Das 1. Gleichschaltungstheorem nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka – 02 / z.K. jutta weltzien, pfarrer hans-peter daub, rothenburg, diakonie,grundschule walle, ralf klöker, ostfriesenzeitung, ostfriesen nachrichten, lüner spd-mdb dieter wiefelspütz, alvar freude,richter rainer gleibs, aurich, harm-uwe weber,spd, walter theuerkauf, spd,landkreis aurich, spd aurich, landkreis wittmund,rechtsanwältin regina rick, dr. med. christoph florange, dr. rudolf sponsel, dipl.-Ing. frank peter engelen, dr. joschka haltaufderheide

Diesem Beitrag vorausgehend:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2017/07/27/gleichschaltungstheoreme-nach-dipl-kfm-winfried-sobottka-01-z-k-jutta-weltzien-pfarrer-hans-peter-daub-rothenburg-diakoniegrundschule-walle-ralf-kloeker-ostfriesenzeitung-ostfriesen-nachr/

Das 1. Gleichschaltungstheorem, seine Begründung und praktische Hintergründe

Im Vorbeitrag wurde das 1. Gleichschaltungstheorem wie folgt formuliert:

Unabhängig vom Herrschaftssystem findet in allen staatlich organisierten Gesellschaften eine Angleichung des systemkriminellen Niveaus der Institutionen statt.

Es war mir wichtig erschienen, durch die Formulierung deutlich zu machen, dass Gleichschaltung der Institutionen keine Frage des Herrschaftssystems ist, dass es mithin Unsinn ist zu meinen, eine Gleichschaltung der Institutionen habe es bei Hitler, Ulbricht und Honecker gegeben, aber bei Merkel sei so etwas undenkbar.

Das 1. Gleichschaltungstheorem ist auf Naturgesetze zurückzuführen und hat damit den Rang eines Naturgesetzes

Tatsächlich ist eine grundsätzliche Gleichschaltung staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen das Ergebnis naturgesetzlich bestimmter Faktoren menschlichen Handelns: Wie fließendes Wasser den ihm entgegengesetzten Strömungswiderstand allmählich minimiert, u.a. indem es Felsen und Steine glättet und rundet, pflegen menschliche Systeme, in denen verschiedene Institutionen abhängig voneinander agieren, sich allmählich so einzurichten, dass alles, was Teile des Systems wollen, mit möglichst wenig  Reibungswiderstand, salopp gesagt, möglichst bequem getan werden kann.

Zu einem allseits bequemen Arbeiten würde es natürlich nicht passen, wenn die verschiedenen Institutionen sich in grundsätzlichen Fragen nicht einig wären:  Eine Polizei,  die mit lockerer Hand auch dann zuschlägt, wenn sie keinen Rechtsgrund dafür hat, vertruge sich nicht mit einer Justiz, die kriminelle Polizeigewalt absolut nicht zu dulden bereit wäre. Bei einem solchen moralischen  Gefälle zweier abhängig voneinander agierenden Instutionen würden massive Konflikte recht schnell zu einer Angleichung führen, das kann man als sicher erachten. Nicht sicher ist es indes, in welche Richtung diese Angleichung erfolgte: Ahndet die Justiz Polizeikriminalität rigoros, dann wird dies eine Angleichung der Polizei an das vorbildliche Kriminalitätsniveau der Justiz haben, weil kein Polizist es mehr wagen wird, zu weit zu gehen..

Schafft die Polizei es hingegen, und sei es mit kriminellen Mitteln, die Justiz hinreichend unter Druck zu setzen, dann kann es sein, dass die Justiz alles wilklig hinnimmt und sogar deckt, was die Polizei sich erlaubt:  „Ich wäre an Ihrer Stelle nicht so mutig…. Sie haben doch eine Tochter und eine Frau…  Und auch Sie sind doch nicht unverletzbar…  Hinter den kleinen Polizisten, die Sie verurteilen, stecken noch ganz andere Leute.. Leute, mit denen ich mich nicht anlegen würde…“  Ein Richter wird sich dann überlegen, ob er immer dann, wenn seine Tochter nicht pünktlich zu Hause ist, aus Angst um sie verrückt werden will, oder ob er  sich sagt: „Ich ändere die Welt ja doch nicht. Warum soll ich gegen Gangster im Staatsapparat ankämpfen….?“

Damit sind zwei Möglichkeiten aufgezeigt, anhand derer eine Institution eine andere im Falle unterschiedlicher systemkrimineller Niveaus auf ihre Linie bringen kann –  es sind nicht die einzigen, es gibt zahllose: Korruption ( ein Richter, ein Journalist, ein Politiker, der sein Haus „schwarz“ bauen ließ, ein Grundstück zu einem Spottpreis kaufen konnte usw., ist dauerhaft an der Kette), sexuelle Versklavung, von der Öffentlichkeit so gut wie immer unbemerkt  (ein sexuell versklavter Staatsanwalt beseitigt sogar Beweismittel aus der Asservatenkammer), gesellschaftlicher Druck bis hin zum Stalking, beruflicher Druck (Angst vor Arbeitsplatzverlust oder Versetzung auf einen unattraktiven Arbeitsplatz und so weiter und so fort.  Ein Teil der „Kampfmittel“ zum Auskämpfen des allgemeinen systemkriminellen Niveaus kann auch legal zum Einsatz kommen: Natürlich kann man jemandem, der kriminell gehandelt hat, grundsätzlich das Arbeitsverhältnis kündigen.

Es fällt aber auf, dass es zahllose Mittel gibt, die lediglich kriminellem Vorgehen zur Verfügung stehen, deren legaler Einsatz hingegen ausgeschlossen ist: Kriminelle Mittel des Terrors (Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung), der Nötigung (Bedrohung), der Korruption. Bemerkenswert: Die gezielte sexuelle Versklavung, eine keineswegs angenehme Variante der Versklavung, ist bei uns und in vielen Ländern legal. Selbst dann, wenn sie auf Willensbrechung mit Mitteln der Folter baut – es wird dann einfach gesagt: „Er/Sie hat ja alles freiwillig mitgemacht..“   Freiwillig? Ein Mensch, der auch nur beginnt, einem anderen Menschen sexuell hörig zu sein, der also zur Aufrechterhaltung der sexuellen Beziehung anfängt, Dinge zu tun oder hinzunehmen, die seine Selbstachtung untergraben und gegen seine fundamentalen Eigeninteressen verstoßen, hat keinen freien Willen mehr! Ein Blankoscheck für die Manipulateure des Staats- und Gesellschaftssystems, die „Partnerschaftsmärkte“ sind voll von Satanistinnen und Satanisten, die entsprechende Opfer suchen.

Inwieweit die beschriebene Waffenungleichheit zwischen anständigen Menschen und Satanisten / sonstigen Verbrechern sich auswirkt, ist natürlich auch davon abhängig, wie oft es gelingt, den Einsatz krimineller Mittel zur Förderung der Systemkriminalität aufzudecken und zur Verurteilung zu bringen.  Die Quote ist leider sehr mager, denn es kommt so gut wie nie vor, dass es zu entsprechenden Verurteilungen kommt. Oder wo wurde ein Richter wegen Rechtsbeugung, ein Polizist wegen Mordes im Amt, ein Politiker, Staatsanwalt oder Richter wegen Bestechlichkeit verurteilt? Meint jemand, dies sei nur deshalb nie erfolgt, weil bei uns alles sauber liefe?

Auch wenn es beträchtliche Gründe dafür gibt, dass die Gleichschaltung der Institutionen hinsichtlich ihres systemkriminellen Niveaus in Richtung hoher Systemkriminalität erfolgt,  so ist Gleichschaltung an sich dennoch ein wertfreier Begriff:  Wenn alle Institutionen auf die Maximierung von Vernunft und Gerechtigkeit ausgerichtet wären, so wären sie zwar auch gleichgeschaltet im Sinne von in der selben Weise ausgerichtet, doch ließe sich dagegen weder unter Aspekten der Vernunft noch unter Aspekten der Gerechtigkeit etwas Negatives sagen.

Und es gibt ein Mittel, das man der Systemkriminalität entgegensetzen kann: Transparenz. Es darf keine dunklen Flecken geben, überall muss Licht sein. Staatliches Handeln muss vor den Augen des Volks ablaufen und im Internet  archiviert werden, wir brauchen den total überwachten Staat!

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS,  Messias der höchsten Gottheit, der Göttin der Schöpfung, und das ist ihre Botschaft:

„Die Menschheit richte sich danach, was die gerechten und vernünftigen unter den Frauen am Ende des freien und für alle offenen Streites der Argumente wollen – im Kleinen, im Großen, in Allem!“

(Das ist zugleich die Formel  für die optimale Leistung der menschlichen Kollektivintelligenz)

 

 

Gleichschaltungstheoreme nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka – 01 /z.K. jutta weltzien, pfarrer hans-peter daub, rothenburg, diakonie,grundschule walle, ralf klöker, ostfriesenzeitung, ostfriesen nachrichten, lüner spd-mdb dieter wiefelspütz, alvar freude,richter rainer gleibs, aurich, harm-uwe weber,spd, walter theuerkauf, spd,landkreis aurich, spd aurich, landkreis wittmund,rechtsanwältin regina rick, dr. med. christoph florange, dr. rudolf sponsel, dipl.-Ing. frank peter engelen, dr. joschka haltaufderheide

Hintergründe der Gleichschaltungstheoreme nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

Amtsrichter Rainer Gleibs und Co. – die Auricher Satanisten und die Gleichschaltung in einem scheinbar demokratischen System

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Männer (Herren gibt es nicht, Punkt!),

als der Schicksalschlag meines Lebens über mich hereinbrach, weil meine Kinder mit Unterstützung satanischer Behörden und Richter schwer misshandelt und vernachlässigt wurden, (u.a.: Richter Rainer Gleibs, Aurich, (damaliger) Jugenddezernent Uwe-Harm Weber, Landkreis Aurich, SPD, ASD Aurich) begriff ich schockartig, dass wir keineswegs in einem Rechtsstaat leben, sondern in einem System, das man nur mit der Fäkalsprache in wenigen Worten passend beschreiben könnte, das sein wahres Wesen bei oberflächlicher Betrachtung aber hervorragend zu tünchen weiß (Datei kann durch Anklicken aufgerufen und vergrößert werden):

Hinzu kommt, dass ich doch in der Schule gelernt hatte, welch einen tollen demokratischen Rechtsstaat wir doch hätten, dass ich von allen Medien immer wieder und immer wieder hörte, wie froh wir doch sein könnten, einen so tollen Rechtsstaat, eine so tolle Justiz und ein so demokratisches und freiheitliches System zu haben, um das man uns auf der ganzen Welt beneiden würde!

Was ich dann erlebte, war eine satanische Mischung aus Sowjetunion, Nazi-Deutschland, Inquisition und Auricher-Provinz-Irrsinn, wobei diese höchst unappetitliche Mischung aber tatsächlich gedeckt wurde von allen Medien (außer den Ruhrnachrichten und einem Auricher Lokalblatt, „Heimatblatt“, weigerten sich alle zu berichten!) und von der Justiz auf allen Ebenen bis zum Bundesverfassungs-gericht.

Der damalige Lüner SPD-MdB Dieter Wiefelspütz,Volljurist  und im Zivilberuf Verwaltungsrichter, bekam einen Tobsuchtsanfall, als ich ihm Teile der Akten vorlegte und ihn fragte, wie denn das zu einem Rechtsstaat passe: „Wir haben einen Rechtsstaat, weil wir mehrere Instanzen haben, wir haben einen Rechtsstaat, weil wir mehrere Instanzen haben…“ schrie er aus sich heraus, zu mehr war er nicht fähig.

Ich habe vieles von damals nicht vergessen, u.a. einige Worte von Walter Theuerkauf, SPD, damals stellvertretender Oberkreisdirektor des Landkreises Aurich. Er sagte mir am Telefon sinngemäß : „Also, dass beim ASD-Aurich schlimme Dinge laufen, das kann ich mir bei denen noch vorstellen. Aber das Amtsgericht und Richter Gleibs – unmöglich, dass die so etwas machen….“

Vorübergehend gelang es, Anzeigen in dortigen Anzeigenblättern zu schalten, um andere Opfer zu suchen.  Es meldeten sich überraschend viele, etwa 30. Zumeist ging es um mehr als fragwürdige Inobhutnahmen, Stichwort „Kinderklau“, an zweiter Stelle rangierten mehr als fragwürdige Sorgerechts- und Umgangsentscheidungen im Zuge von Trennungen, ein oder zwei Fälle waren dabei, in denen eine betagte Witwe offensichtlich deshalb terrorisiert wurde, um sie zu psychiatrisieren und ihres Häuschens entledigen zu können.  Wie es schon bei Matthäus heißt: „Matthaeus 23:14-35
Weh euch, Schriftgelehrte und Pharisäer, ihr Heuchler, die ihr der Witwen Häuser fresset.…“

Selbstverständlich war die Martin-Goebbels – Kirche (Erläuterung) , Pardon: Die Martin-Luther-Kirche von den Auricher Satanisten unterwandert, Amtsrichter Rainer Gleibs beispielsweise war zugleich Gemeindekirchenvorstand in Wallinghausen, seit Schulzeiten bestens befreundet mit dem dortigen Pastor, den Jugendliche nach einer Feier schon mal besoffen in einer Schubkarre nach Hause gefahren hatten.

Aus dem Rahmen fiel der Pfarrer der Auricher Gemeinde Sandhorst, Hans-Peter Daub, der mittlerweile in Rothenburg Kirchenkarriere gemacht hat, nach einigen Jahren als Superintendent nun Vorsitzender der Diakonie dort ist. Pfarrer Daub war Mitglied im Auricher Kinderschutzbund, neben Satanisten aus dem ASD u.a., als ich anlässlich eines Termins dort über den Fall meiner Kinder vortrug. Er zeigte sich interessiert, die Akten, die ich ihm vorlegen konnte, überzeugten ihn.  Von da an stand er an Seiten meiner Kinder, biss aber natürlich auch auf Beton.  Auf sachliche Fragen ging man auch ihm gegenüber nicht ein, feindete ihn aber an und bezeichnete ihn als „Geisterfahrer“ (Rainer Gleibs): Alle anderen fänden es ja richtig, was die Justiz und das Jugendamt da machten, keiner glaubte, dass Sobottkas Kinder vom neuen Lebenspartner der Mutter misshandelt würden – nur er, Pfarrer Daub, sei in der falschen Richtung unterwegs. So ging der Satanist Rainer Gleibs den Pfarrer Daub an, obwohl oder weil Gleibs bereits wusste, dass die Mutter des leiblichen Sohns des Misshandlers meiner Kinder bei ihm, also Gleibs,  dem  ASD-Aurich und der Polizei Aurich bereits Sturm gelaufen war – wegen Kindesmisshandlungen durch den Misshandler meiner Kinder, und obwohl der ältere meiner Söhne dem Gleibs in zwei Anhörungen von schweren Misshandlungen berichtet hatte und obwohl selbst eine Gutachterin in der Wohnung einen Käfig (!) für meinen jüngeren Sohn gefunden und beschrieben hatte!

Man muss also feststellen, dass der Satanist Gleibs nicht mehr geglaubt haben kann, dass meine Kinder nicht misshandelt würden, dasselbe galt für den ASD Aurich und für die Auricher Polizei. Dennoch taten diese Leute und Behörden wirklich alles, um den Misshandler vor Verfolgung zu bewahren und ihm ein möglichst ungestörtes Misshandeln zu ermöglichen. Einem gesunden Menschen fällt es schon schwer, sich das vorzustellen, man muss wirklich wissen, wie Satanisten ticken, um das nachvollziehen zu können: Sie sind irre und pervers, können sich bei Bedarf aber ausgezeichnet verstellen.

Ein anderer bemerkenswerter Fall neben dem Pfarrer Daub  war der des Ralf Klöker, ein damals noch junger Journalist bei der Ostfriesen Zeitung. Ihn besuchte ich mit einigen anderen von der satanischen Willkür des Amtsrichters Rainer Gleibs und  des ASD-Aurich Betroffenen, legte ihm aus verschiedenen Akten beeindruckende Belege vor, wobei alle Anwesenden kurz über ihre Fälle berichteten.  Ralf Klöker war sichtlich aufgebracht: „Ich werde den Richter Gleibs fragen, was er eigentlich unter Kindeswohl verstehe!“

Hörte sich gut an – aber schon ein paar Tage später war Klöker kleinlaut: Erstens habe er keine Zeit für die Sache, zweitens könne er über Kritik am Gericht höchstens soweit schreiben, wie es darum ginge, dass Anträge schneller behandelt werden könnten o.Ä.   Ralf Klöker – er hätte auch im 3. Reich systemgerecht funktioniert, er hätte auch in der DDR systemgerecht funktioniert, und dabei ist er nur eines: Ein typischer Deutscher, ein Untertan nach Heinrich Mann. Ralf Klöker hat die Lektion damals verstanden – heutzutage reicht ein Schnipp von Uwe-Harm Weber, damit Ralf Klöker, mittlerweile in gehobener Position,  allzu eifrige Journalisten an die Kette nimmt (http://matthias-suessen.de/2013/07/keine-nachrichten-nach-wunsch/).

Bereits bis hierher sind zwei Dinge offenbar geworden: Ein Pfarrer, der sich gegen das Unrecht einsetzt, wird angefeindet und für einen „Geisterfahrer“ erklärt, ein Journalist, der ursprünglich berichten wollte, wurde unzweifelhaft zusammengestutzt, vor die Frage gestellt, ob er seinen Job behalten wolle, oder nicht.  Der Pfarrer hielt stand, auch wenn es ihm oft zu viel wurde, allerdings war er „Zugeroaster“ aus Süddeutschland, also nicht ursprünglich in Auricher Verhältnissen verquickt, zudem war seine Frau auch Pastorin – und stand an seiner Seite. Das machte es natürlich schwierig, ihn abzuservieren, man konnte ihn nur fortloben.  Wie auch immer:  Hier wurden Instrumente deutlich, mit denen Leute „auf Linie“ gebracht werden, Instrumente, die ihre Wirkung tun und abschrecken.

Wer sich letztlich – auch auf Betreiben von Pfarrer Daub –  wirklich erfolgreich für meine Kinder einsetzte, war eine gutherzige, resolute und intelligente Frau – Jutta Weltzien, damalige Grundschulrektorin, die es schließlich schaffte, den Misshandler meiner Kinder, der teilweise unter dem Schutz der satanischen Auricher Polizei stand,  zur „freiwilligen“ Inanspruchnahme von Familienhilfe zu zwingen, während sie es zugleich schaffte, dem ASD klarzumachen, dass der Misshandler meiner Kinder aus dem Haus gehörte, was dann die Linie der Familienhilfe vorgab.

Bereits an dieser Stelle ist festzustellen, dass ein bestehendes Unrechtsystem, auch wenn es noch so gut getüncht, von Außen also nicht unbedingt als Unrechtssystem erkennbar ist, sich letztlich mit den selben Mitteln verteidigt wie ein diktatorisches System – dies aber wesentlich besser verschleiert, wobei durchaus ein Zwang zur Verschleierung vorliegt:  Das Volk könnte auf die Idee kommen, Leute wie Gleibs , Weber und Co. totzuschlagen, wenn schlagartig alles öffentlich würde, was solche Leute auf dem Kerbholz haben; jedenfalls käme das System ins Wanken und würde womöglich gestürzt.  Unter diesem Blickwinkel lässt sich zweierlei feststellen:

  1. Wer in einem verdeckten Unrechtssystem von Willkür betroffen ist, sollte Fakten und Belege möglichst schnell an die größte Glocke hängen, die ihm erreichbar ist, denn erst damit beginnt es, für das Unrechtssystem riskant zu werden:  Macht man es richtig, profitiert man davon, dass das verdeckte Unrechtssystem unter dem Zwang steht, sein wahres Gesicht zu verbergen.
  2. Zum Verständnis von Unrechtssystemen müssen die Faktoren analysiert werden, die ein Unrechtssystem und seine Entwicklung bestimmen, denn natürlich ist es kein Zufall, dass im oben behandelten Fall Justiz, Jugendamt/ASD und Polizei Aurich auf einer Linie waren,  von der Justiz in Oldenburg, dem Kreisgesundheitsamt in Lünen, dem Bundesverfassungsgericht unterstützt wurden,  wobei diese Linie nichts mit Recht und Gesetz zu tun hatte.

Betreffen den Punkt 2. werde ich nun in lockerer Folge Gleichschaltungstheoreme vorstellen, von denen das erste heißt:

Unabhängig vom Herrschaftssystem findet in allen staatlich organisierten Gesellschaften eine Angleichung des systemkriminellen Niveaus der Institutionen statt. (1. Gleichschaltungstheorem nach Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka)

Der nächste Beitrag auf diesem Blog wird sich mit diesem ersten Gleichschaltungstheorem befassen.

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,  UNITED ANARCHISTS

 

Systemkritischer Porno! / z.K. Richter Rainer Gleibs, Aurich, Harm-Uwe Weber, Landkreis Aurich, SPD Aurich, Ralf Klöker, Landkreis Wittmund, Richter Jürgen Winkelmann, Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Nightlife in Tokyo, 1994. Der Film ist insofern systemkritisch, als dass er wahre Einblicke in den Sado-Masochismus gibt, der gesellschaftlich enorm bedeutungsvoll ist: Er ist das Instrument, mit dem zahllose Politiker, Richter, Staatsanwälte, Polizeibosse, Ärzte usw. usf. von Satanistinnen im Sinne der Machtelite versklavt werden, und er ist eines der Instrumente, mit denen es gelingt, selbst bestsituierte Männer um Haus und Hof zu bringen!

Der Film, wenn man ihn mit klarem Verstand sieht, räumt mit der falschen Ansicht auf, eine Domina sei anders veranlagt als andere Frauen – das erklärt die Hauptdarstellerin selbst, als Darstellerin einer Laien-Schauspielerin auf einer zweiten Ebene des Filmes: Sie hat die selben Sehnsüchte wie alle anderen Frauen, doch findet keinen, der sie ihr erfüllt.

Der Film macht auch – an einigen Stellen – sehr deutlich, was die Domina in Wahrheit für den Sklaven empfindet: Abgrundtiefe Verachtung!

Es ist leider wirklich so – schon die Partnerschaftsmärkte sind rege von Satanistinnen unterwandert, die möglichst gut verdienende Männer oder solche in Machtpositionen (fängt beim einfachen Polizisten an) allmählich einseitig abhängig machen und dann ausbeuten wollen. Das funktioniert nur solange, wie die Gesellschaft in Wahrheit nicht aufgeklärt ist, wie Männer sich gar nicht vorstellen können, worauf sie sich da letztlich einlassen! Wie tief ein Abgrund ist, merkt man eben erst dann, wenn man unten ankommt.

Nightlife in Tokyo hat erhebliches Aufklärungspotenzial, der Film ist keineswegs ein geistloser Porno.

Auch die folgende Szenen haben erhebliches Aufklärungspotenzial: Tatsächlich so funktioniert es im Prinzip, einen Mann durch Willensbrechung zum Sklaven einer Frau zu machen: