Rechtsanwalt Bernd Lüdicke, Elsdorf: Mandantenverrat!!! /z.k. staatsanwalt jörn wunderlich, staatsanwaltschaft chemnitz, landgericht chemnitz

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

was man mit Dipl.-Ing. Frank Engelen macht, ist menschenverachtender Rechtsbruch der Extraklasse, weitaus schlimmer als nahezu alles, was deutsche Politiker und Medien europäischen und angrenzenden Ländern vorwerfen:  Mit einer Anklageschrift, die ins Blaue konstruierte Beschuldigungen enthält, wobei Zeugen benannt werden, die glaubhaft energisch bestreiten, sich gegenüber Strafermittlern entsprechend geäußert zu haben, und die die Beschuldigungen als „verrückt“ bezeichnen, hält man Dipl.-Ing. Frank Engelen quasi in Schutzhaft. Für die weniger Geschichtsbeflissenen: „Schutzhaft“ nannte man es, wenn die Gestapo im Nazi-Deutschland Menschen verhaftete, ohne einen Grund nennen zu müssen, ihnen zugleich sämtliche Rechte abschnitt und sie vollständig isolierte.

Franks Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Bernd Lüdicke aus Elsdorf, hat mir gegenüber zugegeben, dass der Haftbefehl  „sehr dünn“ begründet sei, wollte abver dennoch nichts machen, bevor die Hauptverhandlung beginnt. Wie bitte? Sein Mandant sitzt aufgrund eines unhaltbaren,  selbst nach Ansicht des Pflichtverteidigers „sehr dünn“ begründeten Haftbefehls in U-Haft, und der Pflichtverteidiger will bis zur Hauptverhandlung abwarten?

Nicht nur das: Rechtsanwalt Lüdicke will, dass der aufgrund ständiger Misshandlungen aus Kinderheimen geflohene 16-jährige Dave Möbius sich stellt, weil Lüdicke angeblich meint, nur dann komme Frank aus dem Knast!  Juristisch hat das Eine mit dem anderen, betrachtet man Haftbefehl und Anklageschrift, zwar absolut nichts miteinander zu tun, man müsste Frank auch so sofort freilassen, doch Lüdicke fühlt sich offenbar in der Rolle des Arschkriechers gegenüber willkürlich handelnder  Justiz besonders wohl. Wie sehr hatte Frank doch recht, wenn er von Kinderhandel sprach! Selbst der Pflichtverteidiger Lüdicke meint nun angeblich, einen vor staatlicher Misshandlung geflohenen Jugendlichen gegen den Geiselhäftling Engelen austauschen zu können, Menschenhandel zwischen Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft!!

Nun, zu den Einzelheiten wird es noch weiteren Vortrag und ein paar das Ausland aufklärende Aktionen geben, denn diesen Nazi-Staat- 3.0 darf man weder in Sachsen noch sonstwo in Deutschland dulden, ganz abgesehen davon, dass man Frank nach meiner Überzeugung für den Rest des Lebens in der Psychiatrie unterbringen will, um ihn auszuschalten.

Ich warne alle, die da meinen, ein ausgelieferter Dave würde zu Franks Freiheit führen. Nach meiner festen Überzeugung würden die staatlich organisierten Schwerverbrecher den Dave Möbius solange durch die Mangel drehen, bis er Frank soweit belasten würde, dass man scheinbar wahre Gründe hätte, ihn wegzusperren, denn die Wahrheit ist, dass Frank die Wahrheit nicht nur gesagt, sondern auch zunehmend erforscht hat, Beweise dafür hat, dass die staatliche Kinderfürsorge der BRD eine Hölle für Kinder und Eltern, aber ein Quell unerhörter Bereicherung für Pflegeeltern, Heime, Gutachter, „Familienhelfer“, korrupte Jugendamtsmitarbeiter und korrupte Familienrichter ist, dass es längst einen florierenden Massenbetrieb der Kinderseelenzerstörung gibt. Das ist der Grund, warum die Verbrecher alles daran setzen, dass Frank ausgeschaltet wird, zweifellos haben sie auch Lüdicke unter Druck gesetzt, der übrigens einen Termin mit mir, der ich Vollmacht von Frank habe, kurzfristig platzen ließ. Lüdicke ist ein erbärmlicher Feigling, der sich wegduckt, wenn sein Mandant von staatlicher Willkür niedergebügelt wird: „Ich hab´so schrecklich viel Mut, da, wo mir niemand was tut…“

Vorab ein Brief von Frank, zunächst der Text, der Anne Brill sei Dank für die Reinschrift, darunter die Scans mit Scans der Anlagen.

@  die Satanisten: Gemeinsam mit Euch werde ich Frank weltbekannt machen, Ihr habt den Halys überschritten.

@ meine Herzensschwestern und Brüder von UNITED ANARCHISTS: Wir müssen Frank da herausholen, auch wenn er nicht nur Anlass gibt, ihn zu loben. Ich liebe Euch, Moving On!

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Nun zum Brief:

BRIEF AUS DER GEFANGENSCHAFT VON DIPL.ING. FRANK ENGELEN, DRESDEN, 28.06.19:

Allen Menschen, die sich für mich einsetzten, oder auf andere Weise, die Herstellung des Rechtzustandes unterstützen, danke ich an dieser Stelle.Nur gemeinsam können wir etwas erreichen! Zum Verständnis, mit welch perfiden Sytem wir es zu tun haben, verweise ich auf das Buch“ Anklage unerwünscht“. „Versklavte Gehirne“ ist, auch sehr gut. Aus dem Schreiben, des RA F.aus F., um dessen Veröffentlichung ich bitte, vom 10.04.19, geht dessen Parteiverrat gem.Paragraph 356 Abs.2 StGB deutlich hervor! Ich hatte den Parteiverräter beauftragt, die Vollmacht an Kathrin S.weiter zu leiten, NICHT, der Gegenseite zu zuspielen, wo sie nutzlos in der Akte verschwand!

ES ist zu prüfen, ob Kathrin, dennoch das Original erhalten haben könnte. Ich erreiche sie telefonisch nicht. Aus der Verfügung des BES W. vom 02.04.19 gehen dessen Absichten hervor, mich in die Psychiatrie zu entsorgen. Auch RA L. hatte mir einen Schwung an Vollmacht und Vereinskorrespondenz mit dem Kommentar, ich solle sie den Adressaten direkt zusenden, zurückgeschickt! Am 16.06.19 habe ich ihm eine Generalvollmacht des Vereins für Katrin S. Und eine Generalvollmacht von mir für Winfried S. mit dem Auftrag, Winfried eine komplette Aktenkopie auszuhändigen, zugestellt!! Statt seiner Bestätigung schrieb er, dass es gem. Paragraph 32 StPO verboten sei, Akten aus einem Ermittlungsverfahren zu veröffentlichen, was gar kein Thema war! Winfried, ich bitte Dich, meinen Auftrag an RA L. durchzusetzen.Ich versichere nochmals, dass Du dazu bevollmächtigt bist. Sollte sich RA L. weigern:“ Feuer frei aus allen Rohren, dh. auf allen Kanälen.“

RA L. hat mehrfach telefonisch und schriftlich darum gebeten, einen anderen Anwalt zu beauftragen. Er schrieb, dass RA D.-R. alle Mandate übernehmen würde.Mein Schreiben an diesen retourniert er aber auch…
Die Einsetzung von RA L. musste ich ja mit Strafanträgen, gegen Richterinnen T. und W. und StA W. durchsetzen, s.Schr Peter F. vom 03.04.19. Am 07.05.19 wurde RA L .bestellt. Nach wiederholter Aufforderung, auch über Anne B, hat RA L.am 25.06.19 Akteneinsicht in die Haftbeschwerdeakte am OLG DRESDEN beantragt!! Voran gingen zwei ablehnende Beschlüsse des LG CHEMNITZ vom 16.05.19: 5Qs 202/19 Und auf meine weitere Beschwerde gem.Paragraph 310 StPO vom 12.06.19, 5 KLs 560Js 380 37/18. – Beide Beschlüsse sandte RA L. mir zu – und blieb taten- und regungslos!!!
Was will der Gegner?

