@ U.A.,2021-04-02: Betreffend Frank Engelen

Liebe Leute, Ihr wisst, dass ich Frank Engelen oftmals unterstützt habe, zumeist mit Eurer entschlossenen Unterstützung. Ich hatte auch einmal gedacht, man könne mit ihm zusammenarbeiten – das ist schon etwas länger her

Es ist noch nicht allzulange her, dass Frank Engelen in der JVA Dr4esden saß Anne Brill mir erzählte, er habe bei ihrem Besuch geweint, man wolle ihn umbringen, und er hätte doch nur sie und mich, auf die er sich verlassen könne.

Dass ich ihm in der Lage tatkräftig half, und zwar nicht zum ersten Mal in seinem leben, dankt er mir mittlerweile so:

Er weiß nicht nur, dass es üble Verleumdung des verkommenen bernd Schreibers ist zu behaupten, ich hätte seine Psychiatrisierung betrieben, als Dr. Christoph Florange sein Schmierengutachten erstellt hatte, Frank engelen weiß auch ganz genau, das hat er auch an mehreren Stellen schriftlich kundgetan, dass ich das Schmierengutachten des Dr. Florange analysierte, damit als Schmierengutachten entlarvte, das dann auch sofort öffentlich machte:. Erst später entfernte ich auf ausdrückliches verlangen Franks seinen Namen und seine sonstigen Idents. Es steht noch immer im Netz:

Frank Engelen kennt – ebenso wie Bernhard Schreiber alias Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen – eben keinerlei Grenzen, wenn es um Auseinandersetzungen geht. Keine wahren Argumente zu haben ist für die beiden kein Problem: Sie lügen und verleumden einfach, schlagen unterhalb der Gürtellinie, was das zeug hält – sie sind einen Scheißdreck besser als die Richter und JugendamtsmitarbeiterINNEN, die Kinderseelen kaputt schlagen.

Liebe Leute, ich bin nicht der Ansicht, dass man solche verkommenen Charaktere unterstützen sollte, auch wenn sie in einem oder anderen Fall etwas Gescheites machen.

Solltet Ihr meinen, auf Leute wie Engelen oder Schreiber setzen zu müssen, dann solltet Ihr mich das wissen lassen., Ich klebe nicht daran, immer wieder heiße Kohlen aus den feuern zu holen, die andere nicht anzufassen wagen., wenn andererseits womöglich Leute, die mich mit schmutzigstem Rufmord überziehen, von meinen Verbündeten unterstützt werden,

Aus Zeitgründen muss ich meine Auseinandersetzung mit Engelen Stück um Stück gestalten:

https://blaumolch.wordpress.com/2021/04/02/dipl-ing-frank-engelen-ein-erbarmlicher-rufmorder-zk-familienwohl-lichtblick-ev-verein-fur-soziale-verantwortung-familientestament/

Herzlichst!

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Grüße von Dipl.-Ing. Frank Engelen, Schmierenattacken von Bernd Schreiber, Beamtendumm

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

was wurde ich angefeindet, als ich mich gegen den Willen von Frank Engelen dazu entschieden hatte, teile der Kritik am Schmierengutachter Dr. Christoph Florange im netz stehen zu lassen, obwohl „gute Freunde“ des Frank Engelen ihn überzeugt hatten, dass es für ihn besser sei, wenn alles verschwände:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2017/07/22/dr-med-christoph-florange-ein-systemkrimineller-scharlatan-z-k-klinik-wersbach-leichlingen/

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2017/08/07/dr-christoph-florange-und-sein-schundgutachten-ueber-dipl-ing-frank-engelen-z-k-richter-markus-kerlen-landgericht-duisburg/

u.a.

Ich hatte gute Gründe, Stand zu halten: Erstens als generelle Warnung vor diesem Schmierengutachter Florange, die dem öffentlichen Interesse geschuldet war, zweitens tatsächlich auch als Schutz für Frank Engelen selbst, denn seine ständigen Grenzgänge ließen es nur als eine Frage der Zeit erscheinen, dass man versuchen würde, ihn zu psychiatrisieren, und nichts kann Schmierengutachter besser abschrecken als die Entlarvung von Schmierengutachterei, drittens aber auch im Hinblick auf die HackerINNEN von United Anarchists, die immerhin so einiges an Aufwand erbracht hatten, um die Beiträge gut in den Suchmaschinen  zu positionieren.

Anne Brill hatte mir schon zu Franks Haftzeiten ausgerichtet, dass er der Meinung sei, dass meine Veröffentichungen im Falle Dr. Christoph Florange einen maßgeblichen Anteil daran hätten, dass die nun eingesetzten Psychiater es nicht versuchten, ihn realitätswidrig für  geisteskrank zu erklären, und nun erhielt ich folgenden Kommentar von Frank:

Quelle: https://apokalypse20xy.wordpress.com/2019/12/23/die-landesbeauftragten-fuer-informationsfreiheit-missbrauchen-die-dsgvo/#comment-15932 

Das steht natürlich im Gegensatz zu dem, was der schmierige Staatsschutzagent  Bernd Schreiber von Beamtendumm über mich verbreitet, der nach Zeugenaussagen stinkend und ungewaschen in der gerichtsverhandlung gegen Frank erschienen war, vermutlich, um Antiwerbung in Sachen Frank zu machen. Denn dieser Typ, der aus Lebensfrust einen elektrischen Rollstuhl nach dem andern platt fährt, obwohl er laufen kann (kommt jede Treppe zu jedem Imbiss hoch) schreibt in seinem WP-Blog:

Dass Scvhreiber eine schräge Gestalt istz, durch und durch böse und das Leben hassend, hat er oft genug bewiesen. Als Frank dringend eine Schreibmaschine im Knast brauchte, haben bernd Schreiber und bernd Rohlfes ihn über wochen verarscht und hingehalten. Als ich dann ein Spendenaufruf für eine Schreibmaschine für Frank unter FB machte, behauptete der schmierige Lügner Bernd Schreiber, Frank habe bereits eine Schreibmaschine, niemand brauche dafür zu spenden!

Als Frank Ersatzbänder für die Schreibmaschine brauchte, fiel der Anne Brill auch niemand anders als ich ein, der sie besorgen würde. Als er einen TV bekommen sollte, habe ich die Organisation übernommen und einen teil hinzu getan.

Ich war der Erste, der es wagte, Dokumente über Franks Haft zu veröffentlichen, während Schreiber das Thema über Wochen totschwieg. Ich hab mit angeblichen zeugen geredet und eidesstattliche Versicherungen besorgt, die Frank entlasteten. Ich war der einzige, der massiv und wirksam gegen das Schmierengutachten des Dr. Florange vorging, der eindeutig die Ansicht vertrat, dass Frank nicht geisteskrank sei.

Und nun kommt dieses fette und ungewaschene Stinktier Bernd Schreiber daher und erklärt, ich gehörte zu denen, die es gern missbrauchten, dass dR: Florange ihn für geisteskrank erklärt habe!11

Noch schräger, primitiver und bösartiger, als Bernd Schreiber es tut, kann man mehr verleumden!

Herzlichst!

 

Dipl.-Kfm. Winfried sobottka, UNITED ANARCHISTS 

Casa Dipl.-Ing. Frank Engelen: @ Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow, CDU / zur Kenntnisnahme staatsanwalt jörn wunderlich, jörg tobian

Offener Brief an Sachsens Justizminister Sebastian Gemko

Hallo, JuMI Sebastian Gemko!

Falls es Ihnen bisher entgangen sein sollte: Ihre Landesjustiz praktiziert quasi „Schutzhaft“ am Dipl.-Ing. Frank Peter Engelen, denn abgesehen von Wahnvorstellungen Ihres Staatsanwalts Jörn Wunderlich, Staatsanwaltschaft Chemnitz,  der zwei bemerkenswerte Anklagepunkte aus seiner Phantasie heraus produziert zu haben scheint, wie ich in einem späteren Beitrag notfalls mit Belegen darlegen werde, verbleiben noch Vorwürfe der sog. Beleidigung, die sich bei nüchterner Betrachtung teilweise als wahre Tatsachenbehauptungen begreifen lassen, während ansonsten zu berücksichtigen ist, dass womöglich als unangemessen erscheinende Äußerungen in Situationen getätigt wurden, in denen Frank Engelen   verständlicherweise höchst erbost darüber war, welche Unmenschlichkeit in KIndschaftssachen ihm seitens diverser AmtsträgerINNEN entgegenschlug, so dass man durchaus annehmen muss, dass diese empathielosen Gestalten den Frank Engelen (womöglich absichtlich, um ihn zu provozieren!) vorübergehend in eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung stürzten, seine situative Fähigkeit, anklagende Worte als Unrecht einordnen zu können, massiv reduziert oder gar beseitigt hatten.  Immerhin ist Frank Engelen ein stark motivierter Kämpfer in Kindschaftssachen, den es, salopp gesagt, schnell auf die Palme bringt, wenn Amtsträger einen 16-Jährigen, der vor Misshandlungen und aus Sehnsucht zu seiner Familie aus einem Kinderheim geflohen war, wieder dorthin zurückbringen wollen, wo ihn weitere Misshandlungen und weitere Trennung von seiner Familie erwarten (Fall Dave Möbius).

So konnten menschliche Amtsträger in dem anderen Fall, auf den sich die Klageschrift des StA. Jörn Wunderlich bezieht, Fall der Annika P., mit Frank Engelen nur gänzlich andere Erfahrungen machen: Man zeigte sich aufgeschlossen für die sachlichen Argumente des Frank Engelen und ermöglichte es der 14-jährigen Annika P. letztlich, zu ihrer Mutter zurückkehren zu können.

Warum die im Fall Dave Möbius zuständigen Amtsträger nicht zur Vernunft zu bewegen waren, stattdessen eine Hardliner-Linie verfolgten, die Assoziationen zur Kinder- und Jugend“fürsorge“ der Nazi-Zeit oder der DDR-Zeit aufkommen lassen, in der Weise, dass nicht das Kindeswohl im Fokus humaner Beurteilung steht, sondern stattdessen eine Durchsetzung von lebensfernen Obrigkeitsinteressen, vermag ich nicht zu beurteilen. Glücklicherweise, der Fall Annika P. beweist es ja, sitzen nicht überall solche Unmenschen an den Amtshebeln. Aber den Frank Engelen dafür einzusperren, dass er bürokratischen Eseln, um es einmal vorsichtig zu formulieren, im Grunde kaum anderes als die Wahrheit gesagt hat, hat mit Rechtsstaatlichkeit eben so wenig zu tun wie die zwei Phantasieanklagepunkte, in denen dem Frank Engelen von dem offenbar total durchgeknallten Staatsanwalt Wunderlich Kindesentziehung vorgeworfen wird, wobei Wunderlich mit Vermutungen operiert und Zeuginnen benennt, die etwas ganz anderes sagen als das, was Wunderlich gern hören würde.

Jumi Sebastian Gemko, Dipl.-Ing. Frank Engelen hat in dieser Sache die Unterstützung der Weltgemeinschaft United-Anarchists, die international über die besten IT-Experten verfügt, so dass es für uns kein Problem darstellt, im Internet zu präsentieren,  was wir dort präsentieren wollen. Und was wir auf keinen Fall dulden, ist, dass Menschenrechtler wegen ihrer Arbeit weggesperrt werden.

Was die Haftbedingungen von Frank Engelen und dem schwer herzkranken Jörn Tobian angeht, der möglicherweise unschuldig in U-Haft sitzt, bereits zwei Herzinfarkte gehabt haben soll und dem Ärzte Haftunfähigkeit attestiert haben sollen – das ist ein Kapitel für sich, das noch auf den Tisch kommen wird, und wenn Tobian oder dem Engelen in Ihrem KL-Dresden etwas zustoßen sollte, was ihnen unter angemessenen Umständen nicht zugestoßen wäre, dann wird es für uns ein absichtlich begangenes Verbrechen sein. Dass ein Strafgefangener sich in U-Haft nicht einmal dagegen wehren kann, von seinen Pflichtverteidigern nach Strich und Faden verraten zu werden, dass man seine Telefonkontakte willkürlich beschneitet, dass ein Briefwechsel vom Absenden an den Häftling bis zum Rückerhalt einer Antwort mindestens  6 Wochen dauert – all das belegt, dass es Ziel Ihrer Behörde ist, Häftlinge zu drangsalieren und juristisch zu entwaffnen, so dass sie sich gegen Justizwillkür nicht einmal mehr wehren können.

JuMi Sebastian Gemkow, Sie sollten dem Unrecht an Frank Engelen ein schleuniges Ende bereiten, andernfalls wäre ich gezwungen, in dieser Sache wirklich aufzudrehen, in Massenfaxaktionen, nicht nur an Auslandsbotschaften und Auslandskorrepondenten in Deutschland. So kurz vor der Sachsen-Wahl könnte die CDU eine entsprechende „Wahlhilfe“ sicherlich gut gebrauchen…

Sollte es dem Frank Engelen vorübergehend an einem festen Wohnsitz fehlen, dann könnte er vorübergehend mit Anmeldung bei den örtlichen Behörden bei mir wohnen, wobei es ihn sicherlich nicht stören würde, wenn man ihm auferlegte, sich wöchentlich ein oder zweimal bei einer Polizeidienststelle zu melden.

Mit anarchistischen Grüßen

Dipl.-Kfm-. Winfried Sobottka

 

Geschützt: Ist Rechtsanwalt Sebastian Steinmann, Minden, geschäftsfähig? / z.k. andreas baaske, baaske medical, amtsgerichtsdirektor richter thomas beimann, lübbecke, rechtsanwaltskanzlei rassi-warai, minden

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Offener Brief an Richter Markus Kerlen, LG-Duisburg / Schund-„Gutachten“ des Dr. Christoph Florange / z.K. RA Bernd Lüdicke, Dipl.-Ing. Frank Engelen

hier geht es zum Originalschreiben (Scans): winfried-sobottka_an_richter-markus-kerlen_LG-Duisburg_2017-08-02

und hier zur Textform:

Winfried Sobottka an RiLG Markus Kerlen z. Verf. 37 Ns 169/15 am LG Duisburg 02.08 2017

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
– UNITED ANARCHISTS –
– Analytiker –
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen
0157 365 838 81
winfried-sobottka@web.de

An RiLG Markus Kerlen
Landgericht Duisburg

per FAX an: 0203 9928-444

nachrichtlich an: Dipl.-Ing. XXXXXXXXXXX (Mail), RA Bernd Lüdicke (Mail),
Dr. med. Christoph Florange (per FAX an: 02174 398 398), Internet (apokalypse20xy.wordpress.com)

Betr. Gutachten des Dr. Christoph Florange im Verfahren 37 Ns 169/15, LG Duisburg

Seien Sie gegrüßt, RiLG Markus Kerlen,

ich bin während der Verhandlung am 20.12. 2016 im o.g. Verfahren anwesend gewesen, und habe nun das „Gutachten“ des Dr. Christoph Florange zur Analyse erhalten. Ich möchte Sie vorab auf einiges hinweisen, was Sie ganz persönlich betrifft, weil Sie in der Sache im Namen des Volks, gebunden an Gesetz und Tatsachen, handeln und entscheiden sollen, während Anarchisten Ihnen dabei auf die Finger sehen.

Bereits die Darstellung der Polizei selbst zum Geschehen des angeklagten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte lässt den starken Verdacht aufkommen, dass hier ein Fall jener Art vorliegt, über die der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter in seinem Lawblog schrieb:

„dass die Anzeige wegen „Widerstand“ sehr häufig in Fällen kommt, in denen es Anhaltspunkte für nicht ganz astreines Verhalten einzelner Beamter gibt. Aus naheliegenden Gründen ist die Anzeige nach § 113 Strafgesetzbuch ein probates Mittel für die Vorwärtsverteidigung der Ordnungshüter. Aber auch wenn mutmaßliche Opfer von Pflichtverletzungen selbst Anzeige erstatten, kann mit dem Widerstandsargument trefflich Gegendruck erzeugt werden.“

Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/04/die-legende-von-der-schutzlosen-polizei/

Während die Darstellung nicht wirklich klar werden lässt, worin denn die Widerstandshandlung bestanden haben soll, ist die Polizei gezwungen, zwei Angriffe auf den Angeklagten mit „Reizgas“ zuzugeben, die definitiv strafbar wären – wenn man dem XXXXXXXXXXX keine Straftat vorwerfen würde. Mir wurde übrigens einmal angehängt, ich hätte versucht, eine Polizistin völlig überraschend eine Treppe rückwärts hinabzustürzen (Googeln unter: Suley Köppen). Ich wurde in dem Anklagepunkt freigesprochen, weil der Richter nach Anhörung eines halben Dutzend von Polizisten nicht den Eindruck hatte, dass es zu einer Widerstandshandlung meinerseits gekommen war. Die Staatsschutzpolizistin Köppen brach die Vernehmung durch mich ab, indem sie plötzlich die Aussage mit der Begründung verweigerte, sie könne es nicht ausschließen, sich womöglich selbst zu belasten…

Mir ist es klar, dass es nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen eines anständigen Richters gehört, kriminellem Polizeipack unangenehm zu werden oder einem erkennbar Unschuldigen eine falschveruretilung zur Verdeckung polizeilicher Straftaten zukommen zu lassen.. Insofern ist es natürlich verständlich, dass Sie einen Fall, der schon von Anfang an nach Falschbeschuldigung des Angeklagten durch die Polizei und strafbaren Körperverletzungen durch die Polizei stinkt, am liebsten irgendwie vom Tisch haben möchten. Letzteres haben Sie am 20.12. 2016 ja auch sehr deutlich werden lassen.

Dass Sie dazu zu kriminellem Vorgehen bereit sein könnten, will ich indes in Ihrem Interesse nicht annehmen:

Das „Gutachten“ von Dr. med. Christoph Florange ist leicht als Schund, Pardon, das ist leider der passende Ausdruck, erkennbar, denn es stützt sich ausschließlich auf tatsächliche und angebliche Äußerungen derer, denen XXXXXXXXXXX Verschwörung zu seinem Nachteil vorwirft. Da Dr. Florange nach dem umfangreichen Vortrag des XXXXXXXXXXX in der Verhandlung am 20.12. 2016 aber selbst noch erklärt hat, dass er es für möglich halte, dass XXXXXXs Vorwürfe wahr sein könnten und damit eine schreckliche Tatsachenlage beschrieben (Hypothese I), darf sein Gutachten sich nicht auf unhinterfragte Äußerungen derer stützen, die aus Sicht des XXXXXXXXXXX zu seinen Gegnern zu zählen sind, denn das käme einem Ausschluss der Hypothese I von Anfang an gleich: Wenn die Hypothese I zutrifft, dann steht nichts anderes zu erwarten, als dass die von XXXXXX als Gegner/Feinde betrachteten Institutionen und Personen den XXXXXXXXXXX, der ihnen teils kriminelles Handeln, jedenfalls grobe Pflichtverletzungen vorwirft, für verrückt erklären, keinesfalls aber bereit sind, auch nur Anhaltspunkte dafür zu liefern, dass die Hypothese I wahr sei.

In kurzen Worten: Die Vorgehensweise des „Gutachters“ muss mit 100%-tiger Sicherheit auch dann zu dem Ergebnis führen, Hypothese I sei unwahr, wenn sie wahr ist! Damit schließt der Gutachter eine von ihm selbst eingeräumte Möglichkeit von Anfang an als mögliches Ergebnis aus!

Das ist nicht gutachterliche Analyse, sondern billigste Demagogie. Mit dem Ausschluss alternativer Hypothesen per tendenziöser Vorgehensweise von Anfang an und der gezielten Befragung in der Sache falsch Überzeugter oder tendenziöser Lügner könnte man auch „herleiten“, dass alle Juden Ganoven sind, dass jeder Mann ein Sittenstrolch ist, dass alle Frauen dumm sind und so weiter. Es wundert nicht, dass Dr. Florange darauf verzichtete, sein eigenes Gutachten per Titelblatt zu einer wissenschaftlichen Arbeit zu erheben – diese Dreistigkeit, so darf man wohl feststellen, brachte selbst er nicht übers Herz. Dass er überhaupt zu dem beschriebenen Vorgehen greift, scheint mir, vorausgesetzt, er weiß, was er tut, nur dann erklärlich, wenn es ihm darum geht, den XXXXXX zwar für wahnkrank zu erklären, ihm wahre Argumente allerdings auch nach seiner eigenen Einschätzung fehlen. Hier liegt demnach ein vorsätzlich falsch erstelltes „Gutachten“ vor, und das werde ich zur Anzeige bringen.

Zudem geht Dr. Christoph Florange sogar so weit, angebliche Wertungen aus dem angeblichen „Umfeld“ des Herrn XXXXXX zu kolportieren, ohne die Quelle zu nennen, ohne zu erklären, wer aus seiner Sicht zum Umfeld des Herrn XXXXXX gehöre und wer nicht, ohne darzulegen, wieso die nicht nachvollziehbar bezeichneten Leute überhaupt zu kompetentem Urteil befähigt sein könnten. Auch das hat mit seriöser Gutachtenerstellung nichts zu tun, hier bewegt „Gutachter“ Dr. Christoph Florange sich auf dem Niveau von „Tratsch im Treppenhaus“, und lässt zudem die Frage aufkommen, ob der Staatsschutz Informanten im Umfeld des XXXXXXXXXXX bzw. in der Jugendamtsopferszene platziert habe.

Selbst Äußerungen eines gegnerischen Anwalts im Scheidungsverfahren werden als Belege aufgeführt, obgleich doch allgemein bekannt ist, dass Scheidungsverfahren nicht selten zu reinen Schmutzschlachten verkommen und man ehrenrührige Äußerungen, die in einem Scheidungsverfahren fallen, keineswegs auf die Goldwaage legen darf. Dass der „Gutachter“ solche Dinge anführt, kann bestenfalls Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des „Gutachters“, nicht aber an der Verhandlungsfähigkeit des XXXXXXXXXXX begründen.

Auch kommt die Frage auf, wieso Dr. Christoph Florange den Vortrag des XXXXXXXXXXX vom 20.12. 2016 in seinem „Gutachten“ herabwürdigt, obwohl er selbst, Dr. Florange, am 20.12. 2016 NACH dem Vortrag noch die Möglichkeit sah, dass XXXXXXs Vorwürfe gegen das System zutreffen könnten (Hypothese I). Als Hypothese II hatte er formuliert, XXXXXXs Vorwürfe könnten falsch und XXXXXX selbst wahnhaft krank sein.

Hält man sich diese beiden Hypothesen vor Augen, dann kommt man zu dem Schluss, dass das Zutreffen der Hypothese I zwingend damit verbunden sein muss, von mangelnder Glaubwürdigkeit der Gegner XXXXXXs auszugehen, während die Hypothese II mit mangelnder Glaubwürdigkeit XXXXXXs verbunden sein muss.

Der von Dr. Christoph Florange beschrittene Weg, die Gegner XXXXXXs als glaubwürdig, ihre Darstellungen als glaubhaft einzustufen und sich dann einfach der Wertung der Gegner XXXXXXs anzuschließen, ist ebenso unsinnig, wie es wäre, würde man XXXXXX vorbehaltlos glauben und seine Wertungen dann einfach übernehmen.

Es gibt im vorliegenden Fall nur eine einzige Möglichkeit festzustellen, ob Hypothese I oder Hypothese II wahr ist, nämlich die, anhand verifizierbarer Fakten festzustellen, ob XXXXXX die Wahrheit sagt oder seine Gegner. Dazu hatte XXXXXX dem Dr. Florange in mehreren Fällen das Material liefern wollen, darauf weist Florange in seinem „Gutachten“ auch hin, doch stattdessen schloss Florange sich lieber unkritisch den Gegnern des XXXXXX an und gab jenem damit in bezeichnender Weise recht: Falls es eine Anti-XXXXXX-Verschwörung gibt, dann gehört Dr. Florange nun auch zu ihr.

RiLG Markus Kerlen, Ihre Aufgabe ist es, nach Fakten und Gesetzen zu handeln, nicht, sich nach Schund“gutachten“ zu richten, die bereits drei Meilen gegen den Wind stinken. Ich habe Sie und XXXXXX am 20.12. 2016 erlebt. Sie können mir nicht vormachen, dass Sie ernsthaft an XXXXXXs Verhandlungsfähigkeit zweifeln, während nahezu jeder Förderschüler von Ihnen als verhandlungsfähig anerkannt wird. Ich werde Strafanzeige gegen Sie erstatten und im Internet über Ihr Handeln informieren, sollten Sie das Schund-“Gutachten“ dazu verwenden, Herrn XXXXXX die Chance zu nehmen, ihn offensichtlich falsch belastende Vorwürfe seitens der Polizei auszuräumen.

Mit anarchistischen Grüßen

(Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka)