Gibt es in der Berliner Justiz und Polizei Strukturen, die Kinderschänder unterstützen?
Diese Frage stellt sich mir, nachdem ich Einblick in das nehmen konnte, was die Mutter J. Sahr und deren kleiner Sohn seit Jahren erleben oder, treffender gesagt, erleiden müssen.
Dass der vierjährige Sohn mit Spuren körperlicher Misshandlung vom Umgangswochenende mit dem Vater zurückkehrte, führte die verantwortungsbewusste besorgte Mutter dazu, mit dem Kinde zur Kinderärztin zu gehen. Die Kinderärztin empfahl der Mutter nach Untersuchung des Kindes, die Traumaambulenz der Charité aufzusuchen und sich an den Opferschutz zu wenden. Nach eingehender Untersuchung befanden die Ärzte der Charité, dass ein dringender Verdacht auf sexuelle Kindesmisshandlung vorliege, und stellten einen Antrag auf Gewaltschutz.
Seitdem gab es zwar eine vorübergehende Unterbrechung des väterlichen Umgangs mit dem Sohn, allerdings wurde den Misshandlungsvorwürfen seitens des Jugendamts und des Familiengerichts nicht nachgegangen – man überließ es vielmehr der Staatsanwaltschaft, die nach einer Videovernehmung des Kindes behauptete, nicht genügend Beweise für eine Anklage zu haben, offenbar nicht einmal darüber nachdachte, weiter zu ermitteln. Die Staatsanwältin Anke Benrath verstand sich erkennbar gut mit dem Anwalt des in Missbrauchsverdacht geratenen Vaters, mit Rechtsanwalt Michael Rutetzki. Jedenfalls wusste Rechtsanwalt und Notar Michael Rutetzki schon lange vor dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft, dass diese einstellen würde.
Die Familienrichterin Annika Höne unternahm nichts zur Klärung, sabotierte diese de facto: Eine Opferanwältin des Kindes, die nach der Videovernehmung durch die Kripo überzeugt war, dass das Kind vom Vater sexuell missbraucht worden sei, wurde von Richterin Annika Höne kurzerhand aus dem Verfahren gemobbt. Als die Mutter des Kindes, J. Sahr, ihren Sohn zur Abklärung der Vorwürfe in eine Klinik gebracht hatte, verweigerte der Vater trotz schriftlicher Aufforderung durch die Ärzte der Charité jede Mitwirkung an der Untersuchung. Stattdessen stellte er einen Antrag auf einstweilige _Verfügung, mit dem ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen werden sollte, der, auf offensichtlichen Lügen bauend, von der Familienrichterin positiv entschieden wurde, so dass der unter Missbrauchsverdacht stehende Vater seinen Sohn aus der Klink abholen konnte, was er auch unverzüglich tat!
Ein gestellter Antrag der Mutter auf einstweilige Verfügung sei hingegen niemals entschieden worden, und schließlich wurde der Mutter letztlich sogar der Umgang mit dem Kind verboten: Es sei eine Belastung für das Kind, dass sie die Vorwürfe, das Kind sei sexuell misshandelt worden, nicht aufgeben könne!
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

