Zur Sache, Andreas Herzlos! (Name geändert) / z.k. rechtsanwalt rassi warai, rechtsanwalt niels luckner, rechtsanwalt dr. jürgen restemeier

Es geht um die Kinder der Gabi Baaske, Lübbecke. Es ist die Zeit der ultimativen Klärung angebrochen. Es darf nicht sein, dass ein geisteskranker Vater ungestraft Kinder zerstört, um Geld zu sparen und sich an seiner Exfrau zu rächen – auch wenn es seine eigenen Kinder sind und Gerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendamt, Gutachterinnen, Verfahrensbeistände und Kinderschutzbund Minden ihm willige Gehilfen sind und die Presse auf Seiten der Verbrecher steht!!!

Gerade unter solchen Umständen, d.h. dort, wo kein institutionalisiertes Recht mehr existiert, weil die Institutionen selbst kriminell sind, muss Publizität sich danach richten, darf sich nicht Schranken auferlegen (lassen), die das Ungeheuerliche noch vor der Aufdeckung bewahren.

In diesem Sinne:

Wie Anne Marie Müller-Stoy Gutachterei zur feilen Hure macht, Teil 01 / z.k. rechtsanwalt dr. ralf leiner, bielefeld, andreas baaske, baaske medical, amtsgericht lübbecke, amtsgericht bielefeld, amtsgericht minden, rechtsanwalt rassi warai

Herzlich begrüßte Frauen und Männer!

Dass das deutsche Justizsystem in seinem eigenen Dreck versinkt, nehmen zum Glück immer mehr Menschen zur Kenntnis, immer mehr Menschen, denen das zumeist nicht gefällt., Meine Herzensschwestern und – brüder in der Gemeinschaft UNITED ANARCHISTS arbeiten emsig daran, die dahinter steckende Aufklärung voranzutreiben, einer der Hauptgründe dafür, dass sie viele meiner Beiträge in den Suchmaschienn pushen.

Doch geändert hat sich bisher nicht – ein Hinweis darauf, dass wir einen Systemsturz brauchen, dass das System nicht mehr reformierungsfähig ist.

Dennoch hat die Aufklärung ihr Gutes:Erkenntnis ist ein notwendiger Schritt vor dem Akt des politischen Handelns.

Und so will auch  ich meinen Beitrag zur Aufklärung weiterhin leisten, beginnend mit einer kleinen Serie über eine Gutachterin des Teufels, Dipl.-Psych. Anne Marie Müller-Stoy, die im Falle Baaske ./. Baaske ein Gefälligkeitsgutachten für fast 10.000 Euro ablieferte, wobei ich den Verdacht habe, dass die „Gefälligkeit“ sich darin ausdrückte, dass sie sich beim Willkürrichter Thomas Beimann, der offenbar bevorzugt  Schmierengutachterinnen beauftragt, um sachfremde, aber von ihm gewollte  Handlungsempfehlungen zu erhalten, beliebt machen wollte.

Um aufzuzeigen, mit welchen Mitteln eine Schmierengutachterin wie Anne Marie Müller-Stoy es auch in „schwierigsten“ Fällen schaffen, ein oberflächlich betrachtet korrektes Gutachten zu einer in Wahrheit absurden, aber vom Richter gewünschten Handlungsempfehlung werden zu lassen, muss ich allerdings detailliert vortragen – um es besser verständlich zu machen.  Auf Widersprüche gehe ich dabei nur insofern ein, wie sie sich aus dem Zusammenhang selbst ergeben – auf  andere Widersprüche, dass Annika z.B. von der zunächst hochgeblobten Therapeutin ein paar Monate später die Nase voll hatte,  werde ich erst auf einer nächsten Ebene eingehen.Hier nun der erste Teil, weitere werden folgen:

Von der „Gutachterin“ Dipl.-Psych. Anne Maria Müller-Stoy vom „Gerichtspsychologischen Institut Bielefeld“ (im Folgenden Müller-Stoy) wurde mit Datum 19.01. 2017 ein „Gutachten“ in der Sache 11 F 51/14 / AG Lübbecke erstattet, siehe Anlage. Das Datum findet sich lediglich am Ende des „Gutachtens“ neben der Unterschrift der „Gutachterin“. Bezugnahmen auf Inhalte des „Gutachtens“ werden im Folgenden wie folgt zitiert: „GA“ M-St, Seitenzahl.

An den Tagen 04.03.2016 (0,75 Stunden für Annika und Lisa) und am 03.06.2016 (0,75 Stunden für Annika)   fanden Explorationsgespräche zwischen der Müller-Stoy und Annika statt, insgesamt also kaum mehr als 1,25 Stunden, wenn man davon ausgeht, dass am 04.03.2016 mindestens eine Viertelstunde durch die jüngere Lisa beansprucht wurde.

Die zitierten Aussagen Annikas imponieren unter anderem dadurch, dass sie pauschal bzw. arm an Details sind und ihre Glaubhaftigkeit insofern infrage steht und sie z.T. sogar in die Irre führen:

001: „In ihrer Freizeit gehe sie drei Mal in der Woche zum Reiten, einmal in der Woche habe sie Reitunterricht und Voltigieren. Sie habe eine Reitbeteiligung, deshalb müsse sie sich zuverlässig um das Pferd kümmern, was ihr großen Spaß mache.“ („GA“ M-St., S. 27)

002: „Einmal pro Woche gehe sie zur Psychologin, das gefalle ihr gut und tue ihr gut. Dort könne sie alles los werden, was sie beschäftige, auch wenn sie mal sauer auf ihren Vater sei.“ („GA“ M-St., S. 27)

Kommentar: Es bleibt unklar, warum Annika eine Psychologin benötigt, „um alles loszuwerden.“ Schließlich ist es zumindest in Deutschland nicht annähernd der Normalfall, dass Zehnjährige regelmäßig eine Psycho-Therapeutin aufsuchen, um sich ihre Probleme von der Seele reden zu können. So liegt der Verdacht sehr nahe, dass Annika mit schweren Problemen belastet sei – doch darüber sagt Annika nichts, und die „Gutachterin“ verzichtet unverständlicher Weise darauf, diesen Dingen durch Fragen auf den Grund zu gehen.

003: „Freundinnen habe sie in der Schule, in der Nachbarschaft und beim Reitstall. Einige ihrer Freundinnen kennen sie schon viele Jahre und wüssten um ihre Familiensituation Bescheid, was sie nicht schlimm finde.“   („GA“ M-St., S. 27)

Kommentar: Drei Mal pro Woche Reiten, Stall- und Pferdepflege, einmal pro Woche Unterricht im Reiten und Voltigieren, einmal pro Woche Psychotherapie, alles neben der Schule, und zugleich Freundinnen in der Schule, in der Nachbarschaft und beim Reiten?

Es kommen bereits Zweifel daran auf, wie Annika das alles zeitlich miteinander vereinbaren können soll.

Annikas Äußerungen hier sind pauschal: Kein Name einer Freundin wird genannt, es wird (abgesehen vom Erlebnisfeld Pferd und Reiten) auch kein Hinweis darauf gegeben, was sie mit Freundinnen unternimmt, was die Freundschaften ausmacht, was sie an den Freundinnen mag oder nicht mag. So stellt sich die Frage, ob Annika überhaupt die Wahrheit sagt oder lediglich darauf vorbereitet ist, ihre Situation gegenüber der „Gutachterin“ möglichst vorteilhaft darzustellen, ohne sich in Widersprüchen verheddern zu können.

004: „Als wichtigste Personen in ihrem Leben benannte Annika ihren Vater, ihre Oma, ihre Tante, ihre Cousine und ihre Schwester.“ („GA“ M-St., S. 27)

Kommentar: Sieht man davon ab, dass Annika ihre Mutter nicht benennt, so spiegelt die Darstellung eine Normalität vor, die nicht in Ansätzen gegeben ist: Die genannten Personen gehören ausschließlich der väterlichen Linie an, wobei es sich bei „Oma“, „Tante“ und „Cousine“ um Personen handelt, die bis zur Herausnahme Annikas aus dem mütterlichen Haushalt praktisch nichts mit Annika zu tun hatten, nicht einmal an Geburtstagen Annikas zum Besuch erschienen waren. Auf der anderen Seite taucht keine der Personen aus der mütterlichen Linie auf, die nachweislich bis zur Herausnahme Annikas aus dem mütterlichen Haushalt enge und liebevolle Beziehungen zu Annika hatten: Mutter Gabi, Opa Walter, Schwester Kelly, Schwester Michelle, Cousin Collin. Beleg: Eidesstattliche Versicherung der Gabi Baaske mit Hinweis auf Zeugen.

Ich hoffe, dass es dem einen oder der anderen bereits helfen kann, sie betreffende Gutachten besser kritisch bzu durchleuchten: Wie detailliert wird geschildert, wie klar werden Dinge dargestellt, wie gut sind sie überprüfbar?

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka,  UNITED ANARCHISTS

 

 

 

Hat Richterin Dr. Nicola Jacob den Verstand verloren, oder hat Andreas Baaske sie bestochen? / z.k. präsident des landgerichts bielefeld, richter klaus petermann, amtsgericht lübbecke, rechtsanwalt niels luckner, kanzlei, rechtsanwalt rassi warai,spd bielefeld, cdu bielefeld, afd bielefeld, cdu minden, spf minden, afd minden

Hallo Frauen, hallo Männer!

Es ist einige Jahre her, da gab der heutige Rechtsanwalt Dr. Ulrich Ramrath etwas in einer Studentenrunde zum Besten, von dem ich allerdings nicht weiß, ob es wahr ist:  Ein Jura-Student an der Freien Universität Berlin habe das nahezu Unmögliche geschafft, ein Staatsexamen mit „Sehr Gut“ zu absolvieren. Das habe die dortige RCDS-Fachschaft-Jura dazu bewogen, ihm eine Glückwunschkarte zukommen zu lassen, auf der nachzulesen gewesen sei, was aus seinen lediglich 3 Vorgängern insofern, also aus den einzigen drei Studenten, die dasselbe vor ihm geschafft hätten, geworden sei. Einer, so habe man es ihm mitgeteilt, sei irgendwann für den Rest des Lebens in einer geschlossenen Psychiatrie gelandet. Ein weiterer, so sei die Mitteilung gewesen, sei irgendwann von einem Hochhaus in den Tod gesprungen. Der Dritte, so sei die Aufzählung beendet worden, sei Horst Mahler gewesen.

Nun, es lässt sich tatsächlich kaum bestreiten, dass gesunde Persönlichkeit und exzellente Noten im juristischen Ausbildungsbetrieb der BRD nicht übermäßig miteinander harmonieren, um es einmal vorsichtig zu formulieren: Die in weiten Bereichen naturwidrigen Rechtstheorien lassen gesundes Denken gar nicht zu. So geht die bundesdeutsche Rechtsprechung mit dem Segen der führenden Rechtsdogmatiker beispielsweise davon aus, dass Menschen wirklich wissen, was sie tun, und ihr Handeln jeweils Produkt freier Entscheidung ist. Nun, wenn das so wäre, dann wären mindestens 95% der weltweit ausgegebenen Billionen für Werbung und Verkauf zum Fenster hinausgeworfen, dann gäbe es keine Raucher, keine Drogensucht, kein Fernsehpublikum für mindestens 80% der TV-Sendungen usw.

Die institutionalisierte Rechtslehre (der Begriff „Rechtswissenschaft“ ist den Tatsachen nicht angemessen) ist vor allem in den Bereichen, in denen es um die Bewertung menschlichen Handelns geht, also im Strafrecht, im Familienrecht, im Betreuungsrecht usw., ebenso dogmatischer Dünnschiss wie „Hexenhammer“, Kirchenlehren, Marxismus, Rassenhygiene usw. usf. es waren bzw. sind. Wer sich da mit Eifer hineinstürzt, der kann gar nicht mehr richtig ticken, der verliert tatsächlich den Bezug zur Realität des Menschen, weiß nicht mehr wirklich, ob er bzw. sie Männchen oder Weibchen ist.

Damit ist ein Grundproblem skizziert, das sich daraus ergibt, dass RichterINNEN seit längerer Zeit mindestens 2-er-Examina vorweisen müssen: Menschlich verrückte Gestalten, doch sie bestimmen bei uns, was Recht und was Unrecht ist. Mag der unaufgeklärte Bürgermensch noch denken, die Bestenauslese nach Noten würde zu bestmöglicher Gesetzestreue der Rechtsprechung führen, so ist die festzustellende Realität meist eine andere: RichterINNEN verwenden ihre Fähigkeiten oftmals zur Rechtsverdrehung, dazu, Sachverhalte manipulativ auf den Kopf zu stellen und eigenes willkürliches Vorgehen durch  Eloquenz und trickreiches Vorgehen als rechtens vorzugaukeln.

Das kennt man auch von Anwälten, und neu ist das natürlich nicht, schließlich schrieb schon  Friedrich Schiller seinem gegen Obrigkeitsunrecht kämpfenden Räuberhauptmann Karl von Moor eine besondere Abneigung gegen rechtsverdrehende Advokaten zu (“ – und bist du der Schelm, der die Gerechtigkeit zur feilen Hure macht? Der Advokat zitterte, daß ihm die Zähne klapperten, – der Dolch stak in seinem Bauch wie ein Pfahl im Weinberg – Ich habe das Meine gethan! rief er und wandte sich stolz von uns weg; das Plündern ist eure Sache.“)

Das Phänomen der Richter-Scrapie (Googeln!) ist also keineswegs ein rein satirisches, sondern hat leider einen sehr  ernsten Hintergrund: Auf Richterstühlen tummeln sich immer mehr Psychopathen, Perverslinge usw., und tatsächlich ist das der Grund dafür, dass man Gerichte in den letzten 30 Jahren zu Festungen ausbaute – vorher gab es dort keine Sicherheitsschleusen usw.  Aber geisteskranke Richter, die maßlos Unrecht über das Normalvolk bringen, müssen natürlich geschützt werden…….

