Petition gegen legalen Mord an Frauen – dieses Mal in Pakistan! / z.K. CSU Neu-Ulm,CSU Nürnberg,Die Grünen Wetter Ruhr ,Dr. Rudolf Sponsel ,Gustl Mollath, Helmut Ullrich, Jakob Augstein

Ladies and Gentlemen,

den Text unten habe ich vollständig übernommen, es geht um eine sehr wichtige Sache: Frauen dürfen nicht ungestraft gemordet werden!  Es kann auch nicht „ehrenhaft“ (sog. „Ehrenmord“) sein, Frauen zu morden, sondern ist in höchstem Maße ekelhaft! Ganz besonders dann, wenn es noch von Verwandten praktiziert wird!

Ich bitte dementsprechend herzlich um Beteiligung an der Online-Petition und deren Verbreitung.

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Liebe Freundinnen und Freunde aus aller Welt,

Saba hat den Mann geheiratet, den sie liebte. Dafür schoss ihr eigener Vater ihr in den Kopf, steckte sie in einen Sack und warf sie in einen Fluss. Er kam als freier Mann davon, weil Männer durch ein Schlupfloch im pakistanischen Gesetz sogenannte „Ehrenmorde“ begehen dürfen. Doch Saba hat überlebt und die Hoffnung geweckt, dass diese Gräueltaten beendet werden! In den nächsten drei Tagen können wir ihr dabei helfen.

Sabas Geschichte ist jetzt als Dokumentarfilm für den Oscar nominiert und hat in der Presse die Runde gemacht. Daraufhin hat der pakistanische Premierminister versprochen, diese schrecklichen Verbrechen zu beenden. Es heißt, er habe seine Tochter Maryam beauftragt, am Reformprozess teilzunehmen. Doch Aktivisten befürchten, dass das Gesetz nur durchgeht, wenn der Oscar-Hype riesig ist und die Öffentlichkeit den Druck aufrecht erhält.

Fordern wir bis zur Oscarverleihung am Sonntag mit einer Million Stimmen ein Reformgesetz. So können wir Sabas Geschichte ins Rampenlicht stellen, sie direkt an den Premierminister herantragen und ihm helfen, ein starkes Gesetz voranzutreiben. Nutzen wir diese Chance ― unterzeichnen und verbreiten Sie jetzt die Aktion:

https://secure.avaaz.org/de/pakistan_end_honour_killing_loc/?bELEhbb&v=73272&cl=9532739179

Alle 90 Minuten kommt irgendwo auf der Welt eine Frau durch einen Ehrenmord ums Leben. Pakistan hat zwar im Jahr 2004 ein Gesetz gegen diese Morde verabschiedet, doch 70 Prozent der Täter kommen davon, weil es ein „Vergebungs“-Schlupfloch im Gesetz gibt. Wenn eine Frau „Schande“ über ihre Familie bringt – weil sie die Zwangsehe verweigert, einen Mann zu lange anschaut oder sogar vergewaltigt wird – darf ein Mann sie umbringen, solange ein anderes Familienmitglied ihm vergibt! Wenn Kulturkreise ihre Ehre wertschätzen und schützen, kann das etwas Vornehmes sein. Doch diese Morde haben nichts mit Ehre zu tun, sondern damit, Frauen wie Besitztümer zu behandeln. Und durch das Schlupfloch können Frauen und Mädchen nach wie vor als Besitz betrachtet und getötet werden.

Ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser „Vergebungs“-Klausel wurde bereits vorgelegt. Doch er verlief im Sande, weil er in der Regierungspartei keinen einflussreichen Verfechter fand. Der Premierminister, der sich noch nie zuvor dafür eingesetzt hat, hat nun Gesetzesreformen versprochen, um diese Verbrechen zu stoppen. Und er hat seine Tochter einbezogen, die als politische Erbin der Partei ihres Vaters gilt. Doch es wird eine Gegenbewegung geben und Experten sagen, dass nur weltweite Aufmerksamkeit Saba, Maryam und Frauenrechtsaktivisten in ganz Pakistan den Rückhalt geben kann, den sie zur Änderung des Systems brauchen.

Uns bleiben drei Tage, um dem pakistanischen Parlament zu zeigen, dass die Welt zuschaut und dass wir nicht locker lassen, bis die „Vergebung“ von Ehrenmorden endlich aus dem pakistanischen Gesetz verschwindet. Sorgen wir dafür, dass Sabas Geschichte bei der Oscarverleihung viel Aufmerksamkeit erhält und tragen wir unseren Aufruf dann bis nach Pakistan. Unterschreiben Sie jetzt und verbreiten Sie die Aktion, damit alle davon erfahren:

https://secure.avaaz.org/de/pakistan_end_honour_killing_loc/?bELEhbb&v=73272&cl=9532739179

Wir können es schaffen. Als die 15-jährige Malala Yousafzai von den Taliban angeschossen wurde, war die Welt empört. Als Antwort darauf haben fast 1 Million von uns die pakistanische Regierung dazu aufgefordert, ihren Traum zu erfüllen und Bildung für alle zu ermöglichen. Nachdem unsere Petition direkt an den Präsidenten von Pakistan übergeben wurde, rief dieser ein Stipendienprogramm für drei Millionen Kinder ins Leben. So viel erreichen wir, wenn wir unsere Kräfte vereinen! Stehen wir jetzt den tapferen Frauen in Pakistan zur Seite: Helfen wir ihnen, Gesetze zu erkämpfen, die sie schützen; eine Kultur zu fördern, die ihre Würde wahrt; und Gemeinschaften für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen.

Mit Hoffnung und Entschlossenheit,

Nell, Alaphia, Ari, Dalia, Ricken, Luis, Ben und der Rest des Avaaz-Teams

WEITERE INFORMATIONEN:

Sharmeen Obaid Chinoy: Doku gegen Ehrenmorde in Pakistan (Euronews)
http://de.euronews.com/2016/02/11/sharmeen-obaid-chinoy-doku-gegen-ehrenmorde-in-pakistan/

18-jährige überlebt Mordanschlag ihres Vaters (Bild)
http://www.bild.de/news/ausland/mordversuch/frau-ueberlebt-mordanschlag-ihres-vaters-36300014.bild.h…

Und auf Englisch:

Human rights group reports rise in ‚honour killings‘ in Pakistan (UPI)
http://www.upi.com/UPI-Next/2015/06/25/Human-rights-group-reports-rise-in-honor-killings-in-Pakistan/51429857038598/

Crime and punishment in Pakistan (Vice News)
https://news.vice.com/video/crime-and-punishment-in-pakistan-extra-scene-from-the-kohistan-story-killing-for-honor

Pakistan PM Nawaz Sharif terms honour killing a ’stain on country‘ (NDTV)
http://www.ndtv.com/world-news/pakistan-pm-nawaz-sharif-terms-honour-killing-a-stain-on-country-1277658

PM Nawaz Sharif vows to eradicate honour killings after Oscar nod (The Express Tribune)
http://tribune.com.pk/story/1027967/pm-nawaz-vows-to-eradicate-honour-killings-after-oscar-nod/

Senate unanimously passes 3 rights bills (The Nation)
http://nation.com.pk/national/03-Mar-2015/senate-unanimously-passes-3-rights-bills

Dringende Petition! Das Pangolin steht vor dem Artentod!!! / Amtsgericht Lünen, Anita Blasberg, Annika Joeres, Beate Lakotta, Beate Merk, Beck-Blog Bürgermeister Albert Müller, CSU BAYREUTH, CSU München, CSU Neu-Ulm, CSU Nürnberg, CSU Regensburg, Die Grünen Herdecke, Die Grünen Wetter Ruhr, Dr. Beate Merk, Dr. med. Bernd Roggenwallner, Dr. Rudolf Sponsel, Fachschaft Jura UNI München, Florian Streibl, Gustl Mollath, Helmut Ullrich

Pangolin gehört nicht auf den Teller

Im Wald ist das Pangolin fast ausgestorben. In Vietnam und China werden die Tiere immer noch gegessen.

Ein Pangolin Gürteltier streckt die Zunge herausPangoline werden gejagt, obwohl sie in Asien fast ausgestorben sind

In abgelegenen Dörfern Asiens kommt es einem Lottogewinn gleich, wenn ein Einheimischer ein Pangolin aufstöbert, so selten sind die Tiere in manchen Regionen schon geworden.

Acht Pangolin-Arten gibt es in Asien und Afrika. Alle vier asiatische Arten stehen  bereits auf der Roten Liste bedrohter Tiere, doch auch auf die Spezies in Afrika wächst der Druck.

Jagd und Schmuggel von Pangolinen sind ein lohnendes Geschäft. In chinesischen und vietnamesischen Restaurants werden Spitzenpreise bezahlt.

Es werden zwar immer wieder Kriminelle festgenommen, die Hunderte lebende Tiere oder tonnenweise Pangolin-Schuppen schmuggeln, die Dunkelziffer dürfte jedoch sehr hoch sein.

Der Kampf gegen die Jagd muss verstärkt werden, gleichzeitig muss der Markt ausgetrocknet werden. Die Regierungen in China und Vietnam könnten durch strengere Gesetze und Kontrollen etwas für das Überleben der Pangolin tun. Appellieren Sie an die Politiker, nicht länger tatenlos zuzuschauen, wie die Pangolin ausgerottet werden.

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann hat nach eingehender Prüfung der nachweisbaren Fakten zum zweiten Mal mir gegenüber klar Stellung zum Mordfall Nadine Ostrowski bezogen. Seine nüchternen und logischen Darlegungen sind klar: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein, wenn man es ausschließen will, dass er Unmögliches geschafft haben könnte. Siehe den Brief unten, der auch als PDF-Datei einsehbar ist (Telefonnummern geschwärzt):Prof-Dr-Ing-Andreas-Wittmann_an_Winfried-Sobottka-Luenen_zK_Prof-Henning-Ernst-Mueller_Uni-Regensburg-2014-05-07

Hervorhebungen im Text (fett) sind von mir, die Fußnoten habe ich im Sinne besserer Lesbarkeit des Briefes in roter Farbe gesetzt und mit elfenbeinfarbenem Hintergrund untermalt.Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Brief des Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann vom 07. Mai 2014 zum Mordfall Nadine Ostrowski an Winfried Sobottka

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas Wittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an Medizinprodukten
Kemmannstraße 136
42349 WuppertalDipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-HaarmanmStr. 75
44536 Lünen

Wuppertal, den 07. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Sobottka,

vor einiger Zeit machten Sie mich im Rahmen Ihrer Kommentare auf dem Beck-Blog von Prof. Müller zum Fall Mollath auf den aus Ihrer Sicht ebenfalls skandalösen Fall des Mordes an Nadine O. aus Wetter aufmerksam.

Auf Grund Ihrer Anregung habe ich mich nun länger mit dem Fall beschäftigt, die einschlägigen Presseartikel sowie das von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Urteil analysiert. Dabei bin ich auf eine Vielzahl an Ungereimtheiten gestoßen, die einer genaueren Untersuchung bedurften.

Daher hatte ich Kontakt zu den beiden Journalisten der WAZ-Gruppe aufgenommen, die über den Strafprozess berichtet hatten, und auch den Versuch unternommen, mit den am Prozess beteiligten Anwälten der Verteidigung und der Nebenklage zu kommunizieren. Weiterhin habe ich versucht, brieflich mit dem Verurteilten Philip Jaworowski Kontakt aufzunehmen.

Bei meinen Recherchen stieß ich zwangsläufig auch auf die von einem Anonymus
betriebene Internetpräsenz  dasgewissen.wordpress.com, auf der offenbar der
Versuch unternommen wird, Sie zu diskreditieren. Hierzu möchte ich direkt feststellen, dass Behauptungen nicht dadurch richtiger werden, dass man sie ständig wiederholt. Wer auch immer der Betreiber dieser „Hassseite“ ist, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen, Sie würden ohne gesichertes Faktenwissen auf Lügen und Phantastereien setzen, sind vor dem Hintergrund meiner eigenen Recherchen als Verleumdung einzustufen.

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

Auch wenn ich noch nicht umfassend und abschließend Stellung beziehen kann, so möchte ich doch jetzt schon auf einige Punkte hinweisen, die meines Erachtens in besonderer Weise verdeutlichen, dass das Urteil in Teilen nicht haltbar ist, während von Ihnen aufgestellte Hypothesen sich widerspruchsfrei in den Rahmen unstrittiger Tatsachen einfügen lassen.

Dabei beziehe ich mich, soweit keine andere Quelle angegeben ist, auf die Angaben
im Urteil. Meine Einschätzungen zum Komplex des Telefonkabels hatte ich Ihnen ja bereits am 3. Februar dieses Jahres zukommen lassen.

Laut Urteil müsste Philip J. die Tat zwischen 00:03 Uhr und ca. 00.38 Uhr am 20.08.2006 begangen haben. Jedenfalls habe er bis 00:03 Uhr eine Handy-Kommunikation mit Nadine K. durchgeführt, während er um 00.43 Uhr nachweislich zu Hause war. Rechnet man 5 Minuten für die Fahrt vom Tatort zu Philips Wohnung, dann bleibt die Zeitspanne von 00:03 Uhr bis 00:38 Uhr, mithin 35 Minuten, die dem Philip am Tatort maximal hätten zur Verfügung stehen können. Spuren soll er dabei keine hinterlassen haben – bis auf eine DNA-Spur an einem Lichtschalter.

Doch Folgendes soll er alles getan haben:

· Mehrfach soll er Schläge mit einer ca. 1 kg schweren Maglite wuchtig ausgeteilt haben,
· einen Telefonapparat aus der Wand gerissen haben,
· das Opfer auf engstem Raume (1 Quadratmeter Gäste-WC!) von hinten gedrosselt haben,
· dem Opfer mindestens 12 Messerstiche in Kopf und Hals zugefügt haben,
· einen Küchenschrank geöffnet und einen Topf entnommen haben,
· mindestens einen Wasserhahn betätigt haben,
· mindestens 2 Türen geschlossen haben (Haustür und Gäste-WC-Tür)
· und mindestens eine Tür geöffnet haben (Haustür).

Während man noch annehmen kann, er habe beim Öffnen und Verschließen von Türen ein Papiertaschentuch oder Ähnliches benutzt, um eine Auftragung von Spuren zu vermeiden, so erscheint spätestens ein spurenfreies Drosseln auf engstem Raume von hinten unmöglich: Das Opfer bleibt, so die mir zur Verfügung stehende Literatur, mindestens zwischen 6 und 10 Sekunden bei Bewusstsein(1),während der Täter mit maximalem Krafteinsatz versucht, die Drosselschlinge möglichst fest zu ziehen. Der Überlebenskampf des Opfers und die vehementen Mühen des Täters führen dabei zwangsläufig zu engem Körperkontakt, bei dem in der Regel massenhaft Mikrospuren in beide Richtungen übertragen werden. Entsprechend hätte man hinten an der Leiche und ihrer Kleidung Mikrospuren des Täters finden müssen (Faserspuren, Hautschuppen, Schweißspuren). Doch offensichtlich hatte es solche Spuren vom Verurteilten nicht gegeben, denn sonst wären sie als Tatspuren 1. Klasse sicherlich im Urteil erwähnt worden.

Auch das Fehlen jeder Abwehrverletzung der Ermordeten gegen das Drosseln spricht gegen die Theorie, dass sie bewegungsfähig vor dem Spiegel im Gäste-WC gestanden habe, während der Täter sie von hinten drosselte. Denn wenn ein handlungsfähiges Opfer gedrosselt wird, so wehrt es sich – aus verständlichen

(1) „Eine Unterbrechung der arteriellen Hirnversorgung hat demgegenüber bereits nach wenigen Sekunden den Verlust des Bewusstseins zur Folge: Bei über 100 Versuchspersonen wurde eine Druckmanschette um den Hals rasch stark aufgepumpt, alle verloren das Bewusstsein innerhalb von 6 bis 10 Sekunden (Rossen und Kabat 1943).“ zitiert nach (Burkhard Madea, „Praxis Rechtsmedizin – Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung“, 2. Aufl., 2006, Heidelberg und Bonn, S. 156)

 

Gründen und bereits instinktiv – massiv dagegen.  Der BGH erkennt in einem bekannten Urteil an, dass ein Drosseln ohne Abwehrverletzungen bedeute, dass dem Opfer eine Gegenwehr nicht möglich gewesen sei (2):

Gegenwehr führt dann beispielsweise dazu, dass die Drosselmarke verrutscht, dass beim Versuch, die Schlinge zu weiten, Kratzspuren am Hals entstehen, dass Material von der Schlinge abgekratzt wird und unter den Fingernägeln als Spur verbleibt, dass das Opfer es schafft, den Täter zu kratzen, wobei Teile seiner Haut und seines Blutes als Spuren unter den Fingernägeln des Opfers verbleiben. Solche Spuren gab es nicht an der Leiche der Nadine, sonst wären sie zweifellos im Urteil erwähnt worden.

Was die Spurenlage angeht, liegen hier praktisch zwei sich ergänzende Unmöglichkeiten vor:  Unmöglich ist es einerseits, dass der Verurteilte das Opfer wie im Urteil dargestellt gedrosselt haben kann, weil es keine Mikrospuren von ihm an der Rückseite der Leiche gab, die darauf hindeuteten. Unmöglich ist es zweitens aber auch, dass Nadine, wäre sie handlungsfähig gewesen, sich gegen einen so schwerwiegenden Angriff nicht gewehrt hätte, wozu sie immerhin mindestens 6 Sekunden Zeit gehabt hätte.  Doch hätte sie sich gewehrt, dann hätte das Spuren hinterlassen müssen – und die fand man nicht.

Hier soll der Verurteilte also etwas getan haben, was er vor dem Hintergrund der Spurenlage gleich aus zwei triftigen Gründen unmöglich getan haben kann! Und das ist ein fester Bestandteil des vom Gericht angenommenen Tatablaufs!

Demgegenüber muss ich zugeben, dass Ihr Tatmodell, demnach Nadine zum Zeitpunkt des Drosselns durch eine Fesselung mit Frischhaltefolie fixiert gewesen sei, nicht in erkennbarem Widerspruch zur Spurenlage steht, sondern sich in die Spurenlage einfügt.

(2) „Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

 

Vergleichbar sind andere Aspekte aus meiner Sicht einzuordnen: Das aus Unwahrheiten, Erinnerungslücken und Ungeklärtheiten bestehende „Geständnis“ des Philip Jaworowski passt wesentlich besser zu einem Unschuldigen, von dem ein Geständnis verlangt wird, um das Strafmaß niedrig zu halten, als zu einem Täter, der durch ein offenes und ehrliches Geständnis  nur noch gewinnen könnte.

Die der Nadine zugefügten Schlagverletzungen hätten ihr auch nach meiner Überzeugung nicht zugefügt werden können, wenn sie zur Abwehr fähig gewesen wäre. Auch hier geht das Urteil von praktisch Unmöglichem aus, während Ihr Modell, demnach Nadine vor den Schlägen fixiert worden sein musste, zur objektiven Spurenlage passt.

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

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Sherlock Holmes über den Totalversager Dr. Roggenwallner und Hercule / z.K. Satanistin Ida Haltaufderheide, Karen Haltaufderheide, Die Grünen Wetter Ruhr, Die Grünen Hagen, Die Grünen Herdecke, Die Grünen Ennepe

Sherlock Holmes: „Good Morning, Mr. Sobottka. Das Geheimnis um „Hercule“ kann als gelüftet betrachtet werden:

http://feuerkraft.wordpress.com/2014/05/29/justizverbrechen-nr-1-prof-dr-ing-andreas-wittmann-an-rechtsanwaltin-heike-tahden-farhat-z-k-prof-henning-ernst-muller-gustl-mollath-rechtsanwalt-dr-h-c-gerhard-strate-dr-rudolf-sponse/

Damit ist sind einige oft genutzte Argumentationsmuster des geisteskranken Dr. Roggenwallner, die dieser auf seinem Rufmordblog unter dasgewissen.wordpress.com nicht müde wird, zu wiederholen, widerlegt. Ein Professor, der Mathe können musste, um an seine akademischen Titel herankommen zu können, ist nicht der schlechteste Prüfstein für Ihre logischen Folgerungen, zudem sind ihm wichtige Dinge aufgefallen, die Ihnen entgangen waren….

Aber warum haben Sie das Geheimnis um ihn erst jetzt gelüftet?“

Winfried Sobottka: „Good Morning, Mr. Holmes. Ja, ich hatte tatsächlich das Glück, mit Herrn Prof. Wittmann einen sehr scharfsinnigen Mann dazu bewegen zu können, sich mit dem Mordfall Nadine vertraut  und sich ein eigenes Bild zu machen. Er kann im Übrigen auch bestätigen, dass ich ihm von Beginn an und mehrfach sagte, dass ich an seinem ehrlichen und fundierten Urteil interessiert sei, und dass er mich im Falle von erkennbare Irrtümern auf meiner Seite auch auf diese hinweisen solle, weil es mir tatsächlich um die Wahrheit geht  und um nichts anderes.

Er sagte darauf dann, dass etwas anderes für ihn auch nicht infrage komme, gab also die Antwort, die ich von jedem vernünftigen Menschen in dem Zusammenhang erwarte.

Dass ich seinen Realnamen erst jetzt ins Spiel bringe, hat verschiedene Gründe. Einer ist es, dass ich erst eine weitere Überraschung in der pipeline haben wollte, bevor ich die Überraschung betreffend „Hercule“ ausspielte.“

Sherlock Holmes: „Es wird in absehbarer Zeit also eine weitere Überraschung geben. Hat sie schon einen Tarnnamen?“

Winfried Sobottka: „Nein. Es wird auch eine völlig andere Art der Überraschung sein, wenn auch vergleichbar groß.“

………………………………………….

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED-ANARCHISTS

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Sherlock Holmes: Satanistin Ida Haltaufderheide hat sich verrechnet! / z.K. Karen Haltaufderheide, Helmut Ullrich, Roland Müller, Westfalenpost Hagen, Westfälische Rundschau Wetter und Herdecke, Kanzlei Heidenreich-Nestler, Rechtsanwältin Ulrike Heidenreich-Nestler, Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat, Die Grünen Herdecke, Die Grünen Wetter Ruhr, Die Grünen Ennepe, Die Grünen Hagen

Sherlock Holmes: „Good Morning, Mr. Sobottka. Sie gehen derzeit einige ungewöhnliche Wege; ich wünsche Ihnen den entsprechenden Erfolg. Einen Teilerfolg haben Sie schon erzielt: Ihr Internet-Opponent Dr. Roggenwallner, dieser Möchtegern-Prof-Moriarty, zeigt blankere Nerven denn je zuvor und scheint, folgt man seinem aktuellen Bild, wohl auch schon Opfer einer gewissen Dauerzermürbung zu werden:

dr-med-bernd_roggenwallner_RA-Detlef Burhoff_burhoff-online_jurionIch denke, er wird es nicht mehr allzu lange machen, zu deutlich sind seine Ausfallserscheinungen:

http://roggenwallner00best0of.wordpress.com/2014/05/26/dr-med-bernd-roggenwallner-konkurrenz-fur-dr-doofenshmirtz-z-k-ra-detlef-burhoff-burhoff-online-jurion-beck-blog-stephan-lahl/

Winfried Sobottka: „Good Morning, Mr. Holmes. Ja, er hat wirklich stark nachgelassen. Seine Beiträge sind Fundgruben grammatikalischer und orthographischer Fehler, fast so, als hätte er nie eine Schule von innen gesehen, und seine inhaltlich stets haltlosen Beiträge sind noch verrückter und aggressiver geworden, als sie es zuvor schon gewesen waren.“

Sherlock Holmes: „Die satanische Mörderin Ida Haltaufderheide hat sich jedenfalls schwer verrechnet. Sie glaubte wohl, dass sie mit Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat, die ja zu den Prozessbeteiligten im Mordfall Nadine Ostrowski gehört hatte, eine Garantiekarte dafür erhalten würde, dass man Ihnen ohne jede Klärung einen Maulkorb verpassen würde.

Doch ausweislich der Vollmacht, die Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat sich ausstellen ließ, müssen ihr schon beim Ausstellen dieser Vollmacht die Nerven gezittert haben:

Nicht einmal den Namen der Vollmachtgeberin hat sie eingesetzt, und nur an der kaum leserlichen Unterschrift kann man, wenn man weiß, dass es Haltaufderheide heißen soll, zumindest den Nachnamen erkennen. Dieser Rechtsanwältin ist es längst klar geworden, dass mit Philip Jaworowski ein Unschuldiger sitzt, und sie hat das Mandat der Ida Haltaufderheide sofort fallen gelassen wie eine heiße Kartoffel bzw. es an ihre Kanzlei-Kollegin weiter gereicht.  Doch der scheint es nun auch zu dämmern, dass Sie ganz und gar nicht dem Bild entsprechen, das Dr. Roggenwallner alias dasgewissen immer wieder von Ihnen zu zeichnen versucht, dass man mit Pauken und Getöse allein bei Ihnen nicht weiter kommt, dass Sie Klärung wollen und bereit sind, sich in Gerichtsverfahren zu verteidigen, dabei weitaus mehr zu bieten haben  als Halbwissen und Spekulationen….“

Winfried Sobottka: Nun, ich möchte noch einen Absatz aus dem letzten Brief von „Hercule“ zitieren:

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch
keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: „Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Der Brief, der den zitierten Text enthält, datiert vom 07.05. 2014, und ist an mich gerichtet, doch der Brief, den „Hercule“ an die Rechtsanwältin Heike Tahden-Farhat richtete,  muss sie noch im März 2014 erreicht haben. Eine Antwort blieb sie schuldig.“

Sherlock Holmes: „Es ist erschreckend, dass die deutsche Polizei Abstand davon hält, die satanischen Mörderinnen Ida Haltaufderheide, Jana Kipsieker, Janina Tönnes, Julia Recke und Celia Recke unverzüglich zu verhaften, es ist erschreckend, dass der NRW-Innenminister Kutschaty nichts tut – Deutschland ist ein Verbrecherstaat, ein Schwerverbrecherstaat.“

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Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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