Folter im Knast der Kerkermeisterin Barbara Lübbert, JVA Dortmund ? / z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Uni Regensburg, Kerkermeister Reimund Kintrup, JVA Duisburg, Gustl Mollath, Otto Waalkes, Eva Herman, Prof. Hans-Werner Sinn, SPD Dortmund-Hörde, Thomas Kutschaty

Dipl.-Ing. Frank Engelen hat schriftliche Fragen an die Regierungsdirektorin und JVA-Leiterin Barbara Lübbert gerichtet, auf deren Beantwortung wird gespannt sein können!

Die erste Seite ist die Sendebestätigung, dann folen die 2 Seiten Brief:

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OStA Ralf Schmidtmann, Richterin Margrit Lichtinghagen, Essen: Satano-faschistisches Staatsverbrechen an Mostafa Bayyoud? / z.K. Thomas Kutschaty, Prof. Henning Ernst Müller, Fachschaft Jura Uni Münster, UNITED ANARCHISTS

Es sieht so aus, dass es schiere Verzweiflung über BRD-Justiz- und Polizeiterror sein muss, die Mostafa Bayyou in einen nun 49 Tage währenden Hungerstreik getrieben hat, während er unter offensichtlich zumindest äußerst fragwürdigen Bedingungen seiner Freiheit beraubt ist. Nähere Beurteilung ist mir noch nicht möglich, da ich das Material noch nicht sichten konnte, doch anhand des mir derzeit vorliegenden Materials kann sich jeder selbst ein erstes Bild machen:

Die folgende Email erreichte mich heute:

Dr. BAYYOUD, 49ster Hungerstreiktag wegen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen

Sehr geehrter Herr Winfried Sobottka,

hiermit möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein laufendes Gerichtsverfahren: die Akte 40 Ds-7 Js 350/13-662/13 vor dem Amtsgericht Essen, Deutschland, richten. Gegen das zu Unrecht angeklagte Opfer Herrn Mostafa BAYYOUD werden tagtäglich schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen. Die Staatsgewalt wird von einzelnen Personen innerhalb verschiedener Behörden missbraucht, um die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte von Herrn Bayyoud u.a. auf Würde, Familie, rechtstaatliches Verfahren, Unverletzlichkeit der Wohnung, mit Füßen zu treten.

Als Herr Bayyoud am 17.10.2014 von 4 Polizisten ohne Haftbefehl aus unserer Wohnung gerissen, geschlagen, bedroht und beleidigt wurde, begann er einen Hungerstreik. Am folgenden Tag wurde er in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Essen eingeliefert, wo die willkürlichen und illegalen Anordnungen einer Strafrichterin aus dem Amtsgericht Essen ausgeführt und mit Foltermaßnahmen ergänzt werden, und von dort aus gegen seinen Willen, und somit gegen die Rechtsgrundlage, mal in die forensische Psychiatrie Essen, mal ins Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg eingewiesen.

Heute, dem 01.12.2014, ist sein 46ster Hungerstreiktag. Sein Streik ist nicht der Versuch eines einzelnen Menschen, die Staatsmacht zu erpressen. Sein Streik ist sein einzig übriges Mittel, seinen Antrag auf Gewährung eines rechtstaatlichen Verfahrens zu stellen und im Rahmen der Meinungsfreiheit die kriminellen Grundlage und Vollziehung seiner Inhaftierung zu denunzieren.

Sie werden hiermit innerhalb ihrer Statuten und Befugnissen zum Handeln aufgefordert, damit Herrn Bayyoud ein rechtstaatliches Verfahren gewährt wird, und diesen Rechtsbrüchen ein Ende gesetzt wird.

Sie werden ferner für die Prüfung und Bearbeitung des folgenden Antrags: „Deutschland wird aufgefordert, von der Genfer Konvention, dem Abkommen zur Rechtstellung der Flüchtlinge vom 28 Juli 1951, zurückzutreten“, zur Einleitung rechtlicher Maßnahmen und zur Stellungnahme gebeten.

Im Anhang finden Sie das Dokument: Akte 40 Ds-7 Js 350/13-662/13 – Hintergründe und Sachverhalt  – Deutschland und der Rücktritt aus der Genfer Konvention, einen vorläufigen Bericht mit einer kurzen Erläuterung der Hintergründe der Anklage sowie genaue Angaben zu den Geschehnissen seit dem 17.10.2014 und der Antrag auf den Rücktritt Deutschlands aus der Genfer Konvention. Das Dokument soll ein Leitfaden in Ihrer Ermittlungsarbeit sein, doch muss er unbedingt auch u.a. durch die Angaben von Herrn Bayyoud ergänzt, bzw. berichtigt werden. Da Herr Bayyoud einem strengen Kommunikationsverbot unterzogen wird, kann die Unterzeichnerin diese Aufgabe der Ergänzung, bzw. Berichtigung, nicht persönlich wahrnehmen. Die Rechtanwältin von Herrn Bayyoud, Frau RA Mehner-Heurs, können Sie:

  • unter der Telefonnummer 0201/38446833,
  • der Faxnummer: 0201/38446834,
  • der Email: mehner-heurs@ihre-strafverteidiger.de,
  • oder postalisch: Scharmann & Mehner, Strafverteidiger, Postfach 340118, 45073 Essen

kontaktieren.

Hochachtungsvoll

Alexandra von Unruh, Ehefrau von Mostafa Bayyoud

Weiterer Ansprechpartner

Youssef Bazine Tel: XXXXXXXXXXX

Als Anhang war die folgende PDF beigefügt:

Akte 40 Ds-7 Js 350-13-662-13 Hintergründe und Sachverhalt

—————————————

@ UNITED ANARCHISTS

Ich habe darum gebeten,  Mostafa Bayyoud auszurichten, dass deutsche Anarchisten allen, die ihm schweres Unrecht tun, via PR im Internet die Hölle heiß machen werden und ihn im Kampf um sein Recht unterstützen werden, und ihm zu sagen, dass er den Hungerstreik abbrechen solle, weil wir ihn lebendig und gesund brauchten, wenn wir an seiner Seite kämpfen.

Liebe Grüße,

Euer

Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann hat nach eingehender Prüfung der nachweisbaren Fakten zum zweiten Mal mir gegenüber klar Stellung zum Mordfall Nadine Ostrowski bezogen. Seine nüchternen und logischen Darlegungen sind klar: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein, wenn man es ausschließen will, dass er Unmögliches geschafft haben könnte. Siehe den Brief unten, der auch als PDF-Datei einsehbar ist (Telefonnummern geschwärzt):Prof-Dr-Ing-Andreas-Wittmann_an_Winfried-Sobottka-Luenen_zK_Prof-Henning-Ernst-Mueller_Uni-Regensburg-2014-05-07

Hervorhebungen im Text (fett) sind von mir, die Fußnoten habe ich im Sinne besserer Lesbarkeit des Briefes in roter Farbe gesetzt und mit elfenbeinfarbenem Hintergrund untermalt.Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Brief des Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann vom 07. Mai 2014 zum Mordfall Nadine Ostrowski an Winfried Sobottka

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas Wittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an Medizinprodukten
Kemmannstraße 136
42349 WuppertalDipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-HaarmanmStr. 75
44536 Lünen

Wuppertal, den 07. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Sobottka,

vor einiger Zeit machten Sie mich im Rahmen Ihrer Kommentare auf dem Beck-Blog von Prof. Müller zum Fall Mollath auf den aus Ihrer Sicht ebenfalls skandalösen Fall des Mordes an Nadine O. aus Wetter aufmerksam.

Auf Grund Ihrer Anregung habe ich mich nun länger mit dem Fall beschäftigt, die einschlägigen Presseartikel sowie das von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Urteil analysiert. Dabei bin ich auf eine Vielzahl an Ungereimtheiten gestoßen, die einer genaueren Untersuchung bedurften.

Daher hatte ich Kontakt zu den beiden Journalisten der WAZ-Gruppe aufgenommen, die über den Strafprozess berichtet hatten, und auch den Versuch unternommen, mit den am Prozess beteiligten Anwälten der Verteidigung und der Nebenklage zu kommunizieren. Weiterhin habe ich versucht, brieflich mit dem Verurteilten Philip Jaworowski Kontakt aufzunehmen.

Bei meinen Recherchen stieß ich zwangsläufig auch auf die von einem Anonymus
betriebene Internetpräsenz  dasgewissen.wordpress.com, auf der offenbar der
Versuch unternommen wird, Sie zu diskreditieren. Hierzu möchte ich direkt feststellen, dass Behauptungen nicht dadurch richtiger werden, dass man sie ständig wiederholt. Wer auch immer der Betreiber dieser „Hassseite“ ist, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen, Sie würden ohne gesichertes Faktenwissen auf Lügen und Phantastereien setzen, sind vor dem Hintergrund meiner eigenen Recherchen als Verleumdung einzustufen.

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

Auch wenn ich noch nicht umfassend und abschließend Stellung beziehen kann, so möchte ich doch jetzt schon auf einige Punkte hinweisen, die meines Erachtens in besonderer Weise verdeutlichen, dass das Urteil in Teilen nicht haltbar ist, während von Ihnen aufgestellte Hypothesen sich widerspruchsfrei in den Rahmen unstrittiger Tatsachen einfügen lassen.

Dabei beziehe ich mich, soweit keine andere Quelle angegeben ist, auf die Angaben
im Urteil. Meine Einschätzungen zum Komplex des Telefonkabels hatte ich Ihnen ja bereits am 3. Februar dieses Jahres zukommen lassen.

Laut Urteil müsste Philip J. die Tat zwischen 00:03 Uhr und ca. 00.38 Uhr am 20.08.2006 begangen haben. Jedenfalls habe er bis 00:03 Uhr eine Handy-Kommunikation mit Nadine K. durchgeführt, während er um 00.43 Uhr nachweislich zu Hause war. Rechnet man 5 Minuten für die Fahrt vom Tatort zu Philips Wohnung, dann bleibt die Zeitspanne von 00:03 Uhr bis 00:38 Uhr, mithin 35 Minuten, die dem Philip am Tatort maximal hätten zur Verfügung stehen können. Spuren soll er dabei keine hinterlassen haben – bis auf eine DNA-Spur an einem Lichtschalter.

Doch Folgendes soll er alles getan haben:

· Mehrfach soll er Schläge mit einer ca. 1 kg schweren Maglite wuchtig ausgeteilt haben,
· einen Telefonapparat aus der Wand gerissen haben,
· das Opfer auf engstem Raume (1 Quadratmeter Gäste-WC!) von hinten gedrosselt haben,
· dem Opfer mindestens 12 Messerstiche in Kopf und Hals zugefügt haben,
· einen Küchenschrank geöffnet und einen Topf entnommen haben,
· mindestens einen Wasserhahn betätigt haben,
· mindestens 2 Türen geschlossen haben (Haustür und Gäste-WC-Tür)
· und mindestens eine Tür geöffnet haben (Haustür).

Während man noch annehmen kann, er habe beim Öffnen und Verschließen von Türen ein Papiertaschentuch oder Ähnliches benutzt, um eine Auftragung von Spuren zu vermeiden, so erscheint spätestens ein spurenfreies Drosseln auf engstem Raume von hinten unmöglich: Das Opfer bleibt, so die mir zur Verfügung stehende Literatur, mindestens zwischen 6 und 10 Sekunden bei Bewusstsein(1),während der Täter mit maximalem Krafteinsatz versucht, die Drosselschlinge möglichst fest zu ziehen. Der Überlebenskampf des Opfers und die vehementen Mühen des Täters führen dabei zwangsläufig zu engem Körperkontakt, bei dem in der Regel massenhaft Mikrospuren in beide Richtungen übertragen werden. Entsprechend hätte man hinten an der Leiche und ihrer Kleidung Mikrospuren des Täters finden müssen (Faserspuren, Hautschuppen, Schweißspuren). Doch offensichtlich hatte es solche Spuren vom Verurteilten nicht gegeben, denn sonst wären sie als Tatspuren 1. Klasse sicherlich im Urteil erwähnt worden.

Auch das Fehlen jeder Abwehrverletzung der Ermordeten gegen das Drosseln spricht gegen die Theorie, dass sie bewegungsfähig vor dem Spiegel im Gäste-WC gestanden habe, während der Täter sie von hinten drosselte. Denn wenn ein handlungsfähiges Opfer gedrosselt wird, so wehrt es sich – aus verständlichen

(1) „Eine Unterbrechung der arteriellen Hirnversorgung hat demgegenüber bereits nach wenigen Sekunden den Verlust des Bewusstseins zur Folge: Bei über 100 Versuchspersonen wurde eine Druckmanschette um den Hals rasch stark aufgepumpt, alle verloren das Bewusstsein innerhalb von 6 bis 10 Sekunden (Rossen und Kabat 1943).“ zitiert nach (Burkhard Madea, „Praxis Rechtsmedizin – Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung“, 2. Aufl., 2006, Heidelberg und Bonn, S. 156)

