Kritik am Gutachten Thole-Bachg (Dr. Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg) im Fall Baaske, Teil III
Ungenügende Exploration der Gabi Baaske am 09.09. 2013
Auf S. 26 f. heißt es:
„Während die Gutachterin dazu ansetzt, den Ablauf der anstehenden Begutachtung zu schildern, unterbricht die Kindesmutter dies und berichtet ihrerseits: Im August 2012 habe der Kindesvater ‚mit Gewalt versucht, Annika ins Auto zu ziehen. Vorher lief es gut‘ (Exploration). Sie fährt fort mit ihren auf diesen Vorfall bezogenen Schilderungen und berichtet, Annika habe damals bei ihr bleiben und nicht mit dem Vater fahren walten. Sie, die Kindesmutter, habe zu ihm gesagt: ‚Er sollte erst mal fahren [Weiteres unverständlich], tat er, ohne Lisa. Meine ganze Geschichte ist stimmig. [..j Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht` (Exploration). Gutachterliches Nachfragen lässt die Kindesmutter dabei nicht zu und bleibt bei ihren auf diesen Vorfall bezogenen Schilderungen: Der Kindesvater habe sie abends angerukn und erklärt, er werde am nächsten Tag Annika abholen. Sie, die Kindesmutter, habe angeregt » abzuwarten; der Kindesvater habe mit seinem Anwalt gedroht. Für den nächsten Tag habe Annika. sich im Übrigen mit einer Freundin verabredet gehabt. Her Baaske sei dann, wie angekündigt, am darauf folgenden Tag in Begleitung seiner Mutter erschienen, ‚die sich nie gekümmert hat. … Es ist eskaliert … Er zerrte wieder an Annika rum, sie hochzuheben, mitzunehmen. Sie wollte nicht“ (Exploration). Dann habe Annika vorgeschlagen, der Vater könne sie ja bei einem vorgesehenen Ausflug in ein Spielparadies begleiten. Er habe jedoch keine Antwort gegeben: ‚Er trug sie zum Auto. Annika schrie, „Mama ich will bei dir bleiben“ (Exploration) Zu diesem Zeitpunkt sei sie, die Kindesmutter, ‚eingeschritten. Er hatte die Autotür offen. Er wollte sie [Annika] ‚reinsetzen‘ (Exploration). Sie habe mit der Polizei gedroht und der Kindesvater habe Annika an sie übergeben. Anschließend habe er sie, die Kindesmutter, geschubst, sie sei gefallen, und 27 von dem Tag war’s auch Schicht im Schacht‘ (Exploration). Während dieser Schilderungen – zu denen die Kindesmutter Nachfragen oder eine Bitte um Strukturierung nicht zulässt und zeitweise so wirkt, als rede sie zu oder mit sich selbst – befindet sich die jüngere Tochter Lisa in einiger Entfernung ebenfalls im ‚Wohnzimmer und. sieht fern.“
Von dem oben zitierten Ausschnitt gibt ein größerer Teil nicht wieder, was die Kindesmutter schildert, sondern wertende Behauptungen der Gutachterin, die nicht überprüfbar sind:
„Während die Gutachterin dazu ansetzt, den Ablauf der anstehenden Begutachtung zu schildern, unterbricht die Kindesmutter dies und berichtet ihrerseits:“ / [Weiteres unverständlich], / „Gutachterliches Nachfragen lässt die Kindesmutter dabei nicht zu und bleibt bei ihren auf diesen Vorfall bezogenen Schilderungen:“ / „Während dieser Schilderungen – zu denen die Kindesmutter Nachfragen oder eine Bitte um Strukturierung nicht zulässt und zeitweise so wirkt, als rede sie zu oder mit sich selbst – befindet sich die jüngere Tochter Lisa in einiger Entfernung ebenfalls im ‚Wohnzimmer und. sieht fern.“
Ob die Probandin Fragen der Gutachterin nicht zuließ, oder ob die Probandin einfach nur den Sachverhalt darstellen wollte, ohne ständig unterbrochen zu werden, ob die Probandin teilweise unverständlich redete, oder ob die Gutachterin vielleicht nur unsauber protokollierte oder nicht richtig hinhörte, ob die Kindesmutter teilweise so wirkte, als rede sie mit sich selbst, oder ob die Gutachterin das womöglich nur so empfand: bereits an dieser Stelle ist folgendes klar:
- Die beiden Frauen waren untereinander nicht sozial kompatibel, salopp gesagt, einander nicht grün. Bereits hier hätte der Gutachterin klar sein müssen, dass es ihr gar nicht möglich sein konnte, starke subjektive Einflüsse aus der Begutachtung herauszuhalten. Sie hätte die Begutachtung abbrechen, sich selbst für befangen erklären müssen.
- Während BGH und Psychologenverbände eine strikte Trennung zwischen der Erhebung von Befundtatsachen und Wertungen verlangen, vermischt die Gutachterin in der Exploration der Gabi Baaske beides, wobei ihre Wertungen nicht einmal auf dargelegten Befundtatsachen aufbauen: Sie gibt nicht einmal ein nachvollziehbares Beispiel dafür, dass Gabi Baaske Unverständliches von sich gab, Fragen nicht zuließ oder Ähnliches! Nach BGH und Psychologenverbänden ist die Vermengung von Tatsachenerhebungen und Wertungen ein Verwerfungskriterium.
- Die Gutachterin stellt sich zudem selbst ein unglaubliches Armutszeugnis aus, indem sie, die promovierte Psychologin mit jahrelanger Erfahrung in der Kindertherapie (!), praktisch behauptet, es sei ihr nicht möglich gewesen, herauszubekommen, was eine hochdeutsch sprechende Frau mit Realschulabschluss und drei Lehrbriefen überhaupt habe sagen wollen!
Bereits an dieser Stelle kann nicht mehr daran gezweifelt werden, dass es zu einer sinnvollen Exploration der Probandin Gabi Baaske nicht gekommen sein kann: Indem die Gutachterin selbst erklärt, dass es ihr nicht möglich sei, Fragen beantwortet zu bekommen, die sie im Zuge der Exploration beantwortet bekommen muss, sagt sie mit anderen Worten: „Mir ist es nicht möglich, die Probandin zu explorieren.“