Herzlich begrüßte Frauen und Männer,
die Zustände im OlG-Bezirk Hamm, dieses Mal mit einem Blick auf das LG-Bielefeld, kann man, was die Rechtsprechung angeht, metaphorisch etwa gleichsetzen mit der Architektonik und Infrastruktur Frankfurts a.M. im Jahre 1945:
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Was dem Ausland und dem deutschen Volk als idealer Rechtsstaat an die Wand gemalt wird. ist in Wahrheit ein sehr weitgehend völlig verkommener Saustall, in dem die Minimierung von Verfahrens-Erledigungszeiten ohne jede Rücksicht auf die Qualität von Entscheidungen eindeutig eine der wichtigsten Zielgrößen darstellt: Den Justizministern beschert diese Vorgehensweise niedrige Ausgaben für das Justizpersonal, den Richtern massenhaft Freizeit, vgl.:
und:
So trifft der Strafrechtler Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Sommer auch den Nagekl auf den Kopf, indem er die Wirkung der staatlichen und medialen Propagandalügen, die wir in der BRD ertragen müssen, so beschreibt:
„Die deutsche Justiz hat einen guten Ruf bei denen, die sie nicht kennen.“ , siehe:
Nun, es ist Aufklärung vonnöten, dringendst. Leider kann ich sie nur Stück um Stück voranbringen, weil ganze Rudel von Staatsanwälten und Richtern mich mit haarsträubenden Beweisen dafür zuschütten, dass die deutsche Justiz tatsächlich jedes gesunde Maß verloren hat, das auch noch in völlig ungenierter Weise zu präsentieren wagt, und ich so kaum noch weiß, wo ich anfangen soll.
Es sind mehrere Strafanzeigen gegen Staatsanwälte nötig, mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen gegen Richter müssen vorangebracht werden – derzeit könnte ich ein halbes Dutzend sehr guter Anwälte beschäftigen.
Die Schmutzjustiz des Richters Björn Christoph Uhlhorn
Mit einem Beschluss zeigt VRiLG Björn Christoph Uhlhorn sein wahres Gesicht!
Nun, ich präsentiere hier erst einmal einen recht aktuellen Beschluss vom VriLG Björn Christoph Uhlhorn, der darin nicht nur schmutzigste Justizwillkür präsentiert, sondern auch noch legislative Anmaßungen zur Schau stellt. Ich vermute, dass er geisteskrank sein könnte, werde in seinem Falle wohl auch einen Antrag auf Betreuung stellen müssen. Das hat nichts damit zu tun, dass er bereits etwas seltsam aus der Wäsche schaut:
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sondern tatsächlich mit seinem Beschluss, der weiter unten als PDF einsehbar ist. Ein paar Highlights vorab::
Richter Uhlhorn lügt sich einen Sachverhalt zurecht, der nichts mit den Tatsachen zu tun hat!
Er unterstellt mir unzutreffend, ich hätte behauptet, die Jugendamtsmitarbeiterinnen Charlene Bruns und Daniela Pieper seien Satanisten, und daraus hätte ich geschlossen, dass man vor ihnen warnen müsse..
Tatsache aber ist, dass ich dargelegt hatte, wie die beiden mit den Selbstmordgedanken einer 8-Jährigen umgegangen waren, daraus auf ein solches Maß an Empathielosigkeit / Kinderfeindlichkeit geschlossen hatte, dass ich das nur noch mit satanischen Zuständen im Jugendamt assoziieren konnte, siehe:
Richter Björn Christoph Uhlhorn stellt die Sache also auf den Kopf, lügt sich einen anderen als den tatsächlichen Sachverhalt zurecht. Dazu passt es, dass er auf meine Sachkritik an Charlene Bruns und Daniela Pieper, die immerhin durch eine eidesstattliche Aussage der Gabi Baske bestätigt ist:
nicht im Geringsten eingeht. Außerdem hält er es nicht einmal für nötig, sich mit den einzelnen Klagepunkten / beklagten Äußerungen auseinanderzusetzen – offenbar will dieser Systemkriminelle mir einen total-Maulkorb verpassen, auf jeden Fall will er, dass mein Anwalt das Mandat schmeißt weil er mir ja die PKH abschneidet, und ich mich, da ja Anwaltszwang, gegen die Klage nicht wehren kann. Diesen Richter mit einem Wort begrifflich zu beschreiben, ohne dabei eine Formalbeleidigung zu begehen, ist mir leider nicht möglich, nur deshalb tue ich es nicht.
Schafft Uhlhorn in dem Beschluss ein neues Gesetz?
Das waren jetzt nur die materiell-rechtlichen Highlights der Uhlhorn-schen Schmutzjustiz, zwei Volljuristen, darunter mein Rechtsanwalt, sind felsenfest davon übertzeugt, dass die (gegen mich gerichtete) Klage bereits deshalb unzulässig sei, weil dem Landkreis die Befugnis fehle, für Charlene Bruns und Daniela Pieper zu klagen, was sie auch zu begründen wissen.
Fazit
Nun,das, was Richter Björn Christoph Uhlhorn in dem Beschluss materiell-bietet, hat mit Abgrenzungen der Meinungsfreiheit von ehrverletzenden Delikten nach Maßgabe der Rechtsprechung bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht so viel gemein, wie ein von Pestbazillen durchseuchter Eimer Kot mit einem köstlichen Mahl aus Bio-Zutaten, soll heißen: Schlimmer geht es nicht mehr, er schleudert die Abrissbirne gegen Staatskritik, will offensichtlich einen SS-Staat nach dem Geschmack Heydrichs, der deshalb mit Dr. Werner Best nicht klarkam, weil jener auf saubere Verfahrensführung pochte.. . Und tatsächlich scheint „Rechtsstaat“ nach Reinhard Heydrich, also SS-Staat in der Justiz, nach meinen intensiven Erfahrungen am Amtsgericht Lübbecke, am OLG-Hamm und am LG-Bielefeld sich an diesen Gerichten zum Regelfall entwickelt zu haben – jedenfalls, solöange es um das gemeine Volk geht, dem Establishment wird man solch niederträchtige Drecksarbeit natürlich nicht zumuten..
Hier nun der Beschluss des Richters Uhlhorn, den man schleunigst aus dem Richteramt schmeißen sollte, statt ihn wie bisher für seine Drecksarbeit zu befördern:
Richter-Bjoern-Christoph-Uhlhorn-Landgericht-Bielefeld
So, das war es für heute, doch heute ist nicht alle Tage, ich komme wieder, keine Frage!
Herzlichst!
Dipl.-Kfm. winfried sobottka, UNITED ANARCHISTS
PS.: Die Systematiken sind wirklich immer die selben.