 

Gründen und bereits instinktiv – massiv dagegen.  Der BGH erkennt in einem bekannten Urteil an, dass ein Drosseln ohne Abwehrverletzungen bedeute, dass dem Opfer eine Gegenwehr nicht möglich gewesen sei (2):

Gegenwehr führt dann beispielsweise dazu, dass die Drosselmarke verrutscht, dass beim Versuch, die Schlinge zu weiten, Kratzspuren am Hals entstehen, dass Material von der Schlinge abgekratzt wird und unter den Fingernägeln als Spur verbleibt, dass das Opfer es schafft, den Täter zu kratzen, wobei Teile seiner Haut und seines Blutes als Spuren unter den Fingernägeln des Opfers verbleiben. Solche Spuren gab es nicht an der Leiche der Nadine, sonst wären sie zweifellos im Urteil erwähnt worden.

Was die Spurenlage angeht, liegen hier praktisch zwei sich ergänzende Unmöglichkeiten vor:  Unmöglich ist es einerseits, dass der Verurteilte das Opfer wie im Urteil dargestellt gedrosselt haben kann, weil es keine Mikrospuren von ihm an der Rückseite der Leiche gab, die darauf hindeuteten. Unmöglich ist es zweitens aber auch, dass Nadine, wäre sie handlungsfähig gewesen, sich gegen einen so schwerwiegenden Angriff nicht gewehrt hätte, wozu sie immerhin mindestens 6 Sekunden Zeit gehabt hätte.  Doch hätte sie sich gewehrt, dann hätte das Spuren hinterlassen müssen – und die fand man nicht.

Hier soll der Verurteilte also etwas getan haben, was er vor dem Hintergrund der Spurenlage gleich aus zwei triftigen Gründen unmöglich getan haben kann! Und das ist ein fester Bestandteil des vom Gericht angenommenen Tatablaufs!

Demgegenüber muss ich zugeben, dass Ihr Tatmodell, demnach Nadine zum Zeitpunkt des Drosselns durch eine Fesselung mit Frischhaltefolie fixiert gewesen sei, nicht in erkennbarem Widerspruch zur Spurenlage steht, sondern sich in die Spurenlage einfügt.

(2) „Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

 

Vergleichbar sind andere Aspekte aus meiner Sicht einzuordnen: Das aus Unwahrheiten, Erinnerungslücken und Ungeklärtheiten bestehende „Geständnis“ des Philip Jaworowski passt wesentlich besser zu einem Unschuldigen, von dem ein Geständnis verlangt wird, um das Strafmaß niedrig zu halten, als zu einem Täter, der durch ein offenes und ehrliches Geständnis  nur noch gewinnen könnte.

Die der Nadine zugefügten Schlagverletzungen hätten ihr auch nach meiner Überzeugung nicht zugefügt werden können, wenn sie zur Abwehr fähig gewesen wäre. Auch hier geht das Urteil von praktisch Unmöglichem aus, während Ihr Modell, demnach Nadine vor den Schlägen fixiert worden sein musste, zur objektiven Spurenlage passt.

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

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Prof. Plem-Plem: Winfried Sobottka ist total verrückt! —————-/ z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Oliver Garcia, Annika Joeres, Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, Dr. Rudolf Sponsel, Justizterror, Faschismus, Psychiatrie = Scharlatanerie, SS-Satanismus, Hannelore Kraft, Thomas Kutschaty

Anarchisten-Boulevard: Guten Abend, sehr geehrter Prof. Plem-Plem, wir freuen uns sehr, Sie wieder einmal als Interviewgast begrüßen zu dürfen. Für diejenigen, die Sie noch nicht kennen, der kurze Hinweis, dass Sie Experte für politischen und religiösen Irrsinn sind, dass man mittels Google mehr über Sie erfahren kann.
Sehr geehrter Prof. Plem-Plem, das heutige Interview läuft in der großen Arena, im apokalypse20xy-Blog anstatt im Blog anarchistenboulevard2013, weil das Thema ein besonderes ist: Der Geisteszustand des Winfried Sobottka.  Bekanntlich haben sich zu dem Punkt mehrfach Psychiater geäußert, siehe zum Beispiel:
und

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Können Sie die Auffassung, Winfried Sobottka sei partiell wahnkrank, nämlich immer dann, wenn es um den Staat und an ihn angrenzende Bereiche gehe, sonst aber nicht, teilen? Halten Sie es für möglich, dass Winfried Sobottka gelegentlich nicht wisse, was er tue, bis hin zur Schuldunfähigkeit?

Prof. Plem-Plem: „Guten Abend, auch ich freue mich, wieder einmal Ihr Gast sein zu dürfen.  Was die psychiatrischen Stellungnahmen zu Winfried Sobottka angeht, so fehlen mir nach eingehendem Studium die Begründungen für die behaupteten Einordnungen, was ja auch dem Psychologen Dr. Rudolf Sponsel aufgefallen ist:

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Auch ein langjähriger Arzt des Winfried Sobottka, dem Winfried Sobottka seine politischen Ansichten und seine Einsichten im Mordfall Nadine Ostrowski keineswegs verschwiegen hatte, hatte ja erklärt, selbst keinerlei Hinweise auf einen Wahn des Winfried Sobottka  festgestellt zu haben:

dr-friedrich-vollmer_ueber_winfried-sobottkaIch selbst sehe keine klaren Fakten dafür, dem Winfried Sobottka eine geistige Krankheit im üblichen Sinne zuzuordnen, und ich sehe auch nicht, dass irgendjemand fassbare Gründe insofern anbietet. Was ich wohl sehe, ist, dass es beachliche Interessen gibt, Winfried Sobottka als geistig krank, als generell nicht ernst zu nehmen und so weiter zu verunglimpfen, wobei eindeutig die Anklagen des Winfried Sobottka im Mordfall Nadine Ostrowski die herausragende Rolle spielen. Aber gerade in diesem Punkt bietet Herr Sobottka eine hervorragende Rechercheleistung, hat sich seine grundlegenden Urteile zudem von renommierten Rechtsmedizinern und Spurensicherungsexperten verschiedener Landeskriminalämter bestätigen lassen, so dass auch der Wuppertaler Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann in einem Brief an Winfried Sobottka u.a. zu folgenden  Aussagen kommt:

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

und:

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.
Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

Das alles verdeutlicht, dass Winfried Sobottka keineswegs in dem Sinne krank ist, in dem systemkonforme Scharlatane, also Psychiater, ihn für krank erklären bzw. im Staatsauftrag unglaubwürdig machen wollen, auf einer Linie mit offensichtlich geisteskranken Verleumdern, die den Winfried Sobottka anonym auftretend im Internet stalken.“

Anarchisten-Boulevard: „Dann kann man also sagen, dass Winfried Sobottka völlig normal sei, geistig völlig gesund?“

Prof. Plem-Plem: „Nein, das kann man nicht sagen. Er ist nicht in dem Sinne krank, in dem die wahren Staats- und Gesellschaftsverbrecher ihn für krank erklären wollen, aber das heißt nicht, dass er normal oder geistig gesund sei.“

Anarchisten-Boulevard: „Können Sie uns erklären, was Sie damit meinen, sehr geehrter Prof. Plem-Plem?“

Prof. Plem-Plem:: „Gern, einen ersten Einblick kann ein verstorbener Experte geben, der offensichtlich sehr ähnliche Zielvorstellungen hinsichtlich der menschlichen Gesellschaft hatte wie Winfried Sobottka:

Winfried Sobottka muss man sich als jemanden vorstellen, der Unrecht und Unvernunft nicht akzeptieren kann. Anders als viele andere, die sich sagen: „Na ja, schlimme Sachen gab es immer und wird es immer geben, aber solange ich nicht selbst betroffen bin…“ ist Winfried Sobottka unfähig, eine solche ignorante Haltung einzunehmen, was im Grunde dazu führt, dass er ständig Schmerzimpulse erhält. Wie würden Sie jemanden einstufen, der jeden Tag grün und blau geprügelt wird, als körperlich gesund? So können Sie Winfried Sobottka in geistig-emotionaler Beziehung sehen, als jemanden, der permanent geprügelt wird, weil er in einer Welt lebt, die er aufgrund ihrer fehlenden Sensibilität und fehlenden Vernunft nicht ertragen kann. Hinzu kommt, dass man ihn mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen bekämpft, was sich wiederum kaum ein Mensch vorstellen kann, so dass man es ihm zumeist schlicht und einfach nicht glaubt. Andere an seiner Stelle hätten sich schon umgebracht oder wären zusammengebrochen und willfährige Opfer der Psychiatrie und ihrer Psychopharmaka geworden, Winfried Sobottka schirmt bestmöglich ab und verfügt über einen sehr starken Willen und gutes Wissen in Sachen Selbstkonditionierung, aber bei bester Gesundheit kann er unter diesen Umständen nicht sein.

Und von Normaliät kann in seinem Falle auch keine Rede sein: Er ist zweifellos ein Exzentriker, der zu ungewöhnlichen Einsichten fähig ist, weil er alles infrage stellt und über ein hohes analytisches und kreatives Potenzial verfügt, was es für viele andere gelegentlich schwer macht, ihn zu verstehen. Das berücksichtigt er nicht immer adäquat, zum Beispiel, wenn er sich nach erklärter Ablehnung dessen, was 1933 bis 1945 als Nationalsozislismus verstanden wurde, selbst als wahren Nationalsozialisten erklärt und diese Erklärung gleich im Namen aller Anarchistinnen und Anarchisten in der BRD und in Österreich abgibt:

Nationalsozialistisches Deuschland

Um es vorweg zu nehmen: Was Hitler und Himmler betrieben haben, hatte mit Nationsalsozialismus nichts zu tun, es war im ersten Falle nüchterner Faschismus, im zweiten Falle durch satanistischen Wahn und esoterische Irrtümer bestimmter Faschismus.

Echte Nationalsozialisten wollen eine starke, von Herzen geeinte und glückliche Volksgemeinschaft, in der die Formel gilt:

„Jede und jeder für jede und jeden!“

Es geht also um Gemeinschaftsgeist und Basisdemokratie, nicht um Kadavergehorsam und Diktatur.

Auch geht es nicht um Rassismus und Herrenmenschenwahn – gesunder Nationalsozialismus stellt nicht das Lebenrecht anderer Völker infrage, sondern ist von Herzen bemüht, auch weltweit ein gedeihliches Zusammenleben aller Menschen herbeizuführen und dann aufrecht zu erhalten.

In diesem Sinne sind wir AnarchistINNen echte und die treuesten Nationalsozialisten, und wir sind bemüht, eine starke Kraft der Einheit des Volkes in diesem Sinne zu sein.

Im Namen der Anarchistinnen und Anarchisten in Österreich und der BRD:

Winfried Sobottka

Quelle: http://nationalsozialismus.freegermany.de/#home

Dass dies ein Versuch war, den echten „Nazis“ Butter vom Brot zu nehmen und fehlgeleitete Nazis zu sozial denkenden Basisdemokraten zu machen – wer kann das schon begreifen? Selbst Prof. Müller vertrat in einem Gedankenaustausch mit Winfried Sobottka die Meinung, man solle sich nicht mit Nazis unterhalten. Selbst die Hochgelehrten leben also in Klischeewelten, die keiner Hinterfragumng standhalten – natürlich muss man sich mit Nazis unterhalten, wenn man ihre Irrtümer ausräumen will, oder soll man sie lieber vergasen oder erschießen?

Entsprechend fallen die Leute massenhaft auf den Demagogieblog herein, in dem Winfried Sobottka als „lupenreiner Nazi“ bezeichnet wird. Winfried Sobottka lebt aus seiner begründbaren Sicht in einer Welt von Dummköpfen, Feiglingen und Psychopathen, die die aus seiner Sicht einfachsten Dinge nicht verstehen, die sich selbst nicht verstehen und daher auch die Gesellschaft nicht verstehen können.“

Anarchisten-Boulevard: „Können Sie das Letztere konkretisieren?“

Prof. Plem-Plem: „Nehmen wir z.B. die Behauptung des Winfried Sobottka, dass die Anwendung der folgenden Formel:

„Die Menschheit richte sich danach, was die Vernünftigen und Gerechten unter den Frauen am Ende des freien und für alle offenen Streites der Argumente wollen, im Großen, im Kleinen, in allem!“

das optimale Vorgehen zur Lösung aller Probleme sei, weil nur so die menschliche Intelligenz und Emotionalität optimal ausgenutzt werde. Das behauptet er seit nunmehr 6 Jahren öffentlich, es wird nun tendenziell durch „neuere Erkenntnisse der Psychologie bestätigt“, doch es wird nicht diskutiert. So, als ob niemand daran interessiert sei, dass die Menschheit zu besseren Entscheidungen komme, so, als ob alle total zufrieden seien mit dem, was wir an Weichenstellungen erleben.

Hält man die Gesellschaft zutreffend für normal, was auch immer das heißen mag, dann ist Winfried Sobottka tatsächlich verrückt – total verrückt.

Winfried Sobottka ist ein ausgeprägter Exzentriker, der auch aufgrund seiner Gegensätze zur Gesellschaft enorm unter Stress steht, den er zur Überraschung seiner Feinde, die auch ganz genau wissen, dass er mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen bekämpft wird, bisher enorm gut verarbeitet.“

Anarchisten Boulevard: „Was ist Ihre Botschaft an diejenigen, die auf Winfried Sobottka hoffen?“

Prof. Plem-Plem: „Dass Winfried Sobottka nicht unzerstörbar ist, dass er alle, die ihm heimlich die Daumen drücken, für asoziale Arschlöcher hält, und dass seine Zeit nur noch begrenzt ist. Die asozialen Arschlöcher werden dann entweder selbst kämpfen oder ohne jede sachliche Berechtigtung hoffen müssen.“

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Neues Blog:

http://nbhstrafrecht.wordpress.com

Bittschrift: Richterwahl auf Zeit durchs Volk! Vorschlag: ggf. verbessern, unterschreiben und weiterleiten. MfG Claus Plantiko Posteingang / z.K.: Amtsgericht Lünen ,Anita Blasberg ,Annika Joeres ,Beate Lakotta, Beate Merk, Beck-Blog, Bürgermeister Albert Müller, CSU ,CSU BAYREUTH ,CSU München ,CSU Neu-Ulm, CSU Nürnberg, CSU Regensburg, Dortmund ,Dr. Beate Merk ,Dr. med. Bernd Roggenwallner ,Dr. Rudolf Sponsel ,Fachschaft Jura UNI München ,Florian Streibl, Gustl Mollath ,Ida haltaufderheide, Jakob Augstein, Karen Haltaufderheide ,Kerstin Kohlenberg, KHK Thomas Hauck, Königin Silvia von Schweden, Mordfall Nadine Ostrowski, Muschelschloss München, Nixe Muschelschloss, Nürnberg, Olaf Przybilla, Opablog, OStA Thomas Steinkraus-Koch, Piraten Nürnberg, Prof. Henning Ernst Müller, Rechtsanwalt Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Richter i.R. Rudolf Heindl, Richter Rudolf Heindl, Richter Ulrich Oehrle, United Anarchists, Ursula Prem, Uwe Ritzer, Winfried Sobottka, Zentralrat der Juden

https://www.openpetition.de/petition/online/richterwahl-auf-zeit-durchs-volk

Bittschrift: Richterwahl auf Zeit durchs Volk!

Z.Z. werden Richter von der legislatividentischen Exekutive (Justizminister MdL) bestellt. Das ist ein
verfassungshochverräterischer Mehrfachverstoß gegen die Gebote der Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG. Auch die rechtsprechende Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Begründung:

Die nicht volkslegitimierten Richter können kein GG-gemäßes Recht erkennen, denn es ist denkgesetzwidrig, anzunehmen, die GG-rechtsstaatskonstitutiven Verfassungsgrundsätze Menschenrechtsgeltung, Volkshoheit, Subsidiarität und Gewaltentrennung als Voraussetzungen für einen GG-Rechtsstaat könnten real auch fehlen, ohne daß der nur mit ihnen mögliche Erfolg GG-gemäßer Rechtsprechung ausbliebe.

Jeder kann in die Fänge der Justiz geraten und muß daher ein Interesse daran haben, dort rechtserkenntnisfähige Richter vorzufinden.

 

Gewalten09-1-26Trenng

Richter08-9-22Wahl

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Sollte es in diesem beschissenen Drecksland nicht möglich sein, die extrem sinnvolle Petition des Claus Plantiko auf mindestens 50.000 Stimmen  zu bekommen, dann kann man dieses beschissene Drecksland nur noch vergessen.

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka

 

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