Das 1. Gleichschaltungstheorem nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka – 02 / z.K. jutta weltzien, pfarrer hans-peter daub, rothenburg, diakonie,grundschule walle, ralf klöker, ostfriesenzeitung, ostfriesen nachrichten, lüner spd-mdb dieter wiefelspütz, alvar freude,richter rainer gleibs, aurich, harm-uwe weber,spd, walter theuerkauf, spd,landkreis aurich, spd aurich, landkreis wittmund,rechtsanwältin regina rick, dr. med. christoph florange, dr. rudolf sponsel, dipl.-Ing. frank peter engelen, dr. joschka haltaufderheide

Diesem Beitrag vorausgehend:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2017/07/27/gleichschaltungstheoreme-nach-dipl-kfm-winfried-sobottka-01-z-k-jutta-weltzien-pfarrer-hans-peter-daub-rothenburg-diakoniegrundschule-walle-ralf-kloeker-ostfriesenzeitung-ostfriesen-nachr/

Das 1. Gleichschaltungstheorem, seine Begründung und praktische Hintergründe

Im Vorbeitrag wurde das 1. Gleichschaltungstheorem wie folgt formuliert:

Unabhängig vom Herrschaftssystem findet in allen staatlich organisierten Gesellschaften eine Angleichung des systemkriminellen Niveaus der Institutionen statt.

Es war mir wichtig erschienen, durch die Formulierung deutlich zu machen, dass Gleichschaltung der Institutionen keine Frage des Herrschaftssystems ist, dass es mithin Unsinn ist zu meinen, eine Gleichschaltung der Institutionen habe es bei Hitler, Ulbricht und Honecker gegeben, aber bei Merkel sei so etwas undenkbar.

Das 1. Gleichschaltungstheorem ist auf Naturgesetze zurückzuführen und hat damit den Rang eines Naturgesetzes

Tatsächlich ist eine grundsätzliche Gleichschaltung staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen das Ergebnis naturgesetzlich bestimmter Faktoren menschlichen Handelns: Wie fließendes Wasser den ihm entgegengesetzten Strömungswiderstand allmählich minimiert, u.a. indem es Felsen und Steine glättet und rundet, pflegen menschliche Systeme, in denen verschiedene Institutionen abhängig voneinander agieren, sich allmählich so einzurichten, dass alles, was Teile des Systems wollen, mit möglichst wenig  Reibungswiderstand, salopp gesagt, möglichst bequem getan werden kann.

Zu einem allseits bequemen Arbeiten würde es natürlich nicht passen, wenn die verschiedenen Institutionen sich in grundsätzlichen Fragen nicht einig wären:  Eine Polizei,  die mit lockerer Hand auch dann zuschlägt, wenn sie keinen Rechtsgrund dafür hat, vertruge sich nicht mit einer Justiz, die kriminelle Polizeigewalt absolut nicht zu dulden bereit wäre. Bei einem solchen moralischen  Gefälle zweier abhängig voneinander agierenden Instutionen würden massive Konflikte recht schnell zu einer Angleichung führen, das kann man als sicher erachten. Nicht sicher ist es indes, in welche Richtung diese Angleichung erfolgte: Ahndet die Justiz Polizeikriminalität rigoros, dann wird dies eine Angleichung der Polizei an das vorbildliche Kriminalitätsniveau der Justiz haben, weil kein Polizist es mehr wagen wird, zu weit zu gehen..

Schafft die Polizei es hingegen, und sei es mit kriminellen Mitteln, die Justiz hinreichend unter Druck zu setzen, dann kann es sein, dass die Justiz alles wilklig hinnimmt und sogar deckt, was die Polizei sich erlaubt:  „Ich wäre an Ihrer Stelle nicht so mutig…. Sie haben doch eine Tochter und eine Frau…  Und auch Sie sind doch nicht unverletzbar…  Hinter den kleinen Polizisten, die Sie verurteilen, stecken noch ganz andere Leute.. Leute, mit denen ich mich nicht anlegen würde…“  Ein Richter wird sich dann überlegen, ob er immer dann, wenn seine Tochter nicht pünktlich zu Hause ist, aus Angst um sie verrückt werden will, oder ob er  sich sagt: „Ich ändere die Welt ja doch nicht. Warum soll ich gegen Gangster im Staatsapparat ankämpfen….?“

Damit sind zwei Möglichkeiten aufgezeigt, anhand derer eine Institution eine andere im Falle unterschiedlicher systemkrimineller Niveaus auf ihre Linie bringen kann –  es sind nicht die einzigen, es gibt zahllose: Korruption ( ein Richter, ein Journalist, ein Politiker, der sein Haus „schwarz“ bauen ließ, ein Grundstück zu einem Spottpreis kaufen konnte usw., ist dauerhaft an der Kette), sexuelle Versklavung, von der Öffentlichkeit so gut wie immer unbemerkt  (ein sexuell versklavter Staatsanwalt beseitigt sogar Beweismittel aus der Asservatenkammer), gesellschaftlicher Druck bis hin zum Stalking, beruflicher Druck (Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Versetzung auf einen unattraktiven Arbeitsplatz und so weiter und so fort.  Ein Teil der „Kampfmittel“ zum Auskämpfen des allgemeinen systemkriminellen Niveaus kann auch legal zum Einsatz kommen: Natürlich kann man jemandem, der kriminell gehandelt hat, grundsätzlich das Arbeitsverhältnis kündigen.

Es fällt aber auf, dass es zahllose Mittel gibt, die lediglich kriminellem Vorgehen zur Verfügung stehen, deren legaler Einsatz hingegen ausgeschlossen ist: Kriminelle Mittel des Terrors (Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung), der Nötigung (Bedrohung), der Korruption. Bemerkenswert: Die gezielte sexuelle Versklavung, eine keineswegs angenehme Variante der Versklavung, ist bei uns und in vielen Ländern legal. Selbst dann, wenn sie auf Willensbrechung mit Mitteln der Folter baut – es wird dann einfach gesagt: „Er/Sie hat ja alles freiwillig mitgemacht..“   Freiwillig? Ein Mensch, der auch nur beginnt, einem anderen Menschen sexuell hörig zu sein, der also zur Aufrechterhaltung der sexuellen Beziehung anfängt, Dinge zu tun oder hinzunehmen, die seine Selbstachtung untergraben und gegen seine fundamentalen Eigeninteressen verstoßen, hat keinen freien Willen mehr! Ein Blankoscheck für die Manipulateure des Staats- und Gesellschaftssystems, die „Partnerschaftsmärkte“ sind voll von Satanistinnen und Satanisten, die entsprechende Opfer suchen.

Inwieweit die beschriebene Waffenungleichheit zwischen anständigen Menschen und Satanisten / sonstigen Verbrechern sich auswirkt, ist natürlich auch davon abhängig, wie oft es gelingt, den Einsatz krimineller Mittel zur Förderung der Systemkriminalität aufzudecken und zur Verurteilung zu bringen.  Die Quote ist leider sehr mager, denn es kommt so gut wie nie vor, dass es zu entsprechenden Verurteilungen kommt. Oder wo wurde ein Richter wegen Rechtsbeugung, ein Polizist wegen Mordes im Amt, ein Politiker, Staatsanwalt oder Richter wegen Bestechlichkeit verurteilt? Meint jemand, dies sei nur deshalb nie erfolgt, weil bei uns alles sauber liefe?

Auch wenn es beträchtliche Gründe dafür gibt, dass die Gleichschaltung der Institutionen hinsichtlich ihres systemkriminellen Niveaus in Richtung hoher Systemkriminalität erfolgt,  so ist Gleichschaltung an sich dennoch ein wertfreier Begriff:  Wenn alle Institutionen auf die Maximierung von Vernunft und Gerechtigkeit ausgerichtet wären, so wären sie zwar auch gleichgeschaltet im Sinne von in der selben Weise ausgerichtet, doch ließe sich dagegen weder unter Aspekten der Vernunft noch unter Aspekten der Gerechtigkeit etwas Negatives sagen.

Und es gibt ein Mittel, das man der Systemkriminalität entgegensetzen kann: Transparenz. Es darf keine dunklen Flecken geben, überall muss Licht sein. Staatliches Handeln muss vor den Augen des Volks ablaufen und im Internet  archiviert werden, wir brauchen den total überwachten Staat!

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS,  Messias der höchsten Gottheit, der Göttin der Schöpfung, und das ist ihre Botschaft:

„Die Menschheit richte sich danach, was die gerechten und vernünftigen unter den Frauen am Ende des freien und für alle offenen Streites der Argumente wollen – im Kleinen, im Großen, in Allem!“

(Das ist zugleich die Formel  für die optimale Leistung der menschlichen Kollektivintelligenz)

 

 

Gleichschaltungstheoreme nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka – 01 /z.K. jutta weltzien, pfarrer hans-peter daub, rothenburg, diakonie,grundschule walle, ralf klöker, ostfriesenzeitung, ostfriesen nachrichten, lüner spd-mdb dieter wiefelspütz, alvar freude,richter rainer gleibs, aurich, harm-uwe weber,spd, walter theuerkauf, spd,landkreis aurich, spd aurich, landkreis wittmund,rechtsanwältin regina rick, dr. med. christoph florange, dr. rudolf sponsel, dipl.-Ing. frank peter engelen, dr. joschka haltaufderheide

Hintergründe der Gleichschaltungstheoreme nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

Amtsrichter Rainer Gleibs und Co. – die Auricher Satanisten und die Gleichschaltung in einem scheinbar demokratischen System

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Männer (Herren gibt es nicht, Punkt!),

als der Schicksalschlag meines Lebens über mich hereinbrach, weil meine Kinder mit Unterstützung satanischer Behörden und Richter schwer misshandelt und vernachlässigt wurden, (u.a.: Richter Rainer Gleibs, Aurich, (damaliger) Jugenddezernent Uwe-Harm Weber, Landkreis Aurich, SPD, ASD Aurich) begriff ich schockartig, dass wir keineswegs in einem Rechtsstaat leben, sondern in einem System, das man nur mit der Fäkalsprache in wenigen Worten passend beschreiben könnte, das sein wahres Wesen bei oberflächlicher Betrachtung aber hervorragend zu tünchen weiß (Datei kann durch Anklicken aufgerufen und vergrößert werden):

Hinzu kommt, dass ich doch in der Schule gelernt hatte, welch einen tollen demokratischen Rechtsstaat wir doch hätten, dass ich von allen Medien immer wieder und immer wieder hörte, wie froh wir doch sein könnten, einen so tollen Rechtsstaat, eine so tolle Justiz und ein so demokratisches und freiheitliches System zu haben, um das man uns auf der ganzen Welt beneiden würde!

Was ich dann erlebte, war eine satanische Mischung aus Sowjetunion, Nazi-Deutschland, Inquisition und Auricher-Provinz-Irrsinn, wobei diese höchst unappetitliche Mischung aber tatsächlich gedeckt wurde von allen Medien (außer den Ruhrnachrichten und einem Auricher Lokalblatt, „Heimatblatt“, weigerten sich alle zu berichten!) und von der Justiz auf allen Ebenen bis zum Bundesverfassungs-gericht.

Der damalige Lüner SPD-MdB Dieter Wiefelspütz,Volljurist  und im Zivilberuf Verwaltungsrichter, bekam einen Tobsuchtsanfall, als ich ihm Teile der Akten vorlegte und ihn fragte, wie denn das zu einem Rechtsstaat passe: „Wir haben einen Rechtsstaat, weil wir mehrere Instanzen haben, wir haben einen Rechtsstaat, weil wir mehrere Instanzen haben…“ schrie er aus sich heraus, zu mehr war er nicht fähig.

Ich habe vieles von damals nicht vergessen, u.a. einige Worte von Walter Theuerkauf, SPD, damals stellvertretender Oberkreisdirektor des Landkreises Aurich. Er sagte mir am Telefon sinngemäß : „Also, dass beim ASD-Aurich schlimme Dinge laufen, das kann ich mir bei denen noch vorstellen. Aber das Amtsgericht und Richter Gleibs – unmöglich, dass die so etwas machen….“

Vorübergehend gelang es, Anzeigen in dortigen Anzeigenblättern zu schalten, um andere Opfer zu suchen.  Es meldeten sich überraschend viele, etwa 30. Zumeist ging es um mehr als fragwürdige Inobhutnahmen, Stichwort „Kinderklau“, an zweiter Stelle rangierten mehr als fragwürdige Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen im Zuge von Trennungen, ein oder zwei Fälle waren dabei, in denen eine betagte Witwe offensichtlich deshalb terrorisiert wurde, um sie zu psychiatrisieren und ihres Häuschens entledigen zu können.  Wie es schon bei Matthäus heißt: „Matthaeus 23:14-35
Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr der Witwen Häuser fresset.…“

Selbstverständlich war die Martin-Goebbels – Kirche (Erläuterung) , Pardon: Die Martin-Luther-Kirche von den Auricher Satanisten unterwandert, Amtsrichter Rainer Gleibs beispielsweise war zugleich Gemeindekirchenvorstand in Wallinghausen, seit Schulzeiten bestens befreundet mit dem dortigen Pastor, den Jugendliche nach einer Feier schon mal besoffen in einer Schubkarre nach Hause gefahren hatten.

Aus dem Rahmen fiel der Pfarrer der Auricher Gemeinde Sandhorst, Hans-Peter Daub, der mittlerweile in Rothenburg Kirchenkarriere gemacht hat, nach einigen Jahren als Superintendent nun Vorsitzender der Diakonie dort ist. Pfarrer Daub war Mitglied im Auricher Kinderschutzbund, neben Satanisten aus dem ASD u.a., als ich anlässlich eines Termins dort über den Fall meiner Kinder vortrug. Er zeigte sich interessiert, die Akten, die ich ihm vorlegen konnte, überzeugten ihn.  Von da an stand er an Seiten meiner Kinder, biss aber natürlich auch auf Beton.  Auf sachliche Fragen ging man auch ihm gegenüber nicht ein, feindete ihn aber an und bezeichnete ihn als „Geisterfahrer“ (Rainer Gleibs): Alle anderen fänden es ja richtig, was die Justiz und das Jugendamt da machten, keiner glaubte, dass Sobottkas Kinder vom neuen Lebenspartner der Mutter misshandelt würden – nur er, Pfarrer Daub, sei in der falschen Richtung unterwegs. So ging der Satanist Rainer Gleibs den Pfarrer Daub an, obwohl oder weil Gleibs bereits wusste, dass die Mutter des leiblichen Sohns des Misshandlers meiner Kinder bei ihm, also Gleibs,  dem  ASD-Aurich und der Polizei Aurich bereits Sturm gelaufen war – wegen Kindesmisshandlungen durch den Misshandler meiner Kinder, und obwohl der ältere meiner Söhne dem Gleibs in zwei Anhörungen von schweren Misshandlungen berichtet hatte und obwohl selbst eine Gutachterin in der Wohnung einen Käfig (!) für meinen jüngeren Sohn gefunden und beschrieben hatte!

Man muss also feststellen, dass der Satanist Gleibs nicht mehr geglaubt haben kann, dass meine Kinder nicht misshandelt würden, dasselbe galt für den ASD Aurich und für die Auricher Polizei. Dennoch taten diese Leute und Behörden wirklich alles, um den Misshandler vor Verfolgung zu bewahren und ihm ein möglichst ungestörtes Misshandeln zu ermöglichen. Einem gesunden Menschen fällt es schon schwer, sich das vorzustellen, man muss wirklich wissen, wie Satanisten ticken, um das nachvollziehen zu können: Sie sind irre und pervers, können sich bei Bedarf aber ausgezeichnet verstellen.

Ein anderer bemerkenswerter Fall neben dem Pfarrer Daub  war der des Ralf Klöker, ein damals noch junger Journalist bei der Ostfriesen Zeitung. Ihn besuchte ich mit einigen anderen von der satanischen Willkür des Amtsrichters Rainer Gleibs und  des ASD-Aurich Betroffenen, legte ihm aus verschiedenen Akten beeindruckende Belege vor, wobei alle Anwesenden kurz über ihre Fälle berichteten.  Ralf Klöker war sichtlich aufgebracht: „Ich werde den Richter Gleibs fragen, was er eigentlich unter Kindeswohl verstehe!“

Hörte sich gut an – aber schon ein paar Tage später war Klöker kleinlaut: Erstens habe er keine Zeit für die Sache, zweitens könne er über Kritik am Gericht höchstens soweit schreiben, wie es darum ginge, dass Anträge schneller behandelt werden könnten o.Ä.   Ralf Klöker – er hätte auch im 3. Reich systemgerecht funktioniert, er hätte auch in der DDR systemgerecht funktioniert, und dabei ist er nur eines: Ein typischer Deutscher, ein Untertan nach Heinrich Mann. Ralf Klöker hat die Lektion damals verstanden – heutzutage reicht ein Schnipp von Uwe-Harm Weber, damit Ralf Klöker, mittlerweile in gehobener Position,  allzu eifrige Journalisten an die Kette nimmt (http://matthias-suessen.de/2013/07/keine-nachrichten-nach-wunsch/).

Bereits bis hierher sind zwei Dinge offenbar geworden: Ein Pfarrer, der sich gegen das Unrecht einsetzt, wird angefeindet und für einen „Geisterfahrer“ erklärt, ein Journalist, der ursprünglich berichten wollte, wurde unzweifelhaft zusammengestutzt, vor die Frage gestellt, ob er seinen Job behalten wolle, oder nicht.  Der Pfarrer hielt stand, auch wenn es ihm oft zu viel wurde, allerdings war er „Zugeroaster“ aus Süddeutschland, also nicht ursprünglich in Auricher Verhältnissen verquickt, zudem war seine Frau auch Pastorin – und stand an seiner Seite. Das machte es natürlich schwierig, ihn abzuservieren, man konnte ihn nur fortloben.  Wie auch immer:  Hier wurden Instrumente deutlich, mit denen Leute „auf Linie“ gebracht werden, Instrumente, die ihre Wirkung tun und abschrecken.

Wer sich letztlich – auch auf Betreiben von Pfarrer Daub –  wirklich erfolgreich für meine Kinder einsetzte, war eine gutherzige, resolute und intelligente Frau – Jutta Weltzien, damalige Grundschulrektorin, die es schließlich schaffte, den Misshandler meiner Kinder, der teilweise unter dem Schutz der satanischen Auricher Polizei stand,  zur „freiwilligen“ Inanspruchnahme von Familienhilfe zu zwingen, während sie es zugleich schaffte, dem ASD klarzumachen, dass der Misshandler meiner Kinder aus dem Haus gehörte, was dann die Linie der Familienhilfe vorgab.

Bereits an dieser Stelle ist festzustellen, dass ein bestehendes Unrechtsystem, auch wenn es noch so gut getüncht, von Außen also nicht unbedingt als Unrechtssystem erkennbar ist, sich letztlich mit den selben Mitteln verteidigt wie ein diktatorisches System – dies aber wesentlich besser verschleiert, wobei durchaus ein Zwang zur Verschleierung vorliegt:  Das Volk könnte auf die Idee kommen, Leute wie Gleibs , Weber und Co. totzuschlagen, wenn schlagartig alles öffentlich würde, was solche Leute auf dem Kerbholz haben; jedenfalls käme das System ins Wanken und würde womöglich gestürzt.  Unter diesem Blickwinkel lässt sich zweierlei feststellen:

  1. Wer in einem verdeckten Unrechtssystem von Willkür betroffen ist, sollte Fakten und Belege möglichst schnell an die größte Glocke hängen, die ihm erreichbar ist, denn erst damit beginnt es, für das Unrechtssystem riskant zu werden:  Macht man es richtig, profitiert man davon, dass das verdeckte Unrechtssystem unter dem Zwang steht, sein wahres Gesicht zu verbergen.
  2. Zum Verständnis von Unrechtssystemen müssen die Faktoren analysiert werden, die ein Unrechtssystem und seine Entwicklung bestimmen, denn natürlich ist es kein Zufall, dass im oben behandelten Fall Justiz, Jugendamt/ASD und Polizei Aurich auf einer Linie waren,  von der Justiz in Oldenburg, dem Kreisgesundheitsamt in Lünen, dem Bundesverfassungsgericht unterstützt wurden,  wobei diese Linie nichts mit Recht und Gesetz zu tun hatte.

Betreffen den Punkt 2. werde ich nun in lockerer Folge Gleichschaltungstheoreme vorstellen, von denen das erste heißt:

Unabhängig vom Herrschaftssystem findet in allen staatlich organisierten Gesellschaften eine Angleichung des systemkriminellen Niveaus der Institutionen statt. (1. Gleichschaltungstheorem nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka)

Der nächste Beitrag auf diesem Blog wird sich mit diesem ersten Gleichschaltungstheorem befassen.

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,  UNITED ANARCHISTS

 

Petition gegen legalen Mord an Frauen – dieses Mal in Pakistan! / z.K. CSU Neu-Ulm,CSU Nürnberg,Die Grünen Wetter Ruhr ,Dr. Rudolf Sponsel ,Gustl Mollath, Helmut Ullrich, Jakob Augstein

Ladies and Gentlemen,

den Text unten habe ich vollständig übernommen, es geht um eine sehr wichtige Sache: Frauen dürfen nicht ungestraft gemordet werden!  Es kann auch nicht „ehrenhaft“ (sog. „Ehrenmord“) sein, Frauen zu morden, sondern ist in höchstem Maße ekelhaft! Ganz besonders dann, wenn es noch von Verwandten praktiziert wird!

Ich bitte dementsprechend herzlich um Beteiligung an der Online-Petition und deren Verbreitung.

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Liebe Freundinnen und Freunde aus aller Welt,

Saba hat den Mann geheiratet, den sie liebte. Dafür schoss ihr eigener Vater ihr in den Kopf, steckte sie in einen Sack und warf sie in einen Fluss. Er kam als freier Mann davon, weil Männer durch ein Schlupfloch im pakistanischen Gesetz sogenannte „Ehrenmorde“ begehen dürfen. Doch Saba hat überlebt und die Hoffnung geweckt, dass diese Gräueltaten beendet werden! In den nächsten drei Tagen können wir ihr dabei helfen.

Sabas Geschichte ist jetzt als Dokumentarfilm für den Oscar nominiert und hat in der Presse die Runde gemacht. Daraufhin hat der pakistanische Premierminister versprochen, diese schrecklichen Verbrechen zu beenden. Es heißt, er habe seine Tochter Maryam beauftragt, am Reformprozess teilzunehmen. Doch Aktivisten befürchten, dass das Gesetz nur durchgeht, wenn der Oscar-Hype riesig ist und die Öffentlichkeit den Druck aufrecht erhält.

Fordern wir bis zur Oscarverleihung am Sonntag mit einer Million Stimmen ein Reformgesetz. So können wir Sabas Geschichte ins Rampenlicht stellen, sie direkt an den Premierminister herantragen und ihm helfen, ein starkes Gesetz voranzutreiben. Nutzen wir diese Chance ― unterzeichnen und verbreiten Sie jetzt die Aktion:

https://secure.avaaz.org/de/pakistan_end_honour_killing_loc/?bELEhbb&v=73272&cl=9532739179

Alle 90 Minuten kommt irgendwo auf der Welt eine Frau durch einen Ehrenmord ums Leben. Pakistan hat zwar im Jahr 2004 ein Gesetz gegen diese Morde verabschiedet, doch 70 Prozent der Täter kommen davon, weil es ein „Vergebungs“-Schlupfloch im Gesetz gibt. Wenn eine Frau „Schande“ über ihre Familie bringt – weil sie die Zwangsehe verweigert, einen Mann zu lange anschaut oder sogar vergewaltigt wird – darf ein Mann sie umbringen, solange ein anderes Familienmitglied ihm vergibt! Wenn Kulturkreise ihre Ehre wertschätzen und schützen, kann das etwas Vornehmes sein. Doch diese Morde haben nichts mit Ehre zu tun, sondern damit, Frauen wie Besitztümer zu behandeln. Und durch das Schlupfloch können Frauen und Mädchen nach wie vor als Besitz betrachtet und getötet werden.

Ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung dieser „Vergebungs“-Klausel wurde bereits vorgelegt. Doch er verlief im Sande, weil er in der Regierungspartei keinen einflussreichen Verfechter fand. Der Premierminister, der sich noch nie zuvor dafür eingesetzt hat, hat nun Gesetzesreformen versprochen, um diese Verbrechen zu stoppen. Und er hat seine Tochter einbezogen, die als politische Erbin der Partei ihres Vaters gilt. Doch es wird eine Gegenbewegung geben und Experten sagen, dass nur weltweite Aufmerksamkeit Saba, Maryam und Frauenrechtsaktivisten in ganz Pakistan den Rückhalt geben kann, den sie zur Änderung des Systems brauchen.

Uns bleiben drei Tage, um dem pakistanischen Parlament zu zeigen, dass die Welt zuschaut und dass wir nicht locker lassen, bis die „Vergebung“ von Ehrenmorden endlich aus dem pakistanischen Gesetz verschwindet. Sorgen wir dafür, dass Sabas Geschichte bei der Oscarverleihung viel Aufmerksamkeit erhält und tragen wir unseren Aufruf dann bis nach Pakistan. Unterschreiben Sie jetzt und verbreiten Sie die Aktion, damit alle davon erfahren:

https://secure.avaaz.org/de/pakistan_end_honour_killing_loc/?bELEhbb&v=73272&cl=9532739179

Wir können es schaffen. Als die 15-jährige Malala Yousafzai von den Taliban angeschossen wurde, war die Welt empört. Als Antwort darauf haben fast 1 Million von uns die pakistanische Regierung dazu aufgefordert, ihren Traum zu erfüllen und Bildung für alle zu ermöglichen. Nachdem unsere Petition direkt an den Präsidenten von Pakistan übergeben wurde, rief dieser ein Stipendienprogramm für drei Millionen Kinder ins Leben. So viel erreichen wir, wenn wir unsere Kräfte vereinen! Stehen wir jetzt den tapferen Frauen in Pakistan zur Seite: Helfen wir ihnen, Gesetze zu erkämpfen, die sie schützen; eine Kultur zu fördern, die ihre Würde wahrt; und Gemeinschaften für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen.

Mit Hoffnung und Entschlossenheit,

Nell, Alaphia, Ari, Dalia, Ricken, Luis, Ben und der Rest des Avaaz-Teams

WEITERE INFORMATIONEN:

Sharmeen Obaid Chinoy: Doku gegen Ehrenmorde in Pakistan (Euronews)
http://de.euronews.com/2016/02/11/sharmeen-obaid-chinoy-doku-gegen-ehrenmorde-in-pakistan/

18-jährige überlebt Mordanschlag ihres Vaters (Bild)
http://www.bild.de/news/ausland/mordversuch/frau-ueberlebt-mordanschlag-ihres-vaters-36300014.bild.h…

Und auf Englisch:

Human rights group reports rise in ‚honour killings‘ in Pakistan (UPI)
http://www.upi.com/UPI-Next/2015/06/25/Human-rights-group-reports-rise-in-honor-killings-in-Pakistan/51429857038598/

Crime and punishment in Pakistan (Vice News)
https://news.vice.com/video/crime-and-punishment-in-pakistan-extra-scene-from-the-kohistan-story-killing-for-honor

Pakistan PM Nawaz Sharif terms honour killing a ’stain on country‘ (NDTV)
http://www.ndtv.com/world-news/pakistan-pm-nawaz-sharif-terms-honour-killing-a-stain-on-country-1277658

PM Nawaz Sharif vows to eradicate honour killings after Oscar nod (The Express Tribune)
http://tribune.com.pk/story/1027967/pm-nawaz-vows-to-eradicate-honour-killings-after-oscar-nod/

Senate unanimously passes 3 rights bills (The Nation)
http://nation.com.pk/national/03-Mar-2015/senate-unanimously-passes-3-rights-bills

Dringende Petition! Das Pangolin steht vor dem Artentod!!! / Amtsgericht Lünen, Anita Blasberg, Annika Joeres, Beate Lakotta, Beate Merk, Beck-Blog Bürgermeister Albert Müller, CSU BAYREUTH, CSU München, CSU Neu-Ulm, CSU Nürnberg, CSU Regensburg, Die Grünen Herdecke, Die Grünen Wetter Ruhr, Dr. Beate Merk, Dr. med. Bernd Roggenwallner, Dr. Rudolf Sponsel, Fachschaft Jura UNI München, Florian Streibl, Gustl Mollath, Helmut Ullrich

Pangolin gehört nicht auf den Teller

Im Wald ist das Pangolin fast ausgestorben. In Vietnam und China werden die Tiere immer noch gegessen.

Ein Pangolin Gürteltier streckt die Zunge herausPangoline werden gejagt, obwohl sie in Asien fast ausgestorben sind

In abgelegenen Dörfern Asiens kommt es einem Lottogewinn gleich, wenn ein Einheimischer ein Pangolin aufstöbert, so selten sind die Tiere in manchen Regionen schon geworden.

Acht Pangolin-Arten gibt es in Asien und Afrika. Alle vier asiatische Arten stehen  bereits auf der Roten Liste bedrohter Tiere, doch auch auf die Spezies in Afrika wächst der Druck.

Jagd und Schmuggel von Pangolinen sind ein lohnendes Geschäft. In chinesischen und vietnamesischen Restaurants werden Spitzenpreise bezahlt.

Es werden zwar immer wieder Kriminelle festgenommen, die Hunderte lebende Tiere oder tonnenweise Pangolin-Schuppen schmuggeln, die Dunkelziffer dürfte jedoch sehr hoch sein.

Der Kampf gegen die Jagd muss verstärkt werden, gleichzeitig muss der Markt ausgetrocknet werden. Die Regierungen in China und Vietnam könnten durch strengere Gesetze und Kontrollen etwas für das Überleben der Pangolin tun. Appellieren Sie an die Politiker, nicht länger tatenlos zuzuschauen, wie die Pangolin ausgerottet werden.

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann hat nach eingehender Prüfung der nachweisbaren Fakten zum zweiten Mal mir gegenüber klar Stellung zum Mordfall Nadine Ostrowski bezogen. Seine nüchternen und logischen Darlegungen sind klar: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein, wenn man es ausschließen will, dass er Unmögliches geschafft haben könnte. Siehe den Brief unten, der auch als PDF-Datei einsehbar ist (Telefonnummern geschwärzt):Prof-Dr-Ing-Andreas-Wittmann_an_Winfried-Sobottka-Luenen_zK_Prof-Henning-Ernst-Mueller_Uni-Regensburg-2014-05-07

Hervorhebungen im Text (fett) sind von mir, die Fußnoten habe ich im Sinne besserer Lesbarkeit des Briefes in roter Farbe gesetzt und mit elfenbeinfarbenem Hintergrund untermalt.Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Brief des Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann vom 07. Mai 2014 zum Mordfall Nadine Ostrowski an Winfried Sobottka

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas Wittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an Medizinprodukten
Kemmannstraße 136
42349 WuppertalDipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-HaarmanmStr. 75
44536 Lünen

Wuppertal, den 07. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Sobottka,

vor einiger Zeit machten Sie mich im Rahmen Ihrer Kommentare auf dem Beck-Blog von Prof. Müller zum Fall Mollath auf den aus Ihrer Sicht ebenfalls skandalösen Fall des Mordes an Nadine O. aus Wetter aufmerksam.

Auf Grund Ihrer Anregung habe ich mich nun länger mit dem Fall beschäftigt, die einschlägigen Presseartikel sowie das von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Urteil analysiert. Dabei bin ich auf eine Vielzahl an Ungereimtheiten gestoßen, die einer genaueren Untersuchung bedurften.

Daher hatte ich Kontakt zu den beiden Journalisten der WAZ-Gruppe aufgenommen, die über den Strafprozess berichtet hatten, und auch den Versuch unternommen, mit den am Prozess beteiligten Anwälten der Verteidigung und der Nebenklage zu kommunizieren. Weiterhin habe ich versucht, brieflich mit dem Verurteilten Philip Jaworowski Kontakt aufzunehmen.

Bei meinen Recherchen stieß ich zwangsläufig auch auf die von einem Anonymus
betriebene Internetpräsenz  dasgewissen.wordpress.com, auf der offenbar der
Versuch unternommen wird, Sie zu diskreditieren. Hierzu möchte ich direkt feststellen, dass Behauptungen nicht dadurch richtiger werden, dass man sie ständig wiederholt. Wer auch immer der Betreiber dieser „Hassseite“ ist, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen, Sie würden ohne gesichertes Faktenwissen auf Lügen und Phantastereien setzen, sind vor dem Hintergrund meiner eigenen Recherchen als Verleumdung einzustufen.

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

Auch wenn ich noch nicht umfassend und abschließend Stellung beziehen kann, so möchte ich doch jetzt schon auf einige Punkte hinweisen, die meines Erachtens in besonderer Weise verdeutlichen, dass das Urteil in Teilen nicht haltbar ist, während von Ihnen aufgestellte Hypothesen sich widerspruchsfrei in den Rahmen unstrittiger Tatsachen einfügen lassen.

Dabei beziehe ich mich, soweit keine andere Quelle angegeben ist, auf die Angaben
im Urteil. Meine Einschätzungen zum Komplex des Telefonkabels hatte ich Ihnen ja bereits am 3. Februar dieses Jahres zukommen lassen.

Laut Urteil müsste Philip J. die Tat zwischen 00:03 Uhr und ca. 00.38 Uhr am 20.08.2006 begangen haben. Jedenfalls habe er bis 00:03 Uhr eine Handy-Kommunikation mit Nadine K. durchgeführt, während er um 00.43 Uhr nachweislich zu Hause war. Rechnet man 5 Minuten für die Fahrt vom Tatort zu Philips Wohnung, dann bleibt die Zeitspanne von 00:03 Uhr bis 00:38 Uhr, mithin 35 Minuten, die dem Philip am Tatort maximal hätten zur Verfügung stehen können. Spuren soll er dabei keine hinterlassen haben – bis auf eine DNA-Spur an einem Lichtschalter.

Doch Folgendes soll er alles getan haben:

· Mehrfach soll er Schläge mit einer ca. 1 kg schweren Maglite wuchtig ausgeteilt haben,
· einen Telefonapparat aus der Wand gerissen haben,
· das Opfer auf engstem Raume (1 Quadratmeter Gäste-WC!) von hinten gedrosselt haben,
· dem Opfer mindestens 12 Messerstiche in Kopf und Hals zugefügt haben,
· einen Küchenschrank geöffnet und einen Topf entnommen haben,
· mindestens einen Wasserhahn betätigt haben,
· mindestens 2 Türen geschlossen haben (Haustür und Gäste-WC-Tür)
· und mindestens eine Tür geöffnet haben (Haustür).

Während man noch annehmen kann, er habe beim Öffnen und Verschließen von Türen ein Papiertaschentuch oder Ähnliches benutzt, um eine Auftragung von Spuren zu vermeiden, so erscheint spätestens ein spurenfreies Drosseln auf engstem Raume von hinten unmöglich: Das Opfer bleibt, so die mir zur Verfügung stehende Literatur, mindestens zwischen 6 und 10 Sekunden bei Bewusstsein(1),während der Täter mit maximalem Krafteinsatz versucht, die Drosselschlinge möglichst fest zu ziehen. Der Überlebenskampf des Opfers und die vehementen Mühen des Täters führen dabei zwangsläufig zu engem Körperkontakt, bei dem in der Regel massenhaft Mikrospuren in beide Richtungen übertragen werden. Entsprechend hätte man hinten an der Leiche und ihrer Kleidung Mikrospuren des Täters finden müssen (Faserspuren, Hautschuppen, Schweißspuren). Doch offensichtlich hatte es solche Spuren vom Verurteilten nicht gegeben, denn sonst wären sie als Tatspuren 1. Klasse sicherlich im Urteil erwähnt worden.

Auch das Fehlen jeder Abwehrverletzung der Ermordeten gegen das Drosseln spricht gegen die Theorie, dass sie bewegungsfähig vor dem Spiegel im Gäste-WC gestanden habe, während der Täter sie von hinten drosselte. Denn wenn ein handlungsfähiges Opfer gedrosselt wird, so wehrt es sich – aus verständlichen

(1) „Eine Unterbrechung der arteriellen Hirnversorgung hat demgegenüber bereits nach wenigen Sekunden den Verlust des Bewusstseins zur Folge: Bei über 100 Versuchspersonen wurde eine Druckmanschette um den Hals rasch stark aufgepumpt, alle verloren das Bewusstsein innerhalb von 6 bis 10 Sekunden (Rossen und Kabat 1943).“ zitiert nach (Burkhard Madea, „Praxis Rechtsmedizin – Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung“, 2. Aufl., 2006, Heidelberg und Bonn, S. 156)

 

Gründen und bereits instinktiv – massiv dagegen.  Der BGH erkennt in einem bekannten Urteil an, dass ein Drosseln ohne Abwehrverletzungen bedeute, dass dem Opfer eine Gegenwehr nicht möglich gewesen sei (2):

Gegenwehr führt dann beispielsweise dazu, dass die Drosselmarke verrutscht, dass beim Versuch, die Schlinge zu weiten, Kratzspuren am Hals entstehen, dass Material von der Schlinge abgekratzt wird und unter den Fingernägeln als Spur verbleibt, dass das Opfer es schafft, den Täter zu kratzen, wobei Teile seiner Haut und seines Blutes als Spuren unter den Fingernägeln des Opfers verbleiben. Solche Spuren gab es nicht an der Leiche der Nadine, sonst wären sie zweifellos im Urteil erwähnt worden.

Was die Spurenlage angeht, liegen hier praktisch zwei sich ergänzende Unmöglichkeiten vor:  Unmöglich ist es einerseits, dass der Verurteilte das Opfer wie im Urteil dargestellt gedrosselt haben kann, weil es keine Mikrospuren von ihm an der Rückseite der Leiche gab, die darauf hindeuteten. Unmöglich ist es zweitens aber auch, dass Nadine, wäre sie handlungsfähig gewesen, sich gegen einen so schwerwiegenden Angriff nicht gewehrt hätte, wozu sie immerhin mindestens 6 Sekunden Zeit gehabt hätte.  Doch hätte sie sich gewehrt, dann hätte das Spuren hinterlassen müssen – und die fand man nicht.

Hier soll der Verurteilte also etwas getan haben, was er vor dem Hintergrund der Spurenlage gleich aus zwei triftigen Gründen unmöglich getan haben kann! Und das ist ein fester Bestandteil des vom Gericht angenommenen Tatablaufs!

Demgegenüber muss ich zugeben, dass Ihr Tatmodell, demnach Nadine zum Zeitpunkt des Drosselns durch eine Fesselung mit Frischhaltefolie fixiert gewesen sei, nicht in erkennbarem Widerspruch zur Spurenlage steht, sondern sich in die Spurenlage einfügt.

(2) „Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

 

Vergleichbar sind andere Aspekte aus meiner Sicht einzuordnen: Das aus Unwahrheiten, Erinnerungslücken und Ungeklärtheiten bestehende „Geständnis“ des Philip Jaworowski passt wesentlich besser zu einem Unschuldigen, von dem ein Geständnis verlangt wird, um das Strafmaß niedrig zu halten, als zu einem Täter, der durch ein offenes und ehrliches Geständnis  nur noch gewinnen könnte.

Die der Nadine zugefügten Schlagverletzungen hätten ihr auch nach meiner Überzeugung nicht zugefügt werden können, wenn sie zur Abwehr fähig gewesen wäre. Auch hier geht das Urteil von praktisch Unmöglichem aus, während Ihr Modell, demnach Nadine vor den Schlägen fixiert worden sein musste, zur objektiven Spurenlage passt.

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

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