Bayern – das Land der unbegrenzten Möglichkeiten der Justiz und der Polizei. Dort, wo es Lobe vom Polizeipräsidenten gibt, wenn ein Polizist einer gefesselten Frau das Gesicht einschlägt, dort, wo Inhaftierte in den Selbstmord getrieben werden, dort, wo Gesunde mit gezinkten Belastungen als Kranke weggesperrt werden.
Und nun: Gesetzesstrolch OStAThomas Steinkraus-Koch, Staatsanwaltschaft München I, biegt schamlos sogar zur Kenntnisnahme der Öffentlichkeit an den Gesetzen herum, um Polizei, die sich offensichtlich strafbar gemacht hat, vor Strafverfolgung zu schützen!
Was ist geschehen?
Albert Müller, Bürgermeister des bayerischen Marktfleckens Scheyern bei Pfaffenhofen, war in München dabei ertappt worden, über eine längere Zeit auf einer Rolltreppe zu fahren, um Frauen über ihm unter den Röcken zu fotografieren.
Warum er das tat, mag dahingestellt bleiben – im Internet hätte er sich vergleichbare Bilder kostenlos und ganz legal besorgen können. Offenbar war es aber ganz legal, was Albert Müller auf der Rolltreppe trieb, denn zu einer spürbaren Belästigung von Frauen war es offensichtlich nicht gekommen, und somit gibt es bisher kein Gesetz im deutschen Strafrecht, das solches Handeln verbietet.
Und was nicht per Gesetz verboten ist, ist zumindest nicht strafbar. Der Grundsatz „nulla poena sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz) gehört zu den Lateinkenntnissen eines jeden Anwalts – in jedem Staat, der sich als Rechtsstaat bezeichnet.
Bestenfalls die so fotografierten Frauen hätten sich womöglich zivilrechtlich wehren können (Löschen / Herausgabe der Bilder) – doch selbst das scheint nicht sicher zu sein: Wer will denn anhand solcher Fotos noch erkennen können, um welche Person es sich überhaupt jeweils handelt?
Und vor diesen Hintergründen kam es dann dazu, dass Polizei die Herausgabe des Fotoapparates verlangte und gewaltsam durchsetzte, wobei der Bürgermeister sich wehrte.
Da weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit vorgelegen hatte, stellt sich die Frage, mit welcher Berechtigung die Polizei die Beschlagnahmung durchführte und die Gewalt anwendete. So exotisch es scheinen mag, weil das Vorgehen des Bürgermeisters natürlich bei vielen aufstößt und die öffentliche Meinung sagt: „Das durfte der nicht tun!“ – der Grundsatz „nulla poena sine lege“ muss unbedingt gelten, und nicht nur dann, wenn es allen schmeckt.
Somit haben sich Polizisten offensichtlich zum Nachteil des Bürgermeisters strafbar gemacht – und das dürfte wohl der Grund sein, warum OStA Thomas Steinkraus-Koch in diesem Fall zum Gesetzesstrolch wurde: Er will eine Beleidigung darin erkennen, dass der Bürgermeister die Frauen unter dem Rock fotografierte, weil das ja von anderen wahrgenommen worden sei und weil diese anderen das als Herabsetzung der Frauen hätten empfinden müssen.
Mit solcher Logik wäre der Oberstaatsanwalt sogar durch die ersten Prüfungen im Strafrecht an der Uni durchgefallen: Beleidigung setzt Vorsatz voraus, und zwar in Bezug auf alle Punkte. Und als sicher kann man es doch annehmen, dass der Bürgermeister es gerade nicht gewollt hatte, dass irgendwer wahrnahm, was er da tat, dass er vielmehr bemüht war, so vorzugehen, dass es möglichst niemand bemerkte!
Auch ansonsten ist die Konstruktion des OStA Steinkraus-Koch an der Stelle nicht tragbar: Wenn ich es sehen würde, dass ein Mann eine Frau heimlich unter dem Rock fotografiert, dann verlöre doch nicht die Frau, sondern der Mann in meinen Augen an Achtung.
Hier geht es um Grundsätzliches: Nicht der Bürgermeister, sondern die Polizisten haben sich nach Lage der Dinge strafbar gemacht, und nun sollen Gesetze gebeugt werden, um den Spieß umzudrehen!
Hier der Bericht aus der SZ als PDF:
thomas-steinkraus-koch-will-recht-beugen-sueddeutsche-de
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS