Archiv der Kategorie: olg hamm
Richter Björn Christoph Uhlhorn und der Niedergang von Geist und Moral am Landgericht Bielefeld / z.K. landgerichtspräsident richter klaus petermann, staatsanwaltschaft bielefeld, losta claudia hurek, generalstaatsanwaltschaft hamm, generalstaatsanwältin petra hermes, richter martin brandt, vizepräsident richter thomas helmkamp, vizepräsident arnim sabrowski
Herzlich begrüßte Frauen und Männer,
die Zustände im OlG-Bezirk Hamm, dieses Mal mit einem Blick auf das LG-Bielefeld, kann man, was die Rechtsprechung angeht, metaphorisch etwa gleichsetzen mit der Architektonik und Infrastruktur Frankfurts a.M. im Jahre 1945:
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Was dem Ausland und dem deutschen Volk als idealer Rechtsstaat an die Wand gemalt wird. ist in Wahrheit ein sehr weitgehend völlig verkommener Saustall, in dem die Minimierung von Verfahrens-Erledigungszeiten ohne jede Rücksicht auf die Qualität von Entscheidungen eindeutig eine der wichtigsten Zielgrößen darstellt: Den Justizministern beschert diese Vorgehensweise niedrige Ausgaben für das Justizpersonal, den Richtern massenhaft Freizeit, vgl.:
und:
So trifft der Strafrechtler Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer auch den Nagekl auf den Kopf, indem er die Wirkung der staatlichen und medialen Propagandalügen, die wir in der BRD ertragen müssen, so beschreibt:
„Die deutsche Justiz hat einen guten Ruf bei denen, die sie nicht kennen.“ , siehe:
Nun, es ist Aufklärung vonnöten, dringendst. Leider kann ich sie nur Stück um Stück voranbringen, weil ganze Rudel von Staatsanwälten und Richtern mich mit haarsträubenden Beweisen dafür zuschütten, dass die deutsche Justiz tatsächlich jedes gesunde Maß verloren hat, das auch noch in völlig ungenierter Weise zu präsentieren wagt, und ich so kaum noch weiß, wo ich anfangen soll.
Es sind mehrere Strafanzeigen gegen Staatsanwälte nötig, mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen gegen Richter müssen vorangebracht werden – derzeit könnte ich ein halbes Dutzend sehr guter Anwälte beschäftigen.
Die Schmutzjustiz des Richters Björn Christoph Uhlhorn
Mit einem Beschluss zeigt VRiLG Björn Christoph Uhlhorn sein wahres Gesicht!
Nun, ich präsentiere hier erst einmal einen recht aktuellen Beschluss vom VriLG Björn Christoph Uhlhorn, der darin nicht nur schmutzigste Justizwillkür präsentiert, sondern auch noch legislative Anmaßungen zur Schau stellt. Ich vermute, dass er geisteskrank sein könnte, werde in seinem Falle wohl auch einen Antrag auf Betreuung stellen müssen. Das hat nichts damit zu tun, dass er bereits etwas seltsam aus der Wäsche schaut:
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sondern tatsächlich mit seinem Beschluss, der weiter unten als PDF einsehbar ist. Ein paar Highlights vorab::
Richter Uhlhorn lügt sich einen Sachverhalt zurecht, der nichts mit den Tatsachen zu tun hat!
Er unterstellt mir unzutreffend, ich hätte behauptet, die Jugendamtsmitarbeiterinnen Charlene Bruns und Daniela Pieper seien Satanisten, und daraus hätte ich geschlossen, dass man vor ihnen warnen müsse..
Tatsache aber ist, dass ich dargelegt hatte, wie die beiden mit den Selbstmordgedanken einer 8-Jährigen umgegangen waren, daraus auf ein solches Maß an Empathielosigkeit / Kinderfeindlichkeit geschlossen hatte, dass ich das nur noch mit satanischen Zuständen im Jugendamt assoziieren konnte, siehe:
Richter Björn Christoph Uhlhorn stellt die Sache also auf den Kopf, lügt sich einen anderen als den tatsächlichen Sachverhalt zurecht. Dazu passt es, dass er auf meine Sachkritik an Charlene Bruns und Daniela Pieper, die immerhin durch eine eidesstattliche Aussage der Gabi Baske bestätigt ist:
nicht im Geringsten eingeht. Außerdem hält er es nicht einmal für nötig, sich mit den einzelnen Klagepunkten / beklagten Äußerungen auseinanderzusetzen – offenbar will dieser Systemkriminelle mir einen total-Maulkorb verpassen, auf jeden Fall will er, dass mein Anwalt das Mandat schmeißt weil er mir ja die PKH abschneidet, und ich mich, da ja Anwaltszwang, gegen die Klage nicht wehren kann. Diesen Richter mit einem Wort begrifflich zu beschreiben, ohne dabei eine Formalbeleidigung zu begehen, ist mir leider nicht möglich, nur deshalb tue ich es nicht.
Schafft Uhlhorn in dem Beschluss ein neues Gesetz?
Das waren jetzt nur die materiell-rechtlichen Highlights der Uhlhorn-schen Schmutzjustiz, zwei Volljuristen, darunter mein Rechtsanwalt, sind felsenfest davon übertzeugt, dass die (gegen mich gerichtete) Klage bereits deshalb unzulässig sei, weil dem Landkreis die Befugnis fehle, für Charlene Bruns und Daniela Pieper zu klagen, was sie auch zu begründen wissen.
Fazit
Nun,das, was Richter Björn Christoph Uhlhorn in dem Beschluss materiell-bietet, hat mit Abgrenzungen der Meinungsfreiheit von ehrverletzenden Delikten nach Maßgabe der Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht so viel gemein, wie ein von Pestbazillen durchseuchter Eimer Kot mit einem köstlichen Mahl aus Bio-Zutaten, soll heißen: Schlimmer geht es nicht mehr, er schleudert die Abrissbirne gegen Staatskritik, will offensichtlich einen SS-Staat nach dem Geschmack Heydrichs, der deshalb mit Dr. Werner Best nicht klarkam, weil jener auf saubere Verfahrensführung pochte.. . Und tatsächlich scheint „Rechtsstaat“ nach Reinhard Heydrich, also SS-Staat in der Justiz, nach meinen intensiven Erfahrungen am Amtsgericht Lübbecke, am OLG-Hamm und am LG-Bielefeld sich an diesen Gerichten zum Regelfall entwickelt zu haben – jedenfalls, solöange es um das gemeine Volk geht, dem Establishment wird man solch niederträchtige Drecksarbeit natürlich nicht zumuten..
Hier nun der Beschluss des Richters Uhlhorn, den man schleunigst aus dem Richteramt schmeißen sollte, statt ihn wie bisher für seine Drecksarbeit zu befördern:
Richter-Bjoern-Christoph-Uhlhorn-Landgericht-Bielefeld
So, das war es für heute, doch heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder, keine Frage!
Herzlichst!
Dipl.-Kfm. winfried sobottka, UNITED ANARCHISTS
PS.: Die Systematiken sind wirklich immer die selben.
Die kriminellen Lügen des Paul Wesseler, Richter am OLG Hamm, 12. Familiensenat / z.K. brücke lippe e.v., rechtsanwalt helmut wöhler, amtsgerichtsdirektor thomas beimann, lübbecke
Richter Paul Wesseler, OLG Hamm, baut mit seinen Komplizinnen vom 12. Familiensenat auf die Verweigerung rechtlichen Gehörs und die Konstruktion von Lügengeschichten, um Beschlüsse zu begründen, die den Tatsachen und Gesetzen widersprechen!
Es ist krass, was sich im Fall der Gabi Baaske, der man aufgrund eines absichtlich erstellten Falschgutachtens:
die Kinder weggenommen hat:
Zahllose vorgetragene Beweise dafür, dass die Kinder im Hause des Vaters Kindeswohlgefährdungen und -beschädigungen ausgesesetzt sind, u.a. Beweise für Traumatisierungen, Depressionen bis hin zu Selbstmordphantasien, selbstverständlich mit der Folge psycho-therapeutischer Behandlung, wurden von Amtsrichter Thomas Beimann entweder ignoriert oder in summa bagatellisiert:
„Die von der Kindesmutter vorgetragenen Gesichtspunkte, unterstellt, sie hätten sich so zugetragen, vermögen eine Erziehungsungeeignetheit nicht zu begründen. Es dürfte sich um Einzelfälle, wie sie im täglichen Leben und im Verlauf des Heranwachsens und der Entwicklung eines Kindes auch bezüglich seines geschlechtlichen Bewusstseins vorkommen handeln.„
Selbstverständlich. Völlig normal ist es nach Amtsrichter Thomas Beimann demnach , wenn eine 13-Jährige Schrei- und Heulanfälle bekommt, sich mit KlassenkameradINNen nicht versteht, sich immer wieder in Konfliktsituationen bringt und im Konfliktfall um sich tritt und schlägt. So war das demnach auch zuhause bei Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann, und so ist es demnach auch zuhause bei Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann, da er nach seiner Auffassung sicherlich normal sein wird. Völlig normal nach Beimann ist es auch, wenn eine 7-Jährige nicht schlafen kann, an nichts mehr Gefallen findet, und immer wieder sagt: „Ich wollte, ich wäre tot!“ Sollte es bei Richter Beimann zuhause auch so gewesen sein? Wünschte er sich als Kind, tot zu sein? Erklärt das seine vollkommene Empathielosigkeit, seine eisige Kaltherzigkeit, wenn er Sachverhalte durch massive Verweigerung rechtlichen Gehörs und durch absurde Bewertungen verdreht, um Beschlüsse begründen zu können, die Kinder in Lebenshöllen schicken?
Jedenfalls waren die Gehörsverletzungen Beimanns samt und sonders in der Beschwerdeschrift dargelegt, und wurden dennoch von Lügenrichter Paul Wesseler und seinen ebenfalls kriminellen Komplizinnen wiederholt, erkennbar zunächst an den Inhalten von Hinweisbeschlüssen. Daraufhin gab es natürlich die passenden Entgegnungen, in denen nicht nur richtig gestellt, sondern auch die Beweismittel wieder vorgelegt wurden. Doch auch das kümmert einen hartnäckigen Lügenrichter wie Paul Wesseler und seine beiden Komplizinnen eindeutig nicht, denn diese Verweigerung rechtlichen Gehörs pflanzt sich nicht nur bis in die Beschlüsse fort, sondern wird auch noch durch Lügenkonstrukte ergänzt, die Lügfenrichter Paul Wesseler und seine beiden Komplizinnen aus der Luft gegriffen haben müssen.
So werden u.a. normale Mutter-Kind-Umgänge in 2014 behauptet, die es nachweislich niemals gegeben hat! Damit nicht genug, es wird behauptet, die Mutter hätte die Tochter im Rahmen dieser Umgänge psychisch terrorisiert, indem sie vor der Tochter weinend gebettelt habe, die Tochter solle doch zu ihr zurückkehren. Tatsache: Kein einziges Mal kam so etwas oder Ähnliches vor, es sind einfach aus der Luft gegriffene Lügen, die damit aber zur Aktenwahrheit geworden sind und die tatsächlichen Verhältnisse auf den Kopf stellen:
Tatsache ist, dass der Vater, unterstützt von Richter Thomas Beimann, Jugendamt, Verfahrenspflegerin Alke Wiemer und Umgangsbetreuerin Renate Lommel vom Kinderschutzbund Minden, fast drei Monate lang jeglichen Mutter-Töchter-Kontakt verhindern konnte und in dieser Zeit die damals 10-jährige Tochter Annika massiv von der Mutter entfremdete, was nachweislich zu einer Vielzahl von Krankheitssymptomen führte (Attest vom Kinderarzt), aber auch dazu, dass die Tochter bei der ersten begleiteten Gegenüberstellung nach fast drei Monaten weinend zusammenbrach, als sie die Mutter nur sah, und völlig unfahig war, auch nur ein Wort mit der Mutter zu reden, die rund 10 Jahre lang ihre Hauptbezugsperson gewesen war, mit der sie nachweislich in inniger Liebe verbunden gewesen war! Solche Ergebnisse produziert Richter Thomas Beimann im angeblichen Namen des Volks und angeblich im Sinne des Kindeswohls! Ein Irrer, der besser in einer Klapsmühle aufgehoben wäre?
Nun, der Vater der Kinder hat viel Geld und kann insgesamt schätzungsweise 600 Tausend Euro sparen, weil er die Kinder bei sich hat. Das schafft natürlich viel Spielraum, um sich eine wohlwollende Atmosphäre bei Gericht, beim Jugendamt, bei Alke Wiemer, bei Renate Lommel zu schaffen, und da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, dass er als vielbeschäftigter Unternehmer zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, sich selbst hinrteichend um die Kinder zu kümmern. Hauptsache ist eben, dass er Geld hat – aber vielleicht ist er ja auch mit dem einen oder der anderen in der selben Satanisten- oder Freimaurerloge, auch solche Dinge sollen ja Wunder wirken.
Jedenfalls ist nun Strafanzeige gegen den Lügen-Richter Paul Wesseler, Richter am OLG Hamm, erstattet worden, und zwar wegen Verleumdung der Kindesmutter und wegen Rechtsbeugung:
2020-07-19-str-anz-wesseler-m-sende
Dass Lügenrichter Paul Wesseler sich als stellvertretender Vorstand im Verein „Brücke-Lippe e.V.“ noch als Wohltäter präsentiert, erinnert mich an schlechte Gangsterfilme, die in den 30-ger oder 40-ger Jahren in Amerika produziert wurden und in denen Gangster dargestellt wurden, die abgrundtief unmoralisch waren, aber zur öffentlichen Kenntnisnahme als Spender für die Heilsarmee und Kinderheime auftraten.
Bemerkenswert übrigens, dass niemand im Verein „Brücke-Lippe e.V.“ Beiträge zahlen muss – offenbar handelt es sich um ziemlich knausrige „Wohltäter“. Oder ist es nur eine Fassade, um unkompliziert informale Verabredungen zwischen OLG-Richtern und der Anwaltschaft zu ernöglichen? Für Sachen, die selbst zu brisant sind, um sich darüber im „Lions Club“ oder bei den „Rotariern“ auszutauschen? Nach dem, was Lügenrichter Paul Wesseler im Fall Gabi Baaske geboten hat, dürfte er wohl der richtige Mann für kriminelle Mauscheleien zwischen Richtern und Anwälten sein, das ist eine Tatsache.
So sieht Lügenrichter Paul Wesseler übrigens aus:

Lügenrichter Paul Wesseler, OLG Hamm
Abschließend möchte ich noch einmal hinweisen auf:
eine Seite, die Grundsätzliches zum Zustand der deutschen Justiz erklärt.
Herzlichst!
