Rudolf Heindl
Richter i. R.
PFINZINGSTRASSE 4
91239 HENFENFELD
05.04.2013
Verdächtigungen in dem Papier von Rudolf Sponsel und Frau Gabriele Wolff vom 14.02.2013
Liebe Freundinnen und Freunde im Unterstützerkreis “SOLIDARITÄT FÜR GUSTL MOLLATH“, lieber Reiner Hofmann, lieber Rudolf Sponsel, liebe Frau Wolff,
zu dem Papier von Rudolf Sponsel und Frau Gabriele Wolff v. 14.02.2013, von dem ich erst in den Tagen vor Ostern Kenntnis erhalten habe, teile ich Euch folgende Antwort mit:
Das Papier vom 14.02.2013 ist die Straftat der Verleumdung (§ 187 StGB), die damit an mir begangen wird. Die Straftat der Verleumdung begeht, wer in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche geeignet ist, denselben in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.
Ich habe in einem Video im Internet über meine Verschleppung in die Psychiatrie nach Erlangen berichtet, und wie mich da meine Frau sofort wieder herausgeholt hat. Ich habe dazu auch die von dem seinerzeit im bayerischen Justizministerium tätigen Ministerialrat Wolfgang Held hergestellte Fälschung eines Gesundheitszeugnisses gezeigt, mit dem diese Verschleppung in eine Vorführung umgefälscht worden ist. Dieses Gutachten, angeblich vom 24.09.2000, das von einer damals in der Psychiatrie “Am Europakanal“ in Erlangen tätigen Assistenzärztin „M.Rouette“ stammen soll, ist von Rudolf Sponsel und Frau Wolff wider besseres Wissen als echt dargestellt worden, um daraus Behauptungen über mich abzuleiten, mit denen ich verächtlich gemacht und in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt worden worden bin.
Dieses Handeln gipfelt in der Behauptung, dass ich gar nicht verschleppt worden sei und daher die Unwahrheit gesagt hätte.
Jedes Wort, das ich in dem Interview sage, ist wahr, und das Ereignis hat so stattgefunden, wie ich es schildere. Die rechtlichen Ausführungen, die ich dazu mache, sind ebenfalls zutreffend.
Unwahr sind die Behauptungen, Verdächtigungen und Schlussfolgerungen von Rudolf Sponsel und Gabriele Wolff in dem Papier vom 14.02.2013!
Die beiden fanden ursprünglich mein Video so toll, dass sie es bei sich in die Website bzw. den Blog gestellt haben. Ich habe sie nicht aufgefordert, das Video so toll zu finden, dass sie es bei sich in ihrer Internet-Arbeit verwenden; ich habe folglich auch nichts dazu zu sagen, wenn sie es wieder heraus-nehmen.
Wenn Sie dies aber tun, um damit die Straftat der Verleumdung zu verbinden, lege ich dagegen energisch Protest ein!
Ihr habt mir alle diejenigen Fälle geschickt, wo sich Menschen mit einem ähnlichen Schicksal wie Gustl Mollath beim Unterstützerkreis gemeldet und um Hilfe gebeten haben. Ich habe diese Hilfe organisiert und habe mich dafür im wahren Wortsinne Tag und Nacht eingesetzt.
Hinter meinem Rücken haben Rudolf Sponsel und Frau Gabriele Wolff die Straftat der Verleumdung gegen mich organisiert, offensichtlich, weil sie gar nicht wollen, dass den Menschen geholfen wird, denen der Unterstützerkreis die Hilfe versprochen hat.
Ich erkenne daraus, dass es sich bei den beiden Personen um intrigante charakterlose Individuen handelt.
Keine von beiden Personen hat mit mir Verbindung aufgenommen. Das wäre notwendig gewesen, bevor man so schwerwiegende Verdächtigungen äußert, wie es die beiden Personen getan haben.
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Der Täterplan der Verleumdung von Rudolf Sponsel und Frau Gabriele Wolff baut auf der Fälschung einer gutachterlichen Stellungnahme durch Ministerialrat Held auf, die sie Euch und der Öffentlichkeit wider besseres Wissen als echt präsentieren. Die entscheidende Frage ist daher:
Handelt es sich bei dem Gutachten, das am 24.09.2000 von einer Stationsärztin Rouette geschrieben worden sein soll, tatsächlich um eine Fälschung oder ist es echt?
Ich habe seinerzeit den Gründungsmitgliedern des Unterstützerkreises dieses gefälschte Gutachten und das Schreiben vom 04.12.2000 vorgelegt, mit dem dieses Gutachten angefordert worden war. Ich werde Euch bei unserer Zusammenkunft beide Dokumente wieder vorlegen. Das Schreiben lautet:
Geschäftsnummer: XVII 0339)99
Hersbruck, 04.12.2000
Klinikum am Europakanal
Am Europakanal 71
91056 Erlangen
z.Hd.von Frau Dr. Rouette
Betreuung für Herrn Rudolf Heindl, geb. 07.07.1942
Kriemhildstraße 2, 91207 Lauf/Peg.
Sehr geehrte Damen und Herren,
um baldige Begutachtung des Herrn Heindl wird gebeten. Die Vorführung ist in der zweiten Augusthälfte erfolgt. Die Sache ist somit d r i n g e n d ! ! ! !
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Auf Anordnung
Pfeiffer
Justizhauptsekretärin
An die
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Fürther Str. 110
In N ü r n b e r g
zur Kenntnisnahme
Es wird eine Begutachtung am 04. Dezember angefordert, die auf einer Vorführung in der zweiten Augusthälfte aufbauen soll. Bereits am 05. Dezember geht diese Begutachtung, die bereits am 24. September geschrieben worden sein soll, bei Gericht ein.
Am 05. Dezember kann gerade erst der Brief der Aktenanforderung bei der Klinik am Europa-kanal eingegangen sein.
Jedermann sieht, dass das nicht zusammenpasst und eine Manipulation vorliegt.
Die tatsächliche Begebenheit ist folgende:
Ministerialrat Held aus dem Justizministerium fordert über die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg die Einspeisung seines gefälschten Gutachtens in einen Geschäftsvorgang des Vormundschaftsgerichts Hersbruck. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg schickt einen Boten mit dieser Fälschung eines Gutachtens zum Amtsgericht Hersbruck und dieser Bote fordert am 04. Dezember 2000, dass die Justizangestellte Pfeiffer in dieser Sache tätig wird. Der Bote aus der Generalstaatsanwaltschaft über-gibt ihr bereits die Fälschung (in zwei Ausfertigungen) und sagt, sie möge diese Fälschung so schnell wie möglich in die Akten bringen.
Frau Pfeiffer schreibt am 04. Dezember eine Gutachtensanforderung an die Klinik Am Europakanal. Das Original dieser Gutachtensanforderung geht nie hinaus, sondern nur eine Abschrift derselben geht an die Generalstaatsanwaltschaft.
Frau Pfeiffer lässt diese Abschrift bis zum nächsten Tag liegen. An diesem nächsten Tag, also dem 05. Dezember 2000, geht sie zusammen mit der Fälschung eines Gutachtens, die das Datum vom 23.09. 2000 trägt, zum Justizwachtmeister und lässt sich den Tagesstempel auf dieses Dokument (in den beiden Ausfertigungen) geben, um damit den Eingang dieses Schriftstückes an diesem Tag vorzu-täuschen.
Dann packt sie die gestempelte Ausfertigung dieses Gutachtens zusammen mit der Abschrift der Aktenanforderung vom Vortage in einen Umschlag und schickt das an die Generalstaatsanwaltschaft, denn es sollte ja alles so schnell wie möglich gehen.
Die Frage ist, ob man, ohne dass man von diesen Vorgängen weiß, dem angeblichen Gutachten von Frau Rouette ansehen kann, dass es eine Fälschung ist.
Ich gliedere daher meine Ausführungen dazu und den dazu von Rudolf Sponsel und Frau Gabriele Wolff aufgeworfenen sonstigen Fragen in:
-
Die Darstellung der Punkte, weshalb dieses Papier niemals ein echtes psychiatrisches Gutach-ten sein kann und auch von niemandem so angesehen werden kann, und
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die sonstigen verleumderischen Behauptungen von Rudolf Sponsel und Frau Wolff
-
Das Papier vom 24.09.2000
1.) Das Papier will eine „psychiatrisch-fachärztliche gutachterliche Stellungnahme“ zu einem Vor-führbeschluss sein einer Stationsärztin M. Rouette aus dem „Klinikum am Europakanal, Am Europakanal 71“. Die Ortsangabe “Erlangen“ und die Postleitzahl fehlen. Wenn das Gutachten ein Klinikgutachten sein soll, dann muss es auf dem Papier und unter dem Briefkopf der Klinik geschrieben sein, und wenn es ein Privatgutachten der Ärztin ist, dann muss ihre Privatadresse dastehen.
Das Papier will ein Krankenhausgutachten sein, dann kann es auch nur auf dem Krankenhaus-papier geschrieben sein und muss ein Aktenzeichen des Krankenhauses tragen. Beides ist nicht der Fall.
Ich habe später die Zusammenhänge ermittelt:
Ministerialrat Held hat von der Leitung des Krankenhauses ein Papier mit dem Briefkopf des Krankenhauses verlangt, um darauf seine Fälschung zu produzieren. Das ist ihm verweigert worden, weil das Krankenhaus dann hätte das Gutachten mit einem entsprechenden Akten-zeichen in sein Register eintragen müssen. Daraufhin ist das Gutachten so gefälscht worden, wie es jetzt vorliegt.
2.) Das Papier trägt keine Unterschrift seiner (angeblichen) Ausstellerin. Damit ist es für den Rechtsverkehr ein bedeutungsloses Schriftstück.
Ich habe dazu ermittelt:
Das Schriftstück ist von der Klinikleitung im Auftrag von Ministerialrat Held Frau Rouette zur Unterschriftsleistung vorgelegt worden. Sie hat die Unterschrift verweigert.
Du, lieber Rudolf Sponsel, behauptest, es müsse doch eine Unterschrift genügen, denn das Papier trägt die Unterschrift der Stationsärztin Grote (ich unterstelle, dass das tatsächlich ihre Unterschrift ist, was wir nicht wissen). Diese Unterschrift hat keine Bedeutung, denn Frau Dr. Grote ist nicht die Ausstellerin der Urkunde, auch keine Mitausstellerin.
Du solltest Deine Rechtskenntnisse, die Du für die Ausübung eines Gutachters brauchst, auf den notwendigen Stand bringen und Dich auch kundig machen, was nach der Weltgesundheits-organisation allein schon die äußerlichen Mindestanforderungen einer Begutachtung sind. Ich nehme an, dass Du diese Kenntnisse sehr wohl hast, aber sie nicht anwendest, weil Du die Straftat der Verleumdung begehen wolltest.
3.) Du Rudolf Sponsel und Sie Frau Wolff behaupten wider besseres Wissen, dass von einer Verschleppung im Sinne einer Unterbringung keine Rede sein könne und es nur um eine Vorführung gegangen sei. Das genau ist die Aufgabe des gefälschten Gutachtens, derartiges vorzutäuschen. Das haben Sie sich wider besseres Wissen zu eigen gemacht, um damit die anderen Mitglieder im Unterstützerkreis und die Öffentlichkeit zu täuschen.
4.) In dem gefälschten Gutachten ist davon die Rede, dass ich „mit Herrn Kozina, dem Betreuer des Herrn Heindl“ erschienen sei. Es gab keinen Herrn Kozina, der bei der Verschleppung dabei gewesen ist.
5.) In dem gefälschten Gutachten ist davon die Rede, dass „der Referentin ein Gutachten des Prof. Baer (über mich) vorgelegen hätte“ und mir die darin „beschriebenen Passagen zum Thema Stimmenhören und Suicidalität bekannt gewesen und nicht abgestritten worden seien“. Es lag kein Gutachten eines Professors Baer vor. Ich höre keine Stimmen, außer der Stimme des Gewissens. Ich bin gesund, glücklich verheiratet und weiß mich in dem Schutz und der Führung von Jesus Christus. Da ist wirklich kein Platz für Suicidalität.
6.) In dem gefälschten Gutachten ist davon die Rede, dass meine Frau „Situationen auf der Station paranoid umgedeutet habe.“ Allein wenn ich diesen Satz betrachte, muss ich folgendes feststellen: Wenn ich einen solchen Satz lese, dann weiß ich, dass ich ein Papier in Händen habe, das nichts wert ist, da es eine Fälschung sein muss:
· Was haben angebliche Feststellungen über die Frau in einem Gutachten über den Mann zu suchen?
· Wie kann man irgendein Ereignis, das nicht beschrieben wird, „paranoid“ umdeuten?
· Was ist das, eine paranoide Umdeutung?
· Wie kann eine Psychiaterin, die mit dem Mann ein Explorationsgespräch führt, zugleich die Diagnose stellen, dass die Frau gerade dabei ist, „Situationen auf der Station paranoid umzudeuten?“
Eine normale ernst zu nehmende Psychiaterin würde sich niemals derart lächerlich machen, dass sie einen derartigen Satz in ein Gutachten schreibt.
7.) Ein Gutachten, das am 24.09.2000 geschrieben sein will und erst am 05.12.2000 bei Gericht
eingeht, muss allein schon aus diesem Grund Misstrauen wecken.
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Sonstige Behauptungen und Unterstellungen
1.) Als die Arbeitsgemeinschaft “Solidarität mit Gustl Mollath“ gegründet worden ist, habe ich den Gründungsmitgliedern den Sachverhalt meiner Verschleppung einschließlich der Dokumente vorgetragen und habe gesagt, dass dies mein Motiv dafür ist, Gustl Mollath zu helfen.
2.) Die anderen Unterstellungen, dass ich wahnhaft Sachverhalte vortragen würde, die ich mir einbilde, die aber nicht stattgefunden haben, liegen auf der gleichen Ebene: Es werden die Konstruktionen der Vertuschung als Wahrheit ausgegeben.
3.) Zur Frage der Beweise stelle ich fest, dass man Euch Beweise nicht anvertrauen darf, denn Ihr seid intellektuell und charakterlich nicht in der Lage, mit sensiblen Beweismitteln umzugehen.
Mittlerweile ist die Zeit gekommen, um auf die Beweise zurückzugreifen.
Ich verweise auf:
· den Brief an den Abgeordneten Schindler und
· den Brief an die Staatsministerin Prof. Böhmer
Mit freundlichen Grüßen auch von Zerrin von Rudolf Heindl