Prof. Andreas Wittmann an Prof. Winfried Bausback: Keine Beförderung von OStA Reinhard Nemetz, Staatsanwaltschaft Augsburg!

Hinsichtlich einer anstehenden Beförderung des Oberstaatsanwaltes Reinhard Nemetz wendet sich der Wuppertaler Professor Andreas Wittmann (Bereich Sicherheitstechnik) an einen Kollegen, den Wuppertaler Universitätsprof. Winfried Bausback (Bereich Recht, Wirtschaftsrecht und…), der allerdings zugleich Bayerischer Staatsminister der Justiz ist (Originaltext siehe unten).

Wenn man sich vor Augen hält, dass alle justiziell Beteiligten im Falle Mollath in Bayern ungeschoren bleiben, wenn man sich weiterhin vor Augen hält, welches Rechtsbewusstsein und welche moralische Haltung der Techniker Prof. Andreas Wittmann im Fall Mollath an den Tag gelegt hat, siehe u.a. seine Strafanzeigen gegen Justizbeamte, denen er u.a. Freiheitsberaubung zum Nachteil des Gustl Mollath vorwirft, siehe aber auch seine maßgebliche Beteiligung an den Beschwerden beim Presserat, wegen der Artikel von Christiane Rückert u.a. und Beate Lakotta, so kommt man zu dem Ergebnis, dass es in diesem Falle besser wäre, wenn ein Techniker, nämlich Prof. Wittmann, bayerischer Justizminister wäre: Im Justizministerium gibt es massenhaft Juristen und Nachschlagewerke, auf die ein Minister zurückgreifen kann, aber wenn es an Moral oder am Mumm fehlt, das Richtige zu tun, dann nützt auch ein Professorentitel im Fache Jura nichts!

Daher auch in diesem Zusammenhang noch einmal der Aufruf, die Petition Richterwahl auf Zeit durch das Volk zu unterstützen, um die Kontrolle über die Justiz in die Hände des (leider noch angeblichen) Souveräns zu legen:

https://www.openpetition.de/petition/online/richterwahl-auf-zeit-durchs-volk

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Hier nun der Brief des Herrn Prof. Andreas Wittmann an den Herrn Prof. Winfried Bausback, vom 18.05.2014:

Sehr geehrter Herr Minister Bausback,

der Presse entnehme ich, dass Sie aller Voraussicht nach den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Augsburg zum Präsidenten des größten deutschen Amtsgerichts ernennen werden.1

Hierzu möchte ich Ihnen meine größten Bedenken mitteilen.

Herr Nemetz hat in der Vergangenheit als Leitender Oberstaatsanwalt in Augsburg mehrfach durch nicht unbedingt absolut einwandfrei rechtsstaatliches Vorgehen auf sich aufmerksam gemacht.

 

Ich möchte dabei insbesondere an die folgenden Verfahren erinnern:

 

1. Während der Parteispendenaffäre im November 1999 wurde von der Staatsanwaltschaft Augsburg unter Leitung von Herrn Nemetz der Vorschlag abgelehnt, Altkanzler Helmut Kohl (CDU) als Zeugen vorzuladen, obwohl dieser zur Aufklärung der Vorwürfe der wichtigste Zeuge gewesen wäre.

2. Unter Herrn Ltd. OStA Nemetz wurde im Herbst 2012 (rechtswidrig) ein Anfangsverdacht bejaht, der designierte Direktkandidat der CSU, der Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) wäre beleidigt worden und es wurde mit Hilfe des Amtsgerichtes ein rechtswidriger Durchsuchungsbeschluss gegen die Augsburger Allgemeine erwirkt.

3. Im Februar 2013 wurde die Anzeige von Gustl Mollath gegen einen Richter und einen Psychiater, die entgegen dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes Herrn Mollath trotz dessen klarer Willensbekundung, sich nicht explorieren zu lassen, mehrere Wochen der Freiheit berauben, eingestellt, mit einer Begründung, die wohl der Augsburger Auslegung von Wahrheit und Gerechtigkeit entspricht: „ Der Anzeigeerstatter hatte weder zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, noch in seinen Beschwerden gegen diese Beschlüsse erklärt, dass er zu keinerlei Exploration bereit sei“ und das, obwohl in dem von der Staatsanwaltschaft Augsburg genutzten Unterlagen 29 klar bekundete Willenserklärungen zu finden sind, dass der „Anzeigeerstatter“ sich nicht psychiatrisch untersuchen oder explorieren lassen will.

4. Im Jahr 2011 wurde ohne valide Rechtsgrundlage die Bilder des Cornelius Gurlitt beschlagnahmt. Bilder die unstrittig im Eigentum des Herrn Gurlitt waren. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 09.04.2014 wurde schließlich eingeräumt dass die Staatsanwaltschaft Augsburg lediglich „Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung […] uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt“ war. Rechtmäßig war die Beschlagnahmung aus meiner Sicht nie. Nun, die Bilder des Herrn Gurlitt wurden von diesem nun an ein Schweizer Museum vererbt…

5. Rund 10.000 Mediziner, denen das Landeskriminalamt wegen Betrugsverdachts auf der Spur war, blieben offenbar unbehelligt, da die Staatsanwaltschaft Augsburg unter Leitung von Herrn Reinhard Nemetz viele Verfahren einstellte sowie den überwiegenden Teil verjähren ließ. Ein Staatsanwalt, der dem möglichen Erfinder des potenziellen Abrechnungsbetrugs half, wurde nicht wegen Rechtsbeugung angeklagt. Er hatte im Jahr 2005 zwei Ermittlungsverfahren gegen den Großlaborbetreiber und CSU-Spender Bernd Schottdorf aus Augsburg eingestellt.

 

Sehr geehrter Herr Minister Bausback, Richter und Staatsanwälte in Bayern schwören zu Beginn ihrer Amtszeit einen Amtseid.

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

Falls Sie der Ansicht sind, Herr Ltd. OStA Nemetz für seine beachtenswerte Auslegung seines Amtseides auch noch mit einem Karrieresprung, der auch mit einer zwei Stufen höheren Besoldung verbunden wäre belohnen zu müssen, riskieren Sie eine weitere Schädigung des sowieso schon arg ramponierten Rufs der Bayerischen Justiz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann

 

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