Natürlich verwundert es nicht, dass es der Dr. Beate Merk peinlich ist, dass ihre eigene Staatsanwaltschaft zugegeben hat, dass die folgenden Formulierungen in ihrem Kontext straffreie Meinungsäußerungen sind:
1. Dr. Beate Merk sei “eine hochgradig notorische Lügnerin, die von schlimmen Staatsverbrechen weiß und das Volk insofern in die Irre führen will.”
2. Dr. Beate Merk sei im Falle Mollath “eindeutig staatskriminell motiviert”.
Siehe dazu mit eindrucksvollen Belegen:
Und so versucht man nun, mich dafür zu bestrafen, dass ich auf diese Dinge hinweise, wobei man auf eine verfassungsrechtlich unhaltbare Norm zurück zu greifen gedenkt, den § 353 d Satz 3 StGB (Im Schreiben der StA unten ist falsch vom § 353 b Satz 3 StGB die Rede).
Wir werden sehen, wie es ausgehen wird. Ich denke schon, dass ich mich in dieser Sache auf UNITED ANARCHISTS verlassen können werde….
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS