Schwere Verbrechen an Claudia Sckaer und ihren Kindern / z.K. Rechtsanwalt Andreas Peteranderl , Richter Marcel Christmann, Amtsgericht Saarbrücken

Eines von zahllosen Schwerverbrechen des perversen satano-faschistischen Staates BRD an Eltern und Kindern ist der Fall der Claudia Sckaer und ihrer Kinder.

Sie schreibt:

 

Claudia Sckaer                                                                              Duisburg, 24.12.2015

Dunkerstr. 23A

47198 Duisburg

015750387851

 

 

Herrn                                                                  Priv.

Andreas Peteranderl                                          Andreas Peteranderl

Richard-Wagner-Str. 58                                     Lerchesflurweg 20

66111 Saarbrücken                                            66119 Saarbrücken

Tel. 0681 910360

info@kanzlei-ppp.de

 

 

2 F 464/15 UG

Ihre, „Verfahrensbeistandsschaft“ der dummgehaltenen und retardierten Kinder Justin, Julien, Marcel und Maurice Sckaer

Sofortige Herausgabe der Kinder

 

 

Sehr geehrter Herr Peteranderl,

 

seit wann wussten Sie, dass die Kinder nicht am 22.12.2015 angehört werden, der Vater der Kinder, Rainer Sckaer mit den Kindern verreist. Warum haben Sie nicht interveniert? Ich kann von einem Verfahrensbeistand für Kinder eine solche Handlungsweise als selbstverständlich erwarten! Warum haben Sie mich nicht davon unterrichtet?

 

Sie sind der Vertreter der Kinder, nicht der Vertreter des Richters, nicht der Vertreter von Herrn Rainer Sckaer, nicht die Zusatzvertretung von Rechtsanwältin Margot Kunz, Bahnhofstrasse 89, 66111 Saarbrücken. Ihnen obliegt derzeit das Wohl der Kinder, dem Sie derzeit verpflichtet, aber nicht hinterher gekommen sind.

 

Wie Sie wissen, ist jeder Tag den die Kinder nicht mit ihrer Mutter verbringen, eine Kindeswohlgefährdung. In dem Fall dieser/meiner Kinder sind die Kinder schon geschädigt und daher kommt es auf jeden Tag an, den die Kinder zwecks Entgegenwirken der Schädigung, dem fehlenden Kontakt mit mir, dem in sich eingekehrt leben, aufgrund dessen, das den Kindern vorgegeben wurde, ich wäre krank, daher gemeingefährlich und daher gewalttätig, als auch das ich angeblich die Kinder nicht erziehen will. Der Zustand gehört sofort beendet, die Kinder gehören, daher sofort zugeführt, damit ich den Kindern meine Liebe, meine Zuwendung schenken und mich förderlich mit ihnen beschäftigen kann. Kinder wollen gefördert werden, Nichtbeschäftigung, Langeweile und die Zweckentfremdung Fernseher als Babysitter hatten die Kinder lange genug. Niemand liegt die Entwicklung der Kinder näher am Herzen als der Mutter. Niemand kann die Liebe einer Mutter ersetzen.

 

Es ist dringend notwendig, einem ungestörten Kontakt mit mir mit den Kindern nachzukommen, als diese weiter in den Händen ihrer Entführer Otto und Marliese Sckaer, Lerchesflurweg 30, 66119 Saarbrücken zu lassen, für die die Kinder Zeitvertreib nach Lust und Laune in der Leere in ihrem scheinbar nicht erfüllten Leben zu sein scheinen, da sie während des Führens ihrer damaligen Firma keine Zeit für ihre eigenen Kinder hatten, deren Erziehung nicht ohne Fehler abgelaufen ist. Die Kinder können sich nicht wehren, so wie die Kinder sich nicht wehren konnten, zu Psychologen verschleppt worden zu sein, sie sich nicht wehren können, wenn sie bei den Großeltern väterlicherseits sind, nur Haus- und Hof- und damit Gefängnishaltung zu erleben, was auch in St. Johann der Fall sein wird.

 

Ich erwarte von Ihnen als Anwalt der Kinder, als Vertretung der und für die Kinder, dass sie die dementsprechenden sofortige Maßnahmen einleiten.

 

Vermutlich, aber nicht sicher, hält sich Herr Sckaer in St. Johann, Österreich, bei Fam. Astl. auf. Seine Anwältin Frau Kunz dürfte über den Aufenthalt informiert sein.

Die folgenden 3 Telefonbucheinträge unter dem Namen habe ich gefunden.

Astl, Georg, Berglandweg 6, 6380, St. Johann in Tirol

Tel. 05352 62956

Astl, Martin, Niederhofen 18 D, 6380, St. Johann in Tirol

Tel. 0664 9110432

Astl, Wilhelm, Faberweg 2 6380, St. Johann in Tirol

Tel. 05352 65697

 

Dass von Ihnen und von Seiten des Gerichtes einseitig Wünschen von Großeltern väterlicherseits gefolgt wurde, ich, meine Eltern, die Cousinen der Kinder seit nunmehr fast 6 Jahren keinerlei Kontakt haben, begegnet bei mir keinstem Verständnis.

 

In dem Schreiben vom 03.12.2015 mit dem Termin 30.012.2015 ist angegeben:

Das persönliche Erscheinen der Mutter und des Vaters wird angeordnet mit dem Hinweis, dass das Verfahren auch ohne persönliche Anhörung beendet werden kann, wenn ein Beteiligter unentschuldigt dem anberaumten Termin fernbleibt. Ich bestehe, selbst sollte es eine Entschuldigung von Herrn Sckaer geben auf dem Termin vom 30.12.2015. Herrn Sckaer bedarf es nicht mehr, da Herr Sckaer Angst vor einem Verlust der Kinder hat, kann bis heute nicht eine Partnerschaftsebene von einer Elternebene trennen, ihm geht es um Machterhalt, nicht um das gesundheitliche Wohl der Kinder, er ist bis heute nicht dazu in der Lage den Kindern ihre dringend benötigte Bindungen mit ihrer Mutter zukommen zu lassen, es geht ihm nicht darum dass die Kinder sich ohne Schaden entwickeln. Gerade dies ist kein Zeichen von Liebe gegenüber den Kindern, sondern es geht ihm einzig und allein um das Fortführen einer Gewaltbeziehung. Gewalt durch ihn mir gegenüber ging der Entführung voraus.

 

Die Kinder, als auch sich dem Verfahren zu entziehen, sehe ich als vorsätzliche Absicht von Herrn Sckaer an, der lediglich zu Bekannten ist, um sich dem Verfahren zu entziehen.

 

Die rechtlichen Mittel um die Kinder aus Österreich nach Deutschland zurück und ihrer Mutter zuführen dürften Ihnen bekannt sein.

 

Ich wünsche von Herzen ein Frohes Weihnachtsfest und alles Gute fürs neue Jahr, in der Hoffnung das Erfolg IMMER das Ergebnis von Anstand, Respekt und Liebe ist und bleibt !

 

Ich erwarte Abschrift per Email.

 

Claudia Sckaer

Ich hatte Ihnen die Veröffentlichung von Schreiben mitgeteilt, dagegen gewehrt hatten Sie sich nicht. Damit gewusst wird, ob sich nun jemand für die Kinder einsetzt, werde ich mit diesem Schreiben beginnen. Sollten von Ihnen keine Schritte bzgl. der Vertretung der Kinder betreffend ihres Wohles stattfinden, kann ich folgend nichts veröffentlichen. Daraus kann sich ein jeder, auch derzeit schon, fehlender Kontakt mit der Mutter, keine Verhinderung der örtlichen Entfernung, machen kann.

„Highway to Hell“: Welcome to „Familiengericht Saarbrücken„: https://www.youtube.com/watch?v=gEPmA3USJdI

 

 

Amtsgericht Saarbrücken

Postfach   ž 66104 Saarbrücken

Amtsgericht

Saarbrücken

– Familiengericht –
 

Frau

Claudia Martina Sckär

Dunker Str. 23 a

47198 Duisburg

 

Geschäftsnummer  (bitte stets angeben)
2 F 464/15 UG
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Durchwahl Fax Datum
– ohne – 0681/501-5690 0681/501-5198 23.12.2015

 

 

Sehr geehrte Frau Sckär,

 

in der Kindschaftssache

 

betreffend den Umgang mit

Justin Sckär, geboren am 31.08.2006

Julien Sckär, geboren am 08.08.2007

Marcel Sckär, geboren am 31.07.2009

Maurice Sckär, geboren am 31.07.2009

 

wird mitgeteilt, dass eine „Rückdatierung“ des Termins vom 6.1.16 auf den 30.12.15 nicht erfolgen kann. Eine Urlaubsreise ist eine ausreichende Entschuldigung für eine Verhinderung. Sollte Herr RA. Langhans am 6.1.16 verhindert sein, kann dieser ebenfalls Terminsverlegung beantragen. eine evtl. Verhinderung einer Frau Schönefeld wäre allerdings kein Verlegungsgrund, da diese nicht Verfahrensbeteiligte ist.

 

Die privaten Anschriften von Rechtsanwälten sind dem Gericht nicht bekannt.

 

Eine Erstattung von Fahrtkosten kann nur erfolgen, wenn Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt wurde. Für das vorliegende Verfahren ist noch kein Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christmann

Richter am Amtsgericht

 

 

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Was ist los am Amtsgericht Saarbrücken? /z.K. Richter Marcel Christmann, Saarbrücken, Amtsgerichtspräsident Stefan Gelb

Mich erreichte heute u.a. folgende Email, deren Verfasserin mir persönlich bekannt ist. Das Schicksal hat ihr zweifellos übelst mitgespielt, in mehreren Hinsichten, wozu es auch gehört, dass sie bereits Opfer schwerer und völlig unberechtigter Polizeigewalt geworden ist. Doch kann es einen Grund geben, sie von ihren Kindern fernzuhalten?  Ich meine, einen vernünftigen Grund, nicht einen satanischen? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass es einen vernnünftigen Grund dafür geben könnte und werde sie fortan durch Veröffentlichungen unterstützen.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Claudia Sckaer                                                                             Duisburg, 19.09.2015

(Anschrift bekannt)

Präsident des

Amtsgerichts Saarbrücken

Franz-Josef-Röder-Str. 13

66119 Saarbrücken

Dienstaufsicht

Amtsgericht Saarbrücken                                                           Amtsgericht Saarbrücken

Bertha-von-Suttner-Str. 2                                                           Franz-Josef-Röder-Str. 13

Abermalige und wiederholte Ablehnung, Befangenheitsantrag Marcel Christmann als Familienrichter

Untätigkeit von Marcel Christmann bzw. eines anderen Richters in Bezug auf meinen Antrag einstweilige Anordnung vom 07.09.2015 für den 20.07.2015

Beibelassung von Marcel Christmann als Richter trotz zahlreicher Strafanträge

Rechtsbeugung

Beschwerde in dem Punkt, dass Herr Tanto mir angegeben hat, dass Herr Christmann, bzw. dass Familiengericht meine Anträge nicht bescheiden müsste.

Am 30.08.2015 mein Schreiben an das Justizministerium um Anweisung an die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft auf sofortige strafrechtliche Konsequenzen gegenüber Marcel Christmann.

Abermals und wiederholt lehne ich Herrn Christmann für die Familienverfahren ab. Mit Schreiben vom 26.08.2015 stellte ich Strafantrag wegen Verstoß gegen Art. 12 Abs. 4 SVerf u. Art. 12 UN-Behindertenrechtskonvention § 839 BGB u.§ 339 StG-

Am 17.08.2015 wegen Amtsmissbrauch, Unterschlagung Unterlagen, Gefährdung Kindeswohl, Einschränkung des Persönlichkeitsrechts, Destabilisierung, seelische Körperverletzung, psychische Gewalt, Folter und Rechtsbeugung

Am 13.08. stellte ich gleichfalls einen Strafantrag wegen Folter u. Rechsbeugung, Entfremdung

Am 12.07. wegen Verstoß § 164, 186

Verstoß gegen das GG, das BGB, die EMRK, die UN-Kinderrechtskonvention als auch gegen § 235 StGB, § 240 StGB,

Am 10.07 Verstoß § 340 StGB, § 331, § 332

Am 08.07. wegen frühkindlicher Verlustängste, Begehen durch Unterlassen, Verletzung Gehör, Verletzung Menschenwürde

Am 06.06. wegen Rechtsbeugung, Folter

Herr Christmann war und ist bis heute kein neutraler Richter. Dazu kommt die abermalige Untätigkeit in der Sache der einstweiligen Anordnung für den 20.09.2015, die Verweigerung die Akten an das OLG zu senden.

Es ist mir unverständlich, warum ich keinen gesetzlichen Richter habe, sondern Herr Christmann immer noch für Familienverfahren beigeordnet ist. Vor einiger Zeit hatte ich Sie angeschrieben und gebeten mir mitzuteilen, welcher Richter an Stelle von Herrn Christmann eingesetzt wurde, darauf haben Sie bis heute nicht geantwortet.

Damit machen Sie sich der Beihilfe des vorsätzlichen Entzugs der Kinder und der Beihilfe der Misshandlung Schutzbefohlener mit schuldig.

Über all die Jahre hatten Sie, wenn Sie überhaupt geantwortet hatten, immer angegeben, dass kein Grund für dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen bestehen würden. Hätte ich Sie nicht angeschrieben, dann hätte es keinen Grund gegeben. Sie haben über 1 ½ Jahre nichts unternommen, dass Herr Christmann, oder ein anderer Richter meine Anträge bearbeitet hätte. Ich bekam einfach keine Antwort, weder vom Familiengericht noch von der Dienstaufsicht. Sie sind darin untätig geblieben, dass es in dem Familienverfahren vorwärts gegangen wäre, dass seit vielen Jahren vom Tisch sein könnte. Stattdessen treiben Sie auf Kosten des Steuerzahlers Rechtsbeugung und Selbstbeschäftigung, Eltern- und Kindeswohlschädigung auf dem Rücken von mir als Elternteil und den Kindern. Hierfür habe ich nicht einen Krümmel Verständnis. Ich hätte erwarten können, dass der strafbaren Rechtsbeugung nach § 339 StGB und § 839 BGB abgeholfen worden wäre.

Ich erwarte nun die Beiordnung eines anderen Richters.

Claudia Sckaer

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Thomas Kutschaty, SPD-Justizminister NRW, und Ralf Jäger, SPD-Innenminister NRW, decken satanische Grauensmörder und absichtliche Falschverurteilung eines Unschuldigen wegen Mordes!!!

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