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Wie Richterin Jasmin Elbert, OLG Hamm, den Steuerzahler betrügt und das Recht verdreht. /z.k. annika joeres, 5. familiensenat olg hamm, richter andreas aschenbach, castrop-rauxel, 12. familiensenat olg hamm, richter eckart hammermann, richterin dr. ilka muth, richter paul wesseler, richter sebastian höhne, richterin annika höne, jugendamt minden-Lübbecke, andreas schädeler, alke wiemer
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Analytiker und Publizist, ein Sprecher der für perfekte Vernunft und Gerechtigkeit kämpfenden Welt- gemeinschaft UNITED ANARCHISTS:
„Man kann deutsche Richter nicht zwingen, nach Sach- und Rechtlage korrekte Entscheidungen zu treffen, man kann sie aber zwingen, entweder korrekt zu entscheiden, oder Willkür so offensichtlich zu begehen, dass unter der Maske vorgetäuschter Rechtsstaatlichkeit die hässliche Fratze der Abartigkeit, des Perversen, des Bösen sichtbar wird.“
Vorbemerkungen vor der Überführung der Richterin am OLG Hamm Jasmin Elbert
Bevor ich konkret auf die Überführung der Richterin Jasmine Elbert, Berichterstatterin im 12. Familiensenat am OLG Hamm, eingehe, möchte ich zitieren, was ein Anwalt Richtern, die unter dem Gewand demokratischer und rechtsstaatlicher Staatlichkeit manipulative Willkür übten, innerhalb einer Anhörungsrüge gesagt hat. Aufgrund erheblicher Bildungsmängel innerhalb der deutschen Volksgemeinschaft, zu der ich Immigranten, die von ganzem Herzen zu uns gehören wollen, sich also assimilieren wollen, welche von uns sein wollen, anstatt hier Parallelgesellschaften zu bilden, selbstverständlich und auch gern hinzurechne, möchte ich noch den Hinweis geben, dass Roland Freisler der Präsident des menschenverachtenden „Volksgerichtshofes“ des Dritten Reiches war, der u.a. persönlich die wundervollen Widerstandskämpfer der „Weißen Rose“ um die Geschwister Hans und Sophie Scholl und die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 um den Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg in schweren Ekel erzeugenden Gerichtsverfahren zum Tode verurteilte:
Ein Anwalt innerhalb einer Anhörungsrüge zu den Richtern des 2. Strafsenats am OLG München:
„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“
Volksgerichtspräsident Roland Freisler versus OLG-Richterin Jasmin Elbert am OLG Hamm
Nun, Richterin am OLG Jasmin Elbert verurteilt natürlich niemanden zum Tode oder zu langjährigem Zuchthaus, was die Hauptbeschäftigungen des Roland Freisler waren, und es soll hier auch nicht darüber spekuliert werden, wie gern oder ungern sie es täte, wenn sie, wie im Falle Freislers, die Macht dazu hätte. Festzustellen ist aber, dass sie ihre richterlichen Rechtsbrüche, wie der Anwalt oben es dem 2. Strafsenat am OLG München vorwirft, im Gegensatz zu Freisler unter dem Schein von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und leise begeht, festzustellen ist ferner, dass sie es dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, also insofern mindestens mit bedingtem Vorsatz handelt, wenn sie Kinder und Eltern mittels ihrer Rechtsmanipulationen in wahre Lebenshöllen schickt,. die keineswegs unbedingt besser sein müssen als ein schneller Tod unter dem Fallbeil einer Guillotine.
Hässliche Untaten der Richterin am OLG Hamm Jasmin Elbert im Falle der Kinder der Gabi Baaske
Beweismittel:
(1) beschluss-ag-2019-01-anonym2
(2) 2019-11-25-beschluss-sorge-anonym2
(3) 2020-01-09-beschwerde-elbert
(4) 2020-01-23-olg-praes-wg.elbert
Wohlgemerkt: Hier werden nur einige der hässlichen Untaten der OLG-Richterin Jasmin Elbert im Falle der Kinder der Gabi Baaske dargestellt, weil es erstens nötig scheint, möglichst umgehend vor dieser rechtsbrechenden Schurkin im Richteramt zu warnen, weil es zweitens sich so verhält, dass weitere Beweismittel aufbereitet, d.h. hinreichend anonymisiert und auch griffig präsentiert werden müssen, was natürlich Zeit kostet. Mithin ist dieser Beitrag aber noch längst nicht das Ende:
Laues Arbeitsleben der OLG-Richterin Jasmin Elbert – offenbar macht sie mindestens 60% ihrer Arbeitsstunden bezahlt „blau“
Nach Angaben einer Justizangestellten am OLG Hamm verbringt Richterin Jasmin Elbert lediglich zwei Tage pro Woche im Gericht, die übrigen drei Tage verbringe sie angeblich mit dem Studium von Akten zuhause. Es fragt sich allerdings, was sie dort mit den Akten macht, wenn man berücksichtigt, dass sie im Fall der Gabi Baaske vermutlich nicht mehr als den beschwerten Beschluss des Amtsgerichts gelesen haben dürfte, mehr jedenfalls nicht zu erkennen gab!!!. Offenbar genießt die vom Steuerzahler hoch bezahlte Richterin Jasmin Elbert ein wirklich laues Arbeitsleben, eine 15 bis 20 Stundenwoche.
OLG-Richterin Jasmin Elbert log sich Beschlussbegründungen zurecht und wollte auf dieser Basis kurzen Prozess machen
Anstatt sich mit dem Prozessstoff nachvollziehbar zu befassen, log Richterin am OLG Jasmine Elbert sich den beschwerten Amtsgerichtsbeschluss zurecht (!) und wollte auf dieser Basis ohne erneute HV im schriftlichen Verfahren kurzen Prozess, siehe Beweismittel (2). Daraufhin erfolgte u.a. Dienstaufsichtbeschwerde gegen Richterin Elbert, siehe Beweismittel (2), die der offensichtlich satano-kriminelle OLG-Präsident Johannes Keders dann mit der 08/15-Textkonserve für das generelle Abschmettern aller Dienstaufsichtsbeschwerden abschmetterte, siehe Beweismittel (4), so dass er es demnach als korrekt einstuft, wenn Richter sich die Begründungen ihrer Entscheidungen zurechtlügen!
Text der Beschwerde, des Beweismittels (3), der einige bedeutsame Lügen der Richterin am OLG Jasmin Elbert aufdeckt:
Gabi Baaske – Sonnenwinkel 6 – 32361 Pr.-Oldendorf
An das OLG Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
09.01.2019
Fristsache! Sofort dem Vorsitzenden Richter Eckart Hammermann vorlegen!
an den Vors. Richter Eckart Hammermann
per FAX an: 02381 – 272-518
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Jasmin Elbert –
Seien Sie gegrüßt, Richter Eckart Hammermann,
ich wende mich an Sie als den Vorsitzenden des 12. Familliensenats am OLG Hamm, weil mir vorliegende Beschlüsse Ihres Senats in ihren Begründungen auf dreisten Lügen bauen und insgesamt den Schluss erzwingen, dass zumindest seitens der Berichterstatterin Jasmin Elbert eine nicht zu akzeptierende Fehlbesetzung vorliegt, die zwar zu Sodom und Gomorrha passen würde, für einen auf Rationalität und Gesetzetreue pochenden Rechtsstaat aber als völlig untragbar einzustufen ist.
Wie ich – unterstützt von meinem Verlobten, Verfahrensbeistand und Helfer in PR- und politischen Aktionen, dem Analytiker und Anarchisten Winfried Sobottka – in der Sache weiterhin verfahre, liegt nun an Ihnen, daran, was Sie mir nach welcher Zeit antworten, daran, welche Konsequenzen Sie selbst zu meiner Kenntnisnahme einleiten.
Mein Verlobter und Verfahrensbeistand sagt mir immer: „Man kann Richter in Deutschland nicht zur Gerechtigkeit zwingen, sie können grundsätzlich auf alles scheißen, solange sie sich nicht gegen das Establishment wenden. Man kann sie aber dazu zwingen, entweder nachvollziehbar vertretbare Entscheidungen zu treffen, oder sich so gründlich des willkürlichen Handelns zu entlarven, dass man sie mit ihren eigenen Worten und Taten durch die Fleischwölfe der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Agitation drehen kann.“ Und dann sagt er immer: „Einmal ist immer das erste Mal. Die bolschewistische Revolution begann, weil den Matrosen eines Kriegsschiffes eine dünne Suppe als Mittagsmahl serviert wurde, und die Geschichte ist voller untergegangener Unrechtsregimenter, denen ihr eigenes, selbstherrlich begangenes Unrecht letztlich zum schweren Verhängnis wurde.“
Ich habe unten einige Lügen Ihres Senats aus dem Beschluss vom 22.11.2019 in der Sache II-12 UF 163/19, 11 F21/16 Amtsgericht Lübbecke aufgedeckt und dazu insgesamt 4 Fragen an die Verantwortliche / die Verantwortlichen gestellt, die ich, sollte ich irren, sollten von mir als Lügen bezeichnete Behauptungen Ihres Senats also wahr sein, sicherlich beantwortet bekommen werde.
Jedenfalls gehe ich davon aus, unter den gegebenen Umständen eine nachvoll-ziehbare Stellungnahme von Ihnen erwarten zu dürfen, wofür ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen setze, also bis zum 23.01.2020. Sollte ich bis dahin keine oder nur eine inhaltslose Antwort von Ihnen erhalten haben, dann muss ich davon ausgehen, dass Sie das Treiben Ihrer Berichterstatterin mitzuverantworten haben und werde entsprechend handeln.
Die aufgeführten Behauptungen Ihres Senats sind übrigens nicht die einzigen ihm nachweisbaren Lügen – wie ich an anderen Stellen auch schon ausgeführt habe, doch mir reicht es zunächst, von Ihnen eine Stellungnahme zu den im Folgenden geschilderten Sachverhalten zu erhalten:
Der 12. Familiensenat des OLG Hamm behauptet im Beschluss vom 22.11.2019 in der Sache II-12 UF 163/19; 11 F 21/16 Amtsgericht Lübbecke:
„Zutreffend hat das Amtsgericht in seinem Beschluss die Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters festgestellt.“ (S. 2)
Diese Behauptung ist unwahr, das Amtsgericht behauptete nicht einmal selbst, die Erziehungseignung des Kindesvaters positiv „festgestellt“ zu haben!
Das Amtsgericht schreibt in seinem Beschluss vom 19.06.2019 in der Sache 11 F 21/16 vielmehr:
„Die allgemeine Erziehungseignung des antragstellenden Kindesvaters steht aus Sicht des Gerichts nicht infrage. Verhaltensauffälligkeiten der Kinder sind in der Vielzahl der Umgangs- und Sorgerechtsverfahren dem Gericht nicht dergestalt bekannt geworden, dass daraus eine Erziehungsungeeignetheit des Kindesvaters zu entnehmen wäre.“ (Beschluss des AG, S. 7 f.)
Das ist etwas ganz und gar anderes als eine positive „Feststellung“ von Erziehungsfähigkeit, die bedeuten würde, die Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters sei objektiv bzw. intersubjektiv nachprüfbar gegeben, daher nicht zu bezweifeln.
Das Amtsgericht behauptet mit seinen Worten hingegen nur, nichts wahrgenommen zu haben, was es selbst als Beweis für die Erziehungsunfähigkeit des Kindesvaters einzustufen bereit sei. Im Unterschied zu dem Fall einer intersubjektiv nachvollziehbar festgestellten Erziehungsfähigkeit ist Erziehungsunfähigkeit nach den Worten des Amtsgerichts daher keineswegs ausgeschlossen, sondern nach den Maßstäben des Amtsgerichts von jenem selbst lediglich nicht wahrgenommen worden.
Frage Nr.1: Wie kommt der OLG-Senat dazu, falsch zu behaupten, Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters sei intersubjektiv nachprüfbar vom Amtsgericht festgestellt worden?
Frage Nr. 2: Wie kommt der OLG-Senat dazu, selbst zu sagen („zutreffend“), der Kindesvater sei erziehungsfähig, obwohl es doch nirgendwo festgestellt wurde?
Der 12. Familiensenat des OLG Hamm behauptet im Beschluss vom 22.11.2019 in o. bezeichneter Sache weiterhin:
„Entgegen der Auffassung der Kindesmutter sind ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Haushalt des Kindesvaters nicht ersichtlich. “ (S. 2)
Diese Behauptung ist unwahr, denn die von der Gutachterin Müller-Stoy berichteten Ausfälle der A***** nach Abschluss der Exploration (um sich schlagen, Weinkrämpfe, unangepasstes Sozialverhalten, Ablehnung der zuvor hoch gelobten Therapeutin Didzoleit), ferner die von den Rechtsanwälten des Kindesvaters gemeldeten schweren psychischen Probleme der Tochter L***, die diese selbst als krankheitswertig einstufen (suizidale Gedanken, Depressionen, Schlaflosigkeit, Schulprobleme durch Konzentrationstörungen) sind, ebenso wie der vorgetragene Brief der Regenbogenschule, nach medizinischer Auffassung sehr ernstzunehmende „Anhaltspunkte“ dafür, dass in der vom Vater bestimmten Erziehungssituation beachtliche Defizite mit Kindeswohl beschädigender Wirkung vorliegen müssen. Dasselbe gilt für die mit diversen Zeugenaussagen belegte, von der Familie des Kindesvaters absichtlich betriebene Entfremdung der Kinder von der Mutter.
Frage Nr. 3: Wie kommt der 12. OLG-Familiensenat dazu, selbst krankheitswertige Symptome psychischer Kindesnotlagen nicht einmal als „ernstzunehmende Anzeichen“ einer Kindeswohlgefährdung zu betrachten?
Der 12. Familiensenat des OLG Hamm behauptet im Beschluss vom 22.11.2019 in o. bezeichneter Sache weiterhin:
„Die von der Kindesmutter in erster Instanz bereits geltend gemachten und mit der Beschwerdebegründung wiederholten Aspekte hat das Amtsgericht eingehend geprüft.“
Das ist unwahr. In seinen Beschlüssen geht das Amtsgericht ebenso wenig wie im Rest der Akte auf die erheblichen Probleme der Kinder ein, die durch glaubhafte Äußerungen einer Gutachterin, der Anwälte des Kindesvaters, zweier Grundschullehrer und diverser Privatpersonen bekundet sind. Nicht den geringsten Hinweis gab / gibt das Amtsgericht darauf, diese „Aspekte“ überhaupt, geschweige denn „eingehend“ „geprüft“ zu haben.
Frage Nr. 4: Wie kommt der OLG-Senat dazu zu behaupten, das Amtsgericht habe das Vorbringen der Kindesmutter „eingehend geprüft“, worauf stützt der OLG-Senat sich dabei?
Mit rechtsstaatlichen Grüßen
(im Original von Gabi Baaske unterzeichnet)
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2020-02-04 @ U.A.: OLG-Präsident Johannes Keders, OLG HAMM, bekennt sich zur Rechtsbeugung!!! / z.k. landrat dr. ralf niermann,spd, thomas lieske, mindener tagesblatt, frank hartmann, neue-westfälische-zeitung, lübbecke, andreas schädler,jugendamt-kreis-minden-lübbecke,
Liebe Schwestern und Brüder im Herzen!
Ich weiß – Ihr habt gedacht, dass ich schon viel zu lange viel zu wenig tue. Der Eindruck konnte auch tatsächlich entstehen, weil ich, anders als früher, aus verschiedenen Gründen nicht immer alles sofort publiziere: „A movement is accomplished in six stages, and the seventh bring return!“ Ich habe nun einen OLG-Senat und einen OLG-Präsidenten in Hamm am Haken, denen ich sehr unschöne Dinge nachweisen kann, und bin nun vorbereitet, Kampagnen zu eröffnen, die den Satanisten beträchtliche Probleme bereiten dürften: Massenfaxaktionen zur Aufklärung wichtiger Stellen im Ausland und im Inland. Darüber werde ich dann jeweils sofort informieren.
Ihr wisst, dass ich so etwas wie das hier nicht publiziere, wenn ich keine passenden Beweise in der Hand habe:
Wir werden sehen, wo es im Lande noch Anstand gibt und wo nicht.
Moving on! Die Besten müssen im Kampf um Vernunft und Gerechtigkeit die Avantgarde sein, wir, Ihr, liebe Herzensschwestern und Herzensbrüder, und ich, wir müssen diese Avantgarde sein!
Ich möchte Euch noch einmal den folgenden Blogbeitrag nahelegen:
Gabi Baaske über ein Verbrechen an Eltern und Kindern: Eltern-Kindentfremdung.
Moving on!
Ich liebe Euch!
Euer
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
Warnung an die Satanisten: Ich fordere Euch ultimativ auf, die Angriffe mit elektromagnetischen Strahlen auf mich einzustellen, andernfalls werdet Ihr in sehr naher Zukunft eine Abrechnung erleben, dass Euch Hören und Sehen vergehen werden..