UNITED ANARCHISTS an Alfred Doliwa und Thomas Kutschaty: Wir warnen davor, Mostafa Bayyoud zu ermorden!!!

Hallo, Alfred Doliwa,  hallo, Thomas Kutschaty!

Dass die NRW-Justiz in maßgeblichen Teilen ein Eimer satano-faschistischer Scheiße ist, wissen wir nicht erst seit den Fällen Mord an Nadine Ostrowski und absichtliche Falschverurteilung des Philip Jaworowski:

und seit dem Fall Hans Pytlinski / Barbara Kühn (sog. Amoklauf von Schwalmtal).

Was wir nun im Falle Mostafa Bayyoud erleben, überrascht daher niemanden von uns:

Nach vorliegenden Informationen gibt es JVA-intern Bestrebungen, Bayyoud in den Selbstmord zu treiben, anstatt ihn in der Essener Uniklinik behanden zu lassen – was ihm nach dem Gesetz zustehen soll.

Wir warnen davor, es zu fördern oder zuzulassen, dass Mostafa Bayyoud in der Haft zu Tode kommt. Egal, in welcher Weise er sterben würde – für uns wäre es Mord.

Da derzeit ohnehin Vorbereitungen im Gange sind, der Öffentlichkeit in großem Stile vorzuführen, welch ein satano-krimineller Saustall, und das ist noch milde ausgedrückt,  sich in der NRW-Justiz breit gemacht hat, dass man dem NRW-Justizminister den Prozess wegen einer Reihe von Kapitalverbrechen, u.a. wg. Verfassungshochverrats, machen müsste, alles bestens belegt –  passt uns der Fall Mostafa Bayyoud insofern wirklich gut ins Konzept, verweisen möchte ich insofern vorab auf:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2014/12/29/forderung-sofortige-verlegung-von-prof-bayyoud-in-die-uni-klinik/       (mit Links zu Originalakten)

und

https://dokumentenblog.files.wordpress.com/2014/12/2009-6js778-essen-raeuberische-erpressung.pdf

Und natürlich habe ich auch eigene Erfahrungen mit Polizei und Justiz in NRW gemacht, unter anderem:

http://die-volkszeitung.de/AAA/STAATSSCHUTZ-POLIZEI-DORTMUND-2011-31-12/2012-01-10-DRITTES-SCHREIBEN-NUR-INTERNET.HTM

Ich kann nur sagen: Gerade in dem Bereich, in dem es um die Einhaltung von Gesetzen geht, werden in NRW in erheblichem Maße Personen eingesetzt, deren ethische Grundhaltung nicht mehr zu unterbieten ist:  Lügen ohne rot zu werden, Aktenmanipulation, Sachverhaltsverfälschung, Körperverletzungen (Polizei) – all das begehen diese Leute, wie Ute Müller sich ein Marmeladenbrot schmiert:  Eindeutig routiniert und ohne jeden Anflug von Schuldbewusstsein. Kutschaty, Sie werden niemandem erklären können, dass Ihnen all das völlig unbekannt sei. Wenn wir mit Ihnen fertig sind, dann werden die Kinder auf der Straße vor Ihnen ausspucken!

Wir warnen Sie,Alred Doliwa und Thomas Kutschaty,  entschieden davor, dass Mostafa Bayyoud zu Tode kommt, und den Polit-Verbrecher Kutschaty warne ich zusätzlich davor, dass dem Philip Jaworowski etwas zustößt.

Diese Dinge werden öffentlich ausgefochten werden, und zwar mit High-Tech und Mut, es wird die erste freie Massenkommunikationsschlacht in der deutschen Geschichte werden: Massenfaxe,  Internetflyer u.a. auf mexikanischen Servern,  Massenverteilung von Flugblättern vor allem an Schulen und Universitäten, professionelle Videoproduktion und -distribution – und noch einiges mehr.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann hat nach eingehender Prüfung der nachweisbaren Fakten zum zweiten Mal mir gegenüber klar Stellung zum Mordfall Nadine Ostrowski bezogen. Seine nüchternen und logischen Darlegungen sind klar: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein, wenn man es ausschließen will, dass er Unmögliches geschafft haben könnte. Siehe den Brief unten, der auch als PDF-Datei einsehbar ist (Telefonnummern geschwärzt):Prof-Dr-Ing-Andreas-Wittmann_an_Winfried-Sobottka-Luenen_zK_Prof-Henning-Ernst-Mueller_Uni-Regensburg-2014-05-07

Hervorhebungen im Text (fett) sind von mir, die Fußnoten habe ich im Sinne besserer Lesbarkeit des Briefes in roter Farbe gesetzt und mit elfenbeinfarbenem Hintergrund untermalt.Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Brief des Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann vom 07. Mai 2014 zum Mordfall Nadine Ostrowski an Winfried Sobottka

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas Wittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an Medizinprodukten
Kemmannstraße 136
42349 WuppertalDipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-HaarmanmStr. 75
44536 Lünen

Wuppertal, den 07. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Sobottka,

vor einiger Zeit machten Sie mich im Rahmen Ihrer Kommentare auf dem Beck-Blog von Prof. Müller zum Fall Mollath auf den aus Ihrer Sicht ebenfalls skandalösen Fall des Mordes an Nadine O. aus Wetter aufmerksam.

Auf Grund Ihrer Anregung habe ich mich nun länger mit dem Fall beschäftigt, die einschlägigen Presseartikel sowie das von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Urteil analysiert. Dabei bin ich auf eine Vielzahl an Ungereimtheiten gestoßen, die einer genaueren Untersuchung bedurften.

Daher hatte ich Kontakt zu den beiden Journalisten der WAZ-Gruppe aufgenommen, die über den Strafprozess berichtet hatten, und auch den Versuch unternommen, mit den am Prozess beteiligten Anwälten der Verteidigung und der Nebenklage zu kommunizieren. Weiterhin habe ich versucht, brieflich mit dem Verurteilten Philip Jaworowski Kontakt aufzunehmen.

Bei meinen Recherchen stieß ich zwangsläufig auch auf die von einem Anonymus
betriebene Internetpräsenz  dasgewissen.wordpress.com, auf der offenbar der
Versuch unternommen wird, Sie zu diskreditieren. Hierzu möchte ich direkt feststellen, dass Behauptungen nicht dadurch richtiger werden, dass man sie ständig wiederholt. Wer auch immer der Betreiber dieser „Hassseite“ ist, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen, Sie würden ohne gesichertes Faktenwissen auf Lügen und Phantastereien setzen, sind vor dem Hintergrund meiner eigenen Recherchen als Verleumdung einzustufen.

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

Auch wenn ich noch nicht umfassend und abschließend Stellung beziehen kann, so möchte ich doch jetzt schon auf einige Punkte hinweisen, die meines Erachtens in besonderer Weise verdeutlichen, dass das Urteil in Teilen nicht haltbar ist, während von Ihnen aufgestellte Hypothesen sich widerspruchsfrei in den Rahmen unstrittiger Tatsachen einfügen lassen.

Dabei beziehe ich mich, soweit keine andere Quelle angegeben ist, auf die Angaben
im Urteil. Meine Einschätzungen zum Komplex des Telefonkabels hatte ich Ihnen ja bereits am 3. Februar dieses Jahres zukommen lassen.

Laut Urteil müsste Philip J. die Tat zwischen 00:03 Uhr und ca. 00.38 Uhr am 20.08.2006 begangen haben. Jedenfalls habe er bis 00:03 Uhr eine Handy-Kommunikation mit Nadine K. durchgeführt, während er um 00.43 Uhr nachweislich zu Hause war. Rechnet man 5 Minuten für die Fahrt vom Tatort zu Philips Wohnung, dann bleibt die Zeitspanne von 00:03 Uhr bis 00:38 Uhr, mithin 35 Minuten, die dem Philip am Tatort maximal hätten zur Verfügung stehen können. Spuren soll er dabei keine hinterlassen haben – bis auf eine DNA-Spur an einem Lichtschalter.

Doch Folgendes soll er alles getan haben:

· Mehrfach soll er Schläge mit einer ca. 1 kg schweren Maglite wuchtig ausgeteilt haben,
· einen Telefonapparat aus der Wand gerissen haben,
· das Opfer auf engstem Raume (1 Quadratmeter Gäste-WC!) von hinten gedrosselt haben,
· dem Opfer mindestens 12 Messerstiche in Kopf und Hals zugefügt haben,
· einen Küchenschrank geöffnet und einen Topf entnommen haben,
· mindestens einen Wasserhahn betätigt haben,
· mindestens 2 Türen geschlossen haben (Haustür und Gäste-WC-Tür)
· und mindestens eine Tür geöffnet haben (Haustür).

Während man noch annehmen kann, er habe beim Öffnen und Verschließen von Türen ein Papiertaschentuch oder Ähnliches benutzt, um eine Auftragung von Spuren zu vermeiden, so erscheint spätestens ein spurenfreies Drosseln auf engstem Raume von hinten unmöglich: Das Opfer bleibt, so die mir zur Verfügung stehende Literatur, mindestens zwischen 6 und 10 Sekunden bei Bewusstsein(1),während der Täter mit maximalem Krafteinsatz versucht, die Drosselschlinge möglichst fest zu ziehen. Der Überlebenskampf des Opfers und die vehementen Mühen des Täters führen dabei zwangsläufig zu engem Körperkontakt, bei dem in der Regel massenhaft Mikrospuren in beide Richtungen übertragen werden. Entsprechend hätte man hinten an der Leiche und ihrer Kleidung Mikrospuren des Täters finden müssen (Faserspuren, Hautschuppen, Schweißspuren). Doch offensichtlich hatte es solche Spuren vom Verurteilten nicht gegeben, denn sonst wären sie als Tatspuren 1. Klasse sicherlich im Urteil erwähnt worden.

Auch das Fehlen jeder Abwehrverletzung der Ermordeten gegen das Drosseln spricht gegen die Theorie, dass sie bewegungsfähig vor dem Spiegel im Gäste-WC gestanden habe, während der Täter sie von hinten drosselte. Denn wenn ein handlungsfähiges Opfer gedrosselt wird, so wehrt es sich – aus verständlichen

(1) „Eine Unterbrechung der arteriellen Hirnversorgung hat demgegenüber bereits nach wenigen Sekunden den Verlust des Bewusstseins zur Folge: Bei über 100 Versuchspersonen wurde eine Druckmanschette um den Hals rasch stark aufgepumpt, alle verloren das Bewusstsein innerhalb von 6 bis 10 Sekunden (Rossen und Kabat 1943).“ zitiert nach (Burkhard Madea, „Praxis Rechtsmedizin – Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung“, 2. Aufl., 2006, Heidelberg und Bonn, S. 156)

 

Gründen und bereits instinktiv – massiv dagegen.  Der BGH erkennt in einem bekannten Urteil an, dass ein Drosseln ohne Abwehrverletzungen bedeute, dass dem Opfer eine Gegenwehr nicht möglich gewesen sei (2):

Gegenwehr führt dann beispielsweise dazu, dass die Drosselmarke verrutscht, dass beim Versuch, die Schlinge zu weiten, Kratzspuren am Hals entstehen, dass Material von der Schlinge abgekratzt wird und unter den Fingernägeln als Spur verbleibt, dass das Opfer es schafft, den Täter zu kratzen, wobei Teile seiner Haut und seines Blutes als Spuren unter den Fingernägeln des Opfers verbleiben. Solche Spuren gab es nicht an der Leiche der Nadine, sonst wären sie zweifellos im Urteil erwähnt worden.

Was die Spurenlage angeht, liegen hier praktisch zwei sich ergänzende Unmöglichkeiten vor:  Unmöglich ist es einerseits, dass der Verurteilte das Opfer wie im Urteil dargestellt gedrosselt haben kann, weil es keine Mikrospuren von ihm an der Rückseite der Leiche gab, die darauf hindeuteten. Unmöglich ist es zweitens aber auch, dass Nadine, wäre sie handlungsfähig gewesen, sich gegen einen so schwerwiegenden Angriff nicht gewehrt hätte, wozu sie immerhin mindestens 6 Sekunden Zeit gehabt hätte.  Doch hätte sie sich gewehrt, dann hätte das Spuren hinterlassen müssen – und die fand man nicht.

Hier soll der Verurteilte also etwas getan haben, was er vor dem Hintergrund der Spurenlage gleich aus zwei triftigen Gründen unmöglich getan haben kann! Und das ist ein fester Bestandteil des vom Gericht angenommenen Tatablaufs!

Demgegenüber muss ich zugeben, dass Ihr Tatmodell, demnach Nadine zum Zeitpunkt des Drosselns durch eine Fesselung mit Frischhaltefolie fixiert gewesen sei, nicht in erkennbarem Widerspruch zur Spurenlage steht, sondern sich in die Spurenlage einfügt.

(2) „Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

 

Vergleichbar sind andere Aspekte aus meiner Sicht einzuordnen: Das aus Unwahrheiten, Erinnerungslücken und Ungeklärtheiten bestehende „Geständnis“ des Philip Jaworowski passt wesentlich besser zu einem Unschuldigen, von dem ein Geständnis verlangt wird, um das Strafmaß niedrig zu halten, als zu einem Täter, der durch ein offenes und ehrliches Geständnis  nur noch gewinnen könnte.

Die der Nadine zugefügten Schlagverletzungen hätten ihr auch nach meiner Überzeugung nicht zugefügt werden können, wenn sie zur Abwehr fähig gewesen wäre. Auch hier geht das Urteil von praktisch Unmöglichem aus, während Ihr Modell, demnach Nadine vor den Schlägen fixiert worden sein musste, zur objektiven Spurenlage passt.

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

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Idiot Dr. Roggenwallner und der Mordfall Nadine Ostrowski / z.K. Karen Haltaufderheide, Die Grünen Herdecke,Mordfall Wetter Wengern, Philip Jaworowski, Rudolf Esders, Helmut Ullrich, WAZ, Westfalenpost Hagen, Westfalenpost Wetter, Westfälische Rundschau Hagen, Westfälische Rundschau Wetter

Ladies and Gentlemen,

die Verzweiflung des offensichtlich in die Konzeption des Mordes an der Nadine Ostrowski verwickelten Dr. med. Bernd Roggenwallner nimmt zunehmend bizarrere Züge an, wie er auf seienm anonym betrieben Schmutzblog unter dasgewissen.wordpress.com beweist.

Wie immer versprüht er eine Mischung aus abartigstem gegen mich gerichteten Rufmord und Pseudo-Argumenten, um den in Wahrheit unschuldigen Philip Jaworowski als Mörder verkaufen zu können.

Ich habe den letzten Beitrag von Roggenwallner hygienisch gesichert, nämlich in Form von Bilddateien, deren Inhalte von den Suchmaschinen nicht gelesen werden:

http://roggenwallner00best0of.wordpress.com/die-schragen-argumentationen-des-dr-med-bernd-roggenwallner/

Ich werde – stellvertretend für jede weitere Auseinandersetzung mit dessen Schwachfug – den Beitrag demnächst argumentativ entlarven, Stück für Stück. Ansonsten gedenke ich nicht mehr auf diesen durchgeknallten Schwerverbrecher einzugehen, aber einmal exemplarisch werde ich es wohl tun müssen.

Ansonsten hat mir ein weiterer Rechtsmediziner bestätigt, dass auch er es sich nicht vorstellen könne, dass man jemandem dreimal auf eine  kleine und sehr schmerzempfindliche Stelle an der Oberstirn schlagen könne, wenn das Opfer frei beweglich sei. Er hatte allerdings eine andere Idee, nämlich die, dass der Kopf auf eine stumpfe Kante geschlagen worden sein könnte, d.h. im Prinzip, am Haarschopf fest ergriffen und dann z.B. vor einen Türrahmen geschlagen worden sein könnte.

Auch das halte ich für ausgeschlossen,  weil das Opfer ja auch dann seine Arme / Hände zum Schutz des eigenen Gesichtes einsetzen könnte, zudem würde das natürlich auch eine entsprechende Spurenlage voraussetzen – und die gab es im Mordfall Nadien lt. Urteil jedenfalls nicht.

Ganz abgesehen davon wäre für solches Vorgehen ein beträchtlicher Kraftüberschuss des Täters gegenüber dem Opfer nötig – das könnte einem normalen Mann wohl bei einem Kleinkind gelingen, aber nicht bei einer erwachsenen Frau, die spätestens nach dem ersten Treffer an der Stelle maximales Doping durch Stresshormone erfährt.

„Hercule“ hat den Philip Jaworowski in der JVA angeschrieben, und wir werden sehen, ob der Staat ihn abgeschottet hält.

Zudem ist mir bei einem Versuch mit der Maglite des „Hercule“, die zumindest in etwa der Maglite des Philip Jaworowski entsprechen muss, aufgefallen, dass eine Maglite keineswegs ein ideales Schlaginstrument ist: Sie ist schwer und umständlich zu führen, schnelle Schlagfolgen wie mit einem Hammer sind mit ihr praktisch nicht möglich, ebenfalls ist es nicht möglich, sie präzise.zu lenken, also eine anvisierte Stelle leicht / gut zu treffen.

Eine 35 cm lange Maglite, gefüllt mit Monozellen, wiegt mehr als doppelt soviel wie ein Zimmermannshammer, und hat, im Gegensatz zu allen Schlagwaffen und -werkzeugen, den Massenschwerpunkt nicht in Höhe des Schlagkopfes, sondern etwa in der Mitte des Schaftes.

Der Massenschwerpunkt   ist aber das, was man fühlt, wenn man eine Schlagwaffe oder ein Schlagwerkzeug in der Hand hält, so dass es für eine gute Führung nötig ist, dass der Massenschwerpunkt mit dem Teil des Instruments, das aufschlagen soll, übereinstimmt. Beim Hammer ist das der Fall, bei der Maglite nicht, wie die rot umkreisten Massenschwerpunktsbereiche verdeutlichen:

hammer u lampe-2Nun, im Grunde sind diese Darlegungen überflüssig. Im Grunde reicht es für den Beweis der Unschuld des Philip Jaworowski aus, dass es aus einem Grund unmöglich ist, dass er die Tat begangen haben kann.

Leider denken viele verquert, meinen, wenn es aus einem Grunde unmöglich sei, dann könnten 1000 Indizien das wieder wett machen. Darauf baut Roggenwallner, und leider kommt ihm die allgemein verbreitete Trägheit im Denken, um es einmal vorsichtig auszudrücken,  da sehr entgegen.

Ein Grund dafür, dass Philip NICHT DER MÖRDER SEIN KANN, ist bereits hier genannt:

http://mordfallnadine.wordpress.com/warum-philip-j-nicht-der-morder-der-nadine-sein-kann/

Doch es gibt noch ein paar andere Gründe dafür, dass Philip nicht der Mörder sein kann, an deren Darstellung ich bereits viel gearbeitet habe, die ich bald möglichst griffig präsentieren werde. Unter anderem geht es dabei um die Drosselung der Nadine, die gleich aus zwei Gründen unmöglich von Philip hatte bewerkstelligt werden können, so, wie es ihm vorgeworfen wurde: Er hätte massenhaft auffindbare Mikrospuren erzeugen müssen,  doch man fand keine einzige. Außerdem hätte es Spuren von einer Gegenwehr der Nadine geben müssen -.doch es gab keine. Wie Nadine es über sich ergehen ließ, dass man ihr „mindestens“ dreimal auf die selbe, extrem schmerzempfindliche Stelle an der Oberstirn schlug, so hat sie auch das Drosseln über sich ergehen lassen – ohne jede Gegenwehr, obwohl sie noch mindestens 5 bis zehn Sekunden bei Bewusstsein gewesen sein muss. Sie muss definitiv gefesselt gewesen sein.

Doch auch das ist  noch nicht alles…

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

 

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Neues im Mordfall Nadine Ostrowski / z.K. Thomas Kutschaty

Winfried Sobottka zum Mordfall Nadine, in Kürze:

– Ein Informant behauptet, Innenminister Kutschaty halte den wegen Mordes Verurteilten Philip Jaworowski für unschuldig.

– „Hercule“ fördert neue Ergebnisse zutage – anhand von Urteil und Presseberichten.

Ladies and Gents!

Über einen Informanten wurde ich darüber unterrichtet, dass Thomas Kutschaty, dem in dieser Sache Beschwerden vorliegen, dem ich in dieser Sache zudem seit Jahren im Internet auf den Füßen herum trample, wohl klar sei, dass mit Philip Jaworowski ein Unschuldiger wegen Mordes einsitze.

Er finde das nicht OK, wage aber nicht, offen dagegen anzugehen! So weit sind wir also in D!

Immerhin wurde Philip Jaworowski von der JVA Hagen in die JVA Bochum verlegt, wo er sicherer vor einer „Verselbstmordung“ sein dürfte als in der JVA Hagen:

http://belljangler.wordpress.com/2011/01/11/philipp-jaworowski-sitzt-in-der-jva-bochum-annika-joeres-thomas-kutschaty-philipp-zobel/

und den  Schwerverbrecher-Richter Dr. Frank Schreiber hat Thomas Kutschaty zum OLG Hamm hinwegbefördert, wo er tatsächlich weniger Schaden anrichten kann als am LG Hagen (in Strafsachen wird das OLG Hamm nur dann tätig, wenn es um Verfahren geht, die an einem Amtsgericht im Bezirk begonnen wurden – also in vergleichsweise harmlosen Fällen, in denen es umj Freiheitsstrafen bis maximal 4 Jahren geht und ein Wegsperren in die Psychiatrie nicht möglich ist).

Richter Dr. Teichmann wurde zwar auch befördert – zum Vorsitzenden Richter am LG-Hagen –  aber er dürfte es gewesen sein, der das Urteil schrieb – für den, der genau hinsieht, eine Art richterlichen Geständnisses!

Nun, mir persönlich erscheint das Verhalten solcher Leute wie Kutschaty und Teichmann als nicht angemessen, mit voll gekackten Hosen kommt man gegen perverse Satanisten nicht weit, und das sollte Thomas Kutschaty m.E. auch in Form entsprechender PR  zu spüren bekommen…

Weiterhin hat sich jemand in die Recherche des Falles eingeschaltet, der sich bereits jetzt als ausgesprochen clever und nützlich erwiesen hat. So hat er – nennen wir ihn zunächst „Hercule“ –  anders als ich – folgende Passage des Urteils nicht überlesen:

„Dieses Telefon verfügt über ein vieradriges Netzkabel zur Stromversorgung und über ein zweiadriges Telefonkabel.“  (Urteil PJ Seite 16)

Laut Polizeipressebericht UND laut „BILD“ handelt es sich bei dem Telefon um ein analoges T-Concept PA710 mit AB. Dieses, so Hercule, benötige für den deutschen Standard ein vieradriges TAE-KAbel, während für die Stromversorgung (Gleichstrom vom Netzgerät) ein zweiadriges Kabel verwendet werde.

Hercule geht noch weiter: Da die Richter ja falsch meinten, das TAE-Kabel des Festnetztelfones am Tatort sei zweiadrig, ferner meinten, dass das bei Philip hinter dem Schrank gefundene Kabel das TAE-Kabel des Festnetztelefones sei, müsse jenes Kabel zweiadrig sein. Dann aber, so Hercule, könne es nicht das Telefonkabel eines T-Concept PA710 sein, denn das sei nach deutschem Standard für Analogtelefone vieradrig!

Diese Aspekte sind mehr als eine Ergänzung meiner bisherigen Darlegungen zum Situationsfehler des doppelten Drosselkabels; sie sind womöglich ein absoluter Wiederaufnahmegrund!

Hercule bezweifelt es auch, dass es dem Philip hätte gelingen können,  angetrocknete Blutspuren in der beschriebenen Weise (nasser Lappen plus Nagelbürste) so gründlich vom fein konturierten Stil einer Maglite zu entfernen,  dass sie mit Luminol nicht mehr nachweisbar gewesen wären. Nun, Hercule wird es versuchen, Blut, Maglite und Luminol stehen ihm zur Verfügung; natürlich wird er die Versuche dokumentieren.

Denen, die da meinen, mit gegen mich gerichtetem Rufmord könne man alle Tatsachen und Argumente totschlagen, möchte ich noch sagen, dass sie sich extrem täuschen. Ich bekomme seit einiger Zeit Rat von wahren TOP_Experten, wenn ich ihn benötige – kostenlos, versteht sich. Es sind Leute, die mich nicht heiraten wollen, aber so einiges überzeugend fanden, was ich im Beck-Blog und anderswo im letzten Jahr geschrieben habe. Nebenbei bemerkt lässt sich feststellen, dass Artikel auf der die-volkszeitung.de betreffend Mordfall Nadine und  Staatsterror im Fall  Hans Pytlinski seit einiger Zeit regelmäßig gute Aufrufzahlen aufweisen. Wer gestern noch ahnungslos war, ist es heute oftmals nicht mehr!

„A Movement is accomplished in six stages

and the seventh brings return.“ (Syd Barret)

Vermutlich musste man 1967 LSD fressen, um den ganzen Horror der Gegenwart vor den aufklärenden Zeiten des Internets erahnen zu können.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Gedankliche Studien:

Bayrische Landesregierung

http://unberlinable.wordpress.com/2014/01/30/action-brings-the-fortune-1-anarchistische-personendatei/