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Winfried Sobottka an RiLG Markus Kerlen z. Verf. 37 Ns 169/15 am LG Duisburg 02.08 2017
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka
– UNITED ANARCHISTS –
– Analytiker –
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen
0157 365 838 81
winfried-sobottka@web.de
An RiLG Markus Kerlen
Landgericht Duisburg
per FAX an: 0203 9928-444
nachrichtlich an: Dipl.-Ing. XXXXXXXXXXX (Mail), RA Bernd Lüdicke (Mail),
Dr. med. Christoph Florange (per FAX an: 02174 398 398), Internet (apokalypse20xy.wordpress.com)
Betr. Gutachten des Dr. Christoph Florange im Verfahren 37 Ns 169/15, LG Duisburg
Seien Sie gegrüßt, RiLG Markus Kerlen,
ich bin während der Verhandlung am 20.12. 2016 im o.g. Verfahren anwesend gewesen, und habe nun das „Gutachten“ des Dr. Christoph Florange zur Analyse erhalten. Ich möchte Sie vorab auf einiges hinweisen, was Sie ganz persönlich betrifft, weil Sie in der Sache im Namen des Volks, gebunden an Gesetz und Tatsachen, handeln und entscheiden sollen, während Anarchisten Ihnen dabei auf die Finger sehen.
Bereits die Darstellung der Polizei selbst zum Geschehen des angeklagten Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte lässt den starken Verdacht aufkommen, dass hier ein Fall jener Art vorliegt, über die der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter in seinem Lawblog schrieb:
„dass die Anzeige wegen „Widerstand“ sehr häufig in Fällen kommt, in denen es Anhaltspunkte für nicht ganz astreines Verhalten einzelner Beamter gibt. Aus naheliegenden Gründen ist die Anzeige nach § 113 Strafgesetzbuch ein probates Mittel für die Vorwärtsverteidigung der Ordnungshüter. Aber auch wenn mutmaßliche Opfer von Pflichtverletzungen selbst Anzeige erstatten, kann mit dem Widerstandsargument trefflich Gegendruck erzeugt werden.“
Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/06/04/die-legende-von-der-schutzlosen-polizei/
Während die Darstellung nicht wirklich klar werden lässt, worin denn die Widerstandshandlung bestanden haben soll, ist die Polizei gezwungen, zwei Angriffe auf den Angeklagten mit „Reizgas“ zuzugeben, die definitiv strafbar wären – wenn man dem XXXXXXXXXXX keine Straftat vorwerfen würde. Mir wurde übrigens einmal angehängt, ich hätte versucht, eine Polizistin völlig überraschend eine Treppe rückwärts hinabzustürzen (Googeln unter: Suley Köppen). Ich wurde in dem Anklagepunkt freigesprochen, weil der Richter nach Anhörung eines halben Dutzend von Polizisten nicht den Eindruck hatte, dass es zu einer Widerstandshandlung meinerseits gekommen war. Die Staatsschutzpolizistin Köppen brach die Vernehmung durch mich ab, indem sie plötzlich die Aussage mit der Begründung verweigerte, sie könne es nicht ausschließen, sich womöglich selbst zu belasten…
Mir ist es klar, dass es nicht zu den Lieblingsbeschäftigungen eines anständigen Richters gehört, kriminellem Polizeipack unangenehm zu werden oder einem erkennbar Unschuldigen eine falschveruretilung zur Verdeckung polizeilicher Straftaten zukommen zu lassen.. Insofern ist es natürlich verständlich, dass Sie einen Fall, der schon von Anfang an nach Falschbeschuldigung des Angeklagten durch die Polizei und strafbaren Körperverletzungen durch die Polizei stinkt, am liebsten irgendwie vom Tisch haben möchten. Letzteres haben Sie am 20.12. 2016 ja auch sehr deutlich werden lassen.
Dass Sie dazu zu kriminellem Vorgehen bereit sein könnten, will ich indes in Ihrem Interesse nicht annehmen:
Das „Gutachten“ von Dr. med. Christoph Florange ist leicht als Schund, Pardon, das ist leider der passende Ausdruck, erkennbar, denn es stützt sich ausschließlich auf tatsächliche und angebliche Äußerungen derer, denen XXXXXXXXXXX Verschwörung zu seinem Nachteil vorwirft. Da Dr. Florange nach dem umfangreichen Vortrag des XXXXXXXXXXX in der Verhandlung am 20.12. 2016 aber selbst noch erklärt hat, dass er es für möglich halte, dass XXXXXXs Vorwürfe wahr sein könnten und damit eine schreckliche Tatsachenlage beschrieben (Hypothese I), darf sein Gutachten sich nicht auf unhinterfragte Äußerungen derer stützen, die aus Sicht des XXXXXXXXXXX zu seinen Gegnern zu zählen sind, denn das käme einem Ausschluss der Hypothese I von Anfang an gleich: Wenn die Hypothese I zutrifft, dann steht nichts anderes zu erwarten, als dass die von XXXXXX als Gegner/Feinde betrachteten Institutionen und Personen den XXXXXXXXXXX, der ihnen teils kriminelles Handeln, jedenfalls grobe Pflichtverletzungen vorwirft, für verrückt erklären, keinesfalls aber bereit sind, auch nur Anhaltspunkte dafür zu liefern, dass die Hypothese I wahr sei.
In kurzen Worten: Die Vorgehensweise des „Gutachters“ muss mit 100%-tiger Sicherheit auch dann zu dem Ergebnis führen, Hypothese I sei unwahr, wenn sie wahr ist! Damit schließt der Gutachter eine von ihm selbst eingeräumte Möglichkeit von Anfang an als mögliches Ergebnis aus!
Das ist nicht gutachterliche Analyse, sondern billigste Demagogie. Mit dem Ausschluss alternativer Hypothesen per tendenziöser Vorgehensweise von Anfang an und der gezielten Befragung in der Sache falsch Überzeugter oder tendenziöser Lügner könnte man auch „herleiten“, dass alle Juden Ganoven sind, dass jeder Mann ein Sittenstrolch ist, dass alle Frauen dumm sind und so weiter. Es wundert nicht, dass Dr. Florange darauf verzichtete, sein eigenes Gutachten per Titelblatt zu einer wissenschaftlichen Arbeit zu erheben – diese Dreistigkeit, so darf man wohl feststellen, brachte selbst er nicht übers Herz. Dass er überhaupt zu dem beschriebenen Vorgehen greift, scheint mir, vorausgesetzt, er weiß, was er tut, nur dann erklärlich, wenn es ihm darum geht, den XXXXXX zwar für wahnkrank zu erklären, ihm wahre Argumente allerdings auch nach seiner eigenen Einschätzung fehlen. Hier liegt demnach ein vorsätzlich falsch erstelltes „Gutachten“ vor, und das werde ich zur Anzeige bringen.
Zudem geht Dr. Christoph Florange sogar so weit, angebliche Wertungen aus dem angeblichen „Umfeld“ des Herrn XXXXXX zu kolportieren, ohne die Quelle zu nennen, ohne zu erklären, wer aus seiner Sicht zum Umfeld des Herrn XXXXXX gehöre und wer nicht, ohne darzulegen, wieso die nicht nachvollziehbar bezeichneten Leute überhaupt zu kompetentem Urteil befähigt sein könnten. Auch das hat mit seriöser Gutachtenerstellung nichts zu tun, hier bewegt „Gutachter“ Dr. Christoph Florange sich auf dem Niveau von „Tratsch im Treppenhaus“, und lässt zudem die Frage aufkommen, ob der Staatsschutz Informanten im Umfeld des XXXXXXXXXXX bzw. in der Jugendamtsopferszene platziert habe.
Selbst Äußerungen eines gegnerischen Anwalts im Scheidungsverfahren werden als Belege aufgeführt, obgleich doch allgemein bekannt ist, dass Scheidungsverfahren nicht selten zu reinen Schmutzschlachten verkommen und man ehrenrührige Äußerungen, die in einem Scheidungsverfahren fallen, keineswegs auf die Goldwaage legen darf. Dass der „Gutachter“ solche Dinge anführt, kann bestenfalls Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des „Gutachters“, nicht aber an der Verhandlungsfähigkeit des XXXXXXXXXXX begründen.
Auch kommt die Frage auf, wieso Dr. Christoph Florange den Vortrag des XXXXXXXXXXX vom 20.12. 2016 in seinem „Gutachten“ herabwürdigt, obwohl er selbst, Dr. Florange, am 20.12. 2016 NACH dem Vortrag noch die Möglichkeit sah, dass XXXXXXs Vorwürfe gegen das System zutreffen könnten (Hypothese I). Als Hypothese II hatte er formuliert, XXXXXXs Vorwürfe könnten falsch und XXXXXX selbst wahnhaft krank sein.
Hält man sich diese beiden Hypothesen vor Augen, dann kommt man zu dem Schluss, dass das Zutreffen der Hypothese I zwingend damit verbunden sein muss, von mangelnder Glaubwürdigkeit der Gegner XXXXXXs auszugehen, während die Hypothese II mit mangelnder Glaubwürdigkeit XXXXXXs verbunden sein muss.
Der von Dr. Christoph Florange beschrittene Weg, die Gegner XXXXXXs als glaubwürdig, ihre Darstellungen als glaubhaft einzustufen und sich dann einfach der Wertung der Gegner XXXXXXs anzuschließen, ist ebenso unsinnig, wie es wäre, würde man XXXXXX vorbehaltlos glauben und seine Wertungen dann einfach übernehmen.
Es gibt im vorliegenden Fall nur eine einzige Möglichkeit festzustellen, ob Hypothese I oder Hypothese II wahr ist, nämlich die, anhand verifizierbarer Fakten festzustellen, ob XXXXXX die Wahrheit sagt oder seine Gegner. Dazu hatte XXXXXX dem Dr. Florange in mehreren Fällen das Material liefern wollen, darauf weist Florange in seinem „Gutachten“ auch hin, doch stattdessen schloss Florange sich lieber unkritisch den Gegnern des XXXXXX an und gab jenem damit in bezeichnender Weise recht: Falls es eine Anti-XXXXXX-Verschwörung gibt, dann gehört Dr. Florange nun auch zu ihr.
RiLG Markus Kerlen, Ihre Aufgabe ist es, nach Fakten und Gesetzen zu handeln, nicht, sich nach Schund“gutachten“ zu richten, die bereits drei Meilen gegen den Wind stinken. Ich habe Sie und XXXXXX am 20.12. 2016 erlebt. Sie können mir nicht vormachen, dass Sie ernsthaft an XXXXXXs Verhandlungsfähigkeit zweifeln, während nahezu jeder Förderschüler von Ihnen als verhandlungsfähig anerkannt wird. Ich werde Strafanzeige gegen Sie erstatten und im Internet über Ihr Handeln informieren, sollten Sie das Schund-“Gutachten“ dazu verwenden, Herrn XXXXXX die Chance zu nehmen, ihn offensichtlich falsch belastende Vorwürfe seitens der Polizei auszuräumen.
Mit anarchistischen Grüßen
(Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka)