Özcan Özdemir: 04.03. 13.45 Uhr Amtsgericht Detmold

Es wird Überraschungen geben.

Özcan Özdemir wurde bei seiner Festnahme im wehrlosen Zustand (Bauchlage) von der Polizei Detmold misshandelt, trägt immer noch diverse Schäden davon, u.a.:

Gesicherte Diagnose ICD-10 13.4 G:  Luxation, Verstauchung und Zerrung der Halsirbelsäule:

und:

Es soll zu weiteren ungesetzlichen Handlungen der Polizei gekommen sein, zudem zu Diskriminierungen des HV-Häftlings Özdemir in der SS-JVA-Detmold. Post wurde ihm nicht weitergeleitet, telefonieren wurde ihm, anders als üblich, nicht gestattet, Besuchsanträge wurden nicht bearbeitet. Es war offensichtliches Ziel der SS-JVA-Leitung, Özcan Özdemir von der außenwelt abzuschneiden. Das ist in besonderem Maße unerhört, als dass HV-Häftlinge im Gegensatz zu Straf- und Untersuchungs-Häftlingen grundsätzlich keiner Kontaktbeschränkung unterliegen, da weder Verdunklungsgefahr noch ein anderer Grund für Kontaktbeschränkungen besteht.

Offensichtlioch hat man sich in Detmold einen SS-Staat 2.0 eingerichtet, in dem die Bürgerrechte außer Kraft gesetzt sind.

Und dieser SS-Staat 2.0 willl am Donnerstag, dem 04.03.  Strafgericht über Özcan Özdemir halten:

 

Die Verhandlung ist öffentlich.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm-Winfried Sobottka, United-Anarchists

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Landgericht Detmold: Lobenswerte Klarheit durch Richterin Anke Grudda, Richterin Dubbert und Richter Pawel Bator im Fall Özcan Özdemir

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

am 26.02. hob die 3. Strafkammer – Beschwerdekammer – am Landgericht Detmold den Haftbefehl betreffend Özcan Özdemir mit ebenso naheliegender wie klarer Begründung auf, womit sie zeigte, dass es in Ostwestfalen doch noch rechtsstaatlich handelnde RichterINNEN gibt.

Der Sachverhalt, den ich auch erst nach Entlassung Özcans erfruhr, war folgender gewesen:

Özcan hatte vor dem Hauptverhandlungstermin Corona-Symptome, worüber er seine Anwältin und seinen Hausarzt unmittelbar informierte. Während die Anwältin dies dem Gericht mitteilte, vereinbarte Özcan einen Testtermin, wurde vom Arzt krank geschrieben und darauf hingewiesen, dass er gemäß der NRW-Quarantäneverordnung bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses in Quarantäne verbleiben müsse. Er hätte also eine Ordnungswidrigkeit begangen, wenn er zur HV erschienen wäre.

Unter den gegebenen Umständen, beurteile ich den Fall so, dass die Amtsrichterin Thomßen, die nun am 04.03.2021 über Özcan Gericht halten soll und in seinem Fall – so ihre Worte – davon ausgeht, dass ihm eine empfindliche Freiheitsstrafe drohe, sich mit der nach Sachlage rechtsmissbräuchlich verhängten, weil zweifellos unbegründeten  Hauptverhandlungshaft der Rechtsbeugung und der Freiheitsberaubung zum Nachteil des Özcan Özdemir schuldig gemacht hat.

Staatsanwaltschaft Detmold, Pflichtverteidigerin Franziska Janßen, Polizei  und JVA-Detmold haben dabei ein Verhalten an den Tag gelegt, das bei mir den Verdacht erweckt, man habe das Recht zur Bekämpfung Özcan Özdemirs gemeinschaftlich außer Kraft gesetzt, was ich in einer Strafanzeige, die ich derzeit erstelle, konkret darlegen und auch veröffentlichen werde.

Anlässlich eines Zivilverfahren-Termins am OLG Hamm, zu dem Özcan Özdemir vorgeführt wurde, kam es übrigens zu einer hässlichen Ausschreitung eines JVA-Beamten mir gegenüber. Um zu verhindern, dass ich dem Öczan zurufen konnte, welche Einschreibbriefe im einzelnen an ihn in der Haft geschickt worden seien, schrie mich dieser uniformierte  Idiot aus nächster Nähe an, ich solle sofort „in die Richtung gehen“, wobei er mit dem Finger in eine Richtung zeigte. Anwalt Dr. Joachim Baltes versteckte sich aus Angst im Treppenhaus, obwohl er mehrere Meter entfernt gewesen war, ich blieb stehen und sagte dem Idioten, der sich offensichtlich für einen KZ-Wärter in Dachau oder Buchenwald, mich hingegen für einen KZ-Häftling hielt, dass mir nicht klar sei, auf welches Recht er sich dabei berufe.

Dass solch ein menschlicher Dreck in der Justiz arbeitet, lässt Schlimmstes über die dortigen Umstände erahnen: Wie gebärden sich solche Typen erst, wenn sie  hinter den Mauern einer JVA und in Rudeln auftreten? Ich bezweifle es rundum, dass der Typ es wagen würde, mich auf offener Straße anzuschreien, wenn er mir allein gegenüber stunde.

Özcan steht nun unter dem Schutz von Frauen, die Vorsorgevollmachten haben, und er steht unter meinem Schutz, und ich bitte meine Herzensgeschwister von United Anarchists, das zu berücksichtigen. Dank Öczan haben wir einiges in der Hand, aber er braucht nun Hilfe, wenn die SS-Satanisten in Ostwestfalen ihn nicht fertig machen sollen. Die Entscheidung der 3. Strafkammer am LG Detmold ist ein Lichtblick, offenbar gibt es noch gesund tickende Frauen in Richterämtern, aber abgesehen von solchen Lichtblicken wird einem wirklich schlecht, wenn man genauer hinsieht..

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

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https://mordfallnadine.wordpress.com/

 

System-Richterin Vera Thomßen schickt besorgten Kindervater in SS-Schutzhaft, Teil I / z.k. amtsgericht detmold, kz-jva detmold, rechtsanwältin franziska janßen, bielefeld, jugendamt detmold, richter andreas aschenbach, richter frank ibrom, richterin susanne kluge, olg hamm, richter daniel terp, amtsgericht bielefeld

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

ohne stichhaltige Gründe wurden die beiden ältesten Kinder von Özcan Özdemir vom Jugendamt Detmold verschleppt und für viele Monate komplett von beiden Elternteilen getrennt gehalten, während sie im Heim verwahrlosten und aufgrund mangelnder Aufsicht ständig misshandelt wurden, wobei es einmal fast zu einer tödlichen Strangulation gekommen wäre:

 

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2020/04/19/oescan-oezdemir-jugendamt-detmold-will-eigenes-versagen-mit-falschverdaechtigungen-vertuschen-z-k-dagmar-mrosek-st-elisabeth-stiftung-detmold-reinhard-zum-hebel_staatsanwaeltin-sarah-garbuszus_d/

Das alles interessiert natürlich keinen Richter, denn die sind ja dem Justizministerium unterworfen, damit zugleich politisch abhängig, so dass sie Jugendamt- und Kinderheimschutz natürlich über Kinderschutz stellen.

Dass nach fast anderthalb Jahren Heimaufenthalt die Tochter plötzlich stark sexualisiertes Verhalten zeigte, verschwieg man gegenüber dem Gericht (Sorgeverfahren in der Beschwerdeinstanz am OLG-Hamm) solange, bis die Mutter der Kinder, die es von Heimmitarbeitern erfahren hatte, diese Tatsache empört in das Gerichtsverfahren einbrachte und forderte, man müsse ihre Kinder vor sexuellem Missbrauch im Heim schützen.

Aber nein! Was nicht sein darf, das, so die OLG-Richter unter dem Vorsitz von Andreas Aschenbach, das kann auch nicht sein! Und in deutschen Heimen gibt es keine Schweinereien! Punkt, Ende, aus! Also muss die Ursache woanders liegen – mehr als eineinhalb Jahre zurück, bei den Eltern der Kinder! Als ob es die Kindesmissbrauchs-Skandale von Lügde, Bergisch-Gladbach, Münster, Speyer, Köln usw. usf. nicht gegeben hätte, und als ob es wichtiger sei, kriminellen Kindesmissbrauch in Kinderheimen unter den Teppich zu kehren, als sich um das Kindeswohl zu kümmern!

Mein Kommentar dazu:

Nun, zurecht ging der empörte und um seine Kinder besorgte Vater, Özcan Özdemir, auf die Barrikaden, verständlich, dass er in der deutschen Obrigkeit überall „Kinderficker“ wähnte (womit er vermutlich nicht einmal ganz falsch liegen dürfte) und das auch noch laut in die Welt hinausschrie, u.a.:

https://oezcan2020.wordpress.com/

Und so ging es ihm wie so manch anderem, der an Wahrheiten rührt, die der deutschen Obrigkeit unangenehm sind – er kassierte Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung/übler Nachrede/Verleumdung diverser Systemverbrecher, die eines Tages sagen werden, sie hätten ja gar nicht anders gekonnt und seien im Übrigen schon immer „dagegen“ gewesen. Dabei hatte Özcan Özdemir doch wirklich alles erfolglos versucht, was der angebliche Rechtsstaat an Mitteln zur Verfügung stellt, um misshandelten Kindern aus der Not zu helfen. Aber es wurde eben, wie so oft, auf alles, Pardon, schlichtweg geschissen, wie das eben so in Deutschland üblich ist:

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Ja, anstatt den Kinder zu helfen, entschloss man sich eben, den Vater der Kinder mundtot zu machen! Ist ja auch unglaublich, sich darüber zu beschweren, dass die eigenen Kinder kaputt gemacht werden und der Staat darauf einfach, Pardon, scheißt!

Und so musste die System-Richterin Vera Thomßen her, vom SS-Amtsgericht Detmold, um den Özcan Özdemir in Schutzhaft zu nehmen (offiziell in Hauptverhandlungshaft) und an das KZ JVA Detmold zu überstellen.

Hört sich alles verrückt an? Ist es aber nicht. An einen Häftling in der JVA Detmold heranzukommen, ist vergleichbar schwierig, wie es damals war, an einen Häftling im KZ Buchenwald oder Dachau heranzukommen – Özcan Özdemir ist von der Welt weitgehend abgeschirmt, kann sich nicht öffentlich äußern, kann sich mit niemandem darüber beraten, wie er sich im Strafverfahren verhalten soll.

Wer versucht, im Amtsgericht Detmold jemanden an die Telefonleitung zu bekommen, der für den Fall zuständig ist, bekommt nur mit, dass die Richterin die Herausgabe jeglicher Informationen verboten habe. Dabei konnte ich belegen, dass ich von Özdemir als Kontaktperson benannt worden war:

Und die Anordnung der Hauptverhandlungshaft? Haftbefehl vom 26.01.2021, Festnahme am 03.02.2021, Hauptverhandlung zu dem Zeitpunkt vorgesehen für den 17.03. 2021!

Ist die Richterin Vera Thomßen denn so blöd, dass sie nicht weiß, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch für die Anordnung der Hauptverhandlungshaft gilt, die ja schließlich nur dem Zwecke dienen soll, die Teilnahme des Angeklagten an der Hauptverhandlung sicherzustellen, nicht aber, einen der Obrigkeit unliebsamen Bürger kaltzustellen? Nein, so blöd kann sie gar nicht sein, also muss sie es absichtlich gemacht haben, den § 230 StPO rechtsmissbräuchlich zum Kaltstellen und zur Abstrafung von Özcan Özdemir heranzuziehen: Özcan Özdemir hat einen festen Wohnsitz, ist seit Jahrzehnten fest in Deutschland verwurzelt und kämpft hier gegen die Zerstörung seiner Kinder.  Es hätte absolut ausgereicht, ihn kurz vor der Hauptverhandlung in Gewahrsam zu nehmen oder unter Auflagen (regelmäßige Meldung bei der Polizei oder elektronische Fußfessel) auf freiem Fuß zu belassen und ihn am Verhandlungstag vorzuführen.

Hier zeigt der deutsche Obrigkeitsstaat mal wieder, auf welch dreckigen Fundamenten er entstanden ist, dass schwarz-braunes Nazi- und SS-Gesocks ihn aufgebaut haben, während Entnazifizierung nur geheuchelt wurde.

Am heutigen Tag fand dann ein Haftprüfungstermin statt, wie Rechtsanwältin Franziska Janßen mich nach diversen Problemen, sie zu erreichen, hatte wissen lassen. Dazu morgen mehr, im Teil II dieses Berichts über die unerhörten Vorgänge in Detmold, wo man einen zurecht besorgten und über die Behörden zurecht empörten Kindervater, Özcan Özdemir, rechtsmissbräuchlich fertig macht.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Warnung an Kerkermeister Oliver Burlage, Leiter JVA Detmold, betreffend Özcan Özdemir

Hallo, Kerkermeister Oliver Burlage,

dem folgenden Schriftstück entnehme ich, dass Özcan Özdemir sich in der JVA Detmold in Haft befindet:

Kerkermeister Oliver Burlage, ich lege es Ihnen ans herz, gut darauf zu achten, dass Özcan Özdemir in der Haft kein Leid geschieht. Ich weiß definitiv, dass er nicht im Geringsten daran dachte, einen Suizid zu begehen, ganz im gegenteil: Das Strafverfahren wollte er als Podium nutzen, um für seine misshandelten und missbrauchten Kinder zu kämpfen.

Mir ist bekannt, dass es in deutschen JVAen immer wieder zu völlig unverständlichen „Selbstmorden“ kommt, die ehemalige Justizsenatorin von Berlin, Gisela von der Aue, SPD:

Das Gruselschloss der untoten SPD-Justizsenatorin… Gisela von der Aue, JVA Plötzensee… | Der Anarchisten-Boulevard, frei und unabhängig (wordpress.com)

hatte vor Jahren sogar versucht, Einfluss auf die Presse zu nehmen, damit über die ständigen „Suizide“ in der JVA-Plötzensee nicht mehr berichtet werde:

Merkwürdig ist dabei u.a., dass Menschen in Konzentrationslagern verhältnismäßig selten Suizid begangen haben, in JVAen aber verhältnismäßig oft? Da kann doch etwas nicht stimmen, oder? Wie auch im Fall des Matthias Lang aus Erlangen:

www.freegermany.de/matthias-lang-erlangen/0-overview.html

Was meinen Sie, – Kerkermeister Oliver Burlage, wie kommen die hohen Suizidzahlen in den JVAen tatsächlich zustande?

Treibt die Menschen, die sich elektromagnetischen Strahlen weder entziehen, noch sich durch Abschirmung schützen können, durch Folter mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen in den Selbstmord, so, dass ihnen alles andere völlig egal ist, dass sie sich nur noch dem Schmerz entziehen wollen?

Winfried Sobottka an UNITED ANARCHISTS, 2020-12-13 | Winfried Sobottka (wordpress.com)

Oder stürzen sich des Nachts zwei satanische JVA-Beamte auf den schlaftrunkenen Häftling und „verselbstmorden“ ihn?

Kerkermeister Oliver Burlage, Özcan Özdemir wird sich nicht selbst umbringen. Sollte er in Ihrer JVA sterben, dann wird es Mord sein. Mord, für den Sie verantwortlich wären.

Im Namen von UNITED ANARCHISTS

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Amtsrichter Daniel Terp im Verfolgerwahn gegen Özcan Özdemir und seine Kinder /z.K. amtsgericht detmold, olg hamm, richter frank ibrom, richter andreas aschenbach

Herzlich begrüßte Frauen und Männer,

dass die Richter-Scrapie in Deutschland ein wesentlich größeres Problem ist als Corona zum Quadrat, erleben zahllose Opfer dieser Richterverblödung tagtäglich schmerzhaft: Kinder, die aus intakten Verhältnissen herausgerissen und in defizitäre Erziehungssituationen verbracht werden, kinderliebe Elternteile, die von ihren Kinder brachial getrennt werden, Staatskritiker, die mit Stasimethoden fertig gemacht werden bis hin zu ihrer Ermordung, und all das ist leider nicht Verschwörungstheorie geisteskranker Linker, sondern Tatsache:

http://freegermany.de

Bei manchen Richtern, so auch bei Amtsrichter Daniel Terp, fragt man sich wirklich, was sie überhaupt gelernt haben. Denn während der BGH in seinen Sonntags-Beschlüssen und -Urteilen immer wieder fordert, dass Urteile überprüfbar sein müssen, gleichbedeutend damit, dass sie die konkreten (Anknüpfungs-) Tatsachen aufführen, auf denen die Richter ihre Entscheidungen gründen, davon ausgehend dann nachvollziehbar herleiten, wie sie letztlich entscheiden, ist es unter deutschen Richtern weit verbreitet, inhaltsloses Gewäsch anstelle von Tatsachen zu präsentieren und dann darauf die Entscheidung zu gründen. Allmählich haben wir ein Richterpack, das schlichtweg auf alles scheißt, aber bestimmt, was wir dann für Recht halten sollen!

So auch bei Amtsrichter Daniel Terp:

„Die Umgangskontakte der Kindeseltern, insbesondere die des Kindesvaters haben sich von Anfang an problematisch gestaltet. In der
Vielzahl der gerichtlichen Verhandlungen hat der Kindesvater immer wieder verschiedentliche Vorwürfe gegen Behörden, Institutionen, die
Kindesmutter, deren Lebensgefährten und insbesondere gegen die Einrichtung erhoben.

Was will Richter Daniel Terp damit sagen? Waren die Umgangskontakte problematisch, weil der Kindesvater seine Kinder anlässlich der Umgangskontakte verprügelte, oder waren sie problematisch, weil der Kindesvater entsetzt zur Kenntnis nehmen musste, wie seine Kinder unter der Haft im Kinderheim litten? Oder weshalb sonst?

Und soll es generell gegen den Kindesvater sprechen, wenn er die Behörden kritisiert, die für die „Inobhutnahme“ seiner Kinder und deren Lebensumstände verantwortlich sind? Ist es, wenn es Grund zur Kritik gibt, nicht vielmehr seine Vaterpflicht, diese Kritik auch zu äußern und auf Abhilfe zu bestehen?

Mit der Benennung konkreter Anknüpfungstatsachen, wie vom BGH gefordert, haben die zitierten Worte des Richters nichts zu tun, sie passen aber in die Kategorie gekonnten Rufmords, dem nur schwer beizukommen ist, weil er auf die Nennung konkreter Tatsachen verzichtet, somit nicht leicht zu widerlegen ist, etwa: „ich will ja nichts Schlechtes über ihn sagen, aber sein ganzes Verhalten… Sie wissen schon….“.

Weiteres Zitat:

„Dem Kindesvater ist es auch nach seiner Antragstellung nicht gelungen, die Umgangs- kontakte mit seinen Kindern qualitativ aufzuwerten. In den zuvor gewährten 2 Stunden Umgangs-kontakte konnte der Kindesvater sich mit den Kindern nicht adäquat beschäftigen, aber auch in einem Kontakt von nur 1 Stunde kam es sich zu einer adäquaten und kindgerechten Beschäftigung des Kindesvaters mit seinen Kindern.“ 

Auch hier bleibt es der Phantasie überlassen, ob die Wertungen des Richters korrekt sind oder nicht, weil man schlichtweg nicht erfährt, welche konkreten Tatsachen zu den Wertungen geführt haben sollen. Ganz abgesehen davon ist es ohnehin völliger Unsinn anzunehmen, dass die Gefängnishof-Atmosphäre begleiteten (überwachten) Umgangs, die kurze Zeitspanne begleiteter / überwachter Umgänge kaum geeignet sind, einen normalen Umgang zwischen Kind und Elternteil zu ermöglichen.

Man kann den Beschluss nur als Schundbeschluss bezeichnen – bis hierher. Doch dann offenbart sich der Wahn des Richters Daniel Terp:

„Nunmehr soll der Kindesvater den Mitarbeitern der Einrichtung mit dem Tode bedroht haben. Es wurde deshalb Strafanzeige erstattet.“ 

Bemerkenswert ist erstens, dass sich niemand für die Telefonatsmitschnitte interessiert, die der Kindesvater als Beweismittel dafür anbietet, dass die Vorwürfe erlogen sind. Der Kindesvater hat eine nachvollziehbare Erklärung: Sie seien aus Rache erhoben worden, zwei Wochen, nachdem er Strafanzeigen gegen Mitarbeiterinnen der Stiftung gestellt hatte.

Nichts wirkt echt: Es  liegen keine eidesstattlichen Versiche-rungen der angeblich Bedrohten vor, und die Vorwürfe werden auch nicht konkret erhoben, denn unklar bleibt, was er insofern überhaupt gesagt haben soll. Dabei wäre doch davon auszugehen, dass man ihn zitieren würde, wenn er etwa gesagt hätte: „…dann steche ich Sie ab..“ oder „…dann knalle ich sie ab…“ oder „…dann lege ich Sie um…“.

Das kann man nicht mehr von der „Zersetzung“ nach Stasi-Art unterscheiden, und der Richter Daniel Terp übernimmt das einfach so ins Urteil, ohne weiter nachgeforscht zu haben.

Ausgehend von der beschriebenen Art des Rufmordes, absolut nichts Konkretes wird gesagt, heißt es dann:

„Auf den Antrag des Kindesvaters waren gemäß $ 1684 Abs.4 Satz 1 BGB die Umgangskontakte von Amts wegen auszuschließen, weil solche Umgangs-kontakte – auch begleitete – angesichts der völligen Unfähigkeit des Kindesvaters, sich auch nur im Ansatz alters-und kindgerecht mit seinen Kindern zu beschäftigen, dem Kindeswohl diametral wider-sprechen.“ 

Wiederum nur pauschales Gewäsch, das im Übrigen auch noch unter anderen Aspekten in Zweifel zu ziehen ist: Wie will der Richter es denn beurteilen, wie der Kindesvater mit seinen Kindern umgeht, wenn nicht die vom Jugendamt beauftragten „Wachhündinnen“ dabei sind, wenn der Vater außerhalb der Knast-Atmosphäre des Kinderheimes mit seinen Kindern umgeht, wenn seine Umgangszeit nicht so stark limitiert ist, sondern er ohne Zeitdruck mit den Kindern umgehen kann?

Doch es kommt noch schlimmer:

„Nicht nur in den gerichtlichen Verhandlungs-terminen sondern offensichtlich auch während der Umgangs-kontakte wirkt sich die häufig sehr unangemessene Realitätswahrnehmung — und deutung des Kindesvaters, die teilweise Züge einer Realitätsverkennung annimmt, negativ aus. Der Kindesvater deutet und erinnert Abläufe, Ereignisse, Handlungen und Äußerungen von Personen nur sehr selten der Realität entsprechend, sondern nahezu ausschließlich im Sinne der Bestätigung. seiner eigenen Sichtweisen und Bedürfnisse.“

Wiederum nur pauschales Gewäsch ohne jeglichen Bezug zu konkret fassbarem Verhalten des Kindesvaters, ohne Nennung konkreter Tatsachen. Hatte Özcan Özdemir den Richter für einen Marsmenschen gehalten? Oder für einen Affen? Oder wie hat sich die angebliche Realitätsverkennung des Özcan Özdemir dargestellt? Vielleicht darin, dass er auf die groben Verfehlungen des Jugendamtes Detmold, der Detmolder Justiz und der St. Elisabeth Stiftung Detmold hingewiesen hatte und es auch nich gewagt hatte, sich beim Bürgermeister und beim Justizminister zu beschweren? Ja –  Letzteres wäre NATÜRLICH eine ungeheure Gefährdung des Kindeswohls, so sieht ja der übliche Maßstab von Jugendämtern in Drecks-deutschland aus.

Es kann einem beim Lesen des Beschlusses nur schlecht und schlechter werden, und allmählich wird klar, dass Richter Daniel Terp selbst an einer wahnhaften Störung nach ICD-10 leiden muss:

„Zur Überzeugung des Gerichts ist der Kindesvater krankheitsbedingt nicht in’der Lage, eigene Verantwortungsbeiträge für die nicht erfolgte Erziehung der Kinder und ganz grundsätzlich eigene Versäumnisse zu erkennen und zu reflektieren. Er sucht die Verantwortung für seine Lebenssituation ausschließlich bei anderen, so dass eine Veränderung seines Verhaltens bei seiner gegenwärtigen Verfassung nicht möglich erscheint. Dabei ist das Verhalten des Kindesvaters auch ohne die geschilderten Realitätsverkennung in einer Weise auffällig, die die übliche Bandbreite menschlich menschlichen Verhaltens überschreitet.“ 

Hier meint der Richter schon selbst, er habe eine Realitäts-verkennung des Kindesvaters geschildert – dabei stimmt das doch gar nicht. Der Leser des Beschlusses weiß doch gar nicht, was der Richter überhaupt meint, indem er Realitätsverkennung auf Seiten des Kindesvaters behauptet, denn kein einziges Beispiel bietet der Richter dafür. Dass er trotzdem meint, er habe mindestens eines genannt, ist ein klarer Hinweis auf Wahn – er lebt offenbar in einer irrealen Parallelwelt.

Nebenbei maßt er sich auch noch an, ohne jeden Hinweis auf konkrete Tatsachen eine psychiatrische Diagnose abzugeben – der Mann muss wirklich krank sein, und man kann es nur als gemeingefährlich bezeichnen, dass so ein Mensch im Richteramt sitzt und man ihn ungestört justizielles Herumtrampeln auf Kinder- und Elternrechten zulässt.

Dann kommt endlich ein Bezug auf konkrete Tatsachen:

„So hat der Kindesvater in einem Verhandlungs-termin gewünscht, seine Kappe wegen einer Sonnenallergie aufbehalten zu dürfen, obwohl der Sitzungssaal völlig im Schatten lag. Zu den Verhandlungsterminen bringt er regelmäßig Proviant mit, den er auf dem Tisch. vor sich ausbreitet, um es sich sodann in seinem Stuhl gemütlich zu machen. Eine Wahrnehmung der Positionen und Äußerungen anderer ist schon deshalb unmöglich, weil er diese – auch den Vorsitzenden – grundsätzlich nicht ausreden lässt.“ 

Diese Dinge lassen eher auf ein gestörtes Verhältnis zwischen Richter und Kindesvater als auf irgendetwas anderes schließen. Offenbar gibt es Diskrepanzen zwischen dem Bild, das der Richter gern für sich in Anspruch nehmen würde, und dem Bild, das der Kindesvater von ihm hat.

Und weiter:

„Ein solches Verhalten wäre im Zusammenhang mit den Umgangskontakten mit den Kindern zwar grundsätzlich unbedenklich, ist aber vorliegend deshalb nicht mit dem Kindeswohl vereinbar, weil der Kindesvater die Umgangskontakte maßgeblich dazu nutzt, in sein allgemeines Lamento über seine Lebenssituation zu verfallen und um eine Vielzahl von Fotos der Kinder anzufertigen.“ 

Ah – eigentlich wäre das Verhalten des Kindesvaters ja gar nicht schlimm für die Kinder… ABER: Dass er ihnen bei den Umgängen sagt, wie sehr er sie vermisse, das macht die KInder natürlich kaputt! Wie kann der Kindesvater nur! Er müsste doch sagen: „Ich bin ja so glücklich, dass Ihr jetzt im Heim seid, denn das geschieht nur zu Eurem Wohle, und ich bin auch froh, dass ich Euch los bin!“  Aber das kapiert Özcan Özdemir eben nicht, und das lässt den Richter vor Wut explodieren. So sieht deutsche Rechtsprechung in Familiensachen aus, das ist keineswegs ein Einzelfall, sondern der Regelfall: Man nimmt Eltern erst die Kinder weg, und legt es ihnen dann als Kindeswohlgefährdung aus, wenn sie den Kindern bei Umgangskontakten sagen, dass sie sie wieder bei sich zuhause haben wollen! Dann kürzt man ihnen erst den Umgang, und letztlich nimmt man ihnen den Umgang und macht den Kindesraub damit perfekt.

Und was die Fotos angeht: Offenbar stört es den Richter, dass der Kindesvater Folgen von Vernachlässigungen und Aufsichtspflichtverletzungen in der Verantwortung von Jugendamt und Kinderheim dokumentiert, so, wie die unten, die auf einen Sachverhalt zurückgeht, der womöglich als tödliche Strangulation des noch nicht vierjährigen Sohnes des Özcans Özdemir hätte enden können:

– Fortsetzung folgt –