Winfried Sobottka an UNITED ANARCHISTS, 24.01. 2016 / z.K. CCC Berlin, Chaos Computer Club Berlin, Anon Hamburg, Anonymous Hamburg, Köln, Frankfurt, Hannover, Nürnberg, München, Dortmund, Kiel, Mainz, Stuttgart, Erfurt, Schwerin, Potsdam, Magdeburg, Dresden, Leipzig, Bremen, Köln

Ladies and Gents,

Ihr werdet Euich vermutlich sagen: Seit Jahren bringt er immer weniger!  Stimmt.  Über die grundsätzlichen Dinge habe ich ja auch schon gesagt, was es darüber zu sagen gibt:

http://www.die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/2010/mai/artikel-4/artikel.html

http://die-volkszeitung.de/sexualaufklaerung-juedinnen.html  (mit allen Links dort)

http://lug-kirche-wissenschaften.blogspot.de/

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http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/was-ist-nur-los-mit-der-welt.html

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/die-gttin-anarchie-und-der-gott-satan.html

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/teil-2-gttin-anarchie-und-gott-satan.html

http://freegermanysobottka.blogspot.de/2008/06/teil-3-anarchie-und-satan-zwischenfazit.html

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http://die-volkszeitung.de/GOETTIN-FRAU/goettin-frau.htm#artikel01

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Und nun? Soll ich das alles noch einmal schreiben?  Obwohl es niemand wahr haben will?  Weiterhin als Einziger die Trommeln rühren? Während niemand darauf ansptringt, abgesehen von SEO? SEO ist nicht alles, Ladies and Gents.

Und was soll ich mit Staatsschutzwichsern anfangen, die da schreiben:

„Eine seiner Lieblingstätigkeiten ist es ja einen geständigen und verurteilten Mörder als Justizopfer zu bezeichnen. Justizopfer ist man also bei Sobottka nicht, wenn man unschuldig verurteilt wurde, sondern wenn Sobottka will, dass jemand unschuldig ist. Auch ein Dementi oder Geständnis des Täters zählt da nicht. Im Zweifel ist dann auch der Täter beim Staatsschutz tätig, und behauptet seine Schuld nur, um Sobottka zu schaden.

Keine Frage, es gibt in Deutschland Geständnisse, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie niedergeschrieben wurden. Aber in dem von Sobottka betreuten Mordfall ist das Geständnis sicherlich mehr wert, als das Dummgeschwätz eines selbsternannten Bestrahlten.“

Und einen Kommentar zulassen, in dem u.a. geschrieben steht:

„Wenn man sich seinen eigenen Artikel zu dem Fall durchliest, dann kommt man eher darauf, dass es kein falsches Geständnis ist. Und irgendwann liest man dann, dass der Beweis sei, dass er es anders ganz genau tatsächlich geträumt habe.“

Während meine sachliche Replik darauf:

„Justizfreund“ schreibt, zweifellos mich meinend mit „seinen eigenen Artikel“:

„Wenn man sich seinen eigenen Artikel zu dem Fall durchliest, dann kommt man eher darauf, dass es kein falsches Geständnis ist. Und irgendwann liest man dann, dass der Beweis sei, dass er es anders ganz genau tatsächlich geträumt habe.“

=>

1. Dass Philips „Geständnis“ voller nachweislicher Lügen und Unstimmigkeiten war, dass er verschiedene Tatsachen nicht erklären konnte, dass der Jugendpsychiater ihn praktisch nötigte zu gestehen (sonst kein Jugendstrafrecht, also „lebenslang“) – siehe zu diesen Punkten mit sauberen Belegen:

http://die-volkszeitung.de/0-0-0-0-0-0-nadine-ostrowski-philipp-jaworowski/maerchengestaendnis/000-MAERCHENGESTAENDNIS.HTM

Diese Dinge sollen für ein wahres Geständnis sprechen? „Justizfreund“ sollte doch bitte konkret sagen, was aus seiner Sicht gegen ein falsches Geständnis spreche.

