Z.Z. werden Richter von der legislatividentischen Exekutive (Justizminister MdL) bestellt. Das ist ein
verfassungshochverräterischer Mehrfachverstoß gegen die Gebote der Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG. Auch die rechtsprechende Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Begründung:
Die nicht volkslegitimierten Richter können kein GG-gemäßes Recht erkennen, denn es ist denkgesetzwidrig, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe.
Jeder kann in die Fänge der Justiz geraten und muß daher ein Interesse daran haben, dort rechtserkenntnisfähige Richter vorzufinden.
Sollte es in diesem beschissenen Drecksland nicht möglich sein, die extrem sinnvolle Petition des Claus Plantiko auf mindestens 50.000 Stimmen zu bekommen, dann kann man dieses beschissene Drecksland nur noch vergessen.
ich gestehe: „Ich, Winfried Sobottka, war mehrmals auf dem Mond und habe dort das Mädchen Peggy und die Nadine Ostrowski umgebracht!“
Hört sich verrückt an? Nun, am Landgericht Hagen oder am Landgericht Hof würde so etwas als Geständnis durchgehen, wenn man sich ansieht, was in den Prozessen gegen Ulvi Kulac und Philip Jaworowski gelaufen ist.
An beiden Fällen arbeite ich aktuell, und es erfüllt mich mit eiskalter Wut: In Bayern wurde ein geistig Behinderter offensichtlich gefoltert, damit er falsch gesteht, und die offensichtlich ebenfalls geistig behinderte Staatsanwältin Sandra Staad erklärt Hinweise darauf als „ein Vergreifen im Ton“, anstatt ein Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizisten zu eröffnen! Diese Frau muss demnach in erheblichem Maße sozial defekt / emotional schwer krank sein – und so etwas landet, wie in Bayern und Deutschland üblich, eben in der Justiz oder bei der Polizei. Gute Nacht, Deutschland!
Was den Mordfall Nadine Ostrowski angeht, so wird das Puzzle immer vollständiger, und eiskalte Wut wechselt in mir mit dem Gefühl, nur noch Kotzen zu wollen. Die Anwälte in dem Verfahren sollte man alle in einen Sack stecken, und dann mit dem Knüppel darauf hauen – man würde stets einen treffen, der es wirklich verdient hätte!
Ganz besonders schmierig muss das Spiel des Prof. Dr. Ralf Neuhaus gewesen sein; er muss mit teuflischer Psychologie sowohl die Mutter des Philip als auch den Philip selbst bearbeitet haben! Vielleicht hat er seinen Prof. h.c. ja dafür bekommen? Für unverbrüchliche Treue zum Satansbund? Doch auch Rudolf Esders sollte man für mindestens 5 Jahre in den Knast stecken, wenn ich die Strafgesetze richtig verstanden habe: Es ist ein ekelhafter Abschaum der Moral, der sich in dem Verfahren getummelt hat, und das ist weitgehend typisch für Justiz und Anwaltschaft!
Ich werde sie mir alle noch richtig vorknöpfen, das bin ich meinen Gefühlen schuldig, und ich denke, dass ich dabei die Unterstützung der Internet-Anarchisten haben werde.
Doch bevor es richtig losgeht, muss noch ein wenig Arbeit geleistet werden, womit ich stetig beschäftigt bin, siehe auch:
– Ein Informant behauptet, Innenminister Kutschaty halte den wegen Mordes Verurteilten Philip Jaworowski für unschuldig.
– „Hercule“ fördert neue Ergebnisse zutage – anhand von Urteil und Presseberichten.
Ladies and Gents!
Über einen Informanten wurde ich darüber unterrichtet, dass Thomas Kutschaty, dem in dieser Sache Beschwerden vorliegen, dem ich in dieser Sache zudem seit Jahren im Internet auf den Füßen herum trample, wohl klar sei, dass mit Philip Jaworowski ein Unschuldiger wegen Mordes einsitze.
Er finde das nicht OK, wage aber nicht, offen dagegen anzugehen! So weit sind wir also in D!
Immerhin wurde Philip Jaworowski von der JVA Hagen in die JVA Bochum verlegt, wo er sicherer vor einer „Verselbstmordung“ sein dürfte als in der JVA Hagen:
und den Schwerverbrecher-Richter Dr. Frank Schreiber hat Thomas Kutschaty zum OLG Hamm hinwegbefördert, wo er tatsächlich weniger Schaden anrichten kann als am LG Hagen (in Strafsachen wird das OLG Hamm nur dann tätig, wenn es um Verfahren geht, die an einem Amtsgericht im Bezirk begonnen wurden – also in vergleichsweise harmlosen Fällen, in denen es umj Freiheitsstrafen bis maximal 4 Jahren geht und ein Wegsperren in die Psychiatrie nicht möglich ist).
Richter Dr. Teichmann wurde zwar auch befördert – zum Vorsitzenden Richter am LG-Hagen – aber er dürfte es gewesen sein, der das Urteil schrieb – für den, der genau hinsieht, eine Art richterlichen Geständnisses!
Nun, mir persönlich erscheint das Verhalten solcher Leute wie Kutschaty und Teichmann als nicht angemessen, mit voll gekackten Hosen kommt man gegen perverse Satanisten nicht weit, und das sollte Thomas Kutschaty m.E. auch in Form entsprechender PR zu spüren bekommen…
Weiterhin hat sich jemand in die Recherche des Falles eingeschaltet, der sich bereits jetzt als ausgesprochen clever und nützlich erwiesen hat. So hat er – nennen wir ihn zunächst „Hercule“ – anders als ich – folgende Passage des Urteils nicht überlesen:
„Dieses Telefon verfügt über ein vieradriges Netzkabel zur Stromversorgung und über ein zweiadriges Telefonkabel.“(Urteil PJ Seite 16)
Laut Polizeipressebericht UND laut „BILD“ handelt es sich bei dem Telefon um ein analoges T-Concept PA710 mit AB. Dieses, so Hercule, benötige für den deutschen Standard ein vieradriges TAE-KAbel, während für die Stromversorgung (Gleichstrom vom Netzgerät) ein zweiadriges Kabel verwendet werde.
Hercule geht noch weiter: Da die Richter ja falsch meinten, das TAE-Kabel des Festnetztelfones am Tatort sei zweiadrig, ferner meinten, dass das bei Philip hinter dem Schrank gefundene Kabel das TAE-Kabel des Festnetztelefones sei, müsse jenes Kabel zweiadrig sein. Dann aber, so Hercule, könne es nicht das Telefonkabel eines T-Concept PA710 sein, denn das sei nach deutschem Standard für Analogtelefone vieradrig!
Hercule bezweifelt es auch, dass es dem Philip hätte gelingen können, angetrocknete Blutspuren in der beschriebenen Weise (nasser Lappen plus Nagelbürste) so gründlich vom fein konturierten Stil einer Maglite zu entfernen, dass sie mit Luminol nicht mehr nachweisbar gewesen wären. Nun, Hercule wird es versuchen, Blut, Maglite und Luminol stehen ihm zur Verfügung; natürlich wird er die Versuche dokumentieren.
Denen, die da meinen, mit gegen mich gerichtetem Rufmord könne man alle Tatsachen und Argumente totschlagen, möchte ich noch sagen, dass sie sich extrem täuschen. Ich bekomme seit einiger Zeit Rat von wahren TOP_Experten, wenn ich ihn benötige – kostenlos, versteht sich. Es sind Leute, die mich nicht heiraten wollen, aber so einiges überzeugend fanden, was ich im Beck-Blog und anderswo im letzten Jahr geschrieben habe. Nebenbei bemerkt lässt sich feststellen, dass Artikel auf der die-volkszeitung.de betreffend Mordfall Nadine und Staatsterror im Fall Hans Pytlinski seit einiger Zeit regelmäßig gute Aufrufzahlen aufweisen. Wer gestern noch ahnungslos war, ist es heute oftmals nicht mehr!
„A Movement is accomplished in six stages
and the seventh brings return.“ (Syd Barret)
Vermutlich musste man 1967 LSD fressen, um den ganzen Horror der Gegenwart vor den aufklärenden Zeiten des Internets erahnen zu können.
Ich bin derzeit dabei, längst gesammeltes und gesichtetes Material nach neuen Gesichtspunkten zu katalogisieren, die eine Verwendung sowohl im Strafverfahren, als auch im Internet und zur Weiterleitung an beliebige Stellen sehr vereinfachen. Das ist harte Arbeit, wird sich allerdings auszahlen.
In welcher Weise dabei Quellen katalogisiert werden, kann man sich z.B. hier ansehen:
Abgesehen davon konsultiere ich selbstverständlich anerkannte Experten aus den Bereichen Rechtsmedizin, Rechtspsychologie, Rechtswissenschaft, Kriminalistik, Kriminologie, Journalismus, um meine Urteile zu fundieren.
Ich bleibe dabei, dass Ida Haltaufderheide, Janina Tönnes, Jana Kipsieker, Julia Recke und Celia Recke die Mörderinnen der Nadine Ostrowski sein müssen.
Ich bleibe dabei, dass Rechtsanwalt Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus seinen Mandanten Philipp Jaworowski verraten haben muss, aufgrund seiner Intelligenz und seines Wissens gewusst haben muss, dass Philip Jaworowski nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein konnte.
Ich bleibe dabei, dass Prof. Dr. med. Hebebrand versucht habe, den Angeklagten Philip Jaworowski zu einem Geständnis zu nötigen, ich bleibe auch dabei, dass Hebebrand des weiteren so erhebliche Kardinalfehler in der Beurteilung der Persönlichkeit des Philip Jaworowski begangen habe, dass bereits an der Geschäftsfähigkeit Hebebrands zu zweifeln ist.
Ich bleibe auch dabei, dass KHK Thomas Hauck wissentlich an den tatsächlichen Mörderinnen vorbei in Richtung eines Unschuldigen ermittelt habe.
Neu ist der Vorwurf, den ich gegenüber den Rechtsmediziner Dr. Eberhard Josephi erhebe, nämlich, dass auch ihm klar gewesen muss, dass das Verletzungsbild der Leiche nicht zu dem vom Gericht proklamierten Tatablauf passte, und dass Dr. Josephi dennoch, devot gegenüber dem Gericht, mit bedingtem Vorsatz an der Falschverurteilung des Philip Jaworowski mitwirkte.
Ich fordere Dr. Josephi auf, schnellstmöglich die rechtsrelevanten Tatsachen einerseits gegenüber den Behörden, andererseits auch öffentlich zu erklären, andernfalls wird er letztlich als Mittäter eines Verbrechens zur Verantwortung gezogen werden.
Es wird alles ganz nach dem Gesetz ablaufen, das ist allerdings etwas anderes als der Wunsch einer verbrecherischen Justiz.