Richterwahn in Essen, Teil 1: Strafanzeige gegen Richter Jörg Schmitt, Essen / z.K. SPD Essen, Thomas Kutschaty, SPD Altenessen, SPD Essen Frohnhausen, SPD Kettwig, SPD Essen Katernberg, SPD Essen Kray, SPD Essen Werden, SPD Essen Kupferdreh

Ladies and Gentlemen,

leider werde ich einiges erst später veröffentlichen dürfen (aber vieles schon jetzt…), sicher ist allerdings, dass ich mich mittlerweile ernsthaft frage, ob nicht die Feuerwehr, das Bundesgesundheitsamt oder irgendein Katastrophenschutz informiert werden müsse:  Ich muss es für möglich halten, dass in Essen eine  infektiöse, das Zentralhirn befallende Geisteskrankheit ausgebrochen sein könnte, die ich mit Hinweis auf zwei der ersten scheinbaren Opfer, Amtsrichterin Margrit Lichtinghagen und Landrichter Jörg Schmitt, in Anlehnung an den Rinderwahn als Richterwahn bezeichnen möchte. Der Fall Bayyoud ist noch lange nicht vorbei, auch wenn Bayyoud ein psychisch schwer verkrachter Narzist mit erkennbar niedrigen geistigen Grenzen, keineswegs ein hochintelligenter Freiheitskämpfer ist: Ich habe es längst nicht publizistisch ausgewertet, was über Lichtinghagen nachweisbar ist, es ist wirklich erschreckend, dass solche eine Person als Richterin arbeitet. Was Schmitt angeht, so habe ich heute Strafanzeige gegen ihn erstattet:

Strafanzeige-gegen-Richter–Joerg-Schmitt-LG-Essen

und das ist nur eine Kleinigkeit am Rande:  Obwohl noch zahllose Termine im Verfahren um die „rechnungsähnlichen Offerten“ anstanden, entschloss Richter Schmitt sich, als er seinen Worten folgend erfahren hatte, dass „Sobottka und Engelen“ Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen hatten, zum Erstaunen der Rechtsanwälte, zahllose vorgeworfene Taten nach § 154 StGB einzustellen und die Beweisaufnahme zu beenden. Ich zitiere aus einer mir vorliegenden Email eines Angeklagten vom 24.11. 2015, in der er über das Geschehen in der Hauptverhandlung an jenem Tag berichtet:

Hinweis vom Richter: Sobottka und Engelen haben Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen. Geht aber nicht weiter drauf ein.   …..

……………..

Richter weißt hin: Fälle im allgemeinen nach 154 § stpo einzustellen
IGV Fälle: ca. 1000 Fälle einzustellen
HGV Fälle: ca. 38 Fälle einzustellen
Im allgemein wird alles auf versuchter beschränkt.
IGV: 10 Betrug vollendet
HGV: 15 Betrug vollendet
Im allgemeinen weißt der Richter darauf hin. Richter ist am Ende der Beweisaufnahme.
Richter will aufeinmal Schluss machen, ob bis Ende Febr / Anfang März terminiert ist.
Anwälte weisen darauf hin, das Sie sich selbst für den Schluss vorbereiten müssen, das gehe nicht so schnell. Es wird ganze
2 Std darüber diskutiert.

Nun, offenbar sind Engelens öffentliche Auftritte und meine Internetanklagen, gepusht von anarchistischer Internet-Avantgarde, bei Willkürrichtern sehr gefürchtet. Denn weshalb sonst wurde das Verfahren, das eigentlich noch bis März 2016 reichen sollte, zum Erstaunen auch aller beteiligten Anwälte just an dem 24.11.2015 für praktisch beendet erklärt (Ende der Beweisaufnahme), an dem der Richter zu erkennen gab, dass ein devoter Angeklagter, Ive Jason Denning, über seinen devoten Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen, Düsseldorf, ihm gepetzt hatte, eine Email von Engelen und mir erhalten zu haben?  „Braver“ Ive Jason Denning, „braver“ Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen, das hat tolle Pluspunkte beim Richter gegeben – und ein (im Falle Dennings) mittlerweile rechtskräftiges Urteil wegen Bandenbetrugs, obwohl es definitiv keine Bande gab und Denning nach menschlichem Ermessen gar nicht wusste, was überhaupt lief, demnach jedenfalls hätte freigesprochen werden müssen! Solche Rechtsanwälte wie Albrecht Holtzhausen sind es, die Richter wie Schmitt durch ihre extreme Arschkriecherei zu Unholden werden lassen, denen jeder Realitätsbezug fehlt: Selbst unschuldige Mandanten treiben sie in Richtung Geständnis, damit sie bloß des Richters liebes Kind sein können! Es ist zum Kotzen!

Na ja, Dummheit und Unterwürfigkeit müssen bestraft werden, so gesehen hat Denning seine Strafe durchaus verdient, doch für die übrigen Angeklagten sieht es nun besser aus: Der § 154 StGB ermöglicht die Einstellung von Anklagepunkten, wenn sie im Großen und Ganzen nichts an der Sache ändern, also nur aufhalten würden, lässt eine Einstellung aber nur zu Gunsten des Angeklagten zu. Das wiederum brachte Richter Schmitt, der nach mir vorliegender Zeugenaussage einem Untersuchungshäftling im Gefängnis sagte:  „Wenn Sie Ihre Kinder aufwachsen sehen wollen, dann gestehen Sie!“, in seinem offenbar krankhaften Verfolgungseifer nicht über sein Herz – er, so wird ihm in einer Revisionsschrift vorgeworfen,  habe den § 154 zu Ungunsten des Angeklagten und damit in unzulässiger Weise angewandt. Es ist unglaublich, was in dem Kontext aus zuverlässigen Quellen zu entnehmen ist – und es wird eines Tages vollständig darüber berichtet werden. Ich gehe davon aus, dass hier Rechtsbeugung vorliegt, zudem offensichtliche Manipulationen und Lügen aus dem Kreise des Landgerichts Essen, um das Anfertigen einer Revisionsbegründung zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Bemerkenswert: Das Landgericht Essen hat es immer noch nicht gewagt, die Strafakte samt der Revisionsanträge an den BGH weiterzuleiten (schriftliches Urteil lag am 19. 02. 2016 vor), offenbar traut Richter Schmitt sich nicht, möchte die Akte am liebsten für immer bei sich behalten (Stand: Freitag, 05.08. 2016).

Es wird – auch im Falle Lichtinghagen – zu wirklich außerordentlichen Veröffentlichungen kommen, und ich setze natürlich auf die Internetanarchisten, dass sie helfen werden, die Angst, die Willkürrichter schon jetzt vor uns haben, zu verstärken. Wer vor unseren Entlarvungen und Anklagen sicher sein will, hat eben nur eine Chance: Sauber zu bleiben.

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

THOMAS_KUTSCHATY-gestattet-satanische-Morde_zk-kerkermeisterin-Regierungsdirektorin-Barbara-Luebbert_JVA-dortmund

Merken

Merken

Merken

Gehören Richter Jörg Schmitt und OStA Stefan Levin, Essen, in den Knast? / Titanic

Ladies and Gents,

der Strafprozess unter dem Aktenzeichen 35 kls 14/15, geführt unter dem Vorsitz von VRiLG (sprich: Frilg) Jörg Schmitt, Anklage unter der Leitung von STA-Gruppenführer  OStA Stefan Levin, setzt selbst für meine Begriffe neue Maßstäbe der Vorstellbarkeit:

Nicht nur, dass ein bindender Antrag eines Verteidigers abgewiesen wurde, die Konformität der (neuen) gerichtlichen Maßstäbe für den § 263 mit einer diesen widersprechenden EU-Richtlinie durch den EuGH klären zu lassen, bevor das Verfahren seine Fortsetzung findet.

Nicht nur, dass man nach Maßstäben verurteilen will, nach denen man  fast die ganze Werbewirtschaft ebenfalls verurteilen müsste – was man aber natürlich nicht vorhat.

Nein, diese Seltsamkeiten sind längst nicht alles!

Man will offenbar so hart wie möglich verurteilen, konstruiert dafür sogar einen Bandenbetrug, obwohl das nach nüchterner Betrachtung der Anklageschrift und ausweislich von Protokollen der Telefonüberwachung schierer Unsinn ist, und will offenbar sogar Unschuldige verfolgen, nämlich solche, die nicht einmal wussten, was da in Sachen rechnungsähnlicher Offertenbriefe überhaupt geschah! Aber um einen Bandenbetrug konstruieren zu können, braucht man eben mehr als die zwei Hauptangeklagten, also konstruiert man Betrüger, die keine sind, um damit ein Duo zu einer Bande zu ergänzen, die es nie gegeben hat, damit man das Duo richtig schwer bestrafen kann!  Oder weshalb sonst gehen StA Essen und Richter Jörg Schmitt solche abenteuerlichen Wege?

Nun ich habe die Unterlagen, ich werde die Strafanzeigen stellen, veröffentlichen und durch Erzeugung öffentlichen Druckes vorantreiben, wenn StA und Gericht diesen Weg weitergehen sollten. Entgegen der reaktionären Propaganda wollen wir Anarchisten gute Gesetze, von denen es viele gibt, fordern deren Einhaltung, und mögen es nicht, wenn Richter und Staatsanwälte auf Gesetze und Tatsachen scheißen.

Richter Jörg Schmitt und Staatsanwalt Stefan Levon müssen entweder dumm wie stroh sein, oder selbst wissen, dass von bandenmäßigem Betrug keine Rede sein kann, sobald sie unter „Bande“ mehr als die zwei Hauptangeklagten verstehen, ebenfalls muss ihnen, wenn sie geschäftsfähig sein sollten, klar sein, dass man nicht der Beihilfe zu einer Tat schuldig sein kann, wenn man von der Tat nichts weiß. Die bloße Ahnung, irgendetwas könne nicht koscher sein, ist kein Ersatz für einen Betrugsvorsatz!

Der Fall ist insgesamt irre:  So schrieb ein Staatsanwalt einem Rechtsanwalt einen Brief mit folgendem Inhalt: Das, was sein Mandant tue, sei nach neuerdings angewandten Maßstäben Betrug. Bis zum Jahresende dürfe er das noch mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft fortsetzen, aber sollte er das ab Beginn des neuen Jahres auch noch tun, dann müsse er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Also, dass Justiz und Anwälte kungeln, das ist ja nicht gerade neu. Aber dass Staatsanwaltschaften Kriminellen aus ihrer Sicht  Übergangsfristen einräumen, in denen die „Kriminellen“ ihr „kriminelles“ Handwerk mit staatsanwaltlicher Genehmigung fortführen dürfen  – so etwas, denkt man, bekomme man nur in der „Titanic“ zu lesen. Aber nein, ich las es in einer Anklageschrift der Essener Staatsanwaltschaft!  Wenn das die Titanic wüsste, dass sie mittlerweile Konkurrenz von der StA Essen bekommt!

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

THOMAS_KUTSCHATY-gestattet-satanische-Morde_zk-kerkermeisterin-Regierungsdirektorin-Barbara-Luebbert_JVA-dortmund

 

 

W.S. an U.A., 01.12. 2015 /z.K. Daniel J.L., Oberstaatsanwalt OStA Stefan Levin, Essen, Königin Silvia von Schweden,Friis Arne Petersen Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen,Düsseldorf

Ladies and Gents,

folgende Aufzeichnungen vom Hauptverhandlungstag am LG Essen gegen L. u.a. liegen mir vor:

24.11.15

Beginn 09:30

Richter liest Handakte vom Ra Stehmann vor.

Gutachterlicher Stellungnahme zur Strafbarkeit von Offerten.

Überprüfung von AGB und der Website

Hinweis von Richterin Rohrschneider:

Anmerkung: In der Handakte befinden sich nicht die monierten Offertenschreiben.

Hinweis vom Richter: Sobottka und Engelen haben Kontakt zu den Angeklagten aufgenommen. Geht aber nicht weiter drauf ein.

09:35

Eine Nachfrage ergab, dass Rechtsanwalt Albrecht Holtzhausen aus Düsseldorf, dessen Verteidigungsstrategie für seinen Mandanten Denning darin bestehen soll, dass er dem Gericht so devot wie möglich gegenübertritt, dem Richter gesagt hatte, dass eine Email von Sobottka und Engelen an die Angeklagten gesandt worden sei, worauf der Richter gemeint habe, das sei ihm schon bekannt. Nun, die Namen Sobottka und Engelen kennt man in der Essener Justiz sicherlich, zweifellos wird man sich sehr gefreut haben, weil man uns so gern hat.

Und das war an dem Tag nicht die einzige Überraschung, ich zitiere wiederum aus einer Aufzeichnung:

Richter weist hin: Fälle im allgemeinen nach 154 § stpo einzustellen

IGV Fälle: ca. 1000 Fälle einzustellen

HGV Fälle: ca. 38 Fälle einzustellen

Im Allgemeinen wird alles auf versuchter B. beschränkt.

IGV: 10 Betrug vollendet

HGV: 15 Betrug vollendet

Im allgemeinen weißt der Richter darauf hin. Richter ist am Ende der Beweisaufnahme.

Richter will aufeinmal Schluss machen, ob bis Ende Febr / Anfang März terminiert ist.

Anwälte weisen darauf hin, das Sie sich selbst für den Schluss vorbereiten müssen, das gehe nicht so schnell. Es wird ganze 2 Std darüber diskutiert.

Merkwürdig: An dem Tag, an dem im Gerichtssaal die Namen Engelen und Sobottka fallen, hat das Gericht nur noch eines im Sinn: So schnell wie möglich verurteilen, Verfahren dicht machen.

Ja, das kann man ja auch verstehen…   Schließlich ist man ja dabei, den Artikel 3 I GG („Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“) auszuschalten, indem man Daniel J. L. & Co. nach Maßstäben bestrafen will, die man bei anderen nicht anzulegen wagt, weil sonst die Wirtschaft zusammenbrechen würde. Man kann das natürlich auch als eine Einzelfall bezogene Überinterpretation des § 263 StGB, also quasi als einen Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“, „Nulla poena sine lege!“ verstehen. Den Essener Richtern ist wie den BGH-Richtern eben nichts wirklich heilig, und dass nun plötzlich die Spür- und Kampfhunde Engelen und Sobottka ante portas stehen, kommt bei den Richtern wohl ähnlich an, als hätten wir sie beim Urinieren im Gruga-Park erwischt.

Ladies and Gents, mein aktuelles Problem ist, dass Juristen fast ausnahmslos keine Kenntnisse von Psychologie und Werbung haben, dass die meisten Juristen, vor allem in Richterämtern, es zudem nicht für möglich halten, dass sie Wissenlücken haben könnten, derer sie sich nicht bewusst sind. So gibt es immer wieder Fälle, in denen Richter sich eine Kompetenz der Beurteilung zutrauen, die sie gar nicht haben, und das Schlimme ist, dass sie ja auch niemals haftbar gemacht werden können, so dass es ihnen völlig egal sein kann, wenn sie aus Ahnungslosigkeit unsinnige Urteile fällen.

Einem Mathematiker würde ich sagen: Was ein Jurist unter „Vorstellungen“ bezüglich einer Sache versteht, ist für den Marketingexperten ein n-dimensionaler Raum von n einzelnen Vorstellungen, die im Idealfalle stochastisch voneinander unabhängig sein sollten (um Redundanzen zu vermeiden – das macht man dann meist mit einer Faktorenanalyse). Dieser Raum wird als „Image“ der Sache bezeichnet, und wenn die Sache ein Produkt ist, dann hat ein jeder potenzieller Käufer ein „Idealimage“ für diese Produktart in seinem Kopf, und kauft am liebsten das Produkt, das seinem Idealimage von dieser Produktart entspricht. Sinn des Marketings ist es nun einerseits, Produkte und Vorgehensweisen soweit den Kundenwünschen anzupassen, wie es sich rechnet (Grenzkriterium:  Grenzumsatz=Grenzkosten / U‘ = K‘), darüberhinaus aber dem Kunden zu suggerieren (also entgegen den Tatsachen vorzuschwindeln), das Produkt würde völlig oder zumindest bestmöglich seinen Wünschen / seinem produktspezifischen Idealimage entsprechen. Damit ist Produktmarketing grundsätzlich darauf aus, den potenziellen Kunden etwas vorzugaukeln, vorzuschwindeln – Fehlvorstellungen in ihnen zu bewirken, würde der BGH sagen. Und natürlich macht man das, um an das Geld der Kunden heranzukommen, und zwar auch dann, wenn die Kunden sich bei vollständigem Wissen über alle wesentlichen Tatsachen für ein Konkurrenzprodukt entscheiden würden oder ein solches Produkt gar nicht kaufen würden, also auch, um dem Kunden Geld abzunehmen, was man ihm sonst nicht abnehmen könnte, also um ihn  als Folge der Täuschung zu entreichern und sich selbst zu bereichern.  Ein Mathematiker würde das so verstehen, aber ein Jurist?????  Die verstehen immer nur „Bahnhof“!

Nun zwei beispiele dafür, wie Werbung im Sinne des § 263 täuscht, wenn man die für L. & Co. vorgesehenen Maßstäbe anlegt:

richter-joerg-schmitt_OStA-stefan-Levin_rechtsanwalt-albrecht-holtzhausen-duesseldorf_landgericht-essen_staatsanwaltschaft-essen-02

 

richter-joerg-schmitt_OStA-stefan-Levin_rechtsanwalt-albrecht-holtzhausen-duesseldorf_landgericht-essen_staatsanwaltschaft-essen-01

THOMAS_KUTSCHATY-gestattet-satanische-Morde_zk-kerkermeisterin-Regierungsdirektorin-Barbara-Luebbert_JVA-dortmund

Staatsanwalt Stefan Levin und Richter Jörg Schmitt kämpfen für das Zweiklassen-Recht! / z.K.: Oliver Garcia, Delegibus, SPD Frohnhausen,Richterin Dr. Maiberg, Essen, Richterin Astrid Rohrschneider, Richter Prof Thomas Fischer, Richter Ekkehard Appl,Richter Christoph Krehl, Richterin Yvonne Ott, Fachschaft Jura Münster, Bochum, Düsseldorf, Bonn, Köln

Ladies and Gents,

obwohl es auch damals schon den § 263 gab, der den Betrug unter Strafe stellte, betrog der damalige Finanzminister der Regierung Piech-Hartz-Schröder-Fischer, nämlich Hans Eichel, zahllose Kleinanleger und Rentner um erhebliche Teile ihrer Ersparnisse.  Der damals beliebte Schaupsieler Manfred Krug ließ sich einspannen, um für den Kauf der Telekom-Aktie zu werben, und Finanzminister Hans Eichel verkaufte Telekom-Aktien  aus Staatsvermögen zu Wucherpreisen – wenn man berücksichtigte, dass bis dahin geheim gehaltene Tatsachen noch für enormen Abschreibungsbedarf bei der Telekom sorgten. Doch das kam erst zu spät ans Licht der Öffentlichkeit – und Kleinanleger und Rentner, die ihr Erspartes in die T-Kom-Aktien gesteckt hatten, sahen bestürzt, wie der Kurz in den Keller jagte: Von über 120 Euro letztlich auf unter 10 Euro. Ja, so hat SPD-Eichel einen Teil des Geldes organisiert, das SPD und Grüne den Superreichen in den Hintern geblasen haben!

Aber meinen Sie bloß nicht, dass irgendein Staatsanwalt wegen Betruges ermittelt hätte! Wofür haben wir denn die Zweiklassen-Gesellschaft?

Und die  Zweiklassen-Gesellschaft braucht natürlich spezielle Juristen, wie zum Beispiel den hier, Richter Jörg Schmitt vom Landgericht Essen:

SPD-NRW-Landgericht-Essen-Richter-Joerg-Schmitt-Offertenschreiben-263-StgbDass Merkel den Geburtstag des Bankiers Ackermann auf Staatskosten im Bundeskanzleramt feiern ließ – das und ähnliches Handeln von Merkel war nach dem deutschen Zweiklassen-Recht egal, ähem, legal, während ähnliches Handeln dem  Thomas Middelhoff mit Strafhaft vergolten wurde – von Richter Jörg Schmitt, Essen, siehe dazu:

http://blog.delegibus.com/2014/12/

Und nun schickt sich dieser Richter Jörg Schmitt wiederum an, Zweiklassen-Recht voranzutreiben. Denn was auf den ersten Blick scheint, als solle der Betrugsparagraf endlich korrekt interpretiert werden, so, dass Helmut Markwort für Jahre in den Knast wandern würde, sollte er für seine Hirnwaschmaschine FOCUS nochmals Werbung mit den Worten: „Fakten, Fakten, Fakten!“ machen:

 

thomas-kutschaty_staatsanwalt-stefan-levin_richter-joerg-schmitt-offertenschreiben_betrug-263-stgb

kann bei näherem Hinsehen nur bedeuten, dass man versucht, ein paar ungehobelten Youngstern, denen man keinen Betrug im klassischen Sinne vorwerfen kann, weil sie schlicht und einfach nur die Wahrheit sagten:

rechnungsaehnliches-Offertenschreiben-LG-Essen-Richter-Joerg-Schmitt

doch noch einen Betrug anzuhängen und sie deswegen zu verurteilen.

Weil man aber im Traume nicht daran zu denken scheint, den selben Maßstab auch bei allen anderen anzulegen, von Nutella über Marlboro bis hin zu den Banken und Versicherern, ist das im Grunde nichts anderes als ein Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“, „Nulla poena sine lege!“:  Was bei anderen kein Betrug sein soll, darf auch bei geldgierigen, vorwitzigen und gerissenen Youngstern kein Betrug sein! Es ist schon mehr als schlimm genug, dass die weitgehend kriminelle deutsche Justiz die Manipulation von Sachverhalten (Konstruktion von alia (gegenüber der Realität verfälschten Sachverhalten) durch Verdrehung, Unterdrückung und Erfindung von „Tatsachen“) bis zur Meisterreife betreibt, doch nun wollen sie auch an den Gesetzen selbst herumbiegen, wie man es ja auch schon in Bayern sah:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/12/08/gesetzesstrolch-osta-thomas-steinkraus-koch-versus-spanner-burgermeister-albert-muller-scheyern-staatsanwaltschaft-munchen-i-justizterror-bayern-csu-munchen/

Ich habe dazu folgende Stellungnahme geschrieben:

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

Tel.: 0231 986 27 20

Mob.: 0152 045 257 86

winfried-sobottka@freegermany.de

Kurze fachliche Stellungnahme zur Vorlage bei Gericht zur rechtspolitischen Fragestellung:

„Inwieweit ist die vom BGH und anderen Gerichten im Zusammenhang mit den Fällen sog. ‚rechnungsähnlicher Offerten‘ entwickelte Auslegung des § 263 StGB geeignet, in der Werbung und im Verkauf übliche Vorgehensweisen zu erfassen?“

1. „Rechnungsähnliche Offerten“ und rechtspolitische Lage: Rechtsfortbildung oder Verstoß

gegen „non culpa sine lege“?

Die sog. „rechnungsähnlichen Offerten“ , das sind ihrem Wortlaut nach ledigliche Offerten, während die äußere Gestalt den Eindruck vermitteln kann und unter Umständen auch soll, es handele sich um eine Rechnung, die zu bezahlen sei, passen nicht in das Schema des klassischen Betrugs, wie anhand der widerstreitenden juristischen Ansichten dazu auch zu erkennen ist (vgl. u.a. Landgericht Essen, 35 KLs 27/12 S. 10 ): Auch wenn ein wörtlicher Vortrag umfassend der Wahrheit entspricht, so soll eine Täuschungshandlung i.S. des §263 sogar dann vorliegen können, wenn durch Stilmittel der Darstellung ein Irrtum im klaren Widerspruch zu dem Sinn der geäußerten Worten erzeugt werde, der manche aber dennoch zu einer auf diesem Irrtum bauenden Vermögensverfügung verleite. Das ist insofern revolutionär, als dass es damit nicht mehr reichen soll, mit wahren Worten für einwandfreie Klarheit hinsichtlich aller erheblichen Tatsachen zu sorgen, sondern nun muss auch stets bedacht werden, ob durch den Rahmen, in den Worte eingebettet sind / werden, womöglich Irrtümer erzeugt werden können, die trotz der klaren Worte irrtümlich bedingte Vermögensverfügungen bewirken könnten.

Das Revulutionäre daran ist, dass dies in einem wichtigen Punkt im Gegensatz zur bisherigen Rechtspolitik steht, die somit infrage gestellt wird: Wohl mit Rücksicht auf die Interessen der kommerziellen Werbung und des Verkaufs war es bisher rechtspolitische Linie, sich keinerlei Gedanken über die psychologisch ausgetüftelten Vorgehendweisen von Werbung und Verkauf zu machen, solange nicht mit verbalen Lügen gearbeitet wurde. Der § 16 UWG als Lex Specialis für betrügerische Werbung setzt einmal die Irreführung durch unwahre Angaben für eine Strafbarkeit voraus, im anderen Fall (§ 16 UWGII) ein dem Inhalt nach bestimmtes Versprechen, also auch eine sprachliche Äußerung.

So stellt sich nun die Frage, welche rechtspolitischen Auswirkungen die neue Rechtsprechung haben müsste, wenn sie als Rechtsfortbildung im Allgemeinen verstanden werden soll, nicht aber als Versuch, spezielle Taten quasi sine lege zu bestrafen, indem man speziell für diese Taten Maßstäbe formuliert, die man in anderen Fällen sich weigert anzuwenden.

2. Die BGH Richtlinie für „rechnungsähnliche Offertenschreiben“ und ihre Bedeutung im Allgemeinen

Der BGH formuliert es unmissverständlich (2 StR 437/13):

Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen.“

Genau das tut im Grunde jeder Werbetreibende spätestens dann, wenn sein Produkt nach Maßstäben von Warentestorganisationen  weder das beste Produkt ist noch dasjenige, dem das beste Preis-Leistungsverhältnis zugeschrieben wird, noch das billigste Produkt seiner Art ist, denn dann kann er nicht auf die objektiven Tatsachen betreffend die Produkteigenschaften verweisen, sondern muss sogar versuchen, diese in den Hintergrund treten zu lassen.

Besonders deutlich wird dies bei Produkten, die keinen wahren Nutzen bieten, im Gegenteil dazu sogar schädlich sind, wie etwa Zigaretten. Doch mit keinem freiwilligen Wort wird auf die Gefahren des Rauchens hingewiesen, nur die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise sind zu finden. Aber die in der Werbung vorgestellten Raucher wirken keineswegs krank und schwächlich, sondern gesund und fit, sie wirken auch nicht dumm – sondern machen einen klugen oder sogar weisen Eindruck. Diese Dinge wirken im Unterbewusstsein – und zwar viel stärker als die längst abgenutzten und halbherzigen  Hinweise auf die Schädlichkeit des Rauchens (Schema: Rauchen KANN krankmachen), zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Hier wird also – und natürlich liegt dazu die subjektive Bestimmung vor – mit objektiv geeigneten Mitteln eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorgerufen – im Unterbewusstsein, wo sie vor den abgelutschten Warnhinweisen gut geschützt ist – ihr könnte man nur mit Bildern von Lungenkrebskranken, Raucherbeinen usw. erfolgreich entgegentreten., also mit Mitteln, die in der Tiefe wirken.

Schon hier stellt sich trotz des klaren Zusammenhangs aber die Frage, welcher Richter in dem Umstand, dass Zigarettenwerbung ausschließlich gesunde Menschen als Raucher präsentiert, eine Täuschungshandlung erkennen kann., und dies ist längst nicht das subtilste Beispiel für unbewusst wirkende Werbung. Wie gut also sind deutsche Staatsanwälte und Richter gerüstet, um das zu durchschauen und tatbestandsmäßig korrekt einzuordnen, was Produktmanager und Werbepsychologen meinen, wenn sie einem Produkt ein „Image“ aufbauen wollen?

Milliardenbeträge werden weltweit ausgegeben, um in Labors und in der Realität genauestens zu erforschen, wie man den Konsumenten am besten dahin bringen kann, wo man ihn haben will, ebenfalls Milliardenbeträge werden ausgegeben, um darauf bauend dann die besten Lösungen im Sinne kommerzieller Ziele umzusetzen. All das geschieht in hoch professioneller Weise, so gut wie immer geht es darum, dem Konsumenten falsche Vorstellungen zu vermitteln, um ihn zu Käufen zu bewegen, die für ihn objektiv betrachtet nicht optimal sind. Und dem stehen dann Richter und Staatsanwälte gegenüber, die sich möglicherweise alles zutrauen, in Wahrheit aber keinen blassen Schimmer von der Werbepsychologie haben? Die vielleicht sogar, und das wäre nur der Beweis der absoluten Unkenntnis,  davon überzeugt sind, wie die meisten anderen Menschen ja auch, sie selbst seien immun gegen die Manipulationen der Werbung, weil sie die Werbung vollständig durchschauten? Die Wahrheit ist nämlich eine ganz andere: Niemand ist immun gegen die Manipulationen der Werbung, nicht einmal dann, wenn er alle auf ihn gerichteten Manipulationsversuche erkennt und durchschaut! Selbst der beste Werbeprofi kann sich vor Werbemanipulationen nur völlig sicher schützen, indem er Werbung nicht an sich heran lässt, denn  sobald er ihr ausgesetzt wird, wird er manipuliert – und hat nur noch die Möglichkeit, sich autosuggestiv dem entgegen zu manipulieren (denkt bei Zigarettenwerbung an Raucherbeine, an Atembeschwerden, an ekelhaften Mundgeruch usw.).

Es steht also klar  zu fürchten, dass die Justiz nicht einmal in Ansätzen darauf eingerichtet ist, die BGH-Interpretation des § 263 StGB, die speziell im Hinblick auf die „rechnungsähnlichen Offertenschreiben“ entwickelt wurde, im Allgemeinen umzusetzen, und man muss wohl fürchten, dass es auch gar nicht beabsichtigt ist: Nicht einmal Bundeskanzlerin und Bundespräsident würden es wagen, sich mit der kompletten Wirtschaft anzulegen – genau das aber wäre nötig, wenn man die Maßstäbe, nach denen nun ein paar Leute verurteilt werden sollen, nicht nur auf „rechnungsähnliche Offertenschreiben“ sondern auch auf jede Form der Werbung anlegen würde.

3. Resümeé

Offensichtlich werden in einem bestimmten Fall Maßstäbe angelegt, die man in anderen Fällen weder anlegen kann (aufgrund fehlender Eignung der Staatsanwaltschaften und Richterschaften) noch anlegen wollen wird – die kommerzielle Werbung ist viel zu stark etabliert, als dass Politiker oder Justiz es wagen würden, sie ernsthaft dafür zu Rechenschaft zu ziehen, dass sie millionenfach im Sinne des § 263 StGB täuscht.

Damit haben wir im Grunde zwei verschiedene §§ 263 StGB: Einen sehr weit interpretierten für die Verfasser von von „rechnungsähnlichen Offertenbriefen“, und einen sehr eng interpretierten für die etablierte kommerzielle Wirtschaft. Man kann auch sagen: Nach üblicher Rechtsprechung passt der § 263 im Falle der „rechnungsähnlichen Offerten“ nicht, hier wird gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege!“ verstoßen, weil es politische Interessen so diktieren.

 

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

THOMAS_KUTSCHATY-gestattet-satanische-Morde_zk-kerkermeisterin-Regierungsdirektorin-Barbara-Luebbert_JVA-dortmund

oberkerkermeister-thomas-kutschaty_spd-altenessen-kerkermeisterin-Regierungsdirektorin-Barbara-Luebbert_JVA-dortmund

 

 

 

 

 

 

 

 

Rassistisch gefärbter Skandalfall Mostafa Bayyoud: Delikte der Justiz, Delikte der Polizei, Delikte der Pflichtverteidigung, Teil 01 / Z.K. Lothar Szagun und Denise Desireé Szagun, Essen

Ladies and Gents,

nachdem ich die Akte wg. angeblicher gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des Lothar Szagun, begangen angeblich durch Mostafa Bayyoud, herunterzuladen / einzusehen unter:

bis ins Detail studiert, zudem vorsorglich auch noch betreffend die Maßstäbe von Glaubwürdigkeit und die rechtsmedizinischen Aspekte von Schlägen mit einer Holzlatte recherchiert und entsprechende Belege gesichert habe, habe ich mich dazu entschlossen, Strafanzeige gegen Lothar Szagun und dessen Tochter Denise Desirée Szagun w. des dringenden Verdachtes der falschen Verdächtigung, der Mittäterschaft bei einer Freiheitsberaubung und aller übrigen in Frage kommenden Delikte zu erstatten.  Das wird auch zur öffentlichen Kenntnisnahme geschehen, und zwar recht kurzfristig.

Es lässt sich zudem sicher sagen, dass selbst elementarstes Grundwissen und einfachster gesunder Menschenverstand nicht zum Zuge kamen, als die beiden genannten „Zeugen“ durch die Polizei Essen vernommen wurden. Auch wurden sowohl ihre Aussagen als auch die Feststellungen des Krankenhauses St. Vincenz eindeutig frei jeder kritischen Betrachtung als „Beweismittel“ für die Begehung einer Straftat durch den Mostafa Bayyoud gewertet – von der StA und dem Amtsgericht.

Dass die Pflichtverteidigerin die offenkundigen und schweren Mängel des Belastungsmaterials nicht genutzt hat, um der Anklage entgegenzutreten, schließlich ist dieser Anklagepunkt ja der einzige, der dem Bayyoud die Ausführung einer gefährlichen Handlung vorwirft, somit von zentraler Bedeutung für die Spielräume der Justiz, die sich zum Nachteil des Mostafa Bayyoud ergeben, kann ich nur als Hinweis darauf verstehen, dass sie entweder fachlich völlig unbedarft ist, oder es nicht wagt, ihren Mandanten pflichtgemäß zu verteidigen.

Besonders erstaunt es u.a., dass in der Anklageschrift behauptet wird, Bayyoud habe dem Szagun mehrfach auf den Kopf geschlagen:

1. Den polizeilichen Vernehmungen ist es gar nicht zu entnehmen, welche Körperteile der Bayyoud  getroffen haben soll. An keiner Stelle sagt Szagun, der Bayyoud habe ihm mit einer Latte auf den Kopf geschlagen, an keiner Stelle sagt die Tochter des Szagun, der Bayyoud habe dem Sazgun mit einer Latte auf den Kopf geschlagen.

2. Den Ausführungen des St. Vincenz ist zu entnehmen, dass dem Szagun mit einem Holzscheit (also einem gänzlich anderem Gegenstand als einer Holzlatte!!!) auf den Kopf geschlagen worden sein soll – aber nicht, wie oft das geschehen sein soll.

Vor diesen Hintergründen konstruiert die Staatsanwaltschaft mehrfache Schläge mit einer Holzlatte auf den Kopf!!!    – Wahnvorstellungen?

Die Aussagen des Lothar Szagun sind im Übrigen nur zu einem geeignet: Eine Schätzung seines IQ abgeben zu können!  Höchstens 85 bis 90, denn ansonsten wäre er geschickter gewesen, als er sein Lügenmärchen erfand, hätte auch darauf verzichtet, zwei sich widersprechende Varianten vorzutragen!!!

Und dass solche Leute, die zudem noch mit Bayyoud verfeindet sind, dann erklären, der zweifellos hochintelligente Mostafa Bayyoud, der schon nach wenigen Jahren in Deutschland eine bessere beherrschung der deutschen Sprache vorweisen kann als mindestens 90% der gebürtigen Deutschen, sei geisteskrank – das
braucht wohl niemanden zu wundern.

Bedenklich aber wird es, wenn Essener Polizisten dann ins selbe Horn blasen und nicht davor zurückscheuen,
solche „Beurteilungen“ minderbegabter Bayyoud-Hasser als Argument dafür heranzuziehen, dass sie alles, was von Szagun kommt, einfach nicht ernstnehmen und daher auch erst gar nicht bearbeiten:

 
Auch an anderen Stellen beziehen Essener Polizisten sich auf die „Psychiatrie-Experten“ Lothar Szagun und Konsorten, es herrscht unbestreitbar genau das, was Mostafa Bayyoud stets behauptete:  Eine wundersame Einigkeit von Essener Polizei und den Nachbarn des Bayyoud, die diesen offensichtlich terrorisieren.

Hochintelligenz ist in Deutschland stark gefährdet, besonders dann, wenn sie hinter brauner Haut und schwarzen Haaren wohnt, ganz besonders dann, wenn sie auch noch fremdländische Kulturbezüge aufweist oder in irgendeiner anderen Art nach hiesigen Maßstäben unkonventionell ist. Daran stoßen sich tumbe Spießbürger, erst recht die „braun“ angehauchten, daran stoßen sich aber eben auch deutsche Polizisten, deutsche Staatsanwälte und deutsche Richter.  Diese Tatsache muss so gut verbreitet werden, dass die Versuche der deutschen Kapitalisten, anderen Ländern die von denen selbst benötigte Intelligenz wegzunehmen, ins Leere laufen müssen!

Wie ich schon vor Wochen unter Vorlage eines Bildes des verletzten Rentners Pytlinski (Tatwerkzeug: Alu-Wasserwaage) erklärt hatte,

ergeben Schläge mit einer Latte unverkennbare länglich-schmale und tiefe Wunden, siehe auch:

Im St. Vincenz-Hospital wurde Szagun nicht rechtsmedizinisch im Hinblick auf die Fragestellung, was denn seine Verletzungen verursacht haben könnte und ob diese zu dem von ihm geschilderten Tatablauf passten, untersucht, sondern im Hinblick darauf, medizinische Notwendigkeiten zu erkennen. Insofern verwundert es nicht, dass keine Fotos gemacht wurden, dass die Form der Kopfwunde nicht beschrieben wurde. Tatsache aber ist, dass die Ärztin offenbar nicht von einem Schlag mit einer Latte, sondern von einem Schlag mit einem „Holzscheit“ ausging. Tatsache ist ferner, dass sie eine Hautbrücke schildert, die entfernt werden musste, Tatsache ist ferner, dass sie die Wunde nicht vernähen musste: Es war also nur eine sehr oberflächliche Wunde, während Schläge mit einer Latte sonst sehr tief gehen, zumindest die Kopfschwarte einreißen, wenn nicht gar den Schädel brechen.

Noch dürftiger und erkennbar falscher kann eine Anschuldigung kaum noch sein – und dass diese Sache weder von der Polizei, noch von der StA, noch vom Gericht gestoppt wurde, ist für mich der schlüssige Beweis dafür, dass es hier nicht um Tatsachen und Gesetze, sondern darum gehen soll, Mostafa Bayyoud auszuschalten.

Wenn das Amtsgericht dieser Linie folgen sollte, dann wird das zu erheblichen Konsequenzen für das Image Deutschlands nach innen und nach außen führen, das verspreche ich (dafür brauchen wir auch keine feigen Journalisten).

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

rechtsanwaeltiin-ulrike-heidenreich-nestler_ida-haltaufderheide_karen_haltaufderheide1