Nun zurück zur praktischen Gegenwart: Natürlich muss man von Zweier-Juristen, wie junge RichterINNEN wie etwa Dr. Christian Rikken oder Dr. Nicola Jacob sie ja sein müssen, erwarten, dass sie z.B. wissen, wann eine Abwägung zwischen konkurierenden Rechtsgütern vorzunehmen ist. Beispiel:   Ich schreibe etwas ins Internet, was der „Gutachterin“ Dr. Tgole-Bachg nicht gefällt, wodurch sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.  Ich mache das aber nicht etwa ohne einen nachvollziehbaren Grund dafür zu haben, sondern berufe mich auf Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit. In einem solchen Fall muss ein Richter anhand der tatsächlichen Umstände abwägen, welche(s)  der konkurrierenden Rechtsgüter  – Persönlichkeitsrechte der Thole-Bachg einerrseits, Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits – den Ausschlag geben sollen. „Sonntags-Entscheidungen“ des Verfassungsgerichts, die dem Ausland und dem ahnungslosen deutschen Volk als Beweise für deutsche Rechtsstaatlichkeit vorgehalten werden, siedeln die Meinungs- und Informationsfreiheit sehr hoch an und verlangen, im Zweifelsfalle zugunsten eben dieser zu entscheiden.

(Ursprünglich war hier ein Richter wegen eines PKH-Beschlusses angegriffen, den er aber später revidiert hat).

Und nun ein ähnliches Spielchen von der Richterin Dr. Nicola Jacob am LG Bielefeld. In einem Verfahren der einstweiligen AO hat sie ohne mündliche Verhandlung einen im vorläufigen Ergebnis durchaus verständlichen Eilbeschluss verfügt, ist in der Begründung aber klar zu weit gegangen. womit sie u.a. ihre Befangenheit bewiesen hat:

 Auch hier fehlt jede Abwägung, und da die Richterin mich noch nicht angehört hat, kann sie nicht wissen, ob es Gründe gibt, die meine „Aussagen“ als berechtigte Meinungsäußerungen qualifizieren, oder nicht. Schließlich sieht nicht nur Art. 6 – EU-DSGVO (1) Alt. c), d), e) und f) eine Berechtigung von Veröffentlichungen gegen den Willen eines Betroffenen vor, sondern auch altbewährte Bestimmungen etwa des Strafrechts (z.B. §34 StGB) und ganz generell und stark natürlich Artikel 5 (1) GG.

Natürlich weiß Richterin Dr. Nicola Jacob all das, weiß also, dass es noch längst nicht amtlich ist, dass Andreas Baaske  rechtswidrig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde und die streitgegenständlichen Aussagen dazu geeignet seien, Andreas Baaske zu beleidigen.

So stellt sich die Frage, warum sie zum jetzigen Zeitpunkt expressis verbis eine Entscheidung in der Sache trifft, die sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen kann,  warum sie meint, nicht abwägen zu müssen in einem Fall, der Abwägung zwingend voraussetzt.

Hat sie also einen Dachschaden, oder wurde sie von Andreas Baaske bestochen? Letzteres beziehe ich zunehmend :stärker in mein Kalkül ein, denn was spricht in einem Umfeld, das sich aus dissozial gestörten Richtern, Rechtsanwälten und Gutachterinnen zusammensetzt, noch gegen Bestechung? Nicht vorhandener Anstand etwa? Oder nicht vorhandenes Risiko? Wie sollte es denn auffliegen, wenn z.B. Andreas Baaske einen Umschlag an seinen Rechtsanwalt weitergeben würde, den dieser der Richterin Dr. Nicola Jacob reichte?

Das Gros der deutschen Anwälte gibt sich doch größte Mühe, mit den Richtern so viel zu schmusen wie möglich, möglichst innige Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Was sollte also gegen die Möglichkeit sprechen, dass der gutaussehende, einfühlsame und eloquente Rechtsanwalt Rassi Warai der Richterin Dr. Nicola Jacob schon so nahe gekommen sein könnte, dass er gutbetuchten  Kunden wie Andreas Baaske sagen kann: „Mit 1000 Euro extra könnte ich die Richterin bombensicher auf unsere Seite bringen….“

Das deutsche Rechtssystem ist längst zu einem Dreckspfuhl verkommen,  mir scheint es nicht mehr plausibel, irgendwelche krummenTouren für ausgeschlossen zu halten.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS