Dr. Thole-Bachg bescheinigt sich selbst Unfähigkeit! / z.k. richterin dr. ilka muth, olg hamm, frank engelen, lichtblick e.v.

Kritik am Gutachten Thole-Bachg (Dr.  Dipl.-Psych. Melanie Thole-Bachg) im Fall Baaske, Teil III

Ungenügende Exploration der Gabi Baaske am 09.09. 2013

Auf S. 26 f. heißt es:

„Während die Gutachterin  dazu ansetzt, den Ablauf der anstehenden Begutachtung zu schildern, unterbricht die Kindesmutter dies und berichtet ihrerseits: Im August 2012 habe der Kindesvater ‚mit Gewalt versucht, Annika ins Auto zu ziehen. Vorher lief es gut‘ (Exploration). Sie fährt fort mit ihren auf diesen Vorfall bezogenen Schilderungen und berichtet, Annika habe damals bei ihr bleiben und nicht mit dem Vater fahren walten. Sie, die Kindesmutter, habe zu ihm gesagt: ‚Er sollte erst mal fahren [Weiteres unverständlich], tat er, ohne Lisa. Meine ganze Geschichte ist stimmig. [..j Wenn Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht` (Exploration). Gutachterliches Nachfragen lässt die Kindesmutter dabei nicht zu und bleibt bei ihren auf diesen Vorfall bezogenen Schilderungen: Der Kindesvater habe sie abends angerukn und erklärt, er werde am nächsten Tag Annika abholen. Sie, die Kindesmutter, habe angeregt » abzuwarten; der Kindesvater habe mit seinem Anwalt gedroht. Für den nächsten Tag habe Annika. sich im Übrigen mit einer Freundin verabredet gehabt. Her Baaske sei dann, wie angekündigt, am darauf folgenden Tag in Begleitung seiner Mutter erschienen, ‚die sich nie gekümmert hat. … Es ist eskaliert … Er zerrte wieder an Annika rum, sie hochzuheben, mitzunehmen. Sie wollte nicht“ (Exploration). Dann habe Annika vorgeschlagen, der Vater könne sie ja bei einem vorgesehenen Ausflug in ein Spielparadies begleiten. Er habe jedoch keine Antwort gegeben: ‚Er trug sie zum Auto. Annika schrie, „Mama ich will bei dir bleiben“ (Exploration) Zu diesem Zeitpunkt sei sie, die Kindesmutter, ‚eingeschritten. Er hatte die Autotür offen. Er wollte sie [Annika] ‚reinsetzen‘ (Exploration). Sie habe mit der Polizei gedroht und der Kindesvater habe Annika an sie übergeben. Anschließend habe er sie, die Kindesmutter, geschubst, sie sei gefallen, und 27 von dem Tag war’s auch Schicht im Schacht‘ (Exploration). Während dieser Schilderungen – zu denen die Kindesmutter Nachfragen oder eine Bitte um Strukturierung nicht zulässt und zeitweise so wirkt, als rede sie zu oder mit sich selbst – befindet sich die jüngere Tochter Lisa in einiger Entfernung ebenfalls im ‚Wohnzimmer und. sieht fern.“

Von dem oben zitierten Ausschnitt gibt ein größerer Teil nicht wieder, was die Kindesmutter schildert, sondern wertende Behauptungen der Gutachterin, die nicht überprüfbar sind:

Während die Gutachterin dazu ansetzt, den Ablauf der anstehenden Begutachtung zu schildern, unterbricht die Kindesmutter dies und berichtet ihrerseits:“ / [Weiteres unverständlich], / „Gutachterliches Nachfragen lässt die Kindesmutter dabei nicht zu und bleibt bei ihren auf diesen Vorfall bezogenen Schilderungen:“ / „Während dieser Schilderungen – zu denen die Kindesmutter Nachfragen oder eine Bitte um Strukturierung nicht zulässt und zeitweise so wirkt, als rede sie zu oder mit sich selbst – befindet sich die jüngere Tochter Lisa in einiger Entfernung ebenfalls im ‚Wohnzimmer und. sieht fern.“

Ob die Probandin Fragen der Gutachterin nicht zuließ, oder ob die Probandin einfach nur den Sachverhalt darstellen wollte, ohne ständig unterbrochen zu werden, ob die Probandin teilweise unverständlich redete, oder ob die Gutachterin vielleicht nur unsauber protokollierte oder nicht richtig hinhörte, ob die Kindesmutter teilweise so wirkte, als rede sie mit sich selbst, oder ob die Gutachterin das womöglich nur so empfand: bereits an dieser Stelle ist folgendes klar:

  1. Die beiden Frauen waren untereinander nicht sozial kompatibel, salopp gesagt, einander nicht grün. Bereits hier hätte der Gutachterin klar sein müssen, dass es ihr gar nicht möglich sein konnte, starke subjektive Einflüsse aus der Begutachtung herauszuhalten. Sie hätte die Begutachtung abbrechen, sich selbst für befangen erklären müssen.
  1. Während BGH und Psychologenverbände eine strikte Trennung zwischen der Erhebung von Befundtatsachen und Wertungen verlangen, vermischt die Gutachterin in der Exploration der Gabi Baaske beides, wobei ihre Wertungen nicht einmal auf dargelegten Befundtatsachen aufbauen: Sie gibt nicht einmal ein nachvollziehbares Beispiel dafür, dass Gabi Baaske Unverständliches von sich gab, Fragen nicht zuließ oder Ähnliches! Nach BGH und Psychologenverbänden ist die Vermengung von Tatsachenerhebungen und Wertungen ein Verwerfungskriterium.
  1. Die Gutachterin stellt sich zudem selbst ein unglaubliches Armutszeugnis aus, indem sie, die promovierte Psychologin mit jahrelanger Erfahrung in der Kindertherapie (!), praktisch behauptet, es sei ihr nicht möglich gewesen, herauszubekommen, was eine hochdeutsch sprechende Frau mit Realschulabschluss und drei Lehrbriefen überhaupt habe sagen wollen!

Bereits an dieser Stelle kann nicht mehr daran gezweifelt werden, dass es zu einer sinnvollen Exploration der Probandin Gabi Baaske nicht gekommen sein kann: Indem die Gutachterin selbst erklärt, dass es ihr nicht möglich sei, Fragen beantwortet zu bekommen, die sie im Zuge der Exploration beantwortet bekommen muss, sagt sie mit anderen Worten: „Mir ist es nicht möglich, die Probandin zu explorieren.“

Geschützt: Dr. Melanie Thole-Bachg: Skandalöse Fehlleistungen! / z.K. dipl.-päd. alke wiemer, lübbecke, richterin dr. ilka muth, olg hamm, rechtsanwalt dr. sebastian koenig, osnabrück

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„Tratsch im Treppenhaus“ mit Dr. Melanie Thole-Bachg/ z.K. richterin dr. ilka muth, olg hamm, rechtsanwalt dr. sebastian koenig, restemeier & müller, osnabrück

Herzlich begrüßte Frauen und Männer!

Was Dr. Dipl.-Psych-Thole Bachg unter Exploration versteht, kommt nach meinen bisherigen Untersuchungen über das Niveau von „Tratsch im Treppenhaus“ (sehr sehenswertes Theater-Stück vom Ohnsorg Theater Hamburg, 1960) nicht hinaus. Es ist schlimmer als nur erschreckend, was Thole-Bachg da bietet, es scheint mir kein Wort dafür zu geben.

Kostprobe aus dem Gutachten im Fall Baaske ./. Baaske, 2014, Zitate jeweils in fett:

Andreas Baaske behauptet, S. 07, „dass die Kindesmutter mit eigenen psychischen Befindlichkeiten befasst sei.“

Zunächst bleibt unklar, was damit gemeint sein könnte, bis es auf S. 11 dann heißt:

Zur psychischen Situation der Kindesmutter führt der Kindesvater aus, diese sei durch eine besondere Spiritualität gekennzeichnet So mache sie nach seinen Informationen eine Ausbildung zur Kartenlegerin und vermittle den Kindern auch, dass sie an die Existenz von Geistern glaube. Im Zuge der Trennung habe er sich bereiterklärt, gemeinsam mit ihr Termine bei einer spirituellen Heilerin wahrzunehmen. Diese Heilerin habe sich selbst auch als Engel bezeichnet. Ihm sei jedoch „nur die Meinung gesagt worden“ (Exploration). Insgesamt erscheine ihm die spirituelle Orientierung-der Kindesmutter „seltsam“ (Exploration).“

Hier wird vom Kindesvater ein Hang der Kindesmutter, an wissenschaftlich weder bewiesene noch widerlegte gedankliche Konstrukte zu glauben, als Beleg für eine beeinträchtigte Psyche der Kindesmutter angeboten. Nach dieser Betrachtungsweise müssten Millionen Katholiken und Protestanten allein in Deutschland, die laut abgelegter Glaubensbekenntnisse an die Jungfrauengeburt, die Wiederaufstehung nach dem Tode usw. glauben, psychisch beeinträchtigt sein. Diese Betrachtungsweise steht zudem im Gegensatz zum Artikel 4 GG, der es als ein Freiheitsrecht verbrieft zu glauben, was man glauben will, und „glauben“ ist schließlich nicht „wissen“. Zudem wird die psychisch stabilisierende Funktion eines Glaubens verkannt, versprichwortet in „Glaube versetzt Berge“, die schon vielen Verzweifelten half, scheinbar ausweglose Notlagen zu überstehen. Festzustellen ist, dass der Kindesvater an dieser Stelle keine nachvollziehbare Erklärung dafür angibt, dass die Psyche der Kindesmutter, wie von ihm behauptet, beeinträchtigt sei.

Direkt im Anschluss an die oben zitierte Passage, ebenfalls auf S. 11, wird der Kindesvater mit folgenden Worten zitiert, die Kindesmutter meinend:

2006 habe sie sich psychiatrisch behandeln lassen.“

Bemerkenswert, dass es bei diesem knappen Hinweis bleibt, dass der Kindesvater nicht erkennbar befragt wurde, weshalb es eine solche Behandlung gegeben habe bzw. welche Art psychiatrischer Erkrankung vorgelegen habe, wer der behandelnde Arzt gewesen sei, wie sich die unterstellte psychiatrische Erkrankung ausgewirkt habe, ob sie gelindert oder geheilt worden sei. Hier hätte die „Gutachterin“ klären müssen, anstatt die pauschale Angabe unüberprüft im Raum stehen zu lassen.

Auf S. 15 f. Wird der Kindesvater wieder betreffend „Beschäftigung mit Übernatürlichem“ seitens der Kindesmutter zitiert:

Die Kindesmutter habe im Weiteren verschiedene ihn irritierende Theorien über Annika entwickelt und so beispielsweise erklärt, ein Zwilling von Annika sei im Mutterleib gestorben. Dies sei ihm ‚suspekt erschienen, und er habe „Angst bekommen“ (Exploration).“

Hierzu ist anzumerken, dass es ein anerkanntes Phänomen ist, dass einer von zwei Zwillingen während der Schwangerschaft sterben kann, es dennoch zu einer späteren normalen Geburt des überlebenden Zwillings kommt, der unter Umständen allerdings bereits stark traumatisiert sein kann durch den Tod seines Zwillingsgeschwists. Hier geht es also nicht einmal um „Übernatürliches“, allerdings kommt die Frage auf, wovor Andreas Baaske insofern „Angst bekommen“ haben will: Vor dem Geist eines im Mutterleib gestorbenen Zwillings? Hier entsteht sogar der Verdacht, dass Andreas Baaske selbst psychisch erkrankt sein könnte, dass möglicherweise eine Angststörung bei ihm vorliegt. Es bleibt unverständlich, dass die Gutachterin dem in ihrer „Exploration“ nicht nachging.

Weiterhin betreffend „Übernatürliches“ wird Andreas Baaske auf S. 16 zitiert:

Eine intensive Beschäftigung mit Übernatürlichem habe er auch bei seiner Schwiegermutter beobachtet; bei der Kindesmutter habe sich diese Tendenz immer mehr verstärkt. So habe er sie beispielsweise einmal zu einem Wahrsager nach Detmold begleiten sollen. Ihre Mutter habe auch okkulte Aktivitäten praktiziert und beispielsweise eine Elster gekocht.“ (S. 15 f.)

Auch hier verwundert es wieder, dass pauschalisierende, aber nur wenige konkretisierende Behauptungen zitiert werden, so dass gar nicht beurteilt werden kann, was gemeint ist:

Eine intensive Beschäftigung mit Übernatürlichem habe er auch bei seiner Schwiegermutter beobachtet;“ => Inwiefern denn? Las sie Horoskope in der Yellow-Press, glaubte sie der katholischen Religionslehre und verbrachte immer mehr Zeit mit dem Beten, zelebrierte sie satanische Opferrituale? Warum wird nicht berichtet, was Andreas Baaske bei seiner Schwiegermutter beobachtet haben will?

Und inwiefern sollte es für die Beurteilung der Kindesmutter darauf ankommen, was deren Mutter womöglich getan hatte?

bei der Kindesmutter habe sich diese Tendenz immer mehr verstärkt. So habe er sie beispielsweise einmal zu einem Wahrsager nach Detmold begleiten sollen.“ => An welchen Tatsachen will Andreas Baaske festmachen, dass bei der Kindesmutter eine sich verstärkende Tendenz zum Übernatürlichen vorliegt oder vorlag? Daran, dass er die Kindesmutter einmal zu einer Wahrsagerin begleiten sollte? Ansonsten gibt er jedenfalls keine Hinweise.

Ihre Mutter habe auch okkulte Aktivitäten praktiziert und beispielsweise eine Elster gekocht.“ => Pauschal wird behauptet, Kindesmutter und deren Mutter hätten „okkulte Aktivitäten praktiziert“, als Beispiel wird lediglich angeführt, die Mutter der Kindesmutter habe einmal eine Elster gekocht, was für sich betrachtet auch nicht okkulter sein dürfte als das Kochen eines Huhnes (Googeln unter: Kann man Krähen essen?).

Abschließend erklärt der Kindesvater, es bereite ihm Sorge, in welcher Weise die Kindesmutter möglicherweise auf das Gutachten und eine ihren Wünschen nicht entsprechende gutachterliche Empfehlung reagieren werde.“ (S. 22)

Ohne irgendetwas Konkretes von sich zu geben, wird von Andreas Baaske hier eine Gefahr an die Wand gemalt: Es wird weder gesagt, welche Art von Reaktion er befürchte, noch wird nachvollziehbar, warum er überhaupt eine Reaktion fürchtet, die Anlass zur Sorge geben könnte.

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Es wird erkennbar, dass der Proband Baaske quasseln, anders kann man es nicht nennen,  konnte, was er wollte, ohne tiefer gehenden oder gar kritischen Fragen ausgesetzt zu werden. Mich erinnert das tatsächlich an „Tratsch“, bei dem mit pauschalen und tendenziösen Behauptungen nicht anwesende Personen durch den Dreck gezogen werden, ohne dass etwas Konkretes behauptet wird. Aufgabe einer Gutachterin im Rahmen einer Exploration ist es aber, verwertbare Tatsachen zutage zu fördern, aus denen nachvollziehbar ein Ergebnis abgeleitet werden kann, nicht aber, sich von stumpfem Gequassel einlullen zu lassen.

Das Gutachten ist Dreck, Mist, Schund, Kacke – man kann nichts anderes dazu sagen.

Herzlichst!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS