Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein! / z.K.: Prof. Henning-Ernst Müller, Dr. h.c. Gerhard Strate, Gustl Mollath, Prof. Renate Volbert, Prof. Markus Rothschild, Dr. Rudolf Sponsel, Die Grünen Wetter Ruhr, Karen Haltaufderheide, Rudolf Sponsel, Roland Müller, Helmut Ullrich, Westfalenpost Hagen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann hat nach eingehender Prüfung der nachweisbaren Fakten zum zweiten Mal mir gegenüber klar Stellung zum Mordfall Nadine Ostrowski bezogen. Seine nüchternen und logischen Darlegungen sind klar: Philip Jaworowski kann nicht der Mörder der Nadine Ostrowski sein, wenn man es ausschließen will, dass er Unmögliches geschafft haben könnte. Siehe den Brief unten, der auch als PDF-Datei einsehbar ist (Telefonnummern geschwärzt):Prof-Dr-Ing-Andreas-Wittmann_an_Winfried-Sobottka-Luenen_zK_Prof-Henning-Ernst-Mueller_Uni-Regensburg-2014-05-07

Hervorhebungen im Text (fett) sind von mir, die Fußnoten habe ich im Sinne besserer Lesbarkeit des Briefes in roter Farbe gesetzt und mit elfenbeinfarbenem Hintergrund untermalt.Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

 

Brief des Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann vom 07. Mai 2014 zum Mordfall Nadine Ostrowski an Winfried Sobottka

Prof. Dr.-Ing. Andreas Wittmann, Kemmannstraße 136, 42349 Wuppertal-CronenbergProf. Dr.-Ing.Andreas Wittmann
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sicherheitsingenieur
Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen
an Medizinprodukten
Kemmannstraße 136
42349 WuppertalDipl.-Kfm. Winfried Sobottka
Karl-HaarmanmStr. 75
44536 Lünen

Wuppertal, den 07. Mai 2014

Sehr geehrter Herr Sobottka,

vor einiger Zeit machten Sie mich im Rahmen Ihrer Kommentare auf dem Beck-Blog von Prof. Müller zum Fall Mollath auf den aus Ihrer Sicht ebenfalls skandalösen Fall des Mordes an Nadine O. aus Wetter aufmerksam.

Auf Grund Ihrer Anregung habe ich mich nun länger mit dem Fall beschäftigt, die einschlägigen Presseartikel sowie das von Ihnen freundlicherweise zur Verfügung gestellte Urteil analysiert. Dabei bin ich auf eine Vielzahl an Ungereimtheiten gestoßen, die einer genaueren Untersuchung bedurften.

Daher hatte ich Kontakt zu den beiden Journalisten der WAZ-Gruppe aufgenommen, die über den Strafprozess berichtet hatten, und auch den Versuch unternommen, mit den am Prozess beteiligten Anwälten der Verteidigung und der Nebenklage zu kommunizieren. Weiterhin habe ich versucht, brieflich mit dem Verurteilten Philip Jaworowski Kontakt aufzunehmen.

Bei meinen Recherchen stieß ich zwangsläufig auch auf die von einem Anonymus
betriebene Internetpräsenz  dasgewissen.wordpress.com, auf der offenbar der
Versuch unternommen wird, Sie zu diskreditieren. Hierzu möchte ich direkt feststellen, dass Behauptungen nicht dadurch richtiger werden, dass man sie ständig wiederholt. Wer auch immer der Betreiber dieser „Hassseite“ ist, die gegen Sie erhobenen Anschuldigungen, Sie würden ohne gesichertes Faktenwissen auf Lügen und Phantastereien setzen, sind vor dem Hintergrund meiner eigenen Recherchen als Verleumdung einzustufen.

Ihre Argumentationen zu den Unrichtigkeiten im Falle des Mordes an Nadine Ostrowski sind logisch und mehr als ausreichend durch Belege gestützt, so dass alle von Ihnen gezogenen Schlüsse durchaus möglich,  viele sogar hoch wahrscheinlich, und manche sogar als gesichert einzustufen sind.

Auch wenn ich noch nicht umfassend und abschließend Stellung beziehen kann, so möchte ich doch jetzt schon auf einige Punkte hinweisen, die meines Erachtens in besonderer Weise verdeutlichen, dass das Urteil in Teilen nicht haltbar ist, während von Ihnen aufgestellte Hypothesen sich widerspruchsfrei in den Rahmen unstrittiger Tatsachen einfügen lassen.

Dabei beziehe ich mich, soweit keine andere Quelle angegeben ist, auf die Angaben
im Urteil. Meine Einschätzungen zum Komplex des Telefonkabels hatte ich Ihnen ja bereits am 3. Februar dieses Jahres zukommen lassen.

Laut Urteil müsste Philip J. die Tat zwischen 00:03 Uhr und ca. 00.38 Uhr am 20.08.2006 begangen haben. Jedenfalls habe er bis 00:03 Uhr eine Handy-Kommunikation mit Nadine K. durchgeführt, während er um 00.43 Uhr nachweislich zu Hause war. Rechnet man 5 Minuten für die Fahrt vom Tatort zu Philips Wohnung, dann bleibt die Zeitspanne von 00:03 Uhr bis 00:38 Uhr, mithin 35 Minuten, die dem Philip am Tatort maximal hätten zur Verfügung stehen können. Spuren soll er dabei keine hinterlassen haben – bis auf eine DNA-Spur an einem Lichtschalter.

Doch Folgendes soll er alles getan haben:

· Mehrfach soll er Schläge mit einer ca. 1 kg schweren Maglite wuchtig ausgeteilt haben,
· einen Telefonapparat aus der Wand gerissen haben,
· das Opfer auf engstem Raume (1 Quadratmeter Gäste-WC!) von hinten gedrosselt haben,
· dem Opfer mindestens 12 Messerstiche in Kopf und Hals zugefügt haben,
· einen Küchenschrank geöffnet und einen Topf entnommen haben,
· mindestens einen Wasserhahn betätigt haben,
· mindestens 2 Türen geschlossen haben (Haustür und Gäste-WC-Tür)
· und mindestens eine Tür geöffnet haben (Haustür).

Während man noch annehmen kann, er habe beim Öffnen und Verschließen von Türen ein Papiertaschentuch oder Ähnliches benutzt, um eine Auftragung von Spuren zu vermeiden, so erscheint spätestens ein spurenfreies Drosseln auf engstem Raume von hinten unmöglich: Das Opfer bleibt, so die mir zur Verfügung stehende Literatur, mindestens zwischen 6 und 10 Sekunden bei Bewusstsein(1),während der Täter mit maximalem Krafteinsatz versucht, die Drosselschlinge möglichst fest zu ziehen. Der Überlebenskampf des Opfers und die vehementen Mühen des Täters führen dabei zwangsläufig zu engem Körperkontakt, bei dem in der Regel massenhaft Mikrospuren in beide Richtungen übertragen werden. Entsprechend hätte man hinten an der Leiche und ihrer Kleidung Mikrospuren des Täters finden müssen (Faserspuren, Hautschuppen, Schweißspuren). Doch offensichtlich hatte es solche Spuren vom Verurteilten nicht gegeben, denn sonst wären sie als Tatspuren 1. Klasse sicherlich im Urteil erwähnt worden.

Auch das Fehlen jeder Abwehrverletzung der Ermordeten gegen das Drosseln spricht gegen die Theorie, dass sie bewegungsfähig vor dem Spiegel im Gäste-WC gestanden habe, während der Täter sie von hinten drosselte. Denn wenn ein handlungsfähiges Opfer gedrosselt wird, so wehrt es sich – aus verständlichen

(1) „Eine Unterbrechung der arteriellen Hirnversorgung hat demgegenüber bereits nach wenigen Sekunden den Verlust des Bewusstseins zur Folge: Bei über 100 Versuchspersonen wurde eine Druckmanschette um den Hals rasch stark aufgepumpt, alle verloren das Bewusstsein innerhalb von 6 bis 10 Sekunden (Rossen und Kabat 1943).“ zitiert nach (Burkhard Madea, „Praxis Rechtsmedizin – Befunderhebung, Rekonstruktion, Begutachtung“, 2. Aufl., 2006, Heidelberg und Bonn, S. 156)

 

Gründen und bereits instinktiv – massiv dagegen.  Der BGH erkennt in einem bekannten Urteil an, dass ein Drosseln ohne Abwehrverletzungen bedeute, dass dem Opfer eine Gegenwehr nicht möglich gewesen sei (2):

Gegenwehr führt dann beispielsweise dazu, dass die Drosselmarke verrutscht, dass beim Versuch, die Schlinge zu weiten, Kratzspuren am Hals entstehen, dass Material von der Schlinge abgekratzt wird und unter den Fingernägeln als Spur verbleibt, dass das Opfer es schafft, den Täter zu kratzen, wobei Teile seiner Haut und seines Blutes als Spuren unter den Fingernägeln des Opfers verbleiben. Solche Spuren gab es nicht an der Leiche der Nadine, sonst wären sie zweifellos im Urteil erwähnt worden.

Was die Spurenlage angeht, liegen hier praktisch zwei sich ergänzende Unmöglichkeiten vor:  Unmöglich ist es einerseits, dass der Verurteilte das Opfer wie im Urteil dargestellt gedrosselt haben kann, weil es keine Mikrospuren von ihm an der Rückseite der Leiche gab, die darauf hindeuteten. Unmöglich ist es zweitens aber auch, dass Nadine, wäre sie handlungsfähig gewesen, sich gegen einen so schwerwiegenden Angriff nicht gewehrt hätte, wozu sie immerhin mindestens 6 Sekunden Zeit gehabt hätte.  Doch hätte sie sich gewehrt, dann hätte das Spuren hinterlassen müssen – und die fand man nicht.

Hier soll der Verurteilte also etwas getan haben, was er vor dem Hintergrund der Spurenlage gleich aus zwei triftigen Gründen unmöglich getan haben kann! Und das ist ein fester Bestandteil des vom Gericht angenommenen Tatablaufs!

Demgegenüber muss ich zugeben, dass Ihr Tatmodell, demnach Nadine zum Zeitpunkt des Drosselns durch eine Fesselung mit Frischhaltefolie fixiert gewesen sei, nicht in erkennbarem Widerspruch zur Spurenlage steht, sondern sich in die Spurenlage einfügt.

(2) „Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Gegenwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.“ (Beschluss Az. 4 StR 180/13 BGH, 4. Juni 2013).

 

Vergleichbar sind andere Aspekte aus meiner Sicht einzuordnen: Das aus Unwahrheiten, Erinnerungslücken und Ungeklärtheiten bestehende „Geständnis“ des Philip Jaworowski passt wesentlich besser zu einem Unschuldigen, von dem ein Geständnis verlangt wird, um das Strafmaß niedrig zu halten, als zu einem Täter, der durch ein offenes und ehrliches Geständnis  nur noch gewinnen könnte.

Die der Nadine zugefügten Schlagverletzungen hätten ihr auch nach meiner Überzeugung nicht zugefügt werden können, wenn sie zur Abwehr fähig gewesen wäre. Auch hier geht das Urteil von praktisch Unmöglichem aus, während Ihr Modell, demnach Nadine vor den Schlägen fixiert worden sein musste, zur objektiven Spurenlage passt.

Sehr geehrter Herr Sobottka, ich werde auf einiges noch detaillierter eingehen, insbesondere auf das Schlagen mit der Taschenlampe und auf die Möglichkeit, Spuren zu fingieren, möchte aber schon jetzt klar zum Ausdruck bringen, dass dem Philip Jaworowski nach meiner nun durch eigene Recherchen fundierten Überzeugung Unrecht angetan wurde und wird:

Mir ist es selbst nach reiflicher Überlegung unklar, wie ein Täter es geschafft haben könnte, betreffend das Schlagen und das Drosseln ein Spurenbild zu erzeugen, als sei Nadine fixiert gewesen, und dann auch noch, ohne Mikrospuren an der Leiche oder im Gäste-WC oder in der Küche zu hinterlassen.

Obwohl von mir auch insofern um Klärung gebeten, konnten oder wollten mir die Gerichtsreporter Helmut Ullrich und Roland Müller sowie die Rechtsanwälte Prof. h.c. Dr. Ralf Neuhaus, Rudolf Esders, Heike Tahden-Farhat und Roland Pohlmann auch keine Antwort darauf geben.

Auch im Urteil wird nicht darauf eingegangen. Es wird im Prinzip einfach gesagt, er habe sie geschlagen und habe sie von hinten gedrosselt, ohne auch nur im Mindesten zu erklären, wie er das Unmögliche (s.o.) geschafft haben soll.

Solange aber niemand sagen kann, wie der Verurteilte es geschafft haben könnte, der Nadine die Schlagverletzungen und die Drosselungsverletzungen passend zur Spurenlage beizubringen, solange muss man auch davon ausgehen, dass er es nicht getan haben kann, darf stattdessen nicht einfach sagen: “Ja, das weiß eben nur der Herr Jaworowski“.

Solange man mir nicht darlegen kann, wie er es geschafft haben könnte, solange bin ich davon überzeugt, dass es ihm unmöglich gewesen ist und er bereits deshalb nicht der Täter sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Wittman
Wuppertal , den 7. Mai 2014

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Betreff: Dr. med. Bernd Roggenwallner – dasgewissen.wordpress.com / z.K.: Amtsgericht Iserlohn,dasgewissen.wordpress.com,Dr. Rudolf Sponsel,Landgericht Dortmund,Landgericht Hagen,Prof. Dr. Markus Rothschild,Prof. Renate Volbert,Psychiatrie Dortmund,Rechtsanwältin Regina Rick,SPD Dortmund,Stephan Lahl

Ladies and Gentlemen,

diejenigen, die mich für eine “polnische Missgeburt”, einen “lupenreinen Nazi”, einen “Pädophilen”, einen “Geisteskranken”, einen “Schwerverbrecher”, einen “Gewohnheitsverbrecher”, einen “Stalker” usw. halten, bitte ich, von nun an diesen Blog zu meiden und sich stattdessen auf dem Rufmordblog unter dasgewissen.wordpress.com das nötige Rüstzeug für perverse Hirn-Masturbation zu besorgen, auf dem Rufmordblog, den Dr. med. Bernd Roggenwallner anonym unter “dasgewissen” betreibt:

Bereits die folgende Seite lässt keine Zweifel mehr daran, dass Dr. Roggenwallner der geisteskranke Stalker unter dasgewissen.wordpress.com ist:

http://die-volkszeitung.de/personen/r/roggenwallner/MATERIAL-03.HTM

Doch noch deutlicher war er hier unter “Peter Müller”, als er in offenbar trunkenem Kopf Dinge über mein damaliges Strafverfahren erklärte, die öffentlich nicht und zum Teil nicht einmal mir bekannt waren, zudem zu verstehen gab, dass er wusste, wass die Richter vorhatten:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-01.html

Das alles zu einer Zeit, als er als “unabhängiger Gutachter” darüber urteilen sollte, ob ich nach § 63 StGB wegzusperren sei oder nicht! Noch teuflischer können Justiz und Psychiatrie nicht Hand in Hand arbeiten, das toppt wirklich alles!

Auch hier gibt er Hinweise auf seine Identität, die das Ganze zuminfdest abrunden:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/roggenwallner-peter-mueller-02.html

(spricht von „seinen Eltern“, als ich von den Eltern des Dr. Roggenwallner rede, erklärt seine Vorliebe für Tischtennis, während Dr. Roggenwallner Tischtennmis im Verein spielt)

und auch hier – im Jahre 2012 konnte nachgewiesen werden, dass „dasgewissen“ und  Dr. Roggenwallner zur selben Zeit im Urlaub waren:

http://die-volkszeitung.de/————-2012-special-a/pdf/pdf-roggenwallner/roggenwallner-urlaub/roggenwallner-urlaub.pdf/roggenwallner-urlaub-2012.pdf

Und solche Emails verschickte er  an mich – unter Pseudonym – als er noch über mich gutachten sollte:

http://www.freegermany.de/polit-verf.-winfried-sobottka/henker-peter-mueller-emails.html

Nun, ich denke, es wird deutlich, was von Justiz und Psychiatrie zu halten ist: Wir haben es es da mit einem satano-faschistischen Verbrechersyndikat zu tun, und menschlich betrachtet kann man wahrlich nur noch von niederträchtigem Abschaum reden.

Bei der Moderation von Kommentaren hatte ich zuletzt einen Flüchtigkeitsfehler begangen, der ist nun korrigiert und betrifft die aktuell letzten vier Kommentare (siehe Spalte links).

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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Winfried Sobottka an alle, die saubere Verhältnisse wollen / z.K. Prof. Renate Volbert, Chaos Computer Club Berlin, CCC Hamburg, Köln, München, Oliver Garcia, Prof. Henning Ernst Müller, Dr. Rudolf Sponsel,Joachim Bode

Ladies and Gentlemen,

Im Zuge der Mollath-Affäre ist es bereits zu teilweisen Revisionen von Vorstellungen gekommen, was die bundesdeutsche Gegenwart angeht. Das kann ich ohne Weiteres auf Prof. Henning Ernst Müller beziehen, der insofern diverse Bekenntnisse öffenztlich abgelegt hat, aber auch auf Dr. Sponsel, Oliver Garcia und viele andere.

Ich behaupte, dass diese Revisionen längst nicht weit genug gehen, in Wahrheit also alles noch viel, viel schlimmer sei, als es von Leuten wie Prof. Müller usw. aktuell gesehen werde.

Meine Hoffnung geht dahin, dass die Lernprozesse der vergangenen eineinhalb Jahre im Fall Mollath und darüberhinaus in solchen Köpfen wie denen des Prof. Müller, des Oliver Garcia, des Dr. Sponsel und vieler anderer mehr die Bereitschaft gezündet haben, zumindest hinzuhören, hinzuschauen, wenn ich nun sage:

„Ich möchte Ihnen allen aufzeigen, wie schlimm es wirklich ist!“

Dabei spielt einerseits der Mordfall Nadine Ostroiwski eine Rolle, der auf den ersten Blick gelöst und geahndet ist, wobei das Bild vom Mörder Philip aus vielen verschiedenen Gründen aber nicht hält – seine Täterschaft bei genauem und überlegtem Hinsehen definitiv ausgeschlossen ist.

Die Alternative dazu ist allerdings ein ziemlich aufwändig geplantes, vorbreitetes und inszeniertes Schwerverbrechen mit dem Ziel, Nadine zu morden und zugleich Philip falsch als angeblichen Mörder aus dem Weg zu räumen. „Unmöglich!“ ??? Nein, unmöglich ist so etwas nicht, es mag vielen nur als „weit hergeholt“, als unwahrscheinlich erscheinen.

Doch Sir Arthur Conan-Doyle lässt es seinen Romanhelden Sherlock Holmes treffend sagen: „Wenn man das Unmögliche ausgeschlossen hat, dann muss die Wahrheit in dem liegen, was dann noch als Rest verbleibt, so unwahrscheinlich es auch scheinen mag.“

Das Aufwändige Szenario setzt u.a. allerdings voraus, dass man die Möglichkeit hatte, dafür zu sorgen, dass Philip für eine hinreichend erscheinende Zeitspanne vor Entdeckung der Mordleiche kein Alibi haben würde, möglichst sogar mit seinem Auto den Tatort angesteuert haben könnte. Nun, dem Urteil und der Presse ist es zu verdanken, dass ích sagen kann: „Jawohl, das konnte man arrangieren, und zwar mit Hilfe einer jungen und attraktiven  Frau namens Nadine Kampmann, mit der Philip vermutlich verabredet war, mit der er gegen 0.00 Uhr und gegen 0.42 Uhr Handykontakt hatte, wobei er zwischendurch die Nadine Ostrowski umgebracht haben soll. Näheres dazu finden Sie hier, samt Bild der  Nadine Kampmann, etwa 2 bis 3 Jahre alt:

http://satansmord.wordpress.com/nadine-kampmann-wetter-ruhr-und-der-mord-an-nadine-ostrowski/

Eine weitere Bedingung für den Erfolg des aufwändigen Unternehmens war es, dass man jemanden hatte, der unauffällig DNA des Rauchers Philip (Zigarettenkippe) besorgen konnte, und jemanden, der ihm unauffällig verfälschte Mordindizein unterschieben konnte. Ohne Zweifel hatte Nadine Kampmann mehr als genügend Gelegenheiten gehabt,m eine Zigarettenkippe des Rauchers Philip zu besorgen, doch wenn man davon ausgeht, dass sie ihn in der Mordnacht zum Tatort geschickt und dann versetzt hatte, dann war sie anschließend nicht mehr zuverlässig dafür zu gebrauchen, ihm noch irgendetwas unterzuschieben.

An der Stelle half Kommissar Zufall weiter, denn tatsächlich meldete sich Sarah Freialdenhoven bei mir, eine ehemalige Freundin des Philip J., deren Äußerungen insgesamt nur einen Schluss zulassen: Sie hat mächtig Angst davor, dass die Wahrheit im Mordfall Philip ans Tageslicht kommt, und dafür scheint es nur einen möglichen Grund zu geben: Sie war es, die ihm die getürkten Indizien unterschob!

Siehe dazu den elektronischen Briefverkehr zwischen Sarah Freialdenhoven und mir:

http://mordfallnadine.wordpress.com/sarah-freialdenhoven/sarah-freialdenhoven-elektronische-korrespondenz-mit-winfried-sobottka-textform/

Wer Unterstützung in der Analyse benötigt und/oder die Emails als Screenshoits einsehen will:

http://die-volkszeitung.de/NADINE_OSTROWSKI/sarah-freialdenhoven/000-SARAH-FREIALDENHOVEN-AUSSCHNITTE.HTM

Ladies and Gentlemen, es hat seinen Grund, dass ich mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen in meiner eigenen Wohnung bekämpft werde, und ich nehme an, dass man solches aus mit Philips Vater und Philips Mutter gemacht hat. Die Chance, einen Schlaganfall zu erleiden, liegt generell bei ca., 1: 300 in Österreich, demnach also in etwa auch in Deutschland.

Doch obwohl die Mitte 50 noch nicht erreicht waren,  erlitten binnen von 4 Jahren sowohl Philips Vater als auch seine Mutter schwere Schlaganfälle, Philips Vater starb etwa eineinhalb Jahre nach dem ersten Schlaganfall, Philips Mutter starb beim ersten Schlaganfall. Alles Zufall? Ich behaupte, man hätte Philip nicht so leicht zu einem falschen Geständnis pressen können, wenn er gesunde Eltern im Rücken gehabt hätte. Und ich behaupte, dass Philips Mutter der Sarah Freialdenhoven die Türe geöffnet hatte, als Sarah Freialdenhoven auch noch das „Tatmesser“ nachschieben wollte. Darum musste sie weg, nüchtern betrachtet.

Was man mit Philip gemacht hat, kann man mit jedem machen, solange diese Methoden und Strukturen nicht gründlich aufgedeckt werden.

Elektromagnetische Strahlen könnten übrigens auch sehr gut erklären, warum es in JVA immer wieder zu völlig unmotivierten „Selbstmorden“ kommt: Wenn jemand nicht ausweichen und nicht abschirmen kann, kann man ihn – äußerlich vollkommen spurenfrei – mit elektromagnetischen Strahlen höllisch foltern, so sehr, dass ihm alles andere egal wird, dass er nur noch eines will: Sterben, um den Qualen zu entgehen. Ich weiß, wovon ich da rede, doch ich konnte abschirmen, und ich konnte ausweichen.

Siehe hierzu auch:

http://dokumentenblog.wordpress.com/todesfalle-in-jva-deutschland/

und

http://www.computerbase.de/forum/archive/index.php/t-662047.html

In Berlin war es zwischenzeitlich so weit, dass die damalige Justizsenatorin wollte, dass JVA-Selbstmorde nicht mehr berichtet würden:

http://die-volkszeitung.de/00-die-volkszeitung/stuff/gisela-von-der-aue/suizide-jva-gisela-von-der-aue-01.html

Schon zu Zeiten der alten Griechen war es üblich, dass Vivisektionen als Strafen verhängt wurden; extrem forschungswillige Ärzte gab es nicht erst in der SS. Und an wem könnte man die Wirkung neuer Waffen, die äußerlich spurlos wirken, kostengünstiger erforschen als an Strafgefangenen, die man in Einzelzellen hält?

Es kann nicht schaden, dem Staat zu viel des Bösen zuzutrauen, aber es kann verhängnisvoll sein, ihm zu wenig des Bösen zuzutrauen.

LG

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Staatsverbrechen: @ Prof. Renate Volbert, Forensik Berlin, Prof. Günter Köhnken, Uni Kiel, Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Düsseldorf /z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Uni Regensburg, OSTA Gabriele Wolff, Gustl Mollath

An:

Prof. Renate Volbert, Forensik Berlin, Prof. Günter Köhnken, Uni Kiel, Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Düsseldorf

Ladies and Gentlemen!

In NRW sitzt seit Jahren ein heute 26-Jähriger, den man nach Lage der Dinge absichtlich falsch wegen Mordes verurteilt hat, um die wahren Mörderinnen, fünf Töchter aus „guten Kreisen“, vor Verfolgung zu bewahren.

Ich werde mich auch noch in anderer Form an Sie wenden, vorab zum „Geständnis“ des Verurteilten – Sie kann man insofern ja als Experten betrachten.

Alles, was nun folgt, können Sie auch als PDF-Datei sichern, und ich bitte Sie und alle LeserINNEN, es auch zu tun:

https://apokalypse20xy.files.wordpress.com/2013/02/philip-jaworowski-falsches-gestaendnis3.pdf

MfG

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Das völlig unglaubhafte „Geständnis“ des Philip Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski

Inhalt:

1. Grundsätzliches zum „Geständnis“ des Philip Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski und zu falschen Geständnissen allgemein

2. Auszüge aus dem nur noch als grotesk zu bezeichnenden „Geständnis“ des Philip Jaworowski

Zur Überprüfung der Zitate aus dem Strafurteil, zitiert mit „Urteil PJ“:

http://feuerkraft.files.wordpress.com/2012/10/strafurteil-mordfall-nadine-ostrowski.pdf

1. Grundsätzliches zum „Geständnis“ des Philip Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski und zu falschen Geständnissen allgemein

Philip Jaworowski hat erst nach langem Bestreiten der Tat, bis zur Erföffnung der Hauptverhandlung gegen ihn, den Mord an der Nadine Ostrowski „gestanden“, obwohl eine Vielzahl von Indizien ihn bei oberflächlicher Betrachtung schon bei der Festnahme sehr schwer belasteten, ihn geradezu zu überführen schienen.

Das „Geständnis“, das er laut Strafurteil und Prozessberichterstattung ablieferte, war voller Unstimmigkeiten, Widersprüche zur Spurenlage und Erinnerungslücken. So befand selbst das Gericht in seinem Urteil: Dagegen sind die Angaben des Angeklagten zum Tatablauf durch die nach der Tat vorgefundenen Tatspuren und durch das Gutachten des Sachverständigen…im Sinne der getroffenen Feststellungen wiederlegt (sic!).“ (Urteil PJ, S. 30)

Man kann, wie im Folgenden noch ausgeführt wird, sagen, dass jeder Zeuge, der so unglaubhaft und widersprüchlich aussagte, wie Philip Jaworowski es im Falle seines „Geständnisses“ getan hatte, von niemandem mehr ernst genommen würde. Im Grunde glaubte ihm das Gericht auch nur eines oder gab diesen Glauben vor: Dass Philip Jaworowski die Nadine ermordet hatte (Urteil PJ, S. 30).

Dennoch wird das Geständnis hochgehalten, hieß es sowohl im Internet als auch in Presseartikeln immer wieder: „Sobottka behauptet, Philip sei unschuldig, dabei hat Philip die Tat doch gestanden!“

Wenn ein Geständnis der Beweis einer Täterschaft wäre, könnte ich mich sehr schnell zum Mörder von Martin Luther King und den Kennedy-Brüdern machen, wie unmittelbar klar wird. Ich brauchte dann nur zu sagen: „Ich habe diese drei ermordet!“

Mithin ist ein Geständnis kein Beweis, sondern im Grunde nur ein Indiz,

wird erst dann zum Beweis, wenn der Täter Wissen offenbart, das mit absoluter Sicherheit (sic!) nur der Täter haben kann.

Dennoch wird Geständnissen ein besonderes Gewicht zugemessen, weil es grundsätzlich natürlich nicht klug ist, sich selbst falsch zu belasten.

Dennoch kommt es immer wieder zu falschen Geständnissen, und zwar keineswegs selten. Zitat aus einem Aufsatz der Prof. Renate Volbert, die zu den Expertinnen betreffend falsche Geständnisse gehört, und des Dr. med. Steffen Lau:

In einer Analyse von Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland aus den 50er und 60er Jahren betrug der Anteil von Falschgeständnissen bei den mehr als 1000 Wiederaufnahmeverfahren knapp 7 Prozent.“(Forensik Berlin, http://www.forensik-berlin.de/forschung/falsche.html, im folgenden „Forensik Berlin“)

Dabei kommt es selten zufällig zu falschen Geständnissen, und ein Risikofaktor sind den Beschuldigten falsch belastende Indizien:

Beispielsweise ist die Präsentation falscher Beweise, die nach vorliegenden empirischen Erkenntnissen die Gefahr falscher Geständnisse erhöht, in amerikanischen Vernehmungen erlaubt, in deutschen Vernehmungen ist dagegen jede Form von Täuschung verboten.“(Forensik Berlin)

Eine andere Gefahr für die Entstehung falscher Geständnisse ist hoher Druck, der von den Vernehmern ausgeht, wie der Kieler Professor für Rechtspsychologie Günter Köhnken im Zusammenhang mit einem falschen Geständnis in einem Kieler Mordprozess bildhaft erklärte:

„Herr Schwertz war nahe daran zu gestehen, auch Kennedy und Wallenstein ermordet zu haben!“, rief Köhnken erbost den Richtern der 8. Großen Strafkammer zu, als er nachzeichnete, wie die Ermittler den Angeklagten bearbeitet hatten, bis er selbst glaubte, der Täter zu sein. „Man muss einen Menschen nur lange genug weichkochen“, so Köhnken, „bis er an sich und seinem Gedächtnis zweifelt.“ (DER SPIEGEL, Ausgabe 06/2010, „Lange genug weichgekocht“, Gisela Friedrichsen, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-69003629.html , im Folgenden „DER SPIEGEL)

Auch Rechtsanwalt Dr. Martin Rademacher, Strafverteidiger aus Düsseldorf, schreibt in seinem Fachaufsatz:

Im Falle des Philip Jaworowski lagen, siehe oben, Indizien vor, die kaum noch einen Zweifel an seiner Täterschaft zu lassen schienen.

So äußerte ein langjährig enger Freund von Philip, als er erfuhr, dass die Polizei Philip als Tatverdächtigten im Mordfall Nadine verhaftet hatte: „Die Polizei spinnt!“ Doch von den Indizien ließ er sich überzeugen, was deutlich macht, welches Belastungsgewicht ihnen beigemessen wurde, wie in einem Online- Artikel der WAZ-Gruppe nachgelesen werden kann:

Bewegend verlief die Aussage des langjährigen Freundes Jakob H., den Philipp am Tag nach dem Mord anrief und mitteilte: „Hey, Jakob, Mord in Wengern!“ Als Philipp am 14. September verhaftet wurde, wollte Jakob das nicht glauben („die Polizei spinnt“) – bis die Beweislage erdrückend wurde. Gestern fragte der Zeuge mit traurigem Blick auf den Angeklagten: „Was hat er sich dabei nur gedacht, als er mich anrief?“

( http://www.derwesten.de/wr/region/rhein_ruhr/was-hat-er-sich-nur-gedacht-als-er-mich-anrief-id1953620.html , weiter unten in Form von Screenshots.)

Die vorgezeigten Indizien erzeugten also eine Situation, in der ein Leugnen der Tat zwecklos schien, vergleichbar der Vorzeigung falscher Beweismittel in amerikanischen Ermittlungen, auf die im Artikel von Forensik-Berlin hingewiesen wird.

Auch gab es eindeutig Druck auf Philip Jaworowski, umfassend zu gestehen, denn selbst der eingesetzte Gerichtspsychiater, Prof. Dr. med. Johannes Hebebrand, lockte mit dem Jugendstrafrecht für ein umfassendes Geständnis, und drohte andernfalls, die Anwendung des Erwachsenen-Strafrechts zu empfehlen – ein erheblicher Unterschied bei drohender Verurteilung wegen Mordes, wie in einem Online-Artikel aus der Prozessberichterstattung noch heute nachlesbar ist:

„Stehen Sie zu ihrer Tat, setzen Sie sich mit ihr auseinander“: Der Appell, den Prof. Johannes Hebebrand, Kinder- und Jugendpsychiater aus Essen, an den wegen Mordes angeklagten Philipp J. (20) richtete, ließ gestern im Schwurgerichtssaa

Und der sachverständige Gutachter begründete auch sogleich den Sinn seiner Worte: „Ich muss hier eine Empfehlung aussprechen, ob Ihre Tat nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.“

Und darauf zielt der Appell: Bekennt sich der 20-jährige Philipp J. zu der Tat in allen Einzelheiten, verzichtet er auf Ungereimheiten in seinen Aussagen, dann schließt das eine „Nachreife“ nicht aus und macht die Anwendung des Jugendstrafrechtes möglich.

( http://www.derwesten.de/wr/staedte/nachrichten-aus-wetter-und-herdecke/sie-sind-nicht-der-als-der-sie-sich-verkaufen-id2035444.html ,

weiter unten in Form von Screenshots)

Kurz gesagt: „Die Indizien sind erdrückend, Sie sind der Täter, und wenn Sie gestehen, können Sie mit zehn Jahren davonkommen, ansonsten riskieren Sie lebenslänglich.“

2. Auszüge aus dem nur noch als grotesk zu bezeichnenden „Geständnis“ des Philip Jaworowski

Obwohl er von der Nadine Ostrowski nichts wollte, obwohl er sie nur vom Ansehen und angeblich/tatsächlich vom Chatten unter Pseudonym kannte (wie hunderte(!) von Mädchen), obwohl sie ihm glaubhaft zu jung war (er hatte nachweislich eine Gleichaltrige im Auge), obwohl er noch nie zuvor im Leben ohne vernünftigen Grund bei Leuten angeschellt hatte, sei er aus „Langeweile“ auf die Idee gekommen, nachts um 24.00 Uhr bei ihr anzuschellen. ( Urteil PJ, S. 24 f.)

Viermal heißt es „obwohl“, weil es absolut nicht zu seinen Einstellungen und Lebensgewohnheiten passte, und das Motiv sei Langeweile gewesen!

Dabei habe er nicht einmal gewusst, ob Nadines Eltern womöglich anzutreffen seien. Ihm hätte also auch ein wütender Vater die Tür öffnen können. Doch für den Fall habe er sich eine Entschuldigung ausgedacht: Er habe sich verfahren und wolle nach dem Weg fragen. (Urteil PJ, S. 25). Dazu muss man wissen, dass Wetter-Wengern ein Dorf ist, in dem jeder jeden vom ansehen kennt, und dass niemand, der seit längerem in Wetter-Wengern wohnt, einem anderen dort erzählen kann, er habe sich in Wetter-Wengern verfahren. Philips Adresse war gerade einmal 2,3 km von der der Nadine entfernt, 5 Minuten Wegzeit mit dem Auto (nach Google-Map)!

Dann will Philip, der nie im Leben wegen Gewalttätigkeit in Erscheinung getreten war, der auch auf seinem PC keinerlei Inhalte hatte, die Bezüge zur Gewalt erkennen ließen, der Nadine wegen eines verbalen Gefechtes eine ca. 1 kg-schwere Taschenlampe so auf den Kopf geschlagen haben, dass die Kopfschwarte riss! (Urteil PJ, S. 27, S. 31)

Wie er es geschafft haben will, einer ihm gegenüberstehenden Nadine mindestens 3 Mal auf praktisch die selbe kleine Stelle an der Oberstirn zu schlagen, das erklärt er nicht. Der Rechtsmediziner Prof. Peter Betz, Universität Erlangen, und andere von mir befragte Rechtsmediziner halten halten das bei einem bewegungsfähigen Opfer für unmöglich.

So sieht sein ganzes „Geständnis“ aus, voller Unplausibilitäten, voller Widersprüche zur Spurenlage, voller „Erinnerungslücken“.

Allerdings gibt es einen Hinweis darauf, dass er sich mühte, das zu gestehen, was man ihm als Sachlage unter die Nase hielt. So gibt es von ihm zwei verschiedene Erklärungen dafür, dass einem bei ihm gefundenen Kabelstück ein Stecker fehlte.

Einmal hatte er nämlich erklärt, der Stecker sei ihm beim Drosseln wohl abgerissen. (Urteil PJ, S. 28) Das passte zu der ursprünglich vom Gericht gehegten Ansicht, ein unter der Leiche gefundener Stecker habe zu einem bei Philip gefundenen Kabel gehört. Doch dann erklärte Thomas Minzenbach, Kriminaltechniker beim LKA-NRW, der Setcker unter der Leiche und das bei Philip gefundene Kabel hätten niemals zusammengehört. Und daraufhin erklärte Philip dann, er habe den Stecker von dem bei ihm gefundenen Kabel abgeschnitten! (Urteil PJ, S. 28)

Es ist offenkundig, dass man dem „Geständnis“ des Philip Jaworowski keinerlei Wert beimessen kann!

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