandt worden sei, worauf der Richter gemeint habe, das sei ihm schon bekannt. Nun, die Namen Sobottka und Engelen kennt man in der Essener Justiz sicherlich, zweifellos wird man sich sehr gefreut haben, weil man uns so gern hat.

Und das war an dem Tag nicht die einzige Überraschung, ich zitiere wiederum aus einer Aufzeichnung:

Richter weist hin: Fälle im allgemeinen nach 154 § stpo einzustellen

IGV Fälle: ca. 1000 Fälle einzustellen

HGV Fälle: ca. 38 Fälle einzustellen

Im Allgemeinen wird alles auf versuchter B. beschränkt.

IGV: 10 Betrug vollendet

HGV: 15 Betrug vollendet

Im allgemeinen weißt der Richter darauf hin. Richter ist am Ende der Beweisaufnahme.

Richter will aufeinmal Schluss machen, ob bis Ende Febr / Anfang März terminiert ist.

Anwälte weisen darauf hin, das Sie sich selbst für den Schluss vorbereiten müssen, das gehe nicht so schnell. Es wird ganze 2 Std darüber diskutiert.

Merkwürdig: An dem Tag, an dem im Gerichtssaal die Namen Engelen und Sobottka fallen, hat das Gericht nur noch eines im Sinn: So schnell wie möglich verurteilen, Verfahren dicht machen.

Ja, das kann man ja auch verstehen…   Schließlich ist man ja dabei, den Artikel 3 I GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“) auszuschalten, indem man Daniel J. L. & Co. nach Maßstäben bestrafen will, die man bei anderen nicht anzulegen wagt, weil sonst die Wirtschaft zusammenbrechen würde. Man kann das natürlich auch als eine Einzelfall bezogene Überinterpretation des § 263 StGB, also quasi als einen Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“, „Nulla poena sine lege!“ verstehen. Den Essener Richtern ist wie den BGH-Richtern eben nichts wirklich heilig, und dass nun plötzlich die Spür- und Kampfhunde Engelen und Sobottka ante portas stehen, kommt bei den Richtern wohl ähnlich an, als hätten wir sie beim Urinieren im Gruga-Park erwischt.

Ladies and Gents, mein aktuelles Problem ist, dass Juristen fast ausnahmslos keine Kenntnisse von Psychologie und Werbung haben, dass die meisten Juristen, vor allem in Richterämtern, es zudem nicht für möglich halten, dass sie Wissenlücken haben könnten, derer sie sich nicht bewusst sind. So gibt es immer wieder Fälle, in denen Richter sich eine Kompetenz der Beurteilung zutrauen, die sie gar nicht haben, und das Schlimme ist, dass sie ja auch niemals haftbar gemacht werden können, so dass es ihnen völlig egal sein kann, wenn sie aus Ahnungslosigkeit unsinnige Urteile fällen.

Einem Mathematiker würde ich sagen: Was ein Jurist unter „Vorstellungen“ bezüglich einer Sache versteht, ist für den Marketingexperten ein n-dimensionaler Raum von n einzelnen Vorstellungen, die im Idealfalle stochastisch voneinander unabhängig sein sollten (um Redundanzen zu vermeiden – das macht man dann meist mit einer Faktorenanalyse). Dieser Raum wird als „Image“ der Sache bezeichnet, und wenn die Sache ein Produkt ist, dann hat ein jeder potenzieller Käufer ein „Idealimage“ für diese Produktart in seinem Kopf, und kauft am liebsten das Produkt, das seinem Idealimage von dieser Produktart entspricht. Sinn des Marketings ist es nun einerseits, Produkte und Vorgehensweisen soweit den Kundenwünschen anzupassen, wie es sich rechnet (Grenzkriterium:  Grenzumsatz=Grenzkosten / U‘ = K‘), darüberhinaus aber dem Kunden zu suggerieren (also entgegen den Tatsachen vorzuschwindeln), das Produkt würde völlig oder zumindest bestmöglich seinen Wünschen / seinem produktspezifischen Idealimage entsprechen. Damit ist Produktmarketing grundsätzlich darauf aus, den potenziellen Kunden etwas vorzugaukeln, vorzuschwindeln – Fehlvorstellungen in ihnen zu bewirken, würde der BGH sagen. Und natürlich macht man das, um an das Geld der Kunden heranzukommen, und zwar auch dann, wenn die Kunden sich bei vollständigem Wissen über alle wesentlichen Tatsachen für ein Konkurrenzprodukt entscheiden würden oder ein solches Produkt gar nicht kaufen würden, also auch, um dem Kunden Geld abzunehmen, was man ihm sonst nicht abnehmen könnte, also um ihn  als Folge der Täuschung zu entreichern und sich selbst zu bereichern.  Ein Mathematiker würde das so verstehen, aber ein Jurist?????  Die verstehen immer nur „Bahnhof“!

Nun zwei beispiele dafür, wie Werbung im Sinne des § 263 täuscht, wenn man die für L. & Co. vorgesehenen Maßstäbe anlegt:

richter-joerg-schmitt_OStA-stefan-Levin_rechtsanwalt-albrecht-holtzhausen-duesseldorf_landgericht-essen_staatsanwaltschaft-essen-02

 

richter-joerg-schmitt_OStA-stefan-Levin_rechtsanwalt-albrecht-holtzhausen-duesseldorf_landgericht-essen_staatsanwaltschaft-essen-01

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