Hallo Frauen, hallo Männer!
Es ist einige Jahre her, da gab der heutige Rechtsanwalt Dr. Ulrich Ramrath etwas in einer Studentenrunde zum Besten, von dem ich allerdings nicht weiß, ob es wahr ist: Ein Jura-Student an der Freien Universität Berlin habe das nahezu Unmögliche geschafft, ein Staatsexamen mit „Sehr Gut“ zu absolvieren. Das habe die dortige RCDS-Fachschaft-Jura dazu bewogen, ihm eine Glückwunschkarte zukommen zu lassen, auf der nachzulesen gewesen sei, was aus seinen lediglich 3 Vorgängern insofern, also aus den einzigen drei Studenten, die dasselbe vor ihm geschafft hätten, geworden sei. Einer, so habe man es ihm mitgeteilt, sei irgendwann für den Rest des Lebens in einer geschlossenen Psychiatrie gelandet. Ein weiterer, so sei die Mitteilung gewesen, sei irgendwann von einem Hochhaus in den Tod gesprungen. Der Dritte, so sei die Aufzählung beendet worden, sei Horst Mahler gewesen.
Nun, es lässt sich tatsächlich kaum bestreiten, dass gesunde Persönlichkeit und exzellente Noten im juristischen Ausbildungsbetrieb der BRD nicht übermäßig miteinander harmonieren, um es einmal vorsichtig zu formulieren: Die in weiten Bereichen naturwidrigen Rechtstheorien lassen gesundes Denken gar nicht zu. So geht die bundesdeutsche Rechtsprechung mit dem Segen der führenden Rechtsdogmatiker beispielsweise davon aus, dass Menschen wirklich wissen, was sie tun, und ihr Handeln jeweils Produkt freier Entscheidung ist. Nun, wenn das so wäre, dann wären mindestens 95% der weltweit ausgegebenen Billionen für Werbung und Verkauf zum Fenster hinausgeworfen, dann gäbe es keine Raucher, keine Drogensucht, kein Fernsehpublikum für mindestens 80% der TV-Sendungen usw.
Die institutionalisierte Rechtslehre (der Begriff „Rechtswissenschaft“ ist den Tatsachen nicht angemessen) ist vor allem in den Bereichen, in denen es um die Bewertung menschlichen Handelns geht, also im Strafrecht, im Familienrecht, im Betreuungsrecht usw., ebenso dogmatischer Dünnschiss wie „Hexenhammer“, Kirchenlehren, Marxismus, Rassenhygiene usw. usf. es waren bzw. sind. Wer sich da mit Eifer hineinstürzt, der kann gar nicht mehr richtig ticken, der verliert tatsächlich den Bezug zur Realität des Menschen, weiß nicht mehr wirklich, ob er bzw. sie Männchen oder Weibchen ist.
Damit ist ein Grundproblem skizziert, das sich daraus ergibt, dass RichterINNEN seit längerer Zeit mindestens 2-er-Examina vorweisen müssen: Menschlich verrückte Gestalten, doch sie bestimmen bei uns, was Recht und was Unrecht ist. Mag der unaufgeklärte Bürgermensch noch denken, die Bestenauslese nach Noten würde zu bestmöglicher Gesetzestreue der Rechtsprechung führen, so ist die festzustellende Realität meist eine andere: RichterINNEN verwenden ihre Fähigkeiten oftmals zur Rechtsverdrehung, dazu, Sachverhalte manipulativ auf den Kopf zu stellen und eigenes willkürliches Vorgehen durch Eloquenz und trickreiches Vorgehen als rechtens vorzugaukeln.
Das kennt man auch von Anwälten, und neu ist das natürlich nicht, schließlich schrieb schon Friedrich Schiller seinem gegen Obrigkeitsunrecht kämpfenden Räuberhauptmann Karl von Moor eine besondere Abneigung gegen rechtsverdrehende Advokaten zu (“ – und bist du der Schelm, der die Gerechtigkeit zur feilen Hure macht? Der Advokat zitterte, daß ihm die Zähne klapperten, – der Dolch stak in seinem Bauch wie ein Pfahl im Weinberg – Ich habe das Meine gethan! rief er und wandte sich stolz von uns weg; das Plündern ist eure Sache.“)
Das Phänomen der Richter-Scrapie (Googeln!) ist also keineswegs ein rein satirisches, sondern hat leider einen sehr ernsten Hintergrund: Auf Richterstühlen tummeln sich immer mehr Psychopathen, Perverslinge usw., und tatsächlich ist das der Grund dafür, dass man Gerichte in den letzten 30 Jahren zu Festungen ausbaute – vorher gab es dort keine Sicherheitsschleusen usw. Aber geisteskranke Richter, die maßlos Unrecht über das Normalvolk bringen, müssen natürlich geschützt werden…….
Nun zurück zur praktischen Gegenwart: Natürlich muss man von Zweier-Juristen, wie junge RichterINNEN wie etwa Dr. Christian Rikken oder Dr. Nicola Jacob sie ja sein müssen, erwarten, dass sie z.B. wissen, wann eine Abwägung zwischen konkurierenden Rechtsgütern vorzunehmen ist. Beispiel: Ich schreibe etwas ins Internet, was der „Gutachterin“ Dr. Tgole-Bachg nicht gefällt, wodurch sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sieht. Ich mache das aber nicht etwa ohne einen nachvollziehbaren Grund dafür zu haben, sondern berufe mich auf Grundrechte wie Meinungs- und Informationsfreiheit. In einem solchen Fall muss ein Richter anhand der tatsächlichen Umstände abwägen, welche(s) der konkurrierenden Rechtsgüter – Persönlichkeitsrechte der Thole-Bachg einerrseits, Meinungs- und Informationsfreiheit andererseits – den Ausschlag geben sollen. „Sonntags-Entscheidungen“ des Verfassungsgerichts, die dem Ausland und dem ahnungslosen deutschen Volk als Beweise für deutsche Rechtsstaatlichkeit vorgehalten werden, siedeln die Meinungs- und Informationsfreiheit sehr hoch an und verlangen, im Zweifelsfalle zugunsten eben dieser zu entscheiden.
(Ursprünglich war hier ein Richter wegen eines PKH-Beschlusses angegriffen, den er aber später revidiert hat).
Und nun ein ähnliches Spielchen von der Richterin Dr. Nicola Jacob am LG Bielefeld. In einem Verfahren der einstweiligen AO hat sie ohne mündliche Verhandlung einen im vorläufigen Ergebnis durchaus verständlichen Eilbeschluss verfügt, ist in der Begründung aber klar zu weit gegangen. womit sie u.a. ihre Befangenheit bewiesen hat:
Auch hier fehlt jede Abwägung, und da die Richterin mich noch nicht angehört hat, kann sie nicht wissen, ob es Gründe gibt, die meine „Aussagen“ als berechtigte Meinungsäußerungen qualifizieren, oder nicht. Schließlich sieht nicht nur Art. 6 – EU-DSGVO (1) Alt. c), d), e) und f) eine Berechtigung von Veröffentlichungen gegen den Willen eines Betroffenen vor, sondern auch altbewährte Bestimmungen etwa des Strafrechts (z.B. §34 StGB) und ganz generell und stark natürlich Artikel 5 (1) GG.
Natürlich weiß Richterin Dr. Nicola Jacob all das, weiß also, dass es noch längst nicht amtlich ist, dass Andreas Baaske rechtswidrig in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde und die streitgegenständlichen Aussagen dazu geeignet seien, Andreas Baaske zu beleidigen.
So stellt sich die Frage, warum sie zum jetzigen Zeitpunkt expressis verbis eine Entscheidung in der Sache trifft, die sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen kann, warum sie meint, nicht abwägen zu müssen in einem Fall, der Abwägung zwingend voraussetzt.
Hat sie also einen Dachschaden, oder wurde sie von Andreas Baaske bestochen? Letzteres beziehe ich zunehmend :stärker in mein Kalkül ein, denn was spricht in einem Umfeld, das sich aus dissozial gestörten Richtern, Rechtsanwälten und Gutachterinnen zusammensetzt, noch gegen Bestechung? Nicht vorhandener Anstand etwa? Oder nicht vorhandenes Risiko? Wie sollte es denn auffliegen, wenn z.B. Andreas Baaske einen Umschlag an seinen Rechtsanwalt weitergeben würde, den dieser der Richterin Dr. Nicola Jacob reichte?
Das Gros der deutschen Anwälte gibt sich doch größte Mühe, mit den Richtern so viel zu schmusen wie möglich, möglichst innige Beziehungen zu ihnen aufzubauen. Was sollte also gegen die Möglichkeit sprechen, dass der gutaussehende, einfühlsame und eloquente Rechtsanwalt Rassi Warai der Richterin Dr. Nicola Jacob schon so nahe gekommen sein könnte, dass er gutbetuchten Kunden wie Andreas Baaske sagen kann: „Mit 1000 Euro extra könnte ich die Richterin bombensicher auf unsere Seite bringen….“
Das deutsche Rechtssystem ist längst zu einem Dreckspfuhl verkommen, mir scheint es nicht mehr plausibel, irgendwelche krummenTouren für ausgeschlossen zu halten.
Herzlichst!
Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS


