Meine bisherigen Antworten auf unsinnige Post von der Kanzlei Ulrike-Heidenreich-Nestler, siehe:
http://satansmord.wordpress.com/kanzlei-ulrike-heidenreich-nestler-heike-tahden-farhat/
erfolgten – schon vor Wochen – per Emails:
AN RAin Heike Tahden-Farhat
Hallo Frau Rechtsanwältin,
über Post von Ihnen kann ich mich stets nur wundern: Einmal wird mir tatsachenwidrig vorgeworfen, ich hätte einen
Ihrer Mandanten bedroht, zugleich sollte ich auf telefonischem Wege (sic!) die Totenruhe der Nadine gestört haben, und nun
meinen Sie, mir etwas verbieten zu müssen, was ich niemals versucht und woran ich gar kein Interesse habe, nämlich Kontakt mit Ida Haltaufderheide aufzunehmen.
Könnte es sein, dass Sie mich stalken wollen, Frau Rechtsanwältin?
Sinnvoll ist es jedenfalls, dass Ida Haltaufderheide Sie mit einer strafprozessualen Vollmacht versehen hat, denn ebentuell hat Ihre Mandantin noch eine Chance, das Schlimmste (Verurteilung wegen Mordes mit anschließender Sicherungsverwahrung) zu verhindern, wenn sie frühzeitig selbst auspackt.
MfG
Winfried Sobottka
(Als Anhang der Schriftsatz der Kanzlei selbst, einzusehen auch über den Link ganz oben)
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Ich hoffe, Ihren Wünschen mit Folgendem zu entsprechen: