Richter Paul Wesseler, Richterin Jasmin Elbert und Richterin Dr. Ilka Muth, OLG Hamm/Oberlandesgericht Hamm, zerstören Kinder durch Rechtsbeugung

https://gabisrevanche.art.blog/2020/07/27/lugenrichter-paul-wesseler-olg-hamm-muss-aus-dem-amt-entfernt-werden/

Lügenrichter Paul Wesseler, OLG Hamm, muss aus dem Amt entfernt werden!

Ich kann der Gabi Baaske nur zustimmen: Kriminelle Lügenrichter, wie Richter Paul Wesseler, OLG Hamm, Richterin Dr. Ilka Muth, OLG Hamm, Richterin Jasmin Elbert, OLG Hamm, haben in einem sauberen, anständigen Justizapparat nichts verloren, und einen dreckigen, verkommenen Justizapparat brauchen wir nicht!!!  Weg mit dem Richterdreck!

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Und solche OLG-Präsidenten wie Richter Johannes Keders, OLG Hamm,  brauchen wir auch nicht, denn sie sind es, die der Hölle Türen und Tore öffnen:

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Wie Richterin Jasmin Elbert, OLG Hamm, den Steuerzahler betrügt und das Recht verdreht. /z.k. annika joeres, 5. familiensenat olg hamm, richter andreas aschenbach, castrop-rauxel, 12. familiensenat olg hamm, richter eckart hammermann, richterin dr. ilka muth, richter paul wesseler, richter sebastian höhne, richterin annika höne, jugendamt minden-Lübbecke, andreas schädeler, alke wiemer

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Analytiker und Publizist, ein Sprecher der für perfekte Vernunft und Gerechtigkeit kämpfenden Welt- gemeinschaft UNITED ANARCHISTS:

„Man kann deutsche Richter nicht zwingen, nach Sach- und Rechtlage korrekte Entscheidungen zu treffen, man kann sie aber zwingen, entweder korrekt zu entscheiden, oder Willkür so offensichtlich zu begehen, dass unter der Maske vorgetäuschter Rechtsstaatlichkeit die hässliche Fratze der Abartigkeit, des Perversen, des Bösen sichtbar wird.“ 

Vorbemerkungen vor der Überführung der Richterin am OLG Hamm Jasmin Elbert

Bevor ich konkret auf die Überführung der Richterin Jasmine Elbert, Berichterstatterin im 12. Familiensenat am OLG Hamm, eingehe, möchte ich zitieren, was ein Anwalt Richtern, die unter dem Gewand demokratischer und rechtsstaatlicher Staatlichkeit manipulative Willkür übten, innerhalb einer Anhörungsrüge gesagt hat. Aufgrund erheblicher Bildungsmängel innerhalb der deutschen Volksgemeinschaft, zu der ich Immigranten, die von ganzem Herzen zu uns gehören wollen, sich also assimilieren wollen, welche von uns sein wollen, anstatt hier Parallelgesellschaften zu bilden, selbstverständlich und auch gern hinzurechne, möchte ich noch den Hinweis geben, dass Roland Freisler der Präsident des menschenverachtenden „Volksgerichtshofes“ des Dritten Reiches war, der u.a. persönlich die wundervollen Widerstandskämpfer der „Weißen Rose“ um die Geschwister Hans und Sophie Scholl und die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 um den Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg in schweren Ekel erzeugenden Gerichtsverfahren zum Tode verurteilte:

Ein Anwalt innerhalb einer Anhörungsrüge zu den  Richtern des 2. Strafsenats am OLG München:

„Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem: Während Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und überhaupt keinen Wert darauf legte, das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern, gehen Sie den umgekehrten Weg: Sie haben sich ein Mäntelchen umgehängt, auf dem die Worte „Rechtsstaat“ und „Legitimität“ aufgenäht sind. Sie hüllen sich in einen Anschein von Pseudolegitimität, die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise für sich beanspruchen können. Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat. So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat: Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen, sehr direkt, sehr unverblümt daher. Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmäßige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher: Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, handeln dem aber – zumindest in dem vorliegenden Justizskandal – zuwider.“

Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-beleidigung-senat-roland-freisler-meinungsfreiheit/

Volksgerichtspräsident Roland Freisler versus OLG-Richterin Jasmin Elbert am OLG Hamm

Nun, Richterin am OLG Jasmin Elbert verurteilt natürlich niemanden zum Tode oder zu langjährigem Zuchthaus, was die Hauptbeschäftigungen des Roland Freisler waren, und es soll hier auch nicht darüber spekuliert werden, wie gern oder ungern sie es täte, wenn sie, wie im Falle Freislers, die Macht dazu hätte. Festzustellen ist aber, dass sie ihre richterlichen Rechtsbrüche, wie der Anwalt oben es dem 2. Strafsenat am OLG München vorwirft, im Gegensatz zu Freisler unter dem Schein von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und leise begeht, festzustellen ist ferner, dass sie es dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, also insofern mindestens mit bedingtem Vorsatz handelt, wenn sie Kinder und Eltern mittels ihrer Rechtsmanipulationen in wahre Lebenshöllen schickt,. die keineswegs unbedingt besser sein müssen als ein schneller Tod unter dem Fallbeil einer Guillotine.

Hässliche Untaten der Richterin am OLG Hamm Jasmin Elbert im Falle der Kinder der Gabi Baaske

Beweismittel:

(1)  beschluss-ag-2019-01-anonym2

(2)  2019-11-25-beschluss-sorge-anonym2

(3)  2020-01-09-beschwerde-elbert

(4)  2020-01-23-olg-praes-wg.elbert

 

 Wohlgemerkt: Hier werden nur einige der hässlichen Untaten der OLG-Richterin Jasmin Elbert im Falle der Kinder der Gabi Baaske dargestellt, weil es erstens nötig scheint, möglichst umgehend vor dieser rechtsbrechenden Schurkin im Richteramt zu warnen, weil es zweitens sich so verhält, dass weitere Beweismittel aufbereitet, d.h. hinreichend anonymisiert und auch griffig präsentiert werden müssen, was natürlich Zeit kostet. Mithin ist dieser Beitrag aber noch längst nicht das Ende:

Laues Arbeitsleben der OLG-Richterin Jasmin Elbert – offenbar macht sie mindestens 60% ihrer Arbeitsstunden bezahlt „blau“

Nach Angaben einer Justizangestellten am OLG Hamm verbringt Richterin Jasmin Elbert lediglich zwei Tage pro Woche im Gericht, die übrigen drei Tage verbringe sie angeblich mit dem Studium von Akten zuhause. Es fragt sich allerdings, was sie dort mit den Akten macht, wenn man berücksichtigt, dass sie im Fall der Gabi Baaske vermutlich nicht mehr als den beschwerten Beschluss des Amtsgerichts gelesen haben dürfte, mehr jedenfalls nicht zu erkennen gab!!!. Offenbar genießt die vom Steuerzahler hoch bezahlte Richterin Jasmin Elbert ein wirklich laues Arbeitsleben, eine 15 bis 20 Stundenwoche.

OLG-Richterin Jasmin Elbert log sich Beschlussbegründungen zurecht und wollte auf dieser Basis kurzen Prozess machen

Anstatt sich mit dem Prozessstoff nachvollziehbar zu befassen, log Richterin am OLG Jasmine Elbert sich den beschwerten Amtsgerichtsbeschluss zurecht (!) und wollte auf dieser Basis ohne erneute HV im schriftlichen Verfahren kurzen Prozess, siehe Beweismittel (2). Daraufhin erfolgte u.a. Dienstaufsichtbeschwerde gegen Richterin Elbert, siehe Beweismittel (2), die der offensichtlich satano-kriminelle OLG-Präsident Johannes Keders dann mit der 08/15-Textkonserve für das generelle Abschmettern aller Dienstaufsichtsbeschwerden abschmetterte, siehe Beweismittel (4), so dass er es demnach als korrekt einstuft, wenn Richter sich die Begründungen ihrer Entscheidungen zurechtlügen! 

Text der Beschwerde, des Beweismittels (3), der einige bedeutsame Lügen der Richterin am OLG Jasmin Elbert aufdeckt:

Gabi Baaske                        –                        Sonnenwinkel 6                           –                                32361 Pr.-Oldendorf

An das OLG Hamm

Heßlerstr. 53

59065 Hamm

                                                                                                                      09.01.2019

Fristsache! Sofort dem Vorsitzenden Richter Eckart Hammermann vorlegen!

an den Vors. Richter Eckart Hammermann

per FAX an: 02381 – 272-518

  • Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterin Jasmin Elbert –

Seien Sie gegrüßt, Richter Eckart Hammermann,

ich wende mich an Sie als den Vorsitzenden des 12. Familliensenats am OLG Hamm, weil mir vorliegende Beschlüsse Ihres Senats in ihren Begründungen auf dreisten Lügen bauen und insgesamt den Schluss erzwingen, dass zumindest seitens der Berichterstatterin Jasmin Elbert eine nicht zu akzeptierende Fehlbesetzung vorliegt, die zwar zu Sodom und Gomorrha passen würde, für einen auf Rationalität und Gesetzetreue pochenden Rechtsstaat aber als völlig untragbar einzustufen ist.

Wie ich – unterstützt von meinem Verlobten, Verfahrensbeistand und Helfer in PR- und politischen Aktionen, dem Analytiker und Anarchisten Winfried Sobottka – in der Sache weiterhin verfahre, liegt nun an Ihnen, daran, was Sie mir nach welcher Zeit antworten, daran, welche Konsequenzen Sie selbst zu meiner Kenntnisnahme einleiten.

Mein Verlobter und Verfahrensbeistand sagt mir immer: „Man kann Richter in Deutschland nicht zur Gerechtigkeit zwingen, sie können grundsätzlich auf alles scheißen, solange sie sich nicht gegen das Establishment wenden. Man kann sie aber dazu zwingen, entweder nachvollziehbar vertretbare Entscheidungen zu treffen, oder sich so gründlich des willkürlichen Handelns zu entlarven, dass man sie mit ihren eigenen Worten und Taten durch die Fleischwölfe der Öffentlichkeitsarbeit und der politischen Agitation drehen kann.“ Und dann sagt er immer: „Einmal ist immer das erste Mal. Die bolschewistische Revolution begann, weil den Matrosen eines Kriegsschiffes eine dünne Suppe als Mittagsmahl serviert wurde, und die Geschichte ist voller untergegangener Unrechtsregimenter, denen ihr eigenes, selbstherrlich begangenes Unrecht letztlich zum schweren Verhängnis wurde.“

Ich habe unten einige Lügen Ihres Senats aus dem Beschluss vom 22.11.2019 in der Sache II-12 UF 163/19, 11 F21/16 Amtsgericht Lübbecke aufgedeckt und dazu insgesamt 4 Fragen an die Verantwortliche / die Verantwortlichen gestellt, die ich, sollte ich irren, sollten von mir als Lügen bezeichnete Behauptungen Ihres Senats also wahr sein, sicherlich beantwortet bekommen werde.

Jedenfalls gehe ich davon aus, unter den gegebenen Umständen eine nachvoll-ziehbare Stellungnahme von Ihnen erwarten zu dürfen, wofür ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen setze, also bis zum 23.01.2020. Sollte ich bis dahin keine oder nur eine inhaltslose Antwort von Ihnen erhalten haben, dann muss ich davon ausgehen, dass Sie das Treiben Ihrer Berichterstatterin mitzuverantworten haben und werde entsprechend handeln.

Die aufgeführten Behauptungen Ihres Senats sind übrigens nicht die einzigen ihm nachweisbaren Lügen – wie ich an anderen Stellen auch schon ausgeführt habe, doch mir reicht es zunächst, von Ihnen eine Stellungnahme zu den im Folgenden geschilderten Sachverhalten zu erhalten:

Der 12. Familiensenat des OLG Hamm behauptet im Beschluss vom 22.11.2019 in der Sache II-12 UF 163/19; 11 F 21/16 Amtsgericht Lübbecke:

Zutreffend hat das Amtsgericht in seinem Beschluss die Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters festgestellt.“ (S. 2)

Diese Behauptung ist unwahr, das Amtsgericht behauptete nicht einmal selbst, die Erziehungseignung des Kindesvaters positiv „festgestellt“ zu haben!

Das Amtsgericht schreibt in seinem Beschluss vom 19.06.2019 in der Sache 11 F 21/16 vielmehr:

Die allgemeine Erziehungseignung des antragstellenden Kindesvaters steht aus Sicht des Gerichts nicht infrage. Verhaltensauffälligkeiten der Kinder sind in der Vielzahl der Umgangs- und Sorgerechtsverfahren dem Gericht nicht dergestalt bekannt geworden, dass daraus eine Erziehungsungeeignetheit des Kindesvaters zu entnehmen wäre.“ (Beschluss des AG, S. 7 f.)

Das ist etwas ganz und gar anderes als eine positive „Feststellung“ von Erziehungsfähigkeit, die bedeuten würde, die Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters sei objektiv bzw. intersubjektiv nachprüfbar gegeben, daher nicht zu bezweifeln.

Das Amtsgericht behauptet mit seinen Worten hingegen nur, nichts wahrgenommen zu haben, was es selbst als Beweis für die Erziehungsunfähigkeit des Kindesvaters einzustufen bereit sei. Im Unterschied zu dem Fall einer intersubjektiv nachvollziehbar festgestellten Erziehungsfähigkeit ist Erziehungsunfähigkeit nach den Worten des Amtsgerichts daher keineswegs ausgeschlossen, sondern nach den Maßstäben des Amtsgerichts von jenem selbst lediglich nicht wahrgenommen worden.

Frage Nr.1: Wie kommt der OLG-Senat dazu, falsch zu behaupten, Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters sei intersubjektiv nachprüfbar vom Amtsgericht festgestellt worden?

Frage Nr. 2: Wie kommt der OLG-Senat dazu, selbst zu sagen („zutreffend“), der Kindesvater sei erziehungsfähig, obwohl es doch nirgendwo festgestellt wurde?

Der 12. Familiensenat des OLG Hamm behauptet im Beschluss vom 22.11.2019 in o. bezeichneter Sache weiterhin:

Entgegen der Auffassung der Kindesmutter sind ernstzunehmende Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung im Haushalt des Kindesvaters nicht ersichtlich. “ (S. 2)

Diese Behauptung ist unwahr, denn die von der Gutachterin Müller-Stoy berichteten Ausfälle der A***** nach Abschluss der Exploration (um sich schlagen, Weinkrämpfe, unangepasstes Sozialverhalten, Ablehnung der zuvor hoch gelobten Therapeutin Didzoleit), ferner die von den Rechtsanwälten des Kindesvaters gemeldeten schweren psychischen Probleme der Tochter L***, die diese selbst als krankheitswertig einstufen (suizidale Gedanken, Depressionen, Schlaflosigkeit, Schulprobleme durch Konzentrationstörungen) sind, ebenso wie der vorgetragene Brief der Regenbogenschule, nach medizinischer Auffassung sehr ernstzunehmende „Anhaltspunkte“ dafür, dass in der vom Vater bestimmten Erziehungssituation beachtliche Defizite mit Kindeswohl beschädigender Wirkung vorliegen müssen. Dasselbe gilt für die mit diversen Zeugenaussagen belegte, von der Familie des Kindesvaters absichtlich betriebene Entfremdung der Kinder von der Mutter.

Frage Nr. 3: Wie kommt der 12. OLG-Familiensenat dazu, selbst krankheitswertige Symptome psychischer Kindesnotlagen nicht einmal als „ernstzunehmende Anzeichen“ einer Kindeswohlgefährdung zu betrachten?

Der 12. Familiensenat des OLG Hamm behauptet im Beschluss vom 22.11.2019 in o. bezeichneter Sache weiterhin:

Die von der Kindesmutter in erster Instanz bereits geltend gemachten und mit der Beschwerdebegründung wiederholten Aspekte hat das Amtsgericht eingehend geprüft.“

Das ist unwahr. In seinen Beschlüssen geht das Amtsgericht ebenso wenig wie im Rest der Akte auf die erheblichen Probleme der Kinder ein, die durch glaubhafte Äußerungen einer Gutachterin, der Anwälte des Kindesvaters, zweier Grundschullehrer und diverser Privatpersonen bekundet sind. Nicht den geringsten Hinweis gab / gibt das Amtsgericht darauf, diese „Aspekte“ überhaupt, geschweige denn „eingehend“ „geprüft“ zu haben.

Frage Nr. 4: Wie kommt der OLG-Senat dazu zu behaupten, das Amtsgericht habe das Vorbringen der Kindesmutter „eingehend geprüft“, worauf stützt der OLG-Senat sich dabei?

Mit rechtsstaatlichen Grüßen

(im Original von Gabi Baaske unterzeichnet)

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