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SS-Schutzhaft für Özcan Özdemir – welche Rolle spielt Rechtsanwältin Franziska Janßen aus der Strafrechts-Kanzlei Binder & Partner, Bielefeld?

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

ich hatte bereits für gestern den zweiten Teil angekündigt gehabt, hatte aber vergeblich darauf gewartet, dass Rechtsanwältin Franziska Janßen aus der Strafrechts-Kanzlei Binder & Partner, Bielefeld, mir zwei einfache Fragen per SMS-beantworten würde – die ich für den bericht verwenden wollte. Es stellt sich allerdings immer deutlicher die Frage, was im Kopf der Franziska Janßen in Wahrheit vorgeht, inwiefern man darauf vertrauen könne, dass sie Özcan  sachgerecht vertrete….

Angeblich hatte Rechtsanwältin Franziska Janßen keinen Haftbefehl erhalten!

Die Benachrichtigung durch das gericht, dass Özcan Özdemir in Hauptverhandlungshaft sei,  datiert vom 03.02.2021, erreichte mich am 06.02.2021, einem Samstag. Gespräche waren nur noch mit der JVA Detmold möglich, wobei es mir mit Ach und Krach gelang, eine Bestätigung dafür zu erhalten, dass Özcan unter den dargelegten Umständen in der JVA Detmold eingekerkert sein müsse.

Am Montag, dem 08.02.2021, rief ich dann die Frau Ludwig im Amtsgericht Detmold an,  die auf dem zugegangenen Brief als Sachbearbeiterin mit Durchwahlangabe aufgeführt ist. Von ihr war auch kaum etwas zu erfahren, angeblich seien andere zuständig, angeblich wisse sie selbst gar nichts und außerdem überhaupt nichts und schon gar nichts – so ungefähr lässt sich das Telefonat skizzieren. Auch sei es ihr unmöglich, mich zu einer zuständigen Stelle durchzustellen, sie wisse nicht einmal, welche das sei, auch nicht, ob bereits ein Hauptverhandlungstermin feststehe.

Nun, mittlerweile habe ich mehrfach begründeten Anlass anzunehmen, dass diese Krüger im Vorzimmer der Amtsrichterin von politischen Gnaden Vera Thomsen ist, mich also nach Strich und Faden belog, was Zuständigkeit und eigenes Wissen vom Fall angeht. Immerhin war aber aus ihr herauszubekommen, dass eine Rechtsanwältin Janßen aus der Kanzlei Binder & Partner in Bielefeld mit der Vertretung der Interessen des SS-Schutzhäftlings Özcan Özdemir  beauftragt sei.

Das hier ist sie, Rechtsanwältin Franziska Janßen aus der Strafrechts-Kanzlei Binder & Partner in Bielefeld:

Am Montag erreichte ich sie trotz mehrere versuche nicht, am Dienstag, dem 09.02.2021,  gelang es mir schließlich, sie nachmittags ans Telefon zu bekommen. Zu meinem Erstaunen zeigte sie sich hinsichtlich meines Hinweises darauf, dass ihr Mandant Özcan Özdemir in Hauptverhandlungshaft sei, verwundert, behauptete, keinen Haftbefehl erhalten zu haben und anzunehmen, er sei auf freiem Fuß. Ich stellte klar, dass das meinerseits vom Amtsgericht erhalötene Schreiben unmissverständlich anderes belege, dass Özcan Özdemir eben bereits seit 6 Tagen in Haft sei, und fragte sie danach, für wann denn die Hauptverhandlung angesetzt sei. Sie antwortete entweder, für den 17.03., oder, für den 19.03., das kann ich nicht mehr mit Bestimmtheit sagen, weil sofort die Wut in mir hochstieg und ich ihr sagte, dass vorliegend ganz klar Schindluder mit dem Instrument der Hauptverhandlungshaft getrieben werde, denn diese sei schließlich dafür da, die Durchführung der Hauptverhandlung sicherzustellen, nicht dafür, wütenden Richtern eine Möglichkeit zu geben, ihnen missliebige Personen willkürlich abzustrafen.

Das sah Rechtsanwältin Franziska Janßen dann zwar auch so,  meinte aber, die Richterin sei ja auch noch ganz jung… Ich verkniff mir die Bemerkung, dass ich eine solche Rechtfertigung  im vorliegenden Fall zuallerletzt von einer Fachanwältin für Strafrecht erwartet hätte, wies aber darauf hin, dass die „junge Richterin“ immerhin zwei juristische Staatsexamina mit Prädikat habe absolvieren müssen und zweifellos zu wissen habe, was Bürgerrechte seien.

Plötzlich gab Rechtsanwältin Franziska Janßen selbst die Empörte, gab an, sofort einen Haftprüfungstermin zu beantragen. Immerhin erfuhr ich von ihr noch den Nachnamen der Richterin, wobei mir die Schreibweise allerdings zunächst unklar blieb. Auch wies sie darauf hin, dass es ihr selbst nahezu unmöglich sei, die zuständige Richterin ans Telefon zu bekommen.

Rechtsanwältin Franziska Janßen bleibt unerreichbar und zugeknöpft

Als ich am nächsten Tag (10.02.2021) dann Näheres erfahren wollte, war Rechtsanwältin Franziska Janßen nicht mehr erreichbar, ebenfalls  am  übernächsten (11.02.2021) und zunächst am dann folgenden Tag (12.02.2021) nicht, . obwohl ich mich bereits nach Angaben aus der Kanzlei richtete, was ihre angebliche Erreichbarkeit anging. Dann platzte mir der Kragen, und ich rief in der Kanzlei an und sagte der jungen Frau am Telefon, dass ich die Sache mit Rechtsanwältin Franziska Janßen auf deren Googleseite No. 1 im Internet klären würde, wenn ich nicht am selben Tage noch einen Anruf von ihr in der Sache Özcan Özdemir bekäme.

Rechtsanwältin Franziska Janßen rief mich keine Stunde später von ihrem Handy aus an, behauptete zunächst, sie ließe sich von meinen Drohungen nicht beeindrucken, worauf ich ihr erst einmal klar machte, dass ich gegen den Vorwurf der Bedrohung einzuwenden hätte, dass dieser meist im strafrechtlichen Sinne zu verstehen sei, während das Ankündigen von Internetkritik jedenfalls absolut legal sei. Es gab dann kein langes hin- und her mehr, Rechtsanwältin Franziska Janßen behauptete, sie habe am selben Tage noch einen Haftprüfungstermin beantragt, jener sei auch schon terminiert, und zwar für den kommenden Dienstag, den 16.02.2021, und sie gehe davon aus, dass Özcan Özdemir dann aus der haft entlassen werde.

Haftprüfungstermin und weitere Ungereimtheiten betreffend Rechtsanwältin Franziska Janßen

Zwischenzeitlich führte ich ein weiteres Telefonat mit dem Amtsgericht Detmold, hatte, da Frau Krüger offenbar nicht anwesend war, eine Stellvertretin am Apparat, den Namen merkte ich mir nicht (12.02.2021, 09.38 Uhr bis 09.43 Uhr). Selbstverständlich habe Rechtsanwältin Franziska Janßen unverzüglich einen Haftbefehl erhalten, es sei nicht wahr, wenn sie dies bestreite. Nun, man sollte eigentlich beides für undenkbar halten: Dass ein Amtsgericht die zuständige Rechtsvertretung nicht informiert, wenn es eine Person in Haft nimmt, aber natürlich auch, dass eine Rechtsanwältin es unzutreffend bestreitet, einen Haftbefehl erhalten zu haben, und unwahr behauptet, den Mandanten auf freiem Fuß gewähnt zu haben. Wem also ist eine schwere Pflichtsverletzung vorzuwerfen, dem Amtsgericht, oder der Rechtsanwältin? Sollte Özcan Özdemir hier in Deutschland auf freien Fuß kommen, dann wird sich das klären lassen – das müsste sowohl der Richterin als auch der Rechtsanwältin klar sein. Meine Vermutung: Richterin und Anwältin kungeln zum Nachteil des Özcan Özdemir, wollen gemeinsam alles unter dem Teppich halten, Özcan demnächst als bedauerliches Selbstmord-Opfer präsentieren oder ihn sang- und klanglos in die Türkei abschieben. 

Um an das (angebliche? ) Ergebnis des (angeblichen?) Haftprüfungstermines heranzukommen, waren wiederum Kopfstände nötig, per SMS wurde mir dann von Rechtsanwältin Franziska Janßen mitgeteilt, dass die Haft fortgesetzt werde, obwohl Rechtsanwältin und Mandant sehr engagiert gekämpft hätten, aber der Staatsanwalt habe die Haftfprtsetzung unbedingt gewollt. Der Hauptverhandlungstrmin sei allerdings auf den 04.03.2021 vorverlegt worden. Auch gab sie an, dass man 5 Wachleute beigezogen habe, was sie zuvor noch nie erlebt habe

Eine darauf folgende SMS meinerseits an Rechtsanwältin Franziska Janßen, in der ich nachfrage, welche Gründe die Anwältin für die Aufhebung der Haft vorgetragen habe, welche Gründe der Staatsanwalt dem entgegengesetzt habe, wie jener heiße,  und welche Gründe die Richterin für ihre Entscheidung herangezogen habe, wird von Rechtsanwältin Franziska Janßen nicht beantwortet, so dass ich es insgesamt (siehe auch oben, „Haftbefehl nicht erhalten“) für möglich halten muss, dass sie mir nichts anderes als plumpe Lügen serviert, während hinter den Kulissen die nackte Willkür agiert und Rechtsanwältin Janßen sich in Wahrheit – in Absprache mit der SS-Justiz Detmold – einen Scheißdreck um ihren Mandanten kümmert..

Bisheriges Resümee

Einen seriösen Eindruck vermitteln weder die Staatsbehörden, Amtsgericht, JVA, Staatsanwaltschaft, noch die Rechtsanwältin Franziska Janßen aus derv Strafrechts-Kanzlei Binder & Partner, Bielefeld. Die Zustände kann man getrost mit denen vergleichen, wie Karl May sie in osmanischen Provinzregionen des 19. Jahrhundertts beschrieb, Özcan Özdemir ist definitiv einem Horror ausgesetzt, und ich würde lieber ganz auf eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt verzichten, als mich von einer unseriösen und offensichtlich schlecht erzogenen Franziska Janßen vertreten zu lassen: Wer Verbündete wie Rechtsanwältin Franziska Janßen hat, braucht keine Feinde mehr.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

https//an-euch.de

System-Richterin Vera Thomßen schickt besorgten Kindervater in SS-Schutzhaft, Teil I / z.k. amtsgericht detmold, kz-jva detmold, rechtsanwältin franziska janßen, bielefeld, jugendamt detmold, richter andreas aschenbach, richter frank ibrom, richterin susanne kluge, olg hamm, richter daniel terp, amtsgericht bielefeld

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

ohne stichhaltige Gründe wurden die beiden ältesten Kinder von Özcan Özdemir vom Jugendamt Detmold verschleppt und für viele Monate komplett von beiden Elternteilen getrennt gehalten, während sie im Heim verwahrlosten und aufgrund mangelnder Aufsicht ständig misshandelt wurden, wobei es einmal fast zu einer tödlichen Strangulation gekommen wäre:

 

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2020/04/19/oescan-oezdemir-jugendamt-detmold-will-eigenes-versagen-mit-falschverdaechtigungen-vertuschen-z-k-dagmar-mrosek-st-elisabeth-stiftung-detmold-reinhard-zum-hebel_staatsanwaeltin-sarah-garbuszus_d/

Das alles interessiert natürlich keinen Richter, denn die sind ja dem Justizministerium unterworfen, damit zugleich politisch abhängig, so dass sie Jugendamt- und Kinderheimschutz natürlich über Kinderschutz stellen.

Dass nach fast anderthalb Jahren Heimaufenthalt die Tochter plötzlich stark sexualisiertes Verhalten zeigte, verschwieg man gegenüber dem Gericht (Sorgeverfahren in der Beschwerdeinstanz am OLG-Hamm) solange, bis die Mutter der Kinder, die es von Heimmitarbeitern erfahren hatte, diese Tatsache empört in das Gerichtsverfahren einbrachte und forderte, man müsse ihre Kinder vor sexuellem Missbrauch im Heim schützen.

Aber nein! Was nicht sein darf, das, so die OLG-Richter unter dem Vorsitz von Andreas Aschenbach, das kann auch nicht sein! Und in deutschen Heimen gibt es keine Schweinereien! Punkt, Ende, aus! Also muss die Ursache woanders liegen – mehr als eineinhalb Jahre zurück, bei den Eltern der Kinder! Als ob es die Kindesmissbrauchs-Skandale von Lügde, Bergisch-Gladbach, Münster, Speyer, Köln usw. usf. nicht gegeben hätte, und als ob es wichtiger sei, kriminellen Kindesmissbrauch in Kinderheimen unter den Teppich zu kehren, als sich um das Kindeswohl zu kümmern!

Mein Kommentar dazu:

Nun, zurecht ging der empörte und um seine Kinder besorgte Vater, Özcan Özdemir, auf die Barrikaden, verständlich, dass er in der deutschen Obrigkeit überall „Kinderficker“ wähnte (womit er vermutlich nicht einmal ganz falsch liegen dürfte) und das auch noch laut in die Welt hinausschrie, u.a.:

https://oezcan2020.wordpress.com/

Und so ging es ihm wie so manch anderem, der an Wahrheiten rührt, die der deutschen Obrigkeit unangenehm sind – er kassierte Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung/übler Nachrede/Verleumdung diverser Systemverbrecher, die eines Tages sagen werden, sie hätten ja gar nicht anders gekonnt und seien im Übrigen schon immer „dagegen“ gewesen. Dabei hatte Özcan Özdemir doch wirklich alles erfolglos versucht, was der angebliche Rechtsstaat an Mitteln zur Verfügung stellt, um misshandelten Kindern aus der Not zu helfen. Aber es wurde eben, wie so oft, auf alles, Pardon, schlichtweg geschissen, wie das eben so in Deutschland üblich ist:

https://an-euch.de 

Ja, anstatt den Kinder zu helfen, entschloss man sich eben, den Vater der Kinder mundtot zu machen! Ist ja auch unglaublich, sich darüber zu beschweren, dass die eigenen Kinder kaputt gemacht werden und der Staat darauf einfach, Pardon, scheißt!

Und so musste die System-Richterin Vera Thomßen her, vom SS-Amtsgericht Detmold, um den Özcan Özdemir in Schutzhaft zu nehmen (offiziell in Hauptverhandlungshaft) und an das KZ JVA Detmold zu überstellen.

Hört sich alles verrückt an? Ist es aber nicht. An einen Häftling in der JVA Detmold heranzukommen, ist vergleichbar schwierig, wie es damals war, an einen Häftling im KZ Buchenwald oder Dachau heranzukommen – Özcan Özdemir ist von der Welt weitgehend abgeschirmt, kann sich nicht öffentlich äußern, kann sich mit niemandem darüber beraten, wie er sich im Strafverfahren verhalten soll.

Wer versucht, im Amtsgericht Detmold jemanden an die Telefonleitung zu bekommen, der für den Fall zuständig ist, bekommt nur mit, dass die Richterin die Herausgabe jeglicher Informationen verboten habe. Dabei konnte ich belegen, dass ich von Özdemir als Kontaktperson benannt worden war:

Und die Anordnung der Hauptverhandlungshaft? Haftbefehl vom 26.01.2021, Festnahme am 03.02.2021, Hauptverhandlung zu dem Zeitpunkt vorgesehen für den 17.03. 2021!

Ist die Richterin Vera Thomßen denn so blöd, dass sie nicht weiß, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch für die Anordnung der Hauptverhandlungshaft gilt, die ja schließlich nur dem Zwecke dienen soll, die Teilnahme des Angeklagten an der Hauptverhandlung sicherzustellen, nicht aber, einen der Obrigkeit unliebsamen Bürger kaltzustellen? Nein, so blöd kann sie gar nicht sein, also muss sie es absichtlich gemacht haben, den § 230 StPO rechtsmissbräuchlich zum Kaltstellen und zur Abstrafung von Özcan Özdemir heranzuziehen: Özcan Özdemir hat einen festen Wohnsitz, ist seit Jahrzehnten fest in Deutschland verwurzelt und kämpft hier gegen die Zerstörung seiner Kinder.  Es hätte absolut ausgereicht, ihn kurz vor der Hauptverhandlung in Gewahrsam zu nehmen oder unter Auflagen (regelmäßige Meldung bei der Polizei oder elektronische Fußfessel) auf freiem Fuß zu belassen und ihn am Verhandlungstag vorzuführen.

Hier zeigt der deutsche Obrigkeitsstaat mal wieder, auf welch dreckigen Fundamenten er entstanden ist, dass schwarz-braunes Nazi- und SS-Gesocks ihn aufgebaut haben, während Entnazifizierung nur geheuchelt wurde.

Am heutigen Tag fand dann ein Haftprüfungstermin statt, wie Rechtsanwältin Franziska Janßen mich nach diversen Problemen, sie zu erreichen, hatte wissen lassen. Dazu morgen mehr, im Teil II dieses Berichts über die unerhörten Vorgänge in Detmold, wo man einen zurecht besorgten und über die Behörden zurecht empörten Kindervater, Özcan Özdemir, rechtsmissbräuchlich fertig macht.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Wie Anne Marie Müller-Stoy Gutachterei zur feilen Hure macht, Teil 01 / z.k. rechtsanwalt dr. ralf leiner, bielefeld, andreas baaske, baaske medical, amtsgericht lübbecke, amtsgericht bielefeld, amtsgericht minden, rechtsanwalt rassi warai

Herzlich begrüßte Frauen und Männer!

Dass das deutsche Justizsystem in seinem eigenen Dreck versinkt, nehmen zum Glück immer mehr Menschen zur Kenntnis, immer mehr Menschen, denen das zumeist nicht gefällt., Meine Herzensschwestern und – brüder in der Gemeinschaft UNITED ANARCHISTS arbeiten emsig daran, die dahinter steckende Aufklärung voranzutreiben, einer der Hauptgründe dafür, dass sie viele meiner Beiträge in den Suchmaschienn pushen.

Doch geändert hat sich bisher nicht – ein Hinweis darauf, dass wir einen Systemsturz brauchen, dass das System nicht mehr reformierungsfähig ist.

Dennoch hat die Aufklärung ihr Gutes:Erkenntnis ist ein notwendiger Schritt vor dem Akt des politischen Handelns.

Und so will auch  ich meinen Beitrag zur Aufklärung weiterhin leisten, beginnend mit einer kleinen Serie über eine Gutachterin des Teufels, Dipl.-Psych. Anne Marie Müller-Stoy, die im Falle Baaske ./. Baaske ein Gefälligkeitsgutachten für fast 10.000 Euro ablieferte, wobei ich den Verdacht habe, dass die „Gefälligkeit“ sich darin ausdrückte, dass sie sich beim Willkürrichter Thomas Beimann, der offenbar bevorzugt  Schmierengutachterinnen beauftragt, um sachfremde, aber von ihm gewollte  Handlungsempfehlungen zu erhalten, beliebt machen wollte.

Um aufzuzeigen, mit welchen Mitteln eine Schmierengutachterin wie Anne Marie Müller-Stoy es auch in „schwierigsten“ Fällen schaffen, ein oberflächlich betrachtet korrektes Gutachten zu einer in Wahrheit absurden, aber vom Richter gewünschten Handlungsempfehlung werden zu lassen, muss ich allerdings detailliert vortragen – um es besser verständlich zu machen.  Auf Widersprüche gehe ich dabei nur insofern ein, wie sie sich aus dem Zusammenhang selbst ergeben – auf  andere Widersprüche, dass Annika z.B. von der zunächst hochgeblobten Therapeutin ein paar Monate später die Nase voll hatte,  werde ich erst auf einer nächsten Ebene eingehen.Hier nun der erste Teil, weitere werden folgen:

Von der „Gutachterin“ Dipl.-Psych. Anne Maria Müller-Stoy vom „Gerichtspsychologischen Institut Bielefeld“ (im Folgenden Müller-Stoy) wurde mit Datum 19.01. 2017 ein „Gutachten“ in der Sache 11 F 51/14 / AG Lübbecke erstattet, siehe Anlage. Das Datum findet sich lediglich am Ende des „Gutachtens“ neben der Unterschrift der „Gutachterin“. Bezugnahmen auf Inhalte des „Gutachtens“ werden im Folgenden wie folgt zitiert: „GA“ M-St, Seitenzahl.

An den Tagen 04.03.2016 (0,75 Stunden für Annika und Lisa) und am 03.06.2016 (0,75 Stunden für Annika)   fanden Explorationsgespräche zwischen der Müller-Stoy und Annika statt, insgesamt also kaum mehr als 1,25 Stunden, wenn man davon ausgeht, dass am 04.03.2016 mindestens eine Viertelstunde durch die jüngere Lisa beansprucht wurde.

Die zitierten Aussagen Annikas imponieren unter anderem dadurch, dass sie pauschal bzw. arm an Details sind und ihre Glaubhaftigkeit insofern infrage steht und sie z.T. sogar in die Irre führen:

001: „In ihrer Freizeit gehe sie drei Mal in der Woche zum Reiten, einmal in der Woche habe sie Reitunterricht und Voltigieren. Sie habe eine Reitbeteiligung, deshalb müsse sie sich zuverlässig um das Pferd kümmern, was ihr großen Spaß mache.“ („GA“ M-St., S. 27)

002: „Einmal pro Woche gehe sie zur Psychologin, das gefalle ihr gut und tue ihr gut. Dort könne sie alles los werden, was sie beschäftige, auch wenn sie mal sauer auf ihren Vater sei.“ („GA“ M-St., S. 27)

Kommentar: Es bleibt unklar, warum Annika eine Psychologin benötigt, „um alles loszuwerden.“ Schließlich ist es zumindest in Deutschland nicht annähernd der Normalfall, dass Zehnjährige regelmäßig eine Psycho-Therapeutin aufsuchen, um sich ihre Probleme von der Seele reden zu können. So liegt der Verdacht sehr nahe, dass Annika mit schweren Problemen belastet sei – doch darüber sagt Annika nichts, und die „Gutachterin“ verzichtet unverständlicher Weise darauf, diesen Dingen durch Fragen auf den Grund zu gehen.

003: „Freundinnen habe sie in der Schule, in der Nachbarschaft und beim Reitstall. Einige ihrer Freundinnen kennen sie schon viele Jahre und wüssten um ihre Familiensituation Bescheid, was sie nicht schlimm finde.“   („GA“ M-St., S. 27)

Kommentar: Drei Mal pro Woche Reiten, Stall- und Pferdepflege, einmal pro Woche Unterricht im Reiten und Voltigieren, einmal pro Woche Psychotherapie, alles neben der Schule, und zugleich Freundinnen in der Schule, in der Nachbarschaft und beim Reiten?

Es kommen bereits Zweifel daran auf, wie Annika das alles zeitlich miteinander vereinbaren können soll.

Annikas Äußerungen hier sind pauschal: Kein Name einer Freundin wird genannt, es wird (abgesehen vom Erlebnisfeld Pferd und Reiten) auch kein Hinweis darauf gegeben, was sie mit Freundinnen unternimmt, was die Freundschaften ausmacht, was sie an den Freundinnen mag oder nicht mag. So stellt sich die Frage, ob Annika überhaupt die Wahrheit sagt oder lediglich darauf vorbereitet ist, ihre Situation gegenüber der „Gutachterin“ möglichst vorteilhaft darzustellen, ohne sich in Widersprüchen verheddern zu können.

004: „Als wichtigste Personen in ihrem Leben benannte Annika ihren Vater, ihre Oma, ihre Tante, ihre Cousine und ihre Schwester.“ („GA“ M-St., S. 27)

Kommentar: Sieht man davon ab, dass Annika ihre Mutter nicht benennt, so spiegelt die Darstellung eine Normalität vor, die nicht in Ansätzen gegeben ist: Die genannten Personen gehören ausschließlich der väterlichen Linie an, wobei es sich bei „Oma“, „Tante“ und „Cousine“ um Personen handelt, die bis zur Herausnahme Annikas aus dem mütterlichen Haushalt praktisch nichts mit Annika zu tun hatten, nicht einmal an Geburtstagen Annikas zum Besuch erschienen waren. Auf der anderen Seite taucht keine der Personen aus der mütterlichen Linie auf, die nachweislich bis zur Herausnahme Annikas aus dem mütterlichen Haushalt enge und liebevolle Beziehungen zu Annika hatten: Mutter Gabi, Opa Walter, Schwester Kelly, Schwester Michelle, Cousin Collin. Beleg: Eidesstattliche Versicherung der Gabi Baaske mit Hinweis auf Zeugen.

Ich hoffe, dass es dem einen oder der anderen bereits helfen kann, sie betreffende Gutachten besser kritisch bzu durchleuchten: Wie detailliert wird geschildert, wie klar werden Dinge dargestellt, wie gut sind sie überprüfbar?

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,  UNITED ANARCHISTS