Dr. Melanie Thole-Bachg: Rechtsanwalt Dr. Joachim Baltes hat Antrag auf Erzwingung einer Klage gegen sie eingereicht

Es wird spannend…

Im Folgenden werden nur die groben Züge eines Strafermittlungsverfahrens gegen Dr. Melanie Thole-Bachg, Hasbergen bei Osnabrück, dargestellt, leider müssen hochinteressante Details zunächst ausgespart werden… .

Die Strafanzeigen gegen Dr. Melanie Thole-Bachg, Hasbergen

Obwohl die Strafanzeigen durchaus überzeugend darlegen, dass die „Gutachterin“ Dr. Melanie Thole-Bachg vorsätzlich ein Falschgutachten zum Nachteil der Gabi Baaske erstellt und das falsche Gutachten dann im Zeugenstand vertreten hatte:

und zwar immerhin überzeugend genug, dass die Bielefelder Staatsanwältin Anja Lausten, FDP Bielefeld, die Dr. Melanie Thole-Bachg als Beschuldigte schriftlich zu einer Stellungnahme aufforderte, damit die Verjährung unterbrach und der Dr. Melanie Thole-Bachg einen Strafbefehl in Aussicht stellte, damit sie sich ein öffentliches Strafverfahren ersparen könne.

Staatsanwältin Anja Lausten, Staatsanwaltschaft Bielefeld, unterbricht die Verjährung und stellt der Beschuldigten Dr. Melanie Thole-Bachg einen Strafbefehl in Aussicht, um ihr eine öffentliche Strafverhandlung zu ersparen

Der Anzeigenerstatterin ist ein Strafbefehl zu wenig

Ein Strafbefehl ist der aufgebrachten Anzeigenerstatterin und Geschädigten Gabi Baaske allerdings viel zu wenig, so dass sie erbost dagegen protestierte:

Wieder einmal musste Dr. Melanie Thole-Bachg einen Rechtsanwalt bemühen, nämlich den Träger des Bundesverdienstes 1. Klasse, Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier, Osnabrück, der pro Jahr bis zu fünf bei ihm angestellte Rechtsanwälte verschleißt und daher zumeist allein in seiner Großkanzlei sitzt, dem allerdings eben sowenig wie der Dr. Melanie Thole-Bachg selbst einfiel, wie er die stringente Argumentation der Strafanzeige tatsächlich hätte entkräften können, weshalb er dann auf Pseudo-Argumente und Hetze setzte, anstatt den Argumenten der Strafanzeige sachlich entgegenzutreten.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier, Osnabrück, bietet für seine Mandantin Dr. Melanie Thole-Bachg nur Pseudo.-Argumente und Hetze

Von der inhaltlich gehaltlosen Stellungnahme des Rechtsanwalts Dr. Jürgen Restemeier erfuhr die Anzeigenerstatterin durch eine Akteneinsicht (Lenin: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“).

Auf die Stellungnahme des Rechtsanwalts Dr. Jürgen Restemeier reagierte die Anzeigenerstatterin und Geschädigte Gabi Baaske kurz und bündig:

Die Bielefelder Staatsanwältin Anja Lausten, FDP Bielefeld, setzte von da an auf Akteneinsichten in andere Verfahren, vermutlich in der Hoffnung, dort werde sie Argumente für eine Einstellung finden, und ansonsten auf Untätigkeit – von Mitte 2020 bis Februar 2022. Sachstandsanfragen von Rechtsanwalt Dr. Jürgen Restemeier beantwortete sie eben sowenig wie Sachstandsanfragen von Anwälten der Anzeigenerstatterin. Darüber wird noch zu berichten sein…

Im Februar 2022 gab es dann einen Einstellungsbescheid – nein, nicht von der langjährigen Sachbearbeiterin Staatsanwältin Anja Lausten, sondern von der Bielefelder Staatsanwältin Julia Behrendt, die hausintern bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld als besonders kompetent galt, weil die die Strafanzeige nicht gelesen hatte und es daher besonders leicht hatte, mit unwahren pauschalen Behauptungen die Strafermittlung einzustellen, ohne auf irgendetwas konkret einzugehen:

Staatsanwältin Julia Behrendt, Staatsanwaltschaft Bielefeld, wird strafvereitelnd zu Gunsten der Falschgutachterin Dr. Melanie Thole-Bachg tätig – Einstellung der Ermittlungen mit Lügen

Darauf folgte dann die Beschwerde der Anzeigenerstatterin und Geschädigten Gabi Baaske, die allerdings übersehen hatte, dass die Einstellung nicht von Staatsanwältin Anja Lausten verfügt worden war.

Beschwerde der Anzeigenerstatterin und Geschädigten Gabi Baaske gegen die Einstellung der Ermittlungen durch Staatsanwältin Julia Behrendt, Staatsanwaltschaft Bielefeld

und sehr kurz darauf wurde die Ergänzung der Beschwerde eingebracht:

Darauf folgte – mit ungebührlicher Verzögerung – ein Ablehnungsbescheid der Oberstaatsanwältin Bettina Börtz von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm, die offensichtlich einen Text aus der Konserve zog, der für sich betrachtet nicht einmal erahnen lässt, auf welchen Sachverhalt sie sich eigentlich bezieht. Kurzform: Die Staatsanwältin Julia Behrendt, die das Ermittlungsverfahren einstellte, habe alles richtig gemacht.

Strafvereitelung im Amt durch die Oberstaatsanwältin Bettina Börtz, Generalstaatsanwaltschaft Hamm

Und nun muss das OLG Hamm über den Antrag des Rechtsanwalts Dr. Joachim Baltes, Bielefeld, entscheiden, die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der öffentlichen Anklage gegen Dr. Melanie Thole-Bachg zu zwingen.

Antrag des Rechtsanwalts Dr. Joachim Baltes an das OLG-Hamm, die Staatsanwaltschaft Bielefeld zur Anklage der Falsch-gutachterin Dr. Melanie Thole-Bachg wegen uneidlicher Falschaussage und Kindesentziehung zu zwingen

Schwer seelisch abartig: Richterin Göcking-Aufderhaar, Amtsgericht Tecklenburg / z.k. stephanie kemper, jugendamt tecklenburg, kreis steinfurt, annegret brockfeld, martin fromme, awo osnabrück, brigitte pfau, osnabrück

Herzlich begrüßte Frauen und Männer!

Gundula X. (Name auf Wunsch geändert) war 12 Jahre alt und hatte ihr damaliges Zuhauser satt, als sie dem Werben des damals 21-jährigen Alexander K.  erlag und eine Partnerschaft mit ihm einging, was dieser auch selbst gegenüber der Gutachterin Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg erklärte, festgehalten in einem mir vorliegenden Gutachten der Dr. Thole-Bachg.

Da Gundula X. sehr bald mit ihm gemeinsam wohnte und auch das Bett teilte, blieb die Beziehung nicht platonisch. Kurz nach ihrem 13. Geburtstag, so Gundula X., führten die beiden erstmals das aus, was der Normaldeutsche den Geschlechtsakt oder den Beischlaf nennt, Sex in anderer Form habe man schon zuvor gehabt, Zungenküsse beispielsweise von Anfang an.  Damit hat Alexander  K sich in nicht verjährter Zeit des fortgesetzten sexuellen Kindesmissbrauchs strafbar gemacht, nach § 176 StGB. Da Alexander K. das 21. Lebensjahr bereits vollendet hatte, war er zum Zeitpunkt der Tat volljährig.

Im Laufe der Partnberschaft, so Gundula X., sei diese für sie zur Hölle geworden, weil es immer wieder zu schweren Misshandlungen durch Alexander K. gekommen sei. Dennoch habe man eines Tages geheiratet, weil er hoch und heilig (?) geschworen habe, er werde sie niemals wieder misshandeln, wenn sie ihn heirate.  Die Ehe blieb nicht kinderlos, das Mädchen  X.Y.   (Initialen geändert)  wurde geboren, doch, so Gundula X., die Misshandlungen gingen weiter, und als sie seiner Nähe überdrüssig gewesen sei, sei sie des öfteren von ihm vergewaltigt worden. Tendenzen ihrerseits, die Partnerschaft aufzukündigen, seien zum Teil gewaltsam, zum Teil mit Nötigungsdruck unterdrückt worden.

Sowohl Alexander K. als auch dessen Mutter AWO-OMA (Name aus Datenschutzgründen geändert) hätten Gundula X. angedroht, im Falle einer Trennung von Alexander K. werde sie ihr Kind niemals wiedersehen, was der Gundula X. auch absolut glaubhaft erschienen sei, denn als leitende Angestellte im Kinder- und Jugendbereich bei der AWO-Osnabrück hat AWO-OMA zahllose Beziehungen zu Organisationen aller Art  im Bereich Kinder- und Jugend“hilfe“, wohinter sich zumeist Lebensborn 3.0 verbirgt: Absichtlich erstellte Falschgutachten, absichtlich „erarbeitete“ Gerichtsentscheidungen an allen Tatsachen vorbei,  profitabler Kinderhandel (vgl.: https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/mit-kindern-kasse-machen-heimkinder-104.html oder https://www.lokalkompass.de/gelsenkirchen/c-politik/jugendamtskandal_a574412).

Und: Die durchgeknallte Falschgutachterin Dr. Melanie-Thole-Bachg wohnt nur ein paar Steinwürfe von der AWO-Osnabrück entfernt und entschied, dass die 6-jährige Tochter zum Vater soll, der sich bereits als 21- und 22-Jähriger des sexuellen Missbrauchs an einem Kind schuldig gemacht hatte!!!  AWO-OMA machts möglich!  Als Gundula X. am Rande einer  Gerichtsverhandlung zu ihrer Tochter sagte,  sie solle unbedingt die Wahrheit sprechen, sei Stephanie Kemper vom Jugendamt Kreis Steinfurt wie ein Blitz herbeigeeilt und habe der Mutter die Tochter weggerissen! Verfahrensbeiständin Brigitte Pfau, Osnabrück, bezeichnete es als „Instrumentalisierung“, dass Gundula X. ihrer Tochter sagte, sie solle der Verfahrensbeiständin Pfau erzählen, wie der Vater sie behandle!  Wie krank muss Brigitte Pfau sein, wenn sie einer Mutter das Recht absprechen will, ihre Tochter zur wahrheitsgemäßen Klage über Misshandlungen zu ermuntern, darin eine „Instrumentalisierung“ des Kindes erblicken will?

Dass die sechsjährige Tochter, die schon zur Kenntnisnahme der irren  Dr. Thole-Bachg schwere Angstörungen zeigte, auf Ermutigung durch die Mutter hin unter anderem vor der Polizei auspackte, berichtete, der Vater habe schmerzhafte sexuelle Handlungen an ihr vollzogen, gynäkologisch festgestellt wurde eine Scheidenweitung, stört Jugendamtsmitarbeiterin Stephanie Kemper und die Richterin Göcking-Aufderhaar nicht im Geringsten: Beide handeln schwer gesetzeswidrig, um die Kindesmutter nun von ihrer Tochter fernzuhalten und an die AWO-OMA heranzubringen, die sämtliche Untaten ihres Sohnes selbstredend bestreitet. Währen die Mutter auf Anweisung von Stephanie Kemper nichts über ihre Tochter erfahren darf, hat Stephanie Kemper selbstverständlich dafür gesorgt, dass AWO-Oma der Kleinen nun vorlügen kann: „Siehst Du, Deine Mama will dich nicht mehr, sonst würde sie dich doch besuchen!“  Nach meinem Eindruck müssen es Satanshexen sein, die sich da mit der dazu passenden AWO-Oma verschworen haben und zweifellos nicht nur ein Kind kaputt machen.

Aber AWO-Oma hat ja „Erziehungserfahrung“ – sie weiß ja, wie man ein Kind zum sexuellen Kindesmissbhandler erzieht, der auch seine Partnerin mit Gewalt und Terror beherrscht. Nun wissen wir wenigstens, welche Qualifikation man mitbringen muss, um bei der AWO im Kinder- und Jugendbereich zu arbeiten!

Der Fall hat einiges zu bieten, was die Entlarvung des Satanismus in deutscher Familiengerichtsbarkeit, in Jugendämtern und in Organisationen wieder der AWO angeht, und es wird berichtet werden: Sodom und Gomorrha beherrschen Staat und Gesellschaft, das muss sich ändern. Die Leute werden erfahren, was von Richterinnen wie Göcking-Aufderhaar, Jugendamtsmitarbeiterinnen wie Stephanie Kemper und Organisationen wie AWO-Osnabrück zu halten ist.

Herzlichst!

Ihr

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, United Anarchists

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ACHTUNG, Ergänzung vom 13.11.2020!  Das Folgende richtet sich nicht gegen die BRD oder die Grundrechte nach GG, sondern gegen einen  satano-faschistischen „Staat im Staate“, der seinerseits das Grundgesetz zu einem Märchenbuch gemacht hat und fortgesetzt Verbrechen gegen das Volk begeht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit  auch nicht mehr für sich beanspruchen kann,  als die Sowjetunion oder die DDR es konnten. Daher richte ich mich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sondern gegen solche, die die verfassungsmäßige Ordnung längst außer Kraft gesetzt haben.

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P.S. an meine Herzensgeschwister von United Anarchists: Wir müssen den Dreckstaat zerstören und einen basisdemokratischen Staat an seine Stelle setzen, vielleicht gemeinsam mit anständigen Soldaten und Polizisten. Die Satanisten gehören samt und sonders in Sicherungsverwahrung, es darf kein zweites 1945 geben, bei dem hinter einer neugestrichenen Fassade die selben Verbrecher weitermachten. Jeder Satanist, der frei agieren kann,  ist einer zu viel. Legt sie um, wenn sie mich umlegen, vergesst nicht das Schicksal der Eltern des Philip J., auch nicht das Schicksal des Rechtsanwaltes Saschenbrecker – ich habe Material gesammelt, das es in sich hat, bin gefährlicher für das Drecksystem geworden, als ich es je war. Sie haben schon viel zu viel gemordet und viel zu viele weggesperrt, Was sie derzeit mit Frank Engelen machen, ist nicht mehr besser als Nazi-Schutzhaft, und die Zahl kritischer Blogger hat rapide abgenommen, auch durch ungewöhnliche Tode: http://www.zeitgeistlos.de/zgblog/tag/duckhome/.

Ich liebe Euch, Moving On!

Euer

Winfried Sobottka

Richter Dr. Christian Rikken hat wahren Respekt verdient!/ z.k. : rechtsanwalt dr. joachim baltes, dr. ilka muth, richter thomas beimann, landgericht osnabrück

Hallo, Frauen und Männer!

Die Mischung aus deutschem Urheberrecht und Anwaltszwang an Landgerichten verbunden mit diversen Rechtsunsicherheiten brachten es mit sich, dass im Verfahren Thole-Bachg ./. Sobottka diesseits zunächst nicht annähernd sachgemäß vorgetragen werden konnte, so dass man im Nachhinein sagen muss:  Vor solchen Hintergründen war der Beschluss der LG-Kammer unter Richter Dr. Christian Rikken, wie von mir damals schon als Möglichkeit gesehen, tatsächlich verständlich.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens urteilte er zwar nicht so, wie es meinen Vorstellungen von Meinungsfreiheit entspricht, aber jedenfalls so, dass man ihm nicht nachsagen kann, er habe grob unsachgemäß gearbeitet.

Zudem hörte er sich anlässlich zweier Gerichtstermine geduldig an, was Opfer von familienrechtlichen Schundgutachten zu sagen hatten, zeigte sich keineswegs als arroganter Law & Order – Herrenmensch, sondern als Mensch, der mit anderen Menschen menschlich umgeht.

Im Kontext bleibt mir damit nichts anderes, als mich dafür zu entschuldigen, dass ich ihn offenbar deutlich falsch einsortiert und zu den natürlichen Feinden eines jeden Anarchisten, zu den kriminellen Obrigkeitsbeamten, gerechnet hatte.

Mithin ziehe ich den ursprünglichen Beitrag zurück und – das ist abgrundtief ehrlich gemeint – zolle diesem Richter Dr. Christian Rikken, der sich als menschlich erwies, obwohl er zu Unrecht öffentlich schwer von mir angegriffen war, der sich in seinem Richterschluss erkennbar nur nach seiner Sach- und Rechtseinschätzung, nicht nach rechtsfremden Motiven richtete, hohe Achtung.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried-Sobottka, UNITED ANARCHISTS