Staatsverbrechen: Mordfall Nadine Ostrowski, Falschverurteilung Philip Jaworowski / z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Prof. Renate Volbert

Am 19.08. 2006, einem Samstag, hatte Nadine Ostrowski (15) „sturmfreie Bude“. Ihre Eltern gingen gegen 19.30 Uhr auf eine Party, ihre Schwester war im Frankreich-Urlaub.

Sie hatte Besuch von 5 Schülerinnen ihres Gymnasiums (15 / 16 Jahre alt), die in der Presse später als ihre „Freundinnen“ bezeichnet wurden,  sich in Sachen Lebensstil aber erheblich von Nadine unterschieden und nicht ihre Freundinnen waren,  siehe (Anklicken vergrößert):

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Als Nadines Eltern am 20.08. 2006 frühmorgens, ca. 1.30 Uhr, nach Hause kamen, lag Nadine tot in der Gästetoilette, war bis zum Kehlhornbruch gedrosselt und wies „mindestens“ 12 Stichverletzungen im Bereich von Gesicht und Hals auf. Es lag sog. Übertötung vor, sowohl allein an den Stichen als auch allein  an den Folgen des Drosselns wäre sie gestorben.

Die vermeldete Spurenlage machte mir damals sofort klar, dass nur die Besucherinnen den Mord ausgeführt haben konnten, und Einträge im IOFF-Forum warfen Fragen auf, denen die Polizei keine Bedeutung beimaß, obwohl sie sehr plausibel klingen:

– wie sollte es sein können, dass ein Mörder keinerlei Spuren am Tatort hinterlassen haben könnte, wenn er nicht einen Spurenschutzanzug getragen haben sollte?

– warum wurden die Besucherinnen nicht als mögliche Mörder ins Auge gefasst?

Siehe dazu mit Belegen:

http://feuerkraft.wordpress.com/2012/11/01/mordfall-nadine-ostrowski-fragen-die-kriminalhauptkommissar-khk-thomas-hauck-polizei-hagen-sich-nicht-stellte-z-k-ralf-jager-spd-duisburg-polizeiprasident-frank-richter-polizei-hagen-ruhrn/

Am 15. September 2006, also über drei Wochen nach dem Mord, wurde Philip Jaworowski als Verdächtiger festgenommen. In seinem Zimmer fand man hinter einem Schrank u.a. ein Telefonkabel, an dem Blutspuren der Nadine und DNA-Spuren des Philip hafteten.

So eindeutig dieser Indizienfund oberflächlich betrachtet auch scheinen mag, so verwundert er doch: Seit Wochen posaunte die Polizei über die Presse, dass sie den Täter anhand der Internetkontakte der Nadine suche, ebenfalls, dass sie das vom Tatort entfernte Festnetztelefon suchte.

Sollte Philip Jaworowski der Mörder sein, dann müsste es also ausgesprochen dumm von ihm gewesen sein, solche Beweismittel wochenlang in seinem Zimmer zu deponieren, sozusagen als Willkommensgeschenk für die Polizei. Mich überzeugte das nicht, und auch Philips Verhalten bei der Festnahme scheint mir nicht das Verhalten eines überführten Täters zu sein, wie ein Artikel der Westfalenpost, Region Hagen, Nr. 76 vom 30.03. 2007, „Bei der Festnahme kalt und hochnäsig“, verdeutlicht. Zitat: „Hauptkommissar Heiko Lichtenstein: „Als wir ihn mit dem Mordvorwurf konfrontierten, reagierte er kalt, hochnäsig und selbstsicher.“ Andere Täter wären in solchen Sitautionen völlig aufgelöst oder aufgeregt. Doch Philipp J., so der Kripomann, blieb ganz cool. Er sagte zu seinem Vater: „Papa, ich mach‘ das schon.““

Das Bild des Artikels kann durch Anklicken aufgerufen, durch nochmaliges Anklicken vergrößert werden:

2007-03-30-westfalenpost-region-nr-76-bei-festnahme-kalt-u-hochnaesig

Bereits nach der Festnahme des Philip Jaworowski im Jahre 2006 erstattete ich eine Strafanzeige, gerichtet an die damalige Generalbundesanwältin Monika Harms, weil die zuständige Staatsanwaltschaft Hagen sich nach meiner Überzeugung längst der Strafvereitelung im Amt und der falschen Verdächtigung / Verfolgung eines Unschuldigen schuldig gemacht hatte, zu einer sachgerechten Ermittlung daher nicht mehr in der Lage sein konnte.

Doch ohne irgendetwas selbst zu prüfen, leitete die Generalbundesanwaltschaft meine Strafanzeige einfach an die STA Hagen weiter! Obwohl ich doch Staatsanwälte aus Hagen beschuldigte, absichtlich falsch gegen einen Unschuldigen vorzugehen, um die wahren Mörderinnen zu decken!

Obwohl meine Strafanzeige konkret auf dem baute, was Polizei und Staatsanwaltschaft im Mordfall Nadine selbst öffentlich erklärt hatten, schmetterte die STA Hagen meine Strafanzeige mit dem lapidaren Hinweis ab, mein Vortrag baue auf Halbwissen und Vermutungen. Ausführlich erklärte die Staatsanwaltschaft Hagen allerdings, warum sie sich selbst dann nicht strafbar gemacht hätte, wenn Philip Jaworowski unschuldig sein sollte.

Ich machte das alles dann auch zum Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde an die damalige NRW-Justizministerin Roswitha Piepenkötter, wobei ich umfangreiches Belegmaterial beifügte, u.a. auch meine Strafanzeige und den Einstellungsbescheid der STA Hagen, all das kann hier eingesehen werden:

http://swordbeach.wordpress.com/2009/04/22/hello-world/

Eine Antwort darauf erhielt ich bis heute nicht.

Ich habe sehr gründlich recherchiert, weit über 100 Presseartikel gesichert und analysiert, darunter sehr aufschlussreiche aus der Prozessberichterstattung, und habe auch das Original-Strafurteil in meinen Händen:

Strafurteil-Mordfall-Nadine-als-PDF-Datei

Es ergibt sich, dass es 3 Gründe dafür gibt, dass Philip nicht der Mörder sein kann:

1. Schlagverletzungen, die die Leiche aufwies, können ihr im Zustand der behaupteten Bewegungsfähigkeit gar nicht von einem Einzeltäter zugefügt worden sein. Das ist nicht nur meine Meinung – dazu habe ich auch Rechtsmediziner befragt:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/02/02/schlagverletzungen-philip-jaworowski-kann-nicht-der-tater-sein-z-k-prof-henning-ernst-mullerrichter-rudolf-heindlgustl-mollathrichter-ulrich-oehrle-amtsgericht-lunen-muschelschloss-twitte/

2. Während an einem Lichtschalter, den zu betätigen Philip, wäre er der Mörder nicht einmal Anlass gehabt hätte, DNA Spuren von ihm gefunden wurden, die jeder dort hätte auftragen können, der dort war und eine weg geworfene Zigarettenkippe des Rauchers Philip gehabt hätte, fand man – völlig unverständlicherweise – ansonsten keinerlei Spuren vom Philip am Tatort oder der Leiche.

Das halten LKA-Experten, mit denen ich sprach für praktisch ausgeschlossen:

http://feuerkraft.wordpress.com/2013/02/05/schwerstes-staatsverbrechen-gabriele-wolff-prof-henning-ernst-muller-strafrecht-universitat-regensburgheribert-prantl-prof-peter-betz-rechtsmedizin-universitat-erlangen-z-k-dr-med-mic/

3. Philip hatte niemals gewalttätig gehandelt, niemals irgendeinen Hang zur Gewalt erkennen lassen, auch auf seinem PC fand man keinerlei Hinweise betreffend Gewaltphantasien.

Doch dann soll er wegen eines Streites mehrfach mit Wucht auf den Kopf eines Mädchens geschlagen haben, ausgeführt mit einer schweren Metalltaschenlampe? Niemand, der Philip kannte, konnte sich das vorstellen:

http://die-volkszeitung.de/NADINE_OSTROWSKI/ueber-philipp/000-ANDERE-UEBER-PHILIPP.HTM

Das Geständnis war, nachweislichen Tatsachen folgend, ein erzwungenes Lügengeständnis:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/02/06/mordfall-nadine-ostrowski-gestandnis-ohne-wert/

Die Indizien – wie die Spur am Lichtschalter, erweisen sich samt und sonders als faul, wie z. B. im Falle des doppelt vorhandenen Drosselkabels:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/02/03/doppelt-vorhandenes-drosselkabel-philip-jaworowski-kann-nicht-der-tater-sein-z-k-prof-henning-ernst-mullerrichter-rudolf-heindlgustl-mollathrichter-ulrich-oehrle-amtsgericht-lunen-muschels/

Weiteres zu den faulen Indizien und anderen Außergewöhnlichkeiten des Falle siehe zunächst unter:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/00-INHALTS-VZ.HTM

6 Gedanken zu „Staatsverbrechen: Mordfall Nadine Ostrowski, Falschverurteilung Philip Jaworowski / z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Prof. Renate Volbert

  1. Lieber Herr Sobottka,
    auch wenn man zunächst vorsichtig ist, und vielleicht auch gar nicht an eine Verschwörung glauben will sprechen die von Ihnen präsentierten Fakten doch für sich!

    Ich zitiere aus dem Urteil: „Als die Nadine ·zum Abtransport angehoben wurde, wurde unter ihrem Rücken ein vieradriger TAE-Stecker mit einem Kabelstück gefunden. Das Kabel war abgerissen. Dieser Stecker gehörte nicht zu dem Festnetztelefon, welches der Angeklagte aus der Wohnung der Familie Ostrowski -entfernt hatte. Die Herkunft dieses Steckers konnte nicht geklärt werden“

    Wer ist denn bereit anzunehmen, der Täter habe ein Telefonkabel als Tatwerkzeug mitgebracht und zusätzlich eines aus dem Haus der Familie entfernt?

    Auch den Richtern ist dieser Widerspruch bei der Beweiswürdigung nochmals aufgefallen: „Das bei derTat verwendete
    Telefonkabel und das Tatmesser stammten aus dem Haushalt der Familie Ostrowskl.
    Der unter der Leiche aufgefundenen Telefonstecker war weder einem Kabel aus dem Haushalt der Familie Ostrowski noch einem bel dem Angeklagten aufgefundenen Kabel zuzuordnen. Wie der Stecker unter die Leiche gelangte, ist letztlich ungeklärt geblieben. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte ein möglicherweise zufällig mitgeführtes eigenes Kabel belder Tat verwendet hätte.“

    Ah ja. In Gästetoiletten liegen entweder zufällig TAE Stecker rum oder: So wie im Urteil angegeben kann es nicht gewesen sein! Hier stinkt etwas und mich wundert, dass dies bislang in der Öffentlichkeit weitgehend ignoriert wird.

    Andreas Wittmann

  2. Herr Sobottka hat Recht. Es ist plausibel, was er schreibt. Ohne seine Arbeit wäre das unter den Teppich gekehrt worden.
    Meine Mutter sagte immer: Es ist nichts so fein gesponnen, dass es nicht kommt an das Licht der Sonnen.

  3. Hallo Herr Sobottka, danke für die (mittlerweile wohl gelöschte) Einladung zu Ihrem Blog auf Beck Blog.
    Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass Mordfälle nicht wirklich mein Hobby sind und ich daher möglichst solche Geschichten von mir fernhalte. Dennoch werde ich versuchen, mich in den kommenden Tagen mit dem obigen Fall zu beschäftigen.
    Grundsätzlich fällt es mir dann aber schwer, nicht rückwärts zu essen, sodass Sie sich hierbei von mir nicht allzu viel versprechen sollten. Eines aber vorweg: allein schon Internetrecherche führt dazu, die Art der Behörden, mit Todesfällen umzugehen, zweifelhaft zu finden, ein Beispiel:
    http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/vermutlich-nichtschwimmer-zwei-studenten-in-talsperre-kirchheim-ertrunken-11108135.html
    Die Polizei Bad Hersfeld äußert unmittelbar nach diesem Unfall (?) ihre Hypothese des Hergangs, die von den Medien völlig unkritisch übernommen wird. Keine Zweifel daran, dass der angenommene Geschehensablauf nicht zwingend so gewesen sein müsse, kein Hinweis darauf, dass erst eine Obduktion abschließend klären könne was passierte, keine Fragen nach der Glaubwürdigkeit der Aussagen von Zeugen, keine Befragung der ebenfalls im Seepark untergebrachten Kollegen der zwei Verstorbenen. Es scheint völlig normal, dass zwei Personen gleichzeitig ertrinken.
    Ein Jahr später decken Journalisten die Umstände der Unterbringung von Amazonmitarbeitern im Seepark auf, es wird klar, dass die Stätte von einer Securityfirma überwacht wurde, deren Mitarbeiter Verbindungen zur Naziszene hatten. Überdeutlich wird auch, mit welchem Eifer und welcher Gewaltbereitschaft diese Securitykräfte die Reportage zu verhindern suchten. Sogar die Polizei wird zu Hilfe gerufen, die ARD Doku zeigt, dass Körperverletzung/Freiheitsberaubung/Sachbeschädigung, wie auch immer, jedenfalls Straftaten, passierten, jedoch sieht die Polizei Bad Hersfeld/Staatsanwaltschaft Fulda, keine Grundlage dafür, zu ermitteln, was geschah (Was sich nach Veröffentlichung des Materials dann aber schlagartig ändert) sondern bekräftigt die Security in ihrer rechtswidrigen Annahme aufgrund von Hausrecht berechtigt zu sein, Gewalt anzuwenden. Reaktionen der Gemeinde bzw. von Amazon beschränken sich auf Schadensbegrenzung und Leugnung. O-Ton Bürgermeister: “ Wir mögen Amazon“ , daraus darf man wohl schließen, dass dort Sympathie und nicht Gesetze bestimmen, was als kriminell gesehen wird.
    Der Tod der Amazonier bleibt für jeden faktenorientierten Bürger ein Mysterium, gilt aber offiziell als ge. geklärt.
    Leider sehe auch ich mich Derartigem, auch Fällen, die dem oben von Ihnen beschriebenen ähneln, völlig hilflos und machtlos gegenüber. Daher fällt mir die Beschäftigung damit unheimlich schwer. Zumal wohl wirklich kaum Aussicht darauf besteht, damit Erfolge zu erzielen. Zu sehr sind die Behörden darauf bedacht, ihren Ruf um jeden Preis zu „schützen“, zu wenige Bürger trauen sich, skeptisch zu sein oder auch nur Interesse zu zeigen.
    Angesichts der Abstrusität bekannter Mordaufklärung, etwa im Fall Familie Rupp, zeigt sich, dass Behörden anscheinend eine Tendenz haben, Opfer zu beschuldigen. ( Beim von mir geschilderten Unfall wird etwa unterstellt, beide gleichzeitig Ertrunkenen seien Nichtschwimmer gewesen, ohne den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu prüfen) Und wenig Kompetenz bzw. Interesse derartige Kapitalverbrechen aufzuklären. Auch die NSU-Mordserie bestätigt diese Hypothese leider.
    Daher denke ich, ohne Ihre Ausführungen gründlicher studiert zu haben, dass die Sachlage eine ähnliche sein wird.

    • Zunächst vielen Dank, dass Sie meiner Einladung gefolgt sind. Sie sollten sich tatsächlich mit dem Fall befassen, denn es ist nicht einfach ein Kriminalfall: Es spricht sehr vieles sehr deutlich dafür, dass es sowohl der Mord an der Nadine als auch die spätere absichtliche Falschveruretilung des Philip von der herrschende Klasse geplant waren – unter Einbeziehung staatlicher Stellen in Polizei und Justiz.

      Das kann ich jemandem, der den Fall absolut gar nicht kennt, nicht in drei Worten darlegen, aber das ist der Grund dafür, dass ich seit über sieben Jahren an dem Fall dran bin – wie ein Terrier.

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