2. Sowohl nach Ansicht renommierter Rechtsmediziner als auch nach Ansicht von Spurensicherungsexperten verschiedener Landeskriminalämter müsste Philip Unmögliches geleistet haben, wenn er denn der Täter wäre:

Hier wird u.a. auf eine Stellungnahme des Prof. Dr. Peter Betz (Direktor des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg) verwiesen, den ich zweimal befragt habe:

https://mordfallnadine.wordpress.com/warum-philip-j-nicht-der-morder-der-nadine-sein-kann/

Hier werden Aussagen von LKA-Experten einiger Bundesländer zitiert:

https://mordfallnadine.wordpress.com/dokumentation-0lka/

3. Auch Prof. Dr. Ing. Andreas Wittmann, Uni Wuppertal, der sich anhand meiner Recherchen, umfangreicher Belege und eigener Recherchen mit dem Fall befasst hat, kommt eindeutig und zweifelsfrei zu dem Ergebnis, dass Philip nicht der Täter sein könne, sein Geständnis daher falsch sein müsse:

https://apokalypse20xy.files.wordpress.com/2014/06/prof-dr-ing-andreas-wittmann_an_winfried-sobottka-luenen_zk_prof-henning-ernst-mueller_uni-regensburg-2014-05-07.pdf

Last, not least, „Justizfreund“: Wo steht etwas in der Art, dass ich einen Traum als Beweis für Philips Unschuld vorbrächte?

An Bernd Schreiber: Auch Sie behaupten, oben in Ihrem Artikel, das Geständnis des Philip sei wahr. Dann sollten Sie in der Lage sein zu erklären, wie er die Unmöglichkeiten vollbracht haben könnte:

1. Eine bewegungsfähige, gesunde, nicht unter Drogen/Alkohol/Krankheitseinfluss stehende 15 Jährige MINDESTENS 3 Mal mit einer Stabtaschenlampe auf die selbe Stelle, etwa so groß wie ein 5-DM Stück, an der Oberstirn zu schlagen, während sie ihm bei hellem Licht gegenübersteht. Mehrere Rechtsmediziner und nahezu alle Menschen, die ich fragte, sagten dazu: „Unmöglich. Sie muss fixiert gewesen sein.“

2. Wenn Philip der Täter wäre, hätte er Nadine mit einem Telefonkabel von hinten erdrosseln müssen, während sie vor einem Spiegel in einem 1 qm großen Gäste-WC stand. Wie aber kann es dann sein, dass man keinerlei Mikrospuren von Philips Kleidung an der Kleidung der Leiche fand, auch nicht an den Wänden des raumes, wie kann es dann sein, dass man keinerlei Abwehrverletzungen an ihren Händen fand – normal wäre es in einem solchen Fall, dass das Opfer seine Hände zwischen Hals und Kabel schiebt, was zu Quetschspuren an den Fingern und zu Kratzspuren am Hals führt – was aber nicht gegeben war. Auch gab es nur eine saubere Drosselmarke, während eine aktive Gegenwehr zu Verrutschungen und damit zu einer unsauberen oder gar mehrfachen Drosselmarke hätte führen müssen – was aber eben nicht gegeben war.

Das „Geständnis“ erklärt diese Unmöglichkeiten nicht, aber Sie, Bernd Schreiber, hätten es ja sicherlich nicht gewagt, hier ein Urteil abzugeben, ohne sich ein klares Bild gemacht zu haben, nicht wahr? Also müssen Sie in der Lage sein, die Unmöglichkeiten zu erklären, was Sie nun auch tun sollten, wenn Sie nicht als jemand gelten wollen, der unüberlegte Urteile abgibt, oder gar bewusst falsche Urteile abgibt, um jemanden zu misskreditieren und Mördern zu dienen.

von Bernd / Bernhard Schreiber, Gelsenkirchen, Beamtendumm, unterdrückt wird?

Was Frank Engelen angeht – auf den hatte ich gehofft, der hatte z.T. tolle Sachen gemacht. Aber – es ist erschütternd – den Frank Engelen gibt es nicht mehr.  Der Staatsschutz hat ganze Arbeit geleistet, und es fragt sich nur, ob Andreas Ganser das allein geschafft hat, oder ob Franks Verstand zusätzlich irgendwie im Knast (Strahlen, Gifte) manipuliert wurde. Ich habe genügend Belege im Falle Schreiber wie im Falle Engelen, was mir derzeit fehl,t ist Zeit, zumal ich ja auch noch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (GEZ) klage, was ich auch veröffentlichen werde (Klageschrift habe ich bereits veröffentlicht -als Text, doch ich werde eine Gesamtdoku machen).

Ladies and Gents, ich brauche Eure Seo, und werde auch bald wieder in Sachen Nadine zuschlagen. Sollte ich Eure Seo nun nicht mehr bekommen – dann werde ich die Sachen mit Schreiber, Engelen und Ganser noch abklären, und dann in Rente gehen. Ich habe mehr riskiert, geschluckt und an Folgen zu tragen als fast alle anderen, die noch frei sind und noch leben, und ich habe mehr grundsätzliche Anregungen gegeben als irgendein anderer es in den letzten 2000 Jahren zur Kenntnis zumindest einer begrenzten Öffentlichkeit  geschafft hat. Ich kann in den Spiegel sehen, ohne zu kotzen, auch wenn ich in Rente gehen sollte: Es liegt an Euch.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,  UNITED ANARCHISTS

Staatsanwalt Stefan Levin und Richter Jörg Schmitt kämpfen für das Zweiklassen-Recht! / z.K.: Oliver Garcia, Delegibus, SPD Frohnhausen,Richterin Dr. Maiberg, Essen, Richterin Astrid Rohrschneider, Richter Prof Thomas Fischer, Richter Ekkehard Appl,Richter Christoph Krehl, Richterin Yvonne Ott, Fachschaft Jura Münster, Bochum, Düsseldorf, Bonn, Köln

Ladies and Gents,

obwohl es auch damals schon den § 263 gab, der den Betrug unter Strafe stellte, betrog der damalige Finanzminister der Regierung Piech-Hartz-Schröder-Fischer, nämlich Hans Eichel, zahllose Kleinanleger und Rentner um erhebliche Teile ihrer Ersparnisse.  Der damals beliebte Schaupsieler Manfred Krug ließ sich einspannen, um für den Kauf der Telekom-Aktie zu werben, und Finanzminister Hans Eichel verkaufte Telekom-Aktien  aus Staatsvermögen zu Wucherpreisen – wenn man berücksichtigte, dass bis dahin geheim gehaltene Tatsachen noch für enormen Abschreibungsbedarf bei der Telekom sorgten. Doch das kam erst zu spät ans Licht der Öffentlichkeit – und Kleinanleger und Rentner, die ihr Erspartes in die T-Kom-Aktien gesteckt hatten, sahen bestürzt, wie der Kurz in den Keller jagte: Von über 120 Euro letztlich auf unter 10 Euro. Ja, so hat SPD-Eichel einen Teil des Geldes organisiert, das SPD und Grüne den Superreichen in den Hintern geblasen haben!

Aber meinen Sie bloß nicht, dass irgendein Staatsanwalt wegen Betruges ermittelt hätte! Wofür haben wir denn die Zweiklassen-Gesellschaft?

Und die  Zweiklassen-Gesellschaft braucht natürlich spezielle Juristen, wie zum Beispiel den hier, Richter Jörg Schmitt vom Landgericht Essen:

SPD-NRW-Landgericht-Essen-Richter-Joerg-Schmitt-Offertenschreiben-263-StgbDass Merkel den Geburtstag des Bankiers Ackermann auf Staatskosten im Bundeskanzleramt feiern ließ – das und ähnliches Handeln von Merkel war nach dem deutschen Zweiklassen-Recht egal, ähem, legal, während ähnliches Handeln dem  Thomas Middelhoff mit Strafhaft vergolten wurde – von Richter Jörg Schmitt, Essen, siehe dazu:

http://blog.delegibus.com/2014/12/

Und nun schickt sich dieser Richter Jörg Schmitt wiederum an, Zweiklassen-Recht voranzutreiben. Denn was auf den ersten Blick scheint, als solle der Betrugsparagraf endlich korrekt interpretiert werden, so, dass Helmut Markwort für Jahre in den Knast wandern würde, sollte er für seine Hirnwaschmaschine FOCUS nochmals Werbung mit den Worten: „Fakten, Fakten, Fakten!“ machen:

 

thomas-kutschaty_staatsanwalt-stefan-levin_richter-joerg-schmitt-offertenschreiben_betrug-263-stgb

kann bei näherem Hinsehen nur bedeuten, dass man versucht, ein paar ungehobelten Youngstern, denen man keinen Betrug im klassischen Sinne vorwerfen kann, weil sie schlicht und einfach nur die Wahrheit sagten:

rechnungsaehnliches-Offertenschreiben-LG-Essen-Richter-Joerg-Schmitt

doch noch einen Betrug anzuhängen und sie deswegen zu verurteilen.

Weil man aber im Traume nicht daran zu denken scheint, den selben Maßstab auch bei allen anderen anzulegen, von Nutella über Marlboro bis hin zu den Banken und Versicherern, ist das im Grunde nichts anderes als ein Verstoß gegen den Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz!“, „Nulla poena sine lege!“:  Was bei anderen kein Betrug sein soll, darf auch bei geldgierigen, vorwitzigen und gerissenen Youngstern kein Betrug sein! Es ist schon mehr als schlimm genug, dass die weitgehend kriminelle deutsche Justiz die Manipulation von Sachverhalten (Konstruktion von alia (gegenüber der Realität verfälschten Sachverhalten) durch Verdrehung, Unterdrückung und Erfindung von „Tatsachen“) bis zur Meisterreife betreibt, doch nun wollen sie auch an den Gesetzen selbst herumbiegen, wie man es ja auch schon in Bayern sah:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/12/08/gesetzesstrolch-osta-thomas-steinkraus-koch-versus-spanner-burgermeister-albert-muller-scheyern-staatsanwaltschaft-munchen-i-justizterror-bayern-csu-munchen/

Ich habe dazu folgende Stellungnahme geschrieben:

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka Karl-Haarmann-Str. 75

44536 Lünen

Tel.: 0231 986 27 20

Mob.: 0152 045 257 86

winfried-sobottka@freegermany.de

Kurze fachliche Stellungnahme zur Vorlage bei Gericht zur rechtspolitischen Fragestellung:

„Inwieweit ist die vom BGH und anderen Gerichten im Zusammenhang mit den Fällen sog. ‚rechnungsähnlicher Offerten‘ entwickelte Auslegung des § 263 StGB geeignet, in der Werbung und im Verkauf übliche Vorgehensweisen zu erfassen?“

1. „Rechnungsähnliche Offerten“ und rechtspolitische Lage: Rechtsfortbildung oder Verstoß

gegen „non culpa sine lege“?

Die sog. „rechnungsähnlichen Offerten“ , das sind ihrem Wortlaut nach ledigliche Offerten, während die äußere Gestalt den Eindruck vermitteln kann und unter Umständen auch soll, es handele sich um eine Rechnung, die zu bezahlen sei, passen nicht in das Schema des klassischen Betrugs, wie anhand der widerstreitenden juristischen Ansichten dazu auch zu erkennen ist (vgl. u.a. Landgericht Essen, 35 KLs 27/12 S. 10 ): Auch wenn ein wörtlicher Vortrag umfassend der Wahrheit entspricht, so soll eine Täuschungshandlung i.S. des §263 sogar dann vorliegen können, wenn durch Stilmittel der Darstellung ein Irrtum im klaren Widerspruch zu dem Sinn der geäußerten Worten erzeugt werde, der manche aber dennoch zu einer auf diesem Irrtum bauenden Vermögensverfügung verleite. Das ist insofern revolutionär, als dass es damit nicht mehr reichen soll, mit wahren Worten für einwandfreie Klarheit hinsichtlich aller erheblichen Tatsachen zu sorgen, sondern nun muss auch stets bedacht werden, ob durch den Rahmen, in den Worte eingebettet sind / werden, womöglich Irrtümer erzeugt werden können, die trotz der klaren Worte irrtümlich bedingte Vermögensverfügungen bewirken könnten.

Das Revulutionäre daran ist, dass dies in einem wichtigen Punkt im Gegensatz zur bisherigen Rechtspolitik steht, die somit infrage gestellt wird: Wohl mit Rücksicht auf die Interessen der kommerziellen Werbung und des Verkaufs war es bisher rechtspolitische Linie, sich keinerlei Gedanken über die psychologisch ausgetüftelten Vorgehendweisen von Werbung und Verkauf zu machen, solange nicht mit verbalen Lügen gearbeitet wurde. Der § 16 UWG als Lex Specialis für betrügerische Werbung setzt einmal die Irreführung durch unwahre Angaben für eine Strafbarkeit voraus, im anderen Fall (§ 16 UWGII) ein dem Inhalt nach bestimmtes Versprechen, also auch eine sprachliche Äußerung.

So stellt sich nun die Frage, welche rechtspolitischen Auswirkungen die neue Rechtsprechung haben müsste, wenn sie als Rechtsfortbildung im Allgemeinen verstanden werden soll, nicht aber als Versuch, spezielle Taten quasi sine lege zu bestrafen, indem man speziell für diese Taten Maßstäbe formuliert, die man in anderen Fällen sich weigert anzuwenden.

2. Die BGH Richtlinie für „rechnungsähnliche Offertenschreiben“ und ihre Bedeutung im Allgemeinen

Der BGH formuliert es unmissverständlich (2 StR 437/13):

Eine Täuschungshandlung im Sinne des § 263 StGB ist jede Einwirkung des Täters auf die Vorstellung des Getäuschten, welche objektiv geeignet und subjektiv bestimmt ist, beim Adressaten eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorzurufen.“

Genau das tut im Grunde jeder Werbetreibende spätestens dann, wenn sein Produkt nach Maßstäben von Warentestorganisationen  weder das beste Produkt ist noch dasjenige, dem das beste Preis-Leistungsverhältnis zugeschrieben wird, noch das billigste Produkt seiner Art ist, denn dann kann er nicht auf die objektiven Tatsachen betreffend die Produkteigenschaften verweisen, sondern muss sogar versuchen, diese in den Hintergrund treten zu lassen.

Besonders deutlich wird dies bei Produkten, die keinen wahren Nutzen bieten, im Gegenteil dazu sogar schädlich sind, wie etwa Zigaretten. Doch mit keinem freiwilligen Wort wird auf die Gefahren des Rauchens hingewiesen, nur die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise sind zu finden. Aber die in der Werbung vorgestellten Raucher wirken keineswegs krank und schwächlich, sondern gesund und fit, sie wirken auch nicht dumm – sondern machen einen klugen oder sogar weisen Eindruck. Diese Dinge wirken im Unterbewusstsein – und zwar viel stärker als die längst abgenutzten und halbherzigen  Hinweise auf die Schädlichkeit des Rauchens (Schema: Rauchen KANN krankmachen), zu denen der Gesetzgeber verpflichtet. Hier wird also – und natürlich liegt dazu die subjektive Bestimmung vor – mit objektiv geeigneten Mitteln eine Fehlvorstellung über tatsächliche Umstände hervorgerufen – im Unterbewusstsein, wo sie vor den abgelutschten Warnhinweisen gut geschützt ist – ihr könnte man nur mit Bildern von Lungenkrebskranken, Raucherbeinen usw. erfolgreich entgegentreten., also mit Mitteln, die in der Tiefe wirken.

Schon hier stellt sich trotz des klaren Zusammenhangs aber die Frage, welcher Richter in dem Umstand, dass Zigarettenwerbung ausschließlich gesunde Menschen als Raucher präsentiert, eine Täuschungshandlung erkennen kann., und dies ist längst nicht das subtilste Beispiel für unbewusst wirkende Werbung. Wie gut also sind deutsche Staatsanwälte und Richter gerüstet, um das zu durchschauen und tatbestandsmäßig korrekt einzuordnen, was Produktmanager und Werbepsychologen meinen, wenn sie einem Produkt ein „Image“ aufbauen wollen?

Milliardenbeträge werden weltweit ausgegeben, um in Labors und in der Realität genauestens zu erforschen, wie man den Konsumenten am besten dahin bringen kann, wo man ihn haben will, ebenfalls Milliardenbeträge werden ausgegeben, um darauf bauend dann die besten Lösungen im Sinne kommerzieller Ziele umzusetzen. All das geschieht in hoch professioneller Weise, so gut wie immer geht es darum, dem Konsumenten falsche Vorstellungen zu vermitteln, um ihn zu Käufen zu bewegen, die für ihn objektiv betrachtet nicht optimal sind. Und dem stehen dann Richter und Staatsanwälte gegenüber, die sich möglicherweise alles zutrauen, in Wahrheit aber keinen blassen Schimmer von der Werbepsychologie haben? Die vielleicht sogar, und das wäre nur der Beweis der absoluten Unkenntnis,  davon überzeugt sind, wie die meisten anderen Menschen ja auch, sie selbst seien immun gegen die Manipulationen der Werbung, weil sie die Werbung vollständig durchschauten? Die Wahrheit ist nämlich eine ganz andere: Niemand ist immun gegen die Manipulationen der Werbung, nicht einmal dann, wenn er alle auf ihn gerichteten Manipulationsversuche erkennt und durchschaut! Selbst der beste Werbeprofi kann sich vor Werbemanipulationen nur völlig sicher schützen, indem er Werbung nicht an sich heran lässt, denn  sobald er ihr ausgesetzt wird, wird er manipuliert – und hat nur noch die Möglichkeit, sich autosuggestiv dem entgegen zu manipulieren (denkt bei Zigarettenwerbung an Raucherbeine, an Atembeschwerden, an ekelhaften Mundgeruch usw.).

Es steht also klar  zu fürchten, dass die Justiz nicht einmal in Ansätzen darauf eingerichtet ist, die BGH-Interpretation des § 263 StGB, die speziell im Hinblick auf die „rechnungsähnlichen Offertenschreiben“ entwickelt wurde, im Allgemeinen umzusetzen, und man muss wohl fürchten, dass es auch gar nicht beabsichtigt ist: Nicht einmal Bundeskanzlerin und Bundespräsident würden es wagen, sich mit der kompletten Wirtschaft anzulegen – genau das aber wäre nötig, wenn man die Maßstäbe, nach denen nun ein paar Leute verurteilt werden sollen, nicht nur auf „rechnungsähnliche Offertenschreiben“ sondern auch auf jede Form der Werbung anlegen würde.

3. Resümeé

Offensichtlich werden in einem bestimmten Fall Maßstäbe angelegt, die man in anderen Fällen weder anlegen kann (aufgrund fehlender Eignung der Staatsanwaltschaften und Richterschaften) noch anlegen wollen wird – die kommerzielle Werbung ist viel zu stark etabliert, als dass Politiker oder Justiz es wagen würden, sie ernsthaft dafür zu Rechenschaft zu ziehen, dass sie millionenfach im Sinne des § 263 StGB täuscht.

Damit haben wir im Grunde zwei verschiedene §§ 263 StGB: Einen sehr weit interpretierten für die Verfasser von von „rechnungsähnlichen Offertenbriefen“, und einen sehr eng interpretierten für die etablierte kommerzielle Wirtschaft. Man kann auch sagen: Nach üblicher Rechtsprechung passt der § 263 im Falle der „rechnungsähnlichen Offerten“ nicht, hier wird gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege!“ verstoßen, weil es politische Interessen so diktieren.

 

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

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Feiger deutscher Staatsschutz versteckt sich hinter Anonymous! // z.K. CCC Berlin, Chaos Computer Club Hamburg,Köln, München,SPD Essen, Die Grünen Wetter, Terror,SIS, IS, Islamischer Staat, Annika Joeres

Ladies and Gents!

Wir Internetanarchisten wissen seit Jahren, dass Anonymous ein faules Ei ist:  Als ich im damaligen Anonymous Forum Hinweise auf Staatsverbrechen veröffentlicht hatte (als einfacher User), wurde ich sofort gemobbt, bald waren meine Beiträge verschwunden, und ich war gesperrt.

Eine nicht ganz neue Masche des Staatsschutzes,. unter falscher Flagge zu segeln, um bestimmte Leute anzulocken (je nachdem: Anarchisten, Linke, Islamisten, PKK-Kämpfer usw. usf.), auszuforschen und ihr Handeln zu beeinflussen.

Und nun geht der Staatsschutz unter der falschen Flagge angeblich revolutionärer Hacker auf den ISIS los!

Sollen damit zwei Fliegen mit einer Klapppe geschlagen werden? Werden demnächst Anarchisten und andere politische Freigeister auf den Todeslisten von Extrem-Islamisten auftauchen, weil diese meinen, „revolutionäre deutsche Hacker“ hätten dem IS den Krieg erklärt?

Man kann nur hoffen, dass der IS nicht so blöd ist, wie der verbrecherische deutsche Staatsschutz es gern hätte.

Best regards

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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@ U.A. 2014-05-16 : Wir kriegen sie! /CCC Berlin, Chaos Computer Club Hamburg, Anon Frankfurt, Anonymous Nürnberg, Köln, Hannover, Dresden, Erfurt, München, Mainz, Kiel, Potsdam, Schwerin, Magdeburg, Saarbrücken, Stuttgart

Ladies and Gents,

es gab ein paar Sachen, die sie nicht auf dem Schirm hatten:

1. Dass ich an das Strafurteil im Mordfall Nadine herankommen würde.

2. Dass ich nach über 3 Jahren der Angriffe mit elektromagnetischen Strahlen auf mich immer noch kampffähig bin.

3. Das Urteil aus Lünen.

4. Dass Sarah Freialdenhoven praktisch ein Geständnis abgeben würde, was das Unterschieben von faulen Indizien angeht.

Und nun, haltet Euch fest: Eine Person, die im Auftrage des Staatsschutzes viel dafür getan hatte, mich in Richtung Psychiatrie und Knast zu manövrieren, hat signalisiert, dass es ihr leid tue und sie auspacken wolle. Nein, Roggenwallner ist es nicht, Witte auch nicht…

Es wird nicht mehr lange geheim bleiben können, und manche von Euch könnten schon etwas zur Kenntnis genommen haben, was ihnen unverständlich erscheint.

Bisher sieht es tatsächlich so aus, als ob die Person es ehrlich meinte, und wenn dieser Eindruck aufrecht erhalten bleibt, dann werden wir diese Person auch unterstützen müssen, unter anderem vor ungerechtfertigten Angriffen schützen müssen, soweit es uns möglich ist.

Liebe Leute, die Vorgehensweise, stets alles und sofort zu veröffentlichen, hat sich in der Vergangenheit gelegentlich als untauglich erwiesen, weil dadurch natürlich sofort Gegenmaßnahmen der Satanofaschisten möglich waren. Darum jetzt noch nicht mehr. Ich erhoffe euer Verständnis – im Übrigen müsste es Euch jedenfalls klar sein, dass ich nach vor am Ball bin. 🙂

LG

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Winfried Sobottka an alle, die saubere Verhältnisse wollen / z.K. Prof. Renate Volbert, Chaos Computer Club Berlin, CCC Hamburg, Köln, München, Oliver Garcia, Prof. Henning Ernst Müller, Dr. Rudolf Sponsel,Joachim Bode

Ladies and Gentlemen,

Im Zuge der Mollath-Affäre ist es bereits zu teilweisen Revisionen von Vorstellungen gekommen, was die bundesdeutsche Gegenwart angeht. Das kann ich ohne Weiteres auf Prof. Henning Ernst Müller beziehen, der insofern diverse Bekenntnisse öffenztlich abgelegt hat, aber auch auf Dr. Sponsel, Oliver Garcia und viele andere.

Ich behaupte, dass diese Revisionen längst nicht weit genug gehen, in Wahrheit also alles noch viel, viel schlimmer sei, als es von Leuten wie Prof. Müller usw. aktuell gesehen werde.

Meine Hoffnung geht dahin, dass die Lernprozesse der vergangenen eineinhalb Jahre im Fall Mollath und darüberhinaus in solchen Köpfen wie denen des Prof. Müller, des Oliver Garcia, des Dr. Sponsel und vieler anderer mehr die Bereitschaft gezündet haben, zumindest hinzuhören, hinzuschauen, wenn ich nun sage:

„Ich möchte Ihnen allen aufzeigen, wie schlimm es wirklich ist!“

Dabei spielt einerseits der Mordfall Nadine Ostroiwski eine Rolle, der auf den ersten Blick gelöst und geahndet ist, wobei das Bild vom Mörder Philip aus vielen verschiedenen Gründen aber nicht hält – seine Täterschaft bei genauem und überlegtem Hinsehen definitiv ausgeschlossen ist.

Die Alternative dazu ist allerdings ein ziemlich aufwändig geplantes, vorbreitetes und inszeniertes Schwerverbrechen mit dem Ziel, Nadine zu morden und zugleich Philip falsch als angeblichen Mörder aus dem Weg zu räumen. „Unmöglich!“ ??? Nein, unmöglich ist so etwas nicht, es mag vielen nur als „weit hergeholt“, als unwahrscheinlich erscheinen.

Doch Sir Arthur Conan-Doyle lässt es seinen Romanhelden Sherlock Holmes treffend sagen: „Wenn man das Unmögliche ausgeschlossen hat, dann muss die Wahrheit in dem liegen, was dann noch als Rest verbleibt, so unwahrscheinlich es auch scheinen mag.“

Das Aufwändige Szenario setzt u.a. allerdings voraus, dass man die Möglichkeit hatte, dafür zu sorgen, dass Philip für eine hinreichend erscheinende Zeitspanne vor Entdeckung der Mordleiche kein Alibi haben würde, möglichst sogar mit seinem Auto den Tatort angesteuert haben könnte. Nun, dem Urteil und der Presse ist es zu verdanken, dass ích sagen kann: „Jawohl, das konnte man arrangieren, und zwar mit Hilfe einer jungen und attraktiven  Frau namens Nadine Kampmann, mit der Philip vermutlich verabredet war, mit der er gegen 0.00 Uhr und gegen 0.42 Uhr Handykontakt hatte, wobei er zwischendurch die Nadine Ostrowski umgebracht haben soll. Näheres dazu finden Sie hier, samt Bild der  Nadine Kampmann, etwa 2 bis 3 Jahre alt:

http://satansmord.wordpress.com/nadine-kampmann-wetter-ruhr-und-der-mord-an-nadine-ostrowski/

Eine weitere Bedingung für den Erfolg des aufwändigen Unternehmens war es, dass man jemanden hatte, der unauffällig DNA des Rauchers Philip (Zigarettenkippe) besorgen konnte, und jemanden, der ihm unauffällig verfälschte Mordindizein unterschieben konnte. Ohne Zweifel hatte Nadine Kampmann mehr als genügend Gelegenheiten gehabt,m eine Zigarettenkippe des Rauchers Philip zu besorgen, doch wenn man davon ausgeht, dass sie ihn in der Mordnacht zum Tatort geschickt und dann versetzt hatte, dann war sie anschließend nicht mehr zuverlässig dafür zu gebrauchen, ihm noch irgendetwas unterzuschieben.

An der Stelle half Kommissar Zufall weiter, denn tatsächlich meldete sich Sarah Freialdenhoven bei mir, eine ehemalige Freundin des Philip J., deren Äußerungen insgesamt nur einen Schluss zulassen: Sie hat mächtig Angst davor, dass die Wahrheit im Mordfall Philip ans Tageslicht kommt, und dafür scheint es nur einen möglichen Grund zu geben: Sie war es, die ihm die getürkten Indizien unterschob!

Siehe dazu den elektronischen Briefverkehr zwischen Sarah Freialdenhoven und mir:

http://mordfallnadine.wordpress.com/sarah-freialdenhoven/sarah-freialdenhoven-elektronische-korrespondenz-mit-winfried-sobottka-textform/

Wer Unterstützung in der Analyse benötigt und/oder die Emails als Screenshoits einsehen will:

http://die-volkszeitung.de/NADINE_OSTROWSKI/sarah-freialdenhoven/000-SARAH-FREIALDENHOVEN-AUSSCHNITTE.HTM

Ladies and Gentlemen, es hat seinen Grund, dass ich mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen in meiner eigenen Wohnung bekämpft werde, und ich nehme an, dass man solches aus mit Philips Vater und Philips Mutter gemacht hat. Die Chance, einen Schlaganfall zu erleiden, liegt generell bei ca., 1: 300 in Österreich, demnach also in etwa auch in Deutschland.

Doch obwohl die Mitte 50 noch nicht erreicht waren,  erlitten binnen von 4 Jahren sowohl Philips Vater als auch seine Mutter schwere Schlaganfälle, Philips Vater starb etwa eineinhalb Jahre nach dem ersten Schlaganfall, Philips Mutter starb beim ersten Schlaganfall. Alles Zufall? Ich behaupte, man hätte Philip nicht so leicht zu einem falschen Geständnis pressen können, wenn er gesunde Eltern im Rücken gehabt hätte. Und ich behaupte, dass Philips Mutter der Sarah Freialdenhoven die Türe geöffnet hatte, als Sarah Freialdenhoven auch noch das „Tatmesser“ nachschieben wollte. Darum musste sie weg, nüchtern betrachtet.

Was man mit Philip gemacht hat, kann man mit jedem machen, solange diese Methoden und Strukturen nicht gründlich aufgedeckt werden.

Elektromagnetische Strahlen könnten übrigens auch sehr gut erklären, warum es in JVA immer wieder zu völlig unmotivierten „Selbstmorden“ kommt: Wenn jemand nicht ausweichen und nicht abschirmen kann, kann man ihn – äußerlich vollkommen spurenfrei – mit elektromagnetischen Strahlen höllisch foltern, so sehr, dass ihm alles andere egal wird, dass er nur noch eines will: Sterben, um den Qualen zu entgehen. Ich weiß, wovon ich da rede, doch ich konnte abschirmen, und ich konnte ausweichen.

Siehe hierzu auch:

http://dokumentenblog.wordpress.com/todesfalle-in-jva-deutschland/

und

http://www.computerbase.de/forum/archive/index.php/t-662047.html

In Berlin war es zwischenzeitlich so weit, dass die damalige Justizsenatorin wollte, dass JVA-Selbstmorde nicht mehr berichtet würden:

http://die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/stuff/gisela-von-der-aue/suizide-jva-gisela-von-der-aue-01.html

Schon zu Zeiten der alten Griechen war es üblich, dass Vivisektionen als Strafen verhängt wurden; extrem forschungswillige Ärzte gab es nicht erst in der SS. Und an wem könnte man die Wirkung neuer Waffen, die äußerlich spurlos wirken, kostengünstiger erforschen als an Strafgefangenen, die man in Einzelzellen hält?

Es kann nicht schaden, dem Staat zu viel des Bösen zuzutrauen, aber es kann verhängnisvoll sein, ihm zu wenig des Bösen zuzutrauen.

LG

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS