Wenn es dicke kommt, dann oft an allen Fronten. Hat man Ärger mit dem einen Amt, dann oft auch bald mit einem anderen, ist der Arbeitsplatz erst einmal futsch, dann kommen die Probleme langsam, aber sicher gebündelt und so weiter. Für solche Fälle hat nun Dipl.-Ing. Frank Engelen Duisburg, ein Unternehmen ins Leben gerufen, dass genau dort weiterhelfen soll, wo es scheinbar nicht mehr weiter geht, und das zu Konditionen, die er als sozial bezeichnet. Neben der reinen Beratung bietet sein Unternehmen auch handfeste Hilfen, so z.B. bei Umzügen:
Umzugsdienst-mit_sozialen Preisen_Duisburg_Dipl-Ing-Frank-Engelen
Preise-Umzugsdienst_Dipl-Ing-Frank-Engelen_Duisburg
aber auch bei Wohnungsauflösungen, Entrümpelungen usw.
und bei der Arbeitsbeschaffung und beruflichen Zukunftsplanung:
Jobvermittlung_und_Zukunftsplanung_
Am besten, ich lasse ihn selbst zu Wort kommen, und sie rufen ihn einfach unverbindlich an, wenn Sie etwas erledigt haben wollen, bei dem er Ihnen womöglich helfen könnte. Seine Telefonnummern usw. finden Sie am Ende seines Schreibens:
B Ü R G E R D I E N S T
Partner der und Mittler zwischen Jobcenter, ARGE und Kunden
Dienstleistungen aller Art
fair – kompetent – zuverlässig
unser Angebot:
Sozialberatung
Beschreibung:
Bürgerdienst ist bürgernah, bürgerorientiert und immer füreinander da.
Unsere Mitarbeiter verstehen sich als Dienstleister der Mitmenschen und gehen entsprechend
menschlich mit unseren Kooperationspartnern um.
Wie dem Briefkopf zu entnehmen ist, verstehen wir neben unseren Privatkunden auch die Mitarbeiter in
Jobcentern und bei der ARGE als unsere Kooperationspartner, weil ohne ihre Unterstützung,
Menschlichkeit und wohlwollende Arbeit keine bürgerorientierten Dienstleistungen möglich wären.
Beratungsleistung / Beratungserfolge
Kürzlich führte der BÜRGERDIENST den Umzug für einen jungen Vater durch, der sich von seiner
Ehefrau getrennt hat. Es bestand und besteht Einvernehmlichkeit zwischen beiden Eltern.
Beide Eltern sind Kunde beim Jobcenter. Der Vater baut gerade ein kleines Unternehmen auf, um den
staatlichen Sozialleistungen bald den Rücken kehren zu können.
Die Mutter wurde schon vom Jugendamt „betreut“. Ihr wurde angeraten, dass der Vater seine Vaterschaft für die jüngste der drei Töchter abgebe ! Abgesehen davon, dass dieses UNMÖGLICH ist und vom Gesetze her illegal wäre, hat das Jugendamt damit werben wollen, der Mutter sodann Unterhaltsvorschuss leisten zu können.
Schulden, die der Vater sodann aufbauen würde !!!
WO indes die Kinder in der 43 m2 kleinen Wohnung des Vaters schlafen, wohnen und vom Vater betreut
werden sollen, bedachten weder die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes noch des Jobcenters.
Das Vorenthalten der gesetzlichen Informationen hatte sehr wahrscheinlich seine Begründung in der
Überlastung der jeweiligen Mitarbeiterinnen und der Tatsache, dass weder Vater noch Mutter explizite
Fragen an die Amtsfrauen gestellt hatten.
Ein Missstand, den viele Sachbearbeiterinnen in Jugend- und Sozialamt sowie dem Jobcenter und auch
der ARGE beklagen. Viele Eltern und andere Leistungsberechtigten finden nicht die Zeit, sich autark an Hand der vorhandenen und in den Ämtern ausliegenden Infobroschüren zu informieren, um gezielte Fragen stellen
zu können.
Die Sachbearbeiter haben wiederum keine Zeit, den Leistungsberechtigten sämtliche Fragen über deren
etwaige Kenntnisse zu deren Rechten zu stellen.
Ein Teufelskreis, den die Fachberater der gemeinnützigen und gemeinschaftlichen Organisationen
FAMILIENWOHL und BÜRGERDIENST in ihrer täglichen Arbeit gerne durchbrechen.
Ergebnisse:
Vater
1) Der Vater wird in Kürze im Jobcenter vorstellig, um nach einer neuen Mietbescheinigung für
eine 95 m2 großen Wohnung incl. drei Schlafzimmern für seine Kinder zu fragen.
2) Dann wird er eine geeignete Wohnung suchen, die Bescheinigung vom Vermieter ausfüllen
lassen und dem JC zur Genehmigung vorlegen.
3) Dann wird er den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten stellen. Die zuvor erhaltenen 92
Euro waren sogar zu wenig, um einen Kleintransporter auszuleihen und den potentiellen
Freunden ein Essen für deren ehrenamtliche Unterstützung beim Umzug anzubieten.
4) Die freundliche Mitarbeiterin des Jobcenters wird den Vater bitten, zwei bis drei Angebote von
Umzugsfirmen einzuholen. Also vom BÜRGERDIENST und zwei weiteren Anbietern. So bleiben
der Wettbewerb und die Chancengleichheit gewahrt.
5) Da die Kinder auch in der Obhut des Vaters Betten, Schränke, Schreibtische und dergleichen
benötigen, muss der Vater einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
6) Sodann auch selbstverständlich den Antrag auf den Alleinerziehenden-Zuschlag, da auch er
seine Kinder ohne jedwede Barunterhaltsleistungen seiner, in Trennung lebenden Ehefrau,
während der 50 %igen Betreuungszeit alleine versorgen muss.
Mutter
1) Die Mutter wird im nächsten Telefonat oder besser schriftlich, die Jugendamtsmitarbeiterin nach
einer objektiven Bedarfsermittlung für die bereits angedachte „Familienhilfe“ bitten.
2) Bei allen Amts- und weiteren Wegen wird sie auf den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz
achten und jedwede Schweigepflichtentbindungen vermeiden.
3) VOR der, vom Jobcenter gewünschten oder geforderten Ummeldung an der neuen Wohnadresse
wird auch sie drei Angebote für den, vom JC veranlassten Umzug, einholen und zur
Genehmigung einreichen.
Beide Eltern
1) Die Eltern werden im besten Interesse ihrer Kinder UND der Gesellschaft als Sozial- und
Solidargemeinschaft ihre, auf Veranlassung des Jugendamtes an einer „Förderschule“
eingeschulten Kinder, welche dort mit erstklassigen Noten „nur Einser“ oder im Zweier- bis
Viererbereich abschneiden, an einer ordentlichen Gesamtschule anmelden, um ihnen den
ordentlichen Schulabschluss bis hin zum Abitur zu ermöglichen.
2) Bei jedweden Fragen bezüglich der Entwicklung und Gesundheit und in schulischen sowie
beruflichen Angelegenheiten werden die Eltern den Familienberater der Beratungsstelle
FAMILIENWOHL kontaktieren
Es war schön und ein tolles Gefühl, der gesamten Familie während der Arbeit und so ganz nebenbei,
fast beim jedem Tragen eines Kartons oder Möbelstückes, eine weitere wertvolle Information mitzuteilen.
Ganz besonders der Blick der elf- oder zwölfjährigen Tochter bei der Information, dass sie bald auch in
der Wohnung des Vaters ein eigenes Zimmer haben und zusammen mit ihren Geschwistern bei ihrem
Vater schlafen kann, traf ins Herz.
Neben den vielfältigen täglichen Beratungserfolgen zum Wohle der Familien war dieses Beispiel derart
prägnant und tiefgehend, dass wir uns die Zeit genommen haben, dieses zu dokumentieren.
Wenn auch Sie Bedarf an Beratung in familiären oder sozialen Angelegenheiten haben oder auch nur
die Begleitung zu Ämtern und Behörden oder auch zu Ärzten, Kinderärzten und Krankenhäusernwünschen, sind Sie bei uns goldrichtig.
Herzlichst
Frank Engelen
B Ü R G E R D I E N S T
Im Dienst des Bürgers und
für eine zufriedene Gesellschaft und lebenswerte Zukunft
BÜRGERDIENST
Moerser Str. 284
47228 Duisburg
Bankverbindung: Commerzbank
Tel.: 020 65 / 899 762
Fax: 020 65 / 899 763
Frank Engelen
e-mail: Buergerdienst@Gmx.de
Mobil: 0157 544 79 537
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