Ladies and Gents,
stellen Sie sich einmal vor, Sie könnten stets sagen, was Sie wollen, ohne dass man Ihre Worte kritisieren würde. Selbst, wenn Sie zum Beispiel sagten: „Ich stecke mein KInd gleich in die Waschmaschine, in der Kochwäsche wird es stets besonders sauber.“ Oder etwa: „Gleich kaufe ich noch Petroleum und etwas WC-Reiniger für den Eintopf, den mein Mann / meine Frau so gern mag.“ Ja, das kann man sich als normaler Mensch gar nicht vorstellen, dass man selbst dann nicht mit Gegenrede zu rechnen hätte, da liegt es doch eigentlich jedem auf der Zunge, etwa zu sagen: „Ich habe schon bessere Scherze gehört, wie kommst Du auf solche Geschmacklosigkeiten?“
Nun stellen Sie sich aber vor, man würde noch so tun, als ob es völlig OK wäre, wenn Sie so etwas sagten, als ob der von Ihnen geäußerte Irrsinn völlig vernünftig wäre. Welchen Blech auch immer Sie redeten – Ihre Umgebung würde das für bare Münze nehmen, würde es akzeptieren – und, schlimmer noch, sich danach richten! Wenn Sie jemandem sagten: „Schmeiß Dein Geld weg!“, dann würde er sein Geld wegwerfen!
In einer ähnlichen Lage befinden sich Richter, Staatsanwälte und Polizisten: Sie machen sich ihre Wirklichkeiten selbst, Widerspruch begegnet ihnen üblicherweise deshalb nicht, weil über 90% der Rechtsanwaltschaft der Justiz und der Polizei so tief in den Arsch kriechen, wie es überhaupt möglich ist, und zwar völlig unabhängig davon, was diese Leute so bieten.
Ehrlich gesagt: Ich bezweifle es, dass ich geistig gesund bleiben könnte, wenn ich nicht mehr damit zu rechnen hätte, dass meine Gedankenzüge auf Sinn und Plausibilität überprüft würden, wenn es also allgemein akzeptiert würde, wenn ich jeweils sagte: „Das ist so, weil ich immer recht habe / unfehlbar bin!“ Ich weiß, dass ich den kritischen Blick anderer brauche, um meine Denke fit zu halten, dass der kritische Blick anderer mir ein starker Anreiz ist, Dinge wirklich zu durchdenken, bevor ich mich äußere, und mich jedenfalls nicht weitergehend zu äußern, als ich es auch begründen kann. Zu sagen: „“Also – da habe ich mir noch kein Urteil machen können / gemacht…“ ist ja nicht schlimm, aber etwas beurteilt zu haben, und dann nicht erklären zu können, warum man es so beurteilt hat – das wäre mir jedenfalls sehr peinlich.
Solche Gedanken brauchen Richter, Staatsanwälte und Polizisten sich üblicherweise nicht zu machen, das lässt sich u.a. an den Strafakten im Falle Jaworowski, Bayyoud und „Offertenschreiben“ ablesen, da können einfach Dinge behauptet werden, die sich nicht belegen lassen, da können Zeugenaussagen zur Wahrheit gemacht werden, die in sich total widersprüchlich sind und im Kerne Unmögliches beinhalten, und Dutzende von Anwälten nehmen das alles einfach so hin, als ob man sagte: „Eins und eins ergeben zusammen zwei.“
Da wundert es nicht mehr, dass Richter Helmut Hackmann, im Strafverfahren gegen mich von mir darauf hingewiesen, dass das von einem Polizisten Ausgesagte nach den Gesetzen der Physik unmöglich sei, die Naturgesetze einfach passend machte: „Dann war es eben so gewesen, dass es zu den Gesetzen der Physik passte.“
Selbst die objektiv bewiesene Wahrheit muss gegenüber einer vom Gericht konstruierten Akten-„Wirklichkeit“ also zurücktreten, spielend besiegt ein Richter auf seinem Felde beliebige Tatsachen und Naturgesetze! Sollte er in ein Hauptverhandlungs-Protokoll schreiben, ein Sachverständiger habe überzeugend dargelegt, dass die Sonne sich um die Erde drehe, so drehte sich die Sonne im Hinblick auf das spezielle Verfahren tatsächlich um die Erde, auch wenn der Sachverständige klar zum Ausdruck gebracht hätte, dass die Erde sich um die Sonne drehte:
Es stellt sich die Frage, inwieweit man solche §§ wie den § 353 StGB noch respektieren darf, wenn man justiziellem Unrecht in Deutschland wirksam entgegentreten will: Strafverteidigung allein ist zuwenig, das hatte auch Dr. h.c. Gerhard Strate klar gesagt, nachdem er Mollath auf freiem Fuß hatte: Erstklassiger Verteidigung und emsiger PR bedarf es, um durchgeknallte Richter vom Schlimmsten abzuhalten. Diese Dinge müssen aufgeboten werden, bevor ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, denn dann ist es für Maßnahmen der Verteidigung ja zu spät.
Auch das Verfassungsgericht hat ja immerhin schon kapiert, dass öffentliches Informationsinteresse nicht erst nach Rechtskraft von Urteilen einsetzt:
Also wollen wir hier gleich einmal damit anfangen, hier ist die Anklageschrift im Strafverfahren wg. Offertenbetrug, das in vier Fällen wegen eingelegter Revisionsanträge noch nicht rechtskräftig ist, über das die Öffentlichkeit aber unbedingt jetzt schon informiert werden sollte, auch, um die Justiz von weiterem Unrecht abzuhalten:
http://info-blinker.de/anklage-htm/DOKU-001.HTM
Anmerkung: Man kann seitenweise vor – und zurückblättern, aber auch jede bestimmte seite direkt aufrufen. Bei den schwarz unterlegten Seitenzahlen handelt es sich um Seiten mit Tabellen – betreffend Firmen, die angeschrieben worden waren. Diese Tabellen blähen die Klageschrift auf, sind aber für die Sache nicht informativ. Bei den rot unterlegten Seitenzahlen handelt es sich um Textseiten mit relevanten Informationen.
Best regards
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS
PS.: Ich bitte um zahlreiche Strafanzeigen wegen Erfüllung des § 353 d 3 StGB betreffend die Veröffentlichung der Klageschrift. Ich will die Sache ausfechten – bis ganz nach oben….