Die kriminellen Lügen des Paul Wesseler, Richter am OLG Hamm, 12. Familiensenat / z.K. brücke lippe e.v., rechtsanwalt helmut wöhler, amtsgerichtsdirektor thomas beimann, lübbecke

Richter Paul Wesseler, OLG Hamm, baut mit seinen Komplizinnen vom 12. Familiensenat auf die Verweigerung rechtlichen Gehörs und die Konstruktion von Lügengeschichten, um Beschlüsse zu begründen, die den Tatsachen und Gesetzen widersprechen!

Es ist krass, was sich im Fall der Gabi Baaske, der man aufgrund eines absichtlich erstellten Falschgutachtens:

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2020/03/15/strafanzeige-gegen-dr-dipl-psych-thole-bachg-gestellt-absichtlich-erstelltes-falschgutachten/

https://apokalypse20xy.wordpress.com/2020/06/04/strafanzeige-gegen-dr-dipl-psych-melanie-thole-bachg-teil-ii-z-k-staatsanwaeltin-anja-lausten-fdp-leitende-oberstaatsanwaeltin-claudia-hurek-rechtsanwalt-dr-ralf-leiner/

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die Kinder weggenommen hat:

Zahllose vorgetragene Beweise dafür, dass die Kinder im Hause des Vaters Kindeswohlgefährdungen und -beschädigungen ausgesesetzt sind, u.a. Beweise für Traumatisierungen, Depressionen bis hin zu Selbstmordphantasien, selbstverständlich mit der Folge psycho-therapeutischer Behandlung, wurden von Amtsrichter Thomas Beimann entweder ignoriert oder in summa bagatellisiert:

„Die von der Kindesmutter vorgetragenen Gesichtspunkte, unterstellt, sie hätten sich so zugetragen, vermögen eine Erziehungsungeeignetheit nicht zu begründen. Es dürfte sich um Einzelfälle, wie sie im täglichen Leben und im Verlauf des Heranwachsens und der Entwicklung eines Kindes auch bezüglich seines geschlechtlichen Bewusstseins vorkommen handeln.

Selbstverständlich. Völlig normal ist es nach Amtsrichter Thomas Beimann demnach , wenn eine 13-Jährige Schrei- und Heulanfälle bekommt, sich mit KlassenkameradINNen nicht versteht, sich immer wieder in Konfliktsituationen bringt und im Konfliktfall um sich tritt und schlägt. So war das demnach auch zuhause bei Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann, und so ist es demnach auch zuhause bei Amtsgerichtsdirektor Thomas Beimann, da er nach seiner Auffassung sicherlich normal sein wird. Völlig normal nach Beimann ist es auch, wenn eine 7-Jährige nicht schlafen kann, an nichts mehr Gefallen findet, und immer wieder sagt: „Ich wollte, ich wäre tot!“  Sollte es bei Richter Beimann zuhause auch so gewesen sein? Wünschte er sich als Kind, tot zu sein? Erklärt das seine vollkommene Empathielosigkeit, seine eisige Kaltherzigkeit, wenn er Sachverhalte durch massive Verweigerung rechtlichen Gehörs und durch absurde Bewertungen verdreht, um Beschlüsse begründen zu können, die Kinder in Lebenshöllen schicken?

Jedenfalls waren die Gehörsverletzungen Beimanns samt und sonders in der Beschwerdeschrift dargelegt, und wurden dennoch von Lügenrichter Paul Wesseler und seinen ebenfalls kriminellen Komplizinnen wiederholt, erkennbar zunächst an den Inhalten von Hinweisbeschlüssen. Daraufhin gab es natürlich die passenden Entgegnungen, in denen nicht nur richtig gestellt, sondern auch die Beweismittel wieder vorgelegt wurden. Doch auch das kümmert einen hartnäckigen Lügenrichter wie Paul Wesseler und seine beiden Komplizinnen eindeutig nicht, denn diese Verweigerung rechtlichen Gehörs pflanzt sich nicht nur bis in die Beschlüsse fort, sondern wird auch noch durch Lügenkonstrukte ergänzt, die Lügfenrichter Paul Wesseler und seine beiden Komplizinnen aus der Luft gegriffen haben müssen.

So werden u.a. normale Mutter-Kind-Umgänge in 2014 behauptet, die es nachweislich niemals gegeben hat! Damit nicht genug, es wird behauptet, die Mutter hätte die Tochter im Rahmen dieser Umgänge psychisch terrorisiert, indem sie vor der Tochter weinend gebettelt habe, die Tochter solle doch zu ihr zurückkehren. Tatsache: Kein einziges Mal kam so etwas oder Ähnliches vor, es sind einfach aus der Luft gegriffene Lügen, die damit aber zur Aktenwahrheit geworden sind und die tatsächlichen Verhältnisse auf den Kopf stellen:

Tatsache ist, dass der Vater, unterstützt von Richter Thomas Beimann, Jugendamt, Verfahrenspflegerin Alke Wiemer und Umgangsbetreuerin Renate Lommel vom Kinderschutzbund Minden, fast drei Monate lang jeglichen Mutter-Töchter-Kontakt verhindern konnte und in dieser Zeit die damals 10-jährige Tochter Annika massiv von der Mutter entfremdete, was nachweislich zu einer Vielzahl von Krankheitssymptomen führte (Attest vom Kinderarzt), aber auch dazu, dass die Tochter bei der ersten begleiteten Gegenüberstellung nach fast drei Monaten weinend zusammenbrach, als sie die Mutter nur sah, und völlig unfahig war, auch nur ein Wort mit der Mutter zu reden, die rund 10 Jahre lang ihre Hauptbezugsperson gewesen war, mit der sie nachweislich in inniger Liebe verbunden gewesen war! Solche Ergebnisse produziert Richter Thomas Beimann im angeblichen Namen des Volks und angeblich im Sinne des Kindeswohls! Ein Irrer, der besser in einer Klapsmühle aufgehoben wäre?

Nun, der Vater der Kinder hat viel Geld und kann insgesamt schätzungsweise 600 Tausend Euro sparen, weil er die Kinder bei sich hat. Das schafft natürlich viel Spielraum, um sich eine wohlwollende Atmosphäre bei Gericht, beim Jugendamt, bei Alke Wiemer, bei Renate Lommel zu schaffen, und da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, dass er als vielbeschäftigter Unternehmer zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit hatte, sich selbst hinrteichend um die Kinder zu kümmern. Hauptsache ist eben, dass er Geld hat –  aber vielleicht ist er ja auch mit dem einen oder der anderen in der selben Satanisten- oder Freimaurerloge, auch solche Dinge sollen ja Wunder wirken.

Jedenfalls ist nun Strafanzeige gegen den Lügen-Richter Paul Wesseler, Richter am OLG Hamm, erstattet worden, und zwar wegen Verleumdung der Kindesmutter und wegen Rechtsbeugung:

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Dass Lügenrichter Paul Wesseler sich als stellvertretender Vorstand im Verein „Brücke-Lippe e.V.“ noch als Wohltäter präsentiert, erinnert mich an schlechte Gangsterfilme, die in den 30-ger oder 40-ger Jahren in Amerika produziert wurden und in denen Gangster dargestellt wurden, die abgrundtief unmoralisch waren, aber zur öffentlichen Kenntnisnahme als Spender für die Heilsarmee und Kinderheime auftraten.

Bemerkenswert übrigens, dass niemand im Verein „Brücke-Lippe e.V.“ Beiträge zahlen muss – offenbar handelt es sich um ziemlich knausrige „Wohltäter“. Oder ist es nur eine Fassade, um unkompliziert informale Verabredungen zwischen OLG-Richtern und der Anwaltschaft zu ernöglichen? Für Sachen, die selbst zu brisant sind, um sich darüber im „Lions Club“ oder bei den „Rotariern“ auszutauschen?  Nach dem, was Lügenrichter Paul Wesseler im Fall Gabi Baaske geboten hat, dürfte er wohl der richtige Mann für kriminelle Mauscheleien zwischen Richtern und Anwälten sein, das ist eine Tatsache.

So sieht Lügenrichter Paul Wesseler übrigens aus:

Lügenrichter Paul Wesseler, OLG Hamm

Lügenrichter Paul Wesseler, OLG Hamm

Abschließend möchte ich noch einmal hinweisen auf:

http://freegermany.de

eine Seite, die Grundsätzliches zum Zustand der deutschen Justiz erklärt.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

Gabi Baaske kämpft für ihre Kinder am OLG-Hamm, Teil 2/ z.k. richter wilhelm lülling, vorsitzender richter am olg eckart hammermann, richter am olg paul wesseler, richterin am olg jasmin elbert, richterin am olg dr. ilka muth, vors. richter am olg andreas aschenbach, richter thomas beimann, amtsgericht lübbecke, ag lübbecke

Vorbemerkung: Vorname der ältesten beim Kindesvater lebenden Tochter wurde hier durch „Anuschka“ ersetzt.

 

Gabi Baaske              –              Sonnenwinkel 6               –              32312 Pr.-Oldendorf

16.10.2019

An das OLG Hamm

Heßlerstr. 53

59065 Hamm

per FAX an: 02381 – 272-518

Verfahren: II-12 WF 217/19; II-12 UF 168/19 und andere

Hiermit wiederhole ich Anfragen und Anträge aus meinem Schreiben vom 07.10.2019 und erinnere dabei an das Beschleunigungsgebot nach § 155 FamFG.

Derzeitiger Sachstand ist der, dass diesseits in erheblichem Maße kindeswohlgefährdende Tatsachen mit Belegen vorgetragen sind, dass ein AO-Antrag länger als ein Jahr am AG Lübbecke unbeschieden herumlag, das AG-Lübbecke es dann immer noch nicht für nötig hielt, auf den einwandfrei belegten Sachvortrag überhaupt einzugehen, und dass das OLG Hamm mittlerweile seit über zwei Monaten in der Sache praktisch tatenlos bleibt.

Weiterhin ist es derzeit Sachstand, dass die Gegenseite sich explizit nicht in der Lage sieht, die schweren gegen sie gerichteten Vorwürfe zu entkräften, ebenfalls ist es Sachstand, dass eine vom Jugendamt eingebrachte Stellungnahme nicht justiziabel ist, weil sie außer pauschalen Behauptungen nichts zu bieten hat, ihr also jeder Hinweis auf konkrete Tatsachen fehlt.

Ich beantrage daher zusätzlich zu den bisherigen Anträgen eine möglichst umgehende Terminierung einer Hauptverhandlung, wobei ich anrege, die Verfahrensbeiständin Alke Wiemer, die Jugendamtsmitarbeiterin Viola Vogel sowie die Diplompsychologinnen Dr. Melanie Thole-Bachg und Anne Marie Müller-Stoy als Zeugen zu laden.

Weiterhin beantrage ich, meine Tochter Anuschka XXXXXXXXXX zu laden und mir bzw. meinem Verfahrensbeistand die Gelegenheit zu geben, sie im Verfahren selbst zu befragen. Da sie nach diversen Behauptungen eine souverän selbst entscheidende Person sein soll, kann es schließlich keine Zumutung sein, wenn sie von ihrer eigenen Mutter, die ihr niemals etwas angetan hat, vor Gericht befragt wird.

Meine Sendungen schicke ich ab jetzt dreifach, da ich einerseits, wie bereits dargelegt, finanziell bis an meine Grenzen beansprucht bin und mich daher für den preisgünstigsten Versand entscheiden muss, ich andererseits aber fürchte, dass Ihrerseits vorzunehmende Kopierarbeiten das Verfahren noch verlangsamen könnten.

Ich beantrage zügige Bearbeitung entsprechend § 155 FamFG.

Gez.

(im Original von Gabi Baaske unterzeichnet)

 

Gabi Baaske kämpft für ihre Kinder am OLG-Hamm, Teil 1 / z.k. richter wilhelm lülling, vorsitzender richter am olg eckart hammermann, richter am olg paul wesseler, richterin am olg jasmin elbert, richterin am olg dr. ilka muth, vors. richter am olg andreas aschenbach, richter thomas beimann, amtsgericht lübbecke, ag lübbecke

Vorbemerkung: Namen der Kinder und des Ex-Gatten von Gabi Baaske unkenntlich gemacht.

 

Gabi Baaske – Sonnenwinkel 6 – 32312 Pr.-Oldendorf

07.10.2019

An das OLG Hamm

Heßlerstr. 53

59065 Hamm

per FAX an: 02381 – 272-518

Verfahren: II-12 WF 217/19; II-12 UF 168/19 und andere

Hiermit ziehe ich die Vertretungsvollmacht für Claus Plantiko, Bonn, vorübergehend zurück. Dies hat ausschließlich verfahrenstechnische Gründe, ich möchte meine Gerichtspost nämlich unmittelbar selbst bekommen.

Weiterhin beantrage ich, Gabi Baaske, wohnhaft wie oben bezeichnet, die Zulassung meines Verlobten Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75 in 44536 Lünen, geb. 16.07.1958 in Waltrop, Kreis Recklinghausen, als Beistand in den o.g. und ggf. weiteren Familiensachen am OLG Hamm. Ich mache darauf aufmerksam, dass mir seit Jahren PKH trotz Mittellosigkeit verweigert wird, so dass ich in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen bin, wenn das rechtsstaatliche Gebot der prozessualen Waffengleichheit zur Geltung kommen soll. Um eine zügige Verfahrensfortsetzung gewährleisten zu können, bitte ich höflich um eine unverzügliche Zulassung meines Beistandes.

Zudem mache ich darauf aufmerksam, dass meines Wissens meinerseitige Beschwerden gegen zwei Umgangsbeschlüsse (Anuschka (Name geändert) und Lotte (Name geändert)), gegen diverse Sorgerechtsbeschlüsse (Beschwerde gegen die Annahme des Antrags der Gegenseite, Beschwerden gegen Ablehnung der Rückübertragungen des ABR für Anuschka (Name geändert) und Lotte (Name geändert)) bei Ihnen vorliegen müssen, ferner die Beschwerde gegen die (implizite) Abweisung eines Antrags auf Erstellung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens anhand der protokollierten Anhörungen meiner Tochter Anuschka (Name geändert) Lore (Name geändert) ****** (Name unkenntlich gemacht) (Anhörungen durch Gutachterin Müller Stoy, durch Alke Wiemer, Richter Beimann, Polizei Minden). Mir fällt es schwer, anhand der Ihrerseits vergebenen Aktenzeichen eine Zuordnung vorzunehmen, so dass ich insofern höflich um Aufklärung bitte, welche Beschwerden Sie welchem Az. zugefügt haben. Auch an der Stelle mache ich darauf aufmerksam, dass mir seit Jahren trotz Mittellosigkeit PKH verweigert wird, so dass ich in der Prozessführung sehr weitgehend auf mich allein gestellt bin.

Da meine finanzielle Lage tatsächlich sehr beengt ist und mir PKH nachhaltig verweigert wird, bedauere ich es sehr, auf die Sparziele des OLG Hamm keine Rücksicht nehmen zu können, daher aus Kostengründen Faxsendungen anstelle der wesentlich teureren Einschreibesendungen bevorzugen muss. Allerdings hätten wir heute mit Sicherheit eine andere Lage, wenn das OLG in 2015 die Familiensache nicht rechtsabschneiderisch zugunsten des Kindesvaters entschieden hätte, wozu es u.a. gehörte, sich auf das nachweisliche Falschgutachten der Thole-Bachg zu stützen und u.a. auch, dass der damalige Senatsvorsitzende Wilhelm Lülling meiner Rechtsanwältin das rechtliche Gehör in der Verhandlung verweigerte, indem er sie mit den Worten niederbrüllte:“Sie wollen doch nicht etwa meinen Kollegen Beimann schlecht machen!“, worauf sie eingeschüchtert zusammensank und es nicht mehr wagte, ihren Mund aufzumachen. Ich erbitte daher Ihr Verständnis dafür, dass ich nicht Betteln gehen will, um der Justiz, die meinen Kindern, mir und meinem Vater das Leben in erheblichem Maße kaputt gemacht hat, Kosten ersparen zu können.

gezeichnet

(im Original unterschrieben)

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Lesetipps für gestresste Behördianer:

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und ein wichjtiger Beitrag für alle, die ein Überleben der Menschheit in den nächsten 100 Jahren wollen, von

ANDREAS BAASKE (der nichts zu tun hat mit Gabi Baaske):

https://andreasbaaske.wordpress.com/2019/06/24/klimakatastrophe-greencityag-solarenergie/

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