  1. Die Entscheidung des OLG’s weiter hinauszögern. – Seit dem 12.06.19! Vlg. Paragraph 126 Abs.2 S.4:“ anderenfalls ist unverzüglich die Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.“
    – RA L. scheint da auch mitzuwirken?

2.Gem. Antrag des BES W. .das Hauptverfahren eröffnen und einen neuen Haftbefehl, wegen“ FLUCHTGEFAHR“ kreiren und in Vollzug setzen. Dann wäre das Beschwerdeverfahren am OLG „überholt“!
Am 19.06.19 hat RA L. zwar umfassende Akteneinsicht beim LG beantragt, aber wohl „vergessen“, Fristverlängerung für die Stellungnahme zur Klageschrift zu beantragen…Es kostet mich sehr viel Kraft und Zeit und Energie, diesen Anwalt zu kontrollieren und ihm JEDE noch so einfache juristische Handlung vorzugeben!

Er teilte mir mehrfach mit, dass ich erst aus der U-Haft entlassen werde, wenn sich DAVE M. den deutschen Behörden stellt! Mit dem Verweis, dass ICH es nicht verantworten, oder veranlassen werde, dass ein KIND im Austausch für meine Freilassung (wieder) inhaftiert und seiner Familie erneut entzogen wird, forderte ich ihn auf, Entsprechendes zu veranlassen, wenn ER das mit seinem Gewissen vereinbaren könne.

Anscheinend hätte er das dann an Anne B. delegiert! Auch „die Beamten“, die „den Fall“ im Internet verfolgen ( „das ist ja spannender, als jeder Tatort!“ – siehe auch Polizeiruf-Folge „Kindeswohl“) sprechen offen von BEUGEHAFT! Im letzten BRIEF vom 27.06.19 habe ich RA L. beauftragt, mit der Amtspflegerin Kersten R. vom JA auf Rügen ( Lohme etc.) und dem JA, dem Fam.-Gericht Halldensleben und Wittmund UND der StA und dem LG CHEMNITZ Kontakt aufzunehmen, von den täglichen Kontakten der Mirella Schulken mit Dave zu berichten und mitzuteilen, dass über diesen Weg jederzeit Kontakt zu DAVE aufgenommen werden und jederzeit die zu erwirkende schriftliche Bestätigung, dass DAVE mit fast 17 Jahren zu seiner Familie kann und darf und er ins Opferschutzprogramm aufgenommen wird und ihm kein weiteres Leid, oder Haft droht, übermittelt werden kann. Hier braucht RA L. vermutlich „Hilfe“ und Kontrolle, dass er meine Aufträge auch ausführt!

ZU Annika P. habe ich ihn auf die rechtlichen Bedingungen für einen Strafantrag aufmerksam gemacht.

  1. War der Antragssteller antragsberechtigt?
    2. Meines Erachtens nicht, denn der Sorgerechtsbeschluss im EA-Verfahren war schwebend unwirksam und wurde am 18.03.19 wohl aufgehoben.
    Zudem dürfte es in beiden Fällen wohl unmöglich sein, einen Schaden für die geretteten Kinder, die ihrem Grundrecht auf Familie gem. Artikel 6 GG zugeführt wurden, oder werden sollen, nachzuweisen!

Blosse Vermutungen im Fall von DAVE dürften da nicht ausreichen, wodurch der Haftbefehl einmal mehr ad absurdum geführt wird. RA L. soll die Akte rausrücken!

Winfried, stelle Joachim B., bitte Untervollmacht aus. An alle drei Gerichte habe ich die öffentliche Haftbeschwerde zugestellt! Danke für die JA-Zuarbeit!!

Danke allen, die helfen. Herzlichst, Frank Engelen