@ U.A. !!! Alles sichern!!!!

Liebe Herzensschwestern und Herzensbrüder!

Am 19. Oktober, ich hatte soeben eine Corona-Infektion überstanden und war noch angeschlagen, hielt auf einem Parkplatz bei den Supermärkten REWE und ALDI sowie DM ein rot-metallic Wagen neben mir, als ich über den Parkplatz ging. Der Fahrer, südländisch, breites Gesicht, sprach mich an wie einen alten Bekannten und hielt mir die Hand hin. Obwohl ich wusste, dass es kein Bekannter war, gab ich ihm spontan die Hand. Dann sah ich zwar zu, dass ich von ihm fort kam – doch er hatte eine DNA-Probe von mir. Das Autokennzeichen: Jedenfalls HA für Hagen, dann meine ich VA 70 oder VA 90.

Ich erinnere daran, dass Hagener Polizei von mir schon unter wirklich unsinnigen Umständen eine DNA-Probe haben wollte – was meine Nachbarin, in deren Wohnung die beiden Polizisten empfangen wurden, bezeugen kann:

Obwohl ich absolut keine Beziehungen zum ca. 40 KM von meinem Wohnort entfernten Hagen hatte, weder private noch berufliche Kontakte, in meinem ganzen Leben höchstens 2 Mal, und zwar in den 90-ger Jahren, dort gewesen war, sollte ich eine DNA-Probe abgeben, damit man sie mit einer DNA-Spur vergleichen könne, die an der Leiche der Bianca Burbach, die am 25.04.2007 gegen 23.00 Uhr in Hagen ermordet worden war, gefunden wurden:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2014/12/13/weihnachtszeit/.

Begründung: Meine Veröffentlichungen im Mordfall Nadine Ostrowski! Das muss man sich einmal überlegen – mir fällt auf, dass die Hagener Polizei unter der Leitung der Mordkommission des KHK Thomas Hauck sich an der Verfolgung eines Unschuldigen beteiligte, um 5 satanische Mörderinnen vor Verfolgung zu bewahren, dass die Hagener Justiz das schmutzige Spiel mitspielte, so dass ich – bestens ausgerüstet mit Beweismaterial:

dieses Verbrechen im Internet anklage – und deshalb sollte ich verdächtig sein, im Jahre 2007 eine mir völlig unbekannte Frau an einem mir völlig unbekannten Ort in einer Stadt, in der ich in meinem ganzen Leben höchsten 3 Mal war (einmal vor wenigen Wochen mit Gabi Baaske bei einem Jugendamtsopfer), ca. 40 km von meinem Wohnort entfernt abends um 23 Uhr umgebracht zu haben?

Das ist nicht das einzige -auch der Vorfall auf dem Dortmunder Friedhof war sehr merkwürdig: Obwohl man vom Täter nicht einmal eine DNA hatte, sollte ich eine DNA-Probe abgeben, und obwohl die Täterbeschreibung nicht einmal zu mir passte, telefonierte einer der beiden Polizisten mindestens eine halbe Stunde in deutlicher Entfernung von mir, so dass ich nichts hören konnte, mit irgendwem von der Dortmunder Polizei. Ich verlangte sofortige Gegenüberstellung mit den Tatzeuginnen – aber das sei nicht zumutbar gewesen, weil sie ja schon im Schulunterricht saßen! Aber mich nach Dortmund zu laden, um mir eine DNA-Probe abzunehmen, Ganzkörper-Nacktfotos von mir zu machen – das war natürlich OK:

Letztlich musste man mir einen „Freispruch“ erster Klasse zukommen lassen, aber nach welchem Hin- und Her!

Zu alldem kommt noch einiges hinzu. Im Kreise eines Jugendamt-Opfer-Vereins hatte sich ein „Sascha“ aus Süddeutschland bewegt, der einer Bekannten von XX (gutherzige, manchmal naive Bekannte meinerseits) wohl weisgemacht hatte, ich hätte bereits mit Kindersex zu tun gehabt, möglicherweise auf den zahlreichen Verleumdungen basierend, die mir im Internet von verschiedenen anonym auftretenden Staatsschutzhelfern zuteil werden. Beispielsweise Gabi Baaske weiß, dass es Unsinn ist – sie war nämlich anwesend, als ich stundenlang vom Psychiater Dr. Jörg Heller aus Bochum exploriert wurde – hat die gesamte Exploration auf Film. Die Exploration erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund, damit man mich weitere 5 Jahre für schuldunfähig erklären kann, wenn ich die Wahrheit über Richter usw. veröffentliche. Zweifellos wäre es zur Sprache gekommen, wenn ich jemals im Zusammenhang mit Gewalt oder sexuellem Missbrauch in Erscheinung getreten wäre – doch vorgeworfen wurden mir im Rahmen der Exploration nur Äußerungen über Beamte usw., die m.E. – abgesehen von einem Fall, in dem ich auf Lügen betreffend die Polizei Duisburg hereingefallen war – durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind.

Die bezeichnete Bekannte der XX ist alkohol- , drogen- und nikotinabhängig, dabei Hartz-IV-Empfängerin und – das ist der Grund dafür, dass XX sie kennt – Jugendamtsopfer. Sie weist damit gleich mehrere Merkmale auf, die es dem Staatsschutz leicht machen, sich Menschen gefügig zu machen. Dieser Frau hatte XX für mehrere Tage einen Laptop geliehen – den ich bis vor wenigen Monaten in Gebrauch gehabt hatte, was sich ohne weiteres anhand gelöschter Dateien konstruieren lassen dürfte. Sollte der Staatsschutz das Teil in seinen dreckigen Fingern gehabt und entsprechend manipuliert haben, dann könnte das womöglich schon reichen, um mir eine DNA-Probe abzuverlangen.

Tatsache ist, dass ich selbst keine verbotenen Inhalte auf PC oder Datenträger speichere, entsprechend verlief eine Beschlagnahme von 2 Desktop-PCs, einem Laptop und zahlreichen Datenträgern durch die Staatsschutzpolizei Dortmund im Jahre 2007 auch ohne Befund. Wieweit ich es ausschließen kann, dass ein bestimmtes satanisches Arschloch, das im Jahre 2007 falsch unter meinem Namen auf dem damaligen Blog von Odem.org postete: „Ich Winfried Sobottka, ficke gerne kleine Kinder!“ und Ähnliches, dem von Daniel Eggert schon im Jahr 2007 der Vorwurf gemacht wurde, er habe versucht, sich in den PC von Thomas Vogel (Tengen, mittlerweile angeblich verstorben) einzuhacken, erfolgreiche Angriffe auf meinen PC vorgenommen werden konnten, weiß ich nicht. Da von mir benutzte HDD jeweils in Terrabytes dimensioniert sind, würde es mir nicht zwingend auffallen, wenn das Arschloch oder jemand anders mir kompromittierende Inhalte zugespielt hätte.

Auf einem seiner Schmutzblogs schrieb das Arschloch am 31.10.2022: „Kommen die Bullen?“ – darunter ein verzerrtes / manipuliertes Bildnis von mir. Und der bisher letzte Beitrag auf dem Schmutzblog behauptet, der Frauenmörder Fritz Honka sei der Gründer von United Anarchists gewesen.. Freut sich da schon jemand?

Als sicher annehmen kann man, dass die Mörderinnen der Nadine Ostrowski und das an ihnen hängende satanische Gesocks mich nicht nur hassen wie die Pest, sondern es auch einfach toll finden würden, wenn man mich nach Art des Philipp Jaworowski wegen einer Tat einbuchten würde, die ich nicht begangen habe.

Ich war nicht zuhause, als Polizei in dem Haus war, in dem ich wohne – am 02.11. 2022. Möglicherweise nicht meinetwegen – es gibt Nachbarn, die womöglich gemeint waren. Derzeit bin ich in Ostwestfalen – ich werde sehen, wie es weitergeht, wenn ich zuhause bin.

Da man mich mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen bekämpft, das fand auch statt, als ich 2015 im Marien-Hospital Lünen war, würde ich eine Haft nicht überleben können – mit Strahlenfolter können sie jeden in den schnellen Selbstmord treiben, der weder abschirmen noch vor den Strahlen fliehen kann. Ich gehe – das habe ich auch mehrfach öffentlich erklärt – davon aus, dass unerklärliche Selbstmorde in Haft, d.h. Fälle, wo alle, die die betreffende Person und ihre Lebensumstände kannten, sagen: „Dass er/sie sich umgebracht hat, kann ich mir nicht vorstellen!“, solche Fälle sind, in denen man Häftlinge mit Strahlenfolter in den Selbstmord getrieben hat. Ich habe Folterschmerz erlebt – und konnte ihm ausweichen oder durch Abschirmung reduzieren. Im Matrienhospital Lünen wurden Gewebeauffälligkeiten im Hirn dort entdeckt, wo ich den Folterschmerz empfunden hatte. Man konnte die Auffälligkeiten angeblich nicht erklären. Wehe dem, der einer Strahlenfolter nicht irgendwie ausweichen kann.

Würde natürlich gut passen: Mir einen Mord anhängen, mich dann mit Strahlenfolter in den Selbstmord treiben, den Selbstmord dann als Schuldeingeständnis verkaufen.

Der deutsche Staatsschutz ist einen Scheißdreck besser als Putins Geheimpolizei, und derzeit meinen sie, gute Gründe zu haben, wilden Zeiten entgegenzusehen (Corona plus Inflation) – da bietet es sich doch an, nervende Kritiker und Aufklärer im Vorfeld auszuschalten…

Ich kann nur dazu raten, alles zu sichern, von dem Ihr meint, dass es des Sicherns wert sei. Schalten sie mich aus, dann wird es kein Problem für sie sein, meine Veröffentlichungen im Netz vollständig zu beseitigen. Das hat man in mehreren anderen Fällen gesehen (u.a. Boris K., Duckhome, Honigmann).

So, oder so: Ihr müsst kämpfen, wenn Ihr nicht alles verlieren wollt!

Euer

Winfried Sobottka

Staatsanwalt Stefan Levin und Richter Jörg Schmitt kämpfen für das Zweiklassen-Recht! / z.K.: Oliver Garcia, Delegibus, SPD Frohnhausen,Richterin Dr. Maiberg, Essen, Richterin Astrid Rohrschneider, Richter Prof Thomas Fischer, Richter Ekkehard Appl,Richter Christoph Krehl, Richterin Yvonne Ott, Fachschaft Jura Münster, Bochum, Düsseldorf, Bonn, Köln

Ladies and Gents,

obwohl es auch damals schon den § 263 gab, der den Betrug unter Strafe stellte, betrog der damalige Finanzminister der Regierung Piech-Hartz-Schröder-Fischer, nämlich Hans Eichel, zahllose Kleinanleger und Rentner um erhebliche Teile ihrer Ersparnisse.  Der damals beliebte Schaupsieler Manfred Krug ließ sich einspannen, um für den Kauf der Telekom-Aktie zu werben, und Finanzminister Hans Eichel verkaufte Telekom-Aktien  aus Staatsvermögen zu Wucherpreisen – wenn man berücksichtigte, dass bis dahin geheim gehaltene Tatsachen noch für enormen Abschreibungsbedarf bei der Telekom sorgten. Doch das kam erst zu spät ans Licht der Öffentlichkeit – und Kleinanleger und Rentner, die ihr Erspartes in die T-Kom-Aktien gesteckt hatten, sahen bestürzt, wie der Kurz in den Keller jagte: Von über 120 Euro letztlich auf unter 10 Euro. Ja, so hat SPD-Eichel einen Teil des Geldes organisiert, das SPD und Grüne den Superreichen in den Hintern geblasen haben!

Aber meinen Sie bloß nicht, dass irgendein Staatsanwalt wegen Betruges ermittelt hätte! Wofür haben wir denn die Zweiklassen-Gesellschaft?

Und die  Zweiklassen-Gesellschaft braucht natürlich spezielle Juristen, wie zum Beispiel den hier, Richter Jörg Schmitt vom Landgericht Essen:

SPD-NRW-Landgericht-Essen-Richter-Joerg-Schmitt-Offertenschreiben-263-StgbDass Merkel den Geburtstag des Bankiers Ackermann auf Staatskosten im Bundeskanzleramt feiern ließ – das und ähnliches Handeln von Merkel war nach dem deutschen Zweiklassen-Recht egal, ähem, legal, während ähnliches Handeln dem  Thomas Middelhoff mit Strafhaft vergolten wurde – von Richter Jörg Schmitt, Essen, siehe dazu:

http://blog.delegibus.com/2014/12/

Und nun schickt sich dieser Richter Jörg Schmitt wiederum an, Zweiklassen-Recht voranzutreiben. Denn was auf den ersten Blick scheint, als solle der Betrugsparagraf endlich korrekt interpretiert werden, so, dass Helmut Markwort für Jahre in den Knast wandern würde, sollte er für seine Hirnwaschmaschine FOCUS nochmals Werbung mit den Worten: „Fakten, Fakten, Fakten!“ machen:

 

thomas-kutschaty_staatsanwalt-stefan-levin_richter-joerg-schmitt-offertenschreiben_betrug-263-stgb

kann bei näherem Hinsehen nur bedeuten, dass man versucht, ein paar ungehobelten Youngstern, denen man keinen Betrug im klassischen Sinne vorwerfen kann, weil sie schlicht und einfach nur die Wahrheit sagten:

rechnungsaehnliches-Offertenschreiben-LG-Essen-Richter-Joerg-Schmitt

doch noch einen Betrug anzuhängen und sie deswegen zu verurteilen.

Weil man aber im Traume nicht daran zu denken scheint, den selben Maßstab auch bei allen anderen anzulegen, von Nutella über Marlboro bis hin zu den Banken und Versicherern, ist das im Grunde nichts anderes als ein Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“, „Nulla poena sine lege!“:  Was bei anderen kein Betrug sein soll, darf auch bei geldgierigen, vorwitzigen und gerissenen Youngstern kein Betrug sein! Es ist schon mehr als schlimm genug, dass die weitgehend kriminelle deutsche Justiz die Manipulation von Sachverhalten (Konstruktion von alia (gegenüber der Realität verfälschten Sachverhalten) durch Verdrehung, Unterdrückung und Erfindung von „Tatsachen“) bis zur Meisterreife betreibt, doch nun wollen sie auch an den Gesetzen selbst herumbiegen, wie man es ja auch schon in Bayern sah:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/12/08/gesetzesstrolch-osta-thomas-steinkraus-koch-versus-spanner-burgermeister-albert-muller-scheyern-staatsanwaltschaft-munchen-i-justizterror-bayern-csu-munchen/

Ich habe dazu folgende Stellungnahme geschrieben:

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

Tel.: 0231 986 27 20

Mob.: 0152 045 257 86

winfried-sobottka@freegermany.de

Kurze fachliche Stellungnahme zur Vorlage bei Gericht zur rechtspolitischen Fragestellung:

„Inwieweit ist die vom BGH und anderen Gerichten im Zusammenhang mit den Fällen sog. ‚rechnungsähnlicher Offerten‘ entwickelte Auslegung des § 263 StGB geeignet, in der Werbung und im Verkauf übliche Vorgehensweisen zu erfassen?“

1. „Rechnungsähnliche Offerten“ und rechtspolitische Lage: Rechtsfortbildung oder Verstoß

gegen „non culpa sine lege“?

Die sog. „rechnungsähnlichen Offerten“ , das sind ihrem Wortlaut nach ledigliche Offerten, während die äußere Gestalt den Eindruck vermitteln kann und unter Umständen auch soll, es handele sich um eine Rechnung, die zu bezahlen sei, passen nicht in das Schema des klassischen Betrugs, wie anhand der widerstreitenden juristischen Ansichten dazu auch zu erkennen ist (vgl. u.a. Landgericht Essen, 35 KLs 27/12 S. 10 ): Auch wenn ein wörtlicher Vortrag umfassend der Wahrheit entspricht, so soll eine Täuschungshandlung i.S. des §263 sogar dann vorliegen können, wenn durch Stilmittel der Darstellung ein Irrtum im klaren Widerspruch zu dem Sinn der geäußerten Worten erzeugt werde, der manche aber dennoch zu einer auf diesem Irrtum bauenden Vermögensverfügung verleite. Das ist insofern revolutionär, als dass es damit nicht mehr reichen soll, mit wahren Worten für einwandfreie Klarheit hinsichtlich aller erheblichen Tatsachen zu sorgen, sondern nun muss auch stets bedacht werden, ob durch den Rahmen, in den Worte eingebettet sind / werden, womöglich Irrtümer erzeugt werden können, die trotz der klaren Worte irrtümlich bedingte Vermögensverfügungen bewirken könnten.

Das Revulutionäre daran ist, dass dies in einem wichtigen Punkt im Gegensatz zur bisherigen Rechtspolitik steht, die somit infrage gestellt wird: Wohl mit Rücksicht auf die Interessen der kommerziellen Werbung und des Verkaufs war es bisher rechtspolitische Linie, sich keinerlei Gedanken über die psychologisch ausgetüftelten Vorgehendweisen von Werbung und Verkauf zu machen, solange nicht mit verbalen Lügen gearbeitet wurde. Der § 16 UWG als Lex Specialis für betrügerische Werbung setzt einmal die Irreführung durch unwahre Angaben für eine Strafbarkeit voraus, im anderen Fall (§ 16 UWGII) ein dem Inhalt nach bestimmtes Versprechen, also auch eine sprachliche Äußerung.

So stellt sich nun die Frage, welche rechtspolitischen Auswirkungen die neue Rechtsprechung haben müsste, wenn sie als Rechtsfortbildung im Allgemeinen verstanden werden soll, nicht aber als Versuch, spezielle Taten quasi sine lege zu bestrafen, indem man speziell für diese Taten Maßstäbe formuliert, die man in anderen Fällen sich weigert anzuwenden.

2. Die BGH Richtlinie für „rechnungsähnliche Offertenschreiben“ und ihre Bedeutung im Allgemeinen

Der BGH formuliert es unmissverständlich (2 StR 437/13):

Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen.“

Genau das tut im Grunde jeder Werbetreibende spätestens dann, wenn sein Produkt nach Maßstäben von Warentestorganisationen  weder das beste Produkt ist noch dasjenige, dem das beste Preis-Leistungsverhältnis zugeschrieben wird, noch das billigste Produkt seiner Art ist, denn dann kann er nicht auf die objektiven Tatsachen betreffend die Produkteigenschaften verweisen, sondern muss sogar versuchen, diese in den Hintergrund treten zu lassen.

Besonders deutlich wird dies bei Produkten, die keinen wahren Nutzen bieten, im Gegenteil dazu sogar schädlich sind, wie etwa Zigaretten. Doch mit keinem freiwilligen Wort wird auf die Gefahren des Rauchens hingewiesen, nur die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise sind zu finden. Aber die in der Werbung vorgestellten Raucher wirken keineswegs krank und schwächlich, sondern gesund und fit, sie wirken auch nicht dumm – sondern machen einen klugen oder sogar weisen Eindruck. Diese Dinge wirken im Unterbewusstsein – und zwar viel stärker als die längst abgenutzten und halbherzigen  Hinweise auf die Schädlichkeit des Rauchens (Schema: Rauchen KANN krankmachen), zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Hier wird also – und natürlich liegt dazu die subjektive Bestimmung vor – mit objektiv geeigneten Mitteln eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorgerufen – im Unterbewusstsein, wo sie vor den abgelutschten Warnhinweisen gut geschützt ist – ihr könnte man nur mit Bildern von Lungenkrebskranken, Raucherbeinen usw. erfolgreich entgegentreten., also mit Mitteln, die in der Tiefe wirken.

Schon hier stellt sich trotz des klaren Zusammenhangs aber die Frage, welcher Richter in dem Umstand, dass Zigarettenwerbung ausschließlich gesunde Menschen als Raucher präsentiert, eine Täuschungshandlung erkennen kann., und dies ist längst nicht das subtilste Beispiel für unbewusst wirkende Werbung. Wie gut also sind deutsche Staatsanwälte und Richter gerüstet, um das zu durchschauen und tatbestandsmäßig korrekt einzuordnen, was Produktmanager und Werbepsychologen meinen, wenn sie einem Produkt ein „Image“ aufbauen wollen?

Milliardenbeträge werden weltweit ausgegeben, um in Labors und in der Realität genauestens zu erforschen, wie man den Konsumenten am besten dahin bringen kann, wo man ihn haben will, ebenfalls Milliardenbeträge werden ausgegeben, um darauf bauend dann die besten Lösungen im Sinne kommerzieller Ziele umzusetzen. All das geschieht in hoch professioneller Weise, so gut wie immer geht es darum, dem Konsumenten falsche Vorstellungen zu vermitteln, um ihn zu Käufen zu bewegen, die für ihn objektiv betrachtet nicht optimal sind. Und dem stehen dann Richter und Staatsanwälte gegenüber, die sich möglicherweise alles zutrauen, in Wahrheit aber keinen blassen Schimmer von der Werbepsychologie haben? Die vielleicht sogar, und das wäre nur der Beweis der absoluten Unkenntnis,  davon überzeugt sind, wie die meisten anderen Menschen ja auch, sie selbst seien immun gegen die Manipulationen der Werbung, weil sie die Werbung vollständig durchschauten? Die Wahrheit ist nämlich eine ganz andere: Niemand ist immun gegen die Manipulationen der Werbung, nicht einmal dann, wenn er alle auf ihn gerichteten Manipulationsversuche erkennt und durchschaut! Selbst der beste Werbeprofi kann sich vor Werbemanipulationen nur völlig sicher schützen, indem er Werbung nicht an sich heran lässt, denn  sobald er ihr ausgesetzt wird, wird er manipuliert – und hat nur noch die Möglichkeit, sich autosuggestiv dem entgegen zu manipulieren (denkt bei Zigarettenwerbung an Raucherbeine, an Atembeschwerden, an ekelhaften Mundgeruch usw.).

Es steht also klar  zu fürchten, dass die Justiz nicht einmal in Ansätzen darauf eingerichtet ist, die BGH-Interpretation des § 263 StGB, die speziell im Hinblick auf die „rechnungsähnlichen Offertenschreiben“ entwickelt wurde, im Allgemeinen umzusetzen, und man muss wohl fürchten, dass es auch gar nicht beabsichtigt ist: Nicht einmal Bundeskanzlerin und Bundespräsident würden es wagen, sich mit der kompletten Wirtschaft anzulegen – genau das aber wäre nötig, wenn man die Maßstäbe, nach denen nun ein paar Leute verurteilt werden sollen, nicht nur auf „rechnungsähnliche Offertenschreiben“ sondern auch auf jede Form der Werbung anlegen würde.

3. Resümeé

Offensichtlich werden in einem bestimmten Fall Maßstäbe angelegt, die man in anderen Fällen weder anlegen kann (aufgrund fehlender Eignung der Staatsanwaltschaften und Richterschaften) noch anlegen wollen wird – die kommerzielle Werbung ist viel zu stark etabliert, als dass Politiker oder Justiz es wagen würden, sie ernsthaft dafür zu Rechenschaft zu ziehen, dass sie millionenfach im Sinne des § 263 StGB täuscht.

Damit haben wir im Grunde zwei verschiedene §§ 263 StGB: Einen sehr weit interpretierten für die Verfasser von von „rechnungsähnlichen Offertenbriefen“, und einen sehr eng interpretierten für die etablierte kommerzielle Wirtschaft. Man kann auch sagen: Nach üblicher Rechtsprechung passt der § 263 im Falle der „rechnungsähnlichen Offerten“ nicht, hier wird gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege!“ verstoßen, weil es politische Interessen so diktieren.

 

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

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Gustl Mollath: Dringende Warnung vor Nixe Muschelschloss!!! / z.K.: Edith Dörner, Gerhard Dörner, Nürnberg,Timo Schüring, Nürnberg,Zerrin Heindl,Richter i. R. Rudolf Heindl, Henfenfeld,Alwin Engelhardt, Nürnberg,Robert Lindner, Hersbruck,Reiner Hofmann, Schwabach,Wolfgang Fritz, Stadlern,Friedrich Schust,Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. NRW, Bochum,Marion Ullmann, Nürnberg,Robi Biswas, Beimerstetten,Rainer Ruis, Nürnberg,Dr. Rudolf Sponsel, Erlangen,Edgar Liegl, München,Erwin Bixler,Whistleblower-Netzwerk, Rodalben,Fritz Letsch, München, Mangfalltal

Sehr ernste Warnung an die Freunde von Gustl Mollath

Es gibt Dinge, die kann ein normaler Mensch nicht annähernd begreifen oder auch nur für möglich halten, wenn er bestimmte Erfahrungen nicht hat – und im Fall Mollath gibt es sehr starke unlautere Interessen, die Herrschaft über den Fall zu gewinnen.

Dabei werden auch Mittel eingesetzt, die normale Menschen gar nicht auf ihrer Rechnung haben. Man hat es mit ausgebufften Schurken der Extraklasse zu tun.

Um die mögliche Unkalkulierbarkeit von Personen zu verdeutlichen, möchte ich auf den Journalisten Patrick Guyton hinweisen. Er ist der Journalist, der für den TAGESSPIEGEL den Artikel mit dem Titel schrieb: „Der falsche Held“ – eindeutig ein Stück aus der Schmutzkiste des Journalismus, ein Artikel, der suggerieren soll, dass der Mollath-Skandal kein Skandal, aber Mollath verrückt sei.

Nun gut, mögen manche sagen, damit hatte man rechnen müssen, so etwas kenne man ja von deutschen Medien. Allerdings: Es ist nicht der erste Artikel, den Patrick Guyton über den Fall Mollath schrieb, und bis zu besagtem Schmierenartikel vertrat er eine gänzlich andere Position. Das kann man leicht nachprüfen, indem man sich die vorherigen TAGESSPIEGEL-Artikel ansieht, die Patrick Guyton im Falle Mollath geschrieben hatte.

Aber nicht nur im TAGESSPIEGEL. Man sehe sich zum Beispiel den Artikel Wegen Sturheit eingesperrt? Nach einer Anzeige landet Gustl Mollath in der Psychiatrie“ an.

Kurz gefasst: Nachdem Patrick Guyton eine ganze Reihe von Artikeln geschrieben hatte, die den Staatsskandal und die Einstufung Mollaths als Opfer übler Machenschaften mehr als nahe legten, wobei er sich ja auch ein gutes Wissen über die Hintergründe angeeignet haben muss, wie den Artikeln zu entnehmen ist, machte er plötzlich die 180-Grad Kehrtwende in der Sache. War das kalkulierbar gewesen? Ja, das war es – in der Form, dass man es für möglich halten MUSSTE. Weil man es mit ausgebufften Schurken der Extraklasse zu tun hat. Die meisten, die Guytons vorherige Artikel zum Thema gelesen hatten, werden das allerdings nicht annähernd für möglich gehalten haben.

Nun ist die Kehrtwende von Patrick Guyton keine Katastrophe – das Problemchen werde ich schon gemeinsam mit der UNITED-ANARCHISTS-Internetforce hinbekommen. Patrick Guyton wird auf Jahre am Internetpranger stehen, als abschreckendes Beispiel für Schmierenjournalisten.

Eine Katastrophe wäre aber etwas anderes: Nehmen wir einmal an, eine Frau engagierte sich nun sehr stark im Falle Mollath – unter Facebook, unter Twitter. Nennen wir sie einmal Nixe-Muschelschloss. Nehmen wir einmal an, sie würde auch einen persönlichen Kontakt zu Mollath herstellen. Mollath ist ein aufrechter Mann, hat aber, sonst wäre seine Ehe nicht mit den bekannten Folgen aus dem Ruder gelaufen, nicht viel Wissen in Sachen Frauen. Zudem hat jeder Verständnis dafür, dass er sich in emotional ausgehungerter Lage befindet. Für ein geschicktes Luder wäre er also ein leichtes Opfer – das weiß ich, das wissen die Schurken.

Eine emotional geschickte Frau, deren Intelligenz, Einfühlsamkeit und Äußeres aus Mollaths Sicht etwas hergeben, die sich sehr stark für ihn im Internet engagiert, die sich sehr fürsorglich auch persönlich um ihn kümmert – und peng, Mollath ist verliebt. Natürlich würde man dafür keine Frau nehmen, die es nicht auch geschickt verstünde, subtil eine sexuell dominante Beziehung aufzubauen – ohne sich selbst wirklich innerlich einzulassen.

So leicht ist die Herrschaft über den Fall Mollath zu gewinnen, das ist leider so, unabhängig davon, ob Mollath das zugeben würde – er würde es sicherlich bestreiten.

Nehmen wir ferner an, Mollath käme aus der Psychiatrie-Haft heraus. Nixe-Muschelschloss hätte dann noch weitaus feudalere Möglichkeiten, Mollath um ihren Finger zu wickeln.

Und was wäre, wenn diese Nixe-Muschelschloss ein paar Wochen später mit Hämatomen zur Polizei ginge, sagte: „Er hat mich geschlagen und wollte mich würgen! Dabei hatte ich doch alles für ihn getan!“

Ja, dann wäre es sicherlich endgültig um Mollath geschehen, und die Verbrecher würden sagen: „Na also! Wir hatten ja doch Recht!“

Spinnerei? Nach Lage der Dinge sind alle Vorwürfe, Mollath habe seine Frau gewürgt, sie der Freiheit beraubt, Reifen zerstochen u.ä. konstruiert – und man denke einmal darüber nach, welcher Aufwand, welche Niedertracht und welche Beharrlichkeit dahinter gestanden haben müssen!

Verglichen damit ist es die kleinste Kleinigkeit für so mächtige Kreise, dem Gustl Mollath eine Frau an den Hals zu hetzen, die sich geschickt ein Super-Image als selbstlose Mollath-Unterstützerin aufbaut, ihm nebenbei den Kopf verdreht und ihn schließlich mit Volldampf vor die Wand laufen lässt. Wenn das passieren sollte, dann wird dem Mollath niemand mehr helfen können.

Und genau das  ist aus Sicht der Verbrecher die beste Lösung, weil dann „bewiesen“ wäre, dass Mollath „gefährlich“ wäre, dass er unbedingt „in Verwahrung bleiben“ müsste, dass die bisher involvierten Psychiater und Richter alles genau „richtig gemacht“ hätten. Ja, so wäre das leider.

Nixe Muschelschloss, unter Facebook und Twitter extrem engagiert im Fall Mollath, hat persönlichen Kontakt mit Mollath aufgenommen, und sie hat sich mir gegenüber sehr stark verdächtig gemacht, auf der falschen Seite zu stehen. Ich kann nicht mehr tun, als entschieden zu warnen.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS