Winfried Sobottka an UNITED ANARCHISTS, 24.01. 2016 / z.K. CCC Berlin, Chaos Computer Club Berlin, Anon Hamburg, Anonymous Hamburg, Köln, Frankfurt, Hannover, Nürnberg, München, Dortmund, Kiel, Mainz, Stuttgart, Erfurt, Schwerin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Bremen, Köln

Ladies and Gents,

Ihr werdet Euich vermutlich sagen: Seit Jahren bringt er immer weniger!  Stimmt.  Über die grundsätzlichen Dinge habe ich ja auch schon gesagt, was es darüber zu sagen gibt:

http://www.die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/2010/mai/artikel-4/artikel.html

http://die-volkszeitung.de/sexualaufklaerung-juedinnen.html  (mit allen Links dort)

http://lug-kirche-wissenschaften.blogspot.de/

———————————————————————————————————————

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/was-ist-nur-los-mit-der-welt.html

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/die-gttin-anarchie-und-der-gott-satan.html

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/teil-2-gttin-anarchie-und-gott-satan.html

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/teil-3-anarchie-und-satan-zwischenfazit.html

——————————————————————————————————————————–

http://die-volkszeitung.de/GOETTIN-FRAU/goettin-frau.htm#artikel01

——————————————————————————————————————————-

Und nun? Soll ich das alles noch einmal schreiben?  Obwohl es niemand wahr haben will?  Weiterhin als Einziger die Trommeln rühren? Während niemand darauf ansptringt, abgesehen von SEO? SEO ist nicht alles, Ladies and Gents.

Und was soll ich mit Staatsschutzwichsern anfangen, die da schreiben:

„Eine seiner Lieblingstätigkeiten ist es ja einen geständigen und verurteilten Mörder als Justizopfer zu bezeichnen. Justizopfer ist man also bei Sobottka nicht, wenn man unschuldig verurteilt wurde, sondern wenn Sobottka will, dass jemand unschuldig ist. Auch ein Dementi oder Geständnis des Täters zählt da nicht. Im Zweifel ist dann auch der Täter beim Staatsschutz tätig, und behauptet seine Schuld nur, um Sobottka zu schaden.

Keine Frage, es gibt in Deutschland Geständnisse, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie niedergeschrieben wurden. Aber in dem von Sobottka betreuten Mordfall ist das Geständnis sicherlich mehr wert, als das Dummgeschwätz eines selbsternannten Bestrahlten.“

Und einen Kommentar zulassen, in dem u.a. geschrieben steht:

„Wenn man sich seinen eigenen Artikel zu dem Fall durchliest, dann kommt man eher darauf, dass es kein falsches Geständnis ist. Und irgendwann liest man dann, dass der Beweis sei, dass er es anders ganz genau tatsächlich geträumt habe.“

Während meine sachliche Replik darauf:

„Justizfreund“ schreibt, zweifellos mich meinend mit „seinen eigenen Artikel“:

„Wenn man sich seinen eigenen Artikel zu dem Fall durchliest, dann kommt man eher darauf, dass es kein falsches Geständnis ist. Und irgendwann liest man dann, dass der Beweis sei, dass er es anders ganz genau tatsächlich geträumt habe.“

=>

1. Dass Philips „Geständnis“ voller nachweislicher Lügen und Unstimmigkeiten war, dass er verschiedene Tatsachen nicht erklären konnte, dass der Jugendpsychiater ihn praktisch nötigte zu gestehen (sonst kein Jugendstrafrecht, also „lebenslang“) – siehe zu diesen Punkten mit sauberen Belegen:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/maerchengestaendnis/000-MAERCHENGESTAENDNIS.HTM

Diese Dinge sollen für ein wahres Geständnis sprechen? „Justizfreund“ sollte doch bitte konkret sagen, was aus seiner Sicht gegen ein falsches Geständnis spreche.

2. Sowohl nach Ansicht renommierter Rechtsmediziner als auch nach Ansicht von Spurensicherungsexperten verschiedener Landeskriminalämter müsste Philip Unmögliches geleistet haben, wenn er denn der Täter wäre:

Hier wird u.a. auf eine Stellungnahme des Prof. Dr. Peter Betz (Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg) verwiesen, den ich zweimal befragt habe:

https://mordfallnadine.wordpress.com/warum-philip-j-nicht-der-morder-der-nadine-sein-kann/

Hier werden Aussagen von LKA-Experten einiger Bundesländer zitiert:

https://mordfallnadine.wordpress.com/dokumentation-0lka/

3. Auch Prof. Dr. Ing. Andreas Wittmann, Uni Wuppertal, der sich anhand meiner Recherchen, umfangreicher Belege und eigener Recherchen mit dem Fall befasst hat, kommt eindeutig und zweifelsfrei zu dem Ergebnis, dass Philip nicht der Täter sein könne, sein Geständnis daher falsch sein müsse:

https://apokalypse20xy.files.wordpress.com/2014/06/prof-dr-ing-andreas-wittmann_an_winfried-sobottka-luenen_zk_prof-henning-ernst-mueller_uni-regensburg-2014-05-07.pdf

Last, not least, „Justizfreund“: Wo steht etwas in der Art, dass ich einen Traum als Beweis für Philips Unschuld vorbrächte?

An Bernd Schreiber: Auch Sie behaupten, oben in Ihrem Artikel, das Geständnis des Philip sei wahr. Dann sollten Sie in der Lage sein zu erklären, wie er die Unmöglichkeiten vollbracht haben könnte:

1. Eine bewegungsfähige, gesunde, nicht unter Drogen/Alkohol/Krankheitseinfluss stehende 15 Jährige MINDESTENS 3 Mal mit einer Stabtaschenlampe auf die selbe Stelle, etwa so groß wie ein 5-DM Stück, an der Oberstirn zu schlagen, während sie ihm bei hellem Licht gegenübersteht. Mehrere Rechtsmediziner und nahezu alle Menschen, die ich fragte, sagten dazu: „Unmöglich. Sie muss fixiert gewesen sein.“

2. Wenn Philip der Täter wäre, hätte er Nadine mit einem Telefonkabel von hinten erdrosseln müssen, während sie vor einem Spiegel in einem 1 qm großen Gäste-WC stand. Wie aber kann es dann sein, dass man keinerlei Mikrospuren von Philips Kleidung an der Kleidung der Leiche fand, auch nicht an den Wänden des raumes, wie kann es dann sein, dass man keinerlei Abwehrverletzungen an ihren Händen fand – normal wäre es in einem solchen Fall, dass das Opfer seine Hände zwischen Hals und Kabel schiebt, was zu Quetschspuren an den Fingern und zu Kratzspuren am Hals führt – was aber nicht gegeben war. Auch gab es nur eine saubere Drosselmarke, während eine aktive Gegenwehr zu Verrutschungen und damit zu einer unsauberen oder gar mehrfachen Drosselmarke hätte führen müssen – was aber eben nicht gegeben war.

Das „Geständnis“ erklärt diese Unmöglichkeiten nicht, aber Sie, Bernd Schreiber, hätten es ja sicherlich nicht gewagt, hier ein Urteil abzugeben, ohne sich ein klares Bild gemacht zu haben, nicht wahr? Also müssen Sie in der Lage sein, die Unmöglichkeiten zu erklären, was Sie nun auch tun sollten, wenn Sie nicht als jemand gelten wollen, der unüberlegte Urteile abgibt, oder gar bewusst falsche Urteile abgibt, um jemanden zu misskreditieren und Mördern zu dienen.

von Bernd / Bernhard Schreiber, Gelsenkirchen, Beamtendumm, unterdrückt wird?

Was Frank Engelen angeht – auf den hatte ich gehofft, der hatte z.T. tolle Sachen gemacht. Aber – es ist erschütternd – den Frank Engelen gibt es nicht mehr.  Der Staatsschutz hat ganze Arbeit geleistet, und es fragt sich nur, ob Andreas Ganser das allein geschafft hat, oder ob Franks Verstand zusätzlich irgendwie im Knast (Strahlen, Gifte) manipuliert wurde. Ich habe genügend Belege im Falle Schreiber wie im Falle Engelen, was mir derzeit fehl,t ist Zeit, zumal ich ja auch noch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (GEZ) klage, was ich auch veröffentlichen werde (Klageschrift habe ich bereits veröffentlicht -als Text, doch ich werde eine Gesamtdoku machen).

Ladies and Gents, ich brauche Eure Seo, und werde auch bald wieder in Sachen Nadine zuschlagen. Sollte ich Eure Seo nun nicht mehr bekommen – dann werde ich die Sachen mit Schreiber, Engelen und Ganser noch abklären, und dann in Rente gehen. Ich habe mehr riskiert, geschluckt und an Folgen zu tragen als fast alle anderen, die noch frei sind und noch leben, und ich habe mehr grundsätzliche Anregungen gegeben als irgendein anderer es in den letzten 2000 Jahren zur Kenntnis zumindest einer begrenzten Öffentlichkeit  geschafft hat. Ich kann in den Spiegel sehen, ohne zu kotzen, auch wenn ich in Rente gehen sollte: Es liegt an Euch.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,  UNITED ANARCHISTS

Richter i.R. Rudolf Heindl @ Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, MdB, CDU Ludwigshafen / Frankenthal, CDU Rheinland-Pfalz /z.K. Gustl Mollath, Reiner Hofmann Schwabach, CCC Berlin, Anon Hamburg, Köln, Frankfurt, München, Stuttgart

       Rudolf Heindl

                   Richter i. R.

PFINZINGSTRASSE 4

                                                                                                91239 HENFENFELD

 

02.04.2013

 

 

Frau

Staatsministerin Prof. Dr. Böhmer

Bundeskanzleramt

Willy-Brandt-Str. 1

10557 Berlin

 

 

„Die menschenverachtenden Ver brechen haben Entsetzen ausgelöst!“

 

Ihre Worte vom 27.03.2013 zu der Mordserie an acht türkischen und einem grie-chischen Kleinunternehmer

 

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Böhmer,

am 17. April 2013 wird vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen Frau Beate Zschäpe und die Mitangeklagten beginnen. Schon vor seinem Beginn hat der Prozess für Aufsehen gesorgt, verursacht durch die Vergabepraxis bei den Presseplätzen. Sie haben sich dazu geäußert und haben zu dem Prozessgegenstand, den Morden an acht türkischen und einem griechischen Kleinunternehmer, die Worte gesagt, die ich als Titel für diesen Brief hier gewählt habe. Darüber hinaus haben Sie gesagt:

 

„Aus Respekt vor den Opfern und den Angehörigen der Mordserie halte ich es für unverzicht-bar, dass türkische und griechische Medienvertreter bei der Platzvergabe für den NSU-Prozess berücksichtigt werden.“

 

Mittlerweile hat die türkische Tageszeitung “Sabah“, die auch in Deutschland erscheint, angekündigt, dass Sie wegen der Vergabepraxis bei den Plätzen für die Medienvertreter in einem Eilantrag das Bun-desverfassungsgericht anrufen wird. Ich versuche Ihnen durch Übersendung der nachfolgend aufge-führten Schriftstücke eine Einsicht in die kriminellen Zusammenhänge zu geben, die dem Prozess-gegenstand des am 17. April beginnenden Prozesses zugrunde liegen:

 

  1. die gegen Frau Staatsministerin der Justiz Beate Merk und weitere Personen gerichtete Anzei-ge vom 22.02.2013 “Diese Regierung will nichts vertuschen, diese Regierung will nichts unter den Tisch kehren“ an Herrn Ministerpräsidenten Seehofer und
  2.  den Brief an Herrn Landtagsabgeordneten Schindler vom 02. April 2013 „…in dem festen Ent-schlusse, den kommenden deutschen Geschlechtern die Segnungen des Rechts dauernd zu sichern“.

 

 

Ich trete im Namen der türkischen Kinder und Eltern, die Opfer der kriminellen Zustände im Schulwesen des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg sind (siehe Anlage 2 auf den Seiten 19 bis 22), und die mir ihr Vertrauen geschenkt haben, aber auch im Namen der deutschen Opfer der kriminellen Zustände in den Sicherheits- und Justizbehörden in Franken, die mich um Hilfe gebeten haben, sowie im Inter-esse des Ansehens Deutschlands in der Welt mit dem

 

ANTRAG

 

an Sie heran:

 

  1. Veranlassen Sie die Bundesregierung, dass der Herr Generalbundesanwalt die Anklage beim Oberlandesgericht München zurück nimmt und

 

  1. veranlassen Sie, dass das Bundesverfassungsgericht über die Zusammenhänge unter-richtet wird, die der Vergabepraxis des Oberlandesgerichts München zugrunde liegen.

 

 

I.

 

Ich weiß, dass ich schwere Vorwürfe erhebe. Ich weiß aber auch, dass ich gegenüber den Menschen Verantwortung habe, die mich in der Not und der Hilflosigkeit, in der sie sich befinden, um Hilfe anflehen. Ganz besonders gilt das für die türkischen Kinder, denen die Schule feindlich gegenüber tritt.

 

Ich kenne die Sorgfaltspflicht, die man bei Ermittlungen anzuwenden pflegt, um einen Tatverdacht als “begründet“ festzustellen. Straftaten festzustellen ist mein Beruf gewesen; darauf habe ich einen Eid geleistet, dem ich mein ganzes Leben lang verpflichtet bin. Auch jetzt im Ruhestand habe ich mich aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzusetzen. Das verlangt nicht nur das öffentlich-rechtliche Dienstrecht, das verlangt auch mein christlicher Glaube von mir.

 

Es ist dazu nötig, dass man die Anforderungen gegen jedermann gleich hoch stellt und nicht dann, wenn es sich um Mitglieder der kriminellen Substruktur in den bayerischen Sicherheits- und Justizbe-hörden handelt, die Anforderungen so hoch schraubt, dass die Täter der schlimmsten Staatsverbrechen  praktisch Immunität genießen. Das will der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses des Bayerischen Landtages, der Abgeordnete Franz Schindler, für sich und seine Mittäter erreichen (siehe Anlage 2 auf der Seite 4).

 

Ich will, um klarzustellen,  auf welcher juristischen Ebene wir uns bewegen und welche Anforderungen zu stellen sind, näher auf den ersten Fall eingehen, den ich bei Ministerpräsident Seehofer zur Anzeige gebracht habe: die angebliche Vergewaltigung, die der Grieche Policarpos Greco begangen haben soll.

 

Bei einer Aktenlage, bei der bei dem angeblichen Vergewaltigungsopfer die Ärztin in der Notaufnahme der Gynäkologie die Aussage der Frau entgegen nimmt: sie habe „mit ihrem Partner mit einem relativ großen Vibrator experimentiert“ und keine Verletzung der Scheidenschleimhaut feststellt, der Gerichts-mediziner aber die Lebensgefahr „feststellt“, in der sich das Opfer befunden haben soll, und der Vor-sitzende den Angeklagten zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilen will, ist doch offensichtlich, dass hier kein Strafprozess durchgeführt worden ist, sondern schwerste Verbrechen begangen worden sind.

 

Und die Zusage des Herrn Ministerpräsidenten Seehofer, dass seine Regierung nichts vertuschen werde, ist nichts wert! Das erklärt auch, weshalb er sich jetzt in Schweigen hüllt.

 

II.

 

Gem. Art. 62 GG ist die Frau Bundesministerin der Justiz Leutheusser-Schnarrenberger Mitglied der Bundesregierung. Das bedeutet, dass ungeachtet der Einzelverantwortung der Minister die zum Ober-landesgericht München erhobene Anklage, zu der am 17. April die Hauptverhandlung beginnen soll, ein Akt ist, der unter der Aufsicht der Bundesregierung steht, dass die Anklage den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG genügt, und die Bundesregierung das Recht und die Pflicht hat, ihr Mitglied, die Justizministerin, anzuweisen, dass diese hinwiederum den Herrn Generalbun-desanwalt anweist, die Anklage zurückzunehmen, weil sie grob rechtswidrig ist.

 

Gem. § 147 Nr. 1 GVG übt die Frau Bundesministerin der Justiz die Dienstaufsicht über den Herrn Generalbundesanwalt aus. Gem. § 142 a GVG in Verbindung mit § 120 Abs. 2 Nr. 2 GVG hätte der Herr Generalbundesanwalt beim Kammergericht Berlin anklagen müssen, da es sich um eine Anklage handelt, welche die ganze Republik betrifft; deshalb ist am Sitz der Bundesregierung anzuklagen.

 

 

III.

 

Wir haben es hier mit einer kriminellen Struktur zu tun, bei welcher der dringende Tatverdacht besteht, dass der ehemalige bayerische Innenminister Beckstein die Befehle zu den politischen Morden gege-ben hat und zugleich zu dem ihm unterstehenden Polizeiapparat, zur SoKo Bosporus, den Befehl zur Verhinderung der Aufklärung der Morde erteilt hat, indem ein ungeheurer Ermittlungsaufwand in die falsche Richtung in Gang gesetzt wird.

 

 

IV.

 

Wenn Sie den Herrn Generalbundesanwalt, den Herrn Abgeordneten Schindler als Vorsitzenden des bayerischen NSU-Untersuchungsausschusses, den Herrn Ministerpräsidenten Seehofer und den Herrn Vorsitzenden Richter Götzl des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts München zu der Vergabe-praxis der Plätze an Medienvertreter anhören, dann werden Sie erfahren, dass das von langer Hand vorbereitet worden ist.

 

Man verspricht sich von dem defacto- Ausschluss der türkischen Medien eine Minimierung der Gefahr, dass das Prozessgeschehen darauf hin gelenkt werden muss, dass es aufklärungsbedürftig wird, ob und wie hinter den unmittelbaren Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ein Täter Beckstein als Täter hinter den Tätern steht, und die Morde geschehen sind, um für restriktive Maßnahmen einer Zwangsassimilierung der nach Deutschland eingewanderten türkischen Minderheit den Vorwand zu liefern

 

            Mit freundlichen Grüßen

 

                  Rudolf Heindl

                    Richter i. R.

 

   P.S.: Ich rufe den Schutz der Bundesregierung für meine Frau und mich an. Man konstruiert von der Bayerischen Staatsregierung, dem Landratsamt Nürnberger Land und der Staatsanwaltschaft Nürn-berg-Fürth daran, einen Vorwand zu liefern, um meine Frau und mich aus der Wohnung zu werfen, in der wir leben. Ich werde mich in den nächsten Tagen mit Einzelheiten an Sie wenden.