Eines von zahllosen Schwerverbrechen des perversen satano-faschistischen Staates BRD an Eltern und Kindern ist der Fall der Claudia Sckaer und ihrer Kinder.
Sie schreibt:
Claudia Sckaer Duisburg, 24.12.2015
Dunkerstr. 23A
47198 Duisburg
015750387851
Herrn Priv.
Andreas Peteranderl Andreas Peteranderl
Richard-Wagner-Str. 58 Lerchesflurweg 20
66111 Saarbrücken 66119 Saarbrücken
Tel. 0681 910360
info@kanzlei-ppp.de
2 F 464/15 UG
Ihre, „Verfahrensbeistandsschaft“ der dummgehaltenen und retardierten Kinder Justin, Julien, Marcel und Maurice Sckaer
Sofortige Herausgabe der Kinder
Sehr geehrter Herr Peteranderl,
seit wann wussten Sie, dass die Kinder nicht am 22.12.2015 angehört werden, der Vater der Kinder, Rainer Sckaer mit den Kindern verreist. Warum haben Sie nicht interveniert? Ich kann von einem Verfahrensbeistand für Kinder eine solche Handlungsweise als selbstverständlich erwarten! Warum haben Sie mich nicht davon unterrichtet?
Sie sind der Vertreter der Kinder, nicht der Vertreter des Richters, nicht der Vertreter von Herrn Rainer Sckaer, nicht die Zusatzvertretung von Rechtsanwältin Margot Kunz, Bahnhofstrasse 89, 66111 Saarbrücken. Ihnen obliegt derzeit das Wohl der Kinder, dem Sie derzeit verpflichtet, aber nicht hinterher gekommen sind.
Wie Sie wissen, ist jeder Tag den die Kinder nicht mit ihrer Mutter verbringen, eine Kindeswohlgefährdung. In dem Fall dieser/meiner Kinder sind die Kinder schon geschädigt und daher kommt es auf jeden Tag an, den die Kinder zwecks Entgegenwirken der Schädigung, dem fehlenden Kontakt mit mir, dem in sich eingekehrt leben, aufgrund dessen, das den Kindern vorgegeben wurde, ich wäre krank, daher gemeingefährlich und daher gewalttätig, als auch das ich angeblich die Kinder nicht erziehen will. Der Zustand gehört sofort beendet, die Kinder gehören, daher sofort zugeführt, damit ich den Kindern meine Liebe, meine Zuwendung schenken und mich förderlich mit ihnen beschäftigen kann. Kinder wollen gefördert werden, Nichtbeschäftigung, Langeweile und die Zweckentfremdung Fernseher als Babysitter hatten die Kinder lange genug. Niemand liegt die Entwicklung der Kinder näher am Herzen als der Mutter. Niemand kann die Liebe einer Mutter ersetzen.
Es ist dringend notwendig, einem ungestörten Kontakt mit mir mit den Kindern nachzukommen, als diese weiter in den Händen ihrer Entführer Otto und Marliese Sckaer, Lerchesflurweg 30, 66119 Saarbrücken zu lassen, für die die Kinder Zeitvertreib nach Lust und Laune in der Leere in ihrem scheinbar nicht erfüllten Leben zu sein scheinen, da sie während des Führens ihrer damaligen Firma keine Zeit für ihre eigenen Kinder hatten, deren Erziehung nicht ohne Fehler abgelaufen ist. Die Kinder können sich nicht wehren, so wie die Kinder sich nicht wehren konnten, zu Psychologen verschleppt worden zu sein, sie sich nicht wehren können, wenn sie bei den Großeltern väterlicherseits sind, nur Haus- und Hof- und damit Gefängnishaltung zu erleben, was auch in St. Johann der Fall sein wird.
Ich erwarte von Ihnen als Anwalt der Kinder, als Vertretung der und für die Kinder, dass sie die dementsprechenden sofortige Maßnahmen einleiten.
Vermutlich, aber nicht sicher, hält sich Herr Sckaer in St. Johann, Österreich, bei Fam. Astl. auf. Seine Anwältin Frau Kunz dürfte über den Aufenthalt informiert sein.
Die folgenden 3 Telefonbucheinträge unter dem Namen habe ich gefunden.
Astl, Georg, Berglandweg 6, 6380, St. Johann in Tirol
Tel. 05352 62956
Astl, Martin, Niederhofen 18 D, 6380, St. Johann in Tirol
Tel. 0664 9110432
Astl, Wilhelm, Faberweg 2 6380, St. Johann in Tirol
Tel. 05352 65697
Dass von Ihnen und von Seiten des Gerichtes einseitig Wünschen von Großeltern väterlicherseits gefolgt wurde, ich, meine Eltern, die Cousinen der Kinder seit nunmehr fast 6 Jahren keinerlei Kontakt haben, begegnet bei mir keinstem Verständnis.
In dem Schreiben vom 03.12.2015 mit dem Termin 30.012.2015 ist angegeben:
Das persönliche Erscheinen der Mutter und des Vaters wird angeordnet mit dem Hinweis, dass das Verfahren auch ohne persönliche Anhörung beendet werden kann, wenn ein Beteiligter unentschuldigt dem anberaumten Termin fernbleibt. Ich bestehe, selbst sollte es eine Entschuldigung von Herrn Sckaer geben auf dem Termin vom 30.12.2015. Herrn Sckaer bedarf es nicht mehr, da Herr Sckaer Angst vor einem Verlust der Kinder hat, kann bis heute nicht eine Partnerschaftsebene von einer Elternebene trennen, ihm geht es um Machterhalt, nicht um das gesundheitliche Wohl der Kinder, er ist bis heute nicht dazu in der Lage den Kindern ihre dringend benötigte Bindungen mit ihrer Mutter zukommen zu lassen, es geht ihm nicht darum dass die Kinder sich ohne Schaden entwickeln. Gerade dies ist kein Zeichen von Liebe gegenüber den Kindern, sondern es geht ihm einzig und allein um das Fortführen einer Gewaltbeziehung. Gewalt durch ihn mir gegenüber ging der Entführung voraus.
Die Kinder, als auch sich dem Verfahren zu entziehen, sehe ich als vorsätzliche Absicht von Herrn Sckaer an, der lediglich zu Bekannten ist, um sich dem Verfahren zu entziehen.
Die rechtlichen Mittel um die Kinder aus Österreich nach Deutschland zurück und ihrer Mutter zuführen dürften Ihnen bekannt sein.
Ich wünsche von Herzen ein Frohes Weihnachtsfest und alles Gute fürs neue Jahr, in der Hoffnung das Erfolg IMMER das Ergebnis von Anstand, Respekt und Liebe ist und bleibt !
Ich erwarte Abschrift per Email.
Claudia Sckaer
Ich hatte Ihnen die Veröffentlichung von Schreiben mitgeteilt, dagegen gewehrt hatten Sie sich nicht. Damit gewusst wird, ob sich nun jemand für die Kinder einsetzt, werde ich mit diesem Schreiben beginnen. Sollten von Ihnen keine Schritte bzgl. der Vertretung der Kinder betreffend ihres Wohles stattfinden, kann ich folgend nichts veröffentlichen. Daraus kann sich ein jeder, auch derzeit schon, fehlender Kontakt mit der Mutter, keine Verhinderung der örtlichen Entfernung, machen kann.
„Highway to Hell“: Welcome to „Familiengericht Saarbrücken„: https://www.youtube.com/watch?v=gEPmA3USJdI
Amtsgericht Saarbrücken
Postfach ž 66104 Saarbrücken |
Amtsgericht
Saarbrücken |
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– Familiengericht – | |||
Frau Claudia Martina Sckär Dunker Str. 23 a 47198 Duisburg
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Geschäftsnummer (bitte stets angeben) | |||
2 F 464/15 UG | |||
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom | Durchwahl | Fax | Datum |
– ohne – | 0681/501-5690 | 0681/501-5198 | 23.12.2015 |
Sehr geehrte Frau Sckär,
in der Kindschaftssache
betreffend den Umgang mit
Justin Sckär, geboren am 31.08.2006
Julien Sckär, geboren am 08.08.2007
Marcel Sckär, geboren am 31.07.2009
Maurice Sckär, geboren am 31.07.2009
wird mitgeteilt, dass eine „Rückdatierung“ des Termins vom 6.1.16 auf den 30.12.15 nicht erfolgen kann. Eine Urlaubsreise ist eine ausreichende Entschuldigung für eine Verhinderung. Sollte Herr RA. Langhans am 6.1.16 verhindert sein, kann dieser ebenfalls Terminsverlegung beantragen. eine evtl. Verhinderung einer Frau Schönefeld wäre allerdings kein Verlegungsgrund, da diese nicht Verfahrensbeteiligte ist.
Die privaten Anschriften von Rechtsanwälten sind dem Gericht nicht bekannt.
Eine Erstattung von Fahrtkosten kann nur erfolgen, wenn Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt wurde. Für das vorliegende Verfahren ist noch kein Verfahrenskostenhilfeantrag gestellt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Christmann
Richter am Amtsgericht